GZ 02Z032927 M - P.b.b. Verlagspostamt 8020 Gra Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 3, MAI 2011 NEUE MINDESTLÖHNE! Bei den letten Kollektivvertragsverhandlungen wurde ein 2-Jahresabschluss vereinbart, sodass die ab 1. Mai 2011 im Hotel- und Gastgewerbe geltenden Mindestlöhne nicht neu ausverhandelt werden mussten. Die KV-Löhne und Gehälter steigen heuer automatisch um 2,05%. Die neuen Lohn- und Gehaltstabellen finden Sie in dieser Ausgabe. In Erinnerung rufen möchten wir aber auch das immer noch in weiten Bereichen wingende Garantielohnsystem. Während man beim Festlohnsystem nur darauf achten muss, dass man umindest die in der Lohntabelle angegebenen Mindestlöhne beahlt, handelt es sich beim Garantielohnsystem um ein leistungsorientiertes Lohnsystem. Der Arbeitnehmer muss in jedem Fall, wie auch beim Festlohnsystem, umindest den Mindestlohn laut Lohnliste bekommen. In Zeiten guten GeKarl Wratschko schäftsganges ist er aber auch DAS am Umsat beteiligt und daher kann sich der in der Lohntabelle angegeben Mindestlohn erhöhen. Mitunter kann es bei dieser Entlohnungsmöglichkeit somit geschäftsbedingt u sehr großen Verdienstschwankungen SEITE 2-5 kommen. Selbstverständlich kann auch für Garantielöhner ein fixer kontinuierlicher Lohn vereinbart werden, dieser muss aber immer umindest so hoch sein, wie der nach dem Garantielohnsystem errechnete Mindestlohn. Des- 2,05% MEHR LOHN UND GEHALT FÜR DIE ARBEITER UND ANGESTELLTEN IM HOTEL- UND GASTGEWERBE LÖHNE & GEHÄLTER MIT 1. MAI 2011 SEITEN 6-8 halb empfiehlt es sich, eine Musterberechnung im Betrieb durchuführen, um u sehen, ob man mit dem vereinbarten Lohn tatsächlich die Ansprüche des Kollektivvertrages erfüllt. Die nachstehenden Ausführungen sollen bei der Berechnung des Mindestlohnes nach dem Garantielohnsystem Hilfestellung bieten. Ihr Karl Wratschko Fachgruppenobmann
DAS 2 Garantielöhner sind Arbeitnehmer, die Anspruch auf Umsatproente aus einer Umsatproentekasse (=Tronc) haben. Für diese Arbeitnehmer kommt der im Kollektivvertrag angegebene Mindestlohn nur dann um Tragen, wenn die Umsatproente niedriger sein sollten. Beispiel: Garantielöhner sind alle Mitarbeiter im Service, wie.b. Servierkräfte oder Kellner, Portiere und Zimmermädchen. Festlöhner sind Arbeitnehmer, die Anspruch auf einen bestimmten festen Mindestlohn haben. Beispiel: Festlöhner sind alle Mitarbeiter, die keine Garantielöhner sind, wie.b. Küchenhilfskräfte, Köche, Buffethilfen, etc. VORSICHT! Ob jemand Garantielöhner oder Festlöhner ist, hängt von der wingenden Zuordnung des jeweiligen Berufes durch den Kollektivvertrag ab. Die einelvertragliche Vereinbarung, einen Arbeitnehmer, der Anspruch auf Garantielohn hat (.B. einen Kellner), als Festlöhner u beschäftigen, ist unulässig. Für Beherbergungsbetriebe besteht unter bestimmten Auflagen die Möglichkeit, gan oder abteilungsweise auch im Servicebereich bw. bei Stubenmädchen und Portieren auf Festlöhne umusteigen. Diesbeüglich ersuchen wir Sie, vorab Ihre Fachgruppen u kontaktieren. BERECHNUNG DER UMSATZPROZENTE (TRONC) Das Garantielohnsystem sieht für Arbeitnehmer, die unmittelbar Kontakt u den Gästen haben, eine Beteiligung am Nettoumsat (Bedienungsgeld oder Tronc) vor. Die Beteiligung erfolgt in der Form, dass ein gewisser Proentsat des Nettoumsates auf die Mitarbeiter aufgeteilt wird: entsprechend ihrer im Monat geleisteten Arbeitseit und im Verhältnis ihres garantierten Mindestlohnes VORSICHT! Grundsätlich bildet das Garantielohnsystem daher einen Leistungsanrei für das gesamte Serviceteam, nicht für den einelnen Mitarbeiter. Unabhängig von der Höhe der ermittelten Umsatproente hat der Garantielöhner jedenfalls