Laborordnung Textilchemie

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Transkript:

Laborordnung Textilchemie Notruf: 112 Erste Hilfe: Frau Strobel 8596 Laborleiter: Prof. Dr. Behrendt 8540 Laborassistent: J. Seiferth Dipl. Ing. 8595 Sicherheitsfachkraft: U. Wurzbacher 8175, Handy: 7424 Sekretariat: 8402, Haustechnik: 8176, Handy: 7451 Handy: 7424 Ziel und Zweck Einweisung von Studierenden, Assistenten, Dozenten und Gästen durch den Laborleiter. Der Laborassistent/in vertritt nach Absprache den Laborleiter. Anwendungsbereich Ausschließlich im Bereich des Labors Textilchemie mit Wägeraum und Geräteraum. 1. Wichtige Einrichtungen 1.1. Fluchtwege Vorderer und hinterer Laborausgang (Veredlergebäude) in die Treppenhäuser. Sammelplatz: Wiese vor dem Hauptgebäude Bei Feueralarm: Aufzug nicht benutzen! 1.2. Feuerschutzeinrichtungen Feuermelder: Im Treppenhaus jeweils am Eingang ins Labor. Feuerlöscher: Im Labor bei den Ausgängen und über den Waschbecken Im Vorbereitungsraum und neben den Türen in den Treppenhäusern. Löschdecke: Am Ausgang zum vorderen nördlichen Treppenhaus (mit Aufzug). Notbrause: Jeweils an den Ausgängen. 1

Hydrant: mit Löschschlauch, hinter der Labortür im südlichen Treppenhaus. 1.3. Erste-Hilfe-Einrichtungen Ersthelfer: Frau Strobel, 4. Stock, Tel.: 8596 Erste-Hilfe-Schrank: beim vorderen Ausgang, jede Verletzung muss im Verbandbuch dokumentiert werden. Augenduschen: 2 Augenduschen an der Westseite der Labortische. Säuren und Laugen müssen mit viel fließenden Wasser ausgespült werden. 1.4. Gas-/Sauerstoff-/Stickstoffzufuhr Die 2 Hauptschalter für die Gas-/Sauerstoff-/Stickstoffzufuhr befinden sich am vorderen und hinteren Eingang. Durch Drücken des roten Knopfes wir die Gas- /Sauerstoff-/Stickstoffzufuhr unterbrochen. Einschalten ist nur an dem Schalter möglich, an dem zuletzt ausgeschaltet wurde. Die Gaszufuhr kann an jedem Labortisch mit einem Hebel am Abzug abgesperrt werden. Die Sauerstoff-/Stickstoffzufuhr wird im Geräteraum hinter der Tür abgesperrt. Bei Gefahr ist die Gas-/Sauerstoff-/Stickstoffzufuhr sofort zu unterbrechen. 2. Umgang mit Gefahrstoffen Mit Gefahrstoffen ist grundsätzlich unter dem eingeschaltetem Abzug zu arbeiten. Auf die Gefahrensymbole sowie die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge ist zu achten. (R- und S-Sätze, sowie die neuen EUH-, P- und H-Sätze hängen an der östlichen Wand des Labors). Die Broschüre Sicheres Arbeiten in Laboratorien, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen sind zu beachten (liegen im Vorbereitungsraum). Es dürfen nur Arbeiten durchgeführt werden die mit dem Laborleiter abgesprochen und erlaubt wurden. Im Labor darf nur die Menge an Gefahrstoffen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeit notwendig ist. Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zur Verwechselung mit Lebensmitteln führen können. Das Behältnismaterial muss für die Aufbewahrung des jeweiligen Gefahrstoffes geeignet sein. 2

2.1. Leicht entzündliche Chemikalien Es muss stets unter dem Abzug gearbeitet werden. Es darf keine Zündquelle (z. B. Flamme eines Bunsenbrenners) in der Umgebung sein. Zum Erwärmen von leicht entzündlichen oder explosiven Chemikalien muss ausschließlich ein Wasserbad verwendet werden. 2.2. Säuern, Laugen und andere ätzende Stoffe Es muss immer eine Schutzbrille getragen werden, ggf. Handschuhe verwenden. 2.3. Reizende, gesundheitsschädliche und giftige Stoffe Hier ist besonders sorgfältig auf die jeweiligen Sicherheitshinweise sowohl beim Umgang als auch bei der Entsorgung zu achten. 2.4. Umweltbelastende Stoffe Dürfen nicht in die Kanalisation oder den Restmüll gegeben werden, sondern müssen in den bereitstehenden Sammelbehältern für flüssige und feste Stoffe entsorgt werden. 2.5 Giftige Stoffe Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Hier ist besonders sorgfältig auf die jeweiligen Sicherheitshinweise sowohl beim Umgang als auch bei der Entsorgung zu achten. 2.6. Explosive Stoffe Explosive und selbstreaktive Stoffe. Hier ist besonders sorgfältig auf die jeweiligen Sicherheitshinweise sowohl beim Umgang als auch bei der Entsorgung zu achten. 2.7. Allgemeiner Warnhinweis 3. Handhabung von Vakuumgefäßen (Evakuierungsgeräte) Siehe Broschüre Sicheres Arbeiten in Laboratorien. 3

