Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Nordrhein-Westfalen. Liste der geplanten bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen

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Transkript:

Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Nordrhein-Westfalen Liste der geplanten bzw. in Umsetzung befindlichen n Kommune 1) 1.120.000,00 2) 792.000,00 01.02.2016 Lärmbekämpfung Meiderich Obermeidericher Straße 197 47138 Lärmminderung Obermeidericher Straße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Lärmminderung mind. 2 db(a). Eine Zweckbindung besteht nicht. 1) 150.000,00 2) 135.000,00 01.06.2016 sonstige Infrastruktur Bergheimer Straße 101 47239 Hallenbad Töppersee Bergheimerstr. 101Energetische Sanierung zur MInimierung des Heizernergiebedarfes gemäß EnEVund zur nachhaltigen Reduzierung der Betriebskosten.Die umfasst u. a.:- Errichtung eines BHKW- Leitungsarbeiten/Einbindung in die vorhandene Anlagetechnik 1) 456.600,00 2) 176.040,00 1) 406.700,00 2) 152.730,00 1) 160.500,00 2) 89.580,60 1) 347.900,00 2) 313.110,00 1) 1.058.850,00 2) 682.965,00 1) 468.600,00 2) 366.840,00 01.02.2016 Lärmbekämpfung 01.02.2016 Lärmbekämpfung 31.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 30.04.2016 Lärmbekämpfung Bügelstraße 0 47138 Bügelstraße 0 47138 Blankenburger Straße 0 47259 Am Ungelsheimer Graben 0 47259 Werthauser Straße 0 47053 Holtener Straße 0 47167 Lärmminderung Bügelstraße von Koopmannstraße bis Gelderblomstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und ggf. Querschnittsänderungen. Lärmminderung mind. 2 db(a). Eine Zweckbindung besteht nicht Lärmminderung Bügelstraße von Gelderblomstr. bis Varziner Str. durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst : Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Lärmminderung mind. 2 db(a). Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Blankenburger Straße von Am Neuen Angerbach bis Am Finkenacker durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und ggf. Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung mindestens 2 db(a). Lärmminderung Am Ungelsheimer Graben von Am Grünen Hang bis Am Förkelsgraben durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und ggf. Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Werthauser Straße von Zufahrt Kraftwerk bis Sedanstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und ggf. Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Holtener Straße -Biefangstraße bis Frauenwiese- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt 2 db(a) 1) 178.400,00 2) 18.000,00 01.12.2015 Lärmbekämpfung Eichenstraße 0 47228 Lärmminderung Eichenstraße -Moerser Straße bis Hofstraße-durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). 1) 181.200,00 2) 23.850,00 01.12.2015 Lärmbekämpfung Kirchfeldstraße 0 47239 Lärmminderung Kirchfeldstraße -Rathausallee bis Zufahrt Parkplatz-durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung mind. 2 db(a) Stand: 07.09.2017 Seite 1 von 143

1) 515.000,00 2) 304.092,00 1) 5.150.000,00 2) 4.635.000,00 1) 1.910.000,00 2) 1.719.000,00 1) 198.000,00 2) 178.200,00 1) 26.000,00 2) 23.400,00 1) 258.000,00 2) 146.510,46 1) 270.000,00 2) 243.000,00 1) 226.500,00 2) 149.850,00 1) 10.000,00 2) 9.000,00 1) 555.000,00 2) 193.500,00 1) 775.000,00 2) 478.530,00 31.12.2015 Lärmbekämpfung 01.07.2016 sonstige Infrastruktur 01.11.2015 Städtebau 01.04.2016 Luftreinhaltung 19.08.2015 Luftreinhaltung 31.10.2015 Luftreinhaltung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.12.2015 Lärmbekämpfung 31.12.2015 Lärmbekämpfung August-Thyssen-Straße 0 47166 Mülheimer Straße 273 47058 Mercatorstraße 10 47051 Römerstraße 0 47178 Römerstraße 0 47178 Kreuzacker 0 47228 Mündelheimer Straße 0 47259 Lindenallee 0 47228 Lindenallee 0 47228 Ruprechtstraße 0 47167 Schulz-Knaudt-Straße 0 47259 Lärmminderung August-Thyssen-Straße -Marktgrafenstraße bis Walter-Rathenaustraße-durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Ersatzbau Wirtschaftshof Zoo anstatt energetischer Sanierung, da wirtschaftlicher. Berücksichtigung der ENEV. Die n umfassen u.a.