Prüfung Dipl. Finanzberater IAF Teil Fachwissen: 1 Bewertung: 1. Nennen Sie zwei Unterschiede zwischen Wandel- und Optionsanleihen. 4 Punkte Mögliche richtige Antworten: - Die Wandelanleihe ist immer eine Einheit, d.h. die Obligation geht bei der Wandlung unter. Die Optionsanleihe cum (inkl.) ist teilbar in ihre Einzelteile: Optionsanleihe ex (= reine Obligation) und Option. - Das Wandelrecht bei der Wandelanleihe dauert gleich lange wie die Laufzeit der Wandelanleihe ist (bis zum Ende der Laufzeit). Bei der Optionsanleihe ist die Laufzeit der Option meist deutlich kürzer, als diejenige der Anleihe. - Für den Bezug der Aktien muss bei der Wandelanleihe kein neues Kapital mehr eingesetzt werden (Obligation geht bei Wandlung unter). Bei der Optionsanleihe ist der Ausübungspreis für den Aktienbezug noch zu bezahlen. Pro richtig erklärtem Unterschied 2 Punkte 2. Ihr Kunde will folgende Obligation kaufen und fragt Sie, was für eine Rendite er damit erreichen wird: 2 Punkte 4 % Eidgenossenschaft aktueller Börsenkurs 106 % Restlaufzeit 3 Jahre und 324 Tage Berechnen Sie Ihrem Kunden die Rendite auf Verfall. Richtige Antwort: 1. Berechnung Restlaufzeit als Dezimalzahl 324 : 360 = 0,9 Restlaufzeit somit total 3,9 Jahre 2. Rendite auf Verfall gem. Formelblatt oder Kapitel 2, S. 71 2,39 oder 2,40 % Jeder richtige Teilschritt = 1 Punkt 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
2 3. Einer Ihrer Kunden möchte sich in 15 Jahren vorzeitig pensionieren lassen. Er verfügt momentan über Fr. 150'000.-, die er für diesen Zweck anlegen kann. 3.1. Wie viel Geld hat er in 15 Jahren, wenn er es schafft, die Fr. 150'000.- zu 8 % anzulegen? Antwort: ca. Fr. 475'825 (1 Punkt) 3.2. Berechnen Sie den Endbetrag in 15 Jahren, wenn zusätzlich zu den bestehenden Fr. 150'000.- in den ersten 5 Jahren jährlich am Jahresende Fr. 3'000.- gespart wird, und die Rendite während der ganzen Zeit 2 % beträgt. 150'000 zu 2 % in 15 Jahren = ca. 202'500 genau 201 880 5 Jahre 3'000 zu 2 % = ca. 15'600 genau 15 612 15'600 zu 2 % in 10 Jahren = ca. 19'000 genau 19 016 Antwort: ca. Fr. 221 000 (1 Punkt) 3.3. Wie viel Geld müsste er heute zu 8 % anlegen können, damit er in 15 Jahren über eine Million Franken verfügt? 3 Punkte Antwort: ca. Fr. 315'242 (1 Punkt) 4. Beurteilen Sie, ob die folgenden Aussagen zum Thema Rendite und Risiko richtig oder falsch sind: 4 Punkte Richtig Falsch Eine Anlage mit einer Standardabweichung von X 5 % und einer erwarteten Rendite von 5 % wird in zwei von drei Jahren einen Ertrag von zwischen 0 % und Plus 10 % abwerfen. Durch Verdoppelung der Standardabweichung X können wir eine Aussage über den erwarteten Ertrag machen, die gemäss Wahrscheinlichkeitsrechnung in 15 von 20 Jahren eintreffen sollte. Ist bei einer Anlageform die durchschnittliche X Abweichung von der erwarteten Rendite bekannt (1 Standardabweichung), so kann das Extremrisiko ermittelt werden, indem diese Standardabweichung verdreifacht wird. Die durchschnittliche Standardabweichung zeigt bei X Aktien oder Obligationen das Schuldnerrisiko in ca. 2/3 der Fälle 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
