Postanschrift: Conterganstiftung für behinderte Menschen 50964 Köln HAUSANSCHRIFT Sibille-Hartmann-Str. 2-8 50969 Köln POSTANSCHRIFT 50964 Köln TEL +49 221 3673-3673 FAX +49 221 3673-3636 www.conterganstiftung.de Rundschreiben Nr. 7 Köln im Juni 2012 Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, es ist an der Zeit, Sie über aktuelle Entwicklungen der Stiftung zu informieren. Diejenigen, die über einen Internetzugang verfügen, haben ja bereits die Möglichkeit, sich jeweils zeitnah auf unserer Webseite zu informieren. Doch wir möchten natürlich auch diejenigen, die keine derartigen Möglichkeiten haben, auf dem Laufenden halten. Dies tun wir durch Rundscheiben, die wir zum einen Ihnen per Post zu senden und zum anderen auch auf unserer Webseite veröffentlichen. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie uns auch gerne schreiben oder anrufen. Die Kontaktdaten nennen wir Ihnen am Ende dieses Rundschreibens. Rentenerhöhung Ihre Rente wird voraussichtlich ab dem 01.07.2012 erhöht werden. Wie auch bei der gesetzlichen Rente beabsichtigt, sollen die Conterganrenten um 2,18 % steigen. Die neuen Rentenstufen werden wir Ihnen mit dem nächsten Rundschreiben zeitnah mitteilen. Gleichzeitig wird mit der Rentenzahlung zum 01.07.2012 eine neue Software zum beleglosen Zahlungsverkehr eingeführt. Besucheranschrift: Allgemeine Fragen beantwortet das Servicetelefon der Geschäftsstelle der Conterganstiftung Conterganstiftung für behinderte Menschen 50969 Köln, Sibille-Hartmann-Straße 2 8 Telefon: 0221 3673-3673 Servicenummer: 0800 570 0570 Servicezeit: montags bis freitags 07:30-16:00 Uhr Telefax: 0221 3673-3636 Servicezeiten: montags bis freitags von 7:30 16:00 Uhr E-Mail geschaeftsstelle@contergan.bund.de Internet: www.conterganstiftung.de E-Mailadresse: service@contergan.bund.de
Internationale Studie zu Leistungen und Ansprüchen thalidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern Die Rechtsanwaltskanzlei DLA-Piper hat diese Studie im Auftrag der Stiftung erstellt. Inhalt der länderübergreifenden Studie ist die Klärung von rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Gewährung von Ansprüchen an thalidomidgeschädigte Menschen. Maßgeblich geht es um die an die geschädigten Menschen gegenwärtig und in der Vergangenheit erbrachten Leistungen. Gegenstand sind die bislang im jeweiligen Staat gezahlten Gesamt- und Durchschnittsbeträge der Leistungen und die Frage, ob es im jeweiligen Staat regelmäßige oder einmalige Zahlungen des Staates gibt. Diese Ergebnisse liegen jetzt vor und können in der auf unserer Webseite eingestellten ausführlichen Studie nachgelesen werden. Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen Die Universität Heidelberg, die die Studie Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen im Auftrag der Conterganstiftung durchführt, hat einen ersten aussagekräftigen vorläufigen Auswertungsbericht mit Handlungsempfehlungen vorgestellt. Der Bericht diente als Grundlage zur Erarbeitung von Eckpunkten, die den zuständigen parlamentarischen Gremien zugeleitet werden. Danach ist beabsichtigt, den Zwischenbericht auf unserer Webseite zu veröffentlichen. Darüber und über die Vorstellung der Eckpunkte im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 27.06.2012 werden wir Sie durch das nächste Rundschreiben zeitnah informieren. HNO-Revisionen Im Juni 2011 haben wir Sie darüber informiert, dass bei bereits vorliegenden Schädigungen im HNO-Bereich bei Ausfall des Gleichgewichtssinns ein Antrag auf Anerkennung eines weiteren Thalidomidschadens gestellt werden kann. Bisher (Stand: 01.06.2012) wurden 141 Anträge gestellt. 96 Anträge sind inzwischen entschieden worden. Es konnten 44 Bewilligungen ausgesprochen werden, in 52 Fällen Seite 2
