Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ähnliche Dokumente
Sélection d'article sur la politique suisse

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Fall 6: Private Sicherheitsfirmen

Gesetzgebungsverfahren

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Fall 6 «Sicherheitsfirmen»

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Politische Strukturen der Schweiz. 03 / Politik

Kleines Glossar der politischen Instrumente und Prozesse

Das Verfahren zur Totalrevision der Kantonsverfassung

Die Schweiz eine direkte Demokratie. 02 / Politik geht mich was an

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen

Die Bundesversammlung Das Schweizer Parlament

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Rechtswissenschaftliches Institut. Gesetzgebung. Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic Seite 1

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

Wer verfügt auf Bundesebene über ein Gesetzesinitiativrecht?

Fall 6 «Sicherheitsfirmen»

Sélection d'article sur la politique suisse

n Für Ernährungssicherheit. Volksinitiative

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Bundesgesetz über die Bundesversammlung

Parlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln

Passivrauchschutz in den Schweizer Kantonen. Angepasste Lösungen oder Flickenteppich

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

Nach der Herbst- ist vor der Wintersession: Status der Umsetzung der Energiestrategie 2050 und Weichenstellung für die Gebäudetechnik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

printed by

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Übungen im öffentlichen Recht I Gruppen A-C und N-P. Fall 11 Rauchverbot. Bachelorstudium Rechtswissenschaft, FS 2016 lic. iur. Arlette Meienberger

Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt

Direkte Demokratie in Österreich und in der Schweiz

Organisation des Staates

Rechtsinformationssysteme in der Schweiz

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

s Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren). Volksinitiative

Volksinitiative: Bildungsreformen vor das Volk

Politische Partizipation

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

Volksabstimmung vom 28. November 2010

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

8. März und 9. März 2017 Markus Notter. Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich

Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)

Verträge zwischen den Kantonen, Verfassungsrechtliche Grundlagen

DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht)

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung

Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)»

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

n Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Verträge zwischen den Kantonen zur Wahrnehmung von Aufgaben mit regionalem Interesse, Bsp.

Dringlichkeit von Bundesgesetzen und Rückwirkendes Inkrafttreten. Luzian Odermatt, 24. Februar 2011

Die 49. Legislatur in Zahlen

von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland wird genehmigt. Art. 2 Der Bundesrat gibt anlässlich der Ratifikation folgende Erklärungen ab:

Die Rolle des Bundesgerichts im Gesetzgebungsprozess

Bundesgesetz über die Bundesversammlung

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012

Sessionen. Faktenbericht. P a r l a m e n t s d i e n s t e. S e r v i c e s d u P a r l e m e n t. S e r v i z i d e l P a r l a m e n t o

Staatsrecht II Rechtsstellung der Ebenen im Bundesstaat Bundesgarantien für die Kantone Eidgenossenschaft als Bundesstaat

ejustice in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund

Einführung: Ausgangslage und Streiflichter auf die Fusionsverfassung. Aus zwei mach eins? Juristische Knacknüsse einer Fusion der Kantone BS und BL

Vorschau Herbstsession 2014

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

n Parlamentarische Initiative. Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren (Fraktion GL)

über eine neue Bundesverfassung

A Bundesgesetz über die Mitwirkung der politischen Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes

STAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:

Die 1. ATSG-Revision. Inhaltsübersicht

Transkript:

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Dossier Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten

Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern www.anneepolitique.swiss Beiträge von Hirter, Hans Bevorzugte Zitierweise Hirter, Hans 2017. Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten, 1993-1998. Bern: Année Politique Suisse, Institut für Politikwissenschaft, Universität Bern. www.anneepolitique.swiss, abgerufen am 06.10.2017. I

Inhaltsverzeichnis Mo. 93.3132: Revision des Verfahrens beim Kantonswechsel von Gemeinden BRG 96.091: Reform der Bundesverfassung St.Iv. 95.306 (JU): Kantonsbildungen und Veränderungen von Kantonsgebieten 1 1 2 II