3 5. Ein Kunde von Ihnen hat in der Zeitung nach gut rentierenden, sicheren Obligationen gesucht. Er zeigt Ihnen folgende 4 Anlagemöglichkeiten in Obligationenform, die alle eine Restlaufzeit von rund 6 Jahren haben: 5,25 % Eidgenosse 1997 2009 4,50 % Eidgenosse 1999 2009 3,25 % Eidgenosse 2002 2009 2,00 % Eidgenosse 2003 2009 Alle diese Obligationen haben zu den aktuellen Börsenkursen eine Rendite auf Verfall von rund 2,70 %. Welchen der Titel empfehlen Sie Ihrem Kunden zum Kauf? 2,00 % Eidgenosse 2003 2009 (1 Punkt) Begründen Sie Ihre Wahl: 3 Punkte Ich wähle die Obligation mit dem tiefsten Zinscoupon. Der Kunde hat dieselbe Rendite auf Verfall, muss aber am wenigsten Steuern bezahlen. (1 Punkt) (1 Punkt) 6. Beurteilen Sie, ob die folgenden Aussagen betreffend die Zinssensitivität von Obligationen richtig oder falsch sind: 2 Punkte Richtig Falsch Je länger die Restlaufzeit (oder Duration) einer X Obligation, desto stärker reagiert der Börsenkurs auf Marktzinsänderungen. Je tiefer der Zinscoupon einer Obligation, desto X grösser ist die Reaktion des Börsenkurses auf Marktzinsänderungen. 7. Das Bond-Rating macht eine Aussage darüber, wie es um die Bonität eines Schuldners steht. 2 Punkte Bei welchen Ratings spricht man von Anlagequalität resp. Investment- Grade? AAA bis BBB oder alle A-Ratings plus BBB oder Aaa bis Baa3 ab AAA bis BBB (1 Punkt) (1 Punkt) 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
4 8. Der mittlere Verfall einer Zinsanlage zeigt die mittlere Anlagedauer aller Kapitalströme. Wie wird die entsprechende Kennzahl genannt? Duration oder Modified Duration oder (Macauley-) Duration 1 Punkt 9. Die Aktionärsrechte werden gewöhnlich in zwei Arten unterteilt. Nennen Sie die zwei Arten von Aktionärsrechten und zu jeder Art ein konkretes Beispiel. 4 Punkte 1. Art: Vermögensrechte (1 Punkt) Beispiel 1. Art: Dividende Bezug neuer Aktien bei Kapitalerhöhung Anteil am Liquidationserlös (1 Punkt) 2. Art: Mitgliedschaftsrechte (1 Punkt) Beispiel 2. Art: Teilnahme an GV Stimmrecht Aktives und passives Wahlrecht Kontrollrecht (1 Punkt) 10. Nennen Sie den Unterschied in der Zielsetzung der zu erreichenden Anlagerenditen zwischen Hedge funds und Absicherungsfonds 2 Punkte Hedge funds wollen eine (jederzeit) absolut positive Rendite erreichen. Absicherungsfonds gewähren einen (weitgehenden, aber zeitlich befristeten) Kapitalschutz. 11. Nennen Sie drei Gründe für eine tiefere Performance von aktiv gemanagten Fonds gegenüber passiv gemanagten Fonds. 3 Punkte - höhere Kosten der aktiv gemanagten Fonds - aktiver Fonds kann nicht zu 100 % investiert sein - hohe Informationseffizienz der Märkte - einschränkende Anlagevorschriften des AFG 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
5 12. Wie nennt man das bei Aktien- und Obligationenfonds mehrheitlich angewandte Abrechnungsverfahren, bei welchem der Preis für die heute eingehenden Fondsaufträge erst am morgigen Tag, aufgrund der Schlusskurse des heutigen Handelstages bestimmt wird? 1 Punkt Forward pricing 13. Machen Sie Aussagen zu den Chancen und Risiken eines Strukturierten Produktes aufgrund des in Beilage 1 abgebildeten Pay-Off-Diagrammes. 4 Punkte Chancen: beschränktes Gewinnpotential (2 Punkte) Risiken: unbeschränkte Risiken oder unbeschränktes Verlustpotential (2 Punkte) 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