-abriss, Neubau, Fassaden, Dach, Fenster, Türen,Heizungsanlage, Elektroinstallationen, Versorgungsleitungen. In dem vom Rat verabschiedeten Stadtentwicklungskonzept Duisburg 2027 ist der Zoo ein Teil der Strategieplanung. Zoo Duisburg ist eine Gemeinbedarfseinrichtung. Neubau eines Fernbushofes im einem Stadterneuerungsgebiet umfasst u.a.:-neubau eines Fernbusbahnhofes mit 8 Haltekanten-Neubau eines Serviegebäudes-Stellplatzanlage zum Kurzzeitparkenlichtsignalgesteuerter Knotenpunkt zur Ausfahrt-Anschlussarbeiten zur Einfahrt-Ersatzpflanzungen-WC Anlagen im Servicebereich.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Neuanlage von Schutzstreifen Römerstraße -Karlstraße bis Herzogstraße-KIDU 12300zur Minderung des motorisierten VerkehrsaufkommenSchutzstreifen/Radwege leisten einen effektiven Beitrag zur Verringerung des Kfz-Individualaufkommen. umfasst u.a.:- Neuanlage Schutzstreifen östliche Seite- Bau einer Querung- GewegparkenEine Zweckbindung liegt nicht vor. Neuanlage von Schutzstreifen Römerstraße -Frankenstraße bis Karlstraße-zur Minderung des motorisierten Verkehrsaufkommen Schutzstreifen/Radwege leisten einen effektiven Beitrag zur Verringerung des Kfz- Individualaufkommen. umfasst u.a.:- Neuanlage Schutzstreifen westliche Seite- Gewegparken. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Bau einer Radverkehrsanlage Kreuzacker, dadurch Anpassungen von Bordsteinen, Fahrbahn, Einmündungen und taktilen Elementen. Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Mündelheimer Straße -Am Neuen Angerbach bis Angerbach-KIDU 10400durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Lindenallee -Krefelder Straße bis Ulmenstraße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor.lärmminderung mind. 2dB(A) Lärmminderung Lindenallee -Ulmenstraße bis Neue Krefelder Straße--KIDU 08700 durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, dadurch Anpassungen bzw. Bau der Rad-(Schutzstreifen) und Gehwege, Buskaps.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Ruprechtstraße -Obermarxloher Straße bis Barbarastraße- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor.lärmminderung mind. 2dB(A) Lärmminderung Schulz-Knaudt-Straße - mündelheimer Straße bis Hermann-Rinnen-Straße- Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, dadurch Anpassungen/Umbau der Gehwege und Querungsstellen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Stand: 07.09.2017 Seite 2 von 143

1) 552.700,00 2) 117.810,00 01.12.2015 Lärmbekämpfung Im Haselbach 0 47259 Lärmminderung Im Haselbusch -Binsenweg bis Mannesmannstraße- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). 1) 500.000,00 2) 330.300,00 01.01.2016 Lärmbekämpfung Sternbuschweg 0 47057 Lärmminderung Sternbuschweg -Aktienstraße bis Geibelstraße- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). 1) 179.100,00 2) 161.190,00 15.12.2015 Lärmbekämpfung Ziegelhorststraße 0 47167 Lärmminderung Ziegelhorststraße -Bilsestraße bis Seelhorststraße-KIDU 10600durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, dadurch Anpassungen der Rad- und Gehwege, Bau eines Schutzstreifens für Radfahrer und beiderseitiger LängsparkstreifenEine Zweckbindung liegt nicht vor. 1) 292.707,00 2) 105.935,00 01.02.2016 Lärmbekämpfung Dunkerstraße 0 47198 Lärmminderung Dunkerstraße -Rheinpreußenstraße bis Ottostraße- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). 1) 181.000,00 2) 116.010,00 1) 500.000,00 2) 242.730,00 1) 208.600,00 2) 123.300,00 1) 264.000,00 2) 237.600,00 1) 159.000,00 2) 78.030,00 01.02.2016 Lärmbekämpfung 01.02.