Jahrgang 18 Freitag, den 20. Januar 2017 Nummer 1

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Transkript:

AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 18 Freitag, den 20. Januar 2017 Nummer 1 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt und ihrer Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben Nächster Redaktionsschluss: 07.02.2017 Nächster Erscheinungstermin: 17.02.2017 Einwohnerversammlungen zur Gebietsreform in allen 8 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

Straußfurt - 2 - Nr. 1/2017 Amtlicher Teil Das Abfallwirtschaftsamt informiert Selbstanlieferung von Elektrogeräten Annahmestelle: 99610 Sömmerda, Am Oberwege 29. Die vollständigen, unzerlegten Elektrogeräte können während folgender Öffnungszeiten kostenlos persönlich bei den Mitarbeitern abgegeben werden. Öffnungszeiten 2017: Montag - Freitag: 07:00-16:00 Uhr vom 04. März bis 25. November auch Samstag: 08:00-12.00 Uhr Ostern (14.04.2017-17.04.2017) geschlossen! Das Abstellen von Geräten vor der Annahmestelle stellt eine illegale Ablagerung dar, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt! Nutzen Sie die Öffnungszeiten oder melden Sie die Geräte zur Abholung an. Selbstanlieferung von Sperrmüll auf der Abfallumladestation Michelshöhe Die Annahme von max. 3 cbm Sperrmüll ist dort kostenfrei, wenn die gelbe Sperrmüllkarte ausgefüllt abgegeben und im laufenden Jahr keine Sperrmüllabholung in Anspruch genommen wird. Öffnungszeiten 2017: Montag - Freitag: 07:00-16:00 Uhr vom 04. März bis 25. November auch Samstag: 08:00-12.00 Uhr Ostern (14.04.2017-17.04.2017) geschlossen! Schadstoffmobil unterwegs im Landkreis Sömmerda Vom 18.04.2017 bis 28.04.2017 und vom 10.10.2017 bis 20.10.2017 erfolgt im Landkreis Sömmerda die mobile Sonderabfallkleinmengensammlung. Hier können die, wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt vom Hausmüll zu entsorgenden Abfälle aus Haushalten und Kleinmengen vergleichbarer Abfälle, z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Öl oder lösemittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke (nur im flüssigen Zustand), Desinfektions-, Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien (keine Kfz-Batterien), Säuren, Laugen, Salze, Klebstoffe, Haushaltsreiniger, Gifte, Entwickler sowie Altfixierer zur Entsorgung abgegeben werden. Den Termin für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender. Alle Abfallkalender des Landkreises finden Sie auch im Internet. Wichtig ist, zur angegebenen Zeit vor Ort zu sein. Sie können jeden Standplatz des Schadstoffmobils im Landkreis nutzen, sind also nicht nur an den Termin in Ihrem Ort gebunden. Bei der Anlieferung sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten: Anlieferung der Sonderabfälle möglichst in Originalverpackungen bzw. in direkt verschlossenen Gebinden. Max. 10 l / 10 kg Behältergröße. Ein Umfüllen der Stoffe am Fahrzeug kann nicht erfolgen. Die Sonderabfälle sind dem Personal des Sammelfahrzeuges direkt zu übergeben. Keinesfalls dürfen die Schadstoffe unbeaufsichtigt abgestellt werden. Die o. a. Kriterien führen bei Nichtbeachtung zur Zurückweisung. Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht anders möglich. Baum- und Strauchschnitt Auf der Abfallumladestation Michelshöhe stehen Container für Baum- und Strauchschnitt zur kostenlosen Annahme zu folgenden Zeiten bereit: Frühjahr vom 03.03.2017 bis 15.05.2017 Herbst vom 31.08.2017 bis 06.11.2017 Diese Container sind ausschließlich für Baum- und Strauchschnitt. Sie ersetzen nicht die Biotonne oder den Komposthaufen, die z. B. für Häckselgut, Grasschnitt, Moos, Laub und andere Pflanzenreste zu nutzen sind. Nur der Baum- und Strauchschnitt wird in dieser Zeit kostenlos vom Landkreis Sömmerda angenommen. Selbstverständlich ist die Anlieferung kompostierfähiger Abfälle auf der Kompostierungsanlage der Umweltdienst Sömmerda GmbH zu den geltenden Annahmepreisen ganzjährig möglich. Stellenausschreibung Die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue stellt zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Pädagogische/n Mitarbeiter/in für die Tätigkeit als Bereichsjugendpfleger/in in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue sowie den Gemeinden Elxleben und Witterda ein. Die Tätigkeit als Bereichsjugendpfleger/in umfasst folgende Aufgaben: - mobile/aufsuchende und offene Jugendarbeit, - Ansprechpartner/in und Interessenvertreter/in für Kinder und Jugendliche der Region zu sein (Beziehungsarbeit), - fachliche Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen bei der Selbstorganisation ihrer Jugendclubs und der Mitgestaltung ihres Sozialraums, - Sport-, Freizeit- und Ferienangebote sowie Projekte für Kinder und Jugendliche der Region anregen, begleiten, fördern und ggf. selbst initiieren, - Kooperation mit den Schulen vor Ort, sowie dem Schulsozialarbeiter/der Schulsozialarbeiterin und dem Jugendamt, - Vermittlung zu weiterführenden Beratungsangeboten, - Beratung, Unterstützung und Vernetzung von Vereinen, Verbänden und Initiativen, die in der Kinder- und Jugendarbeit im jeweiligen Bereich tätig sind (Gemeinwesenarbeit), - Projektplanung, -durchführung, -auswertung, -abrechnung und Evaluation von Maßnahmen sowie - Gremienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Arbeitsorte sind die Gemeinden Walschleben, Andisleben, Ringleben (99189), Elxleben und Witterda. Der Sitz des Arbeitgebers ist in der Stadt Gebesee. Anforderungen: - abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium im Bereich Sozialarbeit/-pädagogik oder Dipl. Pädagoge/in mit der Spezialisierung Erziehungswissenschaften bzw. Fachkraft mit entsprechendem Bachelor-, Master-, Diplomoder Magisterabschluss (zwingend) - Engagement und Empathie im Umgang mit jungen Menschen - Belastbarkeit, Flexibilität, Reflexionsfähigkeit, Kreativität, Empathie, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit - Fähigkeit zum selbständigen und konzeptionellen Arbeiten - Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Wochenendarbeit - Führerschein, eigener PKW und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung - gute Kenntnisse der gängigen EDV-Anwendungen Vorteilhaft sind Erfahrungen oder ehrenamtliches Engagement in der Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit, Kennt-

