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Transkript:

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. R.C.S. Luxembourg Nr. B31093 1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS CONCORDIA SELECT MIT DEM TEILFONDS (930607 / LU0105298086) UND DEM FONDS Anteilklasse S (HAFX4R / LU0515461050) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft der oben genannten Sondervermögen mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Verwahrstelle, folgende Änderungen beschlossen: Der Teilfonds (übertragender Teilfonds) des Fonds CONCORDIA SELECT wird mit dem Fonds (übernehmender Fonds) verschmolzen. Durch die geplante Verschmelzung wird der übertragende Teilfonds mit der Anteilklasse S des übernehmenden Fonds fusioniert. Der Teilfonds wird aus wirtschaftlichen Gründen, d.h. wegen des geringen Teilfondsvolumens, welches eine wirtschaftliche Verwaltung im Sinne der Anleger nicht zulässt, im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Fonds H & A Rendite Plus verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Artikel 13 des aktuell gültigen Verwaltungsreglements des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 5. September 2017 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung vom 4. September 2017. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Verschmelzung nach Art. 1, 20 a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Die Anlagepolitik des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar. Dabei werden die Anleger des übertragenden Teilfonds insbesondere darauf hingewiesen, dass die Anlagepolitik im übernehmenden Fonds sich im Wesentlichen in folgenden Punkten unterscheidet: Die bisherige Dachfondstruktur wird aufgelöst, d.h. der Schwerpunkt auf Zielfonds entfällt; diese werden zukünftig nur noch bis maximal 10 % erworben. Zukünftig liegt der Schwerpunkt im Rentenbereich, d.h. der Fonds investiert mindestens 51 % seines Netto-Fondsvermögens in Renten. Die Investitionsmöglichkeit in Aktien ist auf 30 % beschränkt. Die signifikanten Unterschiede in der Anlagepolitik des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds sind für die Anleger in der nachfolgenden Übersicht jeweils hervorgehoben:

Übernehmender Fonds Übertragender Teilfonds Ziel der Anlagepolitik des ist die Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel durch eine Optimierung des Rendite-/Risikoprofils. Der Fonds strebt als Anlageziel an, unabhängig von den Marktschwankungen ein positives Anlageergebnis zu erzielen. Die Allokationsentscheidungen über die Höhe der Aktieninvestments basieren dabei überwiegend auf den Ergebnissen prognosefreier und quantitativer Analysemodelle. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass die vorgenannten Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Der Fonds investiert sein Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in fest und variabelverzinsliche Wertpapiere, Nullkuponanleihen und Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements. Dabei werden Emittenten mit unterschiedlicher Bonität (sowohl Investment Grade als auch Non Investment Grade) berücksichtigt. Non Investment Grade Anleihen werden bis max. 20 % des Netto-Fondsvermögens erworben. Bis maximal 30 % des Netto-Fondsvermögens können in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements investiert werden. Partizipationszertifikate, welche die Wertentwicklung von Aktien und Aktienindices oder anderen erlaubten Basiswerten (die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist - "geregelte Märkte" - amtlich notiert oder gehandelt werden) 1:1 nachbilden, sind bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig. Zusätzlich darf der Fonds Aktienanleihen bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens erwerben. Der Fonds kann akzessorisch, d.h. bis max. 49 % seines Netto- Fondsvermögens, flüssige Mittel halten und in ähnliche Vermögenswerte anlegen. Maximal bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens können in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investiert werden (u.a. Aktienfonds und Aktien-ETF). Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Fonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Anlageziel des Teilfonds CONCORDIA SELECT Ertrag ist, durch weitreichende Diversifikation ein günstiges Chance-Risiko-Verhältnis zu erreichen. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass das vorgenannte Ziel der Anlagepolitik erreicht wird. Um dieses Anlageziel zu erreichen, werden für den Teilfonds schwerpunktmäßig Anteile von Zielfonds erworben, die Ertrag erwarten lassen, wobei der Erwerb von Zielfonds, die Wachstum erwarten lassen, ebenfalls zulässig ist. Der Teilfonds wird Anteile an Aktienfonds (einschließlich börsen-gehandelter Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds ETF)), Rentenfonds und Geldmarktfonds, sowie an gemischten Aktien- und Rentenfonds erwerben. Als Exchange Traded Funds (ETF) werden indexabbildende Investmentfonds bezeichnet, die der Anleger fortlaufend über die Börse handeln kann. Beim Erwerb über die Börse zahlt der Anleger keinen Ausgabeaufschlag wie beim herkömmlichen Fondskauf, sondern lediglich die jeweiligen Transaktionsgebühren seines Kreditinstituts oder Brokers. Daneben fällt eine Verwaltungsvergütung an, die jährlich erhoben und dem Sondervermögen entnommen wird. Das Management wendet bei der Verwaltung des Teilfonds einen aktiven Managementstil an, um auch von kürzerfristigen Marktbewegungen profitieren zu können. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Netto-Teilfondsvermögen unter Berücksichtigung nachstehender Beschränkungen auch vollständig (max. 100 %) in Anteilen von Rentenfonds, Geldmarktfonds oder gemischten Aktien- und Rentenfonds angelegt werden. Es können höchstens bis zu 35 % des Netto- Teilfondsvermögens in Anteilen von Aktienfonds angelegt werden. Anlagen in Zielfonds, die in Kapitalmärkten von Schwellenländern investieren, können daneben getätigt werden, vorausgesetzt, Sitz und Geschäftsleitung dieser Zielfonds befinden sich in der EU. Bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds kann es zu der Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds kommen. Der Teilfonds wird dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung von mehr als 3 % p.a. unterliegen. Im Jahresbericht des Fonds wird angegeben, wie hoch der Anteil der Verwaltungsvergütung maximal ist, welche der Teilfonds sowie die Zielfonds zu tragen haben. Daneben kann der Teilfonds in Wertpapiere (wie z.b. Aktien, Renten und Zertifikate) und Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Allgemeinen Verwaltungsreglements anlegen.

Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6. betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Der Fonds kann über entsprechende Derivateinvestments auch von negativen Marktentwicklungen profitieren. Der Teilfonds kann akzessorisch, d.h. bis max. 49 % seines Netto-Teilfondsvermögens als flüssige Mittel halten. Ausschließlich zu Absicherungszwecken darf der Teilfonds Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagement-Verfahren im Zusammenhang mit den Derivaten zu beachten. Die Anleger des übertragenden Fonds werden außerdem auf folgende Risikomanagementverfahrens hingewiesen: Merkmale bezüglich des Übernehmender Fonds Überwachung des Gesamtrisikos Zur Überwachung des Marktrisikos wird das Global Exposure mittels eines relativen Value-at-Risk Ansatzes berechnet. Leverage: Es wird erwartet, dass die durch den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzprodukten mit derivativen Komponenten hervorgerufene Hebelwirkung (Leverage) bis zu 10% des Fondsvolumens beträgt, sie kann allerdings je nach Handhabe des Fondsmanagers bis zu 100% des Fondsvolumens betragen. Abhängig von der Marktsituation ist der Leverage-Wert jedoch Schwankungen ausgesetzt, so dass es kurzfristig zu Überschreitungen des erwarteten Wertes kommen kann. Der Leverage-Wert wird täglich durch die Gesellschaft überwacht. Übertragender Fonds Überwachung des Gesamtrisikos Zur Überwachung des Marktrisikos wird das Global Exposure mittels eines relativen Value-at-Risk Ansatzes berechnet. Leverage: Es wird erwartet, dass die durch den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzprodukten mit derivativen Komponenten hervorgerufene Hebelwirkung (Leverage) bis zu 25% des Fondsvolumens beträgt, sie kann allerdings je nach Handhabe des Fondsmanagers bis zu 100% des Fondsvolumens betragen. Abhängig von der Marktsituation ist der Leverage-Wert jedoch Schwankungen ausgesetzt, so dass es kurzfristig zu Überschreitungen des erwarteten Wertes kommen kann. Der Leverage-Wert wird täglich durch die Gesellschaft überwacht. Aufgrund gegenläufiger Derivate-Positionen oder Derivate-Positionen, die im Portfolio enthaltene Assets absichern, wird der tatsächliche Netto-Hebel erheblich unter den angegebenen Werten liegen. Die Kostenstruktur des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: Wesentliche Kostenelemente der Anteilklasse S des Verkaufsprovision: (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): bis zu 3,50 % Wesentliche Kostenelemente des Verkaufsprovision: (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers: bis zu 5,00 % Umtauschprovision: Keine Umtauschprovision: bis zu 0,5 % Rücknahmeprovision: Keine Rücknahmeprovision: Keine Mindestanlage: Keine Mindestanlage: EUR 25 Verwaltungsvergütung: (in % des Netto-Fondsvermögens): Verwaltungsvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 1,40 %