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Luftreinhaltung 01.02.2016 Lärmbekämpfung Kopernikusstraße 0 47167 Ahrstraße 0 47139 Kirchfeldstraße 0 47239 Obermarxloher Straße 0 47167 Karl-Matull-Platz 0 47239 Lärmminderung Kopernikusstraße von Unterführung bis Werkszufahrt - Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Ahrstraße -Neuenahrer Straße bis Walporzheimer Straße- Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung mind. 2dB(A). Lärmminderung Kirchfeldstraße 2. BA von Parkplatz REWE bis Friedhofsallee durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung mind. 2 db(a). Neuanlage von beiderseitigem Radstreifen Obermarxloher Straße-Wiener Straße bis Hohenzollernplatz- KIDU 10800 zur Minderung des motorisierten Verkehrsaufkommen Schutzstreifen/Radwege leisten einen effektiven Beitrag zur Verringerung des Kfz-Individualaufkommen. umfasst u.a.:- Neuanlage beiderseitigen Radstreifen - Bau Querungshilfenmit Mittelinsel- Umbau BuskapsEine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Karl-Matull-Platz -Am Volkesberg bis Bergwerkstraße- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Stand: 07.09.2017 Seite 3 von 143

1) 575.000,00 2) 517.500,00 01.08.2016 Einrichtungen der Weiterbildung Wörthstraße 128 47053 Energetische Sanierung Wörthstraße 128 zur der Ertüchtigung der thermischen Hülle des Gebäudes und der Minimierung des Heizenergiebedarfs.Die n umfassen u.a.: Sanierung Fenster (Austausch) Sanierung Dach (Dämmung)ggf. Fassade.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbh (GfB) ist eine 100 %tige Tochter des Konzern Stadt Duisburg und eine anerkannte Weiterbildungsstätte. Die Vorschriften der energetischen Sanierung werden eingehalten. 1) 100.000,00 2) 90.000,00 01.09.2016 Einrichtungen der Weiterbildung Wörthstraße 128 47053 Energetische Sanierung Wörthstraße 128 der veralterten Beleuchtungsanlage durch Austausch/Einbau energieeffinzientere Leuchten nach ENEV. umfasst u.a.:- Austausch der Beleuchtungsanlage- Anschluss- und Leitungsarbeiten- Einbau der Steuerungstechnik Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbh (GfB) ist eine 100 %tige Tochter des Konzern Stadt Duisburg und eine anerkannte Weiterbildungsstätte. 1) 190.000,00 2) 171.000,00 01.05.2016 sonstige Infrastruktur Schillerstraße 160 47198 Energetische Sanierung Hallenbad HombergKIDU 05000zur MInimierung des Heizernergiebedarfes gemäß EnEVund zur nachhaltigen Reduzierung der Betriebskosten. Die umfasst u. a.:- Errichtung eines BHKW- Leitungsarbeiten/Einbindung in die vorhandene AnlagetechnikEine Zweckbindung liegt nicht vor. 1) 190.000,00 2) 171.000,00 01.06.2017 sonstige Infrastruktur Kampstraße 2 47166 Energetische Sanierung Rhein-Ruhr-BadKIDU 05100zur MInimierung des Heizernergiebedarfes gemäß EnEV und zur nachhaltigen Reduzierung der Betriebskosten. Die umfasst u. a.:- Errichtung eines BHKW- Leitungsarbeiten/Einbindung in die vorhandene AnlagetechnikEine Zweckbindung liegt nicht vo 1) 500.000,00 2) 450.000,00 1) 700.000,00 2) 630.000,00 1) 600.000,00 2) 540.000,00 1) 1.200.000,00 2) 1.080.000,00 1) 110.000,00 2) 99.000,00 1) 275.000,00 2) 247.500,00 01.06.2017 sonstige Infrastruktur 01.09.2017 sonstige Infrastruktur 01.06.2016 Städtebau 01.09.2016 sonstige Infrastruktur 01.11.2015 sonstige Infrastruktur 01.01.2016 Städtebau Scholte-Rahm-Straße 0 47178 Honigstraße 28-32 47137 Ahrstraße 131 47139 Kerskensweg 40 47179 Gelderblomstraße 1 47138 Neudorfer Markt 0 47057 Energetische Sanierung Allwetterbad WalsumKIDU 05200 zur Ertüchtigung der thermischen Hülle des Gebäudes und der Minimierung des Heizenergiebedarfes gemäß den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).Die n umfassen u. a.: - Sanierung Dach - ggf. Sanierung Fassade (Wärmedämmung)Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Energetische Sanierung durch Ersatzbau Sportanlage Honigstraße UmkleidegebäudeKIDU 05300Eine reine energetische Sanierung ist nicht wirtschaftlich. Der Ersatzbau wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ENEV durchgeführt.die n umfassen u.a.:abriss und Ersatzneubau damit verbunden Erneuerung der Fassaden, Fenster, Türen und DachdämmungHeizungsanlageElektro- und Sanitärinstallation.