Förderprogramme zur Altbausanierung

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Transkript:

Förderprogramme zur Altbausanierung Bild Bild: Fotolia.com/DOC RABE Media

Sanieren im Altbau Beispiel: Sanierung Altbau, Bj. 1961, Wohnfläche: 120 m 2 Wärmeverluste vor Sanierung Dach 17% Kellerdecke 10% Lüftung 11% Heizung 18% Bild: Stadt Oldenburg Fenster 13% Außenwand 27% Warmwasser 4%

Förderprogramme zur Altbausanierung Stadt Oldenburg KfW BAFA Energieberatung im Amt Energieberatung vor Ort Altbausanierung 151 152 430 431 275 Energieberatung Solaranlagen Wärmepumpen Pelletheizung

Energieberatung der Stadt Oldenburg Kostenfreie Energieberatung im Fachdienst Umweltmanagement im Technischen Rathaus, Industriestr. Für Fragen zur Sanierung, Umbau, Neubau, Fördergelder zu den Themen baulicher Wärmeschutz und Anlagentechnik. Die Beratung erfolgt anhand von: Zeichnungen vom Gebäude Fotos Verbrauchsabrechnungen Schornsteinfegerprotokoll Sanierungsziele / Budget Bild: Stadt Oldenburg

Energieberatung der Stadt Oldenburg Oldenburger Energie-Check Systematischer Check vom Gebäudehülle und Haustechnik durch einen unabhängigen Experten direkt bei Ihnen. Fördervoraussetzungen: Bauantrag vor 1995 50 Prozent Nutzung für Wohnungen 90-minütige Beratung am Objekt 150, 75 Eigenanteil Kombination möglich mit: Thermografie 130 / 65 Eigenanteil Stromberatung 75 / 20 Eigenanteil Bild: Stadt Oldenburg

Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen Flyer und Bücher Telefonisch Online Stationäre Beratung Basis-Check Gebäude-Check Heiz-Check Detail-Check Informationen am Messestand

Energieberatung des BAFA Vor-Ort-Beratung Erstellung einer Potentialstudie ihres Wohngebäudes Darstellung des Ist-Zustandes und Ausarbeitung von verschiedenen Einsparvarianten umfangreicher Beratungsbericht (40-60 Seiten) Beratung Vor Ort nur durch registrierte Energieberater Berater unter: www.energie-effizienz-experten.de Oft Grundlage zur KfW-Mittel Beantragung

Energieberatung des BAFA Vor-Ort-Beratung Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Förderprogramm energetische Altbausanierung der Stadt Oldenburg Welche Maßnahmen werden gefördert? Dämmung aller Außenbauteile Erneuerung der Heizung Bild: Stadt Oldenburg Wer ist antragsberechtigt? alle natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden bis maximal sechs Wohneinheiten sowie Wohnungseigentümergemeinschaften Was sind die Voraussetzungen? Wohngebäude mit Baugenehmigung vor dem 01.01.1995 Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nur durch Handwerksbetriebe. Die Maßnahmen müssen den Anforderungen der energetischen Standards entsprechen und baurechtlich zulässig sein.

Förderprogramm energetische Altbausanierung der Stadt Oldenburg Wie sind die energetischen Standards? lfd. Sanierungs- Nr. maßnahme Bauteil Maximaler U-Wert [W/(m 2 K)] EnEV OL KfW 1.1 Wärmedämmung von Wänden Außenwand 0,28 0,24 0,2 Wärmedämmung von Kerndämmung bei zweischaligem WLG WLG 1.2 0,045 0,035 Wänden Mauerwerk W/(m K) W/(m K) 2.1 Wärmedämmung von Schrägdächer und dazugehörige Kehlbalkenlagen, Flachdächer Dachflächen 0,2 0,18 0,14 2.2 Wärmedämmung von Oberste Geschossdecken zu nicht Geschossdecken ausgebauten Dachräumen 0,2 0,18 0,14 3.1 Kellerdecken Dämmung der Kellerdecke 0,35 0,3 0,24 4.1 Erneuerung von Fenstern Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit 1,3 1,1 0,95 4.2 und Fenstertüren Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren Mehrscheibenisolierverglasung Fenster an Denkmälern 1,3 1,3 1,6 4.3 Hauseingangstüren Außentüren beheizter Räume 1,8 1,3 1,3

Förderprogramm energetische Altbausanierung der Stadt Oldenburg Wie hoch sind die Fördersummen? Bild: Stadt Oldenburg Außenwanddämmung 120 qm x 5 /qm = 600 Fenster 30 qm x 25 /qm = 750 Heizung Festpreis 500 Fördersumme 1.850 Die Höchstförderung ist abhängig von der Wohnfläche. Sie beträgt 25 pro qm Wohnfläche. Bauteil Förderung Kerndämmung der Außenwand 5, /qm Fenster 25, /qm Kellerdecke 4,5 /qm Dachschräge 6, /qm Dachgeschoßdecke 8, /qm Außenwanddämmung WDVS Synthetische Dämmstoffe 10, /qm Mineralische Dämmstoffe 12, /qm Natürliche Dämmstoffe 15, /qm Heizkessel /Therme erneuern 500,

