Gültigkeit per Amtsperiode Mai 2017 Seite 1/8

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Die Schulpflege bezeichnet die Schulen und legt das Organisationsstatut fest. Die Schulpflege bezeichnet die Schulen.

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Transkript:

Mai 2017 Seite 1/8 Allgemein Die Primarschulpflege Regensdorf besteht mit Einschluss des Präsidiums aus 5 Mitgliedern. Das Präsidium ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats. Im Übrigen konstituiert sich die Primarschulpflege selbst. Die Primarschulpflege führt die Kindergarten- und die Primarstufe der öffentlichen Volksschule sowie die Musikschule. Sie nimmt weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahr, soweit nicht andere Organe zuständig sind (Gemeindeordnung 2018, Art. 26 35). Jedem Mitglied der Primarschulpflege ist ein Ressort oder sind mehrere Ressorts zugeteilt. Die Aufgaben des einzelnen Ressorts sind im Pflichtenheft beschrieben. Ressort-übergreifend werden folgende Erwartungen an Schulpflegemitglieder gestellt: Verfügbarkeit Es gibt Verpflichtungen, die tagsüber (Montag bis Freitag) wahrgenommen werden müssen. Berufstätige müssen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit flexibel zu handhaben, um für die Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Gemeindeversammlung Pro Jahr sind vier Gemeindeversammlungen terminiert. Sie finden jeweils am Montag ab 19.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist Pflicht. Sitzung der Primarschulpflege Die Sitzungen der Primarschulpflege finden in der Regel ein Mal pro Monat jeweils am Montagabend statt. Die Teilnahme ist Pflicht. Von Gesetzes wegen nehmen auch weitere Personen wie Schulleitungen, die Leitung Schulverwaltung und eine Lehrervertretung teil. Weiter nimmt die Leitung Bildung daran teil. An den Schulpflegesitzungen werden Beschlüsse von strategischer Bedeutung oder von grösserem finanziellem Ausmass gefällt. Die Primarschulpflege bespricht an sogenannten Think Tank noch nicht beschlussfähige Geschäfte, diskutiert wichtige und anstehende Themen und tauscht sich generell aus. Strategietagung Pro Schuljahr werden in der Regel zwei Strategietagungen durchgeführt. Diese finden jeweils an einem Samstag (ganzer Tag) statt. Die Teilnahme ist Pflicht. Weitere Teilnehmende sind die Schulleitungen, die Leitung Bildung, die Leitung Schulverwaltung und mögliche Gäste.

Mai 2017 Seite 2/8 Festivitäten und Anlässe Das jährliche Sommerfest der Primarschule Regensdorf für alle Mitarbeitende findet am Freitagabend vor den Sommerferien statt. Dieser Anlass bietet die Möglichkeit, die Mitarbeitenden kennen zu lernen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme als Schulpflegemitglied ist Pflicht. Die Schuleinheiten führen während des Schuljahres verschiedene Anlässe während der Unterrichtszeit durch. Gerne werden dazu Schulpflegemitglieder eingeladen. Es ist erwünscht, dass solche Anlässe besucht werden. Pro Schuljahr finden zwei Informationsveranstaltungen für Lehrpersonen statt - jeweils am Dienstag um 16.15 Uhr in der Mehrzweckhalle Pächterried. Die Teilnahme als Schulpflegemitglied ist Pflicht. Schulbesuche Die Lehrkräfte haben von Gesetzes wegen das Anrecht, von der Primarschulpflege besucht zu werden. Die Primarschule Regensdorf hat für diese Schulbesuche und die damit zusammenhängende qualitative Beurteilung des Unterrichts eine spezielle Regelung erstellt. Die Schulbesuche finden pro Schuljahr an fünf Vormittagen statt. Die Schulpflegemitglieder sind zur Teilnahme an deren drei verpflichtet. Weiterbildung Die offiziellen Kurse für die Ausübung des Behördenamts sind zu besuchen (Einführung ins Schulpflegeamt, Mitarbeiterbeurteilung). Die Kosten dafür werden von der Primarschule Regensdorf übernommen. Weitere individuelle Weiterbildungen im Zusammenhang mit dem Behördenamt sind möglich. Mitarbeiterbeurteilung Die Primarschulpflege ist verantwortlich für die Mitarbeiterbeurteilung des Lehrpersonals. Dafür wird eine eigene Planung pro Schuljahr vorgenommen. Das Schulpflegemitglied ist dazu verpflichtet, die dazu gehörenden Schulbesuche vorzunehmen. Die Beurteilungsverantwortung liegt bei der jeweiligen Schulleitung. Administrative Arbeiten Als Schulpflegemitglied sind auch diverse administrative Arbeiten auszuführen, die von zuhause oder vor Ort in der Schulverwaltung erledigt werden müssen. Ein eigener Computer zuhause und der Umgang damit werden vorausgesetzt. Der wöchentliche Gang in die Schulverwaltung zur Leerung des eigenen Postfachs ist Pflicht. Schweigepflicht Das Schulpflegemitglied unterliegt der Schweigepflicht und berücksichtigt in seiner Arbeit die Richtlinien zum Datenschutz und zur Datensicherheit der Primarschule Regensdorf.

