Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 8 Neu-Ulm, den 24. Februar Jahrgang 2017 Inhalt Seite Sitzung des Krankenhausausschusses 21 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung 21 Wasserrecht; Gewässerausbau des Himmelreichgrabens auf Fl.Nr. 640/1 der Gemarkung Hegelhofen durch die Stadt Weißenhorn (Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan Attenhofer Straße, Oberhausen) 21 Außensprechstunden des Bezirks Schwaben 22 Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter http://www.landkreis.neu-ulm.de (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen. 20
Amtsblatt Nr. 8/2017 Sitzung des Krankenhausausschusses Am Montag, 06. März 2017, 09.00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm eine Sitzung des Krankenhausausschusses statt. Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Krankenhausausschusses vom 25.01.2017 2. Bericht der Klinikleitung 3. Neubau Parkhaus am Edwin-Scharff-Haus - Sachstandsbericht 4. Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2017 für die in den Zuständigkeitsbereich des Krankenhausausschusses fallenden Haushaltsansätze 5. Informationen und Anfragen Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az. 0143.11 LABl NU S. 21/2017 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung Anlage 1 Das Landratsamt Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde hat mit dem, diesem Amtsblatt als Anlage 1 beigefügten Bescheid vom 16.02.2017, Az. 31-6024.2-20160531, Herrn und Frau Achim Arnold, Monika Arnold, Spechtweg 9b, 89278 Nersingen, die Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf Grundstücke Fl.Nrn. 199/3, 199/5 der Gemarkung Nersingen erteilt. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu- Ulm, Zimmer 228, bei Frau Ludwig, während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt. Az. 31-6024.2-20160531 LABl NU S. 21/2017 Wasserrecht; Gewässerausbau des Himmelreichgrabens auf Fl.Nr. 640/1 der Gemarkung Hegelhofen durch die Stadt Weißenhorn (Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan Attenhofer Straße, Oberhausen) Anlage 2 Die o.g. Bekanntmachung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 2 bei. Az. 42-6414.2/8 LABl NU S. 21/2017 gez. Thorsten Freudenberger, Landrat 21
Amtsblatt Nr. 8/2017 BEKANNTMACHUNGEN ANDERER BEHÖRDEN UND DIENSTSTELLEN! Bezirk Schwaben 86150 Augsburg, 29.11.2016 Prinzregentenstraße 9 Außensprechstunden des Bezirks Schwaben Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung zu Fragen im Landratsamt Neu-Ulm an. - der Hilfe zur Pflege - und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Unter Hilfe zur Pflege versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige meist ältere Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen. Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 07. März 2017, 10.00 bis 12.00 Uhr, im Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer Nr. 100 statt. Eine Terminabsprache ist möglich unter Telefon 0821/3101-216 oder per E-Mail: Buergerberatung@bezirk-schwaben.de 22
Bekanntmachung Wasserrecht; Gewässerausbau des Himmelreichgrabens auf Fl.Nr. 640/1 der Gemarkung Hegelhofen durch die Stadt Weißenhorn (Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan Attenhofer Straße, Oberhausen) Die Stadt Weißenhorn hat unter Planvorlage die Plangenehmigung für den Ausbau des Himmelreichgrabens auf Fl.Nr. 640/1 der Gemarkung Hegelhofen beantragt. Dort sollen nach den vorliegenden Plänen eine Aufweitung und Mäandrierung am Gewässer entstehen. Ebenso sollen die Betonrinnsteine im Bachbett auf Fl.Nr. 639 entfernt werden. Der Ausbau des Himmelreichgrabens stellt einen Gewässerausbau nach 67 Wasserhaushaltsgesetz WHG- dar und bedarf der vorherigen Planfeststellung, 68 Abs. 1 WHG. Die beantragte Gewässerausbaumaßnahme ist ferner ein Vorhaben nach 2, 3 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG- i.v.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG und bedarf einer standortbezogenen Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit durch das Landratsamt Neu-Ulm. Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich. Gemäß 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Az.: 42-6414.2/8 Landratsamt Neu-Ulm