Anspruch auf den in der Lohnordnung garantierten Mindestbruttolohn. Dieser ergibt sich aus der Einstufung in die jeweilige Lohnkategorie. Erhält der Garantielöhner aus den Umsatproenten mehr als den in der Lohnordnung garantierten Mindestbruttolohn, erhält er den höheren Lohnanspruch. Die Garantielöhne werden durch Berechnung eines Proentanteiles, beogen auf den Konsum der Gäste, aufgebracht. Der Kollektivvertrag ählt taxativ Umsatanteile auf, die nicht um Konsum des Gastes gehören und damit nicht in die Bemessungsgrundlage des Bedienungsgeldes fallen:
die Umsatsteuer, Verkauf im Lokal ohne Bedienung, AKM-Gebühren, Eintrittspreise, Entgelte für Mieten von Kegelbahnen, Garagenpläten, Tennis-, Golf- und Minigolfpläten u.ä., Kur- und Ortstaxen, Durchlaufposten (.B. Telefon, Wäsche- und Kleiderreinigung, Kurmittel u.ä.), Portierauslagen (.B. Theater-, Fahr- und Flugkarten). Die Höhe der Umsatproente ist nach der in der Konession beeichneten Betriebsart festgelegt und beträgt für Kaffeehäuser 15 %, für alle übrigen Betriebsarten 10,5 %. Für die Betriebsarten des Beherbergungsgewerbes wird von den Kollektivvertragsparteien die Berechnung von 15 % empfohlen, mindestens sind jedoch ebenfalls 10,5 % anuseten. 3 VORSICHT! Überstundenuschlag, Fremdsprachenulage, Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge und Nachtarbeitsuschlag sind bei Vorliegen der im Kollektivvertrag festgelegten Voraussetungen jeweils gesondert u beahlen. Diese dürfen ebenso wenig wie die Jahresremuneration dem Tronc entnommen werden. LEHRLINGE! Lehrlinge sind keine Garantielöhner. Die Lehrlingsentschädigung ist als fixer Lohn in der Lohntabelle des Kollektivvertrages angeführt. 50 % der Lehrlingsentschädigung für die Lehrlinge im Lehrberuf Restaurantfachmann/-frau und Gastronomiefachmann/-frau im 3. und 4. Lehrjahr darf jedoch aus dem Tronc entnommen werden und somit das Umsatproentkonto der Garantielöhner verringern. Die übrigen Lehrlingsentschädigungen dürfen nicht aus dem Tronc beahlt werden. AUFTEILUNG DER UMSATZPROZENTE Die Aufteilung der Umsatproente auf die einelnen Garantielöhner kann erfolgen: über ein gemeinsames Umsatproentkonto (Tronc), über getrennte Umsatproentkonten für einelne Betriebsabteilungen (Abteilungstronc), nach dem Reviersystem. Ob ein gemeinsames Umsatproentkonto geführt wird oder ob für einelne Betriebsabteilungen getrennte Umsatproentkonten geführt werden, ist innerbetrieblich mit dem Betriebsrat u regeln. Existiert kein Betriebsrat, dürften Einelvereinbarungen mit allen Garantielöhnern ausreichen, um getrennte Umsatproentkonten führen u können. Beim Reviersystem erfolgt eine Trennung nach räumlichen Gesichtspunkten. Der Betrieb wird in abgegrente räumliche Bereiche - sprich Reviere aufgeteilt (.B. bestimmte Räume oder Tische oder Gastgarten). Beim Abteilungstronc erfolgt die Trennung nach fachlichen Gesichtspunkten (Hotel, Restaurant, Bar, etc.). Fraglich ist aufgrund des kollektivvertraglichen Wortlautes, ob eine Aufteilung nach dem Reviersystem die Abrechnung der höchstpersönlichen Umsäte (vor allem der Kellner) ermöglicht. Dies ist nach den Formulierungen des Kollektivvertrages völlig unklar. Befindet sich im Revier bw. in der Abteilung nur ein Mitarbeiter, kann der Arbeitgeber höchstpersönliche Umsäte abrechnen, sonst eher nicht. VORSICHT! Arbeitet der Arbeitgeber gemeinsam mit den Arbeitnehmern, erhöhen seine Umsatproente den Tronc. Der Arbeitgeber kann seine Umsäte nicht aus dem Tronc herausrechnen. Seine Umsäte kommen den Arbeitnehmern ugute. Arbeitet der Arbeitgeber hingegen u verschiedenen, eindeutig von den Arbeitseiten des Arbeitnehmers getrennten Zeiten, verringern seine Umsäte den Tronc.
