AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de; www.landkreis-dachau.de; Jährlicher Bezugspreis Euro 35,00 65. Jahrgang Nr. 28 Datum 30.12.2009 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.01.2010 um 15.00 Uhr Einwohnerzahl am 30.06.2009 Sprechtage des Kreisbauamtes in den Gemeinden Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe; Amtliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe für das Wirtschaftsjahr 2009 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Dachauer Galerien und Museen für das Haushaltsjahr 2010 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Übung der Bundeswehr Veröffentlichung für die Sparkasse Dachau Öffentliche Bekanntmachung Am Mittwoch, 13.01.2010, um 15:00 Uhr findet eine Sitzung statt. Gremium: Ort: Raum: Jugendhilfeausschuss Landratsamt Dachau Großer Sitzungssaal T a g e s o r d n u n g 1. Übernahme der Beiträge zur Unfallversicherung von Bereitschaftspflegepersonen als freiwillige Leistung der Jugendhilfe 2. Teilübernahme der Kosten für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Az.: 20/022-2/2 Einwohnerzahl am 30. 06. 2009 Nachstehend werden die Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Dachau bekannt gegeben: Gemeinde Einwohner 174 111 Altomünster, Markt 7.354 174 113 Bergkirchen 7.135 174 115 Dachau, Große Kreisstadt 41.823 174 118 Erdweg 5.536 174 121 Haimhausen 4.787 174 122 Hebertshausen 5.214 174 147 Hilgertshausen-Tandern 3.138 174 126 Karlsfeld 18.252 174 131 Markt Indersdorf, Markt 9.369 174 135 Odelzhausen 4.236 174 136 Petershausen 6.010 174 137 Pfaffenhofen a. d. Glonn 1.796 174 141 Röhrmoos 6.313 174 143 Schwabhausen 6.095 174 146 Sulzemoos 2.680 174 150 Vierkirchen 4.271 174 151 Weichs 3.106 Landkreissumme 137.115 2
Az.: 41/620-2/1 Sprechtage des Kreisbauamtes in den Gemeinden Das Kreisbauamt setzt seine Gemeindesprechtage fort. Ein Teil der Sprechtage wurde bereits bekanntgemacht (vgl. Amtsblatt des Landkreises vom 25.11.2009 Nr. 26). Neu sind die fett gekennzeichneten Sprechtage. Gleichzeitig dürfen wir Sie über die Sprechzeiten des Kreisbauamtes im Landratsamt informieren: Dienstag Donnerstag 08.00-13.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr Wann und wo die Sprechzeiten in den Gemeinden stattfinden, kann dem nachfolgenden Terminplan entnommen werden (die Gemeinden sind nach dem Alphabet genannt): Terminplan Gemeinde Ort Datum Uhrzeit Altomünster Gemeindeverwaltung 01.02.2010 8.30 12.00 Bergkirchen Gemeindeverwaltung 18.01.2010 8.30 12.00 Erdweg Gemeindeverwaltung 11.01.2010 8.30 12.00 Haimhausen Gemeindeverwaltung 11.01.2010 8.30 12.00 Hebertshausen Gemeindeverwaltung 13.01.2010 9.00 12.00 Hilgertshausen-Tandern Gemeindeverwaltung 08.02.2010 13.00 16.00 Hilgertshausen Karlsfeld Gemeindeverwaltung 14.01.2010 9.00 12.00 Markt Indersdorf Gemeindeverwaltung 25.01.2010 13.00 16.00 Petershausen Gemeindeverwaltung 25.01.2010 8.30 12.00 Röhrmoos Gemeindeverwaltung 13.01.2010 13.00 16.00 Schwabhausen Gemeindeverwaltung 13.01.2010 8.30 12.00 Odelzhausen Pfaffenhofen a. d. Glonn Sulzemoos Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen 03.02.2010 8.30 12.00 Vierkirchen Gemeindeverwaltung 27.01.2010 8.30 12.00 Weichs Gemeindeverwaltung 11.01.2010 13.00 16.00 Eine Änderung der Termine behalten wir uns im Einzelfall vor. Hansjörg Christmann Landrat 3
Az.: 20/941-4 Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe Amtliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe für das Wirtschaftsjahr 2009 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Auf Grund der Verbandssatzung und des Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.v.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe am 30. November 2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschafsjahr 2009 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2, Art. 40 Abs. 1 und 2 KommZG i.v.m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekanntgemacht wird. I. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird von 80.000,00 um 420.000,00 erhöht und damit auf 500.000,00 festgesetzt. 1 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft. 2 II. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe, Aichacher Straße 33, 85229 Markt Indersdorf während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Markt Indersdorf, 09. Dezember 2009 Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe gez. Kreitmeir Verbandsvorsitzender 4
Zweckverband Dachauer Galerien und Museen Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Dachauer Galerien und Museen für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 6 Abs. 1 Ziff. 2 der Verbandssatzung und der Art. 27 Abs. 1 Satz 1 und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Dachauer Galerien und Museen folgende Haushaltssatzung: I. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt 1 in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.087.100,00 und im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit 48.000,00 Gesamthaushalt 1.135.100,00 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf wird nach 12 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder zu gleichen Teilen umgelegt. 4 a) Im Vermögenshaushalt beträgt die Umlagezuweisung für den Landkreis Dachau 10.000,00 für die Stadt Dachau 10.000,00 b) Im Verwaltungshaushalt beträgt die Umlagezuweisung für den Landkreis Dachau 475.000,00 für die Stadt Dachau 475.000,00. Insgesamt wird der ungedeckte Finanzbedarf auf 970.000,00 festgesetzt. 5
5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 6 entfällt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft. II. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 15.12.2009 (AZ. 12.2-1446 / 07) rechtsaufsichtlich festgestellt, dass die Satzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Der Haushaltsplan liegt nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung eine Woche lang zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Dachauer Galerien und Museen, Augsburger Str. 3, 85221 Dachau, öffentlich (Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) auf (Art. 65 Abs. 3 GO). Dachau, den 18.12.2009 Zweckverband Dachauer Galerien und Museen gez. Landrat Hansjörg Christmann 1. Verbandsvorsitzender 6
Az.: 301/070-1/2 Übung der Bundeswehr Eine Einheit der Bundeswehr führt am 25.01.2010 eine militärische Übung durch. Grenzen des Übungsraums: Pasenbach - Lauterbach - B 13 - Großnöbach - Hebertshausen Es wird gebeten, die Jagdberechtigten und die im Übungsgebiet angesiedelten Bewohner von dieser Übung in ortsüblicher Weise zu benachrichtigen. Der Bevölkerung ist nahe zu legen, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Jeder Fund liegengebliebener militärischer Sprengmittel (Fundmunition etc.) muss der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Für die Abgeltung etwaiger Übungsschäden ist die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80637 München, zuständig. Entschädigungsanträge und Anfragen sind an die jeweilige Gemeinde zu richten. gez. Peter-Konwitschny Oberamtsrätin Veröffentlichung für die Sparkasse Dachau Kraftloserklärung eines verlorengegangenen Sparkassenbuches Das Sparkassenbuch Nr. 3408471419, lautend auf Johann Gamperl, 85238 Petershausen, ist nicht mehr auffindbar. Der Inhaber des Sparkassenbuches wurde aufgefordert, innerhalb von drei Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden. Eine Vorlage erfolgte nicht, noch wurden von Seiten Dritter Rechte geltend gemacht. Das Sparkassenbuch wurde deshalb für kraftlos erklärt. Sparkasse Dachau LANDRATSAMT DACHAU Hansjörg Christmann Landrat 7