Mai 2017 Seite 3/8 Ressortspezifisch Dem Präsidium gehören - neben den präsidialen Aufgaben - auch die Bereiche Finanzen und Personelles sowie die Organisation der Kommunikation an. Mit Beginn der Amtsperiode 2014-2018 ist eine Geschäftsleitung installiert worden, welche die Mitglieder der Primarschulpflege von den operativen Aufgaben entlastet. Die Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus dem Präsidium der Primarschulpflege, der Leitung Schulverwaltung und der Leitung Bildung. Damit die Geschäftsleitung die operativen Aufgaben erfüllen kann und über abschliessende Entscheidungsbefugnis verfügt, ist es unabdingbar, dass dem Präsidium der Bereich Personelles angegliedert ist. Alle Personalentscheide, mit Ausnahme des hohen Kaders (Schulleitungen, Leitung Bildung und Leitung Schulverwaltung), werden in der Geschäftsleitung gefällt. Die Geschäftsleitung ist auch erste Anlaufstelle für Projekte der Schulleitungskonferenz (SLK) und der Primarschulpflege, welche sie vorbespricht, in Auftrag gibt und analysiert. Mit Einführung der Einheitsgemeinde, und damit im Rahmen der neuen Gemeindeordnung mit Gültigkeit per 01.01.2018, ist das Präsidium der Primarschulpflege zugleich Mitglied des Gemeinderats Regensdorf. Damit das Präsidium der Primarschulpflege mit den gleichen Kompetenzen wie die anderen Mitglieder des Gemeinderats ausgestattet ist, wird ihm das Ressort Finanzen angegliedert. Sitzung der Geschäftsleitung Die Sitzungen der Geschäftsleitung finden jeden Dienstag tagsüber (ausgenommen Schulferien) statt. Teilnehmende sind das Präsidium der Primarschulpflege, die Leitung Schulverwaltung sowie die Leitung Bildung. Die Protokollführung wird durch die Stv. Leitung Schulverwaltung ausgeführt. Sitzung des Gemeinderats Das Präsidium der Primarschulpflege ist eines der sieben Mitglieder des Gemeinderats und nimmt an dessen Sitzungen teil. Die Sitzungen finden 14-täglich jeweils am Dienstag am frühen Abend statt. Verpflichtend ist das vorgängige Studium der Sitzungsakten. Die Teilnahme am anschliessenden gemeinsamen Nachtessen des Gemeinderats wird erwartet. Mitarbeiterbeurteilung Die Verantwortung für die Mitarbeiterbeurteilung für Schulleitende liegt beim Präsidium der Primarschulpflege. Die Leitung Bildung wirkt massgebend mit. Personalführung Das Präsidium der Primarschulpflege ist direkt der Leitung Schulverwaltung, der Leitung Bildung und den Schulleitungen (ausgenommen Musikschulleitung) vorgesetzt. Es führt ein jährliches Mitarbeitergespräch mit der Leitung Schulverwaltung und der Leitung Bildung. Die Primarschulpflege Regensdorf hat die Personalführung der Schulleitungen (inkl. Musikschulleitung) an die Leitung Bildung delegiert.

