Information bei der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen B zur betrieblichen Altersversorgung 19. Oktober Stephan Schwär

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Information bei der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen B zur betrieblichen Altersversorgung 19. Oktober 2016 Stephan Schwär 1

Agenda 1. Kurze Vergewisserung: Gesetzliche Rentenversicherung 2. Betriebliche Altersversorgung bei der KZVK 3. Aktuelle Situation der KZVK und Auswirkungen auf die betriebliche Rente 4. Fazit 2

1. Gesetzliche Rentenversicherung Heute! Betriebsrente 3

1. Gesetzliche Rentenversicherung Heute! Betriebsrente 4

1. Gesetzliche Rentenversicherung tatsächliche Renten Heute! Betriebsrente 5

1. Rentenversicherung - Systemvergleich Umlage oder Kapitaldeckung? Umlagesystem (z.b. gesetzl. Rente) Geld, das heute als Beitrag eingeht wird unmittelbar für Renten wieder ausgegeben. Beitragshöhe richtet sich nach den Verpflichtungen aus den Rentenanwartschaften der kommenden Jahre ( Beitragsabschnittsverfahren ) Kapital sind neue, zukünftige Beitragszahler Auch Zusatzversorgungskasse VBL funktioniert nach Umlagesystem Auswirkungen auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht Demographie-Risiko Beitragssystem, Kapitaldeckung (z.b. KZVK) Geld wird für den Aufbau von Kapitalvermögens angespart. Beitragshöhe richtet sich nach Lebenserwartung, Zinserwartung Kasse verwaltet das Anlagevermögen (für die Beschäftigten) Kapital ist tatsächlich vorhandenes, angelegtes Vermögen. Kapitalstock wächst durch Beiträge und Vermögenszinsen Kapital-Risiko 6

2. Die KZVK und Ihre betriebliche Altersversorgung 1976 in Köln gegründet, Anstalt des öffentlichen Rechts Anbieter ausschließlich für betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer im katholisch-kirchlichen und caritativen Dienst Funktion einer Pensionskasse Was ist betriebliche Altersversorgung? Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich zum regulären Gehalt Versorgungsleistungen für Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. 7

2. Grundlagen der betrieblichen Zusatzversorgung bei der KZVK Externer Durchführungsweg KZVK (Finanzierbarkeit) Legende: KZVK = Versicherer (Dienstleister) DG = Versicherungsnehmer (Beteiligter) DN = Versicherter Arbeitsrechtliche Ebene Einzelarbeitsvertrag KODA-Recht Anlage 1 Abschnitt XIII i. V. m. Anlage 8 AVR Betriebsrentengesetz DG (Kostenbelastung/ Risikominimierung) Spannungsfeld Versorgungsverhältnis DN (Hohe Leistungen/ Garantien) Versicherungsrechtliche Ebene Beteiligungsvereinbarung Satzung Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA) Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) 1.9.2016 8

2. Grundlagen der Zusatzversorgung der KZVK Rahmenbedingungen im Bereich der Caritas Dienstvertrag Einzelvertraglicher Verweis auf die AVR AVR Anlage 1 - Abschnitt XIII > Zusätzliche Altersversorgung: Der Dienstgeber ist verpflichtet, die Versorgung der Mitarbeiter für Alter und Invalidität gemäß den Bestimmungen der Anlage 8 zu den AVR zu veranlassen. Anlage 8 - Zusätzliche Altersversorgung > Anspruch auf Versicherung bei der KZVK > Versorgungsanspruch richtet sich ausschließlich nach der Kassensatzung > Beiträge trägt der Dienstgeber bis 5,2 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts des Beschäftigten allein, an dem darüber hinausgehenden Teil beteiligt sich der Beschäftigte zur Hälfte mit einem Eigenbeitrag. 1.9.2016 9

2. Die KZVK im Überblick Beteiligte (Dienstgeber) 7.296 Versicherungsverhältnisse Pflichtversicherung (gesamt): 1.196.466 Verträge freiwillige Versicherung: 39.492 Anzahl Betriebsrenten Gesamtzahl Rentenempfänger: 151.751 Finanzierung Pflichtversicherung: 747.415 T Freiwillige Versicherung: 36.370 T Versicherungsleistungen/ Jahr 510.048 T Kapital Kapitalanlagen 17.894.281 T Erträge aus Kapitalanlagen 682.122 T Nettoverzinsung 3,88 % Deckungsrückstellung 23.728.710 T Stand: 31. Dezember 2015 1.9.2016 10

2. Das Rentenplus durch die Betriebsrente der KZVK Leistungen der Betriebsrente Brutto-Rentenanspruch mit 67 Jahren (nach den heutigen rechtlichen Grundlagen) Entgelt Alter bei Eintritt in den kirchlichen/ kirchlich-caritativen Dienst (zv-pflichtig) 25 Jahre 35 Jahre 45 Jahre 20.000 462 287 164 25.000 578 359 205 30.000 694 431 246 40.000 925 575 328 Die Durchschnittsrente bei der KZVK beträgt derzeit 300.- /Monat. 11

