Berufliche Vorsorge Einfach ALDI.
Leistungsübersicht VERSICHERUNGSLEISTUNGEN INFOLGE KRANKHEIT (gilt auch für Krankheit während der Schwangerschaft) HEILUNGSKOSTEN bis zum 90. Tag ab dem 91. Tag bis maximal 730 Tage LANGFRISTIGE TODESFALL Private Krankenversicherung durch ALDI SUISSE 100 % Lohnfortzahlung Krankentaggeldversicherung Krankentaggeldversicherung Krankentaggeldversicherung 80 % Lohnfortzahlung IV- Rente BVG 3a / 3b AHV BVG 3a / 3b Die Lohnfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus ist bei Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen. Ab dem 181. Tag der Arbeitsunfähigkeit werden die Pensionskassenbeiträge durch die ALDI SUISSE Pensionskasse übernommen. IV-Rente gemäss BVG- Vorsorgeplan Witwen/r- Rente gemäss AHV-Gesetz Witwen/r- Rente Todesfallkapital gemäss BVG- Vorsorgeplan VERSICHERUNGSLEISTUNGEN INFOLGE UNFALL (gilt auch für Unfall während der Schwangerschaft) HEILUNGSKOS- TEN bis zum 90. Tag ab dem 91. Tag bis zur Genesung oder Invalidität LANGFRISTIGE TODESFALL Unfallversicherung 100 % Lohnfortzahlung 80 % Lohnfortzahlung durch ALDI SUISSE Unfallversicherung Unfallversicherung Unfallversicherung IV- Rente UVG/BVG 3a / 3b AHV UVG/BVG 3a / 3b Die Lohnfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus ist bei Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen. Ab dem 181. Tag der Arbeitsunfähigkeit werden die Pensionskassenbeiträge durch die ALDI SUISSE Pensionskasse übernommen. Voll-IV: 80 %* Teil-IV: entsprechend reduziert *des versicherten Lohnes Witwen/r-Rente gemäss AHV-Gesetz Witwen/ Witwer: 40 %* Halbwaisen: 15 %* Vollwaisen: 35 %* *des versicherten Lohnes VERSICHERUNGSLEISTUNGEN DER AUSGLEICHSKASSE (Unfälle und Krankheiten während des Militärs sind gemäss Militärgesetz versichert) MUTTERSCHAFT DURCHDIENER MILITÄR MILITÄRISCHE DIENSTLEISTUNGEN FAMILIENZULAGEN 98 Tage (14 Wochen) 80 % Taggelder durch die Ausgleichskasse Ledige ohne Unterstützungspflicht Verheiratete oder Ledige mit Unterstützungspflicht 80 % Taggelder durch die Ausgleichskasse Familienzulagen sind kantonal geregelt und werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet. Als Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt ALDI SUISSE eine Lohnfortzahlung von 100 %, während 112 Tagen (16 Wochen). Lohnfortzahlung von 80 % des Bruttolohnes Lohnfortzahlung von 100 % des Bruttlohnes Wiederholungskurs Umschulungskurs Kadervorkurs Zivildienst sonstige obligatorische erwerbersatzpflichtige Dienste Als Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt ALDI SUISSE eine Lohnfortzahlung von 100%. Kinderzulagen: mind. CHF 200. pro Kind und Monat bis zum 16. Altersjahr Ausbildungszulagen: mind. CHF 250. pro Kind und Monat bis zum 25. Altersjahr Geburtszulagen: zwischen CHF 850 und 2 000., sofern die Kantone solche eingeführt haben
LEI Übersicht Vorsorgepläne der ALDI SUISSE Pensio VORSORGEPLAN 1 VORSORGEPLAN 2 Versichertengruppe Verkäufer und Logistikmitarbeiter (Rüster) in Teilzeit bis 2 Dienstjahre Verkäufer und Logistikmitarbeiter ( sowie Logistikassistenten (Lageristen) und 2 Dienstjahre Jahreslohn Versicherter Lohn Sparteil: Jahreslohn*, max. 300 % der max. AHV-Rente Risikoteil: Jahreslohn*, max. 300 % der max. AHV-Rente * Im Vorsorgeplan 1 sind alle variablen Lohnbestandteile wie Überstunden und Zuschläge ve Monatslohn vermindert um den monatlichen Koordinationsabzug von CHF 2 056.25 (Koordinationsabzug jährlich Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Koordinationsabzug dem effektiven Beschäftigungsgrad angepasst Das Alterssparkapital wird wie folgt aufgebaut: Versicherter Lohn x Altersgutschrift Altersklasse Altersgutschrift Altersklasse Altersgutschrift 25 34 Jahre 7 % 25 34 Jahre 7 % 35 44 Jahre 10 % 35 44 Jahre 10 % 45 54 Jahre 15 % 45 54 Jahre 15 % 55 65 Jahre (für Frauen 64 Jahre) 18 % 55 65 Jahre (für Frauen 64 Jahre) 18 % Zusammensetzung der ordentlichen Beiträge Sparbeiträge ALDI SUISSE finanziert ²/₃ der Altersgutschriften. Risikobeiträge