Tarifvertrag Versorgungsbetriebe 6./7. Juli 2016 in Frankfurt am Main Tarifergebnis vom 29. April 2016 für den TV-V Bereich
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1 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe 6./7. Juli 2016 in Frankfurt am Main Tarifergebnis vom 29. April 2016 für den TV-V Bereich Wolfgang Paul ver.di BuV Ressort 12 Tarifpolitik Mittelbarer und unmittelbarer öffentlicher Dienst 1
2 I. Tarifrunde 2016 Forderungen und Ergebnisse mit Auswirkung auf den TV-V Bereich 2
3 Für den TV-V relevante Forderungen in der Tarifrunde 2016 Entgelterhöhungen: Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD, des TV-V und der TV-N um 6,0 Prozent. Erhöhung der monatlichen Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten um 100,- Euro. Auszubildende: Unbefristete Übernahme nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung im erlernten Beruf. Erhöhung des Erholungsurlaubs auf 30 Arbeitstage. Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z.b. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten). 3
4 Für den TV-V relevante Forderungen in der Tarifrunde 2016 Befristungen: Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden. Altersteilzeit: Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. Weitere Beschlüsse zur Tarifrunde 2016: Die BTK des ÖD lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab. Die BTK des ÖD erwartet die Inkraftsetzung einer neuen Entgeltordnung im Bereich der VKA. 4
5 Zusätzliche Forderungen für den TV-V Abschluss eines Demografie-Tarifvertrages für den TV-V Bereich (Umsetzung der Verhandlungsverpflichtung aus der Tarifrunde 2014). Verbesserte Freistellungsmöglichkeiten für Gewerkschaftsarbeit. Regelung der stufengleichen Höhergruppierung, sofern diese Regelung als Bestandteil der Entgeltordnung für den kommunalen Bereich in Kraft gesetzt wird (Zusage aus der Tarifrunde 2014). 5
6 Ergebnisse der Tarifrunde Für den TVöD Für den TV-V ab 1. März 2016 ab 1. März 2016 Erhöhung um 2,4 % Erhöhung um 2,4 % ab 1. Februar 2017 ab 1. Februar 2017 Erhöhung um 2,35 % Erhöhung um 2,35 % Die o. g. Dynamisierung betrifft neben den Entgelttabellen und Stundenentgelttabellen auch die Zeitzuschläge, die Wechselschicht- und Schichtzulagen, die Erschwerniszuschläge und die Vorarbeiterzulagen. 6
7 Ergebnisse der Tarifrunde Die daraus resultierende Spannbreite der Tabellenerhöhung im TV-V beträgt ab dem 1. März ,61 Euro (EG 1 Stufe 3) 175,82 Euro (EG 15 Stufe 6) 92,32 Euro (im Durchschnitt aller Tabellenstufen) ab dem 1. Februar ,72 Euro (EG 1 Stufe 3) 176,29 Euro (EG 15 Stufe 6) 92,56 Euro (im Durchschnitt aller Tabellenstufen) 7
8 Ergebnisse der Tarifrunde Die Enddifferenzen (Tabelle vom ) zur Ausgangstabelle (Tabelle vom ) betragen 87,33 Euro (EG 1 Stufe 3) 352,11 Euro (EG 15 Stufe 6) 184,88 Euro (im Durchschnitt aller Tabellenstufen) dies entspricht einer Gesamterhöhung von 4,81% 8
9 Ergebnisse der Tarifrunde Erhöhung der Ausbildungsentgelte ab um einen Festbetrag in Höhe von 35,00 Euro und ab um einen Festbetrag in Höhe von 30,00 Euro Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von ab ab Enddifferenz 1. Ausbildungsjahr 4,10% 3,38% 7,62% 2. Ausbildungsjahr 3,88% 3,20% 7,20% 3. Ausbildungsjahr 3,69% 3,05% 6,85% 4. Ausbildungsjahr 3,46% 2,86% 6,42% 9
10 Ergebnisse der Tarifrunde für Auszubildende Die Übernahme von Auszubildenden ( 16a TVAöD Allgemeiner Teil) wird ab dem wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des außer Kraft. zusätzlicher Lernmittelzuschuss für Auszubildende nach BBiG in Höhe von 50,- Euro pro Ausbildungsjahr. Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Berufsschulblockunterricht: Erstattung der nachgewiesenen notwendigen Kosten einer Unterkunft am auswärtigen Ort, soweit nicht eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht. Verpflegungszuschuss in Höhe der maßgebenden Sachbezugswerte. Erhöhung des Erholungsurlaubs auf 29 Arbeitstage (betrifft nur TVöD, für TV-V gilt 9 Abs. 2 TVAöD). 10
11 Ergebnisse der Tarifrunde nur VKA Entgeltordnung zum TVöD VKA: Inkraftsetzung der Entgeltordnung VKA zum Die stufengleiche Höhergruppierung tritt zum in Kraft (die Stufenlaufzeit beginnt in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung). Die Jahressonderzahlung für den TVöD VKA wird für die Jahre 2016, 2017 und 2018 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren. Darüber hinaus wird die Jahressonderzahlung ab dem um 4 Prozentpunkte gemindert. Die Dynamisierung der Jahressonderzahlung ab 2019 erfolgt daher auf der Basis der Jahressonderzahlung 2015 abzüglich 4 Prozentpunkte. 11
12 Ergebnisse der Tarifrunde nur für den TV-V Fortführung der Tarifverhandlungen über einen TV Demografie TV-V nach Abschluss der Tarifrunde. Tarifierung der stufengleichen Höhergruppierung mit der Maßgabe, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt. Einbeziehung der Landesbezirksfachbereichsvorstände in die Freistellungstatbestände des 15 Absatz 3 TV-V. 12
13 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Altersteilzeit: Die Regelungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden um zwei Jahre verlängert. Zusatzversorgung: Diese Tarifeinigung mit der VKA und dem Bund vom 29. April 2016 hat Auswirkungen auf die Pflichtversicherten im VBL Abrechnungsverband West (ATV) Pflichtversicherten im VBL Abrechnungsverband Ost (ATV) Pflichtversicherten der kommunalen Zusatzversorgungskassen (ATV-K) 13