Teil Steuern: 6 Bei den untenstehenden Fragen mit vorgegebenen Antworten (multiple choice) ist jeweils nur eine Antwort richtig. Kreuzen Sie die jeweils richtige Antwort an. 14. Müller ist angestellt bei der UBS und muss zufolge einer internen Versetzung per 1. Juli 2003 von Aarau nach Liestal zügeln. Wo bezahlt er 2003 für sein Einkommen die Steuern? für das ganze Jahr in Aarau bis Juni in Aarau und ab dann in Liestal für das ganze Jahr in Liestal den Aarauer Lohn in Aarau, den Liestaler Lohn in Liestal X 15. Bei welcher Grenzsteuerbelastung rentiert eine gemischte Versicherung mit 2,25% und eine Obligation mit 3,25% gleichviel? 28% 30% 32% 30,76% X 16. Keller arbeitete im Jahr 2003 nur während 8 Monaten und erzielte ein steuerbares Einkommen von CHF 80'000. Wieviel versteuert er? 80'000 zum Steuersatz von 80'000 X 120'000 zum Steuersatz von 120'000 80'000 zum Steuersatz von 120'000 120'000 zum Steuersatz von 80'000. 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
7 17. Zuberbühler besitzt aus seiner früheren Tätigkeit bei einer Versicherung ein Freizügigkeitskonto. Wieviel darf er heute als selbständiger Anwalt in die Säule 3a einzahlen, wenn er einen steuerbaren Gewinn von CHF 150'000 ausweist? Nichts, er muss aber der Verbandsvorsorgeeinrichtung der Anwälte beitreten. CHF 6'077 CHF 30'000 CHF 30'384 X 18. Witwe Meier erhält aus einer Pensionskasse eine Witwenrente von CHF 18 000. Daneben verdient sie als Serviceangestellte noch CHF 10'000. Wieviel darf sie in die Säule 3a einzahlen? CHF 6'077, weil sie einer Pensionskasse angehört CHF 2'000, weil sie keine BVG-Beiträge für den Lohn entrichtet Es kann a oder b sein, weil die Frage noch kontrovers beurteilt wird Sie darf überhaupt keine Beiträge leisten, weil sie keinen Vorsorgebedarf mehr hat. X 19. Kaufmann hat eine herkömmliche Kapitalversicherung gegen laufende Prämie abgeschlossen, welche seiner Frau im Todesfall CHF 150'000, bei Unfalltod indes die doppelte Summe auszahlt. Welches sind die Steuerfolgen bei Tod auf Ebene der direkten Bundessteuer? Die gesamten CHF 300'000 unterliegen der Erbschaftssteuer Die gesamten CHF 300'000 stammen aus einer rückkaufsfähigen Kapitalversicherung und bleiben steuerfrei CHF 150'000 sind steuerfrei, die Leistung aus der Zusatzversicherung Unfalltod gilt als reine Risikoversicherung und unterliegt der Einkommenssteuer Das angesparte Kapital (Rückkaufswert) aus der herkömmlichen Versicherung unterliegt der Erbschaftssteuer, der restliche Betrag (Ergänzung auf CHF 300'000) der Einkommenssteuer X 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
8 20. Eine im Jahre 1998 abgeschlossene herkömmliche Kapitalversicherung gegen Einmalprämie auf das Leben des Versicherungsnehmers kommt im Jahre 2003 auf Bundessteuerebene steuerfrei zur Auszahlung falls der Versicherungsnehmer älter als 60 ist ohne weitere Bedingungen, weil die 5 jährige Vertragsdauer für sich alleine schon genügt falls der Versicherungsnehmer bei Abschluss noch nicht 66 war falls der Todesfallschutz mindestens CHF 100'000 beträgt. X 21. Müller, 59, hat im Jahre 2003 auf sich und das Leben seiner Frau, 54, eine herkömmliche Kapitalversicherung gegen Einmaleinlage abgeschlossen. Wann kommt diese Versicherung steuerfrei zur Auszahlung? 