Abkürzungsverzeichnis 1

Mo. 93.3132: Revision des Verfahrens beim Kantonswechsel von Gemeinden Jurafrage MOTION DATUM: 17.12.1993 Der Nationalrat überwies eine Motion Gross (sp, ZH), welche verlangt, dass Kantonswechsel von Gemeinden nur noch die Zustimmung der betroffenen Kantone, hingegen nicht mehr des Bundes bedürfen, als Postulat. Der Bundesrat hatte dazu ausgeführt, dass derartige Neuerungen im Rahmen einer Totalrevision der Bundesverfassung realisiert werden sollten. 1 BRG 96.091: Reform der Bundesverfassung Jurafrage ANDERES DATUM: 27.06.1995 In seinem Ende Juni in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfassung regte der Bundesrat an, Änderungen im Bestand der Kantone weiterhin von Volk und Ständen gutheissen zu lassen. Für Gebietsveränderungen wie im Fall Vellerat soll hingegen das Parlament zuständig sein, dessen Beschluss freilich dem fakultativen Referendum unterstehen würde. Voraussetzung für eine Genehmigung bliebe auf jeden Fall die Zustimmung der direkt betroffenen Bevölkerung und der beteiligten Kantone. Der Kanton Jura reichte eine ähnliche Standesinitiative (95.306) ein, möchte allerdings auf das fakultative Referendumsrecht verzichten. 2 BUNDESRATSGESCHÄFT DATUM: 19.12.1997 Von Nationalrat Rennwald (sp, JU) in einer Einfachen Anfrage (97.1065) um seine Meinung zu einer allfälligen Sezession der Stadt Moutier gefragt, antwortete der Bundesrat, dass dies eine interne Angelegenheit des Kantons Bern sei. Er habe aber den Regierungen der Kantone Bern und Jura mitgeteilt, dass er bereit sei, sie zu einem Gespräch in dieser Sache zu empfangen. In Bezug auf Rennwalds Gesuch, der Bundesrat solle die Sache selbst in die Hand nehmen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen Kantonswechsel von Gemeinden schaffen, verwies er auf die laufenden Parlamentsdebatten. Da beide Ratskammern im Vorjahr einer 1995 vom Kanton Jura eingereichten Standesinitiative, welche eine eidgenössische Regelung verlangt hatte, Folge gegeben hatten, sei es nun an ihnen, einen entsprechenden Artikel in die neue Bundesverfassung aufzunehmen. Er selbst habe im Rahmen der Nachführung der Verfassung darauf verzichtet, um diese nicht mit materiellen Neuerungen zu belasten. Die Kommissionen beider Räte zur Totalrevision der Bundesverfassung (96.091) kamen dieser Aufforderung nach. Sie beschlossen, dass bei Gebietsveränderungen zwischen Kantonen in Zukunft nur noch die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und der beteiligten Kantone sowie die Genehmigung durch die Bundesversammlung in Form eines Bundesbeschlusses erforderlich ist. Eine obligatorische eidgenössische Volksabstimmung, wie dies noch im Fall von Vellerat vorgeschrieben war, müsste hingegen nicht mehr durchgeführt werden. 3 BUNDESRATSGESCHÄFT DATUM: 30.04.1998 Der im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung (96.091) vom Bundesrat beantragte Verzicht auf obligatorische Volksabstimmungen über Gebietsveränderungen zwischen Kantonen passierte im Ständerat diskussionslos. Im Nationalrat kam es hingegen zu einer kleinen jurapolitischen Kontroverse. Rennwald (sp, JU) hatte verlangt, dass das Erfordernis der Zustimmung durch die beteiligten Kantone und die betroffene Region gestrichen wird, und die Bundesversammlung die Prozedur für Gebietsveränderungen im Einzelfall festlegt. Sein Ansinnen wurde mit 80:55 Stimmen abgelehnt. Keinen Erfolg hatte aber auch der Bernjurassier Schmied (svp), der mit der Forderung nach einem zustimmenden absoluten Mehr der Stimmberechtigten in der betroffenen Region die Hürden für einen Kantonswechsel erhöhen wollte. Mit dieser Verfassungsänderung konnte auch die 1996 gutgeheissene Standesinitiative des Kantons Jura (95.306) abgeschrieben werden. 4 2

St.Iv. 95.306 (JU): Kantonsbildungen und Veränderungen von Kantonsgebieten Jurafrage STANDESINITIATIVE DATUM: 16.09.1996 Die Bundesversammlung behandelte die im Vorjahr vom Kanton Jura eingereichte Standesinitiative für ein neues Verfahren bei der Veränderung von Kantonsgebieten. Die Initiative will zwar weiterhin Volk und Stände über Kantonsneugründungen oder -zusammenlegungen entscheiden lassen. Gebietsveränderungen zwischen den Kantonen, wie im Fall Vellerat, soll die Bundesversammlung hingegen mit einem nicht einmal dem fakultativen Referendum unterstellten Beschluss genehmigen können. Das Vorgehen bei solchen Gebietsveränderungen, also z.b. die Frage, wer an den lokalen bzw. regionalen Volksabstimmungen teilnehmen darf, soll zudem nicht mehr vom direkt betroffenen Kanton geregelt werden, sondern vom nationalen Parlament. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Ratskammern beantragten, der Initiative Folge zu geben. Die Tatsache, dass die eidgenössische Volksabstimmung über Vellerat doch von vielen als überflüssig empfunden worden sei, habe einen Reformbedarf aufgezeigt. Die Zustimmung zur Initiative bedeute aber nicht eine vollständige Übereinstimmung mit deren Inhalt, sondern vor allem ein Zeichen für den Bundesrat, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die 1995 angekündigten Vorschläge zu präsentieren. Beide Räte folgten diesem Antrag ihrer Kommissionen. In dem gegen Jahresende vorgestellten Revisionsentwurf fehlte dann jedoch ein entsprechender Vorschlag, da der Bundesrat die materiellen Revisionen auf die Bereiche Volksrechte und Justiz beschränkte. 5 1) Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2518 f. 2) Verfassung: Presse vom 27.6.95; vgl. dazu auch BR Koller in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2135. Jura: Verh. B.vers, 1995, V, Teil I, S. 20. 3) Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2923 f.; Vgl. auch den expliziten Verzicht des BR auf eine Beurteilung der Politik der Berner Regierung in Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2330 (Einfache Anfrage Teuscher, gb, BE).; BBl, 1998, S. 383 und 450 (Art. 44.3). 4) Amtl. Bull. StR, 1998, S. 65; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 910 ff.; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 980; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 521. 5) Amtl. Bull. StR, 1996, S. 291 f.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1325 f. Zum Fehlen im Verfassungsentwurf siehe BBl, 1997, I, S. 206.