Leitfaden zur Ausschreibung TD IKT Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014



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Transkript:

Leitfaden zur Ausschreibung TD IKT Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 Einreichfrist: 8. Mai 2014 Juryentscheidung: Anfang Juni 2014 Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 1 9

I. Das Wichtigste Zielgruppe Mit der Ausschreibung»TD IKT Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014«unterstützt der KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Kärntner KMU 1 (des sekundären und tertiären Wirtschaftssektors), welche innovative Projektvorhaben im Bereich wissensbasierter Dienstleistungen und technologieorientierter Innovationen durchführen. Eingereichte Projektvorhaben führen in weiterer Folge zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und stärken somit die Wettbewerbsposition der teilnehmenden Unternehmen und deren Entwicklung. Projekte können in eigener Entwicklungsarbeit, aber auch in Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Einrichtung (universitär bzw. außeruniversitär), einer Schule oder einem anderen KMU realisiert werden. Großunternehmen bzw. Unternehmen aus dem Ausland können im Zuge dieser Ausschreibung als externe Auftragnehmer für projektbezogene Teilbereiche integriert werden. Hinsichtlich der förderbaren Themen zielt die Ausschreibung auf die nachfolgenden zwei Bereiche ab: 1. Wissensbasierte Dienstleistungen Entwicklung und erstmalige Umsetzung von Dienstleistungen, die unter Einsatz von Spezial- und Branchen Know-How sowie unter Technologieeinsatz (IKT Informations- und Kommunikationstechnologien) zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Dienstleistungen führen. 2. Technologieorientierte Innovationen Projekte, die zu technologieorientierten Innovationen und somit zu neuen marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen. Hinsichtlich der förderbaren Themen wurde ein breiter Ansatz gewählt, der es Unternehmen unterschiedlichster Branchen ermöglicht, an der Ausschreibung teilzunehmen. Beispielhaft sind folgende typische Themenfelder angeführt: Bereich IKT Informations- und Kommunikationstechnologien IKT-unterstützte Geschäftsmodelle und -prozesse Internet of Things Exploiting the Cloud Open Government Data Bereich Produktionstechnologien IKT getriebene Produktionsprozesse Smart Production - Verfahrenstechnologien Neue Methoden des Managements und der Organisation (von Produktionsprozessen) 1 Kleine und mittlere Unternehmen, Definition unter www.kwf.at/kmu Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 2 9

Bereich Nachhaltigkeit Green ICT: IKT-Lösungen zur Unterstützung eines umweltschonenden Ressourceneinsatzes Integrierte Lösungen für erneuerbare Energien Smart Grids Microgrids, Embedded Systems Energy Harvesting: Dienstleistungen oder Produkte zur Energieerzeugung aus alternativen Quellen Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Durchführung von innovativen Projektvorhaben von Kärntner KMUs im Bereich wissensbasierter Dienstleistungen bzw. technologieorientierter Innovationen. Die geförderten Projektvorhaben müssen zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, systematisch wiederholt, möglicherweise zertifiziert und gegebenenfalls patentiert werden können. Die Innovationen müssen gemessen am Stand der Technik im jeweiligen Wirtschaftszweig neu oder wesentlich verbessert sein (rein inkrementelle Entwicklungen sind nicht Inhalt dieser Ausschreibung). Bei der Realisierung der Innovation muss das Risiko beim Förderungswerber liegen (reine Produktpflege bzw. Auftragsentwicklung ist im Zuge der gegenständlichen Ausschreibung nicht förderbar). Der Großteil der Projektrealisierung (ca. 80% der Projektkosten) muss in Kärnten erfolgen. Für Prämierungen und Förderungen im Zuge dieser Ausschreibung kommen nicht in Betracht: Routinemäßig und in regelmäßigen Abständen erfolgende Änderungen an Produkten, Produktlinien, Herstellungsverfahren, bestehenden Dienstleistungen und an sonstigen laufenden Vorgängen, selbst wenn diese Änderungen zu Verbesserungen führen. Zeitplan Projekte können von Donnerstag, 3. April 2014 bis Donnerstag, 8. Mai 2014, 12:00 Uhr beim KWF eingereicht werden. Die Einreichung ist ausschließlich nach Registrierung und Übermittlung des elektronischen Einreichformulars (www.kwf.at/tdikt --> Rubrik»Details«) möglich und gilt zugleich als Antrag. Sitzung des Bewertungsgremiums der Expertenjury: bis Anfang Juni 2014. Bekanntgabe der prämierten Projekte: bis Juli 2014. Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 3 9