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Umgestaltung Sportanlage Ahrstraße inklusive Erweiterung Umkleidegebäude Der Bau wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ENEV durchgeführt.die n umfassen u.a.:abriss und Bau eines Gebäudes, damit verbunden Heizungsanlage Elektro- und Sanitärinstallation. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die liegt im Gebiet der Sozialen Stadt Duisburg-Laar und hierfür besteht ein integriertes Handlungskonzept. Energetische Sanierung und Ersatzbau Sportanlage Holtener Straße KIDU 005400 Eine reine energetische Sanierung für das Umkleidegebäude ist nicht wirtschaftlich. Der Ersatzbau und energet. San. wird unter Berücksichtigung der ENEV durchgeführt.die n umfassen u.a.:abriss und Ersatzneubau Sanierung Fenster (Austausch)Sanierung DachSanierung Fassade (Wärmedämmung)Anlagentechnik, Heizung etc.eine Zweckbindung liegt nicht vor. Energetische Sanierung Fleischzentrum Duisburg KontorKIDU 17700 zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß der EnEV. Duisburg Kontor ist eine 100%tige Tochter des Konzern Stadt- Duisburg.Die n umfassen u. a.: Erneuerung der Heizungsanlage Anpassungen der Elektro- und SanitärinstallationenEine Zweckbindung liegt nicht vor. Herstellung der Barrierefreiheit in der Grünanlage Neudorfer MarktKIDU 00100Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Stand: 07.09.2017 Seite 4 von 143

1) 295.000,00 2) 265.000,00 1) 3.750.000,00 2) 3.375.000,00 1) 248.600,00 2) 210.240,00 1) 1.241.000,00 2) 1.092.000,00 1) 7.225.000,00 2) 6.502.500,00 1) 4.101.600,00 2) 3.691.440,00 1) 500.000,00 2) 450.000,00 1) 1.570.000,00 2) 1.413.000,00 1) 47.000,00 2) 42.300,00 1) 220.000,00 2) 198.000,00 1) 58.000,00 2) 52.200,00 01.06.2016 sonstige Infrastruktur 01.06.2016 Luftreinhaltung 01.11.2015 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.05.2016 sonstige Infrastruktur 01.01.2017 sonstige Infrastruktur 01.01.2016 sonstige Infrastruktur 01.03.2016 sonstige Infrastruktur 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau Emscherstraße 71 47137 Wintgentstraße 111 47058 Holtener Strtaße 0 47167 Kreuzacker 0 47228 Stadtgebiet Burgplatz 0 47051 Stadtgebiet Burgplatz 0 47051 Stadtgebiet Burgplatz 0 47051 Stadtgebiet Burgplatz 0 47051 Am Grünen RIng 0 47179 Freizeitpark Hamborn 0 47169 Stadtpark Meiderich 0 47137 Energetische Sanierung Landschaftspark Duisburg Nord LaPaNoKIDU 20400zur MInimierung des Heizernergiebedarfes gemäß EnEVund zur nachhaltigen Reduzierung der Betriebskosten. Die umfasst u. a.:- Errichtung eines BHKW- Leitungsarbeiten/Einbindung in die vorhandene AnlagetechnikEine Zweckbindung liegt nicht vor.der LaPaNo ist eine 100%tige Tochter Konzern Stadt Duisburg. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen als Ersatz für die 25-30 Jahre alten Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr. Die Neuanschaffung erfolgt nach Euro 6 Norm und dient der Luftreinhaltung.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Holtener Straße -Frauenwiese bis Emscherbrücke- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes, umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt min. 2dB(A). Lärmminderungdurch Errichtung von Kreisverkehrsanlagen und den Rückbau von städtischer Lichtsignalanlagen -Kreuzacker-durch den Bau von Kreisverkehrsplätzen und Rückbau LSAwerden Lärmminderungen von mindestens 3dB(A) erreicht(vlärmschr 97 RLS 90/ ) und zusätzlich entfallen diebetriebskosten der LSA.Die umfasst u.a.:-rückbau der LSA-Bau des Kreisverkehres. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Austauch/Umbau der Lichtsignalanlagen auf LED Stadtgebiet Duisburg Die umfasst u.a.: - Installation von neuen bzw. Austausch alter Leuchten. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Austauch/Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED Stadtgebiet Duisburg Die umfasst u.a.: Installation von neuen bzw. Austausch alter Leuchten durch neue Leuchten mit hocheffizienter lichtlenkender Optik und effizienten Leuchtmitteln.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die gesetzlichen Vorgaben zur energetischen Sanierung werden eingehalten. Die Betriebskosten (u.a.strom) werden deutlich reduziert. Energetische Sanierung von 3 Aufzügen der StadtbahnDuissern, König-Heinrich-Platz und Rathaus Die umfasst u.a.:-erneuerung von 3 Aufzügen (Aus- und Einbau)Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die gesetzlichen Vorgaben zur energetischen Sanierung werden eingehalten. Die Betriebskosten (u.a.strom) werden deutlich reduziert. Energetische Sanierung von 5 Fahrtreppen der Stadtbahn. Die umfasst u.a.:-erneuerung von 5 Fahrtreppen (Aus- und Einbau)Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die gesetzlichen Vorgaben zur energetischen Sanierung werden eingehalten. Die Betriebskosten (u.a.strom) werden deutlich reduziert. Herstellung der Barrierefreiheit Am Grünen Ring KIDU 00300Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Am Grünen Ring KIDU 00400Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Stadtpark MeiderichKIDU 00500Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Stand: 07.09.2017 Seite 5 von 143

1) 60.000,00 2) 54.000,00 1) 60.000,00 2) 54.000,00 1) 90.000,00 2) 81.000,00 1) 80.000,00 2) 72.000,00 1) 47.000,00 2) 42.300,00 1) 40.000,00 2) 36.000,00 1) 96.000,00 2) 86.400,00 1) 28.108,00 2) 25.297,00 1) 40.237,00 2) 36.213,00 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau Moerser Straße 0 47198 Texacopark 0 47198 Wacholderstraße 0 47055 Koloniestraße 0 47057 Toeppersee 0 47239 Breslauer Straße 0 47228 Rheinufer Wanheim Nord 0 47249 Bezirk Walsum 0 47178 Bezirk Hamborn 0 47167 Herstellung der Barrierefreiheit Moerser Str./Wernerstr.KIDU 00600Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit TexacoparkKIDU 00700Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Wachholderstr./Lintfortterstr.KIDU 00800Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Koloniestr. bis Lintforter Str. KIDA 00900Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf Wegen Zweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit ToepperseeKIDU 01000Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Breslauer Str. KIDU 01100Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Rheinufer Wanheim NordKIDU 01200Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit im Bezirk WalsumKIDU 03600Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk HambornKIDU 03700Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Stand: 07.09.2017 Seite 6 von 143

1) 40.202,00 2) 36.181,00 1) 22.369,00 2) 20.132,00 1) 60.000,00 2) 54.000,00 1) 42.912,00 2) 38.620,00 1) 40.866,00 2) 36.779,00 1) 500.000,00 2) 450.000,00 1) 1.505.000,00 2) 1.129.500,00 1) 237.000,00 2) 115.650,00 1) 1.244.400,00 2) 667.800,00 1) 800.400,00 2) 504.252,00 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 sonstige Infrastruktur 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung Bezirk Meiderich 0 47137 Bezirk Homberg 0 47198 Bezirk Mitte 0 47053 Bezirk Rheinhausen 0 47226 Bezirk Süd 0 47249 Rehweg 0 47057 Kalkweg 0 47055 Manteuffelstr. 0 47057 Wanheimer Straße 0 47249 Wedauer Straße 0 47249 Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk MeiderichKIDU 03800Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk Homberg KIDU 03900Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk MitteKIDU04000Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk Rheinhausen KIDU 04100Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk SüdKIDU 04200Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Energetische Sanierung durch Ersatzneubau Forstbetriebshof Curtius. Eine Sanierung ist unwirtschaftlich. Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt vor. Die räumliche Kapazität wird nicht wesentlich überschritten. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Vorschriften der ENEV werden eingehalten. Lärmminderung Kalkweg -Sternbuschweg bis Kruppstr.-durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke ggf. im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Manteuffelstr. - Mülheimer Str. bis Bismarckstr.-durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke ggf.im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Wanheimer Str -von Neuenhofstr-Forststr.-durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung mind. 2 db(a). Lärmminderung Wedauer Straße - Sternstr-Großenbaumer Allee- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Stand: 07.09.2017 Seite 7 von 143

1) 602.500,00 2) 379.575,00 1) 605.000,00 2) 405.990,00 1) 1.400.000,00 2) 898.200,00 1) 6.000,00 2) 5.400,00 1) 127.000,00 2) 25.020,00 1) 150.000,00 2) 135.000,00 1) 376.500,00 2) 178.650,00 1) 400.000,00 2) 283.500,00 1) 562.000,00 2) 414.000,00 1) 66.700,00 2) 30.015,00 1) 450.000,00 2) 405.000,00 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.04.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.04.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung Düsseldorfer Straße 0 47239 Düsseldorfer Straße 0 47239 Koloniestraße 0 47057 Wedauer Straße 0 47279 Gabrielstraße 0 47057 Arlberger Straße 0 47249 Arlberger Straße 0 47249 Koloniestraße 0 47057 Angermunder Straße 0 47269 Hubertusplatz 0 47198 Ehinger Straße 0 47259 Lärmminderung Düsseldorfer Straße - Haus Nr. 148 bis Anschluss L 473- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und QuerschnittsänderungenEine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a): Lärmminderung Düsseldorfer SDtra.- Schulallee - Donkweg- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2dB(A). Lärmminderung Koloniestr.-Alte Schanze - Grabenstr.- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Wedauer Str. -Kalkweg - Masurenallee- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, Eine Zweckbindung liegt nicht vor.pegelminderung mindestens 2 db(a). Lärmminderung Gabrielstr.-Sternbuschweg-Gneisenaustr.- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung mindestens 2 db(a). Lärmminderung Arlberger Str. -Kufsteiner Str.-Müchner Str.- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen Umbau von Gehwegen an Querungsstellen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Arlberger Str.- Zillertaler Str.-Kufsteiner Str.- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Koloniestr. - Grabenstr.-Sternbuschweg -durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Angermunder Straße - Albert-Hahn-Str.bis An der Huf-durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Hubertusplatz von Hubertusstraße bis Wendeanlage durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Ehinger Straße von Hermann-Rinne-Str. bis Schulz-Knaudt-str. - durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung ist nicht vorhanden. Pegelminderung mind. 2dB(A). Stand: 07.09.2017 Seite 8 von 143

1) 409.900,00 2) 368.910,00 1) 1.271.900,00 2) 662.310,00 1) 629.100,00 2) 344.790,00 1) 148.703,00 2) 133.832,00 1) 45.500,00 2) 40.950,00 1) 693.600,00 2) 332.820,00 1) 120.000,00 2) 108.000,00 1) 10.000,00 2) 9.000,00 1) 60.000,00 2) 54.000,00 1) 95.000,00 2) 85.500,00 1) 28.000,00 2) 25.200,00 1) 90.500,00 2) 81.450,00 1) 90.000,00 2) 81.000,00 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 30.09.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung Friedrich-Ebert-Straße 0 47226 Am Finkenacker 0 47259 Osterroder Straße 0 47259 Ungelsheimer Straße 0 47259 Krefelder Straße 0 47226 Schulz-Knaudt-Straße 0 47259 Römerstraße 0 47179 Fahrner Straße 0 47179 Feldstraße 0 47169 Sofienstraße 0 47167 Emscherstraße 0 47137 Fuchsstraße 0 47055 Gneisenaustraße 0 47057 Lärmminderung Friedrich-Ebert-Straße -Krefelder Str.