Straußfurt - 3 - Nr. 1/2017 nisse über die Jugendhilfestrukturen im Landkreis sowie kommunikative und organisatorische Fähigkeiten. Weiterhin wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Die Stelle ist vorerst bis zum 31.12.2017 befristet, entsprechend der Bereitstellung der Landesfördermittel ist eine Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich. Wir bieten: - Vergütung ab Entgeltgruppe S 11b TVöD entsprechend der persönlichen Voraussetzungen - flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Belange - Fortbildung und Supervision - Erstattung Fahrtkosten für die dienstliche Nutzung des Privat-PKW Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, in denen Sie darlegen, ob Sie die von uns geforderten Kriterien erfüllen und durch entsprechende Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen oder ähnliche Dokumente) belegen, bis zum 31.01.2017 an: VG Gera - Aue Personalamt- Stellenausschreibung Bereichsjugendpflege Marktplatz 13 99189 Gebesee Kleppe Gemeinschaftsvorsitzender VG Gera - Aue HINWEIS: Ihre Unterlagen können von uns nicht zurück gesandt werden. Sie können diese jedoch selbstverständlich in der Verwaltungsgemeinschaft wieder abholen. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung inkl. Reisekosten werden von uns nicht erstattet. Nichtamtlicher Teil Wichtige Informationen Verwaltungsgemeinschaft: 513-0 (Zentrale), VG-Vorsitzender 51315, Personalamt 51312, Kämmerer 51318, Kasse 51313, Steuern/Pachtsachen 51317, Buchhaltung 51319, Ordnungsamt mit Einwohnermeldeamt 51329/51330, Bauamt 51326/51327; Fax-Nr.: 513-21; Öffnungszeiten VG-Geschäftsstelle in Straußfurt, Bahnhofstr. 13: Montag u. Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr; Mittwoch u. Freitag geschlossen / Polizeikontaktbereichsbeamter Straußfurt 51316 in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, parterre rechts; Sprechzeiten dienstags von 12.30-14.30 Uhr für Kinder und Jugendliche, 16.00-18.00 Uhr für alle Bürger; Landratsamt: 03634-3540; Polizei Sömmerda: 03634-3360 oder im Notfall 110; Rettungsdienst über 112, Kindergärten: Gangloffsömmern (036376) 58366/ Haßleben (036201) 60987/ Riethnordhausen (036204) 51233/ Schwerstedt (036376) 60260/ Straußfurt (036376) 60245/ Werningshausen (036376) 58347/ Wundersleben (036376) 58590; HausVerwaltungs-und Service-Gesellschaft Marzahner Tor mbh, Berlin: 56415 in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, mit den Sprechzeiten Di. 10-12 Uhr und Don. 17-19 Uhr, Fax-Nr. 036376/56415 (in dringenden Fällen unter der Ruf-Nr. 0163/7183827); Gemeindebibliothek Straußfurt in der Bahnhofstr. 10: Tel. 53450 mit den Öffnungszeiten Die. und Do. jeweils 16.30-18.00 Uhr Gemeinsame Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Tel.-Nr. 513-37 mit der Sprechzeit Di. 17-18 Uhr Bankverbindungen aller VG-Mitgliedsgemeinden: Sparkasse Mittelthüringen IBAN: DE62820510000140009400 BIC: HELADEF1WEM oder Deutsche Kreditbank Erfurt IBAN: DE95120300000000944561 BIC: BYLADEM1001 Elektro: * Thüringer Energie Erfurt - ServiceCenter 03641/8171111 oder kundenservice@thueringerenergie.de Wasser: * BeWA Sömmerda (Gangloffs.+Schilfa, Straußf., Wundersleben) 03634/68490 oder 684919 BeWA-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0800-0725175 * Stadtwerkeunternehmen ThüWa- Thüringen Wasser GmbH (Haßl., Riethnordh., Henschl.+ Vehra u. Werningsh.) 0361/564-0 Stadtwerke-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0361/51113 * Verbandswasserwerk Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/840755 Abwasser: * BeWA Sömmerda (Haßl., Henschl.m.Vehra, Riethnordh., Straußf., Werningshausen, Wundersleben) 03634/68490 * BeWA-Bereitschaft Abwasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0800-3634800 * AZV Mittlere Unstrut Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/8407-30 * der in Gangloffs.+Schilfa 036376/50891 Standesamt: * Stadtverwaltung Sömmerda 03634/3500 Landratsamt Sömmerda, Jugendamt Außensprechzeit: (Straußfurt, Bahnhofstraße 13) 14-tägig erstmals wieder ab 14.09.2015 (Tel.-Nr. 036376/51332) Kinderschutzdienst des Jugendamtes in Sömmerda, Wielandstr.4, Zi. 1.02 bzw. 1.52, Telefon 03634/354-103 oder -111, in Notsituationen 03634/354-133 oder die Polizeiinspektion; Sprechzeiten des Jugendamtes: Mo-Fr. von 8 bis 11.30 Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr. Im Internet ist die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt unter www.vgstraussfurt.de erreichbar. Dort sind auch die E-Mail-Verbindungen hinterlegt. Sprechstunden der der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt 01. Gangloffsömmern mittwochs von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Gangloffsömmern im Kulturhaus, zimmer, Tel.-Nr. (036376) 53888 jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr in Schilfa 02. Haßleben montags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Feuerwehr (Neustadt Nr. 97a), Tel.-Nr. (036201) 58052 03. Henschleben dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr in Vehra mittwochs von 17.00 bis 18.00 Uhr in Henschleben (036376) 58355 04. Riethnordhausen montags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr im amt, Tel.-Nr. (036204) 50940 05. Schwerstedt mittwochs von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im amt, Tel.-Nr. (036376) 60260 06. Straußfurt dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im amt, Tel.-Nr. (036376) 53444 07. Werningshausen dienstags von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Kindergarten Werningshausen, Tel.-Nr. (036376) 58347 08. Wundersleben mittwochs von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im amt, Tel.-Nr. (036376) 53933

Straußfurt - 4 - Nr. 1/2017 Bürgerinformation zur anstehenden Gebietsreform Am 13. Juli 2016 ist das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen in Kraft getreten. Auf der Basis der wesentlichen Zielstellungen und Grundsätze des Leitbildes Zukunftsfähiges Thüringen, das am 22. Dezember 2015 von der Landesregierung beschlossen wurde, bringt das Vorschaltgesetz eine landesweite kommunale Gebietsreform auf den Weg. Es legt Anforderungen und Maßstäbe für die Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden fest, die wiederum im Rahmen konkreter Neugliederungsgesetze umgesetzt werden müssen. Gleichwohl gibt es, wie Sie der Tagespresse hinreichend entnehmen können; Initiativen das Gesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen zu kippen. Ob das gelingen wird, bleibt weiterhin abzuwarten. Was sieht nun das Gesetz für unsere Gemeinden vor? Die kreisangehörigen Gemeinden sollen dauerhaft mindestens 6000 Einwohner (bezogen auf das Jahr 2035) haben. Die Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden werden abgeschafft. Das Ergebnis der Strukturänderung muss eine selbständige Gemeinde sein (sog. Einheits- oder Landgemeinde). Die Ober- und Mittelzentren (hier: Sömmerda und Erfurt) sollen durch Eingliederungen vergrößert werden. Jede neu gegliederte Gemeinde soll so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines Zentralen Ortes übernehmen kann. Das Gesetz sieht eine Freiwilligkeitsphase bis zum 31.10.2017 vor, in der sich Gemeinden unter diesen Bedingungen zu größeren Gemeinden zusammenschließen können. Die freiwillige Gemeindeneugliederung wird mit 100 EUR pro Einwohner der neu gegliederten Gemeinde gefördert. Die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt mit ihren acht Mitgliedsgemeinden wird es nach dem Willen der Landesregierung im Ergebnis der Gebietsreform nicht mehr geben! Für die derzeitigen Mitgliedsgemeinden gilt also zu entscheiden, ob man eine Land- oder Einheitsgemeinde gründet oder der Angliederung der einzelnen Gemeinden an die umliegenden Städte (hier: Gebesee, Sömmerda, Erfurt) zustimmt. Die und Gemeinderäte unserer Mitgliedsgemeinden haben festgelegt, die Freiwilligkeitsphase und die damit verbundene Chance zu nutzen und die Bildung einer Landgemeinde im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt anzugehen. Nur so können wir auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben viel bessere Voraussetzungen für eine gedeihliche zukünftige Entwicklung unserer Orte und eine lebenswerte Heimat schaffen, als das zwischen einer größeren Stadt und einem kleineren Dorf möglich wäre. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder auch zum Vorschaltgesetz selbst, können Sie sich gerne an die Verwaltung (Frau Bostelmann, E-Mail: post@vgstraussfurt.de, Tel. 0363767/ 51315) oder an Ihre wenden. Ich bitte Sie, sich in diesen Prozess mit einzubringen. Nutzen Sie die öffentlichen Gemeinderatssitzungen und demnächst stattfindenden Einwohnerversammlungen. Bitte geben Sie uns Ihre Hinweise oder auch Bedenken zur Kenntnis. Jede Meinung ist uns wichtig und hilft bei der Lösung der jetzt anstehenden umfangreichen Aufgaben, um das Bestmögliche für unsere Orte zu erreichen. Beatrice Bostelmann Ihre Gemeinschaftsvorsitzende Thomas Horn nun offiziell Kontaktbereichsbeamter für den Bereich der VG Straußfurt Thomas Horn ist nun offiziell der Kontaktbereichsbeamte (KoBB) für den Bereich der VG Straußfurt. Der Polizeihauptmeister war seit 1999 im Streifendienst in der Polizeiinspektion Sömmerda tätig und kennt sich dadurch in unserer Region sehr gut aus. Im Dezember 2014 trat der 45-jährige Wunderslebener die Nachfolge von Polizeihauptmeister Dieter Billert, der in den Ruhestand versetzt wurde, zunächst kommissarisch an. Erfahren und menschlich versiert wird KoBB Thomas Horn für die rund 7.200 Einwohner auf einem knapp 95 kqm großen Einsatzgebiet in Zukunft ein wichtiger Ansprechpartner für alle Bürger sein. Er ist einer von 9 KoBB im Landkreis Sömmerda, die unter anderem folgende Aufgaben war nehmen: Anzeigenaufnahme, Aufnahme von Verkehrsunfälle, polizeiliche Beratung und Präsenz, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Kontaktpflege zu Bürgern, Verwaltungen, Gewerbetreibenden und Institutionen. Herr Horns Büro befindet sich im amt Straußfurt in der Bahnhofstr. 10 (im Erdgeschoss rechts). Telefonisch ist er unter der Telefonnummer 036376/53905 zu erreichen. Ist er nicht anwesend, ist die Polizeiinspektion in Sömmerda unter 03634/3360 zu kontaktieren. Seine Sprechstunden finden jeden Dienstag, zwischen 12.30 Uhr - 14.30 Uhr (Kinder- und Jugendsprechstunde) und 16.00-18.00 Uhr statt. Wir wünschen Herrn Horn für sein Amt viel Erfolg und alles Gute! B. Bostelmann Gemeinschaftsvorsitzende Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder von 6 bis 16 Jahren Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun- Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, ein Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg, Spiel & Spaß und vieles mehr Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten! Termine: 25.06. - 01.07.2017 02.07. - 08.07.2017 09.07. - 15.07.2017 16.07. - 22.07.2017 Infos & Anmeldungen: Tel. 03731-215689 oder www.ferien-abenteuer.de Adresse des Ferienlagers: Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Straußfurt - 5 - Nr. 1/2017 Evangelische Regionalgemeinde Straußfurt mit Straußfurt, Henschleben, Vehra, Gangloffsömmern, Schilfa, Schwerstedt, Grüningen, Obertopfstedt, Niedertopfstedt Sonntag, den 22.01.2017 10.00 Uhr Grüningen, Familiengottesdienst für die gesamte RG Straußfurt im Pfarrhaus Mittwoch, 25.01.2017 10.00 Uhr Grüningen, Pflegeheim Sonntag, 29.01.2017 09.30 Uhr Straußfurt, Martinskapelle 10.30 Uhr Gangloffsömmern, Gemeindehaus 14.30 Uhr Niedertopfstedt Sonntag, 05.02.2017 09.30 Uhr Schilfa 10.30 Uhr Henschleben 14.30 Uhr Obertopfstedt 15.30 Uhr Grüningen, Pfarrhaus Mittwoch, 08.02.2017 10.00 Uhr Grüningen, Pflegeheim Sonntag, 12.02.2017 10.00 Uhr Straußfurt, Familiengottesdienst für die gesamte RG Straußfurt in der Martinskapelle Gemeindenachmittag für alle Interessenten Dienstag, 21.02.2017, 14.00 Uhr Straußfurt, Pfarrhaus Kinderkirche/Christenlehre Mittwoch, 17.01.2017, 15.00-16.30 Uhr in Straußfurt, Pfarrhaus Kinderbibeltag Samstag, 04.02.2017, 10.00-14.00 Uhr in Straußfurt, Martinskapelle Frau Ingrid Lauterbach am 09.02. zum 70. Geburtstag Frau Ruth Wäldchen am 13.02. zum 85. Geburtstag Herrn Kurt Henne am 19.02. zum 80. Geburtstag in Schwerstedt Herrn Manfred Stadtermann am 02.02. zum 70. Geburtstag Herrn Rudi Sennewald am 14.02. zum 85. Geburtstag Frau Rosemarie Sprachmann am 25.02. zum 80. Geburtstag Frau Hildegard Schmidt am 28.02. zum 80. Geburtstag in Straußfurt Frau Elke Neubauer am 08.02. zum 70. Geburtstag Frau Gertrud Kupke am 19.02. zum 90. Geburtstag Herrn Winfried Hartmann am 24.02. zum 75. Geburtstag Frau Liesbeth Klehm am 27.02. zum 80. Geburtstag in Wundersleben Frau Edeltraud Poser am 06.02. zum 70. Geburtstag Herrn Egon Krenz am 08.02. zum 75. Geburtstag Frau Silvia West am 22.02. zum 85. Geburtstag Frau Maja Mückenheim am 28.02. zum 75. Geburtstag Konfirmanden freitags: 20.01.; 03.02.; 17.02.2017 17.00-19.00 Uhr in Sömmerda, Gemeindezentrum, Markt 5 Otfried Heinrich, Pfarrer Tel.: 036376/50131 Weltgebetstag der Frauen 2017 Am 03. März 2017 feiern wir den Weltgebetstag der Frauen. Mit den philippinischen Frauen bewegt uns dieses Mal die Frage: Was ist denn fair? Wir erfahren einiges über das Land, die Lebensweise und bereiten landestypische Speisen zu. Für die Vorbereitung des Weltgebetstages laden wir alle interessierten Frau aus unserer Regionalgemeinde Straußfurt (9 Kirchgemeinden), auch die, die nicht kirchlich sind, recht herzlich am Mittwoch, den 01.02.2017 um 19.30 Uhr in die Martinskapelle nach Straußfurt ein. Wir wollen uns dann wöchentlich treffen. Es freuen sich auf Ihr Interesse und Kommen Ramona Schilling, Gemeindepädagogin und Iris Schubert (Pfarramtsbüro 036376/58303) Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag in Gangloffsömmern und Schilfa Herrn Heinz Hoppe am 04.02. zum 80. Geburtstag Frau Renate Bauer am 25.02. zum 80. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Triebel am 12.02. zum 80. Geburtstag OT Schilfa in Haßleben Frau Gisela Weber am 13.02. zum 75. Geburtstag in Henschleben Frau Käthe Ulzenheimer am 03.02. zum 95. Geburtstag Herrn Robert Bauer am 03.02. zum 80. Geburtstag OT Vehra in Riethnordhausen Herrn Rudi Müller am 06.02. zum 90. Geburtstag Unseren Ehejubilaren gratulieren in Henschleben Eheleute Brigitta und Günther Erdmann am 18.02. zur Goldenen Hochzeit (50. Hochzeitstag) in Straußfurt Eheleute Heidemarie und Oswald Müller am 04.02. zur Goldenen Hochzeit (50. Hochzeitstag) Amtlicher Teil Ankündigungsbeschluss In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern am 14.12.2016 wurde folgender Ankündigungsbeschluss gefasst: Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt, dass ab dem 01.01.2017 1. die Grundgebühr bis zu einem Betrag von 15,00 EUR pro Monat und Wasserzähler bis 5 m 3 erhoben und 2. die Beseitigungsgebühr zur Entleerung / Entsorgung von Kleinkläranlagen mit bis zu 29,38 EUR/m 3 festgesetzt und 3. die Straßenoberflächenentwässerungsgebühr mit bis zu 0,54 EUR/m 2 Straßenfläche festgesetzt und 4. eine Einleitungsgebühr von bis zu 3,25 EUR/m 3 erhoben und

