Kennzahlen zur sozialen Lage in Vorarlberg 2015/2016

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Transkript:

2017 Kennzahlen zur sozialen Lage in Vorarlberg 2015/2016

Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik Kennzahlen zur sozialen Lage in Vorarlberg

Herausgeber und Hersteller Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik Römerstraße 15 A-6901 Bregenz Internet: www.vorarlberg.at E-Mail: statistik@vorarlberg.at Telefon: +43(0)5574/511-20155 bzw. 20157 Telefax: +43(0)5574/511-920197 Redaktion DI Egon Rücker Inhalt Amt der Vorarlberger Landesregierung Bregenz, Juli 2017

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Zusammenfassung der Ergebnisse 6 Arbeitsmarkt 8 Armut und soziale Eingliederung 10 Bildung Vorschulische Bildungseinrichtungen 14 Schulbildung 18 Wohnbeihilfe 22 Kinder- und Jugendhilfe 26 Mindestsicherung 30 Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie, Sucht 34 Pflege 36

Vorwort Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie sich die Kennzahlen der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher der verschiedenen sozialen Felder im Zeitverlauf über mehrere Jahre entwickelt haben. Diese Indikatoren sind wichtige Messinstrumente zur Darstellung der gesellschaftlichen Situation. Die vorliegenden Zahlen sind zum einen eine wichtige Bestandserhebung und zum anderen dienen sie der Sozialplanung für die kommenden Jahre. Im Fokus des Berichtes steht die Entwicklung der Personenanzahl und nicht die aufgewendete Geldleistung. Dargestellt werden Kennzahlen zum Arbeitsmarkt, Armut und soziale Eingliederung, Bildung, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie und Sucht. Der Bericht wird jährlich aktualisiert. Wir freuen uns, wenn auch Sie die Daten und Informationen dieses Berichts für Ihre Arbeit verwenden können. Katharina Wiesflecker Landesrätin Dr. Christian Bernhard Landesrat Mag. Karlheinz Rüdisser Landesstatthalter Dr. Bernadette Mennel Landesrätin 5

Zusammenfassung der Ergebnisse Der Wandel des Arbeitsmarktes resultiert in zunehmend höheren Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Während in einzelnen Wirtschaftsbereichen der Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften nicht gedeckt werden kann, geht die Nachfrage nach ungelernten Arbeitskräften weiter zurück. Die Zahl unselbständig Beschäftigter hat im Zeitraum von 2011 bis 2016 um 11.683 Personen zugenommen (+7,9%). Gleichzeitig stieg aber auch die Arbeitslosigkeit um rund 1.363 Personen (+15,7%). In den Jahren 2011 bis 2016 liegt Vorarlberg bei der Arbeitslosenquote durchgängig immer unter dem Bundesdurchschnitt und bei der relativen Zunahme der unselbständigen Beschäftigung durchgängig immer über dem Bundesdurchschnitt. Zuletzt im Jahr 2016 lag die Arbeitslosenquote in Vorarlberg bei 5,9% und im Bundesdurchschnitt bei 9,1%. Armut: Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des typischen Einkommens (Median) hat. In Vorarlberg betrug die Armutsgefährdungsquote im 3-Jahresdurchschnitt 2014/2015/2016 17,5% (+/- 4,4 Prozentpunkte) oder zwischen 48.800 und 85.400 Personen. Davon waren zwischen 12.300 und 30.700 Kinder unter 18 Jahren. Die Schwankungen bei der Quote im Zeitverlauf liegen im Rahmen der statistischen Streuung. Kinderbetreuung unterstützt Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und hilft ihnen, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen zu erfahren und zu erkunden. Kinderbetreuung stellt eine ergänzende Leistung und Hilfestellung zur Unterstützung der Eltern dar. In Vorarlberg werden die Formen Kleinkinderbetreuung (KIBE), Spielgruppen, Kindergärten, Schülerbetreuung und Tageseltern angeboten. Im Jahr 2016/17 wurden in Vorarlberg 15.300 Kinder unter 6 Jahren institutionell betreut. Es wurden rund 3.400 unter 3-Jährige Kinder betreut, was einem Plus von rund 200 Kindern gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Großteil der unter 3- Jährigen Kinder wird in KIBE betreut, die in den letzten Jahren stark ausgebaut wurden. Waren es vor 10 Jahren noch 50 KIBE mit rund 1.700 Kindern so sind es derzeit 127 KIBE mit 4.300 Kindern. Jedes zweite 2- Jährige Kind wird institutionell betreut. Bei den 3-Jährigen sind es rund 90% und bei den 4- und 5-Jährigen gibt es nahezu eine Vollbetreuung. Im Schuljahr 2015/16 besuchten rund 54.300 Schülerinnen und Schüler in Vorarlberg eine Pflichtschule, mittlere oder höhere Schule in Vorarlberg. Davon besuchen 16.800 eine Volksschule, 12.395 eine Neue Mittelschule und 3.861 eine AHS-Unterstufe. An den Hochschulen Vorarlbergs waren im Wintersemester 2015/16 2.162 Studierende eingeschrieben. An den Schulen des Gesundheitswesens waren es 838. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Pflichtschulen nahm durch die Geburtenrückgänge in den letzten Dekaden ab. Rund die Hälfte der Schulabgänger beginnt in Vorarlberg eine Lehre. Im Jahr 2016 wurden 6.974 Lehrlinge ausgebildet, um 137 Lehrlinge weniger als im Vorjahr. Jugendcoaching und Talente-Check sind Maßnahmen zur Unterstützung Jugendlicher um nach der Schulpflicht passende Bildungs- oder Berufswege einzuschlagen. Beide Angebote wurden im Jahr 2016 wie im Jahr zuvor wesentlich ausgebaut. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität. Die Wohnbeihilfe unterstützt die Wohnkosten mit dem Ziel, den Wohnungsaufwand, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, zu lindern. Ergänzend zur Wohnbauförderung ist die Wohnbeihilfe eine weitere soziale Leistung und prüft die Haushalts- 6

situation in Bezug auf den anrechenbaren und den zumutbaren Wohnungsaufwand. Im Jahr 2016 wurden in Vorarlberg insgesamt 10.242 Haushalte bzw. 20.119 Personen mittels Wohnbeihilfe unterstützt. Das entspricht rund 6,3% der Vorarlberger Haushalte oder 5,3% der Bevölkerung. 54% der Haushalte mit Wohnbeihilfebezug sind Ein-Personen-Haushalte, 21% sind Zwei-Personen-Haushalte und 12% sind Drei-Personen-Haushalte. Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat die Zielsetzung Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern anzubieten. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Familien sollen in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt werden. Im Bereich der gesetzlichen Vertretungen in Unterhaltsangelegenheiten blieb die Zahl der bearbeiteten Verfahren im Jahr 2016 mit knapp 7.000 auf dem Niveau des Vorjahres. Bei Personen in Obsorge kam es aufgrund der Flüchtlingsbewegung in den letzten beiden Jahren zu einer Verdoppelung gegenüber 2014. Die Zahl der Gefährdungsabklärungen ist, nach einem stetigen Anstieg bis 2013, im Jahr 2016 mit einem Wert von 2.137 auf dem Vorjahresniveau. Wenn Menschen in eine finanzielle Notlage geraten und ihren Bedarf an Kernleistungen mit ihrem eigenen Einkommen bzw. Vermögen nicht mehr abdecken können, unterstützen das Land Vorarlberg und die Gemeinden diese mit einer Mindestsicherung. Im Jahr 2016 gab es in Vorarlberg insgesamt 13.078 Personen oder 6.053 Bedarfsgemeinschaften, die eine Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen haben. Im Vergleich mit dem Vorjahr stieg die Zahl der unterstützten Personen um 13%, die der Bedarfsgemeinschaften um 12%. Schon im Vorjahr wurden Steigerungen im selben Ausmaß festgestellt. Die Bezugsquote, die den Anteil der unterstützten Personen an der Bevölkerung in Privathaushalten misst, betrug im Jahr 2015 in Vorarlberg 3,1% und liegt damit auf Österreichniveau (3,3%, Q: Statistik Österreich). Klientinnen und Klienten der Integrationshilfe, der Sozialpsychiatrie und der Sucht können Leistungen wie Assistenz, Training und Unterstützung für ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben erhalten. So wurden im Jahr 201614.246 Personen in den Bereichen Gesundheitliche Rehabilitation, Teilhabe an der schulischen Ausbildung, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Entlastung der Familie unterstützt. In den letzten Jahren gab es große Steigerungen der Fallzahlen. Diese ergeben sich aus der schrittweisen Anpassung von Sammel- auf Einzelfallabrechnung. In Vorarlberg sichert im Betreuungs- und Pflegebereich ein vielseitiges Angebot die qualitätsvolle Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das Angebot ist vielschichtig und reicht von mobilen Hilfsdiensten, Hauskrankenpflege und Tagesbetreuungsangeboten bis zur 24-Stunden-Betreuung und stationären Aufnahme in Pflegeheimen. Eine große Herausforderung ist die Veränderung auf Grund der demographischen Entwicklung. Vermutlich auf Grund der starken Zunahme der Inanspruchnahme der 24-Stunden-Betreuung waren die Angebote der Tagesbetreuung, des Mobilen Hilfsdienstes und der Hauskrankenpflege leicht rückläufig. Das Angebot der Hospiz wurde hingegen verstärkt in Anspruch genommen. Im Bereich der stationären Pflege erhöhte sich die Inanspruchnahme im Jahr 2016 gegenüber 2015 um fast 3%. Die Kurzzeitpflege wurde von ca. 40 Personen mehr in Anspruch genommen. 7