musste der Antrag abgelehnt werden. 45 Anträge befinden sich noch in Bearbeitung bei der Medizinischen Kommission. Wir werden Sie weiter über den Fortgang informieren. Statistik Hier einige statistische Angaben mit Stand 01.06.2012: Zahl der lebenden Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen: 2.708 davon ohne Rentenanspruch: 28 Neuanträge ab 01.07.2009 (nach Aufhebung der Ausschlussfrist): 565 Bewilligungsbescheide: 61 Ablehnungsbescheide: 322 Zurückgenommene Anträge: 3 Zahl der Anträge, die zurzeit bearbeitet werden: 179 Heilmittel-Richtlinie Durch die am 01.07.2011 in Kraft getretene Neufassung der Heilmittel-Richtlinie wurde der Zugang zur Heilbehandlung u.a. für Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen erheblich erleichtert. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass contergangeschädigte Menschen nach wie vor auf erhebliche Schwierigkeiten bei der Verordnung von physiotherapeutischen Maßnahmen (Krankengymnastik, Massagen) stoßen. Daher haben wir uns im Januar dieses Jahres u. a. an die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses und das Bundesgesundheitsministerium mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Der Vorstand hat sich am 16.05.2012 mit Herrn Staatssekretär Thomas Ilka vom Bundesgesundheitsministerium zu einem Gespräch getroffen. Herr Ilka wies daraufhin, dass durch das am 01.01.2012 in Kraft getretene GKV- Versorgungsstrukturgesetz Maßnahmen getroffen wurden, die auch auf den Kreis der contergangeschädigten Menschen zutreffen. So müssen z.b. bis zum 30.09.2012 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Seite 3
Krankenkassen Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln festgelegt werden. Diese Praxisbesonderheiten bleiben bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung regressfrei. Der Vorstand hat Herrn Staatssekretär Ilka nachdrücklich auf Beachtung der speziellen Bedarfe von contergangeschädigten Menschen hingewiesen. Wir werden uns nochmals an den für die Heilmittel-Richtlinie zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss wenden und auch die Ergänzung des Heilmittelkatalogs um z. B. die medizinische Fußpflege für contergangeschädigte Menschen, die entweder Ohnarmer oder von Fehlbildungen an den Armen bzw. Händen betroffen sind, anregen. Auch hier werden wir Sie auf unserer Homepage und in weiteren Rundschreiben über den Fortgang des Verfahrens informieren. Kapitalisierungen Auf Antrag kann Ihre Rente kapitalisiert werden, wenn die in 13 Abs. 3 des Conterganstiftungsgesetzes geforderten Voraussetzungen vorliegen. Hierbei müssen auch die in 73 Abs. 1, Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes festgelegten Altersgrenzen beachtet werden: Danach kann eine Kapitalabfindung nur gewährt werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Allerdings kann eine Kapitalabfindung ausnahmsweise nach dem 55. Lebensjahr gewährt werden, jedoch nicht, wenn der Antrag erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres gestellt wird. Die gesetzlichen Grundlagen mit den geforderten Voraussetzungen können Sie auf unserer Webseite unter Leistungen an Contergangeschädigte Rentenkapitalisierung nachlesen. Kontakt mit der Geschäftsstelle Sie erreichen die Geschäftsstelle der Conterganstiftung unter folgenden Kontaktdaten: Conterganstiftung für behinderte Menschen Stiftung des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Seite 4
Sibille-Hartmann-Straße 2-8 50969 Köln Deutschland Allgemeine Fragen/Servicetelefon der Conterganstiftung für behinderte Menschen: Servicenummer: 0800 5 700570 (kostenfreie Rufnummer aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunknetz) oder 0221 3673-3673 Servicezeiten: montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr E-Mail-Adresse: service@contergan.bund.de Bei Anfragen aus dem Ausland: Telefon: +49 (0)221 3673-3673 Fax: +49 (0)221 3673-3636 E-Mail-Adresse: geschaeftsstelle@contergan.bund.de Gerne informieren wir Sie über aktuelle Änderungen in unserem Internetauftritt (www.conterganstiftung.de). Senden Sie uns eine E-Mail (geschaeftsstelle@contergan.bund.de), wir nehmen Sie umgehend in unseren E-Mail-Verteiler auf. Mit freundlichen Grüßen Seite 5