Wege zu einem besseren Klima Förderprogramm Kommunale Klimaschutzkonzepte und weitere Förderprogramme
Förderprogramme des BMU Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Zuwendungszweck: Anreiz zur Erreichung der Zieles des EU-Rates Schaffung von breitenwirksamen Konzepten/Maßnahmen Kostengünstige und breitenwirksame Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung regenerativer Energien Abbau von Hemmnissen und Informationsdefiziten Öffentlichkeitswirksame Verbreitung von effizienten Technologien und Modellprojekten
Gegenstand der Förderung WAS wird gefördert? Erstellung von Klimaschutzkonzepten Klimaschutz-Teilkonzepten Beratende Begleitung der Konzeptumsetzung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten Klimaschutz-Teilkonzepten Klimaschutzkonzepte: Abdeckung aller klimarelevanten Bereiche Klimaschutzkonzepte können optional den Bereich "Anpassung an die Folgen des Klimawandels" beinhalten (seit 01.01.2011) Teilkonzepte: Schwerpunktbereiche oder -maßnahmen (z.b. Wärmenutzungskonzepte) Ergänzt wurden die Teilkonzepte "Anpassung an die Folgen des Klimawandels", "Klimafreundliche Abwasserbehandlung" und "Klimafreundliche Abfallentsorgung" (seit 01.01.2011) Konzeptbestandteile, gültig für beide: Energie- und CO2-Bilanz Potenzialabschätzungen Minderungsziele Maßnahmenkataloge Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasemissionen Akteurbeteiligung und Konzept Öffentlichkeitsarbeit
Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten Gefördert werden die im Rahmen des Projektes zur Umsetzung des Klimaschutz- bzw. Teilkonzeptes neu einzustellende beratende Begleitung Tätigkeit: Inhaltliche Zuarbeiten Fachliche Unterstützung Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten Beratung zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen NEU Eine auszuwählende Klimaschutzmaßnahme zur Umsetzung des Konzeptes
Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten NEU seit 01.01.2011: Umsetzung einer Klimaschutzmaßnahme durch den Klimaschutzmanager, die mindestens 80 Prozent Emissionsminderung erbringt Fördersatz 50 %, höchstens jedoch 100.000 Euro Beratende Begleitung bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten Förderung: 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördervoraussetzung WER wird gefördert? Gemeinden, Städte und Landkreise sowie die von diesen gebildeten Verbänden und sonstige Zusammenschlüsse öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen Kirchen seit 01.01.2011 keine Größenbeschränkung mehr Ausnahme: Teilkonzept Verkehr kommunale Liegenschaften, min. 10 Gebäude od. 10.000 m² BGF Es gilt ein Mindestfördervolumen von 10.000 Euro je nach Fördergegenstand
Förderrahmenbedingungen Klimaschutzkonzepte max. 1 Konzept pro Antragsteller Förderhöhe Klimaschutzkonzepte 65% zuwendungsfähige Ausgaben (nicht zurückzahlbar) Förderfähig sind Personal- und Sachkosten von fachkundigen Dritten Förderzeitraum max. 1 Jahr Antragstellung an PJT gemäß Antragsformular Antragsfristen: 1. Januar 2011 bis 31. März 2011 förderunschädlicher Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligungsbescheid
Förderrahmenbedingungen Teilkonzepte max. 3 Konzepte pro Antragsteller Förderhöhe Teilkonzepte 50 % zuwendungsfähige Ausgaben (nicht zurückzahlbar) Förderfähig sind Personal- und Sachkosten von fachkundigen Dritten Förderzeitraum max. 1 Jahr Antragstellung an PJT gemäß Antragsformular Antragsfristen: 1. Januar 2011 bis 31. März 2011 förderunschädlicher Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligungsbescheid
Förderrahmen Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten Fördervoraussetzung: Klimakonzept/Teilkonzept nicht älter als 3 Jahre Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums (z.b. Stadtrat) über die Umsetzung der Konzepte Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems Förderhöhe 65% zuwendungsfähige Ausgaben (nicht zurückzahlbar) Förderfähig sind Personal- und Sachkosten von zusätzlich eingestlltem Personal (Klimaschutzmanager) sowie eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme Förderzeitraum max. 3 Jahre für Klimaschutzkonzepte und 2 Jahre für Teilkonzepte Antragstellung an PJT gemäß Antragsformular förderunschädlicher Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligungsbescheid
Antragstellung http://www.ptj.de/klimaschutzkonzepte Antragstellung mit Hilfe des easy-antrags-assistenten unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html Antragsfristen: 1. Januar 2011 bis 31. März 2011 4 Bestandteile des Antrages: eine Vorhabensbeschreibung eine Kostenschätzung (z.b. ein Angebot), die elektronische Datei des easy-aza-formulars auf CD gebrannt oder per E-Mail die ausgefüllten, ausgedruckten, unterzeichneten und gestempelten easy-aza-formulare Weitere Hinweise geben die Merkblätter zu den förderfähigen Inhalten sowie zu wichtigen Fördervoraussetzungen
Projektträger Jülich Geschäftsbereich Umwelt Forschungszentrum Jülich GmbH Postfach 61 02 47 10923 Berlin Ansprechpartner: Silvia Schipper Tel: 030 20199-577 Fax: 030 20199-3100 E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de Prüfungsstelle Im Auftrag des BMU
Was wird noch gefördert? Weitere BMU Förderprogramme/Neuheiten seit 2011 Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Konzepten NEU: Umsetzung einer Klimaschutzmaßnahme durch den KM NEU: Beratende Begleitung bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten (Fördersatz 65%) Klimaschutzteilkonzepte NEU: auch in den Bereichen Abfall, Abwasser und Anpassung Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung mit Emissionsminderung von 60 Prozent (Fördersatz 40 %) NEU: Masterplan 100% Klimaschutz (Fördersatz 80 %) "Masterplan 100% Klimaschutz" unterstützt das Bundesumweltuministerium Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und deren Umsetzung mit einer Förderquote von 80 Prozent, wenn sie ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent senken wollen Modellprojekte mit Leitbild CO 2 Neutralität werden nicht mehr gefördert
Fördermittelprogramme nrw.bank NRW.BANK.Kommunal Invest NRW.BANK.Kommunal Invest plus KfW Investitionskredit Kommunen KfW Energieeffizient Sanieren Kommunen Investitionsprogramm Abwasser NRW NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser
Fördermittelprogramme nrw.bank Fördermöglichkeiten für Kommunen Ihre Ansprechpartner:
Fördermittelauskunft zu verfügbaren Programmen in NRW für Kommunen http://www.ea-nrw.de/kommunen Gebäudesanierung KfW-Kredite - Energetische Gebäudesanierung sozialer Infrastruktur (KfW) Investitionspakt 2009 Investitionszuschüsse für Kommunen (Bund, Land) Städtebauförderung Modernisierung Stadtbild prägender Gebäude (Bund, Land) Einsatz einzelner Energietechniken / Erneuerbarer Energien Programm für Rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw Klimaschutzinitiative: Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (BMU) "Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien (BMU/BAfA)" KfW-Programm Erneuerbare Energien Förderung von Mini-KWK-Anlage (BMU) JIM.NRW - Verkauf der durch Erneuerung von großen Heizungsanlagen erreichten CO2- Einsparungen Kommunaler Klimaschutz EnEff:Stadt Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte zur Energieeffizienten Stadt (BMWi, BMBF) European Energy Award - Managementsystem zur effektiven Energiearbeit in der Kommune (Land NRW) Klimaschutzinitiative: Klimaschutzkonzepte (BMU)
Viel Erfolg!!!!! Ihr Ansprechpartner: Silke de Roode Klimaschutzberaterin www.r3dcomm.eu