Straußfurt - 6 - Nr. 1/2017 5. eine Niederschlagswassergebühr von bis zu 0,88 EUR/m 2 maßgebliche Fläche erhoben werden kann. Anwesende Mitglieder:... 5 Auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1)ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Stimmenthaltungen:... 0 Beschlüsse des Gemeinderates Gangloffsömmern In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern am 13.12.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 13.12.2016 wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 4 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 4 Ja-Stimmen:... 4 Nr. 02-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 16.11.2016 wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 4 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 4 Ja-Stimmen:... 4 Nr. 03-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Haushaltssatzung 2017, den Haushaltsplan 2017 mit seinen Bestandteilen und Anlagen sowie den Stellenplan. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 4 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 4 Ja-Stimmen:... 4 Nr. 04-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt auf Grundlage des 62 ThürKO in seiner Sitzung am 13.12.2016 den Finanzplan mit dazugehörigem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017, für die Jahre 2016-2020. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 4 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 4 Ja-Stimmen:... 4 Nr. 05-12/2016 Ankündigungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt, dass ab dem 01.01.2017 1. die Grundgebühr bis zu einem Betrag von 15,00 EUR pro Monat und Wasserzähler bis 5 m 3 erhoben und 2. die Beseitigungsgebühr zur Entleerung / Entsorgung von Kleinkläranlagen mit bis zu 29,38 EUR/m 3 festgesetzt und 3. die Straßenoberflächenentwässerungsgebühr mit bis zu 0,54 EUR/m 2 Straßenfläche festgesetzt und 4. eine Einleitungsgebühr von bis zu 3,25 EUR/m 3 erhoben und 5. eine Niederschlagswassergebühr von bis zu 0,88 EUR/m 2 maßgebliche Fläche erhoben werden kann. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr. 06-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Gangloffsömmern. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr. 07-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: 4640.00.6721 von 8.107 EUR für die Beteiligung an den Betriebskosten aus der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes gemäß 18 ThürKitaG. Deren Deckung soll aus Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 BEKANNTMACHUNG Werte Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile Gangloffsömmern und Schilfa, am Mittwoch, dem 08. Februar 2017, findet um 19.00 Uhr im Saal des Kulturhauses der Gemeinde Gangloffsömmern eine Einwohnerversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Die Gebietsreform - Gründung der Landgemeinde Gera- Unstrut-Aue 2. Bürgerinformationen 3. Beantwortung von Fragen der Bürger Die Einwohnerschaft beider Ortsteile ist hierzu recht herzlich eingeladen. Hinweis: Tornack Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten bis spätestens 2 Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen.