Arbeitsmarktkennzahlen Beschäftigung 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Unselbständig Beschäftigte 147.563 149.596 151.564 153.957 156.506 159.246 Männer 80.364 81.008 81.850 82.857 84.042 85.540 Frauen 67.199 68.589 69.714 71.100 72.464 73.706 Österreicher 117.803 118.673 119.177 120.022 121.495 122.867 Ausländer 29.760 30.923 32.387 33.935 35.011 36.379 Davon: Freie Dienstverträge 379 397 427 436 462 493 Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze: Geringfügig Beschäftigte 16.458 16.501 16.238 16.155 16.112 15.950 Geringfügig freie Dienstverträge 1.036 1.049 980 949 930 944 Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Arbeitslosigkeit 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vorgemerkte Arbeitslose 8.704 8.845 9.331 9.827 10.243 10.067 Männer 4.460 4.616 4.893 5.208 5.516 5.417 Frauen 4.244 4.228 4.437 4.618 4.727 4.650 15 bis unter 25 Jahre 1.473 1.509 1.474 1.486 1.514 1.446 25 bis unter 50 Jahre 5.317 5.370 5.625 5.859 5.987 5.733 50 Jahre und älter 1.914 1.966 2.232 2.483 2.742 2.887 Österreicher 6.568 6.574 6.815 7.020 7.211 6.940 Ausländer 2.135 2.271 2.515 2.807 3.032 3.127 Davon: Mit Migrationshintergrund n.b. n.b. 3.959 4.364 4.662 4.725 Männer n.b. n.b. 2.076 2.315 2.492 2.533 Frauen n.b. n.b. 1.883 2.049 2.171 2.192 Zugänge in die Arbeitslosigkeit 37.650 38.194 40.268 39.802 38.375 38.027 SchulungsteilnehmerInnen 2.315 2.329 2.470 2.534 2.345 2.356 Arbeitslosenquote 5,6% 5,6% 5,8% 6,0% 6,1% 5,9% Männer 5,3% 5,4% 5,6% 5,9% 6,2% 6,0% Frauen 6,0% 5,8% 6,0% 6,1% 6,1% 5,9% 15 bis unter 25 Jahre 5,4% 5,6% 5,5% 5,6% 5,8% 5,6% 25 bis unter 50 Jahre 5,4% 5,4% 5,6% 5,8% 5,9% 5,7% 50 Jahre und älter 6,3% 6,1% 6,5% 6,7% 6,9% 6,8% Stellenangebot Gemeldete offene Stellen 1.748 1.862 1.621 1.650 1.764 2.062 Sofort verfügbare offene Lehrstellen 173 189 159 181 196 189 Quelle: AMS Vorarlberg Erwerbsstatus nach ILO-Konzept und Arbeitszeitmodell (Selbstzuordnung) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Erwerbstätigenquote (15 bis 64 Jahre) 74,2% 74,6% 74,3% 74,8% 75,1% 76,7% Männer 81,6% 80,7% 80,4% 80,2% 80,6% 82,0% Frauen 66,8% 68,5% 68,2% 69,4% 69,6% 71,2% Teilzeitquote 25,6% 26,9% 27,1% 28,0% 27,1% 28,4% Männer 6,0% 7,1% 7,6% 7,9% 7,7% 8,7% Frauen 49,7% 50,5% 50,3% 51,5% 49,9% 51,4% Bevölkerung in Privathaushalten ohne Präsenz- und Zivildiener. - Definition des Erwerbstatus nach dem ILO-Konzept Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 8

Arbeitsmarkt Die unselbständige Beschäftigung hat im Zeitraum von 2011 bis 2016 um 11.683 Personen zugenommen (+7,9%). Gleichzeitig stieg aber auch die Arbeitslosigkeit um rund 1.363 Personen (+15,7%). Die unselbständige Beschäftigung der Österreicherinnen und Österreicher ist um 5.064 (+4,3%), die der Ausländerinnen und Ausländer um 6.619 (+22,2%) gestiegen. Der Beschäftigungszuwachs ist somit mit rund 57% auf das ausländische Arbeitskräftepotenzial zurückzuführen. Im Zeitraum von 2011 bis 2016 ist die Arbeitslosenquote bei den Männern um -0,2%-Punkte auf 6,0% und bei den Frauen um -0,2%-Punkt auf 5,9% gesunken. Personen mit physischen und/oder psychischen Problemen, gering Qualifizierte sowie Personen über 50 Jahre haben auf dem Arbeitsmarkt mit den größten Problemen zu kämpfen. Das höchste Risiko, arbeitslos zu werden, hatten auch 2016 die Pflichtschulabsolventinnen und Pflichtschulabsolventen. So konnten 2016 rund 48% aller im Jahresdurchschnitt vorgemerkten Arbeitslosen keine über die Pflichtschule hinausgehende Berufs- oder Schulausbildung vorweisen. Von den vorgemerkten arbeitslosen Personen im Jahr 2016 hatten rund 47% einen Migrationshintergrund. In den Jahren 2011 bis 2016 liegt Vorarlberg bei der Arbeitslosenquote durchgängig immer unter dem Bundesdurchschnitt und bei der relativen Zunahme der unselbständigen Beschäftigung durchgängig immer über dem Bundesdurchschnitt. Zuletzt im Jahr 2016 lag die Arbeitslosenquote in Vorarlberg bei 5,9% und im Bundesdurchschnitt bei 9,1%, die relative Zunahme der unselbständigen Beschäftigung in Vorarlberg bei +1,8% und im Bundesdurchschnitt bei +1,5%. Der Wandel des Arbeitsmarktes resultiert in zunehmend höheren Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Während in einzelnen Wirtschaftsbereichen der Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften nicht gedeckt werden kann, geht die Nachfrage nach ungelernten Arbeitskräften weiter zurück. Dadurch wächst bei gering qualifizierten Personen die Gefahr der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit. Die Qualifikation ist und bleibt der wichtigste Faktor für eine, vor allem dauerhafte, Integration in den Arbeitsmarkt. Deshalb stehen Menschen, denen es an Qualifikation fehlt, im Fokus einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Das AMS Vorarlberg stellt in enger Kooperation mit dem Land die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen insbesondere auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Menschen, Geringqualifizierten, arbeitsmarktfernen und älteren Menschen ab. Dazu gibt es ein breit aufgestelltes Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm. Eine besondere Bedeutung hat die Beschäftigungs- und Ausbildungsgarantie des Landes Vorarlberg gemeinsam mit dem AMS Vorarlberg. Jede und jeder Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahre, die bzw. der länger als drei Monate ohne Arbeit ist, erhält innerhalb der nächsten drei Monate ein Beschäftigungs- oder ein Ausbildungsangebot. 9

Indikatoren zu Armut und sozialer Eingliederung Vorarlberg gesamt 3-Jahresdurchschnitte: 2010-2012 2011-2013 2012-2014 2013-2015 2014-2016 Hochgerechnte Anzahl der Bevölkerung 369.131 370.050 372.187 374.408 382.958 Lebensstandard Quote für Armutsgefährdung 14,5 15,2 16,6 17,1 17,5 Quote für Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung 19,0 19,0 20,2 21,9 22,6 Quote für erhebliche materielle Deprivation (3,0) (2,8) (2,8) (4,4) (4,0) Quote für unter 60-Jährige in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität (5,1) (4,9) (5,3) (6,1) (6,5) Quote für manifeste Armut (2,3) (2,6) (3,3) (4,4) (3,9) Preisbereinigtes Haushaltsmedianeinkommen 23.400* 23.400* 23.400* 22.600* 22.300* Quote für wiederholte Zahlungsprobleme (3,2) (4,0) (4,4) (4,8) (4,8) Wohnraum Quote für Überbelag (6,1) (6,7) (7,6) (10,1) (11) Quote für Wohnkostenüberbelastung (8,4) (9,1) (9,4) 10 11 Quote für sehr schlechten Wohnstandard <5 <5 <5 <5 <5 Quote für Belastung durch Wohnumgebung (7,8) (6,7) (5,4) (4,4) (4,9) Erwerbsleben Quote für keine oder sehr niedrige Erwerbsintensität der 18-59 Jährigen 19,3 17,3 16,0 15,9 15,2 Quote für Personen mit Haushaltserwerbseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle 21,7 24,2 21,4 21,9 21,8 Quote für Unselbständige mit niedrigem Stundenlohn (12,3) 12,7 11,7 13,7 12 Bildungschancen Quote für über 25 Jährige mit Bildungsaktivität 27,4* 29,2* 31,1* 33,7* 34,7* Quote für 16-29 Jährige ohne Ausbildung oder Arbeit (NEETs) (14,7) (13,0) (9,9) (9,0) (7,9) Gesundheit Quote für mehrfache gesundheitliche Beeinträchtigung 10,4 9,3 9,4 8,2 8,5 Die Schwankungsbreiten sind exakt berechenbar. Es wurden folgende Grenzen ausgewiesen: *: Präzise Schätzungen mit Schwankungsbreiten unter 15%; keine Hervorhebung: Die Schwankungsbreite ist kleiner als 1/3 des Schätzwertes; (): Schwankungsbreite liegt zwischen 1/3 und 2/3 des Schätzwertes. Das preisbereinigte Einkommen wurde auf das letzte Jahr standardisiert. Quelle: Statistik Austria, Sonderauswertung - Dreijahresdurchschnitte EU-SILC, März 2016 10

