Ausbildungsvertrag für das Praxisintegrierte Bachelorstudium (PiBS)

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Ausbildungsvertrag für das Praxisintegrierte Bachelorstudium (PiBS) zwischen Ausbildungsbetrieb Unternehmen Strasse PLZ, Ort Ansprechperson Tel., E-Mail Website Unternehmen und Praktikant/Praktikantin: Name, Vorname Strasse PLZ, Ort Tel./Mob. E-Mail Geschlecht Geburtsdatum Nationalität, Heimatort Für Ausländer/in: Ausweis 1/9

betreffend Praxisausbildung für den Studiengang Biotechnologie an der Zürcher Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) Institut für Chemie und Biotechnologie (ICBT) nachfolgend: Fachhochschule 2/9

Präambel Im Rahmen eines befristeten Versuchs als Massnahme gegen den Fachkräftemangel in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Bereich) hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Durchführung von vierjährigen MINT-Bachelorstudiengängen mit integrierter Praxis bewilligt. Studieninteressierte müssen dazu die Voraussetzungen gemäss Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005, Art. 5a, erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehört der Nachweis eines mit einem Unternehmen abgeschlossenen und von der Hochschule validierten vierjährigen Ausbildungsvertrags. 1. Zweck und Inhalt dieses Vertrags Der vorliegende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Praktikanten/der Praktikantin. Er regelt nicht die von der Fachhochschule angebotenen Lehrinhalte und Leistungen. Diese sind sowohl in den für die Fachhochschule geltenden gesetzlichen Grundlagen als auch in einer Vereinbarung zwischen der Fachhochschule und dem Ausbildungsbetrieb festgehalten. Die Leistungen des Ausbildungsbetriebs beinhalten folgende Teile: Durchführung der Praktikumsteile gemäss des unter Ziffer 2 aufgeführten Studienmodells; Begleitung und Betreuung beim Bearbeiten der Bachelorarbeit. 2. Studienmodell Biotechnologie Der Ausbildungsbetrieb und der Praktikant/die Praktikantin wählen das nachfolgend aufgeführte Modell im Studiengang Biotechnologie für die zeitliche Abfolge des Praxisteils bzw. der Praxisteile im Ausbildungsbetrieb. Treten Verzögerungen im Studienverlauf infolge Nichtbestehens von Prüfungen, Krankheit oder anderen Gründen auf, verschieben sich die Praktikumsteile zeitlich entsprechend. Der Praktikant/die Praktikantin meldet dem Ausbildungsbetrieb umgehend, sobald er/sie von einer bevorstehenden Verzögerung und damit von einer Abweichung des Regelmodells Kenntnis hat. 3/9

3. Arbeitsverhältnis Während der Praktikumszeit steht der Praktikant/die Praktikantin jeweils in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Ausbildungsbetrieb. Für jedes Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen dieses Ausbildungsvertrags. Der Praktikant/die Praktikantin bleibt auch während der Praktikumszeit an der Fachhochschule immatrikuliert. 4. Allgemeine Pflichten des Ausbildungsbetriebs Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, die vereinbarten Praktikumsziele gemäss Anhang I auszugestalten. Er verpflichtet sich weiter, den Praktikanten/die Praktikantin im Rahmen des Praktikumsprogramms so zu beschäftigen, dass die Tätigkeiten dem Erreichen der vereinbarten Praktikumsziele dienen, wobei der Praktikant/die Praktikantin für praktische Arbeiten eingesetzt werden kann; die dem Praktikanten/der Praktikantin übertragenen Aufgaben so zu gestalten, dass sie im Rahmen der vereinbarten Praktikumsdauer zu erfüllen sind; dem Praktikanten/der Praktikantin bei der Erfüllung der Praktikumsziele fachliche Anleitung und Betreuung zu geben; dem Praktikanten/der Praktikantin in regelmässigen Abständen eine Rückmeldung (nach einem Halbjahr Praktikum, schriftlich) über die im Praktikum erbrachten Leistungen und das Erreichen der Praktikumsziele zu geben; einen Arbeitsplatz anzubieten, der in Bezug auf das vorgegebene Qualifikationsprofil einen ausreichenden Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln gewährleistet. 5. Allgemeine Pflichten des Praktikanten Vor Beginn des Praktikumsjahres erbringt der Praktikant/die Praktikantin den schriftlichen Nachweis gegenüber dem Ausbildungsbetrieb, dass er/sie die vom Studiengang vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Aufnahme des nächsten Praktikumsteils erfüllt hat. Der Praktikant/die Praktikantin verpflichtet sich, den Weisungen des Praktikumsbetriebs zu folgen und die übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen; die geltenden Vorschriften (insbesondere auch zur Unfallverhütung) zu beachten und Arbeitsgeräte sorgfältig zu behandeln; die Vertraulichkeit, allfällige Geschäftsgeheimnisse und falls nötig die Schweigepflicht im gleichen Umfang wie die übrigen Beschäftigten zu wahren. 6. Arbeitszeit und Ferien Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit Arbeitstage pro Woche Weitere Abmachungen 7. Zeitraum und Dauer des Einsatzes, Probezeit Der konkrete Zeitraum sowie die Dauer der jeweiligen Einsätze werden im Anhang II festgehalten. Für Einsätze von einer Zeitdauer bis zu 6 Wochen wird keine Probezeit 4/9

