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Transkript:

Bonifatiusweg 5, 33102 Paderborn, (05251) 1446-0 Dein Name: Deine Gruppe: Deine Gruppenleitung: 1

Vorwort Wegen der besseren Lesbarkeit haben wir uns entschieden, in dieser Broschüre z. B. von Mitarbeitern zu sprechen. Damit meinen wir natürlich immer auch die Mitarbeiterinnen! Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind wichtig. Auf sie kann nicht verzichtet werden. Sie gelten für alle Kinder und Jugendliche und deren Familien. Das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz darf nur von der Bundesregierung verändert werden. Darüber hinaus gelten alle Rechte, die in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, den Jugendschutzgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch usw. stehen. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen im Zusammenhang mit anderen Rechten und Gesetzen, z.b. dem Personensorgerecht, wodurch die Eltern oder der Vormund das Recht haben, bestimmte Entscheidungen für das Kind/den Jugendlichen zu treffen. Das muss immer zum Wohl des Kindes geschehen. Die Rechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen und beinhalten auch Pflichten gegenüber anderen. Die Rechte sind also begrenzt durch geltende Gesetze und durch die Rechte anderer Menschen. Vorher Deine Eltern sind für deine Erziehung verantwortlich. Du hast das Recht, in deiner Entwicklung gefördert und unterstützt zu werden. Vor deiner Aufnahme in das Erzbischöfliche Kinderheim hat es in deinem Leben Schwierigkeiten gegeben, die eine gute Entwicklung gestört haben. Deine Eltern, das Jugendamt und vielleicht du selbst haben entschieden, dass du so lange im Erzbischöflichen Kinderheim wohnen sollst, wie es für deine gute Entwicklung nötig ist. Dem Jugendamt und dem Erzbischöflichen Kinderheim ist es wichtig, mit deinen Eltern zusammenzuarbeiten, weil wir dir so am besten helfen können. Deine Eltern dürfen sich der Verantwortung für dich nicht entziehen. Sie dürfen dir nicht schaden. Ankommen Start im Erzbischöflichen Kinderheim Du brauchst Zeit dich zurecht zu finden, wenn du von zu Hause wegziehst. Du kannst erwarten, dass die Betreuer sorgsam mit deinen Gefühlen und Befürchtungen umgehen. Sie werden dich in deiner neuen Umgebung unterstützen und dir helfen. 2

Der Aufenthalt in der Einrichtung wird von den Betreuern und der Gruppe vorbereitet. Am besten ist es, wenn du die Einrichtung vor deinem Umzug kennenlernst. Deine Meinung und die deiner Familie werden gehört und berücksichtigt. Kontakt zur Familie Dein Recht auf Kontakt mit deiner Familie wird geachtet. Dafür bekommst du die Unterstützung, die du brauchst. Von wem und wann du Besuch bekommst und wen du selbst besuchen darfst, wird mit dir vereinbart. Betreuung Sie Betreuer sollen alle nötigen Erfahrungen und Fähigkeiten haben, um ihren Beruf gut zu machen. Deine besondere Lebenssituation ist ihnen wichtig. Informationen Du und deine Familie werdet über wichtige Dinge umfassend informiert, z.b.: Die Grundsätze, nach denen alle in der Einrichtung arbeiten Vorhandene Plätze / Gruppen / Häuser, Freizeitmöglichkeiten und Angebote Adresse und Telefonnummer, Wegbeschreibung und Verkehrsanbindung Namen und Aufgaben von Leitungskräften und Betreuern Rechte und Pflichten der Kinder /Jugendlichen, die Beteiligung und die Regeln in der Einrichtung und in der Gruppe Möglichkeiten, sich zu beschweren oder Befürchtungen zu äußern Möglichkeiten, besondere Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen Zusammenarbeit mit Schulen/Ärzten/Therapeuten usw. Mögliche Kontaktgestaltung und Besuchsvereinbarungen Angebotene Formen der erzieherischen Unterstützung Schutz in Gefahrensituationen Leben Alle Mädchen und Jungen in den Gruppen haben die gleichen Rechte. Einige sind altersabhängig. Die Betreuer klären dich auf über deine und die Rechte der anderen. Sie helfen dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte. Hilfeplan Im Hilfeplangespräch (HPG) wird festgelegt, wie die Hilfe für dich gestaltet werden soll. Du wirst daran beteiligt. Am Hilfeplangespräch nehmen ein Mitarbeiter des Jugendamtes, deine Eltern oder dein Vormund und dein Betreuer teil. Das Gespräch wird mit dir vorbereitet. Die Erwachsenen helfen dir, deine Wünsche vorzutragen und nehmen deine Meinung ernst. Die 3