Mai 2017 Seite 4/8 Arbeitsaufwand Aufgaben Aufwand Inhalt in Std Basisarbeitszeit zur Ausführung des Schulpflegeamts 200 - Administration - Mails - Sitzungen, welche unten nicht speziell aufgeführt sind - Vernetzungsaufgaben - öffentliche Auftritte - u.a. Gemeindeversammlungen 15 Präsenz an den Gemeindeversammlungen 4x pro Jahr Gemeinderatssitzungen 150 25 Gemeinderatssitzungen inkl. Vor- und Nachbereitung Schulpflegesitzungen 40 6-8 Sitzungen inkl. Vor- und Nachbereitung Think Tank 10 4 Austauschsitzungen inkl. Vor- und Nachbereitung der Primarschulpflege Geschäftsleitungssitzungen 160 40 Geschäftsleitungssitzungen inkl. Vor- und Nachbereitung Schulbesuche 15 3 Unterrichtsbesuchsmorgen mit Vor- und Nachbereitung Mitarbeiterbeurteilungen 6 ca. 3 pro Schuljahr inkl. Vor- und Nachbereitung (nur für Schulleitungen) Strategietagungen 20 2 Strategietagungen inkl. Vor- und Nachbereitung Informationsveranstaltung 4 2 Veranstaltungen pro Schuljahr für Lehrpersonen Finanzkommission 10 2-4 Sitzungen inkl. Vor und Nachbereitung Sommerfest 4 Präsenz der Primarschule Total Stunden 634

Mai 2017 Seite 5/8 Präsidium Finanzen -- Personelles Verantwortung Stellvertretung Gemäss Konstituierungsbeschluss führt das Präsidium der Primarschulpflege Regensdorf das Ressort Personelles als Verwaltungsvorstand (vgl. Geschäftsreglement) Vizepräsidium der Primarschulpflege Regensdorf Instrumentarium Vizepräsidium Leitung Schulverwaltung Leitung Bildung Geschäftsleitung Finanzverwaltung Personalfachstelle Schulleitungen Krisenstab 1. Aufgaben 1.1 Präsidium Mitglied des Gemeinderats Regensdorf Leitung und Entwicklung der Primarschule Regensdorf Leitung der Sitzungen der Primarschulpflege Vertretung der Primarschule nach Innen und nach Aussen Personalführung des direkt unterstellten Kaders, inkl. Mitarbeiterbeurteilung (Leitung Schulverwaltung, Leitung Bildung, Schulleitungen) Arbeitszeugnisse für das direkt unterstellte Kader ausstellen Antragstellung an die Primarschulpflege auf Kündigung des direkt unterstellten Kaders Gewährleistung des Informationsflusses zur Primarschulpflege, zur Leitung Schulverwaltung, zur Leitung Bildung und zu den Schulleitungen Vorsitzender der Geschäftsleitung Aufsicht über die Schulverwaltung Leitung des Krisenstabes Ansprechperson für Medien 1.2 Finanzen Finanzielle Führung der Primarschule Regensdorf 1.3 Personelles Erstellung der Anforderungsprofile und Pflichtenhefte für das Kader (Genehmigung durch die Primarschulpflege)

Mai 2017 Seite 6/8 Durchführung der Anstellungsverfahren für das Kader (Anstellung durch die Primarschulpflege) Anstellung und Entlassung von Mitarbeitenden (ohne direkt unterstelltes Kader) Behandlung von Weiterbildungsgesuchen, welche die Kompetenz des Kaders übersteigen Behandlung von Urlaubsgesuchen von allen Mitarbeitenden, sofern die Gesuche nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Instanz fallen Behandlung von Einsprachen von Mitarbeitenden gegen Anordnungen der Schulleitungen in personellen Fragen Disziplinar- und Administrativmassnahmen gegenüber Mitarbeitenden, soweit nicht eine andere Stelle zuständig ist Bewilligung von Pensenzuteilungen Mitarbeiterbeurteilung des Personals (ohne Kader), Aufsicht und Abnahme MAB Aufsicht über die Personaladministration zusammen mit der Leitung Schulverwaltung 2. Pflichtenheft 2.1 Präsidium Das Präsidium hat die Aufsicht über den Geschäftsgang der Primarschule in organisatorischer und personeller Hinsicht und überwacht die Entwicklung der Primarschule leitet die Primarschulpflegesitzungen und Aussprachen und hat die organisatorische Aufsicht über die Primarschulpflege fällt nach Rücksprache mit dem betreffenden Ressortvorstand dringende Entscheide, die nicht auf die nächste Sitzung verschoben werden können (Präsidialverfügung); diese Entscheide sind an der nächsten Primarschulpflegesitzung zu protokollieren koordiniert die Tätigkeit der Primarschulpflege mit den Ressorts und ist über alle wichtigen Vorkommnisse, die im Interesse der Schule liegen, zu orientieren ist Bindeglied und direkte Vorgesetzte der Schulleitungen beaufsichtigt die Tätigkeit des Personals der Schulverwaltung und ist direkte Vorgesetzte der Leitung der Schulverwaltung führt Mitarbeiterbeurteilungen durch (Leitung Schulverwaltung, Leitung Bildung, Schulleitungen) ist verantwortlich für die Einführung der jeweils neuen Mitglieder der Primarschulpflege vertritt die Primarschulpflege an verschiedenen Behörden- resp. Schulpräsidenten-Konferenzen