Armut und soziale Eingliederung Die Indikatoren zur sozialen Eingliederung und Armut wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz in Abstimmung mit der Österreichischen Plattform zur Begleitung der Umsetzung des Europa 2020 Armutsziels entwickelt und dienen dem jährlichen Monitoring von Armutsentwicklungen in Österreich. Die Berichterstattung zu Eingliederungsindikatoren und Armut konzentriert sich jedoch auf die nationale Ebene. Die meisten Kennzahlen werden auf Grundlage der EU-SILC Erhebung berechnet. Ergebnisse der Bundesländer werden aufgrund der kleinen Stichprobengröße und der dadurch erhöhten Schwankungsbreiten kaum veröffentlicht. Im gemeinsamen Auftrag der Bundesländer wurde daher im Jahr 2013 eine Studie durchgeführt, bei der verschiedene Verfahren zur Verbesserung der Genauigkeit von Stichprobenschätzungen evaluiert wurden. Dabei zeigte sich u. a., dass der dreijährige Durchschnitt die effektivste Methode ist, um mit den vorhandenen Informationen und nur wenigen Annahmen möglichst belastbare Schätzungen zu erzielen. Daher wurden die Schätzwerte sowie die Schätzfehler für Vorarlberg anhand der Dreijahresdurchschnitte der Armuts- und Eingliederungsindikatoren berechnet. Die Armutsgefährdungsquote (AGQ) weist jenen Anteil an Personen an der Gesamtbevölkerung aus, deren äquivalisiertes (auf einen Einpersonenhaushalt normiert) Haushaltseinkommen 60% des Medians unterschreitet. In Vorarlberg betrug die AGQ im 3-Jahresdurchschnitt 2014/2015/2016 17,5% (+/- 4,4 Prozentpunkte) oder zwischen 48.800 und 85.400 Personen. Davon waren zwischen 12.300 und 30.700 Kinder unter 18 Jahren. Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht gelten Personen, die mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen: - armutsgefährdet - jünger als 60 Jahre und leben in einem nahezu Erwerbslosenhaushalt - erheblich materiell benachteiligt In Vorarlberg sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung im 3-Jahresdurchschnitt 2014/2015/2016 22,6% (+/- 4,8 Prozentpunkte) betroffen. Dies entspricht zwischen 66.800 und 106.600 Personen. Beide Indikatoren werden jährlich von den Mitgliedsstaaten der EU erhoben. In Österreich betrug die AGQ im 3-Jahresdurchschnitt 14,0% und die Quote für Armut und sozialer Ausgrenzung 18,5%. Vorarlberg liegt bei beiden EU-Indikatoren auf Österreichniveau. Besonders armutsgefährdet bzw. von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind: Ein-Eltern-Haushalte, Arbeitslose, EU-28-Staatsbürger (ohne Österreich), Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sowie Kinder unter 18 Jahren. Für alleinlebende Frauen und Mehrpersonenhaushalte mit mindestens drei Kindern, die in der Studie zu Armut und sozialer Eingliederung in den Bundesländern ein deutlich erhöhtes Armutsgefährdungsrisiko hatten, waren keine Auswertungen möglich. Auch für Drittstaatsangehörige, Personen mit Ausgleichszulage (Mindestpension) und für Singlehaushalte mit Pension gibt es keine validen Ergebnisse für Vorarlberg. Statistisch nachweisbare, signifikante Unterschiede zur Vorarlberger Armutsgefährdungsquote lassen sich bei Ein-Eltern-Haushalten feststellen. 11

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Im Vergleich Vorarlberg mit Österreich wurden u. a. im Jahresschnitt 2014-2016 bessere Ergebnisse erzielt bei: - Personen unter 60 Jahren in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität, - Quote für Überbelag (zu viele Personen auf zu kleinem Wohnraum), - Quote für Belastung durch Wohnumgebung wie Kriminalität, Lärm oder Umweltverschmutzung. Schlechtere Ergebnisse als in Österreich wurden u. a. erzielt bei: - Ein-Eltern-Haushalten, - Wohnkostenüberbelastung. Weitere Erläuterungen zu den Indikatoren Erhebliche materielle Deprivation: Europa 2020-Indikator zur Messung von Deprivation als Unvermögen, aus finanziellen Gründen am definierten Mindestlebensstandard teilzuhaben. Auftreten von zumindest vier von neun Problemebereichen, die sich ein Haushalt nicht leisten kann. Wiederholte Zahlungsprobleme: Es werden finanzielle Rückstände bei regelmäßigen Zahlungen wie Haus- und Wohnungskrediten, sonstigen Krediten, Miet-, Energie- und Betriebskosten berücksichtigt. Für diesen Indikator ist maßgeblich, ob solche Rückstände in den letzten zwölf Monaten zwei Mal oder öfter aufgetreten sind. Wohnkostenüberbelastung: Wenn der Wohnungsaufwand 40 Prozent des jährlich verfügbaren Haushaltseinkommens übersteigt wird von einer Wohnkostenüberbelastung gesprochen. Wohn- oder Mietbeihilfen werden in dieser Berechnung vom Wohnungsaufwand abgezogen. Einbezogen werden alle Ausgaben für Miete, Betriebskosten, Heizung, Energie und Instandhaltung, sowie Zinszahlungen für Kredite zur Schaffung oder Sanierung von Wohnraum. Sehr schlechter Wohnstandard: Ein sehr schlechter Wohnstandard liegt vor, wenn mindestens zwei Wohnprobleme bestehen wie kein WC in der Wohnung, kein Badezimmer in der Wohnung, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung, dunkle Wohnräume. Bildungsaktivität: Diese beinhaltet schulische und berufliche Aus- oder Weiterbildung als auch Freizeitkurse. NEETs: Neets sind Personen zwischen 16 und 29 Jahren, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im letzten Kalenderjahr weder in Ausbildung noch in Erwerbstätigkeit waren. Mehrfache gesundheitliche Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn mindestens zwei der folgenden Beeinträchtigungen vorliegen: Sehr schlechter allgemeiner Gesundheitszustand in der subjektiven Einschätzung, chronische Krankheit oder starke Einschränkung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung seit mindestens einem halben Jahr. 13

Kinder Bildung - vorschulische Bildungseinrichtungen Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtung 1.706 1.804 2.008 2.258 2.516 2.725 Spielgruppe 516 709 600 564 509 520 Kindergarten und Übungskindergarten 125 24 10 11 14 25 Schülerbetreuungseinrichtung (Hort), etc. 0 0 0 14 0 1 Tageseltern 130 174 166 174 168 137 Gesamt 2.477 2.711 2.784 3.021 3.207 3.408 Davon: Anteil Kinder mit nicht deutscher Muttersprache 1 17,8% 15,0% 16,1% 17,0% 17,5% 16,3% Betreuungsquote Kinder (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtung 14,7% 15,4% 17,2% 19,0% 21,2% 21,3% Spielgruppe 4,5% 6,1% 5,2% 4,8% 4,3% 4,1% Kindergarten und Übungskindergarten 1,1% 0,2% 0,1% 0,1% 0,1% 0,2% Schülerbetreuungseinrichtung (Hort), etc. 0,0% 0,0% 0,0% 0,1% 0,0% 0,0% Tageseltern 1,1% 1,5% 1,4% 1,5% 1,4% 1,1% Gesamt 21,4% 23,1% 23,9% 25,4% 27,0% 26,7% Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtung 1.195 1.122 1.265 1.334 1.430 1.505 Spielgruppe 758 739 726 687 596 584 Kindergarten und Übungskindergarten 9.378 9.305 9.347 9.341 9.557 9.741 Schülerbetreuungseinrichtung (Hort), etc. 33 34 31 25 23 22 Tageseltern 118 121 120 115 119 82 Gesamt 11.482 11.321 11.489 11.502 11.725 11.934 Davon: Anteil Kinder mit nicht deutscher Muttersprache 1 27,0% 27,3% 27,5% 27,6% 27,5% 28,4% Anteil Kinder mit erhöhtem Förderbedarf 1 n.b. 24,5% 25,6% 24,7% 26,3% 25,0% Betreuungsquote (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtung 10,0% 9,6% 10,8% 11,4% 12,2% 12,3% Spielgruppe 6,4% 6,3% 6,2% 5,9% 5,1% 4,8% Kindergarten und Übungskindergarten 78,5% 79,5% 79,6% 79,5% 81,3% 79,9% Schülerbetreuungseinrichtung (Hort), etc. 0,3% 0,3% 0,3% 0,2% 0,2% 0,2% Tageseltern 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 0,7% Gesamt 96,1% 96,7% 97,9% 97,9% 99,8% 97,8% 1 Ohne Kinder bei Tageseltern Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landesstelle für Statistik 14