4 BEISPIEL 1 ZUR LOHNVERRECHNUNG (GARANTIELOHN UND MINDESTLOHN) Ein Kellner im Gastgewerbe (Mindestlohn laut KV 1.205,--; 10,5% Umsatproente) erwirtschaftet folgende Umsäte: VARIANTE 1: inkl. MwSt MwSt exkl. MwSt Speisen 10% MwSt 12.000,- 1.090,91 10.909,09 Getränke 20% MwSt 4.000,- 666,67 3.333,33 Berechnung des Garantielohns 10.909,09 x 10,5% = 1.145,45 3.333,33 x 10,5% = 350,00 gesamt (Tronc) 1.495,45 Da die Umsatproente über dem Mindestlohn liegen, erhält der Kellner brutto 1.495,45. VARIANTE 2: inkl. MwSt MwSt exkl. MwSt Speisen 10% MwSt 6.000,- 545,45 5.454,55 Getränke 20% MwSt 4.000,- 666,67 3.333,33 Berechnung des Garantielohns 5.454,55 x 10,5% = 572,73 3.333,33 x 10,5% = 350,00 gesamt (Tronc) 922,73 Da die Umsatproente unter dem Mindestlohn liegen, erhält der Kellner brutto 1.205. BEISPIEL 2 ZUR LOHNVERRECHNUNG (UNTERSCHIEDLICHE MINDESTLÖHNE PRO TRONC) An einem Tronc (10,5% Umsatproente) sind beteiligt: Mindestlohn Chef de rang 1.221,50 ungelernter Kellner 1.205,00 gesamt 2.426,50 Speisen (exkl. 10% MwSt) 20.100,- (exkl.mwst) x 10,5% = 2.110,50 Getränke (exkl. 20% MwSt) 10.200,- (exkl. MwSt) x 10,5% = 1.071,00 gesamt (Tronc) 3.181,50 Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis 3.181,50 : 2.426,50 = Faktor 1,31115. gelernter Kellner 1.221,50 x 1,31115 = 1.601,57 ungelernter Kellner 1.205,00 x 1,31115 = 1.579,93 gesamt (Tronc) 3.181,50 Der Chef de rang erhält brutto 1.601,57, der ungelernte Kellner brutto 1.579,93.
BEISPIEL 3 ZUR LOHNVERRECHNUNG (UNTERSCHIEDLICHE ARBEITSZEIT PRO TRONC) An einem Tronc (10,5% Umsatproente) sind beteiligt: Mindestlohn Arbeitseit ungelernter Kellner 1.205,00 22 Arbeitstage Volleit Servierhilfe 1.205,00 8 Arbeitstage Teileit KV-Löhne aliquot nach Arbeitseit: 5 ungelernter Kellner 1.205,00 Servierhilfe 438,18 (1.205,00 : 22 x 8) gesamt 1.643,18 Speisen (exkl. 10% MwSt) 20.100,-- (exkl. MwSt) x 10,5% = 2.110,50 Getränke (exkl. 20% MwSt) 10.200,-- (exkl. MwSt) x 10,5% = 1.071,00 gesamt 3.181,50 Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis 3.181,50 : 1.643,18 = Faktor 1,93618. ungelernter Kellner 1.205,00 x 1,93618 = 2.333,10 Servierhilfe 438,18 x 1,93618 = 848,40 gesamt (Tronc) 3.181,50 Der ungelernte Kellner erhält brutto 2.333,10 und die Servierhilfe erhält brutto 848,40. BEISPIEL 4 ZUR LOHNVERRECHNUNG (ÜBERSTUNDEN) Ein Kellner im Gastgewerbe (Mindestlohn 1.205,--; 10,5% Umsatproente) arbeitet Volleit und macht eine Überstunde. Er erwirtschaftet folgende Umsäte: Speisen (exkl. 10% MwSt) 10.909,09 x 10,5% = 1.145,45 Getränke (exkl. 20% MwSt) 3.333,33 x 10,5% = 350,00 gesamt 1.495,45 Der KV-Lohn und der Überstundengrundlohn sind dem Tronc u entnehmen; der Überstundenuschlag ist usätlich u beahlen. usätlich Mindestlohn 1.205,00 Überstundengrundlohn (1.205,00 : 173) 6,97 Überstundenuschlag 50% 3,48 gesamter Mindestbeug 1.211,97 Da die Umsatproente über dem Mindestbeug liegen, erhält der Kellner für die Normalarbeitseit und den Überstundengrundlohn brutto 1.495,45. Damit sind 174 Arbeitstunden abgedeckt (173 Stunden Normalarbeitseit + 1 Überstunden-Grundlohn). Der Überstundenuschlag berechnet sich wie folgt: 1.495,45 : 174 Stunden = 8,59 (tatsächlicher Stundenlohn) x 50% = 4,30 Der Kellner erhält insgesamt brutto 1.499,75 ( 1.495,45 und 4,30).
Lohntabelle für alle Arbeiter der steirischen Hotel- und Gastgewerbebetriebe Gültig ab 1. Mai 2011
Gehaltstabelle für die Angestellten im steirischen Hotel- und Gastgewerbe gültig ab 1. Mai 2011 IMPRESSUM: HERAUSGEBER: Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark 8021 Gra, Körblergasse 111-113 Tel. 0316/601-462, Fax. 0316/601-1760 LAYOUT: www.it-graphics.at... Werbung muss wirken... nicht nur gefallen... Tanja Venier, 8072 Fernit, Pflugweg 7A DRUCK UND ENDFERTIGUNG: Universal Druckerei Leoben, 8700 Leoben, Gösser Straße 11 Tel. 03842/44776-0, mail@unidruck.at, www.unidruck.at Irrtümer und Übertragungsfehler vorbehalten