2008 (es genügt wenn er bei Auszahlung 60 ist) 2009 (es müssen beide 60 sein bei der Auszahlung) X überhaupt nicht (sie ist wegen des Einschluss seiner Ehefrau als mitversicherte Person generell nicht mehr privilegiert) 2013 (der Vertrag muss mindestens zehn Jahre dauern) 22. Welches Verrechnungssteuerprinzip kommt bei Bankenerträgen und welches bei Versicherungsleistungen zur Anwendung? Bankenerträge und Versicherungsleistungen werden brutto ausbezahlt, dafür wird die Auszahlung unter Angabe des Empfängers der Eidg. Steuerverwaltung gemeldet. Bankenerträge und Versicherungsleistungen werden generell um die Verrechnungssteuer gekürzt, dafür werden keine Meldungen gemacht Bankenerträge werden generell um die Verrechnungssteuer gekürzt, während Versicherungsleistungen brutto ausbezahlt werden, aber eine Meldung an die Eidg. Steuerverwaltung erfolgt Bankenerträge werden generell gemeldet und Versicherungsleistungen generell gekürzt. X 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
9 23. Kleiner behauptet am Stammtisch, er hätte via Verrechnungssteuerabzug automatisch und in jedem Fall die ordentlichen Einkommenssteuern für seine Obligationszinsen bezahlt Diese Aussage ist falsch, weil die Verrechnungssteuer nur eine sichernde Funktion, nicht aber steuerersetzende Funktion hat. Diese Aussage ist richtig, falls es sich um Zinsen von einem Schweizer Schuldner handelt. Diese Aussage ist richtig, falls die individuelle Grenzsteuerbelastung weniger als 35% beträgt. Diese Aussage ist für Schweizer Investoren richtig, für ausländische aber falsch. X 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
Teil Strukturierte Beratung: 10 Beratungsfall: Seit einigen Jahren betreuen Sie als Finanzberater das Ehepaar Müller wohnhaft in Wettingen AG (Mann Alter 52 und Frau Alter 44). Die Müllers sind seit 17 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von 13 und 15 Jahren. Familie Müller ist in Finanzfragen nicht sehr bewandert und möchte mit den Vermögensanlagen keine grossen Risiken eingehen. Als Vermögenswerte hat Familie Müller ein Familiensparkonto (plus je ein Kindersparkonto) sowie das Haushaltskonto welches bei der Post geführt wird. Ebenfalls bei der Post hat Familie Müller ein mehrjähriges Festgeld mit einer Verzinsung von 2.5% und einer Laufzeit bis ins Jahr 2009 (Einlage = CHF 20'000.-). Das Erwerbseinkommen von Herrn Müller (netto CHF 5'200.-, plus 13. Monatslohn) geht auf das Haushaltskonto, ab und zu werden kleinere Sparbeträge aufs Sparkonto und gelegentlich auch auf die Sparkonti der Kinder überwiesen. Frau Müller ist nicht erwerbstätig (aus der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit hat sie noch eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung mit einem Rückkaufswert von rund CHF 8'000.- ). Das Freizügigkeitsguthaben aus der beruflichen Vorsorge von Herrn Müller beträgt CHF 115'000.-. Vorsorge: Aus der Zeit vor seiner Ehe verfügt Herr Müller noch über eine Lebensversicherung (mit einem Todesfallkapital von CHF 50'000.- und einer monatlichen Invalidenrente (Krankheit und Unfall) von CHF 500.-), die er Ende der 70-er Jahre abgeschlossen hat (Laufzeit bis Alter 65). Die monatliche Prämie kostet CHF 100.-, der aktuelle Rückkaufswert beträgt rund CHF 35'000.-. Herr und Frau Müller haben keine gebundene Vorsorge. Die Konti haben folgende Werte: Postkonto Sparkonto Sparkonto Kind je 2'500.00 25'000.00 1'000.00 Frau Müller hat von ihrer alleinstehenden Tante (wohnhaft in der Stadt Bern) CHF 60'000.