Wien, Betreff: Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf der Novelle des Ökostromgesetzes Geschäftszahl: BMWFW /0003- III/1/2017

Ähnliche Dokumente
Ökostromförderung. Situation Österreich und Ausland. DI Dr. Horst Jauschnegg. Unterstützungssysteme für Ökostrom in EU-27

9020 K l a g e n f u r t a m W ö r t h e r s e e, Mie ß t a l e r S t r a ß e 1 D V R I n t e r n e t : w w w. k t n. g v.

Aktuelles zur Tarifförderung von Biogasanlagen

Gesamte Rechtsvorschrift für Ökostrom-Einspeisetarifverordnung Langtitel. Änderung. Präambel/Promulgationsklausel

Bezug: BMWFW /0003-III/1/2017

RESOLUTIONSANTRAG. zur Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Klima- und Energieprogramm 2020; überarbeitete 2. Auflage; Ltg.

1 von 6 E N T W U R F

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 18. September 2012 Teil II

ÖSET-VO

Aktuelle Fördermöglichkeiten bei der Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken

Ziel 2030: 100% erneuerbare Stromversorgung *

Neues aus Sicht der OeMAG

Aufgrund des 22b Abs 1 bis 3 Ökostromgesetz BGBl. I Nr. 149/2002 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2006, wird verordnet:

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(2) Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, welche auf Freiflächen errichtet werden, werden wie folgt festgesetzt:

tarife bei Holzgasanlagen MMag. Josef Holzer Rechtsabteilung OeMAG

Das neue Ökostromgesetz: Ein Schritt in Richtung nachhaltige Energiezukunft? ÖGUT Themenfrühstück 15. April 2011

Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen bis zum 1. Dezember 2008

Treibhausgas-Bilanz 2015

Förderung Geothermie in Österreich Informationsveranstaltung Geothermie

Österreich auf gutem Weg zu den Zielvorgaben für 2020?

von Bundesverband Bioenergie e.v. (BBE) Deutscher Bauernverband e.v. (DBV) Fachverband Biogas e.v. (FvB) Fachverband Holzenergie (FVH)

Experteninterview mit Stefan Rappen Fachanwalt für Verwaltungsrecht CBH Rechtsanwälte

Die Landwirtschaftskammer Österreich erlaubt sich, zu den genannten Entwürfen folgende Stellungnahme zu unterbreiten:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Stromerzeugung aus Biomasse Nachhaltige Nutzung von Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplung. FVS-Workshop Systemanalyse im FVS

Gutachten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Klimaschutzbericht 2015

Die Bedeutung der Biomassenutzung im Umfeld fluktuierender Erneuerbarer.

Österreich: Endlich! "Kleine" Ökostromgesetznovelle in Begutachtung

Energiemarkt in Österreich: politisch-rechtliche Rahmenbedingungen und Regierungspläne

Stromvermarktungswege und aktuelle Fördermöglichkeiten

Recherche RES LEGAL - Förderung Land: Österreich

Erste Windkraft-Ausbauphase abgeschlossen

Einführung eines Klimazuschlages zur Erreichung der KWK-Ausbauziele und der THG-Minderungsziele

BioTransform.at. Using domestic land and biomass resources to facilitate a transformation towards a low-carbon society in Austria

KELAG-Symposium 2017 Die kleine ÖSG-Novelle und die gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen

Paris wie geht s weiter?

d) bei einem Brennstoffnutzungsgrad von über 67,5%... 18,38 Cent/kWh;

Umsetzung der Klimaschutzziele - Chance und Risiko Dr. Josef Mayrhuber Verbund

Energieeffizienz - Der Schlüssel zu einer wirksamen Energieund Klimastrategie Österreichs

E-Mobilität braucht 100% erneuerbare Energie

Energiebericht Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude. Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft

1. Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring Wien

Ökostromgesetz

MARKTINTEGRATION UND FÖRDERUNG ERNEUERBARER

EEG-Erfahrungsbericht 2007: Handlungsempfehlungen zu den Regelungen zur Stromerzeugung aus Biomasse

