Einladung 48. ordentliche Generalversammlung

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Transkript:

Einladung 48. ordentliche Generalversammlung Freitag, 29. April 2011, 10.15 Uhr (Türöffnung 9.15 Uhr) Saal San Francisco der Messe Basel in Basel

Traktanden 1. Jahresbericht, Jahresrechnung 2010 und Konzernrechnung 2010 Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht,die Jahresrechnung 2010 und die Konzernrechnung 2010 zu genehmigen. 2. Entlastung Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und den mit der Geschäftsführung betrauten Personen Entlastung zu erteilen. 3. Verwendung des Bilanzgewinns Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Jahresgewinn 2010 CHF 233 435 876.98 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr CHF 761 739.92 Bilanzgewinn CHF 234 197 616.90 Zuweisung andie freie Reserve CHF 8 400 000. Dividende CHF 225 000 000. Vortragauf neue Rechnung CHF 797 616.90 Die Dividendensumme von CHF 225 000 000. entspricht einer Brutto-Dividende von CHF 4.50 pro Aktie bzw. von CHF 2.92 nach Abzug der Verrechnungssteuer von 35%. 4. Statutenänderung 4.1 Genehmigtes Kapital Das anlässlich der 46. ordentlichen Generalversammlung vom 30. April2009 durch die Aktionärinnen und Aktionäre geschaffene genehmigte Kapital soll bis zum 29. April2013 verlängert werden. Das genehmigte Kapital verbessert die finanzielle Flexibilität, um von profitablen Wachstumschancen profitieren zu können. Die Rahmenbedingungen bleiben unverändert. Der Verwaltungsrat beantragt, 3 Absatz 4 der Statuten wie folgt anzupassen: Neue Fassung (Änderungen kursiv): Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 29. April 2013 das Aktienkapital um maximal CHF 500 000. durch Ausgabe von maximal 5 000 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.10 Nennwert zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme und Erhöhungen inteilbeträgen sind gestattet. Der Verwaltungsrat legt den Zeitpunkt der Ausgabe von neuen Aktien, deren Ausgabepreis,die Art der Liberierung, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung fest. Der Erwerb der Namenaktien durch die Bezugsrechtsausübung und jede nachfolgende Übertragung der neuen Aktien unterliegen den Eintragungsbeschränkungengemäss 5der Statuten. DerVerwaltungsratist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn die neuen Namenaktien für die Fusion mit einer Gesellschaft, die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder zur Finanzierung oder Refinanzierung derartiger Transaktionen verwendet werden. Namenaktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, sind zu Marktkonditionen am Markt zu veräussern. Bisherige Fassung: Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 30. April 2011 das Aktienkapital um maximal CHF 500 000. durch Ausgabe von maximal 5 000 000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.10 Nennwert zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme und Erhöhungen inteilbeträgen sind gestattet. Der Verwaltungsrat legt den Zeitpunkt der Ausgabe von neuen Aktien, deren Ausgabepreis,die Art der Liberierung, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung fest. Der Erwerb der Namenaktien durch die Bezugsrechtsausübung und jede nachfolgende Übertragung der neuen Aktien unterliegen den Eintragungsbeschränkungengemäss 5der Statuten. DerVerwaltungsratist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn die neuen Namenaktien für die Fusion mit einer Gesellschaft, die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder zur Finanzierung oder Refinanzierung derartiger Transaktionen verwendet werden. Namenaktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, sind zu Marktkonditionen am Markt zu veräussern.