Straußfurt - 7 - Nr. 1/2017 2. Investitionen und Projekte 2017 in Haßleben 3. Vorschläge und Anregungen von allen Interessierten für eine lebenswerte Zukunft in unserem Ort Die Einwohnerschaft ist hierzu recht herzlich eingeladen. Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben am 12.12.2016 wurden folgende Beschlüsse beschlossen: Nr. 01-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 12.12.2016 wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 6 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 6 Ja-Stimmen:... 6 Nr. 02-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 27.10.2016 wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 6 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 6 Ja-Stimmen:... 5 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 03-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Pachtzinses ab dem 01.01.2017 mit einheitlich 0,06 EUR pro qm für alle verpachteten Grundstücke. 2. Die bisherigen Pächter erhalten alternativ die Möglichkeit, das bisherige Pachtgrundstück zu erwerben. Hierbei sind die Nebenkosten des Erwerbs und der Vermessung durch den Erwerber zu tragen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 04-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben Errichtung eines Holz-Lagerschuppens auf einem Grundstück in 99189 Haßleben zu. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 BEKANNTMACHUNG Werte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Haßleben, am Mittwoch, dem 01. Februar 2017, findet um 20.00 Uhr im Gasthof Zum Engel in Haßleben eine Einwohnerversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Informationen zur Gebietsreform / Gründung der Landgemeinde Gera-Unstrut-Aue Hinweis: Mönchgesang Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten bis spätestens 2 Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Nichtamtlicher Teil Liebe Bewohner und Interessierte der Gemeinde Haßleben, ich möchte diesen Weg nutzen, um Ihnen eine kleine Zusammenfassung der Vorgänge in unserem gemeinsamen Heimatdorf im letzten halben Jahr 2016 zu geben. Außerdem werde ich ein paar Unstimmigkeiten ansprechen, aber auch ein paar Dankesworte an Sie richten. In diesem Sinne möchte ich freudig erwähnen, dass die Zusammenarbeit von Vereinen und freiwilligen Helfern im letzten halben Jahr zu einer Vielzahl an gemeinschaftlichen Veranstaltungen geführt hat. So können wir auf schöne Ereignisse wie die 70-Jahresfeier des SV Olympia, das Sommerfest der FFW, das Oktoberfest, die Kirmes, den Weihnachtsmarkt mit seinem Mundartstück und weitere zurück blicken. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei allen Beteiligten für ihr Engagement und ihren Gestaltungswillen und hoffe für uns, auch dieses Jahr wieder an solch angenehmen Festivitäten teilhaben zu dürfen. Als nächstes muss ich ein Problem ansprechen, dass leider auf Grund der aktuellen gesetzlichen Situation immer größer geworden ist. Ich spreche von der Entsorgung von Astverschnitt und Gartenabfällen in den von uns aufgestellten Laubsäcken, den so genannten Big Bags. Diese werden von der Gemeinde als freiwillige Leistung aufgestellt. Sämtliches festes Material muss nachträglich kostspielig entfernt und gesondert entsorgt werden. Ich apelliere hier also an Ihre Vernunft und bitte Sie inständig, ausschließlich Laub in diesen Säcken zu entsorgen, da wir diesen Service sonst nicht länger für Sie aufrecht erhalten können. Im Zuge des kommenden Frühjahrs arbeiten wir jedoch daran, schnellstmöglich eine sehr gute Lösung für anfallenden Verschnitt für uns alle zu finden, um das gesetzliche Verbot des Verbrennens auszugleichen. Sollte jemand dazu gute Ideen haben, freue ich mich über einen Besuch zu den Sprechzeiten. Die nächste Möglichkeit für Sie, anfallendes Geäst u.ä. zu entsorgen, bietet Ihnen die Feuerwehr mit der freundlichen Ausrichtung des Osterfeuers. Im Zuge dieses Appells komme ich nun zu den in letzter Zeit häufiger auftretenden Müllsammlungen Am Sandwurf neben den Glascontainern. Vielen von Ihnen ist sicherlich ebenso aufgefallen, dass dort die letzten Monate illegal alte Glasscheiben, Kaffeeservices und andere potentiell gefährliche Gegenstände unkontrolliert abgeladen werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass alle Gegenstände, die sich nicht IM Glascontainer befinden, NICHT vom Städtischen Entsorger mitgenommen werden. Desweiteren ist zu bedenken, dass sich gegenüber der Container die Grundschule befindet. Die Entsorgung alten Glases ist keine Gemeindesache, sondern obliegt der Privatperson. Werden wir wie bisher wiederholt dazu gezwungen diese Aufgabe zur Sicherheit unserer Kinder und aller Passanten zum Schutz vor herumliegenden Glassplittern zu übernehmen, geht das zu Lasten unseres Gemeindevermögens und hat zur Folge, dass an anderen Stellen weniger Mittel zur Verfügung stehen, wie z.b. bei Instandhaltung des Spielplatzes, des Friedhofes, von Gemeindeflächen, und vieler anderer kleiner Dinge, die täglich zu erledigen sind. Deswegen bin ich auf Ihre Einsicht und Mithilfe in diesen Belangen angewiesen, um an anderer Stelle nicht weniger leisten zu können. Nun möchte ich zu den erfreulichen Dingen kommen.

Straußfurt - 8 - Nr. 1/2017 Beginnen wir mit der Straßenbeleuchtung. Einige von Ihnen sind seit längerer Zeit davon betroffen, dass die Straßenbeleuchtung auf Grund der notwendigen Sparmaßnahmen ausgeschaltet werden musste. Gerade in der kalten Jahreszeit macht sich das bemerkbar. Nun freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass sich dieser Umstand in der Zukunft ändern wird. Wir haben damit begonnen, defekte Glühbirnen durch LED-Leuchtmittel auszutauschen. Die dadurch entstehenden Einsparungen beim Stromverbrauch rechtfertigen es, nach und nach sämtliche Lampen im Dorf wieder einzuschalten. Ich hoffe, dass Haßleben bald wieder strahlen wird. Weiterhin freue ich mich Sie darüber unterrichten zu können, dass Haßleben nun über einen eigenen Internetauftritt verfügt. Diesen kostenfreien Service verdanken wir Herrn Andreas Obst, Inhaber der Firma Raumfrei Webdesign, der unsere Internetseite hostet und sich tatkräftig um deren Gestaltung und Aktualisierung kümmert. Die Adresse lautet www.hassleben.com. Neben interessanten geschichtlichen Abrissen zum Ort erhalten Sie auf diesem Wege auch Informationen zu allerlei verschiedenen Themen, wie z.b. Vereinsleben, Veranstaltungsterminen und ansässigen Firmen. Ebenso gibt es Informationen zu amtlicheren Themen, auch ein Abfallentsorgungskalender und diverse Formulare können Sie hier finden. Verbesserungsvorschläge sind selbstverständlich erwünscht und über das Kontaktformular der Internetseite www.hassleben.com an Herrn Andreas Obst zu senden. Weitere Dankesworte möchte ich im Namen aller an Herrn Alexander Busch von der Tischlerei Busch richten. Herr Busch setzte auf eigene Rechnung den Kletterturm unseres Spielplatzes wieder in Stand, nachdem ein Feuer an Martini für eine Sperrung des Turmes samt Rutsche sorgte, von der sämtliche Schul- und Hortkinder unserer Grundschule täglich betroffen waren, und für allerlei traurige Gesichter sorgte. Dank des beherzten Einsatzes der Tischlerei Busch kann nun wieder fröhlich gespielt und getobt werden. Unsere Freiwillige Feuerwehr scheute keine Mühen, zwei große Weihnachtsbäume, die Familie Wandsleb zu erübrigen hatte, zu fällen, auf den Dorfplatz zu transportieren und dort aufzustellen. Mario Schöntube spendete daraufhin drei neue Lichterketten, um diese Arbeit in festlichem Glanz erstrahlen lassen zu können. So konnte zum schönen Flair des Weihnachtsmarktes beigetragen werden. Zu guter Letzt möchte ich Sie nun wissen lassen, dass am 01.02.2017 eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten im Gasthof zum Engel stattfinden wird. Hauptsächlich wollen wir darüber informieren, wie sich in nächster Zukunft die gesetzlich festgelegte Gebietsreform auf uns alle auswirken wird, was sie tatsächlich für uns bedeutet, und wie wir damit umgehen können, wie sie unser Dorf beeinflussen wird, und was wir tun können. Auch Themen, die damit zusammenhängen, wie z.b. die Änderung der Pachtverträge, sollen an diesem Abend zur Sprache kommen, sofern sich Interessierte zu einer Diskussions- und Informationsrunde zu uns gesellen. Genauere Angaben werden Sie vorher bei uns am schwarzen Brett finden können. Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme. Alles in Allem hoffe ich, dass Sie, liebe Haßleber, diesen Gemeinschaftssinn, der in unserem Heimatdörfchen herrscht, ebenso würdigen und freudig anerkennen wie der Gemeinderat und ich. Trotz eventueller Ausrutscher, kleinerer Schwierigkeiten oder gelegentlichen Ärgernissen können wir auf ein schönes Jahr 2016 zurückblicken, was nicht zuletzt auf den Willen eines jeden Einzelnen von uns zurück zu führen ist. Ich wünsche uns auch im Jahr 2017 gutes Gelingen und verbleibe mit besten Grüßen und Wünschen für das Neue Jahr, Norman Mönchgesang BEKANNTMACHUNG Amtlicher Teil Werte Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile Henschleben und Vehra, am Montag, dem 06. Februar 2017, findet um 19.00 Uhr im Versammlungsraum (ehemaliger Konsum) in Vehra eine Einwohnerversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Informationen zur Gebietsreform - Gründung der Landgemeinde Gera-Unstrut-Aue 2. Bürgeranfragen Die Einwohnerschaft beider Ortsteile ist hierzu recht herzlich eingeladen. Hinweis: Bauersfeld Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten bis spätestens 2 Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen am 19.12.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 19.12.2016 wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Nr. 02-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2016 wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 8 Stimmenthaltungen:... 1