Förderprogramm energetische Altbausanierung der Stadt Oldenburg Wie und wo wird der Antrag gestellt? Vor Beginn der Sanierungsarbeiten schriftlich beim: Amt für Umweltschutz und Bauordnung Fachdienst Umweltmanagement Stadt Oldenburg Wo gibt es die Formulare und weitere Informationen? http://www.oldenburg.de/energie

KfW - Förderprogramme Wohnwirtschaftliche Förderprogramme Kredite: Effizienzhaus (Programm 151) Einzelmaßnahmen (Programm 152) Zuschuss: Investitionszuschuss (Programm 430) Zuschuss Baubegleitung (Programm 431) Wichtig: Anträge nur in Verbindung mit einem Energieberater Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA - Zuschüsse bei Nutzung regenerativer Energien Solaranlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen Anträge ohne Energieberater möglich

Gebäude im Bestand Einzelmaßnahmen Effizienzhaus Kredit (Prg.152) bis zu 100% der Kosten max. 50.000 je WE Zinssatz 0,75% eff.! oder Zuschuss (430) bis zu 10 % der Kosten Kredit (Prg.151) bis zu 100% der Kosten max. 100.000 je WE + Tilgungszuschuß Zinssatz 0,75% eff.! oder Zuschuss (430) bis zu 30 % der Kosten

Tilgungszuschuss zum KfW Kredit (151, 152) für Gebäude vor dem 01.02.2002 Einzelmaßnahmen Heizung und/oder Lüftung Ab 01.04.2016 KfW Effizienzhaus Denkmal KfW Effizienzhaus 115 KfW Effizienzhaus 100 KfW Effizienzhaus 85 KfW Effizienzhaus 70 KfW Effizienzhaus 55 7,5 % der Darlehenssumme, bis zu 3.750 je WE 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu 6.250 je WE 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu 12.500 je WE 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu 12.500 je WE 15,0 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 je WE 17,5 % der Darlehenssumme, bis zu 17.500 je WE 22,5 % der Darlehenssumme, bis zu 22.500 je WE 27,5 % der Darlehenssumme, bis zu 27.500 je WE

KfW - Zuschussvariante (430) für Gebäude vor dem 01.02.2002 Einzelmaßnahmen Heizungs und /oder Lüftungspaket KfW Effizienzhaus 115 oder Denkmal KfW Effizienzhaus 100 KfW Effizienzhaus 85 KfW Effizienzhaus 70 KfW Effizienzhaus 55 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.000 Euro für jede Wohneinheit 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 17.500 Euro für jede Wohneinheit 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 20.000 Euro für jede Wohneinheit 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 25.000 Euro für jede Wohneinheit 30,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit

KfW Photovoltaik Speicher (275) ab 1,00 % effektiver Jahreszins auch zur Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss Beantragung über die Hausbank Antragszeitraum Höhe Tilgungszuschuss 01.01.2017 30.06.2017 19% 01.07.2017 31.12.2017 16% 01.01.2018 30.06.2018 13% 01.07.2018 31.12.2018 (Programmende) 10%

KfW - Zuschussvariante (431) Baubegleitung für Gebäude vor dem 01.02.2002 Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für den Sachverständigen (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben) gefördert. Diesen Zuschuss können Sie nur in Verbindung mit folgenden Programmen nutzen: Förderprodukte der KfW Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) oder Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430)

Förderung von Solaranlage durch das BAFA zum Beispiel: Solar für WW + Hzg : 2.500 Förderung nur, wenn die Anlage nicht über die KfW finanziert wird.

Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) Antrag bis zu einem halben Jahr nach Fertigstellung. Auszufüllen vom Hauseigentümer und Installateur der Solaranlage Formulare im Internet www.bafa.de

Förderung von Pelletheizungen durch das BAFA Förderung nur, wenn die Anlage nicht über die KfW finanziert wird. Antrag innerhalb von 9 Monaten nach Fertigstellung. Auszufüllen vom Hauseigentümer und Installateur der Anlage

Förderung von Wärmepumpen durch das BAFA Förderung nur, wenn die Anlage nicht über die KfW finanziert wird. Antrag innerhalb von 9 Monaten nach Fertigstellung. Auszufüllen vom Hauseigentümer und Installateur der Anlage

Armin Bertram Stadt Oldenburg. Amt für Umwelt und Bauordnung. D-26121 Oldenburg Industriestraße 1 - Gebäude C, Zimmer 106 Tel 0441-235 - 3605. Fax 0441-235 2060 E-Mail: armin.bertram@stadt-oldenburg.de Michaela Hechsel Stadt Oldenburg. Amt für Umwelt und Bauordnung. D-26121 Oldenburg Industriestraße 1 - Gebäude C, Zimmer 121 Tel 0441-235 - 3089. Fax 0441-235 2060 E-Mail: michaela.hechsel@stadt-oldenburg.de Dieser Vortrag ist auch auf der Internetseite zu finden: www.klimaplus-oldenburg.de/foerderung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!