Bildung - Vorschulische Bildungseinrichtungen Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die optimale Entwicklung der Kinder unter Gleichaltrigen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Bis zum Jahr 2000 gab es ausschließlich institutionelle Kindergärten für Kinder im Alter ab 4 bis zum Schuleintritt, deren Besuchsquoten ab dem Jahr 1997 aufgrund der sinkenden Jahrgänge stetig zurückfielen. Ab dem Schuljahr 2001 haben vorerst noch wenige außerfamiliäre Betreuungen auf Vereinsbasis begonnen, eine Betreuung für Kinder unter vier Jahren und für Kinder im Schulalter zu übernehmen. Hier gab es bereits im Folgejahr schon bedeutende Zuwächse zu verzeichnen. Aufgrund dieser Entwicklung stehen ab dem Schuljahr 2003/04 fünf verschiedene Einrichtungstypen zur Verfügung: Kindergärten: Aufgrund des Kindergartengesetzes werden seit der Novelle 2008 Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren betreut. Diese werden überwiegend durch die Gemeinden als Erhalterinnen geführt. Neben den Gemeindekindergärten gibt es 26 private; kirchliche und betriebliche Kindergärten und zwei Übungskindergärten des Bundes in Vorarlberg. Allgemeine Kinderbetreuungseinrichtungen: Sie betreuen Kinder aller Altersgruppen, der Schwerpunkt liegt aber bei der Betreuung von Kindern von einem bis drei Jahren. Die Einrichtungen werden in Kooperation mit der Gemeinde, die den Bedarf erhebt und als Fördergeberin auftritt, meist durch Vereine geführt. Spielgruppen-Initiativen: Sie werden beinahe ausschließlich von Vereinen geführt. Die aufgenommenen Kinder sind zwei bis drei Jahre alt, einige etwas jünger oder älter. 15

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Schülerbetreuungseinrichtungen: Diese werden meist von Gemeinden als ganztägige Schulformen geführt. Alternativ werden auch Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit über die Mittagszeit mit Angebot eines Mittagessens betreut. Eine erweiterte Nachmittagsbetreuung wird dzt. an über 30 Schülerbetreuungseinrichtungen durch den Verein Tagesbetreuung im Auftrag der Gemeinden zusätzlich angeboten. Vereinzelt werden dort bei Bedarf auch Kinder im Nichtschulalter mitbetreut. Tageseltern (früher Tagesmütter): Für dieses Angebot wurde ein Verein gegründet. Das Alter der Kinder verteilt sich auf alle Altersjahre bis zum 15. Lebensjahr. Die vorangegangene Tabelle stellt die Entwicklung der Kinderbetreuung von 2011 bis 2016 für Kinder in den Altersgruppen 0- bis unter 3-Jährige und 3- bis unter 6-Jährige nach Einrichtungstyp dar. Der Vollständigkeit halber ist auch die Schülerbetreuung angeführt, da in diesem Altersbereich nur ausnahmsweise wegen Bedarf Kleinkinder mitbetreut werden. Bezug zu den ermittelten Betreuungsquoten ist die Wohnbevölkerung in den gleichen Altersgruppen. Bei den (Klein)-Kinderbetreuungseinrichtungen (KIBE) ist die kontinuierliche prozentuale Zunahme betreuter Kinder in beiden Altersgruppen am höchsten (von 2011 bis 2016 +36%). Auch bei Tageseltern wurden um 29% mehr unter 3-jährige Kinder betreut als im Jahr 2011. Bei den Spielgruppen gab es hingegen in den letzten Jahren eine Abnahme der Kinderzahlen, da das Angebot in KIBE-Einrichtungen oder Kindergärten erweitert wurde. Insgesamt ist die Kinderbetreuungsquote seit 2011 in der Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen um 5,3 Prozentpunkte auf 26,7% und in der Altersgruppe der 3 bis unter 6-Jährigen von rund 96% auf knapp unter 98% gestiegen. 17

Bildung - Schulbildung Schülerinnen und Schüler nach Schultyp und Geschlecht 1 Schuljahr 2006/07 Schuljahr 2015/16 Gesamt Davon in % Umgangssprache in % Geschlecht in % Gesamt Deutsch männlich Deutsch andere männlich weiblich Gesamt (absolut) 58.513 84,1 51,7 54.292 75,1 24,9 51,4 48,6 Volksschulen 17.903 77,8 51,4 16.800 68,6 31,4 51,1 48,9 NMS 14.832 78,8 51,9 12.395 67,7 32,3 51,0 49,0 Sonderschulen 1.090 66,1 63,9 1.026 63,5 36,5 65,1 34,9 PTS 1.276 80,8 63,1 1.127 67,3 32,7 69,3 30,7 AHS 7.988 93,7 45,7 7.637 85,1 14,9 44,8 55,2 davon Unterstufe 4.345 93,4 48,9 3.861 84,5 15,5 48,6 51,4 Berufsschule 7.030 96,4 65,2 6.598 90,6 9,4 65,6 34,4 BMS 2.637 84,5 44,6 2.441 71,7 28,3 44,3 55,7 BHS 5.757 93,1 42,2 6.268 83,6 16,4 43,6 56,4 1 Ohne Fachhochschule, ohne Pädagogische Hochschule, ohne Schulen des Gesundheitswesens. Quelle: Statistik Austria; Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landestelle für Statistik Lehre in Vorarlberg 2012 2013 2014 2015 2016 Lehrlinge (ohne Teilqualifikationen) 7.980 7.785 7.429 7.111 6.974 Ausbildungsbetriebe 2.217 2.143 2.038 1.938 1.883 bestandene Lehrabschlussprüfung 83% 82% 82% 82% 81% Lehrlingsquote (Anteil an 15 Jährigen Schulabgängern) 54% 53% 50% 53% 52% Quelle: Wirtschaftskammer Vorarlberg Hochschulen 2006/07 2013/14 2014/15 2015/16 Reifeprüfungsquote (nach dem Wohnort, Ø 18-19 Jährige) 34,0% 39,1% 41,0% 38,1% Erstimmatrikulationsquote an Universitäten (Ø 18-21 Jährige) 15,7% 17,6% 19,5% 18,6% Studienbeginnquote an Fachhochschulen (Ø 18-21 Jährige) 6,7% 12,4% 12,4% 13,6% Studierendenquote an Universitäten (% der inländ. Bev. 18-25 Jahre) 15,3% 16,2% 16,2% 16,4% Studierendenquote an Fachhochschulen (% der inländ. Bev. 18-25 Jahre) 3,0% 3,9% 4,1% 4,4% Quelle: Statistik Austria Schülerinnen und Schüler drei Jahre nach dem Abschlussjahr ohne Abschluss der Sekundarstufe I Schuljahresbeginn 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 absolut 263 261 235 236 267 228 in Prozent 5,3% 5,4% 5,0% 4,9% 5,7% 5,2% Norm-Abschlussjahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Quelle: Statistik Austria Maßnahmen 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Talente-Check (Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 1.265 1.516 1.930 2.704 2013 2014 2015 2016 Jugendcoaching (Personen) 1.896 2.374 2.679 2.875 Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung 18

Bildung - Schulbildung Der demografische Wandel beeinflusst ganz wesentlich die Schullandschaft. Maßgebend für eine künftige Schülerzahl sind die Geburten, Zu- und Abwanderungen und die Altersverteilung der Bevölkerung. Seit dem Jahr 2006 liegt die jährliche Geburtenzahl in Vorarlberg zwischen 3.700 und 4.100 Kindern. Aufgrund der Geburtenentwicklung wäre die Zahl der Pflichtschülerinnen und -schüler in Vorarlberg in den vergangenen neun Jahren um rund 4.200 Schülerinnen und Schüler gesunken. Die positive Wanderungsbilanz dämpfte die Entwicklung; der Rückgang beträgt 3.700 Schülerinnen und Schüler. Derzeit besuchen rund 54.300 Schülerinnen und Schüler in Vorarlberg eine Pflichtschule, mittlere oder höhere Schule in Vorarlberg. Davon sind 33.056 in einer Volks-, Neuen Mittelschule oder in einer AHS-Unterstufe. An den Hochschulen Vorarlbergs waren im Wintersemester 2015/16 2.162 Studierende eingeschrieben. An den Schulen des Gesundheitswesens waren es 838. Geschlecht Insgesamt ist die Geschlechterrelation der Schüler und Schülerinnen in unserem Schulsystem recht ausgeglichen. Im Detail zeigen sich jedoch größere Unterschiede. In den Sonderschulen, an den Berufsschulen und an den PTS sind über 65% Buben. Die größten Überhänge an Mädchen gibt es in den BHS (56% Mädchen) gefolgt von den BMS und den AHS. In den Schulzweigen zeigen sich traditionell noch größere Unterschiede. So liegt der Anteil an Buben in höheren technischen Lehranstalten sowie in gewerblichen und technischen Fachschulen um 80%. Überwiegend Mädchen sind in den HLW, höheren Schulen für Tourismus, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe oder der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik zu finden. Im Zeitverlauf der letzten acht Jahre zeigen sich keine nennenswerten Veränderungen in der Geschlechterverteilung. Umgangssprache In Vorarlbergs Schulen beträgt der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Umgangssprache (Ugspr.) rund 25% (Schuljahr 2015/16, ohne FHV, ohne PHV, ohne Schulen des Gesundheitswesens). Während die Gesamtschülerzahl mit nicht deutscher Ugspr. in den letzten neun Jahren um 38% oder 3.720 Schülerinnen und Schüler zugenommen hat, ist die Schülerzahl mit deutscher Ugspr. um 16% oder -7.700 Schülerinnen und Schüler zurückgegangen. Im Schuljahr 2015/16 besuchten rund 35.200 Schülerinnen und Schüler in Vorarlberg eine Pflichtschule oder AHS-Unterstufe. Der Anteil mit nicht deutscher Ugspr. stieg in den letzten neun Jahren in den Pflichtschulen von rund 20% auf 29%. Von allen Schultypen haben Sonderschulen mit 37% die höchsten Anteile mit Kindern nicht deutscher Ugspr.. An Volksschulen, den Neuen Mittelschulen und Polytechnischen Schulen beträgt der Anteil rund 32%. Die geringsten Anteile (zwischen 9% und 16%) weisen die Berufsschulen, die AHS und die BHS auf. In den letzten acht Jahren gab es an den Schulen Vorarlbergs deutliche Zunahmen bei Schülerinnen und Schüler mit türkischer Ugspr. (+28%) und weiteren Sprachen (+ 1.975 oder +125% innerhalb von acht Jahren). Unter dieser Kategorie werden bis auf Deutsch, Türkisch, Bosnisch, Serbisch oder Kroatisch alle weiteren Ugspr. gezählt. 19