Straußfurt - 9 - Nr. 1/2017 Ausschreibung der Gemeinde Riethnordhausen Bei der Gemeinde Riethnordhausen ist ab 01.03.2017 befristet bis 28.02.2018 folgende Stelle in der Kindertagesstätte Riethnordhausen zu besetzen: 1 Erzieher/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von vorerst 40 Stunden, ab September 2017 mit 30 Wochenstunden Die wesentlichen Arbeitsaufgaben ergeben sich entsprechend des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Erforderlich ist der Nachweis des Abschlusses als anerkannte/r Erzieher/in. Desweiteren werden auch Abschlüsse als Diplompädagogen, Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiter, jeweils mit dem Nachweis der methodisch-didaktischen Befähigungen zur Arbeit in Kindereinrichtungen, oder Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Master- oder Magisterstudiengänge, staatlich anerkannte Heilpädagogen und Heilerziehungspfleger anerkannt. Die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten entsprechend der Betreuungsnotwendigkeiten wird vorausgesetzt. Geboten werden die üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes einschließlich der Entlohnung nach TVÖD/ VKA Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Die üblichen Bewerbungen sind zu richten an: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Hauptamt/Personal Kennwort Erzieher/in Riethnordhausen Bahnhofstraße 13 99634 Straußfurt Hieber, Hieber dieses Vorhaben. Die Städte und Dörfer, die bis Ende Februar freiwillig eine Fusion eingehen, werden laut Versprechen der Landesregierung besonders wohlwollend berücksichtigt, erläuterte Bostelmann. Bis Ende April werden die Anträge im Innenministerium geprüft und entschieden. Später könne es auch sein, dass Zusammenschlüsse von oben herab verfügt werden. Im schlimmsten Fall, so der, könnte Nurzen dann zu Erfurt kommen. Ein auf Verwaltungsfragen spezialisierter Rechtsanwalt wird beauftragt, den Fusionsvertrag zu formulieren. Ein erster Entwurf sieht vor, dass die bisherigen VG-Mitglieder Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen und Wundersleben eine Landgemeinde bilden, deren neuer Name allerdings noch festgelegt werden muss. Die jetzigen und Gemeinderäte werden zu Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte. Die bisherigen unterschiedlichen Hebesätze der gemeindlichen Steuern werden vereinheitlicht, so dass für Riethnordhausen leicht erhöhte Werte kommen könnten. Die Schulden und Guthaben der Mitglieder werden gegeneinander aufgerechnet. Dann verbleibende Rücklagen sollen zu einem Prozentsatz, der noch bestimmt wird, den Ortsteilen zugeschrieben werden. Vorgesehen ist unter anderem, einen gemeinsamen Bauhof zu schaffen, um Personal und Technik effizienter nutzen zu können. Dabei soll es eine Außenstelle Riethnordhausen/Haßleben geben. Der Gemeinderat besteht darauf, dass im Vertrag ein Paragraf enthalten ist, dass sämtliche Beschlüsse zur Landgemeinde ungültig sind, wenn das vorgesehene Volksbegehren gegen die Gebietsreform erfolgreich sein sollte. Der stellvertretende Ortsbrandmeister Carsten Rudolph stellte dem Rat noch einmal aus die aus Sicht der Feuerwehr notwendigen Erfordernisse für den Erwerb eines neuen Löschfahrzeuges vor. Eine sichere Löschwasserversorgung vor allem in höher gelegenen Ortsteile ist mit vorhandener Technik nicht möglich, erklärte er. Die Wehr schlägt deswegen vor, ein neues Fahrzeug oder mehr Pumpen anzuschaffen. Es läge in der Pflicht der Feuerwehr, den Gemeinderat auf diese Umstände hinzuweisen, sagte Rudolph. H. Johr BEKANNTMACHUNG Werte Einwohnerinnen und Einwohner, am Montag, dem 30. Januar 2017, findet um 18.00 Uhr im Seniorentreff in Riethnordhausen eine Erstes Knutfest des Feuerwehrvereins Einwohnerversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Informationen zur Gebietsreform - Gründung der Landgemeinde Gera-Unstrut-Aue 2. Bürgeranfragen Die Einwohnerschaft ist hierzu recht herzlich eingeladen. Hinweis: Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten bis spätestens 2 Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Hieber Nichtamtlicher Teil Aus der Gemeinderatssitzung Dezember 2016 Die acht Mitgliedsorte der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Straußfurt, zu der auch Riethnordhausen gehört, wollen sich zu einer künftigen Landgemeinde zusammenschließen. Auf der Gemeinderatssitzung im Dezember vergangenen Jahres erläuterten VG-Chefin Beatrice Bostelmann und Jürgen Einen Service besonderer Art hatte sich der Feuerwehrverein für die Einwohner von Riethnordhausen ausgedacht. Da das Verbrennen von Gartenresten, Baumschnitt und ähnlichem auf privatem Grund seit dem letzten Jahr verboten ist, konnten die Nurzener ihre Weihnachtsbäume zum Abholen vor die Tür stellen. Mehr als 100 Fichten, Tannen und Kiefern sammelten die Feuerwehrleute zusammen und schichteten einen ansehnlichen Haufen am Rande des FFW-Gebäudes auf. Beim 1. Knutfest am 7. Januar waren alle Einwohner zum gemeinsamen Verbrennen der Bäume bei Glühwein, Kinderpunsch, Kaffee Rostbratwurst, Brätel und leckeren Waffeln eingeladen. Ein großer Teil ließ sich dieses Spektakel nicht entgehen, so dass der Vorplatz gut gefüllt war. Für stimmungsvolle Musik sorgte Kuno Richter. Den Weihnachtsbaumweitwurf gewann bei den Frauen Annette Zander mit 7,50 Meter und bei den Männern Norman Brand mit 9,40 Meter.

Straußfurt - 10 - Nr. 1/2017 Der Vize-Chef des Feuerwehrvereins, Wolfgang Schönbach, schätzte das Knutfest als vollen Erfolg ein: Es wurde von den Einwohnern sehr gut angenommen. Wir sind sehr zufrieden. H. Johr (Fotos: H. Johr) Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Schwerstedt In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwerstedt vom 20.12.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 20.12.2016 wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 02-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2016 wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 6 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 03-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: In geheimer Wahl wurde die Wahl des Beigeordneten durchgeführt. Frau Eva Enseleit und Frau Kerstin Schacke erhielten je 3 Stimmen. 1 Stimmzettel war ungültig. Es wurde sich abschließend dazu verständigt, dass Frau Eva Enseleit zur Beigeordneten gewählt wurde. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Stimmen für Eva Enseleit:... 3 Stimmen für Kerstin Schacke:... 3 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 04-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt stimmt dem als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan des freien Trägers zur Betreibung der Kindertagesstätte für das Jahr 2017 zu. Der darin angegebene Zuschussbedarf von 191.893,78 EUR für den Verwaltungshaushalt wird im Haushaltsplan unter HHSt. 4640.00.7180 eingestellt. 2. Die Investitionsvorschläge finden im Vermögenshaushalt mit einer Summe von 11.500 EUR Berücksichtigung. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 6 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 05-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben i.h.v. 3.349,25 EUR unter HHSt: 8800.00.5491 aus der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2015 für die gemeindeeigenen Immobilien. Deren Deckung soll aus Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 6 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 06-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Der wird ermächtigt, alle im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zum Gewässerunterhaltungs- und Zweckverband Bad Tennstedt erforderlichen Erklärungen abzugeben. Gegenstand der Verhandlungen soll dabei die Unterhaltung der für den Hochwasserschutz der Gemeinde Schwerstedt wichtigsten Gewässerabschnitte der Öde, des Mittelgrabens sowie der Teufelslache sein. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Bekanntmachung Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut mit Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 13 vom 23. Dezember 2016 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: Bekanntgabe der Beschlüsse der 6. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut vom 29. November 2016 Öffentliche Zustellungen nach 15 Abs. 1 Nr. 3 b ThürKAG i. V. m. 122 Abs. 5 AO i. V. m. 15 ThürVwZVG Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut 2016 Nichtamtlicher Teil: Mitteilung an alle Kunden über Öffnungszeiten zum Jahreswechsel Der Trinkwasserzweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza mit Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 14 vom 23. Dezember 2016 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: Bekanntgabe der Beschlüsse der 5. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza vom 29. November 2016 Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza 2016

Straußfurt - 11 - Nr. 1/2017 Nichtamtlicher Teil: Mitteilung an alle Kunden über Öffnungszeiten zum Jahreswechsel BEKANNTMACHUNG Werte Einwohnerinnen und Einwohner, am Donnerstag, dem 02. Februar 2017, findet um 18.00 Uhr auf dem Saal der Gemeindeschänke in Schwerstedt eine Einwohnerversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Informationen zur Gebietsreform - Gründung der Landgemeinde Gera-Unstrut-Aue 2. Informationen zu Umbaumaßnahmen 2017 3. Informationen zum Stand weicheres Wasser 4. Informationen Umbaumaßnahmen Öde und Auswirkungen für Schwerstedt 5. Bürgeranfragen Die Einwohnerschaft ist hierzu recht herzlich eingeladen. Hinweis: Wagner Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten bis spätestens 2 Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Straußfurt In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Straußfurt vom 15.12.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 15.12.2016 wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 11 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 11 Ja-Stimmen:... 11 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Nr. 02-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2016 wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 11 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 11 Ja-Stimmen:... 11 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Nr. 03-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: 1. Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation vom 15.06.2016 für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Straußfurt für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 wird zugestimmt. Die darin getroffenen Berechnungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Von den maßgeblich verbleibenden Betriebskosten aus Punkt 3.1.2 werden im Kinderkrippenbereich 36 % und im Kindergartenbereich 30 % auf die Eltern umgelegt. 3. Die soziale Staffelung wird wie folgt festgelegt. Höhe der zu zahlenden Gebühren für jedes Kind aus Familien mit 1 Kind 2 Kindern ab 3 Kindern 100 % 90 % 80 % 4. Für Halbtagsbetreuung sind 80% der maßgeblichen Gebühr für die Ganztagsbetreuung zu entrichten. 5. Die unter Nummer 3.3.2. und 3.3.3. berechneten Benutzungsgebühren werden mittels Bekanntmachung und Satzung erhoben. 6. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Straußfurt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 12 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 12 Ja-Stimmen:... 8 Nein-Stimmen:... 4 Stimmenthaltungen:... 0 Nr. 04-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der Breitbandversorgung/Breitbandausbau gemäß 87 Abs. 3 ThürKO auf den Landkreis Sömmerda als eigene Aufgabe zu übertragen, da diese das Leistungsvermögen der Gemeinde übersteigt. Über das Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren hinaus werden alle notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimationen zur Beantragung der Zuwendung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwicklung (Erstellung des Verwendungsnachweises) mit allen Befugnissen auf den Landkreis Sömmerda übertragen. Der Landkreis kann sich bei Bedarf zur Erfüllung einzelner Aufgabenbereiche Dritter bedienen. Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Pkt. 3.1 auf die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 23.10.2015 unter Berücksichtigung der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigenmittelbeiträge. Die Gemeinde gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem Landkreis Sömmerda zur Verfügung gestellt wird. Sich hierdurch im Haushaltsjahr 2017 ergebende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt, deren Finanzierung soll aus Mitteln der allg. Rücklage erfolgen. Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms (31.12.2019, siehe RL Bund H Abs. 3) festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts. Ergibt sich zum Ende des Projektes eine Deckungslücke, wird der notwendige Betrag durch die übertragende Gemeinde bis zum Ende des zweiten, auf die abschließende Erfolgskontrolle folgenden Jahres ausgeglichen. Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe der Breitbandversorgung/ Breitbandausbaus werden durch den Landkreis Sömmerda nicht erhoben. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 12 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 12 Ja-Stimmen:... 12 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0