Mit den Risikobeiträgen sind die Leistungen bei Tod und Invalidität versichert. ALDI SUISSE finanziert ²/₃ der Risikobeiträge. Leistungsart Pensionierten-Kinderrente Altersrente mit Option auf Kapitalbezug Ehegatten- oder Partnerrente 60 % der Altersrente Invalidenrente Invaliden-Kinderrente Beitragsbefreiung 50 % des versicherten Lohnes 20 % des Endaltersguthabens ohne Zins gemäss BVG x BVG-Umwandlungssatz zum Zeitpunkt des gesetzlichen Pensi 6 Monate Ehegatten- oder Partnerrente Todesfallkapital 60 % des Endaltersguthabens ohne Zins gemäss BVG x BVG-Umwandlungssatz zum Zeitpunkt des gesetzlichen Pensi 20 % des Endaltersguthabens ohne Zins gemäss BVG x BVG-Umwandlungssatz zum Zeitpunkt des gesetzlichen Pensi Bei einer Ehegatten- / Partnerrente Der Teil des vorhandenen Altersguthabens, der nicht benötigt wird für die Finanzierung der Ehegatten- / Part Bei keiner Ehegatten- / Partnerrente Das vorhandene Altersguthaben gem. Art. 19 des Reglements
nskasse VORSORGEPLAN 3 VORSORGEPLAN 4 ALLGEMEINES Rüster) in Vollzeit LKW-Chauffeure bis Ab 3. Dienstjahr: Verkäufer und Logistikmitarbeiter (Rüster) in Teilzeit Filialleiter, Bereichsleiter Logistik Stellvertreter, Verwaltungsmitarbeitende Ab 3. Dienstjahr: Verkäufer & Logistikmitarbeiter (Rüster) in Vollzeit, Logistikassistenten (Lageristen), LKW-Chauffeure Sparteil: Jahreslohn*, max. 3 000 % der max. AHV-Rente Risikoteil: Jahreslohn*, max. CHF 250 000 rsichert. CHF 24 675. ). * Im Vorsorgeplan 3 sind alle variablen Lohnbestandteile wie Überstunden und Zuschläge versichert. Monatslohn vermindert um den monatlichen Koordinationsabzug von CHF 2 056.25 (Koordinationsabzug jährlich CHF 24 675. ) Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Koordinationsabzug dem effektiven Beschäftigungsgrad angepasst. ALTERSGUTSCHRIFTEN Das Alterssparkapital wird wie folgt aufgebaut: Versicherter Lohn x Altersgutschrift Altersklasse Altersgutschrift 25 34 Jahre 7 % 35 44 Jahre 10 % 45 54 Jahre 15 % 55 65 Jahre (für Frauen 64 Jahre) 18 % BEITRÄGE Sparbeiträge ALDI SUISSE finanziert ²/₃ der Altersgutschriften. Risikobeiträge Mit den Risikobeiträgen sind die Leistungen bei Tod und Invalidität versichert. ALDI SUISSE finanziert ²/₃ der Risikobeiträge. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN ALTERSLEISTUNGEN Altersrente mit Option auf Kapitalbezug LEISTUNGEN BEI TOD NACH DER PENSIONIERUNG 60 % der Altersrente STUNGEN BEI INVALIDITÄT VOR DER PENSIONIERUNG 60 % des versicherten Lohnes onierungsalters 8 % des versicherten Lohnes 6 Monate LEISTUNGEN BEI TOD VOR DER PENSIONIERUNG onierungsalters onierungsalters nerrente 36 % des versicherten Lohnes 8 % des versicherten Lohnes Bei einer Ehegatten- / Partnerrente Der Teil des vorhandenen Altersguthabens, der nicht benötigt wird für die Finanzierung der Ehegatten- / Partnerrente Bei keiner Ehegatten- / Partnerrente Das vorhandene Altersguthaben gem. Art. 19 des Reglements Einfach ALDI.
Das Drei-Säulen-Konzept Das Drei-Säulen-Konzept ist ein System, das eine finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Invalidität und Alter gewährleistet. 1. Säule Die Renten, die aus der 1. Säule fliessen, dienen lediglich der Existenzsicherung und decken nur den absolut notwendigen Lebensbedarf. Rentner, die den Unterhalt mit den Leistungen aus 1. Säule und aus dem Vermögen nicht bestreiten können, haben Anrecht auf Ergänzungsleistungen. 2. Säule Die berufliche Vorsorge dient der Sicherung des Lebensstandards. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden bei einer Pensionskasse zu versichern. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Beiträge. In der beruflichen Vorsorge sind nur Arbeitnehmende obligatorisch versichert, deren Lohn die maximale AHV-Vollrente übersteigt. 3. Säule Die 1. und 2. Säule decken im Pensionierungsalter ca. 60 % des bisherigen Einkommens ab. Mit der 3. Säule soll die Lücke aus der 1. und 2. Säule reduziert werden.
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