- geerbt (bestehend aus 2 Fonds: UBS (Lux) Strategy Fund (aktueller Wert = EUR 30'000.-); Leu Worldportfolio (CHF) Balanced (aktueller Wert = CHF 15'000.-)). Die entsprechenden Fondsprospekte finden Sie in der Beilage. Von dieser Erbschaft möchte Frau Müller je CHF 5'000.- an die beiden Kinder weitergeben und den Rest für sich behalten. Das Ziel der Familie Müller wäre es, gelegentlich eine etwas grössere und auch teurere Wohnung zu mieten (sie wollen aber kein Wohneigentum erwerben). Die Erträge aus den Anlagen sollten die zusätzlichen Wohnkosten von rund CHF 400.- pro Monat abdecken. Beiliegende Unterlagen: - Beilage 2: UBS (Lux) Strategy Fund - Beilage 3: Leu Worldportfolio (CHF) Balanced 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
11 24. Vermögensübersicht 8 Punkte Stellen Sie für die Familie Müller eine Vermögensübersicht vor und nach Erbschaft zusammen. Gliedern Sie diese nach den Kriterien Geld-/Sachwerte und Zeit. Eine Aufteilung in verfügbar / nichtverfügbar ist nicht vorzunehmen. Antwort gemäss separater, noch zu erstellender Excel-Datei 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
12 25. Fondsvergleich 4 Punkte Die Erbschaft von Frau Müller besteht aus zwei gemischten Fonds UBS (Lux) Strategy Fund aktueller Wert in EURO Leu Worldportfolio (CHF) Balanced aktueller Wert CHF 30'000.00 15'000.00 In der Beilage 2 und 3 finden Sie die Informationen zu den beiden Fonds. Zeigen Sie vier wesentliche Unterschiede der beiden Fonds entweder in untenstehender Tabelle oder in freier Form auf. Unterscheidungsmerkmal UBS Strategy Fund Leu WP Balanced Aktienanteil 95 % 30 60 % Referenzwährung EURO CHF Domizil Luxemburg Schweiz Ausschüttung Weitere Möglichkeiten: Gebühren Nein, thesaurierung 1,62 % (All-in-fee) Ja, mit Verrechnungssteuer 0,94 % TER Lancierungsdatum (Alter des Fonds) 1997 1986 26. Erklären Sie der Familie Müller kurz die beiden Begriffe Risikoneigung und Risikofähigkeit. 2 Punkte Risikoneigung = individuelle Einstellung zum Risiko, Bauchgefühl des Kunden Risikofähigkeit = objektive Möglichkeit zum Eingehen von Risiko, abhängig insbesondere vom Anlagehorizont. 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
13 27. Vergleich von Anlageprodukten 8 Punkte Familie Müller fragt, ob sie die Fonds behalten sollen oder ob sie die CHF 50'000.- anderweitig investieren sollen. Zeigen Sie die Vor- und Nachteile der nachstehend aufgeführten Anlageprodukte für eine Anlage von CHF 50'000 (je zwei Vor- und Nachteile)! Vorteile Sparkonto liquide sicher Kapitalgarantie Nachteile geringe Rendite Zinsen voll steuerbar Kündigungsfristen Aktienfonds Diversifikation hohe erwart. Rendite steuerlich interessant (Kapitalgewinne) Gemischte Lebensversicherung steuerlich interessant Kapitalgarantie sicher Obligationenfonds Diversifikation pflegeleicht Kursgewinne bei sinkenden Zinsen hohe Kursschwankungen (Risiko) langer Anlagehorizont keine Kapitalgarantie hohe Fondskosten illiquide tiefe Rendite langer Anlagehorizont Hohe Fondskosten keine Kapitalgarantie Wertschwankungen Kursverluste bei steigenden Zinsen 28. Anlageempfehlung für eine Anlagesumme von CHF 50'000 6 Punkte Geben Sie der Familie Müller eine konkrete Empfehlung ab, wie die zur Anlage vorhandenen CHF 50'000.- investiert werden sollen. Beziehen Sie sich auf die Situation und Ziele des Kunden. Begründen Sie Ihren Vorschlag detailliert. Sehr gut begründete, sinnvolle Antwort Gute Antwort Teilweise brauchbare Antwort Unbrauchbare oder falsche Antwort 6 Punkte 4 Punkte 2 Punkte 0 Punkte 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