3. Aktuelle Situation der KZVK das Geschäftsrisiko der KZVK Erinnerung: Kasse im Beitragsverfahren -> Kapitalmarktrisiko Kapital Kapitalanlagen 17.894.281 T Erträge aus Kapitalanlagen 682.122 T Nettoverzinsung 3,88 % Deckungsrückstellung 23.728.710 T Saldo: -5.834.429 T Kapitaldeckung von ca. 75 % Stand: 31. Dezember 2015 1.9.2016 12

3. Aktuelle Situation der KZVK Situation 2001 Plan ersetzt Zufall durch Irrtum Punktemodell ab 1. Januar 2002: Beitragsorientierte Leistungszusage (Dienstgeber haftet für die Leistung, die sich aus den Kalkulationsgrundlagen ergibt) Zusage von Leistungen durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes, die sich ergeben würden, wenn ein Beitrag von 4,00 % vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt werden würde. Damit sollten Leistungen finanziert werden, die beinhalten: 3,25 % Verzinsung des Vermögens in der Anwartschaftsphase 5,25 % Verzinsung des Vermögens während der Rentenbezugsphase 1,00 % Anpassung der laufenden Renten (aus den Überschüssen) Bonuspunkte (aus den Überschüssen) Hintergrund: Erwartete Vermögensverzinsung in 2001: 6,25 % und mehr 1.9.2016 13

3. Aktuelle Situation Veränderte Rechnungsgrundlagen Problemstellungen der Kasse: Kapitalmarkt: Historisch niedrige Zinsen schon lange Zeit Niedrige Zinsen fressen sich in den Bestand (alte Anlagen laufen aus) Mehr Einnahmen als Ausgaben - Überliquidität Anlagerestriktionen: Sichere Anlagen mit langen Laufzeiten, ethisch vertretbar Versicherte: Steigende Lebenserwartung steigende Rentenbezugsdauer Dienstgeber/Beteiligte unter Kostendruck 1.9.2016 14

3. Finanzierung der Betriebsrente Beitragserhöhung und MA-Beteiligung Beitragssatz ab Neufestsetzung davon AG-Beitrag davon AN-Beitrag 1.1.2016 5,30 % 5,25 % 0,05 % 1.1.2018 5,80 % 5,50 % 0,30 % 1.1.2020 6,30 % 5,75 % 0,55 % 1.1.2022 6,80 % 6,00 % 0,80 % 1.1.2024 7,10 % 6,15 % 0,95 % Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 beträgt der Eigenanteil dann 1.1.2016 1,50 1.1.2018 9,00 1.1.2020 16,50 1.1.2022 24,00 1.1.2024 28,50 15

4. Fazit: Die KZVK - kein Sanierungsfall Die finanzielle Solidität der KZVK bei gegebener Deckungslücke lässt sich anhand folgender Aussagen beschreiben: Unterstellt man, dass unsere Beteiligten weder Sanierungsgeld noch Finanzierungsbeiträge entrichten und dass wir keinerlei Kapitalerträge auf das vorhandene Vermögen erwirtschaften, so können ohne Inanspruchnahme von Dritten (z. B. Bistümern) alle Rentenleistungen im Abrechnungsverband S bis 2030 planmäßig gezahlt werden. Ohne Sanierungsgeld oder Finanzierungsbeiträge, aber mit einer Kapitalverzinsung von 3,25 %, reicht das Vermögen bis 2034. Unterstellt man, dass unsere Beteiligten im Abrechnungsverband P keinerlei Beiträge entrichten und wir keinerlei Kapitalerträge erwirtschaften, können alle Rentenleistungen bis 2040 gezahlt werden; bei Kapitalerträgen von 3,25 % sogar bis 2052. Zusammengefasst kann man sagen, dass, bezogen auf die Kasse als Ganzes, ohne die Zahlung von Beiträgen, Sanierungsgeldern oder Finanzierungsbeiträgen durch unsere Beteiligten bei unterstellten Kapitalerträgen von 3,25 % alle Rentenzahlungen bis 2043 - ohne Inanspruchnahme von Dritten - allein aus dem Vermögen der Kasse sichergestellt sind. 1.9.2016 16

4. Fazit Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um ein gewohntes Niveau auch nur einigermaßen abzusichern. Die Betriebsrente bei der KZVK stellt ein Rentenplus dar und wird im Alter notwendig gebraucht. Die Rente bei der KZVK ist sicher. Zum einen ist tatsächliches Kapital vorhanden, zum anderen wird sie durch die Beitragsentwicklung weiter stabilisiert, zum Dritten durch die Beteiligten/Dienstgeber und Gewährsträger garantiert. Wenn im öffentlichen Dienst Leistungsabsenkungen vorgenommen werden, wird der Kampf um das Niveau der Betriebsrente auch bei uns beginnen. Leistungsabsenkungen kann es nur für Beiträge in der Zukunft geben. 1.9.2016 17