Dem Verbrechen der Brandstiftung auf der Spur

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- VII - A. Einführung Praktische Bedeutung des Betrugs Auswirkungen des neuen VVG auf Betrugsfälle... 6

Transkript:

Pressegespräch Linz, 27. September 2016, JKU Teichwerk Feuer als Waffe: Dem Verbrechen der Brandstiftung auf der Spur Ihre Gesprächspartner Dir. Dr. Arthur Eisenbeiss BVS Brandverhütungsstelle für OÖ Hofrat Dr. Franz Haas Staatsanwaltschaft Wels Prim. a Dr. in Adelheid Kastner Kepler Universitätsklinikum, Klinik für Psychiatrie mit forensischem Schwerpunkt Bgdr. Gottfried Mitterlehner, B.A. Landespolizeidirektion Oberösterreich, Landeskriminalamt 1/8

Interdisziplinäre Zusammenarbeit gegen das Verbrechen der Brandstiftung Betrugsabsicht oder Geltungssucht sind noch die harmloseren Motive, warum jemand bewusst eine Feuersbrunst herbeiführt und damit zum sprichwörtlichen Feuerteufel wird. Vereinzelt werden Brände auch gelegt, um die Spuren eines anderen Verbrechens zu verwischen. Häufig wird allerdings das Feuer selbst als Waffe eingesetzt um entweder das Leben oder zumindest die Existenzgrundlage anderer zu vernichten. So vielschichtig also die Motive für das Delikt der Brandstiftung sind, so weit reicht seine Geschichte zurück. Dennoch hat es weder in den Kriminal- noch in den Brandschaden-Statistiken je an Bedeutung verloren. Im Gegenteil. In den vergangenen zehn bis zwanzig Jahren versetzten auch in Österreich mehrere Brandstiftungsserien die Bevölkerung in Angst und Schrecken. Durch die weltpolitischen Entwicklungen hat diese Verbrechensform auch in Mitteleuropa zusätzlichen Aufschwung erfahren und an Aktualität gewonnen. Die BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ beschäftigt sich daher auch neben ihrem Tagesgeschäft der Brand- und Explosionsursachenermittlung im Rahmen eines Symposiums mit dem Thema Brandkriminalität. Internationale Experten nehmen heute an der JKU Linz einen Tag lang das Delikt der Brandstiftung unter die Lupe und beleuchten es aus rechtlichen, technischen und forensisch/psychologischen Blickwinkeln, um letztlich die Aufklärungsrate noch weiter zu erhöhen. Direktor DI Dr. Arthur Eisenbeiss, BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ: Täglich eine Brandstiftung in Österreich Vom Altertum bis in die Neuzeit war Brandstiftung also das bewusste Herbeiführen einer Feuersbrunst die wahrscheinlich wichtigste Ursache für Großbrände, von denen ganze Städte in Schutt und Asche gelegt wurden. Erst im vergangenen Jahrhundert trugen die Einführung besserer Ermittlungsmethoden und die Gründung von Vorläufern der heutigen Brandverhütungsstellen dazu bei, die 2/8

Ursachen für Brände verlässlich zu identifizieren, Brandstiftungen als solche nachzuweisen und schlussendlich deren Zahl deutlich zu reduzieren. Seither hat das Feuer seine Gefährlichkeit zwar keineswegs eingebüßt, sowohl die Anzahl als auch die Auswirkungen von Bränden konnten aber mithilfe des Vorbeugenden Brandschutzes massiv eingedämmt werden. Weder als Brandursache aus technischer Sicht, noch als strafrechtlicher Tatbestand hat die Brandstiftung aber gänzlich an Bedeutung verloren. Tatsächlich wird alleine in Österreich beinahe täglich ein Brand absichtlich gelegt, wie Dr. Arthur Eisenbeiss, Direktor der BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ, erklärt: Die Brandschadenstatistiken der österreichischen Brandverhütungsstellen weisen jedes Jahr zwischen 300 und 400 Brände mit einer Schadenssumme von mehr als 2.000 Euro aus, die eindeutig auf die Zündquelle Brandstiftung zurückzuführen sind. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre waren es 375 Brände, mit denen wiederum im Durchschnitt jährliche Gesamtschadenssummen von rund 25 Mio. Euro verursacht wurden. Vandalenakte wie zum Beispiel Mülltonnenbrände, bei denen die einzelnen Schäden die 2.000-Euro-Grenze nicht überschritten, sind in dieser Statistik nicht mitgerechnet. 5 Prozent der Brände, 10 Prozent der Gesamtschadenssumme In Relation zur Gesamtzahl aller Brandereignisse, die in die Statistik der Brandverhütungsstellen eingehen, werden in Österreich etwa 5 Prozent der Brände und rund 10 Prozent der Gesamtschadenssumme durch Brandstiftung verursacht. Hinsichtlich der Risikogruppen entfällt die größte Anzahl naturgemäß auf den Zivilbereich und somit auf die Privathaushalte. Bei den Gesamtschäden herrscht im mehrjährigen Durchschnitt aber weitgehende Ausgeglichenheit zwischen den Risikogruppen Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe und Zivilbereich. Für Eisenbeiss steht damit fest, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen von Bränden auch heute noch ein täglich auftretendes Problem und eine regelmäßige Herausforderung für Brandursachenermittler, Polizei, Staatsanwaltschaft, Versicherungen und nicht zuletzt auch für die Feuerwehren darstellt. Daher gelte es, sowohl Spezial- und Generalprävention als auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern, um die Bedeutung von vorsätzlich gelegten Bränden hinsichtlich Häufigkeit und Schadensausmaße noch mehr in die Schranken zu weisen. 3/8