14 29. Renditeberechnungen 6 Punkte Berechnen Sie die Rendite der beiden nachfolgend aufgeführten Instrumente: o 3.50% Obligation, Laufzeit 8 Jahre, aktueller Kurs 103.5%, Rückzahlung zu 100% o Einmaleinlage von CHF 50'000.-, Rückzahlung (inkl. nicht garantierten Ü- berschüssen) in 8 Jahren = 59'500.- a) vor Steuern b) nach Steuern c) nach Steuern und Kosten Der Grenzsteuersatz beträgt 28.60%, die jährlichen Depotgebühren der Bank 0.15%. Die beim Kauf der Instrumente anfallenden Spesen können vernachlässigt werden. a) Rendite vor Steuern Obligation 3.00 % (Rendite auf Verfall gem.formelblatt) LVP 2.20 % Gemäss Blatt Zinseszinsen muss Rendite zwischen 2.00 und 2.50 % liegen, ca. in der Mitte. Mit ein wenig Ausprobieren kann dann jeder auf das richtige Resultat von 2.20 % kommen b) Rendite nach Steuern Obligation 2.00 % Rendite auf Verfall (3.00 %) Steuerbelastung (28.6 % vom Coupon 3.50 % = 1.00 %) = 2.00 % LVP 2.20 % (auch richtig: analoge Rendite LVP wie unter a) c) Rendite nach Steuern und Kosten Obligation 1.85 % 2.00 % - 0.15 % = 1.85 % auch richtig: Rendite unter b) 0.15 % Kosten LVP 2.20 % (auch richtig: analoge Rendite LVP wie unter a) 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
15 30. Durchschnittspreis versus Durchschnittsmenge 6 Punkte Erklären Sie der Familie Müller die Begriffe Durchschnittspreismethode und Durchschnittsmengenmethode anhand des Kaufs von Aktienfonds. Welche Methode ergibt die besseren Resultate? Durchschnittspreismethode: Ich kaufe regelmässig (z.b. monatlich) Aktienfondsanteile immer für den gleichen Geldbetrag. Ich kaufe somit weniger Fondsanteile, wenn die Preise hoch sind, und mehr Fondsanteile, wenn die Preise tief sind. Durchschnittsmengenmethode: Ich kaufe regelmässig (z.b. monatlich) immer die gleiche Anzahl Aktienfondanteile (Variante: immer gleich viele Aktienfondsanteile). Die Durchschnittspreismethode ergibt die besseren Resultate. Erklärung siehe oben. 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
16 Teil Recht: Herr und Frau Müller erwarten von Ihnen eine umfassende persönliche Finanzberatung (Vermögensanlagen, Budget-, Steuer-, Vorsorge- und Erbschaftsplanung). Nach intensiven Gesprächen haben Sie einen ersten Vorschlag ausgearbeitet, den Sie ihren Kunden vorstellen. Die Kunden sind mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden und unterschreiben die von ihnen vorgelegten Verträge. Im Zusammenhang mit einer möglichen Haftung aus Beratungstätigkeit stellen sich die nachfolgenden Fragen: 31. Kennt das Obligationenrecht einen sogenannten Beratungsvertrag? 1 Punkt Nein, im Obligationenrecht existiert kein sog. Beratungsvertrag. 32a. Welcher Vertragstypus des besonderen Teils des Obligationenrechts findet massgeblich Anwendung auf das oben erwähnte Rechtsverhältnis (Erstellen einer Finanzberatung)? 1 Punkt Grundlage für die rechtliche Beurteilung der Dienste, die im Rahmen der persönlichen Finanzplanung erbracht werden, ist der einfache Auftrag (oder: Auftragsrecht) Art. 394 406 OR. Mit der Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste (die Ausarbeitung der pers. Finanzplanung) vertragsgemäss zu besorgen. 