Erneuerbare Energie in Österreich. Peter Molnar Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ)

Zahlt sich Biogas-Produktion in Zukunft aus? Werner Fuchs. Fachtagung Energie Graz

MD-VD /11 Wien, 26. Mai 2011

Ökostromgesetz 2012 Analyse aus Sicht der Windkraft 14. Februar 2012

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Position von Roche zum Bau eines Biomasse-Heizkraftwerks im Nonnenwald. Infoveranstaltung Stadt Penzberg

Der Einsatz Regenerativer bedarf langfristig sicherer Rahmenbedingungen

Session 1: Strommärkte und Klimaschutz: 100% Erneuerbare? Empowering Austria Der Beitrag der österreichischen E-Wirtschaft. Dr.

Mag. Ralph Taschke, LL.M. Sehr geehrte Damen und Herren,

Definitionen. Erneuerbare nichtfossile Energiequellen:

Ökostrom in Österreich - Eine Bestandsaufnahme

ÖSG-Novelle und gemeinschaftlich genutzte Erzeugungsanlagen - Analyse und Kommentare. Harald Proidl Leiter Ökoenergie und Energieeffizienz

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

An das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Stubenring Wien

Symposium TU Graz Ökostrom Aktuelle Entwicklungen DI Christian Schönbauer Energie-Control GmbH, Wien

Sinn und Unsinn von Grünstromzertifikaten Verein Kleinwasserkraft Österreich Jahrestagung, Feldkirch Dr. Karl Dörler, VKW-Ökostrom GmbH

Die CO 2 -Bilanz für Strausberg 2016

Tiroler Energiestrategie

Die Zukunft der Bürger-Energie-Unterhaching eg nach dem neuen EEG Erich Brand, Hermann Mader

Erläuterungen. Allgemeiner Teil

( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum BMWFW /0003-III/1/2017 Mag. Doris Stilgenbauer Februar 2017

An das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Stubenring Wien GZ. BMF /0025-I/4/2017

n Ein gemeinsames Umsetzungsprogramm für Maßnahmen in Gemeinden, Haushalten und Betrieben

Zu dem vom Bundeskanzleramt, Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform, übermittelten

Gutachten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Was ist grüner Strom?

Ökostrombericht 2011

Das Ökostromgesetz 2016

Einfluss des Stifters und seiner Rechtsnachfolger

KOALITIONSVERTRAG. Richtungsweisende Entscheidungen für die regionale Energiewende

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber

Beschäftigungseffekte

AUF ERNEUERBARE ENERGIEN SETZEN.

Solarstrom- Förderungen

Bioenergie im Gebäudebereich Biogas, Eckpfeiler im Klimaschutz?

Zum aktuellen Stand und zu den Herausforderungen der energetischen Biomassenutzung in Deutschland

Wien, den K/r/krank06

Ökowärme in Oberösterreich. Dr. Gerhard Dell

Energiebericht Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude. Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft

Grundzüge der EEG-Reform 2014

Energie Ökologie nachhaltige Energieentwicklung in Belarus

FACHDIALOG ENERGIEWENDE

Perspektiven der öffentlichen Kraft-Wärme/Kälte- Kopplung (KWKK) in Österreich. Marcus Koepp Wien 26. November 2014

GZ /52-Z4/99 An das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten z.hd. Hr. MR Dr. Steffek W i e n

Droht Deutschland eine Stromlücke?