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Hochschulen An der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg wurden im Wintersemester 2015/16 939 Studentinnen und Studenten ausgebildet. Davon waren 74% weiblich. An der Fachhochschule Vorarlberg waren es 1.223 Studierende, davon 62% männlich. In den letzten neun Jahren sind die Studierendenquoten und die Studienbeginnquote an Fachhochschulen stetig gestiegen. Die Erstimmatrikulationsquote an Universitäten sank hingegen gegenüber dem Vorjahr. Mit Einführung der Zentralmatura 2015 an den AHS sank in Vorarlberg und auch in Österreich insgesamt die Reifeprüfungsquote. Lehrlinge Insgesamt gab es in Vorarlberg im Jahr 2016 1.883 Lehrbetriebe die 6.674 Lehrlinge ausgebildet haben. Das sind um 140 Lehrlinge weniger als im Vorjahr (-2%). Rund die Hälfte der Schulabgängerinnen und Schulabgänger beginnt in Vorarlberg eine Lehre. Die häufigsten Lehrberufe sind Metalltechnik, Einzelhandel und Elektrotechnik. Die Lehrabschlussprüfung haben im Jahr 2016 82% der zur Prüfung angetretenen Lehrlinge bestanden. Weiterbildung In Vorarlberg haben im Jahresdurchschnitt 2014 bis 2016 rund 35% der über 25-Jährigen einen Kurs oder eine Ausbildung in den letzten 12 Monaten besucht (siehe Abschnitt Armut und soziale Eingliederung). Ohne Abschluss der Sekundarstufe I, Maßnahmen Drei Jahre nach dem Normabschlussjahr der Sekundarstufe I waren in Vorarlberg zu Beginn des Schuljahrs 2015/16 5,2% oder 228 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss der Sekundarstufe I. Die Zahl ist rückläufig, im Schuljahr 2014/15 waren es 5,7%. Betroffen sind überwiegend Sonderschülerinnen und Sonderschüler. NEET bezeichnet die Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden und dies auch nicht unmittelbar anstreben. In Vorarlberg ist die Quote stetig rückläufig und beträgt für die 16- bis 29-Jährigen im Jahresdurchschnitt 2014 bis 2016 rund 8% (siehe Abschnitt Armut und soziale Eingliederung). Maßnahmen Jugendcoaching, das seit 2013 flächendeckend in ganz Österreich angeboten wird, ist ein Unterstützungsangebot für Jugendliche am Ende der Schulpflicht. Es hilft ihnen, einen individuell passenden Bildungsund/oder Berufsweg einzuschlagen. Besondere Unterstützung erhalten dabei Jugendliche, die gefährdet sind, die Schule abzubrechen oder keinen Abschluss zu erlangen. Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderdarf erhalten darüber hinaus im Bedarfsfall zusätzliche Unterstützung durch Beratungsangebote des IfS. Im Jahr 2016 wurden in Vorarlberg 2.875 Jugendliche betreut, das sind um 196 mehr als ein Jahr zuvor und um knapp 1.000 Jugendliche mehr als vor drei Jahren. Ziel des Projektes Talente-Check (vormals ACHTplus) ist es, dass Jugendliche nach Abschluss der Pflichtschulzeit über ausreichende Kompetenzen in fachlicher als auch in sozialer und persönlicher Hinsicht verfügen, ihre Kompetenzen und Interessen kennen und wissen, welche weitere Ausbildung sie nach der Absolvierung der Schulpflicht wählen wollen. Im Schuljahr 2015/16 wurden 2.704 Jugendliche betreut, das sind um 774 mehr als im vorangegangenen Schuljahr. 21

Wohnbeihilfe Unterstützung für leistbares Wohnen 2013 2014 2015 2016 Haushaltsstruktur 1 10.094 10.424 10.301 10.242 Ein-Personen-Haushalte 5.383 5.571 5.502 5.508 Zwei-Personen-Haushalte 2.166 2.231 2.202 2.139 Drei-Personen-Haushalte 1.132 1.166 1.149 1.183 Vier-Personen-Haushalte 637 661 672 684 Fünf-Personen-Haushalte 465 481 462 450 Sechs-Personen-Haushalte 230 229 222 186 Sieben-Personen-Haushalte 61 64 71 66 Acht-Personen-Haushalte 15 17 16 18 > Acht-Personen-Haushalte 5 4 5 8 Summe Anzahl Haushaltsmitglieder 2 19.956 20.577 20.357 20.119 Ein-Personen-Haushalte 5.383 5.571 5.502 5.508 Zwei-Personen-Haushalte 4.332 4.462 4.404 4.278 Drei-Personen-Haushalte 3.396 3.498 3.447 3.549 Vier-Personen-Haushalte 2.548 2.644 2.688 2.736 Fünf-Personen-Haushalte 2.325 2.405 2.310 2.250 Sechs-Personen-Haushalte 1.380 1.374 1.332 1.116 Sieben-Personen-Haushalte 427 448 497 462 Acht-Personen-Haushalte 120 136 128 144 > Acht-Personen-Haushalte 45 39 49 76 Summe Anzahl Kinder im Haushalt 3 7.930 8.139 8.096 8.005 1 Kind im Haushalt 1.937 1.959 1.954 1.907 2 Kinder im Haushalt 2.454 2.508 2.464 2.572 3 Kinder im Haushalt 1.884 1.938 1.959 1.941 4 Kinder im Haushalt 1.104 1.148 1.108 992 5 Kinder im Haushalt 390 440 485 435 6 Kinder im Haushalt 126 102 66 90 7 Kinder im Haushalt 35 28 35 42 8 und mehr Kinder im Haushalt 0 16 25 26 Jahressumme Investition abzüglich Rückersätze (Betrag in Mio. ) 25,8 27,5 29,4 28,7 1 Haushalte im jeweiligen Jahr gruppiert nach Anzahl der Haushaltsmitglieder. Die Gesamtanzahl unterscheidet sich von der im Rechenschaftsbericht angeführten Zahl, da für die Auswertung der Haushalte für den Rechenschaftsbericht eine andere Spezifikation (Auswertung der Haushalte nach Auszahlungstöpfen und nach Gemeinden) gilt. 2 Anzahl Haushalte x Anzahl Personen im Haushalt 3 Anzahl der Kinder mit der Rolle Kind Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung 22

Wohnbeihilfe Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität. Die Wohnbeihilfe unterstützt die Wohnkosten mit dem Ziel, den Wohnungsaufwand, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, zu lindern. Ergänzend zur Wohnbauförderung ist die Wohnbeihilfe eine weitere soziale Leistung und prüft die Haushaltssituation in Bezug auf den anrechenbaren und den zumutbaren Wohnungsaufwand. Wer bekommt Wohnbeihilfe? Die nachstehenden Informationen erfolgen auf Basis der Wohnbeihilferichtlinie 2016. Die Wohnbeihilfe unterstützt Menschen mit einem Einkommen aus einer vollberuflichen Tätigkeit oder einem Folgeeinkommen (z.b. Rente, Arbeitslosengeldbezug, Krankengeld), deren Einkommen für die Zahlung von Mieten oder Wohnbaukrediten zu gering ist. Eine Teilzeitbeschäftigung wird nur in bestimmten Fällen anerkannt sie muss die Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht überschreiten. Alleinerziehende Personen mit Kindern unter 6 Jahren bzw. mit 3 oder mehr Kindern von 6 bis 18 Jahren müssen keine Beschäftigung nachweisen. Alleinerziehende Personen mit bis zu 2 Kindern zwischen 6 und 18 Jahren müssen eine Teilzeitbeschäftigung haben. Beihilfekriterien: Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach EU-Recht oder Staatsvertrag gleichgestellt. Personen mit sonstiger Staatsbürgerschaft, welche seit mehr als 10 Jahren in Österreich wohnhaft sind oder auf eine in der Sozialversicherung erfasste Tätigkeit von mindestens 8 Jahren verweisen können oder den Status langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsbürger oder den Status subsidiär Schutzberechtigte haben. Eigennutzung der Wohneinheit. Einkommen aus vollberuflicher Tätigkeit oder Folgeeinkommen. Teilzeitbeschäftigung kann anerkannt werden: aus gesundheitlichen Gründen mit fachärztlicher Bestätigung, aus Altersgründen oder beim beruflichen Wiedereinstieg (z.b. nach Scheidung oder längerer Arbeitslosigkeit). Keine Wohnbeihilfe erhalten Minderjährige, Schülerinnen bzw. Schüler und Studierende. Ausgenommen sind Ausbildungen, welche über das Arbeitsmarktservice mit einem Taggeld unterstützt werden. Bei Untermietverhältnissen (ausgenommen z.b. Dienstnehmerwohnung) wird keine Wohnbeihilfe gewährt. Bei Mietverhältnissen zwischen Großeltern/Eltern/Kind ist ein Mietvertrag mit Gebührenvermerk der Finanzbehörde vorzulegen. 23