-Beethovenstr.- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Am Finkenacker von Osteroder Straße bis Am Grünen Hang durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Osterroder Straße von Am Grünen Hang bis Am Finkenacker -durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a) Lärmminderung Ungelsheimer Str. -Rosenbergstr.-Am Förkelsgraben- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Krefelder Straßedadurch werden Lärmminderungen erreichtdie umfasst u.a.:rückbau der LSAggf. Umbauarbeiten an der StelleEine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Schulz-Knaudt-Straße -Ehinger Str.- Hermann-Rinne-Str.- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Römerstr.Dadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Fahrner StraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA FeldstraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA SofienstraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA EmscherstraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA FuchsstraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Gneisenaustraße Dadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Stand: 07.09.2017 Seite 9 von 143

1) 139.000,00 2) 125.100,00 1) 100.000,00 2) 51.030,00 1) 393.200,00 2) 37.080,00 1) 50.200,00 2) 13.554,00 1) 167.100,00 2) 67.590,00 1) 288.600,00 2) 95.040,00 1) 1.131.600,00 2) 392.940,00 1) 177.000,00 2) 40.500,00 1) 512.000,00 2) 322.560,00 1) 1.450.000,00 2) 994.500,00 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.12.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.06.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.09.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung Nikolaistraße 0 47055 Wanheimer Straße 0 47053 Gerhardstraße 0 47137 Bronkhorststraße 0 47137 Bayernstraße 0 47169 Albrechtstraße 0 47138 Felix-Dahn-Straße 0 47167 In den Haesen 0 47198 Kaiser-Friedrich-Straße 0 47167 Obermeidericher Straße 0 47138 Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Nikolaistraße Dadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Wanheimer Straße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau (Rückbau des Naturpflasters) und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. reine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Gerhardstr von Bronkhorststraße bis Regenbergastraße. durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Bronkhorststraße von Gerhardtstraße bis Lösorter Straße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Bayernstraße von Hermannstraße bis Brauschweiger Straße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Albrechtstraße von Niebuhrstraße bis Gartroper Straße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Felix-Dahn-Straße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung In den Haesen von Halener Straße bis Birkenstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Kaiser-Friedrich-Str. von Röttgersbachstraße bis Schlachthofstraße- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Obermeidericher Straße Obermeidericher Pfad bis H.Nr. 114 -durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Stand: 07.09.2017 Seite 10 von 143

1) 650.000,00 2) 458.100,00 1) 330.000,00 2) 198.000,00 1) 347.750,00 2) 163.125,00 1) 207.900,00 2) 93.555,00 1) 180.000,00 2) 123.840,00 1) 375.000,00 2) 250.920,00 1) 2.274.000,00 2) 1.023.000,00 1) 315.000,00 2) 283.500,00 1) 530.000,00 2) 346.500,00 1) 27.900,00 2) 15.390,00 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.07.2016 Lärmbekämpfung Mündelheimer Straße 0 47259 Mündelheimer Straße 1 47259 Kaiser-Friedrich-Straße 0 47167 Overburchstraße 0 47178 Angermunder Straße 152b 47269 Angermunder Straße 111b 47269 Franz-Lenze-Platz 0 47178 Römerstraße 0 47179 Duisburger Straße 0 47198 Henri-Dunannt-Straße 0 47228 Lärmminderung Mündelheimer Straße Düsseldorfer Landstraße bis Angerhauser Straße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Mündelheimer Straße - Angerh.Str- Kaiserw.