Straußfurt - 12 - Nr. 1/2017 Nr. 05-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat hebt den Aufstellungsbeschluss 03-04/2016 vom 21.04.2016 auf. Der Beschluss wird neu gefasst. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 12 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 12 Ja-Stimmen:... 12 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Nr. 06-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: 1. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Errichtung eines Lebensmitteldiscounter in der Straße des Friedens wird beschlossen. Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 Bau BG, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 (4) BauGB abgesehen. 2. Ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen, in dem zu regeln ist, dass alle mit der vorgesehenen Maßnahme verbundenen Kosten (Vorbereitung, Planung, Ausführung, Ausgleich) durch den Investor zu tragen sind. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 12 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 12 Ja-Stimmen:... 12 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Nr. 07-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: 1. Die Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounter Ecke Fabrikstraße / Straße des Friedens Stand November 2016 einschließlich der Begründung. 2. Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounter Ecke Fabrikstraße / Straße des Friedens Stand November 2016 im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB. 3. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren. 4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 12 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 12 Ja-Stimmen:... 12 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2017 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat in seiner Sitzung am 24. November 2016 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Straußfurt folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2017: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.448.698 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 487.644 EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr. 08-07/2014 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Straußfurt wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für die Grundstücke 402 v.h. 2. Gewerbesteuern 440 v.h. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 10/2014 vom 22.08.2014 der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Straußfurt, den 06.01.2017 Starroske Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 05.01.2017 die Haushaltssatzung 2017, welche keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielt, zur Kenntnis genommen. III. Die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Starroske

Straußfurt - 13 - Nr. 1/2017 Bekanntmachung der Gemeinde Straußfurt Festsetzung der Grundsteuer für 2017 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat die Steuersätze für die Gemeindesteuern mit Beschluss 08-07/2014 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Straußfurt wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a.) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 320 v.h. b.) für die Grundstücke (B) 402 v.h. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 10/2014 vom 22.08.2014 der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2017 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie ist gemäß der dort aufgeführten Fälligkeiten auf ein Konto der Gemeinde zu entrichten. Soweit ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge automatisch eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Abteilung Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 2. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach Ersatzbemessungsgrundlage gemäß 42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr bis zum 1. Fälligkeitstag der Grundsteuer abzugeben ( 44 Abs. 3 GrStG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Straußfurt über die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13 einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Straußfurt, den 06.01.2017 Starroske Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Erfurt Hohenwindenstraße 14 99086 Erfurt Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung Feldstraße in der Gemarkung Straußfurt gemäß 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 14. November 2016 für das Gebiet der vereinfachten Umlegung Feldstraße in der Gemarkung Straußfurt ist am 24. Dezember 2016 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen oder Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auch auf die zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstraße 14, 99086 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Erfurt, den 27. Dezember 2016 Gerd Müller Dezernatsleiter Katasterbereich Erfurt BEKANNTMACHUNG Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat unter der Beschluss-Nr. 06-12/2016 am 15.12.2016 bei 12 anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates mit 12 Ja-Stimmen folgendes beschlossen: 1. den Aufstellungsbeschluss auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Errichtung eines Lebensmitteldiscounter in der Straße des Friedens. Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 Bau BG, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 (4) BauGB abgesehen. 2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Begründung: 1. Das Unternehmen Netto beabsichtigt in Straußfurt in der Straße des Friedens einen Discounter zu errichten und zu betreiben. Das Grundstück der ehemaligen Zuckerfabrik wurde beräumt und stellt derzeit eine Unterbrechung in der zusammenhängenden Bebauung dar und würde mit dem neuen Markt diese Lücke schließen. Des Weiteren sehen wir eine Ergänzung zum vorhanden EDEKA-Vollsortimenter, da sowohl der kleine EDEKA- wie auch der REWE-Markt nicht mehr betrieben werden und somit eine Marktdominanz des Vollsortimenters entstanden ist. Wir sehen hier sowohl einen städtebaulichen und auch einen wirtschaftlichen Ausgleich der momentanen Verschiebungen bzw. Ungleichgewichte. So kann auch von einer preisgerechten Nahversorgung ausgegangen werden. 2. Die Gemeinde schließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag ab. Im städtebaulichen Vertrag wird geregelt, dass alle mit der vorgesehenen Maßnahme verbundenen Kosten (Vorbereitung, Planung, Ausführung, Ausgleich) Herr Detlef Mispelbaum übernimmt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Investor, die Maßnahme zeitnah zu realisieren. Straußfurt, den 02.01.2016 Starroske

Straußfurt - 14 - Nr. 1/2017 BEKANNTMACHUNG Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat unter der Beschluss-Nr. 06-12/2016 am 15.12.2016 bei 12 anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates mit 12 Ja-Stimmen folgendes beschlossen: 1. die Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounter Ecke Fabrikstraße / Straße des Friedens Stand November 2016 einschließlich der Begründung. 2. die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounter Ecke Fabrikstraße / Straße des Friedens Stand November 2016 im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB. 3. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Offenlegung zu informieren. 4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es wird hiermit bekannt gemacht: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounter Ecke Fabrikstraße / Straße des Friedens Stand November 2016 Bestehend aus Planzeichnung und Begründung liegt in der Zeit vom 30.01.2017 bis 03.03.2017 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 16 zu den Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt montags - freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr montags, mittwochs, donnerstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr dienstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus. 2. Hinweise, Anregungen und Bedenken können von jedermann während der öffentlichen Auslegung vorgebracht werden. Auf einer ersten Einwohnerversammlung am 5. Mai 2016 wurde dies erläutert und diskutiert. Das Energetische Quartierskonzept liegt nun als Entwurf vor. Die Ergebnisse sollen vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Sie sind herzlich eingeladen, sich einzubringen und mitzudiskutieren am: Dienstag, den 31.01.2017 um 19:30 Uhr in der Dorfschänke. Im Konzept wird gezeigt, dass der überwiegende Anteil der Energie in Straußfurt in den privaten Haushalten verwendet wird. Hauptansprechpartner für Energieeinsparung und Energieeffizienz sind somit die Hauseigentümer. Deshalb werden im Konzept Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen für typische Wohngebäude vorgestellt. Den Immobilieneigentümern werden so erste Anregungen hinsichtlich der Planung und Abschätzung von Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen gegeben. Eigentümer eines Wohnhauses oder einer Wohnung erhalten einen (kostenfreien) energetischen Leitfaden mit Informationen zu Maßnahmen, Kosten-Nutzen Berechnungen sowie Fördermöglichkeiten. Bei Bedarf soll es später ggf. ein individuelles Beratungsangebot zu Fördermöglichkeiten und Energiesparmaßnahmen an Gebäuden geben (Energetisches Sanierungsmanagement). Das energetische Quartierskonzept wird über das Programm Energetische Stadtsanierung der KfW-Bank gefördert. Beauftragt mit der Erstellung sind die DSK GmbH und das Architekturbüro Holz. Über Ihr zahlreiches Erscheinen zum genannten Termin würden wir uns freuen! Nichtamtlicher Teil Straußfurt, den 02.01.2016 Starroske BEKANNTMACHUNG Werte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Straußfurt, am Dienstag, dem 31. Januar 2017, findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte Zum durstigen Willi in Straußfurt eine Einwohnerversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Die Gebietsreform - Gründung der Landgemeinde Gera- Unstrut-Aue 2. Vorstellung des Energetischen Quartierskonzeptes Westlicher Ortskern 3. Beantwortung von Fragen der Bürger Die Einwohnerschaft der Gemeinde Straußfurt ist hierzu recht herzlich eingeladen. Jugendfeuerwehr Straußfurt holt gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr Weißensee das Friedenslicht im Erfurter Dom ab Am 3. Advent fuhren wir gemeinsam nach Erfurt um am Gottesdienst teil zu nehmen, wo das Friedenslicht aus Bethlehem verteilt wurde. Nach der Übernahme des Friedenslichtes gab es noch für jedes Kind einen Kinderpunsch auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt bevor es zurück in die Feuerwehren ging. In Straußfurt angekommen hatte der Feuerwehrverein schon alles vorbereitet, um das Friedenslicht an interessierte Bürger zu verteilen. Die Männer und Frauen des Feuerwehrvereins Straußfurt haben für Glühwein und Plätzchen gesorgt. Danke für die gute Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehr Weißensee und dem Feuerwehrverein Straußfurt. Mit freundlichen Grüßen Jugendwart Uwe Fischer Hinweis: Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten bis spätestens 2 Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Starroske Vorstellung des Energetischen Quartierskonzeptes Westlicher Ortskern Die Gemeinde Straußfurt erstellt aktuell für den Ortskern ein Energetisches Quartierskonzept. Ziel des Konzeptes ist, aufzuzeigen, wie und wo in der Gemeinde der Energiebedarf gesenkt und so Kosten eingespart werden können. So sollen weniger Abgase und klimaschädliches CO 2 ausgestoßen und Straußfurt insgesamt klimafreundlicher werden.