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Wie groß darf die Wohnung sein? Es wird die tatsächliche Wohnnutzfläche berücksichtigt. Bei einer Person sind 50 m², bei zwei Personen maximal 70 m² und für jede weitere Person zusätzlich 10 m² anrechenbar. Wie wird die Wohnbeihilfe berechnet? Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete oder Kreditrückzahlungen für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung) abzüglich des zumutbaren Wohnungsaufwands (abhängig vom Haushaltseinkommen). Beim anrechenbaren Wohnungsaufwand wird maximal 6,80 inklusive 1,20 Betriebskostenanteil pro m² anrechenbarer Nutzfläche anerkannt. Die Höhe der Miete muss im ortsüblichen Rahmen liegen, was durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt wird. Basis für die Berechnung des zumutbaren Wohnungsaufwandes ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen inklusive der Sonderzahlungen. Nicht zum Einkommen zählen unter anderem die Familienbeihilfe, der Familienzuschuss des Landes und das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz. Das Erwerbseinkommen von Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird bis zu einer Höhe von 800,00 nicht berücksichtigt. Unterhalts- und Alimentationszahlungen für Kinder werden bis zu einem Betrag von 150,00 nicht zum Einkommen gezählt. Begünstigungsklausel: Der Prozentsatz des Haushaltseinkommens verringert sich um 10 Prozentpunkte, wenn ein Haushaltsmitglied mindestens 55 % erwerbsunfähig ist, wenn ein Kind behindert ist oder wenn drei bzw. mehr unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt leben. Diese Klausel kann nur einmal zur Anwendung kommen. Wo bekomme ich weitere Informationen? Zusätzliche Informationen über die Voraussetzungen bzw. über die Berechnung erhalten Sie unter www.vorarlberg.at/wohnen. 25

Kinder- und Jugendhilfe Gesetzliche Vertretungen in Unterhaltsangelegenheiten 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bearbeitete Verfahren gesamt 6.957 6.884 6.886 6.708 7.019 6.997 Neue Verfahren im laufenden Jahr 16,7% 17,4% 17,9% 16,8% 21,0% 19,4% davon: Vertretung Unterhaltsangelegenheiten 6.782 6.687 6.712 6.549 6.574 6.394 Neue Verfahren im laufenden Jahr 16,1% 16,5% 17,4% 16,2% 17,0% 15,9% Kinder/Jugendliche nach Staatsbürgerschaft 6.620 6.571 6.625 6.485 6.753 6.649 Österreich 5.859 5.731 5.658 5.524 5.480 5.263 EU-Mitgliedsstaaten 275 302 390 387 429 446 andere 486 538 577 574 844 940 Kinder/Jugendliche nach Alter 6.620 6.571 6.625 6.485 6.753 6.649 0 unter 6 1.120 1.103 1.165 1.095 1.115 1.072 6 unter 11 1.637 1.616 1.642 1.640 1.584 1.575 11 unter 16 2.162 2.111 2.108 2.139 2.183 2.150 16 und älter 1.701 1.741 1.710 1.611 1.871 1.852 Obsorge (Wahrnehmung der elterlichen Rechte und Pflichten bei Abwesenheit oder Tod) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Personen gesamt 1 347 377 346 321 583 679 Gesetzlich vorgesehene Obsorge 2 121 140 121 106 384 467 Gerichtlich bestellte Obsorge 228 244 239 234 317 303 1 Mehrfachleistungen möglich, daher Differenz zur Gesamtsumme 2 Incl. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sicherung des Kindeswohls 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gefährdungsabklärungen 2.644 2.750 2.791 2.463 2.146 2.137 Neue Verfahren im laufenden Jahr 70,7% 67,3% 66,6% 67,9% 70,6% 75,3% Sonstige Erhebungen 1.706 1.634 1.014 834 685 533 Jugendhilfe 3 416 411 384 349 305 140 Familienrechtliche Stellungnahmen 4 1.190 1.135 542 420 309 311 Andere Amtshilfen 100 88 88 65 71 82 Maßnahmen der Erziehungshilfe gesamt 3.005 3.141 3.171 3.136 3.127 3.062 Neue Maßnahmen im laufenden Jahr 31,7% 29,7% 29,1% 30,3% 31,0% 30,9% Unterstützung der Erziehung (ambulant) 2.164 2.313 2.390 2.390 2.355 2.271 Neue Maßnahmen im laufenden Jahr 32,9% 29,8% 30,7% 30,7% 30,8% 30,0% Volle Erziehung in Pflegefamilie 329 333 338 309 313 332 Neue Maßnahmen im laufenden Jahr 17,6% 17,1% 16,0% 13,9% 15,7% 20,2% Volle Erziehung in Einrichtung 512 495 443 437 459 459 Neue Maßnahmen im laufenden Jahr 35,7% 37,4% 30,7% 39,6% 42,7% 42,9% Kinder/Jugendliche nach Staatsbürgerschaft 4.580 4.720 4.799 4.529 4.201 4.009 Österreich 3.692 3.787 3.760 3.522 3.170 2.971 EU-Mitgliedsstaaten 217 238 363 371 370 361 andere 671 696 676 636 661 677 Kinder/Jugendliche nach Alter 4.580 4.720 4.799 4.529 4.201 4.009 0 unter 6 1.069 1.104 1.162 1.003 953 945 6 unter 11 1.158 1.197 1.213 1.183 1.031 996 11 unter 16 1.330 1.341 1.356 1.343 1.267 1.272 16 und älter 1.023 1.078 1.068 1.000 950 796 Kinder/Jugendliche nach Geschlecht 4.580 4.720 4.799 4.529 4.201 4.009 männlich 2.521 2.643 2.644 2.469 2.327 2.181 weiblich 2.059 2.077 2.155 2.060 1.874 1.828 3 Wurde nur bis Mai 2016 geführt 4 Einführung der Familiengerichtshilfe ab 2013 Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung 26

Kinder- und Jugendhilfe Gesetzliche Vertretungen in Unterhaltsangelegenheiten (Rechtsgrundlagen: ABGB, UVG) Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt den obsorgeberechtigten Elternteil, die Höhe des Kindesunterhaltsanspruchs festzustellen und sorgt dafür, dass ein entsprechender Unterhaltsbeitrag rechtsverbindlich festgesetzt wird (Vereinbarung oder gerichtliche Festsetzung) und das Kind möglichst zu dem ihm zustehenden Unterhalt kommt. Ist das Hereinbringen des Geldes nicht möglich, so gibt es unter gewissen Voraussetzungen eine Bevorschussung des Unterhaltes durch den Staat. Im Jahr 2015 zeigte sich eine leichte Steigerung. Diese ging im Jahr 2016 (-571) von insgesamt 7.019 bearbeiteten Verfahren im Jahr 2015 auf 6.448 Verfahren im Jahr 2016 zurück. Etwa 16% aller Verfahren waren 2016 neue Verfahren im laufenden Jahr. Hier hat sich die Zahl nach einer Steigerung im Jahr 2016 wieder im Durchschnitt der Jahre zuvor eingependelt. Der überwiegende Teil der laufenden Verfahren sind Vertretungen in Unterhaltsangelegenheiten. Hier zeigt sich nach der Steigerung im Jahr 2015 wieder eine eher rückläufige Tendenz (-180) von 6.574 auf 6.394. Obsorge (Rechtgrundlage: ABGB) Die Obsorge umfasst die Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung sowie die gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes in allen Bereichen. Nicht voll geschäftsfähige Eltern (weil minderjährig oder besachwaltert) haben nicht das Recht, das Vermögen eines Kindes zu verwalten und das Kind zu vertreten. Gefährden Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des Kindes, so kann das Gericht zur Sicherung des Wohles des Kindes den Eltern die Obsorge teilweise oder ganz entziehen. 27