Mit dem Internationalen Symposium Brandkriminalität, das heute in Linz stattfindet, wird das Thema Feuer als Waffe auf eine größere Bühne gestellt und von internationalen Experten interdisziplinär behandelt. Wir wollen damit die Brandkriminalität von allen Perspektiven betrachten und damit letztlich die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Technikern, Polizisten, Staatsanwälten, Forensikern, Versicherern und Feuerwehren intensivieren und noch weiter verbessern, so BVS-Direktor Dr. Arthur Eisenbeiss. Hofrat Dr. Franz Haas, Staatsanwaltschaft Wels: Feuer als Waffe Verfolgung und deren Grenzen Grundsätzlich gelte auch für die Brandstiftung, dass die Aufklärung von strafbaren Handlungen, die Ausforschung des oder der Täter und deren gerichtliche Verfolgung und Bestrafung seit jeher eine der besten generalpräventiven Maßnahmen zur Verbrechensvermeidung ist, erklärt HR Dr. Franz Haas, Leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wels. Die Aufklärungsquote für das Delikt 169 StGB Brandstiftung liege naturgemäß zwar deutlich hinter der fast 100-prozentigen Aufklärungsquote für Mord ( 75 StGB) oder zum Beispiel jener für schwere Körperverletzung ( 83 StGB), allerdings ebenso deutlich über den Aufklärungsquoten von Wohnungseinbruchdiebstahl oder Sachbeschädigung. Es besteht also eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Brandstifter ausgeforscht und der gerichtlichen Bestrafung zugeführt werden kann, so Haas. Sinnvoll sei die abgestimmte und partnerschaftliche Zusammenarbeit der verschiedenen Behördenvertreter und Sachverständigen, die nicht zuletzt durch das aktuell an der JKU Linz stattfindende Internationale Symposium Brandkriminalität forciert werde. Zum aktuellen Thema Feuer als Waffe erklärt der Leitende Staatsanwalt, dass neben dem klassischen Delikt 169 Brandstiftung eine ganze Reihe weiterer Delikte zu berücksichtigen und in die strafrechtliche Verfolgung einzubeziehen sind. Davon abhängig ergeben sich unterschiedliche Strafausmaße aber auch unterschiedliche Grenzen in der Verfolgung. So zum Beispiel, wenn es um den Einsatz von Pyrotechnik als Waffe geht: Mit dem Pyrotechnikgesetz 2010 untersagte der Gesetzgeber den Einsatz praktisch aller pyrotechnischer Gegenstände im Zuge von Sportveranstaltungen, und damit auch den Einsatz von bengalischem Feuer. Die Aufarbeitung derartiger Vorfälle ist aufgrund der großen 4/8