Maximal förderbare Kosten Investitionen, interne Entwicklungskosten sowie externe Entwicklungsund Beratungskosten in der Höhe von insgesamt max. 250.000,- EUR Art und Ausmaß der Förderung Nicht rückzahlbarer Zuschusse i. H. v. max. 30% der förderbaren Kosten, abhängig vom Innovationsgrad 2 Förderhöhe Die Maximalförderung pro Projektvorhaben beträgt somit 75.000,- EUR. Zusätzlich erfolgt eine Prämierung der besten Projekte in fünf Kategorien mit einer Gesamtdotation i.h.v. 25.000,- EUR: - Dienstleistung: 5.000,- EUR - IKT Software: 5.000,- EUR - Nachhaltigkeit: 5.000,- EUR - Technologie- Wissens- bzw. Know-How Transfer: 5.000,- EUR - Grenzüberschreitende Kooperation: 5.000,- EUR Die Preisträger der jeweiligen Kategorien erhalten zusätzlich eine gerahmte Urkunde, eine Preisträger-Signatur, eine Bildtafel (als Blickfang im Unternehmen) sowie eine Foto-CD mit Impressionen der Preisverleihung für eigene Presseaktivitäten. Anmerkung: Die Bewertung und Prämierung der eingereichten Projektvorhaben erfolgt durch eine Expertenjury. Sollte eine Prämierung in einzelnen Kategorien nicht möglich sein (z.b.: mangels qualitativer Einreichungen), so erfolgt keine Prämierung in der jeweiligen Kategorie. Im Jahr 2014 kann maximal 1 Mio. EUR an Fördermitteln im Rahmen dieser Ausschreibung ausgeschüttet werden. 2 Der Innovationsgrad des Projektes wird durch die Jury ermittelt. Für die Innovationsgrade»gut«und»mäßig«wird die Förderungsquote um jeweils drei Prozent reduziert. Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 4 9

Ausgangssituation und Ziele Die vorliegende Ausschreibung erweitert bzw. ersetzt die bisherigen Ausschreibungen des KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (2007 bis 2013)»IKT - Informations- und Kommunikationstechnologien Kärnten«bzw.»TD IKT Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten«. Dienstleistungen werden angesichts der Wettbewerbsintensivierung und des wirtschaftlichen Strukturwandels zum Schlüsselbegriff für Beschäftigung, wirtschaftlich nachhaltiges Wachstum und Innovation. Eine umfassende Dienstleistungskultur ist somit für die Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner Unternehmen, sowohl des tertiären als auch des sekundären Sektors, von großer Bedeutung. Der Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien - IKT ist ein integraler Bestandteil von Dienstleistungen. Als Querschnittstechnologien stellen IKT für nahezu alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche eine Treiberfunktion dar und sind für das Wirtschaftswachstum und die Zukunftsfähigkeit Kärntens von großer Bedeutung. Der Dienstleistungssektor mit derzeit ca. 144.800 Beschäftigen ist ein Wachstumstreiber in Kärnten mit stetigen Zuwachsraten. Im Speziellen lieferte vor allem der Bereich Informationstechnologie 2013 mit einem Zuwachsplus an Beschäftigten von +6,6% entgegen dem allgemeinen Trend weitere Wachstumsimpulse im Dienstleistungsbereich 3. IKT sind sektorenübergreifend und betreffen nahezu alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. In Österreich gibt es mittlerweile etwa 23.000 IT-Unternehmen mit ca. 100.000 Beschäftigten 4. Im»Global Information Technology Report 5 «befindet sich Österreich im Bereich der IKT-Infrastruktur und im Bereich der B2B- Nutzung des Internet weltweit jeweils unter den Top 10. Der Anteil der Beschäftigten in der IKT-Branche ist ein noch stärkerer Beweis dafür, dass Österreich in den letzten Jahren den Status eines fortgeschrittenen IKT- Landes erreicht hat. IKT zählen in Kärnten zu einem eindeutigen Kompetenzfeld, das weiter ausgebaut und unterstützt werden soll. Kompetenzfelder zeichnen sich durch Stärken in den grundsätzlich vorhandenen F&E-Potenzialen in Verbindung mit vorhandener Forschungs- und Ausbildungsinfrastruktur wie den Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie durch wirtschaftliche Zukunftspotenziale aus. Diese F&E-Potenziale gilt es in Kooperationsprojekten durch Wissens- und Technologietransferprozesse zu nützen und somit Wettbewerbsvorteile durch Innovationen zu generieren. Die Strategie des Landes Kärntens für Forschung, Technologieentwicklung und Innovation»Kärnten 2020 Zukunft durch Innovation«definiert die Informations- und Kommunikationstechnologien neben den Bereichen Humanressourcen, Produktionstechnologien und der Nachhaltigkeit als thematische Prioritätsachsen, um das Innovationssystem auf lange Sicht zu stärken. 3 Quelle: WIBIS 2013 4 Quelle: Haber, G.;Software IT Studie; 2011 5 Quelle: World Economic Forum 2013 Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 5 9