Ergebnisse der Hilfeplanung werden mit dir besprochen. Du liest und unterschreibst das Hilfeplanprotokoll, Die Art und Weise, wie diese Ziele erreicht werden sollen, werden mit dir geplant und besprochen (Erziehungsplanung). Persönliches Du sollst dich in der Einrichtung sicher und beschützt fühlen. Du hast ein Recht auf gewaltfreie Erziehung: Niemand darf dich schlagen, verletzen, beleidigen, demütigen oder dich zu sexuellen Handlungen zwingen. Die Betreuer bieten dir Schutz und Hilfe an und helfen, dir mögliche Gefahren zu erkennen. Es ist deine Pflicht, dieses Recht ebenfalls anderen zuzugestehen. Die Betreuer sagen dir, was du tun darfst und was du nicht darfst. Niemand darf dich ein- oder aussperren. Es gibt jedoch Ausnahmen in Gefahrensituationen, z.b. wenn du dich oder andere gefährdest, können die Betreuer dich festhalten oder dir verweigern, die Gruppe zu verlassen. Du hast das Recht, deine Meinung gegenüber anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen frei zu äußern. Äußere deine Meinung jedoch nicht ehrverletzend, entwürdigend, rassistisch oder abwertend. Du darfst nicht wegen deiner Herkunft, deiner Sprache, deines Glaubens, deiner Ansichten und sexuellen Neigungen ausgelacht, geärgert oder bedroht werden. Mädchen haben oft andere Interessen und Bedürfnisse als Jungen. Das wird in der Betreuung berücksichtigt. Deine körperlichen und emotionalen Bedürfnisse werden respektiert. Das bedeutet, dass du wählen kannst, mit wem du Beziehungen eingehst und mit wem nicht. Die Betreuer helfen dir, selbstbestimmt und verantwortlich mit deiner Sexualität umzugehen. Dieses Recht kann aus pädagogischen oder rechtlichen Gründen zu deinem Wohl eingeschränkt werden. Alle Betreuer sind verpflichtet, dich vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Du wirst über Sexualität und Verhütung beraten. Du kannst wählen, ob du eine bestimmte Religion ausüben möchtest oder nicht. Wenn du noch keine 14 Jahre alt bist, entscheiden deine Eltern, ob du religiös erzogen werden sollst. Du hast das Recht, dich zu beschweren. Du wirst darüber informiert, wie du das machen kannst. Du hast das Recht, deinen Interessen und Begabungen entsprechend unterstützt zu werden. Du bist an der Auswahl deiner Schule, deiner beruflichen Förderung und deines Ausbildungsplatzes beteiligt. Die Betreuer helfen dir, die Schule regelmäßig zu besuchen, unterstützen dich bei den Hausaufgaben und bei der Erreichung deiner beruflichen Ziele, 4

Du erhältst die ärztliche Betreuung, die für deine körperliche und seelische Gesundheit notwendig ist. Du hast ein Recht auf Schutz vor Drogen und auf Beratung und Hilfe, wenn du Drogen nimmst. Du hast das Recht, einen sinnvollen Umgang mit Medien zu lernen und vor Medien, die dir schaden, geschützt zu werden. In der Gruppe wird eine Akte geführt, die alle wichtigen Informationen über deine Betreuung enthält. Du hast entsprechend der gesetzlichen Regelungen das Recht, die dich betreffenden Unterlagen einzusehen. Informationen über sich dürfen Lehrern, Ärzten oder anderen nur mit deiner oder der Erlaubnis deiner Eltern oder Sorgeberechtigten weitergegeben werden, es sei denn, ein Gesetz erlaubt es der Einrichtung. Wohnen In deinem Zimmer stehen Möbel und Gegenstände, die du brauchst. Du darfst dein Zimmer nach deinen Wünschen gestalten. Du hast die Möglichkeit, deine persönlichen Sachen zu verschließen. Wer dein Zimmer betreten will, muss anklopfen. Du wirst an der Einrichtung und Verschönerung der Gruppe beteiligt. Mitbestimmung Deine Betreuer erklären dir, welche Möglichkeiten der Mitbestimmung es in deiner Gruppe gibt, z.b. Gruppenrunde. Gruppenordnung und Regeln der Gruppe werden regelmäßig besprochen. Dabei kannst du deine Vorschläge und Ideen einbringen. Die Betreuer kümmern sich darum, dass dein Essen abwechselungsreich und gesund ist. Wenn dir deine Religion bestimmtes Essen verbietet oder du wegen Allergie oder Krankheit etwas Bestimmtes nicht essen darfst, wird darauf Rücksicht genommen. Du bekommst Taschengeld und kannst im Rahmen der geltenden Gesetze selbst entscheiden, wofür du es ausgibst. Wenn du einen Schaden verursacht hast, kann ein Teil deines Taschengeldes mit deiner Zustimmung zur Schadensregulierung verwendet werden. Dein Taschengeld darf nicht aus erzieherischen Gründen gekürzt oder gestrichen werden. Deine Kleidung darfst du mit dem dafür vorgesehenen Geld selbst aussuchen und kaufen, soweit du nicht gegen geltendes Recht verstößt oder dich selbst gefährdest. Du wirst von deinen Betreuern dabei beraten und unterstützt. 5