Zahl involvierter Verdächtiger vor Ort nahezu unmöglich und betrifft häufig einen Verstoß gegen das Pyrotechnikgesetz. Werden derartige Pyrotechnika zum Beispiel im Zuge von Demonstrationen eingesetzt, ist die Ausmittlung der Täter oft ebenso schwierig, die Zuordnung zu einem Delikt kann sich aber wesentlich vom ersten Beispiel unterscheiden, so Haas. In Frage kämen nun auch die Delikte Landzwang ( 275 StGB), Sprengung einer Versammlung ( 284), Widerstand gegen die Staatsgewalt ( 269), Körperverletzung ( 83 ff), Sachbeschädigung, Brandstiftung ( 169) und andere mehr. Ähnliches gelte, wenn zum Beispiel pyrotechnische Gegenstände als Zündquelle dienen. Brandanschläge gegen Personen oder gegen Objekte Bei Brandanschlägen gegen Personen gelte es zu unterscheiden, ob die Brandlegung als Mittel der Drohung, als Mittel des Terrors, als Mittel der Körperverletzung oder als Mittel der Existenzvernichtung erfolgt. Davon abhängig sei die Straftat laut Staatsanwalt Dr. Franz Haas neben dem Delikt der Brandstiftung auch den Delikten Drohung ( 107 StGB), Körperverletzung ( 83 ff), Mord ( 75), Sachbeschädigung ( 125 f) oder Terroristische Straftat ( 278c) zuzuordnen. Bei Brandanschlägen gegen Objekte sei wiederum zu unterscheiden, ob diese beispielsweise aus politischen Motiven oder aus Fremdenhass erfolgten. Neben dem Delikt der Brandstiftung kommen hier auch die Delikte Sprengung einer Versammlung ( 284 StGB), Verhetzung ( 283) oder eine Tat nach dem Verbotsgesetz in Frage. Dass die weltpolitische Situation und die daraus resultierende, im Jahr 2015 über Österreich hereingebrochene Flüchtlingskrise auch im Bereich der Brandstiftung seinen Niederschlag findet, ist aus Sicht von Dr. Franz Haas nicht von der Hand zu weisen. So habe es im Jahr 2015 insgesamt 16 Zwischenfälle in Österreich gegeben, bei denen der Verdacht von Brandstiftung über schwere Sachbeschädigung bis hin zu Körperverletzung reiche. Nicht immer sind es aber Brandanschläge aus Ausländerfeindlichkeit, erklärt dazu Haas. Auch Asylwerber selbst würden das Feuer nützen, um durch Vernichtung des Quartiers bessere Aufenthaltsbedingungen zu erzielen. Nicht nur die Fremdbrandstiftung, auch die Eigenbrandstiftung kann in solchen Fällen eine Rolle spielen. Insgesamt komme der Brandursachenermittlung durch Experten und der interdisziplinären Zusammenarbeit eine ganz wesentliche Rolle zu, um das Verbrechen der Brandstiftung in die Schranken zu weisen. 5/8

Primaria Dr. Adelheid Kastner, Kepler Universitätsklinikum, JKU Linz: Den krankhaften Brandstiftungstrieb gibt es nicht Für das Aufspüren und Überführen eines Brandstifters, also für die polizeiliche und strafrechtliche Ermittlungstätigkeit, sind auch das Täterprofil und das Motiv von grundlegender Bedeutung. Wie bei vielen Gewaltverbrechen existiert auch bei der Brandkriminalität eine Vielfalt an in Frage kommenden Motiven, die von Rache wegen eines vermeintlichen oder effektiv erlittenen Unrechts über Verzweiflung am sozialen Umfeld, Affektstau, soziale Defizite oder übersteigerte Geltungssucht bis hin zur Betrugsabsicht reichen können. Aus forensischer Sicht steht aber fest, dass der häufig verwendete Begriff der Pyromanie, also des krankhaften Brandstiftungstriebs, als Motiv nicht in Frage kommt, betont Primaria Dr. Adelheid Kastner, Leiterin der Abteilung Forensische Psychiatrie am Kepler Universitätsklinikum und Lehrbeauftragte am Institut für Kriminologie und Rechtspsychologie der JKU Linz. Ende des 18. Jahrhunderts wurde Brandstiftung als Störung der Sexualentwicklung betrachtet und häufig bei geistig behinderten Mädchen beobachtet, die vermeintlich den Belastungen der Pubertät nicht standhielten. Auch heute finden sich unter Brandstiftern wenige, die Feuer als Stimulans der sexuellen Erregung nutzen und sexuelle Bedürfnisse über eine primär nicht sexuelle Handlung befriedigen, erklärt Kastner weiter: Der immer noch verwendete Begriff der Pyromanie als krankhafter Brandstiftungstrieb, der mit Brandstiftungen häufig assoziiert wird, entstammt der Monomanie-Lehre von Esquirol. Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde diese pauschale Zuordnung der Brandstiftungsmotivation verworfen. Kaum Unterschied zur Gesamtheit der Straftäter Neueren Untersuchungen zufolge würden sich Brandstifter kaum von der Gesamtheit der Straftäter unterscheiden und keine einheitliche Gruppe bilden. Neben normalpsychologischen Beweggründen wie Versicherungsbetrug oder Verdeckung eines anderen Verbrechens sind die häufigsten Motive Rache auch für versagte Anerkennung und die deviante Suche nach Bedeutsamkeit, Spannung und Aufregung, wobei die scheinbar große, unmittelbare Gratifikation die Wiederholung fördert und Deliktbegehung selbst oft durch Alkoholisierung begünstigt wird, so Primaria Dr. Adelheid Kastner. 6/8