vereinbart. Für Einsätze, die länger als 6 Wochen dauern, kann eine Probezeit von höchstens 3 Monaten vereinbart werden. 8. Lohn und Spesen Monatlicher Bruttolohn (in CHF) Allfällige Zulagen Anteil 13. Monatslohn Ja Nein Auf dem monatlichen Bruttolohn werden folgende Abzüge getätigt (bitte ergänzen resp. streichen): Abzug AHV/IV/EO Abzug berufliche Vorsorge Abzug Arbeitslosenversicherung Abzug Nichtberufsunfallversicherung Abzug Krankentaggeldversicherung Allfällige weitere Abzüge Zuzüglich allfällige Spesen Nettolohn: 9. Auflösung des Praktikumsverhältnisses Der einzelne Praktikumseinsatz endet nach Ablauf der Praktikumsdauer dem 4./5. Semester des Studiums - automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Falls eine Probezeit vereinbart wurde, können der Ausbildungsbetrieb und der Praktikant/die Praktikantin das Praktikumsverhältnis während der Probezeit unter Einhaltung einer siebentätigen Kündigungsfrist kündigen. Nach Ablauf der Probezeit oder wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gilt Folgendes: Ein befristetes Praktikumsverhältnis von bis zu 6 Wochen ist unkündbar. Ein befristetes Praktikumsverhältnis, das länger als 6 Wochen dauert, kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats von beiden Seiten gekündigt werden. Vorbehalten bleibt in beiden Fällen die fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 10. Weitere Bestimmungen Es gelten zusätzlich die allgemeinen betrieblichen Bestimmungen des Ausbildungsbetriebs (Pausenregelungen, Zeiterfassung, Krankheitsmeldung etc.) sowie das Schweizerische Obligationenrecht. 5/9