Österreichische Energieagentur

Stellungnahme des Bundesverband Photovoltaik Österreich zum Entwurf der Novelle zum Ökostromgesetz BGBl. I Nr. 149/2002

Transkript:

35/SN-288/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Abteilung IV/1: Energie-Rechtsangelegenheiten z. Hdn. Mag. Dr.rer.soc.oec. Michael Losch Stubenring 1 1010 Wien Wien, 22.02.2017 Betreff: Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf der Novelle des Ökostromgesetzes Geschäftszahl: BMWFW-551.100/0003- III/1/2017 Sehr geehrte Damen und Herren! Das Umweltbundesamt bedankt sich für die Möglichkeit, zum Begutachtungsentwurf der Novelle des Ökostromgesetzes Stellung zu nehmen. Rahmenbedingungen Bei der Weltklimakonferenz in Paris (COP 21) Ende 2015 wurde das Übereinkommen von Paris beschlossen. Dieses sieht vor, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 C über dem vorindustriellen Niveau, wenn möglich auf 1,5 C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Nach derzeitigem Wissenstand ist es zur Erreichung dieser Zielsetzungen zumindest für Industrieländer notwendig, bis Mitte des Jahrhunderts weitgehend auf den Einsatz fossiler Energieträger zu verzichten. 1/6

2 von 6 35/SN-288/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) Dies wird nur dann möglich sein, wenn etliche derzeit auf den Einsatz fossiler Energie basierende Anwendungen elektrifiziert werden und der dafür notwendige Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Folglich sind Maßnahmen wie die ab 1. März 2017 startende Förderungsaktion für Betriebe, Vereine und Gemeinden zur Forcierung der Elektromobilität im Zuge der Umweltförderung Inland aus Klimaschutzsicht nur dann voll wirksam, wenn der zusätzliche Strombedarf aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung gestellt wird. Daher ist der rasche Ausbau der Ökostromproduktion ein wesentlicher Pfeiler beim nachhaltigen Umbau des österreichischen Energiesystems, welches derzeit noch stark von importierten fossilen Energieträgern abhängig ist (2015 68 % fossile Energieträger bei einer fossilen Importabhängigkeit von 86 % (Presseaussendung Eurostat 2017)). Eine Erhöhung der Ökostromproduktion hilft somit nicht nur, die Emissionen von Treibhausgasen zu senken, sondern steigert auch die Versorgungssicherheit und leistet einen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele der Europäischen Union für 2030. Demzufolge ist es notwendig, den Ausbau der Ökostromproduktion in Österreich rasch voranzutreiben und bestehende Hürden abzubauen. Generelle Anmerkungen Grundsätzlich wird die zweistufige Vorgehensweise zur Novellierung des Ökostromgesetzes gutgeheißen. Der vorliegende Entwurf einer kleinen Ökostromnovelle trägt aber der eingangs erwähnten gesellschaftspolitischen Zielsetzung einer Ausweitung der Ökostromproduktion ungenügend Rechnung. Zielsetzung muss sein, einen raschen, kontinuierlichen und umfassenden Ausbau von Ökostrom unter Berücksichtigung des Zielpfads bis 2050 zu ermöglichen. Im Rahmen der vorgeschlagenen kleinen Ökostromnovelle sollte analog zur im Jahr 2011 umgesetzten Regelung ein Abbau der bestehenden, langen Warteschlangen und somit eine rasche Errichtung der geplanten Anlagen ermöglicht werden. Eine Verlängerung der Verfallsfrist von drei auf vier Jahre reicht dazu nicht aus, zumal bei einzelnen Technologien deutlich längere Warteschlangen bestehen. Aus Gründen der Planungssicherheit wird die vorge- 2/6