Straußfurt - 15 - Nr. 1/2017 verbracht bevor es dann gegen 21 Uhr wieder nachhause ging. Um 22Uhr waren alle Kinder wieder zuhause und konnten ihren Eltern dann von einen schönen Tag berichten. Ich möchte mich nochmal bei der Jugendfeuerwehr Pfiffelbach, meinem Freund und Jugendwart Sebastian König für den schönen Abend und die Bewirtung bedanken. Auch ein großes Dankeschön an die Jugendfeuerwehr Wernigshausen, unseren Sponsoren Bäckerei Andreß, Olaf Starroske und Sven Prügel. Danke auch an das Betreute Wohnen Straußfurt (Pflegebienen), die uns ihren MTW mit dem Fahrer Andre Scherbe zur Verfügung gestellt haben. Jugendfeuerwehr Straußfurt Jugendwart Uwe Fischer Gemeinsame Weihnachtsfeier der Jugendfeuerwehren Straußfurt, Wernigshausen und Pfiffelbach am 10.12.2016 Die Kinder trafen sich am Samstag den 10.12.2016 zur Feierstunde im Gerätehaus. Als Gästen waren der Olaf Starroske, der Ortsbrandmeister Michael Pusch, sowie unsere Fahrer Sven Prügel, Sven Schiebold und Andre Scherbe eingeladen. Nachdem ich einen kleinen Jahresrückblick gab sprachen auch der und der Ortsbrandmeister ein paar Worte zu den Kindern. Beide kamen natürlich nicht mit leeren Händen. Vom Ortsbrandmeister bekamen die Kinder Wintermützen mit der Aufschrift Jugendfeuerwehr Straußfurt und der spendete 100 EUR aus seinen privaten Mitteln um die Leistung der Kinder im zurückliegenden Jahr zu würdigen. Auch von unserem Fahrer Sven Prügel erhielten wir eine Spende von 25 EUR. Bevor die Kinder ihre Geschenke bekommen haben verabschiedete sich noch unsere Betreuerin Ann-Kathrin Voigt. Sie war von Anfang an Betreuerin der Löschzwerge zusammen mit Michael Heber. Durch einen Umzug in eine andere Stadt ist es ihr leider nicht mehr möglich die Ausbildung und die Kinder der Löschzwerge zu betreuen. Anni noch einmal vielen Dank für die schönen Jahre. Nachdem die Kinder bei Kakao und Kuchen ihre Geschenke erhalten haben traf auch die Jugendfeuerwehr aus Wernigshausen ein und wir fuhren zusammen nach Jena in das Galaxie Spaßbad. Angekommen in Jena wartete schon unsere Freunde der Jugendfeuerwehr Pfiffelbach. Mit ihnen pflegen wir schon einige Jahre eine feste Freundschaft die auch über die Feuerwehrarbeit hinaus geht. Zusammen verbrachten wir einige schönen Stunden im Bad. Am Abend folgten wir der Einladung von Pfiffelbach. Der Jugendfeuerwehrwart Sebastian König, seine Betreuer und einige Eltern haben das Abendbrot für fast 50 Kinder vorbereitet. Auch hier haben die Kinder noch ein paar schöne gemeinsame Stunden Jahreshauptversammlung des Angelverein Straußfurt 1949 ev Am 29. Januar 2017 um 9:30 Uhr findet unsere nächste Jahreshauptversammlung in der Gaststätte Zum durstigen Willi mit nachfolgender Tagesordnung statt: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung 2. Tätigkeitsberichte 2016 3. Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters 4. Rechenschaftsbericht der Revisionskommission 5. Entlastung des Vorstandes und der weiteren Organe 6. Arbeits- und Wirtschaftsplan 2017 7. Diskussionen und Sonstiges 8. Beitragskassierung / Ausgabe der Verbundkarte M. Jahn 1. Vorsitzender Der Dreikönigstag Der Tag der Heiligen Dreikönige, den wir am 6. Januar begehen, ist eines der ältesten Feste der Christenheit. Schon im 3. Jahrhundert feierten unsere Vorfahren diesen Tag, und zwar als Fest der Geburt und Taufe Christi. Daher auch sein eigentlicher Name: Epiphaniasfest, das Fest der Erscheinung. Erst als im 4. Jahrhundert das Christfest aufkam, verlor der Epiphaniastag diese Bezeichnung und wurde zu den Heiligen Drei Königen. Das kommt auch in den Volksbräuchen dieses Tages zum Ausdruck, die ihren Höhepunkt im Umzug der drei Könige fanden. Dabei wurde häufig auf einer Art kleinen Bühne mit beweglichen Puppen die Anbetung Jesu durch die drei Könige versinnbildlicht. Den Hintergrund bildete ein Schloss, aus dessen Fenster König Herodes finster herausschaute. Auf einer Seite war der Stall mit Joseph, Maria und dem Kindlein zu sehen. Die Träger der kleinen Bühne hatten dazu lange weiße Hemden an. Am Neujahrstag aß man früher Hirse, um reich zu werden. Auch Graupen sollten dazu beitragen, stets Geld zu haben. Der Glaube war verbreitet, dass an diesem Tage Frau Holle umging. Sie musterte dabei besonders die Spinnstuben, ob die Mädchen fleißig gesponnen haben. Faule Spinnerinnen wurden durch Verzottelung des Gespinstes bestraft. Lothar Dillenberger

Straußfurt - 16 - Nr. 1/2017 Wichtige Mitteilung!!! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in Vorbereitung des diesjährigen Osterfeuers (15.04.2017) geben wir bekannt, dass aus umweltrechtlichen Gründen das Abladen und Entsorgen von Grünabfällen und sonstigem Müll am Alten Kirschberg verboten ist. Jede illegale Entsorgung stellt ein strafbewährtes Umweltvergehen dar und wird in Absprache mit der Gemeinde Straußfurt zur Anzeige gebracht. Um den Bürgerinnen und Bürgern jedoch die Gelegenheit zur Entsorgung von trockenem Baum- und Strauch-schnitt zu bieten, gibt es die Möglichkeit zur Abgabe am 08.04.2017 in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr auf dem Alten Kirschberg (Standort Osterfeuer). Vorstand Feuerwehrverein Straußfurt Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 400 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 110.000 EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620. Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Straußfurt, den 10.01.2017 Eccarius - Siegel - II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 09.01.2017 die Haushaltssatzung 2017 zur Kenntnis genommen. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Einer vorzeitigen Veröffentlichung wurde ausdrücklich zugestimmt. Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Werningshausen Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2017 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: Auf Grund der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Werningshausen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 660.620 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 333.841 EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen III. Die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Eccarius Bekanntmachung der Gemeinde Werningshausen Festsetzung der Grundsteuer für 2017 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 300 v.h. und den Hebesatz der Grundsteuer B auf 390 v.h. für das Kalenderjahr 2017 festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr sind damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2017 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2017 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer A und B wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie ist gemäß der dort aufgeführten Fälligkeiten auf ein Konto der Gemeinde zu entrichten. Soweit ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge automatisch eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet.