4. Körperschutz und Arbeitskleidung Tragepflicht von Labormänteln und Schutzbrillen Schuhe: fest, geschlossen und trittsicher Für das Arbeiten mit giftigen oder aggressiven Chemikalien stehen Handschuhe zur Verfügung. Vor Arbeitsbeginn sollten die Hände mit einer Hautschutzcreme geschützt werden. Mit Chemikalien verschmutzte Kleidung muss sofort gewechselt werden. Zum Pipettieren stehen Pipettierbälle bzw. Gummihütchen zur Verfügung. Essen und Trinken, sowie das Aufbewahren von Lebensmitteln ist verboten. Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu reinigen, anschließend ist eine Pflegecreme aufzutragen. 5. Anwesenheit am Arbeitsplatz Bei Unterbrechung oder Beendigung der Laborarbeit muss der Laborleiter bzw. Laboringenieur informiert werden. Der Arbeitsplatz darf nur dann verlassen werden, wenn keine dauernde Überwachung erforderlich ist. Brennende Bunsenbrenner dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Es muss immer ein Vierfuß über den Brenner gestellt werden. Brennende Bunsenbrenner müssen von leicht entzündlichen Chemikalien ferngehalten werden. Beim Erhitzen von Reagenzgläsern die Öffnungen nie auf Personen richten. 6. Entsorgung Chemikalienabfälle und redestillierbare Stoffe müssen in die entsprechenden Sammelbehälter gegeben werden. Für Glasabfall und Wertstoffe stehen extra Sammelbehälter zur Verfügung. 7. Reinigung, Labordienst Jeder ist für seinen Arbeitsplatz selbst verantwortlich. Nach Beendigung des Praktikums: - Der Labordienst kontrolliert, ob alle Gashähne und Versorgungsleitungen geschlossen, sowie elektrische Geräte ausgeschaltet sind. - Chemikalienflaschen müssen auf die Regale in der richtigen Reihenfolge zurückgestellt werden (Anleitung an den Abzügen). - Alle Arbeitsflächen sind vom Labordienst gründlich zu reinigen. - Der Labordienst muss sich beim Laborleiter abmelden. 4

8. Weitere Hinweise Beim Umgang mit weiteren Laboreinrichtungen ist die Einweisung durch den Laborleiter bzw. Laboringenieur erforderlich. Arbeiten im Labor dürfen nur unter Aufsicht erfolgen; Abweichungen sind nur nach Absprache möglich. Taschen und Garderobe dürfen nicht im Labor abgestellt werden. Es muss sparsam mit Chemikalien, Gas, Wasser, Strom, Reinigungspapier und Verbrauchsmaterial umgegangen werden. Ungewöhnliche Vorkommnisse im Labor sind unverzüglich dem Laborleiter bzw. Laboringenieur zu melden. 9. Verhalten im Gefahrfall - Personenschutz geht vor Sachschutz. - Ruhe bewahren und überstürztes unüberlegtes Handeln vermeiden. - Gefährdete Personen warnen, ggf. zum Verlassen der Räume auffordern. Mit geltende Vorschriften: Hausordnung Allgemeine Laborordnung der GUV-Regel Laboratorien, GUV-R 120 (bisher 16.17) Broschüre Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien Sicherheitsdatenblätter Betriebsanweisungen Gebrauchsanweisungen Freigegeben: 05.09.2017 gez. Prof. Dr. Behrendt 5

Von der Laborordnung Textilchemie habe ich Kenntnis genommen. Die Vorschriften und Hinweise, auch in der erhaltenen Broschüre Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien werde ich beachten. Praktikum: (Name in Druckbuchstaben) Semester: (Datum und Unterschrift) 6