35/SN-288/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 3 von 6 sehene Bestimmung, dass ab dem vierten Jahr nach Antragstellung die letztverfügbaren Preise zu Grunde zu legen sind, abgelehnt. Anmerkung zum KWK-Punkte-Gesetz: Die finanzielle Unterstützung für den Betrieb von KWK-Anlagen auf Basis fossiler Rohstoffe wird generell kritisch gesehen, da eine derartige Subventionierung fossiler Energieträger den Wettbewerb verzerren und die Wettbewerbsfähigkeit und in Folge auch die Marktdurchdringung erneuerbarer Energieträger vermindern kann. Aufgrund der besonderen gegenwärtigen Marktbedingungen kann aber zur Stärkung der Position der Fernwärme in größeren Städten die vorgesehene Regelung nachvollzogen werden. Es wird jedoch eine stärkere Befristung auf drei Jahre, eine Senkung der Deckelung von 45 auf 40 Euro/MWh KWK-Strom und eine explizite Beschränkung auf Erdgas-KWK-Anlagen angeregt. Ferner sollte klargestellt werden, dass ungekoppelt erzeugte Strommengen nicht für die Bemessung der Förderung herangezogen werden, selbst wenn im jeweiligen Monat das Effizienzkriterium erfüllt wird. Anmerkung zum ElWOG: Das Umweltbundesamt begrüßt die rechtliche Regelung zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, da hiermit ein wesentliches Hemmnis für die Nutzung relevanter Flächen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen beseitigt wird. 66 Abs. 2a ElWOG: Die frühzeitige Bekanntgabe einer geplanten Stilllegung einer Erzeugungsanlage bzw. von Erzeugungskapazitäten von mehr als 20 MWel wird hinsichtlich der Vorbeugung von Erzeugungsengpässen und der damit verbundenen Unterstützung der Versorgungssicherheit begrüßt. Anmerkungen zu einzelnen Bestimmungen 14 Abs. 6: Die Möglichkeit, anstelle des verordneten Tarifs einen Netzparitäts-Tarif in Anspruch zu nehmen, sollte auch für PV-Anlagen kleiner 20 kw gestrichen werden, da dieser Tarif keinen Anreiz zur Maximierung des Eigenverbrauchs setzt. 15 Abs. 5: Eine Erstreckung der Verfallsfrist für bereits eingereichte und bei der OeMAG gereihte Anträge auf Kontrahierung von drei auf vier Jahre ist nicht ausreichend, da bei einzelnen Technologien deutlich längere Warteschlangen bestehen. Analog zum Warteschlangenabbau im Jahr 2011 über das Ökostromgesetz 2012 sollte eine entsprechende Regelung erlassen wer- 3/6

4 von 6 35/SN-288/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) den, die eine rasche Errichtung der bereits fertig projektierten Anlagen ermöglicht. Somit könnten die laut Erläuterungen in Millionenhöhe bestehenden Planungskosten einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden. Die vorgesehene Bestimmung, dass ab dem vierten Jahr nach Antragstellung die letztverfügbaren Preise zu Grunde zu legen sind, widerspricht der Planungssicherheit, die ohnehin durch die langen Wartefristen unterminiert wird, und wird als investitionsfeindlich abgelehnt. 15 Abs. 6: Die verschärften zeitlichen Anforderungen hinsichtlich Bestellung und Errichtung von PV-Anlagen werden unterstützt, da sie die Blockade von Fördermitteln durch nicht errichtete Anlagen erschweren. 15 Abs. 7: Grundsätzlich wird die vorgeschlagene Reihung nach qualitativen Kriterien bei PV-Anlagen gutgeheißen. Um der Tatsache zu begegnen, dass die Nachfrage die zur Verfügung gestellten Mittel erfahrungsgemäß binnen kurzer Zeit übersteigt, wird aber vorgeschlagen, die Untergrenze für Anlagen auf 10 kw anzuheben. Im Gegenzug sollte die Obergrenze im Rahmen der Förderung durch den Klima- und Energiefonds ebenfalls angehoben werden und das Förderbudget entsprechend angepasst werden. 17 Abs. 1 und Biogas-Nachfolgetarifverordnung 2017: Die Sicherung von bestehenden effizienten Biogasanlagen wird befürwortet. Die vorgeschlagene kontingentunabhängige Realisierung durch eigene Mittel in Höhe von 5 Mio. verhindert, dass die Nachfolgetarife das zur Verfügung stehende Volumen für Biomasse-Neuanlagen schmälert. Es wird jedoch angeregt, dass die in der Biogas-Nachfolgetarifverordnung 2017 festgelegte Staffelung der Tarife gestreckt wird, so dass der Maximaltarif erst ab einem Brennstoffnutzungsgrad von 75 % gewährt wird, um einen Anreiz für einen stärker wärmegeführten Betrieb zu setzen. Generell erscheint das Tarifniveau, insbesondere bei größeren Anlagen, im Vergleich zu dem derzeit für Neuanlagen vorgesehenen Tarif und den bisher gültigen Nachfolgetarifen hoch. Jedenfalls sollte für Anlagen, die nicht vorwiegend auf Basis von biogenen Reststoffen betrieben werden, ein Abschlag auf den Tarif vorgesehen werden. 18 Abs. 1: Bei der Minimierung von Ausgleichsenergiekosten ist zu bedenken, dass eine reduzierte Einspeisung aus erneuerbaren Energieträgern in der Regel zu höheren Treibhausgasemissionen führt. Eine Reduktion der Ein- 4/6