Brigadier Gottfried Mitterlehner, B.A., Landeskriminalamt Oberösterreich: Brandermittlungen sind eine Sisyphusarbeit Brandstiftungen stellen eine besonders herausfordernde Deliktsform dar. Nicht nur der Umstand, dass häufig eine große Gefahr für Leib und Leben einer oder mehrerer Personen oder für das Eigentum eines Dritten besteht, wiegt schwer, sondern auch die Tatsache, dass diese Deliktsform eine besonders archaische Form der Konfliktbewältigung darstellt. Kaum eine andere Deliktsform berührt dermaßen die Urängste des Menschen vor der Vernichtung der Lebensgrundlage und der wirtschaftlichen Existenz, erklärt Brigadier Gottfried Mitterlehner, Leiter des Landeskriminalamts Oberösterreich. Im Gegensatz zu vielen anderen Deliktsformen, bei denen es durchaus eine gewisse Solidarisierung mit den Tätern geben kann, hielten sich Sympathiekundgebungen für Brandstifter sehr in Grenzen. Zu ungewiss seien die Risiken bei solchen Taten und zu zweifelhaft die Motive, die jemanden zum sprichwörtlichen Feuerteufel werden lassen: Nicht geklärte Brandstiftungen führen häufig zu langfristigen Vertrauenskrisen und zu nur sehr langsam verheilenden Wunden in den betroffenen gesellschaftlichen und sozialen Strukturen. Besondere Herausforderungen für Kriminalisten Die Aufklärung von Branddelikten stellt die Kriminalpolizei aus verschiedenen Gründen vor eine besondere Herausforderung: Sofern eine Brandstiftung nicht das Ergebnis einer spontanen emotionalen Gefühlslage ist, hat ein Brandstifter keinerlei Zeitdruck, um eine derartige Tat penibel durchzudenken und zu planen. Häufig sind somit Zeitpunkt und Örtlichkeit genau gewählt und die Tathandlung, der sogenannte Modus Operandi, im Detail geplant. Die verheerende Kraft des Feuers hat zur Folge, dass oftmals ein Großteil der Spuren vernichtet wird. 7/8

Was an vorhandenen Spuren noch gesichert werden kann, wird häufig durch die Löscharbeiten der Feuerwehren gefährdet. Gibt es keine bzw. nur wenige Spuren und auch sonst keine Hinweise (z.b. Bekennerschreiben usw.), beginnt die Suche nach einem allfälligen Motiv, wobei es sehr schwierig wird, wenn es zahlreiche denkbare Beweggründe gibt oder gar keine Motivlagen erkennbar sind. Erzielt man bei den Ermittlungen eventuell doch Fortschritte und nähert man sich einem Täter an, aber fehlen die schlagkräftigen Beweise, ist es enorm schwer, eine solche Tat ohne Geständnis nachweisen zu können. Brandstiftungen stellen somit eine sehr spezielle und große Herausforderung an die Ermittler dar. Jahrelange Erfahrung, ein gewisser Instinkt sowie ein gutes psychologisches Geschick und Gespür für die Vernehmung von Verdächtigen sind neben der wichtigen Arbeit der Brandsachverständigen unersetzbare Grundlagen, um den Widrigkeiten zum Trotz erfolgreich arbeiten zu können, erklärt dazu der Leiter des Landeskriminalamtes Oberösterreich: Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit konnte die Aufklärungsquote in den letzten Jahrzehnten aber kontinuierlich gesteigert und hochgehalten werden. Mit den Brandanschlägen auf Asylquartiere in Deutschland und Österreich stünden wir heute laut Mitterlehner vor einer sehr aktuellen Herausforderung: Es läuten alle Alarmglocken, wenn sich radikale Personen aus Hass, aufgrund von Ängsten oder aus sonstigen Ohnmachtsgefühlen dazu hinreißen lassen, Asylquartiere abzufackeln. In solchen Fällen werde mit der Brandstiftung nicht nur eine Straftat begangen, sondern häufig auch eine politische Haltung radikal zum Ausdruck gebracht. Die Täter beschreiten zudem mit der Verwirklichung dieser Deliktsform eine besonders archaische Form der Konfliktaustragung, die tief in die Abgründe der Gesellschaft blicken lässt. Wir sind somit aufgefordert, alles zu tun, um einer solchen Entwicklung den Nährboden zu entziehen, betont Brigadier Gottfried Mitterlehner. 8/8