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Der Kinder- und Jugendhilfe kommt die Obsorge für minderjährige Kinder zu, wenn bei der Geburt kein Elternteil mit der Obsorge betraut ist, wenn das Kind gefunden wird und die Eltern nicht bekannt sind, wenn das Gericht ihr die Obsorge übertragen hat. Der Anteil der Personen, für die die KJH die Obsorge übernimmt blieb in den letzten Jahren relativ konstant bei durchschnittlich 348 Personen. Im Jahr 2015 und 2016 kam es auf Grund der Flüchtlingsbewegung die KJH ist zuständig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) und beantragt immer die gesetzlich vorgesehene Obsorge fast zu einer Verdoppelung dieses Anteils: 631 Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der gerichtlich vorgesehenen Obsorge betreut. Sicherung des Kindeswohls (Rechtgrundlage: KJH-G) Ergibt sich für die Kinder- und Jugendhilfe, etwa aufgrund von Mitteilungen, der Verdacht der Gefährdung eines Kindes oder eines/einer Jugendlichen, hat sie unter Berücksichtigung der Dringlichkeit eine Gefährdungsabklärung einzuleiten und durchzuführen. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder droht, gewährt die Kinder- und Jugendhilfe meistens auf Grund einer Vereinbarung mit der erziehenden Person Hilfen zur Erziehung (Unterstützung der Erziehung oder volle Erziehung). In eher seltenen Fällen werden Hilfen zur Erziehung auch vom Gericht vorgeschrieben. Die Zahl der Gefährdungsabklärungen ist, nach einem stetigen Anstieg bis 2013, im Jahr 2016 mit einem Wert von 2.137, wie schon die Jahre zuvor, leicht rückläufig. Hingegen sind die prozentuellen Anteile der neuen Verfahren im laufenden Jahr mit durchschnittlich 75% gegenüber dem Jahr 2016 um 6% angestiegen. Die Zahl der Hilfen zur Erziehung reduzierte sich leicht (-65) von 3.127 Hilfen zur Erziehung im Jahr 2015 zu 3.062 im Jahr 2016. Die Zahl der sonstigen Erhebungen (z.b. familienrechtliche Stellungnahmen an Pflegschaftsgerichte) hat sich bei jährlich ca. 310 Fällen eingependelt. 29

Offene Mindestsicherung Richtsatzleistungen Haushaltsstruktur Personen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Alleinstehende 1.954 2.000 2.215 2.395 2.716 3.147 Alleinerziehende mit einem mj. Kind 690 864 930 1.266 1.324 1.306 Alleinerziehende mit zwei mj. Kindern 801 789 861 1.059 1.140 1.119 Alleinerziehende mit drei und mehr mj. Kindern 666 706 827 1.051 1.110 1.101 Paare ohne Kinder 392 392 406 284 358 396 Paare mit einem mj. Kind 339 417 396 513 516 642 Paare mit zwei mj. Kindern 456 500 600 728 832 1.032 Paare mit drei und mehr mj. Kindern 1.213 1.263 1.363 1.544 1.955 2.586 Andere 1 1.660 1.652 1.925 1.449 1.660 1.749 Gesamt 8.171 8.583 9.523 10.289 11.611 13.078 Haushaltsstruktur Bedarfsgemeinschaften Alleinstehende 1.954 2.000 2.215 2.395 2.716 3.147 Alleinerziehende mit einem mj. Kind 345 432 465 633 662 653 Alleinerziehende mit zwei mj. Kindern 267 263 287 353 380 373 Alleinerziehende mit drei und mehr mj. Kindern 147 154 178 228 242 231 Paare ohne Kinder 196 196 203 142 179 198 Paare mit einem mj. Kind 113 139 132 171 172 214 Paare mit zwei mj. Kindern 114 125 150 182 208 258 Paare mit drei und mehr mj. Kindern 208 215 236 266 330 429 Andere 1 445 424 516 416 494 550 Gesamt 3.789 3.948 4.382 4.786 5.383 6.053 Durchschnittliche Bezugsdauer (Monate) von Geldleistungen innerhalb des Berichtsjahres Bedarfsgemeinschaften 5,7 5,9 6,0 6,0 6,0 6,2 Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Personen 2 405 546 569 556 668 771 Bezug von Geldleistungen trotz Erwerbseinkommen im Monat Oktober Anteil der Bedarfsgemeinschaften 15,2% 15,0% 16,4% 19,7% 18,9% 19,1% Staatsbürgerschaft Österreich 5.215 5.416 5.929 6.308 6.476 6.270 EU-Mitgliedsstaaten 383 452 598 785 843 691 Andere 2.573 2.715 2.996 3.196 4.292 6.117 Davon Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte 1.064 1.127 1.263 1.438 2.205 3.827 Gesamt 8.171 8.583 9.523 10.289 11.611 13.078 Alter 0 unter 3 664 657 596 630 765 897 3 unter 6 579 639 700 748 844 936 6 unter 12 1.045 1.102 1.292 1.404 1.547 1.655 12 unter 18 748 841 974 978 1.040 1.227 18 unter 30 1.740 1.791 1.959 2.279 2.622 3.129 30 unter 40 1.235 1.354 1.477 1.582 1.878 2.076 40 unter 50 1.029 1.058 1.179 1.275 1.369 1.534 50 unter 60 744 749 906 913 1.011 1.053 60 und älter 387 392 440 480 535 571 Gesamt 8.171 8.583 9.523 10.289 11.611 13.078 Geschlecht männlich 3.916 4.049 4.497 4.924 5.729 6.717 weiblich 4.255 4.534 5.026 5.365 5.882 6.361 Gesamt 8.171 8.583 9.523 10.289 11.611 13.078 Höchste abgeschlossen Ausbildung der Hauptantragsteller 3 Maximal Pflichtschule 63,4% 63,5% 64,5% 64,4% 65,5% 66,8% Lehre oder mittlere Schule 24,8% 25,6% 25,3% 25,1% 23,0% 19,1% Höhere Schule 2,2% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,1% Akademie, Kolleg, Fachhochschule, Universität 1,0% 1,2% 1,0% 1,1% 1,7% 2,1% In Ausbildung oder unbekannt 8,6% 7,7% 7,2% 7,4% 7,8% 9,9% Gesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 1 Z.B. Paar mit einer volljährigen Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. 2 Mehrere Arbeitsaufnahmen pro Person und Jahr möglich 3 Gewichteter Mittelwert ohne Bezirk Bludenz Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung 30

Mindestsicherung Was ist die Mindestsicherung? Wenn Menschen in eine finanzielle Notlage geraten und ihren Bedarf an Kernleistungen mit ihrem eigenen Einkommen bzw. Vermögen nicht mehr abdecken können, unterstützen das Land Vorarlberg und die Gemeinden diese mit einer Mindestsicherung. Unter Kernleistungen sind zu verstehen: Lebensunterhalt (Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung, Strom und weitere persönliche Bedürfnisse) Wohnen (Miete, Betriebskosten) Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (Krankenversicherung) Bestattung Wer kann eine Mindestsicherung bekommen? Personen, deren Bedarf an Kernleistungen nicht von ihnen selbst oder von anderen Personen oder Einrichtungen getragen werden können, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, deren Einkommen unter dem jeweiligen Mindestsicherungssatz liegt, wobei die Kosten für Wohnen zusätzlich berücksichtigt werden (bis 30.06.2017 die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten, ab 01.07.2017 pauschale Höchstsätze je Haushaltsgröße), die kein verwertbares Vermögen haben und die ihre eigenen Kräfte und Mittel in zumutbarem Ausmaß einsetzen (z.b. Arbeitskraft). Die Höhe der Unterstützung Für 2017 beträgt der Mindestsicherungssatz pro Monat a) für alleinstehende und alleinerziehende Personen sowie Personen in Wohngemeinschaften, deren Wohnplatz im Rahmen der Integrationshilfe finanziert wird,... 633,91 b) für Personen, die mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, 1. pro volljähriger Person.. 473,58 2. ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese einer anderen leistungsbeziehenden Person in der Bedarfsgemeinschaft gegenüber unterhaltsberechtigt ist und sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat, 315,73 31

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3. sofern sie volljährig sind, gegenüber einer anderen leistungsbeziehenden Person in der Bedarfsgemeinschaft unterhaltsberechtigt sind und einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, je Person. 184,01 4. sofern sie minderjährig sind und einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, je Kind.. 184,01 5. sofern sie minderjährig sind und keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, je Kind. 315,73 c) für Personen, die mit anderen Personen in einer Wohngemeinschaft wohnen, 1. sofern sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, 473,58 2. sofern sie einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben,.. 184,01 Bei der Ermittlung der Leistungshöhe werden auch die Einkünfte und wirtschaftlichen Verhältnisse des im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners berücksichtigt. Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte, die der hilfsbedürftigen Person zur Verfügung stehen. Nicht eingerechnet werden Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz insbesondere die Familienbeihilfe - sowie das Pflegegeld. Anmerkung: Novellierung der Mindestsicherungsverordnung ist in Arbeit; ab 1. Juli 2017 gelten aller Voraussicht nach neue Mindestsicherungssätze! BMS-Geldleistungen Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft sind jene Personen, für die gemeinsam aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) Leistungen gewährt werden. Bedarfsgemeinschaften sind in der Regel den Haushalten sehr ähnlich. Im Jahr 2016 gab es in Vorarlberg insgesamt 13.078 Personen oder 6.053 Bedarfsgemeinschaften, die eine Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und/oder Wohnbedarfes bezogen haben. Im Vergleich mit dem Vorjahr stieg die Zahl der unterstützten Personen um knapp 13%. Die Bezugsquote, die den Anteil der BMS unterstützten Personen an der Bevölkerung in Privathaushalten misst, betrug im Jahr 2015 in Vorarlberg 3,1%, in Österreich 3,3%. Frauen waren mit einem Anteil von 49% etwas weniger auf Mindestsicherung angewiesen als Männer mit 51%. Paare mit minderjährigen Kindern bilden mit 4.260 Personen die größte Gruppe BMS-unterstützter Personen, gefolgt von Alleinerziehenden mit 3.526 unterstützten Personen und Alleinstehenden mit 3.147 Personen. 48% der Beziehenden einer BMS-Geldleistung waren Österreicherinnen und Österreicher, 52% waren ausländische Staatsangehörige, wobei der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung 17% beträgt. Unter 18-Jährige werden häufiger durch eine BMS-Leistung unterstützt als andere Altersgruppen (36% bei einem Bevölkerungsanteil von rund 19%). Weniger häufig angewiesen auf eine BMS-Leistung sind 60-Jährige oder ältere Personen (rd. 4% bei einem Bevölkerungsanteil von rund 22%). Die größten Gruppen der Bedarfsgemeinschaften, die BMS-Geldleistungen bezogen haben, waren Haushalte mit einer alleinstehenden Person (3.147), Haushalte von Alleinerziehenden (1.257) und Haushalte von Paaren mit minderjährigen Kindern (901). 33