4.2 Bucheffekten Gestützt aufart.973b und973c des Schweizerischen Obligationenrechtsund aufdas Bucheffektengesetz (BEG) sollen die Statuten angepasst werden. Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen BEG wird eine moderne Regelung zur Verwahrung und Übertragung von als Bucheffekten ausgegebenen Aktien eingeführt. Das Gesetz widerspiegelt die aktuelle Praxis, wonach Wertpapiere im Allgemeinen elektronisch durch eine zentrale Clearingstelle übertragen werden. Die vorgeschlagene Statutenänderung stellt sicher, dass die Statuten mit den Bestimmungen dieses Gesetzes übereinstimmen. Der Verwaltungsrat beantragt, 9 der Statuten wie folgt anzupassen: Neue Fassung (Änderungen kursiv): Die Gesellschaft gibt ihre Aktien in Form von Einzelurkunden, Globalurkunden oder Wertrechten aus. Der Gesellschaft steht es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei, ihre in einer dieser Formen ausgegebenen Aktien jederzeit und ohne Zustimmung der Aktionäre in eine andere Form umzuwandeln. Sie trägt dafür die Kosten. Der Aktionär hat keinen Anspruch auf Umwandlung von in bestimmter Form ausgegebenen Aktien in eine andere Form. Jeder Aktionär kann vonder Gesellschaftjederzeitdie Ausstellung einer Bescheinigung über die von ihm gemäss Aktienbuch gehaltenen Aktien verlangen. Der Aktionär hat jedoch keinen Anspruch auf Druck und Auslieferung von Aktienurkunden. FallsAktienurkundenausgegeben werden, tragensiedieunterschrift des Präsidenten sowie eines weiteren Mitgliedes des Verwaltungsrates. Faksimileunterschrift ist zulässig. Ist eine Aktienurkunde abhanden gekommen oder vernichtet worden, so hat der Berechtigte auf seine Kosten die Kraftloserklärung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Bisherige Fassung: Der Aktionär kann von der Gesellschaft jederzeit die Ausstellung einer Bescheinigung über die in seinem Eigentum stehenden Namenaktien verlangen. Der Aktionär hat jedoch keinen Anspruch auf Druck und Auslieferung von Urkunden für Namenaktien. Die Gesellschaft kann demgegenüber jederzeit Urkunden für Namenaktien drucken und ausliefern und mit der Zustimmung des Aktionärs ausgegebene Urkunden, die bei ihr eingeliefert werden, ersatzlos annullieren. Falls Aktien gedruckt werden, tragen sie die Unterschrift des Präsidenten sowie eines weiteren Mitgliedes des Verwaltungsrates. Faksimileunterschrift ist zulässig. Die Gesellschaft kann in jedem Fall Zertifikate über eine Mehrzahl vonaktien ausgeben. Ist eine Aktie abhanden gekommen oder vernichtet worden, so hat der Berechtigte auf seine Kosten die Kraftloserklärung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Bucheffekten, denen Aktien der Gesellschaft zugrunde liegen, können nicht durch Zession übertragen werden. An diesen Bucheffekten können auch keine Sicherheiten durch Zession bestellt werden. 5. Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, die PricewaterhouseCoopers AG,Basel,als Revisionsstelle für ein Jahr wieder zu wählen. 6. Wahlen in den Verwaltungsrat Die Amtsperiode der Verwaltungsräte Dr. Rolf Schäuble, Prof. Dr. Gertrud Höhler und Dr. Eveline Saupper läuft aus. Dr. Rolf Schäuble und Prof. Dr. Gertrud Höhler stellen sich für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Dr.Eveline Saupper stellt sich für eine Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode von drei Jahren zur Verfügung. Neu soll Dr. med. Georges-Antoine de Boccard in den Verwaltungsrat aufgenommen werden. Er wurde 1951 geboren, studierte an der Universität Genf Medizin und ist seit 1987 urologischer Chirurg. Er ist Mitglied der Association des Médecins de Genève sowieder Verbindung der Schweizerischen Ärztinnen undärzte(fmh) undwar 2005-2006 Präsidentder Schweizerischen urologischen Gesellschaft. Sodann ist Dr. de Boccard Mitglied weiterer berufsspezifischer Gesellschaften und Verbände. Ebenfalls neu in den Verwaltungsrat gewählt werden soll Dr. Andreas Beerli. Er wurde 1951 geboren und studierte an der Universität Basel Rechtswissenschaften. Er ist seit 2009 als unabhängiger Berater tätig und bekleidet verschiedene Ämter in Verwaltungs- und Beiräten(Mitglied des Verwaltungsrats von Ironshore Europe Inc., Dublin, Mitglied des Advisory Boards von