Anteilklasse S: bis zu 0,67 % p.a.; zuzüglich einer Vergütung von bis zu 625,- EUR pro Monat je Anteilklasse Verwahrstellenvergütung: (in % des Netto-Fondsvermögens): bis zu 0,08 % p.a.; mindestens 400,- EUR pro Monat je Anteilklasse Ertragsverwendung: Ausschüttung p.a. Verwahrstellenvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,10 % p.a. Ertragsverwendung: Thesaurierung Risiko- und Ertragsprofil: 4 Risiko- und Ertragsprofil: 3 Laufende Kosten: 1,05 % Laufende Kosten: 2,90 % Geschäftsjahresende des übernehmenden Fonds und des übertragenden Teilfonds: 31. Oktober 31. Dezember Damit ändert sich das Geschäftsjahresende des übertragenden Teilfonds vom 31. Dezember auf 31. Oktober. Im Zuge der Verschmelzung werden alle Vermögenswerte des übertragenden Teilfonds verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Fonds übertragen werden ( Cash-Fusion ). Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch die Verwaltungsgesellschaft schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden. Den Anlegern des übertragenden Teilfonds wird empfohlen, sich über den übernehmenden Fonds zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik Fondsinformationen (https://www.hauck-aufhaeuser.com/fonds/unsere-partner-im-fondsgeschaeft) abrufbar. Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet. Der Bericht des Abschlussprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 28. Juli 2017, 12 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt. Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 29. August 2017, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Fonds zurückzugeben. Darüber hinaus haben die Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb der genannten Frist zurückgeben und infolgedessen Anteile am übernehmenden Fonds erhalten, nach der Verschmelzung die Möglichkeit sämtliche Rechte am übernehmenden Fonds auszuüben. Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 4. September 2017 statt. Diese Preise dienen als Basis zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Anteilwertes des übertragenden Teilfonds und der Anteilklasse S des übernehmenden Fonds. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 5. September 2017. Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen

Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Der gültige Verkaufsprospekt des sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Munsbach, den 28. Juli 2017 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