Straußfurt - 17 - Nr. 1/2017 Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Abteilung Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 2. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach Ersatzbemessungsgrundlage gemäß 42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr bis zum 1. Fälligkeitstag der Grundsteuer abzugeben ( 44 Abs. 3 GrStG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Werningshausen über die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13 einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Straußfurt, den 10.01.2017 Eccarius BEKANNTMACHUNG Werte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Werningshausen, am Freitag, dem 03. Februar 2017, findet um 19.30 Uhr in Vio s Bierstübchen in Werningshausen eine Einwohnerversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Die Gebietsreform - Gründung der Landgemeinde Gera- Unstrut-Aue 2. LED-Umstellung Straßenbeleuchtung 3. Beantwortung von Fragen der Bürger Die Einwohnerschaft der Gemeinde Werningshausen ist hierzu recht herzlich eingeladen. Hinweis: Eccarius Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten bis spätestens 2 Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Nichtamtlicher Teil Werte Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen für dieses Jahr alles erdenklich Gute, Gesundheit und die Erfüllung Ihrer ganz persönlichen Träume und hoffe Sie konnten einige ruhige Stunden in der Weihnachtzeit im Kreise Ihrer Familien genießen und sind gut in das Jahr 2017 gestartet. Im Dezember wurden durch die bauausführenden Firmen die Brücke und die Wasserdurchlässe am Ortseingang für den Verkehr freigegeben. Der Rückbau der Ersatzbrücke und die Rekultivierung der notwendigen Ausweichflächen werden in den kommenden Wochen wieder aufgenommen und abgeschlossen. Aufgrund von einigen Restarbeiten kann es noch zu der einen oder anderen kurzfristigen Einschränkung kommen. Eine endgültige Übergabe der Brücke ist momentan zeitlich noch nicht festgelegt. Ein weiteres für das Jahr 2016 angekündigte Bauvorhaben wird in diesem Jahr begonnen. Die Brücke an der Eselswiese wird zurückgebaut und zu den nun bestehenden Bestimmungen zum Hochwasserschutz wieder errichtet. Auch hier werden sich vor allem die Eltern, die ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung bringen, die Sportler, die Frauenvereinsmitglieder und die Anlieger auf einige Einschränkungen einstellen müssen. Für diese bitte ich Sie um Verständnis. Ein weiteres großes Thema, was vor allem die kommunale Verwaltung beschäftigt, wird uns in den nächsten beiden Jahren beschäftigen - die Gebietsreform in Thüringen. Der Fahrplan ist bereits durch den Landesgesetzgeber gezeichnet. So werden sich nach dem gemeinsamen Willen die Gemeinden der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt zu einer Landgemeinde - unter der Voraussetzung eines entsprechenden Gesetzes - zusammenschließen. Der Vertrag, der dazu nötig ist, befindet sich in der Bearbeitung. Sollte dieser in einem konkreteren Rahmen vorliegen, werde ich den Gemeinderat und auch Sie umgehend informieren. Wenn Sie jetzt bereits eigene Vorstellungen oder Ideen mit einbringen möchten, scheuen Sie sich nicht, mich in der sprechstunde auf dieses Thema anzusprechen. Sie können Ihre Ideen auch gern an die Verwaltung in der Verwaltungsgemeinschaft (Frau Bostelmann - post@vgstraussfurt.de) übermitteln. In der Sprechstunde wurde ich vermehrt auf den Zustand der Straßenbeleuchtung angesprochen. Seitens der Verwaltung werden Elektrobaufirmen angeschrieben und gebeten ein Angebot zu einer Umstellung aller konventionellen Leuchtmittel auf die LED-Technik abzugeben. Sobald die Angebote vorliegen, werde ich umgehend den Gemeinderat unterrichten und auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme drängen. Reparaturen der jetzt defekten Leuchtmittel möchte ich aus Kostengründen bis zur Umstellung nicht mehr vornehmen lassen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Winter und verbleibe mit herzlichen Grüßen Ihr Mike Eccarius Jugendfeuerwehr Werningshausen Die letzten Aktivitäten unserer Jugendfeuerwehr im Jahr 2016 waren die Weihnachtsfeier der zwei Jugendfeuerwehraltersklassen. Am 03.12.2016 fand die Weihnachtsfeier der Altersklasse 6 bis 10 Jahre statt. Diese Feier haben wir im Gerätehaus durchgeführt. Morgens um 10 Uhr ging es los mit einem kleinen Geländespiel mit verschiedenen Stationen, danach gab es Mittagessen und es ging weiter mit Spielen, welche die Kinder selbst mitgebracht hatten. Nach dem Spielen gab es Kaffee und Kuchen und ein kleines Geschenk für jeden. Die Weihnachtsfeier der 10 bis 18-jährigen fand am 10.12.2016 statt. Da wir in dieser Altersklasse mit der Jugendfeuerwehr Straußfurt zusammen gestartete sind, haben wir diese Weihnachtsfeier wieder zusammen durchgeführt. Wir waren im Bad in Jena und anschließend gab es Abendbrot bei der JF Pfiffelbach, welche wir bei den Projekttagen der Thüringer Jugendfeuerwehr kennen gelernt haben. Am Ende der Veranstaltung gab es hier auch für jeden ein kleines Geschenk. Auf diesem Wege möchte mich bei allen Sponsoren, allen Eltern der Jugendfeuerwehrmitglieder, der Einsatzabteilung, den Feuerwehrverein welche uns tatkräftig unterstützt haben und die Betreuer der Jugendfeuerwehr rechtherzlich im Namen der Jugendfeuerwehr Werningshausen bedanken. Des Weiteren möchten wir uns bei der Jugendfeuerwehr Straußfurt für die erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr 2016 bedanken. Diese sehr gute Zusammenarbeit werden wir auch im Jahr 2017 weiterführen. Auch bei der JF Pfiffelbach möchte ich mich auf diesem Wege für den schönen Abschluß der Weihnachtsfeier bedanken.

Straußfurt - 18 - Nr. 1/2017 Zur Information die ersten feststehenden Termine für die Jugendfeuerwehr im Jahr 2017: 1. Am 18.03.17 Geländespiel des Bereiches West in Riethnordhausen für alle Altersklassen 2. Am 29.04.17 Geländespiel des Kreises in Sömmerda für alle Altersklassen 3. Am 20.05.17 JF-Wettkampf Bereich West in Haßleben für alle Altersklassen 4. Am 10.06.17 JF-Kreismeisterschaften in Sömmerda für alle Altersklassen 5. Vom 29.06. bis 02.07.17 Landeszeltlager der Thür. JF in Oberhof für Altersklasse 10 bis 18 Jahre 6. 26.08.16 JF-Pokalwettbewerb in Ringleben für alle Altersklassen 7. III. Quartal Sternenfahrt der JF Bereich West für alle Altersklassen Die Jugendfeuerwehr wünscht allen Bürgern von Werningshausen und unseren Freunden der Jugendfeuerwehr Straußfurt und Pfiffelbach ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017. Jugendfeuerwehr Werningshausen Jugendfeuerwehrwart Thomas Lein Seniorenadventsfeier in Haßleben 2016 des Fördervereins der Diakoniestation St. Elisabeth e.v. Am 25.11.2016 wurde die Adventsfeier der Senioren aus Haßleben, Werningshausen und Straußfurt vom FV der Diakoniestation St. Elisabeth e.v. durchgeführt. Die Senioren verlebten gemeinsam ein paar besinnliche und gemütliche Stunden an der festlich geschmückten Kaffeetafel bei Kaffee, Kuchen, Stollen, Gebäck und Abendbrot im Gasthaus Zum Engel. Die Schulkinder der Heinz-Sielmann-Grundschule aus Haßleben überraschten die Senioren mit einem sehr schönen Programm. Sie erhielten viel Applaus für ihre Darbietungen. Als Ehrengäste begrüßte die Vorsitzende - den Landrat Herrn Henning, Sömmerda - den Herrn Eccarius, Werningshausen - die Geschäftsführerin Frau Schröter der GgmbH der Diakoniestation St. Elisabeth Gebesee - die Vertreterin Frau Kämpfe der Nordthüringer Volksbank e.g. - die Stellvertreterin des FV der Diakoniestation St. Elisabeth e.v. Frau Dönnecke - und die Leiterin der Wohngemeinschaft Johannesgarten e.v. Frau Krajewski. Danach begrüßten der Landrat Herr Henning, die Geschäftsführerin der GgmbH Diakoniestation Frau Schröter und der Herr Eccarius alle Gäste und bedankten sich für die Einladung und für die ehrenamtlich geleistete Arbeit. Für die Unterhaltung sorgte der Alleinunterhalter Herr Kaufmann, mit dem wir alle später ein paar Weihnachtslieder gemeinsam sangen. Dieser gemeinsame Nachmittag tut allen Gästen für die Seele gut. Dankeschön möchten wir für das Jahr 2016 sagen 1. allen Spendern für die Zuwendungen dem Landrat Herrn Henning, der Thüringer Ehrenamtsstiftung des Landrates Sömmerda dem Herrn Eccarius und dem Gemeinderat Werningshausen dem Herrn Mönchgesang und dem Gemeinderat Haßleben der Agrargenossenschaft Straußfurt der Firma Rheingas aus Dresden und dem Fahrdienst SZS Herr Günter Netz für den Bustransfer 2. der Kindereinrichtung Wiesenkobolde Werningshausen für das Programm zum Herbstfest für das Programm in der Adventszeit im Johannesgarten für die Ständchen zu runden Geburtstagen der Senioren an die Heinz-Sielmann-Grundschule Haßleben an die Erzieher und Schüler für das schöne adventliche Programm 3. an Frau Antje Eberhardt vom Gasthaus Zum Engel für den sehr schön geschmückten Gesellschaftsraum sowie für die gute Bewirtung an die Wohngemeinschaft Johannesgarten e.v. für die kostenlose Benutzung des Gemeinschaftsraumes, für die immer sehr schön dekorierte Kaffeetafel bei den monatlichen Seniorentreffs und für die liebevolle Bewirtung durch das Personal und ein besonderer Dank an die Kuchenbäckerinnen von Werningshausen 4. an die ehrenamtlich fleißigen Helfer Hauptkassiererin Frau B. Krajewski Kassiererinnen in Werningshausen Frau G. Fiedler und Frau S. Köthe Kassiererin in Haßleben Frau E. Pauße Seniorenarbeit Haßleben Frau A. Voigt und allen Mitgliedern für die Mitgliedsbeiträge womit wir die Seniorenbetreuung in den Ortsvereinen und die GgmbH Diakoniestation Gebesee finanziell unterstützen können. Adventsbesuch Bei den kranken Senioren in Werningshausen wurden die Adventsbesuche von mir mit einem kleinen Geschenk durchgeführt und in Haßleben durch Frau E. Pauße. Die Senioren dankten und freuten sich sehr darüber, dass sie nicht vergessen wurden. Ich hoffe auch in diesem Jahr 2017 viele hilfsbereite Menschen für die ehrenamtliche Arbeit in unserem Förderverein zu haben. Mit herzlichen Grüßen, vielen Dank und ein gesundes und gesegnetes Jahr 2017 Ihre Vorsitzende des FV der Diakoniestation St. Elisabeth e.v. Karin Zimmer Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Wundersleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wundersleben am 15.12.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die so geänderte Tagesordnung der Sitzung vom 15.12.2016 wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr. 02-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 27.10.2016 wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8