Accenture Schweiz, Präsident des Swiss Advisory Council der American Swiss Foundation). Zuvor war Dr. Beerli in verschiedenen Funktionen zuletzt als Chief Operating Officer und Mitglied der Konzernleitung bei SwissRe tätig.von 1985 bis 1993 war er im Ressort Ausland der Baloise Group als Länderdelegierter zuständig für Österreich und Nordamerika. Der Verwaltungsrat wird gemäss dem Antrag des Verwaltungsrates somit weiterhin aus neun Personen bestehen. DerVerwaltungsratbeantragt, Dr. Eveline Saupper für eine Amtsperiode von drei Jahren wieder zu wählen Dr. Georges-Antoine de Boccard für eine Amtsperiode von drei Jahren neu zu wählen Dr. Andreas Beerli für eine Amtsperiode von drei Jahren neu zu wählen. Am Schluss der Generalversammlung wird der Vizepräsident des Verwaltungsrats, Dr. Georg F. Krayer, die grossen Verdienste des langjährigen Präsidenten Dr. Rolf Schäuble mit der Verleihung des Titels eines Ehrenpräsidenten würdigen. Hinweise An der Generalversammlung stimmberechtigt sind die am 21. April 2011 im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre. In der Zeit vom 21. 29. April 2011 werden aus abwicklungstechnischen Gründen keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen. Dieser Einladung liegt ein Formular bei, mit dem Sie Ihre persönliche Zutrittskarte mit Stimmmaterial bestellen können. Das gleiche Formular dient als Vollmacht, falls Sie sich an der Generalversammlung vertreten lassen möchten: durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (Herrn Dr. Christophe Sarasin, Partner im Advokatur- und Notariatsbüro Fromer Schultheiss & Staehelin, Basel): Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird ohne anders lautende Weisung das Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrats ausüben. Bitte benützen Sie für die Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht das beiliegende Couvert, adressiert an Bâloise Holding AG Generalversammlung, z. Hd. Herrn Dr. Christophe Sarasin. durch den Organvertreter: Der Organvertreter wird nur Aktionäre vertreten, die den Anträgen des Verwaltungsrats zustimmen wollen. Vollmachten mit anders lautenden Weisungen werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet. Bitte benützen Sie für die Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht das beiliegende Couvert, adressiert an Bâloise Holding AG, Aktienregister. durch einen anderen Aktionär: Zu diesem Zweck ist dessen Name und die Adresse auf dem Formular einzutragen. Sie haben dann zwei Möglichkeiten: Entweder Sie übergeben das Formular dem beauftragten Aktionär, der beim Aktienregister die Zutrittskarte bestellt oder Sie senden das Formular imbeiliegenden Couvert, adressiert anbâloise Holding AG, Aktienregister, an das Aktienregister, welches die Zutrittskarte direkt Ihrem Vertreter zustellt. Wollen Sie sich ander Generalversammlung durch Ihre Depotbank (bzw. einen gewerbsmässigen Vermögensverwalter) vertreten lassen, wenden Sie sich bitte direkt an diese(n). Bei der Ausübung des Stimmrechts darf nach 16 der Statuten ein Aktionär nicht mehr als den fünften Teil der an der Generalversammlung stimmberechtigten Aktien auf sich vereinigen. Die dem schweizerischen Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter (Depotvertreter) werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bei der Zutrittskontrolle,bekanntzugeben. Im Anschluss an die Generalversammlung offerieren wir Ihnen im Foyer des Congress Centers einen Aperitif. AlsBeilage erhalten Siedie Kurzfassung des Jahresberichts, die den Geschäftsgang kommentiertund die wichtigstenzahlen enthält. Der Jahresbericht und ein ausführlicher Finanzbericht kann mit dem beiliegenden Talon bestellt werden. Der Geschäftsbericht, der den Jahresbericht und den Finanzbericht umfasst, sowie das Protokoll der letzten Generalversammlung liegen zudem ab 7. April 2011 zur EinsichtnahmeamSitzder Gesellschaft, Aeschengraben21, Basel, auf. MitfreundlichenGrüssen Basel, 5. April 2011 Bâloise Holding AG Im Namen des Verwaltungsrats Dr.RolfSchäuble, Präsident

Situationsplan Messe Basel Eingang Entrée Entrance Beilagen: Kurzfassung des Jahresberichts Formular «Anmeldung /Vollmacht /Weisungen» Bestelltalon «Publikationen der Baloise» RückantwortcouvertBâloiseHoldingAGGeneralversammlung, z. Hd. HerrnDr. Christophe Sarasin RückantwortcouvertBâloiseHoldingAG, Aktienregister

Bâloise Holding AG Recht und Steuern Postfach, CH-4002 Basel Telefon 058 285 76 17 Telefax 058 285 90 48 yves.wenger@baloise.com Wir machensie sicherer. www.baloise.com