KEY INVESTOR INFORMATION Gegenstand dieses Dokuments sind WESENTLICHE ANLEGERINFORMATIONEN über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Verwaltungsgesellschaft: Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. Ziele und Anlagepolitik S ISIN: LU0515461050 Ziel des Fonds sind Wertsteigerungen unabhängig von der Marktentwicklung. Zu diesem Zweck investiert der Fonds sein Vermögen überwiegend in festund variabelverzinsliche Wertpapiere (sog. Rentenpapiere), Geldmarktinstrumente und Nullkuponanleihen. Dabei werden Emittenten mit unterschiedlicher Bonität (sowohl Investment Grade als auch Non Investment Grade) berücksichtigt. Non Investment Grade Anleihen werden bis max. 20 % des Netto-Fondsvermögens erworben. Ausserdem legt der Fonds höchsten 30% seines Vermögens in Aktien und aktienähnliche Papiere an. Partizipationszertifikaten, welche die Wertentwicklung von Aktien, Aktienindices oder anderen erlaubten Basiswerten 1 zu 1 abbilden, sind bis 10 % des Fondsvermögens zulässig. Zusätzlich darf der Fonds Aktienanleihen bis zu 10 % des Fondsvermögens erwerben. Darüber hinaus darf der Fonds höchstens 10% seines Vermögens in Anteile an Investmentfonds investieren. Der Fonds hat keine industrie- oder branchenspezifischen Anlagenschwerpunkte. Die Auswahl der einzelnen Wertpapiere wird durch das Fondsmanagement getroffen. Die Aktienauswahl richtet sich nach den Ergebnissen prognosefreier und quantitativer Analysemodelle. Der Fonds kann Derivategeschäfte einsetzen, um mögliche Verluste zu verringern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die Erträge können an Sie ausgezahlt werden. Sie können von der Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich bewertungstäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Wir können jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn aussergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unter "Kosten" aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. Risiko- und Ertragsprofil Geringes Risiko Höheres Risiko Typischerweise geringe Rendite Typischerweise höhere Rendite 1 2 3 4 5 6 7 Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: Dieser Fonds ist in die Kategorie 3 eingestuft, weil sein Anteilpreis spürbar schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen nicht unwesentlich ausgeprägt sind. Dieser Risikoindikator beruht auf simulierten Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist demnach nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Eine ausführliche Darstellung der Risiken findet sich im Abschnitt ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE des Verkaufsprospektes. Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann auch Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder einer Verwahrstelle oder externer Dritter erleiden. Schließlich kann seine Verwaltung oder die Verwahrung seiner Vermögensgegenstände durch äußere Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen u.ä. negativ beeinflusst werden. Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds kann Derivatgeschäfte einsetzen, um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren mit dem Ziel gegebenenfalls Zusatzerträge zu generieren. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. - 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Tel: 00352 45 13 14 500 - Fax: 00352 45 13 14 519 - E-Mail: haig-info@hauck-aufhaeuser.lu - www.hauck-aufhaeuser.com

Kosten Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Bei den einmaligen Kosten handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Verkaufsprovision 3,5 % Anlage vor der Anlage/ vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen werden Rücknahmeprovision Keine darf. Umtauschprovision Keine Die hier angegebene Verkaufsprovision/Rücknahmeprovision ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann sie geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 1,05 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds Keine gebundene Gebühren (Performance Fee) Bei dem an dieser Stelle ausgewiesenen Wert handelt es sich um eine Kostenschätzung. Die Angabe der laufenden Kosten aus dem letzten Geschäftsjahr ist aufgrund erfolgter Anpassungen nicht repräsentativ. Der OGAW-Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten zu den genauen berechneten Kosten. In diesen Kosten sind Gebühren für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren (Portfoliotransaktionskosten) sowie Kosten für die an die Wertentwicklung des Fonds gebundenen Gebühren nicht enthalten. Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt Abschnitt "KOSTEN". Die laufenden Kosten umfassen nicht die erfolgsbezogene Vergütung und die Transaktionskosten. Frühere Wertentwicklung 12,0 % 10,2 % 10,0 % Es 8,0 liegt % noch keine ausreichende Datenhistorie vor, um die frühere Wertentwicklung in nützlicher Weise zu präsentieren. 6,0 % 3,5 % 4,0 % 2,0 % Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Wertentwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags / Rücknahmeabschlags abgezogen. Die dargestellte Anteilklasse ist seit dem 15.11.2010 aktiv. Die frühere Wertentwicklung wurde in EUR berechnet. -2,0 % -1,0% 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Praktische Informationen S Verwahrstelle des Fonds ist Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Niederlassung Luxemburg. Den Verkaufsprospekt, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage www.hauck-aufhaeuser.com. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen, einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss gibt, werden auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.hauckaufhaeuser.com/rechtliche-hinweise/rechtlichehinweise#rechtlichehinweiseinvestorprotection) zur Verfügung gestellt. Ferner wird auf Anfrage eine Papierversion kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Steuervorschriften im Herkunftsmitgliedstaat des Fonds können die persönliche Steuersituation des Anlegers beeinflussen. Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit über eine der Zahl- und Vertriebsstellen, die Verwahrstelle oder die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme bzw. den Umtausch ihrer Anteile zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt unter Abschnitt RÜCKNAHME UND UMTAUSCH VON ANTEILEN. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospektes vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) überwacht. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) überwacht. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 03.08.2017. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. - 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Tel: 00352 45 13 14 500 - Fax: 00352 45 13 14 519 - E-Mail: haig-info@hauck-aufhaeuser.lu - www.hauck-aufhaeuser.com