Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge

Ähnliche Dokumente
Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Patientenverfügung (PV)

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Weinfelden. Der Vorsorgeauftrag. Aktionsmonat für Seniorinnen und Senioren 21. November 2018

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat

Sorgen für sich selber und andere entlasten

Selbstbestimmte Vorsorge

Generalversammlung vom

Was heisst selbstbestimmte Vorsorge?

Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann?

Selbstbestimmte Vorsorge

Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament

Albert Rappo Sozialarbeiter HFS

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung nach ESR

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich

Infoveranstaltung Private Mandatsträger. Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung

Vorsorgen. Keine Angst vor KESB und Banken lic. iur. Peter E. Widmer, Notar. Seite 1

errichtet von Notar Dr. Benno Studer, Aargauische Urkundsperson mit Büro in Laufenburg/Frick/Möhlin VORSORGEAUFTRAG (gemäss Art. 360 ff.

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt

Informationsveranstaltung

Vorsorgeauftrag. oder in einer der beiden für die Errichtung vorgeschriebenen Formen, widerrufen (Art. 362 ZGB).

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin

Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Vorbemerkungen. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 1. VORSORGEAUFTRAG / PATIENTENVERFÜGUNG Brauche ich das? Wie mache ich das?

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller

Docupass: Vorsorgedokumente

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Vorsorge im Alter

Vorsorgeauftrag. Informations-Anlass HEV Weinfelden 11. November Dr. iur. Dean Kradolfer Rechtsanwalt

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29.

Neues Erwachsenenschutzrecht ein Überblick. Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen

Der Erwachsenenschutz

Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge II

Es ist nie zu früh, an später zu denken

Wann habe ich mit der KESB zu tun?

HEV Appenzell A. Rh. Selbstbestimmte Vorsorge im Zusammenhang mit Grundeigentum. Herisau,

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Für welchen Fall ist ein Vorsorgeauftrag? - Bei Verlust der Urteilsfähigkeit - Keine behördliche Massnahme notwendig

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Vorsorgeauftrag. als Instrument zur Sicherstellung der Weiterführung einer Firma. Dr. Martin E. Looser. Rechtsanwalt und Notar / Partner bei:

Der Vorsorgeauftrag. Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Aufgaben und Grenzen beim Erwachsenenschutz

Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht

Tag der offenen Tür vom 10. November 2018

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz

Der Vorsorgeauftrag. Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen. 27. Oktober 2016

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten

Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Kinga M. Weiss / Martin Ruf Januar 2012

Vorsorgeauftrag + Testament

Erwachsenenschutzrecht

eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen

Rechtliche Planung von Lebensübergängen. Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung. Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur.

Plötzlich urteilsunfähig! Vorsorgeaufträge für Jung und Alt

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.

KESB, die unbekannte Behörde

Die neuen Instrumente Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung : Form, Inhalt und Wirkungen

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Memorandum. Synergie Treuhand AG. Datum: Oktober 2016 Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Alle interessierte Privatpersonen. 1.

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Das neue Erwachsenenschutzrecht und insbesondere die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Referat Anton Genna WAG Thun 1. September 2014

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag Veranstaltung Palliativ Zug Burgbachsaal, Jörg Halter, Vize-Präsident Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, KESB - Geht mich nichts an oder doch?

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung

Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen!

Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht

Vorsorgeauftrag. oder in einer der beiden für die Errichtung vorgeschriebenen Formen, widerrufen (Art. 362 ZGB).

Umgang der KESB mit der eigenen Vorsorge

Das Erwachsenschutzgesetz: Selbstbestimmung und Verantwortung

Der vulnerable Urteilsunfähige

Herzlich willkommen zum Referat. FREI SEIN FREI BLEIBEN Informationsabend mit Fokus Vorsorgeauftrag

Herzlich willkommen. zur Infoveranstaltung des PROVIVA Spitex Fördervereins. Thema: Vorsorgeauftrag

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Selbstbestimmung Vorsorgeauftrag Was hat die KESB mit mir zu tun?

Pensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

Vorsorgeauftrag. von Hans Muster Musterweg Musterstadt St. Gallen SG

Sozialbehörde Grossaffoltern / Seniorenrat Grossaffoltern, Rapperswil BE + Schüpfen

RA Dr. Walter Sticher

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag

Transkript:

Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge Philip Schneider lic. iur. LL.M., Rechtsanwalt SCHWAGER M Ä T Z L E R S C H N E I D E R R E C H T S A N W Ä L T E 3. September 2014 (Restaurant Golf Gonten) Poststrasse 23 9001 St Gallen Tel.: 071 228 29 30 schneider@sms-lawyers.ch

Übersicht Vorsorgeauftrag (Art. 360 369 ZGB) Patientenverfügung (Art. 370 373 ZGB) 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 2

Vorsorgeauftrag Revision des Vormundschaftsrechts 2013 Verlust der Urteilsfähigkeit Fehlende Handlungsfähigkeit «Vollmacht» an Person des Vertrauens Vermeidung des Einschreitens der KESB Erteilung von Weisungen Keine Vertretung in höchstpersönlichen Angelegenheiten 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 3

Vorsorgeauftrag Art. 360 ZGB 1 Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. 2 Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.. 3 Sie kann für den Fall, dass die beauftragte Person für die Aufgaben nicht geeignet ist, den Auftrag nicht annimmt oder ihn kündigt, Ersatzverfügungen treffen. 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 4

Vorsorgeauftrag (2) Arten des Vorsorgeauftrags Persönliche Vorsorge Vermögensvorsorge Vertretung im Rechtsverkehr Erteilung von Weisungen und konkreten Anordnungen 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 5

Vorsorgeauftrag (3) Voraussetzungen der Errichtung Handlungsfähigkeit (urteilsfähig und volljährig) Form der Errichtung handschriftlich öffentliche Urkunde (Notar) 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 6

Vorsorgeauftrag (4) Änderung des Vorsorgeauftrags Jederzeit möglich Änderung, Widerruf Voraussetzung: Handlungsfähigkeit (urteilsfähig und volljährig) Form der Änderung handschriftlich öffentliche Urkunde (Notar) Vernichtung aller Exemplare 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 7

Vorsorgeauftrag (5) Der/die Beauftragte Natürliche oder juristische Person Handlungsfähigkeit Mehrere Beauftragte Beispiele Familienmitglieder, Freunde Treuhänder, Rechtsanwälte Teilung persönliche/geschäftliche Sorge 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 8

Vorsorgeauftrag (6) Eintritt der Urteilsunfähigkeit Vorlage Vorsorgeauftrags an KESB Prüfung Voraussetzungen durch KESB Gültige Errichtung Eintritt der Urteilsunfähigkeit Annahme durch Beauftragten Validierungsentscheid 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 9

Übersicht Vorsorgeauftrag (Art. 360 369 ZGB) Patientenverfügung (Art. 370 373 ZGB) 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 10

Patientenverfügung Art. 370 ZGB 1 Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. 2 Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden soll. Sie kann dieser Person Weisungen erteilen. 3 Sie kann für den Fall, dass die bezeichnete Person für die Aufgaben nicht geeignet ist, den Auftrag nicht annimmt oder ihn kündigt, Ersatzverfügungen treffen. 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 11

Patientenverfügung (2) Voraussetzung Urteilsfähigkeit genügt Form Keine Formvorschrift Schriftform empfohlen 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 12

Patientenverfügung (3) Inhalt Entscheidbefugnis und Anweisungen für medizinische Behandlungen Lebensverlängernde Massnahmen Schmerzlinderung Künstliche Ernährung Flüssigkeitszufuhr Organspende Sterbebegleitung und Sterbeort Trauerfeier, Begräbnis 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 13

Patientenverfügung (4) Muster FMH fmh.ch Dialog Ethik: dialog-ethik.ch Caritas: caritas.ch Schweiz. Patientenorganisation: spo.ch Hinweis Regelmässige Aktualisierung Information an Bevollmächtigte 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 14

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Philip Schneider lic. iur. LL.M., Rechtsanwalt SCHWAGER M Ä T Z L E R S C H N E I D E R R E C H T S A N W Ä L T E 3. September 2014 (Restaurant Golf Gonten) Poststrasse 23 9001 St Gallen Tel.: 071 228 29 30 schneider@sms-lawyers.ch

Fragen / Bemerkungen 3. September 2014 Schwager Mätzler Schneider: Die rechtliche Vorsorge 16