32b. In welchen Artikeln des OR ist dieser Vertragstypus geregelt? Art. 394 406 OR 1 Punkt 33. Im Rahmen der Beratungsgespräche sind Sie vor die Aufgabe gestellt, dem Ehepaar Müller den Unterschied zwischen der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung zu erläutern. Erklären Sie, was Vermögensverwaltung und Anlageberatung sind, und wo der Unterschied liegt. 2 Punkte Vermögensverwaltung Bezeichnendes Merkmal ist, dass nicht die wirtschaftlich berechtigte Person, sondern ein Verwalter für seinen Kunden (Anleger) selbständig Anlageentscheide fällt. Vermögensverwaltung bedeutet Verwaltung fremden Vermögens auf längere Zeit. Dem Verwalter stehen, im Rahmen der Anlagerichtlinien und ziele, selbständige Entscheidungskompetenzen zu. Er übernimmt eine umfassende Fürsorge für das anvertraute Gut. Zentral: Verfügungsvollmacht über Vermögenswerte des Auftraggebers. 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...
17 Anlageberatung Der massgebliche Unterschied zur Vermögensverwaltung besteht darin, dass nicht der Anlageberater, sondern der Kunde die Anlageentscheide trifft (keine Verfügungsvollmacht). Als Grundlage für diese Entscheide dienen ihm Informationen und Ratschläge, die er von dritter, dem Berater, erhält. 34. Ihren Verträgen legen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen bei. Eine der Klauseln lautet folgendermassen: Die A.G. Allfinanzberatung führt den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und nach bestem Gewissen und mit derselben Sorgfalt wie ihre eigenen Geschäfte aus. Aufgrund der besonderen Natur des Geschäftes kann die A.G. Allfinanzberatung jedoch keinerlei Haftung für den Erfolg ihrer Tätigkeit übernehmen. Wie beurteilen Sie diese Bestimmung? Problematisch ist ins. folgende Aussage:...mit derselben Sorgfalt wie ihre eigenen Geschäfte.... Der Massstab der Sorgfaltspflicht eines Beauftragten bemisst sich nach objektiven Kriterien. Die Sorgfalt, die der Beauftragte in seinen eigenen Angelegenheiten anwendet, ist unbeachtlich. Unproblematisch ist der zweite Teil: nach Auftragsrecht besteht keine Haftung für einen Erfolg. 1 Punkt 35. Erläutern Sie im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die folgenden Begriffe: Globalübernahme, Individualübernahme, Unklarheitsregel und Ungültigkeitsregel. 4 Punkte Globalübernahme: Ein blindes Unterschreiben eines derartigen Formularvertrages ist ohne weiteres zulässig und führt zur Verbindlichkeit der AGB. Die AGB werden global, d.h. ohne im Detail Kenntnis zu nehmen, übernommen. Individualübernahme: Die Bestimmungen werden im Detail durchgesehen und übernommen. Ungültigkeit und Unklarheit nach den beiden unten beschriebenen Regeln ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei unklaren Vertragsbestimmungen gilt die Unklarheitenregel (Auslegung der AGB): Sie sind zu Ungunsten des Verfassers auszulegen ("in dubio contra stipulatorem bzw. assecuratorem"). Ungültigkeitsregel: Handelt es sich um eine für den konkreten Vertrag ungewöhnliche Bestimmung, mit der eine global zustimmende Partei nicht gerechnet hat und aus ihrer Sicht zur Zeit des Vertragsschlusses auch nicht rechnen musste, so gilt die entsprechende AGB-Regel nicht. 16.12.03 Subtotal Anzahl Punkte dieser :...