35/SN-288/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 5 von 6 speisung bei Abweichungen der tatsächlichen Erzeugung von der Prognose sollte daher nur erfolgen, wenn die Vorteile die Nachteile deutlich überwiegen. 23 Abs. 3: Um den Resttopf zu entlasten, sollte die jährliche Degression um 1 Mio. gestrichen werden. Außerdem sollte der PV-Netzparitätstarif abgeschafft werden und PV-Kleinanlagen vermehrt über den Klima- und Energiefonds gefördert werden (s. Anmerkungen oben). Außerdem wird kritisch gesehen, dass die Verschiebung vom Resttopf zur Wasserkraft bereits ab 2017 gelten soll, wo doch das im Jahr 2017 über den Resttopf verfügbare Unterstützungsvolumen bereits ausgeschöpft ist. 26 und 27: Im Rahmen der vorliegenden Novelle soll das Fördervolumen für Kleinwasserkraft angehoben werden. Dies wird begrüßt, da bereits mehr Projekte eingereicht wurden, als Mittel zur Verfügung stehen. Unklar ist aber, warum auch die Fördersätze für Kleinwasserkraft angehoben werden. Laut Ökostrombericht wurde bis Anfang 2016 353 Anlagen mit einer Engpassleistung von 228 MW eine maximalen Förderung von 163,1 Mio. genehmigt. Man kann daher nicht von einer mangelnden Effektivität des Instruments unter gegenwärtigen Fördersätzen sprechen. Es besteht die Gefahr, dass durch die höheren Fördersätze mit den zusätzlichen Mitteln nicht mehr Projekte unterstützt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die geplante Anhebung der Höhe des Investitionszuschusses für Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung von 10 MW von 10 auf 15% und der Obergrenze von 400 auf 650 Euro pro kw im Unterschied zur bisherigen Regelung ein großer Sprung zwischen diesen Anlagen und mittleren Wasserkraftanlagen über 10 MW besteht. Für Klein- und mittlere Wasserkraft ist eine Begrenzung der Höhe des Investitionszuschusses laut AUGV vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 27 Abs. 2 die Förderung von mittleren Wasserkraftanlagen mit 2014 begrenzt ist und die vorgesehenen Fördermittel von 50 Mio. laut Ökostrombericht bereits ausgeschöpft sind. Weitere inhaltlich-redaktionelle Anmerkung 15b Z 4: In Konsistenz mit der vorgeschlagenen Neufassung von 5 Abs. 1 Z 12 und 9 Abs. 1 Z 2 sollte die Wortfolge bei Photovoltaikanlagen zusätzlich die Peakleistung gestrichen werden. 5/6

6 von 6 35/SN-288/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) Für weiterführende technische Fragen steht Ihnen gerne Dr. Michael Gössl unter der Telefonnummer 01 31304-5549 sowie unter der E-Mail-Adresse michael.goessl@umweltbundesamt.at zur Verfügung. Eine Kopie der Stellungnahme wird wunschgemäß per E-Mail ebenfalls an das Präsidium des Nationalrates übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Jürgen Schneider, e.h. Prokurist Tel.: +43-(0)1-313 04 / 5863 Fax: +43-(0)1-313 04 / 5800 E-Mail: juergen.schneider@umweltbundesamt.at 6/6