11. Erfüllung der Zulassungsbedingungen und Immatrikulation Der Praktikant/die Praktikantin bestätigt, die übrigen Zulassungsbedingungen gemäss der Verordnung des WBF über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005, Art. 5a, zu erfüllen. Er/sie verpflichtet sich nach Abschluss dieses Vertrags mit dem Ausbildungsbetrieb und nach erfolgter Validierung durch die Hochschule zur Immatrikulation im eingangs genannten Studiengang gemäss diesem Vertrag. 12. Ausschluss vom Studium oder Abbruch des Studiums Schliesst die Hochschule den Praktikanten/die Praktikantin endgültig vom Studium aus oder bricht diese/r das Studium ab, wird der Praktikant/die Praktikantin nicht zum nächsten Praktikumseinsatz zugelassen. Der vorliegende Ausbildungsvertrag ist damit beendet. Eine Durchführung weiterer Praktika oder Arbeitseinsätze des Praktikanten/der Praktikantin beim Ausbildungsbetrieb kann in einer unabhängig von diesem Ausbildungsvertrag vertraglichen Vereinbarung festgehalten werden. Erfolgt der Ausschluss oder Abbruch während eines laufenden Praktikums, endet dieses per Ende des Semesters, mit dem das Studium endet. 13. Bachelorarbeit Der Ausbildungsbetrieb stellt die Betreuung der Praktikantin/des Praktikanten während der Bachelorarbeit sicher. Der Ausbildungsbetrieb setzt dazu eine geeignete Betreuungsperson ein, welche die Bachelorarbeit begleitet. Die Hauptbetreuung und Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt durch einen Dozierenden der Fachhochschule. Während der Bachelorarbeit besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Praktikanten/der Praktikantin. 14. Versicherung Der Praktikant/die Praktikantin ist durch den Ausbildungsbetrieb gegen Haftpflichtansprüche Dritter aus seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit versichert. 15. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieses Ausbildungsvertrags und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform. 16. Gültigkeit Die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit der andern Vertragsbestimmungen nicht. 17. Inkrafttreten und Kündigung Dieser Ausbildungsvertrag tritt nach Unterschrift beider Parteien und mit Datum der Validierung durch die Fachhochschule in Kraft. Der Vertrag ist befristet auf die Dauer des Studiums, das im Regelfall vier Jahre dauert. Beginn und Beendigung der einzelnen Praktikumsverhältnisse richten sich nach den Bestimmungen in diesem Ausbildungsvertrag. Der Ausbildungsvertrag endet frühzeitig im Falle einer Kündigung eines Praktikumsverhältnisses durch eine der Parteien oder im Falle der Exmatrikulation des Praktikanten/der Praktikantin. 6/9

18. Gerichtsstand Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Winterthur, Schweiz. Ort, Datum Der Praktikant/die Praktikantin: Ort, Datum Für den Ausbildungsbetrieb: Validiert durch die Fachhochschule: Ort, Datum: Für den Studiengang Biotechnologie: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Departement Life Sciences und Facility Management Institut für Chemie und Biotechnologie Susanne Dombrowski Studiengangleiterin Biotechnologie Christian Hinderling Institutsleiter 7/9

Anhang I: Praktikumsziele, Studiengang: Biotechnologie Die unten aufgelisteten Minimalziele sind während der Praktikumszeit im Unternehmen zu erreichen. Sie richten sich sowohl an die inhaltliche wie auch an die sozial-kompetente Ausbildung des Praktikanten/der Praktikantin. Weiter sind die Ziele sehr allgemein gehalten, da der Einsatz des Praktikanten/der Praktikantin entlang den Erfordernissen im Unternehmen erfolgt. Die aufgelisteten Ziele sind als Rahmen für den Praktikumseinsatz zu verstehen. Berufliche Handlungskompetenz 1: Allgemeine Labortechniken und theoretische Grundlagen Berufliche Handlungskompetenz 2: Berufliche Handlungskompetenz 3: Grundlegende fachliche Kompetenzen in Analytischer Chemie und Mikrobiologische, biologische und/oder biotechnologischen Methoden Oder Messtechnik, Datenerfassung und Auswertung, Aufbau von Grundkenntnissen der elektrochemischen Sensorik, Herstellung und Qualifizierung von Funktionsmustern und Prototypen im Rahmen von Entwicklungsprojekten Erlernen vom Wissenschaftlichen Arbeiten (Daten erfassen und verwalten, Resultate interpretieren, Berichte erstellen) Berufliche Handlungskompetenz 4: Nachweis von Team und Sozialkompetenz; Erlangung von Kommunikationsfähigkeit 8/9

Anhang II: Zeitpunkt und Dauer der Praktikumseinsätze Der Praktikumseinsatz beginnt am und endet am. Ort, Datum: Der Praktikant/die Praktikantin: Ort, Datum: Für den Ausbildungsbetrieb: Die Bachelorarbeit beginnt am und endet am. Ort, Datum: Der Praktikant/die Praktikantin: Ort, Datum: Für den Ausbildungsbetrieb: 9/9