Klientinnen und Klienten Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie, Sucht Zeitreihe beginnend mit 2013, da die neue Erhebungsmethode mit den Vorjahren nicht vergleichbar ist. 2013 2014 2015 2016 Ausgewählte Leistungen 1 Gesundheitliche Rehabilitation 3 1.390 2.646 4.577 8.527 Teilhabe an der schulischen u. beruflichen Ausbildung 396 395 383 570 Teilhabe am Arbeitsleben 669 658 673 790 Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 3 2.603 3.060 4.277 6.134 Entlastung der Familie 413 415 421 411 Alter 0 unter 18 1.026 1.005 967 4.100 18 unter 30 976 1.179 1.773 1.848 30 unter 40 720 942 1.440 1.706 40 unter 50 781 1.135 1.609 1.948 50 unter 60 611 972 1.568 2.093 60 und älter 630 1.056 1.921 2.551 Gesamt 4.744 6.289 9.278 14.246 Geschlecht männlich 2.593 3.107 4.809 7.753 weiblich 2.151 3.182 4.469 6.493 Gesamt 4.744 6.289 9.278 14.246 Staatsbürgerschaft Österreich 4.275 5.501 8.067 12.715 EU-Mitgliedsstaaten 168 230 382 681 Andere 225 278 461 823 Unbekannt 2 76 280 368 27 Gesamt 4.744 6.289 9.278 14.246 1 Mehrfachbezug von Leistungen möglich, daher keine Gesamtsumme. 2 SOVA-Verfahren, bei welchen das Staatsangehörigkeitsfeld derzeit noch kein Pflichtfeld ist. 3 Steigerung der Fallzahlen, da schrittweise Anpassung von Sammel- auf Einzelfallabrechnung; Zahlen haben daher bedingte Aussagekraft. Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung 34

Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie, Sucht Die Leistungen der Integrationshilfe bilden in fünf großen Handlungsfeldern eine Vielzahl von Angeboten ab, welche Klientinnen und Klienten der Integrationshilfe (Behindertenhilfe), der Sozialpsychiatrie und der Sucht Assistenz, Training und Unterstützung für ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben bieten. Die Hilfeleistungen werden verstärkt nach dem Grundprinzip der sozialen Teilhabe ausgerichtet. Ein Umstieg von bisherigen Leistungsangeboten hin zu Angeboten, welche den integrativen Weg unterstützen, soll mittels intensiver Hilfeplangespräche sowie individuell erarbeiteter Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen und den jeweiligen Einrichtungen erreicht werden. Die Zeitreihe beginnt 2013, da die neue Erhebungsmethode mit den Vorjahren nicht vergleichbar ist. Im Jahr 2016 wurden 14.246 Personen in folgenden Leistungsbereichen unterstützt: Gesundheitliche Rehabilitation Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Entlastung der Familie In den Bereichen gesundheitliche Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gab es von 2013 auf 2014, von 2014 auf 2015 sowie von 2015 auf 2016 eine große Steigerung der Fallzahlen. Dies ergibt sich aus der schrittweisen Anpassung von Sammel- auf Einzelfallabrechnung, daher sind die Zahlen nur bedingt aussagekräftig. 35

Personen mit Pflegebedarf 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1, 3 (2013), 6 Betreuungsstunden in Tagesbetreuungsangeboten 86.644 100.318 104.071 106.470 105.859 93.842 Anzahl Personen Mobile Pflege- und Betreuungsdienste 2, 6 Mobiler Hilfsdienst 3.951 4.228 4.412 4.344 4.733 4.454 Hauskrankenpflege 7.671 7.928 7.980 8.150 8.340 8.322 Hospiz 287 1.167 1.113 1.014 1.041 1.111 Gesamt 10 11.909 13.323 13.505 13.508 14.114 13.887 Anzahl Personen geförderte 24h-Betreuung 6, 8 922 958 1.142 1.411 1.668 1.799 Anzahl Betten für Daueraufnahme und Kurzzeitpflege 3, 7 Heimbetten 179 64 34 36 25 25 Pflegebetten 2.040 2.201 2.225 2.310 2.344 2.382 Gesamt 2.219 2.265 2.259 2.346 2.369 2.407 Anzahl Pflegeheime 50 50 50 51 51 51 Anzahl Personen in Daueraufnahme und Kurzzeitpflege 2, 6 Daueraufnahme 2.733 2.879 2.948 2.932 3.045 3.074 Kurzzeitpflege 908 883 907 857 898 939 Gesamt 3.641 3.762 3.855 3.789 3.943 4.013 Anzahl Pflegetage in Pflegeheimen 6 Daueraufnahme 4 747.042 769.529 774.188 784.826 790.669 812.366 Urlaubspflege 3 12.734 14.122 12.902 11.895 13.388 13.510 Übergangspflege 3 8.120 7.734 9.055 9.456 9.624 11.916 Gesamt 9 767.896 791.385 796.145 806.177 813.681 837.792 5, 7, 11 PflegegeldbezieherInnen nach Alter 0 20 669 653 676 689 681 699 21 40 935 951 969 977 952 958 41 60 2.177 2.248 2.365 2.340 2.308 2.361 61 80 5.432 5.514 5.699 5.791 5.749 5.882 81 und älter 6.632 6.761 7.024 7.243 7.129 7.337 Gesamt 15.845 16.127 16.733 17.040 16.819 17.237 5, 7, 11 PflegegeldbezieherInnen nach Geschlecht männlich 5.665 5.875 6.208 6.358 6.290 6.575 weiblich 10.180 10.252 10.525 10.682 10.529 10.662 Gesamt 15.845 16.127 16.733 17.040 16.819 17.237 1 Quelle: Leistungserbringer 2 Quelle: Pflegedienstleistungsstatistik gem. PFG, Pflegevorsorgebericht Österreich (Erscheinung jährlich) 3 Quelle: connexia-bericht "Stationäre und teilstationäre Angebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf", (Vorarlberg) Erscheinung jährlich 4 Quelle: Tätigkeitsbericht Abt. IVa, FB Senioren und Pflegevorsorge 5 Quelle: "Pflegegeldbezieher in Vorarlberg"; Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2011: BundespflegegeldbezieherInnen + LandespflegegeldbezieherInnen ab 2012: BundespflegegeldbezieherInnen + ehemalige LandespflegegeldbezieherInnen 6 Jahressumme 7 Stichtag 31.12. 8 Personen, die Zuschüsse gemäß 21b BPGG erhalten. 9 ohne die Aufnahmearten "Wochenendbetreuung","Probewohnen" und "Krisenintervention" 10 inkl. Mehrfachzählungen 11 Abrufdatum: Februar des Folgejahres. 36

Pflege Neben den Pflegegeldbeziehenden sind ein Teil der Versorgungsleistungen in den Bereichen Betreuung und Pflege dargestellt. Nach dem Grundsatz so viel wie möglich ambulant, so viel wie nötig stationär sind zuerst die Entwicklungen im ambulanten Bereich und dann die Entwicklungen im stationären Bereich detailliert dargestellt. Vermutlich auf Grund der verstärkten Inanspruchnahme der 24h Betreuung sind im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 die Angebote der Tagesbetreuung, des Mobilen Hilfsdienstes und der Hauskrankenpflege leicht rückläufig. Das Angebot der Hospiz wurde hingegen verstärkt in Anspruch genommen. Im Bereich der stationären Plätze wurde das Angebot weiter ausgebaut. Insgesamt standen im Jahr 2016 um 38 Pflegeplätze mehr zur Verfügung als im Vorjahr. Dies wirkte sich sowohl bei der Kurzzeitpflege wie auch bei der Daueraufnahme in das Pflegeheim aus. Insgesamt nahmen gegenüber dem Vorjahr um 70 Personen mehr die Angebote der stationären Einrichtungen in Anspruch. Ende 2015 bezogen insgesamt 16.819 Personen ein Pflegegeld, Ende 2016 waren dies 17.237 Personen. Das Pflegegeld wird nach dem erforderlichen Pflegebedarf (und unabhängig von Einkommen und Vermögen) in sieben Pflegegeldstufen gewährt. Nach dem Geschlecht betrachtet, waren Ende 2016 über 60% der pflegegeldbeziehenden Personen Frauen. Über 40% der pflegegeldbeziehenden Personen sind in der Altersgruppe der 81jährigen und älter. 37