Mai 2017 Seite 7/8 2.2 Finanzen - 2.3 Personelles - 3. Weisungsbefugnis 3.1 Präsidium Das Präsidium der Primarschulpflege hat Weisungsbefugnis gegenüber dem direkt unterstellten Personal und zur Geschäftsführung der Geschäftsleitung. 3.2 Finanzen - 3.3 Personelles Als Verwaltungsvorstand für das Ressort Personelles hat das Präsidium der Primarschulpflege Weisungsbefugnis in Bezug auf alle dem Ressort zugewiesenen Prozesse. 4. Entscheidungsbefugnis 4. 1 Präsidium Präsidialentscheide gemäss 67 GG auf Antrag der Ressortverantwortlichen und der Geschäftsleitung personalrechtliche Anordnungen beim direkt unterstellten Personal Antrag zur Anstellung und Entlassung des direkt unterstellten Personals abschliessender Entscheid über die Zuweisung von Geschäften Entscheid über die Anhebung von Rechtsmittelverfahren und Prozessen sowie den Beizug von Fachpersonen Delegation von Präsidialaufgaben ans Vizepräsidium Zeichnungskompetenz für sämtliche Gemeindebeschlüsse zusammen mit der Leitung der Schulverwaltung Das Präsidium der Primarschulpflege ist berechtigt, jedes Geschäft in seinem Kompetenzbereich der Gesamtbehörde konsultativ oder zum Entscheid vorzulegen. 4.2 Finanzen - 4.3 Personelles a) abschliessend Anstellung von allem Personal (ohne Kader) inkl. Schulhauszuteilung Personalrechtliche Anordnungen gegenüber Mitarbeitenden (ohne Kader) Ausgaben für Weiterbildung des Personals, welche die Kompetenz des Kaders übersteigen Zeichnungskompetenz über sämtliche Beschlüsse im Kompetenzbereich des Ressorts, zusammen mit der Leitung Schulverwaltung.

Mai 2017 Seite 8/8 b) nicht abschliessend (Einsprachemöglichkeit an die Primarschulpflege Regensdorf) Entlassung von Mitarbeitenden Personalrechtliche Anordnungen gegenüber dem Kader Stellen sich Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, legt der Verwaltungsvorstand Personelles die Grundsatzfrage der Primarschulpflege zum Entscheid vor. 5. Finanzkompetenz Siehe IKS-Prozess Finanzkompetenzen 6. Unterschriftenund Visumsregelung Siehe Geschäftsreglement der Primarschulpflege Regensdorf 7. Arbeitsweise 7.1 Präsidium Das Präsidium der Primarschulpflege führt die Geschäfte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung und lässt sich regelmässig über die Geschäfte in den Ressorts orientieren. 7.2 Finanzen - 7.3 Personelles Der Verwaltungsvorstand Personelles informiert in der Geschäftsleitung der Primarschule Regensdorf über sämtliche in Routinegeschäften getroffenen Entscheide traktandiert anstehende Geschäfte mit besonderem Charakter vor dem Entscheid zur Beratung in der Geschäftsleitung orientiert in der Primarschulpflege in vereinbarten Intervallen über getätigte Sachgeschäfte überwacht den Vollzug der Anordnungen durch die Schulverwaltung (Personelles) oder Schulleitung