14 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Auswirkungen auf die Pflichtversicherten im VBL Abrechnungsverband West (ATV): In der VBL-West wird neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 v.h. folgender zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben: ab 1. Juli ,2 v. H., ab 1. Juli ,3 v. H. und ab 1. Juli ,4 v. H. Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage wird zunächst angespart mit dem Ziel, die biometrischen Risiken zu finanzieren. 14
15 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Beitragsübersicht West (ATV) Zeitraum Arbeitnehmerbeitrag bis Juni 2015 Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag Arbeitnehmerbeitrag gesamt WEST WEST WEST bis ,41% 0,2% 1,61% bis ,41% 0,3% 1,71% Ab ,41% 0,4% 1,81% (Aus dem Nettoeinkommen!) 15
16 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Auswirkungen auf die Pflichtversicherten im VBL Abrechnungsverband Ost (ATV): In der VBL-Ost wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2,0 v.h. wie folgt erhöht: ab 1. Juli 2016 ab 1. Juli 2017 auf 2,75 v. H., auf 3,50 v. H. und ab 1. Juli 2018 auf 4,25 v. H. 16
17 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Beitragsübersicht Ost (ATV) Zeitraum Arbeitnehmerbeitrag bis Juni 2015 Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag Arbeitnehmerbeitrag gesamt bis ,0% 0,75% 2,75% bis ,0% 1,5% 3,5% Ab ,0% 2,25% 4,25% (Aus dem Bruttoeinkommen!) 17
18 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Finanzierungsanteile der Arbeitgeber: Die Arbeitgeber tragen einen entsprechenden Finanzierungsanteil im Rahmen des Umlageverfahrens entsprechend dem periodischen Bedarf; das bedeutet: Entsprechend dem Bedarf tragen die Arbeitgeber künftig eine Umlage von a) 6,45 v. H. bis zu 6,85 v. H. in der VBL-West bzw. b) 1,00 v. H. bis zu 3,25 v. H. in der VBL-Ost. Der Arbeitgeberbeitrag in die Kapitaldeckung der VBL-Ost bleibt bei 2,0 v.h. In der VBL-Ost werden mit der Umlage künftig auch die Leistungen finanziert, soweit die Entnahmen aus der Kapitaldeckung dazu nicht ausreichen (Ausgleich einer Unterdeckung in der Kapitaldeckung durch Mischfinanzierung). 18
19 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Auswirkungen auf die Pflichtversicherten der kommunalen Zusatzversorgungskassen (ATV-K): Bei den Zusatzversorgungskassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Wiesbaden, Baden-Württemberg (eventl. Herausnahme durch Entscheidung der MV der VKA im November 2016) wurde vom jeweiligen Aktuar ein Handlungsbedarf festgestellt. 19
20 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Auswirkungen auf die Pflichtversicherten der kommunalen Zusatzversorgungskassen (ATV-K): Bei diesen Zusatzversorgungskassen ist in drei Schritten ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zu dem Umlage-Beitrag in Höhe von von 0,20 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 1. Juli 2016, von 0,30 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 1. Juli 2017 und von 0,40 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 1. Juli 2018 zu entrichten. Die Arbeitgeber haben eine Leistung in gleicher Höhe zu erbringen. Die Arbeitgeberleistung für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2026 muss spätestens bis zum 30. Juni 2026 erbracht werden; sie kann in Teilen oder als Gesamtbetrag erbracht werden. 20
21 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Auswirkungen auf die Pflichtversicherten der kommunalen Zusatzversorgungskassen (ATV-K): Für alle übrigen Kassen gilt: Wird bei einer anderen öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtung die Umlage oder der (Zusatz-) Beitrag nach dem 29. Februar 2016 erhöht, gilt die obige Regelung entsprechend mit der Maßgabe, dass bei deren Anwendung, bezogen auf den Zeitpunkt der Erhöhung, auf das Enddatum 30. Juni 2026 abzustellen ist. 21
22 Ergebnisse der Tarifrunde Bund und VKA Auswirkungen auf die Pflichtversicherten der kommunalen Zusatzversorgungskassen (ATV-K): Wird nach dem 1. Juli 2016 die Umlage / der Beitrag gesenkt, reduziert sich der Arbeitnehmerbeitrag um die Hälfte des Vomhundertsatzes, um den sich die Umlage / der Beitrag reduziert, höchstens in Höhe des zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrags. ATV und ATV-K: Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, die Angemessenheit der vereinbarten (paritätischen) Finanzierungsregelungen im Hinblick auf die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen (Lebenserwartung und Niedrigzinsphase [Auswertungen von AONHewitt]) regelmäßig zu überprüfen. 22
23 Vergleich der Abstimmungsergebnisse aus der Mitgliederbefragung: Tarifrunde 2012 Tabellenendwirkung = 6,42% Zustimmung 74,01% Tarifrunde 2014 Tabellenendwirkung für den TVöD = 5,88% Tabellenendwirkung für den TV-V = 5,78% Zustimmung 87,33% Tarifrunde 2016 Tabellenendwirkung = 4,81% Zustimmung 78,05% 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 24
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