Jede Gruppe bekommt Geld für Freizeitgestaltung, du darfst mit entscheiden, wofür es ausgegeben wird (Ausflüge, Bastelmaterial u.a.). Du kannst mit entscheiden, in welchem Verein du Mitglied wirst. In deiner Gruppe erhältst du die Informationen, wer Dienst hat. Du weißt immer, wer dein Ansprechpartner ist. Familie und Freunde Du hast ein Recht auf Kontakt mit deiner Familie, mit Freunden und Personen, die in deinem Leben wichtig sind durch Briefe durch Telefonate durch Besuche Deine Betreuer helfen dir, mit deiner Familie, deinen Freunden und dir sonst wichtigen Personen in Kontakt zu bleiben oder diesen wieder herzustellen. Du darfst Briefe schreiben und lesen, ohne dass ein anderer den Inhalt erfährt. Du hast die Möglichkeit zu telefonieren, ohne dass jemand mithört. Es kann jedoch ein Brief zurückgehalten bzw. der PC-Zugang oder ein Telefonat verwehrt oder kontrolliert werden, wenn die Gefahr besteht, dass dir selbst oder einem Dritten Schaden zugefügt wird. Das wird dir und deinen Sorgeberechtigten erklärt. Du darfst von Anfang an von deiner Familie, von Freunden und sonstigen Personen, die dir wichtig sind, Besuch empfangen und diese selber besuchen. Zu deinem Wohl kann es aber notwendig sein, dass Kontakte zu bestimmten Personen begleitet, eingeschränkt oder ganz unterbunden werden. Das wird im Hilfeplangespräch vereinbart. Die Gründe werden dir mitgeteilt und erklärt. Wenn du keinen Kontakt zu bestimmten Personen haben möchtest, werden die Betreuer dir helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die damit zusammenhängen. Nachher Der Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen in einer Einrichtung der Jugendhilfe ist zeitlich begrenzt. Der Auszug kann verschiedene Gründe haben: Du kehrst nach hause zurück, um wieder bei deiner Familie zu leben. Du findest in einer Pflegefamilie oder einer Adoptivfamilie ein neues Zuhause. Du kommst inzwischen soweit alleine klar, dass du in eine eigene Wohnung ziehen kannst. Du hast dich in der Einrichtung nicht an die dortigen Regeln gehalten und es kam zu massiven Problemen und Auseinandersetzungen. Du findest in einer anderen Einrichtung eine bessere Förderung und/oder ein für dich passendes Umfeld. 6

Du hast ein Alter erreicht, in dem du keine Hilfe durch das Jugendamt mehr bekommen kannst. Warum auch immer du ausziehst, dies ist ein wichtiger Schritt für dich und die Menschen, die dir wichtig sind. Du hast das Recht, auf diesem Weg Hilfe zu bekommen. Du hast das Recht zu erfahren, warum du gehen musst. Du hast das Recht mitzubestimmen, wo und wie du in Zukunft leben wirst. Du hast das Recht, mit dem Jugendamt, deinem Vormund oder deinen Eltern und deinen Betreuern gemeinsam dein weiteres Leben zu planen. Auch nach dem Aufenthalt in der Einrichtung gibt es Möglichkeiten der Betreuung. Gehst du wieder zurück nach Hause, kann das Jugendamt jemanden zur Unterstützung deiner Familie einsetzen (z.b. sozialpädagogische Familienhilfe), damit ein gemeinsames Leben in deiner Familie wieder gelingt. Ziehst du in eine eigene Wohnung, kannst du für mehrere Stunden in der Woche von einem Betreuer/in Unterstützung und Beratung erhalten, bis du ganz alleine zurecht kommst. Wenn du noch nicht volljährig bist und du nicht weißt, wo du bleiben kannst, kann dir ein Pädagoge zur Seite gestellt werden, der dir hilft, einen Platz zu finden. Bist du noch nicht volljährig und willst du zurzeit keine weitere Hilfe annehmen, steht dir dein Sachbearbeiter beim Jugendamt zur Beratung zur Verfügung. Einrichtung und Jugendamt versprechen dir, dich bei einem Wechsel nicht alleine zu lassen. Wenn du Hilfe brauchst und willst, bekommst du sie auch. Wenn du Unterstützung oder einen Rat brauchst, kannst du in der Einrichtung und beim Jugendamt erfahren, zu wem du gehen kannst und wer dir weiterhilft. 7

Wichtige Adressen für dich Leitung des Erzbischöflichen Kinderheims Einrichtungsleiter: Bernhard Aulbur Tel.: (05251) / 1446-13 Pädagogischer Leiter: Thomas Reelsen Tel.: (05251) / 1446-14 täglich zu erreichen in der Verwaltung des Erzbischöflichen Kinderheims Zuständiges Jugendamt Name / Ort Adresse Telefon Zuständig ist für dich Frau / Herr Du erreichst sie / ihn (Telefon) Adressen meiner Familie Andere wichtige Adressen 8