-Str. - durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Kaiser-Friedrich-Straße von Am Bischofskamp bis Röttgersbachstraße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Overbruchstraße von Heimkamp bis Banaterstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Angermunder Straße -v. HNr. 152b-160- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Angermunder Straße - v HNr. 111b-140 - durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Franz-Lenze-Platz von Herzogstraße bis Bahnhofstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Römerstraße von Lehnacker bis Hafenstraße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Duisburger Straße von Eisenbahnstraße bis Zechenstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Henri-Dunant-Straße von H.Nr. 26 bis Wendeanlage durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Stand: 07.09.2017 Seite 11 von 143

1) 79.700,00 2) 49.500,00 1) 67.100,00 2) 12.870,00 1) 382.600,00 2) 69.840,00 1) 150.000,00 2) 99.900,00 1) 329.200,00 2) 168.570,00 1) 300.000,00 2) 162.000,00 1) 771.000,00 2) 693.900,00 1) 535.000,00 2) 481.500,00 1) 65.585,00 2) 59.026,00 1) 93.887,00 2) 84.498,00 1) 93.805,00 2) 84.424,00 01.07.2016 Lärmbekämpfung 01.06.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2018 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Lärmbekämpfung 01.12.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.01.2017 Lärmbekämpfung 01.10.2016 Lärmbekämpfung 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau 01.01.2016 Städtebau Güterstraße 9 47228 An der Bastei 0 47259 Eisenbahnstraße 0 47119 Angermunder Straße 140 b 47269 Bismarckstraße 0 47057 Ziegelhorststraße 0 47169 Wedauer Straße 0 47279 Kaiser-Friedrich-Straße 0 47169 Bezirk Walsum Bezirk Walsum 0 47178 Bezirk Hamborn Bezirk Hamborn 0 47167 Bezirk Meiderich Bezirk Meiderich 0 47138 Lärmminderung Güterstraße von H.Nr. 9 bis Auf der Heide durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung An der Bastei H.Nr. 150 bis Am Falkenhof durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Eisenbahnstraße von Knick bis Baumstraße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Angermunder Straße -H-Nr. 140b-152- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Bismarckstraße von Mülheimer Straße bis Manteuffelstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Ziegelhorststraße von Schlachthofstraße bis Bilsestraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung durch Errichtung von Kreisverkehrsanlage Wedauer Straße und den Rückbau städtischer Lichtsignalanlage. Durch den Bau von Kreisverkehrsplätzen und Rückbau LSA werden Lärmminderungen von mindestens 3dB(A) erreicht(vlärmschr 97 RLS 90/ ). Die umfasst u.a.:-rückbau der LSA- Bau des Kreisverkehres-Anpassungen der Querungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung durch Errichtung von Kreisverkehrsanlage Kaiser-Friedrich-Straße und den Rückbau städtischer Lichtsignalanlage. Durch den Bau von Kreisverkehrsplätzen und Rückbau LSA werden Lärmminderungen von mindestens 2dB(A) erreicht(vlärmschr 97 RLS 90/ ). Die umfasst u.a.:- Rückbau der LSA-Bau des Kreisverkehres-Anpassungen der Querungen - Erwerb eines Grundstückes. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk WalsumÖffentlicher Räume müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:bordsteinabsenkungeneinbau taktiler LeitelementeZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk HambornÖffentlicher Räume müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:bordsteinabsenkungeneinbau taktiler LeitelementeZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk Meiderich Öffentlicher Räume müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:bordsteinabsenkungeneinbau taktiler LeitelementeZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Stand: 07.09.2017 Seite 12 von 143