Der KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds fokussiert daher seine zur Verfügung stehenden F&E-Mittel unter anderem auf die Dienstleistungsund IKT-Branche und unterstützt damit maßgeblich die Entwicklung in diesen Bereichen. Die Ausschreibung»TD IKT Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014«verfolgt somit folgende Zielsetzungen: Steigerung der Anzahl von technologisch innovativen Projekten. Erleichterung der Umsetzung innovativer Ideen in wirtschaftlich erfolgreichen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen durch den Einsatz zeitgemäßer Instrumente. Steigerung der Arbeitsteilung der Wertschöpfungsprozesse und somit Optimierung der Fertigungstiefe. Realisierung eines höheren Spezialisierungsgrades. Steigerung des Technologietransfers durch verstärkte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung im Dienstleistungsbereich. Steigerung der Anzahl an High-Tech-Dienstleistungsunternehmen. Unterstützung zur strategischen Weiterentwicklung bzw. Neupositionierung von Unternehmen. Steigerung der Forschungs- und Entwicklungsquote Kärntens. Steigerung grenzüberschreitender Zusammenarbeit. II. Gegenstand der Ausschreibung a) Förderbare (anerkennbare) Kosten Anerkennbar sind jene Kosten, die für die Durchführung des vorliegenden Projektvorhabens nötig sind, sofern sie in der Höhe angemessen sind. Förderbare Kosten sind zudem alle dem Projekt zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit entstanden sind. Die Leistungserbringung muss überwiegend in Kärnten erfolgen. Das heißt, dass ca. 80% der Projektkosten insbesondere die Softwareentwicklung in Kärnten anfallen müssen. Nach Registrierung und Einlangen des elektronischen Einreichformulars, das zugleich als Antrag gilt, wird vom KWF ein Bestätigungsschreiben versendet. Die förderbaren Kosten werden ab dem am Bestätigungsschreiben angeführten Datum anerkannt. Ab dem Datum dieses Schreibens kann mit der Projektdurchführung (Lieferung, Leistung, Anzahlung, Rechnung, Zahlung) begonnen werden. Der KWF führt bei Förderprojekten eine Plausibilitäts- bzw. Angemessenheitsprüfung der Kosten durch. Eine übersichtliche, detaillierte und gut argumentierte Darstellung der Kosten durch den Einreicher ist daher erforderlich. Die gesamten förderbaren Kosten (Investitionen, interne Entwicklungskosten sowie externe Entwicklungs- und Beratungskosten) können bis zu einer Höhe von insgesamt 250.000,- EUR anerkannt werden. Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 6 9

Investitionen (Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie immaterielle Investitionen) Anerkennbar sind Investitionskosten, sofern sie explizit mit dem Vorhaben in Verbindung stehen. Interne Entwicklungskosten Anerkennbar sind in diesem Bereich insbesondere Personalkosten sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projektvorhaben stehen. Die Personalkosten sind in Personenstunden und EUR (Basis Bruttolohnkosten zuzüglich der Personalnebenkosten) anzugeben. Für diese internen Entwicklungskosten sind Nachweise (Stundenaufzeichnungen, Jahreslohnkonten sowie die Jahresarbeitsleistung) der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen und vorzulegen. Externe Entwicklungs- und Beratungskosten Kosten für F&E-Beratungs- und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen) sind förderbar, wenn diese ausschließlich dem Projektvorhaben dienen. Der Kostennachweis erfolgt in Form eines Rechnungsnachweises und mit Vorlage eines Beratungsberichts. b) Nicht förderbare Kosten Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projektvorhaben stehen, insbesondere bauliche Investitionen, der Kauf von Liegenschaften u.ä.. Markteinführungskosten im herkömmlichen Sinn sowie Reisekosten u.ä. können nicht anerkannt werden. Gemeinkosten, auch wenn diese unmittelbar durch die Tätigkeit entstehen (Overhead), können nicht gefördert werden. Nicht förderbar sind weiters Kosten, die vor dem im Bestätigungsschreiben angeführten Datum entstanden sind. Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten. III. Bewertungskriterien Die generelle Voraussetzung für eine Förderung bzw. eine Prämierung ist die Konformität des Projektantrags mit der Zielsetzung der Ausschreibung und die Erfüllung der formalen Erfordernisse. Zusätzlich erfolgt eine Beurteilung der Projekte nach Kriterien. Erläuterungen zu den Kriterien sind im Einreichformular angeführt. Die Projektvorschläge müssen einen ausreichenden Neuheitsgrad aufweisen. Es sollte ein öffentliches Interesse an diesen Diensten und Anwendungen bestehen (wirtschaftlich bzw. sozial). Der Nutzen des Projekts muss für die Kärntner Wirtschaft bzw. für die Kärntner Bevölkerung erwachsen. Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 7 9

Das sind die Beurteilungskriterien: Ausschreibungskonformität laut Einreichformular Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung Systematische Reproduzierbarkeit der entstehenden Dienstleistung Nutzen der Innovation (für Anwender, Kunden, Allgemeinheit) Technischer Schwierigkeitsgrad Ökonomische Nachhaltigkeit für das Unternehmen (strategische Bedeutung) Unmittelbare Auswirkung auf das Unternehmen Projekt-Umsetzungsplanung Auswirkungen auf den Markt Rechtsgrundlage Die Vergabe erfolgt unter dem Programm»Technologiefonds«im Rahmen der Richtlinie»Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI)«bzw. unter dem entsprechenden Nachfolgeprogramm im Rahmen der entsprechenden Nachfolgerichtlinie. IV. Ablauf Einreichung Für alle Projektvorhaben ist ausschließlich das vorgesehene elektronische Einreichformular zu verwenden (www.kwf.at/tdikt --> Rubrik»Details«). Ergänzt wird dieses Formular durch diesen Leitfaden und die Broschüre mit dem Ausschreibungstext. Die Ausschreibung»TD IKT Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014«ist auf der Website des KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds www.kwf.at/tdikt veröffentlicht und vom 3. April 2014 bis 08. Mai 2014, 12:00 Uhr offen. Die Einreichunterlagen müssen am Tag der Einreichfrist pünktlich bis 12:00 Uhr einlangen. Das Einreichformular gilt zugleich als Antrag. Evaluierung Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit der vorliegenden Beschreibung nach den vorliegenden Richtlinien Schwerpunktsetzungen (KWF- Programmen). Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsansuchen können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden. Die Evaluierung und Prämierung der Projekte wird von einer Jury durchgeführt. Die Unterlagen der Einreicher werden bis Mitte Mai 2014 dem Bewertungsgremium übermittelt. Im Rahmen einer Jurysitzung Anfang Juni 2014 spricht das Gremium auf der Grundlage der eingereichten Dokumente eine Förderempfehlung aus. Die Preisträgerprojekte in den jeweiligen Kategorien werden ebenfalls von der Jury nominiert. Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 8 9

Die Jury Die Jury setzt sich aus drei Jurorinnen Juroren zusammen, die Forschungs- und Marktaspekte in die Projektbeurteilung mit einbringen. Demzufolge werden der Jury auch in diesem Jahr wieder jeweils ein Vertreter der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU), der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG) und der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) angehören. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung. Die zur Förderung empfohlenen Projekte werden von KWF- Mitarbeiterinnen Mitarbeitern gemäß der üblichen Förderabwicklung bearbeitet. Eine Plausibilitäts- und Angemessenheitsprüfung der Kosten erfolgt in Zusammenarbeit mit der FFG. Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit der Abwicklung der Ausschreibung betrauten Stellen zur Einsicht vorgelegt. Alle mit der Abwicklung der Ausschreibung betrauten Personen, die Jurymitglieder, externe Experten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KWF, der AWS und der FFG sind gegenüber den Einreicherinnen und Einreichern verpflichtet, alle erhaltenen Unternehmens- und Projektinformationen geheim zu halten. Eine Veröffentlichung von Projektergebnissen durch den KWF kann nur einvernehmlich mit der Einreicherin dem Einreicher erfolgen. Die Einreicherin der Einreicher erklärt sich jedoch im Fall der Projektauswahl mit der Veröffentlichung der Kurzbeschreibung des Projekts sowie der beteiligten Partnerinnen und Partner und der Fördersumme bereit. Ansprechpartner und Rückfragen KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Völkermarkter Ring 21-23, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Ing. Robert Raindl, Bakk. T (0463) 55 800-43 E raindl@kwf.at Mag. Hans Jörg Peyha T (0463) 55 800-23 E peyha@kwf.at Klagenfurt am Wörthersee, 26. März 2014 Leitfaden Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten 2014 1.0-14 Seite 9 9