ANLAGEN. Formal kein Bestandteil der Gebührenordnung. Inhaltsverzeichnis. Anlage I Preisgelder Hallenradsport Seite 15



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Transkript:

ANLAGEN Formal kein Bestandteil der Gebührenordnung Inhaltsverzeichnis Anlage I Preisgelder Hallenradsport Seite 15 Anlage II Versicherungen Seite 15 Anlage III Reisekosten- & Tagegeldvergütungen Seite 16 1. Internationale Straßenrennen Seite 16 2. Internationale Bahnrennen Seite 16 3. Internationale MTB- und Querfeldein-Rennen Seite 17 4. Deutsche Meisterschaften Seite 18 5. Sonstige Straßenrennen des Nationalen Kalenders Seite 18 6. BMX Seite 19 Alle weiteren Aktivitäten, die hier nicht aufgeführt sind, werden anhand des allgemeinen Bundesreisekostengesetzes (BRKG) berechnet. Stand März 2015 1/6

Anlage I Preisgelder Hallenradsport Alle hier aufgeführte Preisgelder sind vom Ausrichter bereitzustellen Veranstaltung Junior-Masters (EM-Qualifikation Kunstradsport) Preisgeld German Masters (WM-Qualifikation Kunstradsport) Preisgeld (zzgl. 7%) 440,00 770,00 Final-Five Radball Preisgeld 500,00 Anlage II Versicherungen Die Versicherungskosten sind NICHT vom BDR abhängig, d.h. dass die Versicherungskosten zusätzlich zu den Lizenzen anfallen, die auf Seite 3 des Gebührenkatalogs aufgeführt sind, und gehören formal nicht zur Gebührenordnung. Aufstellung über Beiträge, Lizenzgebühren und Versicherungsbeiträge 2015 Sportliche Leiter Pro Teams, Kontinental Prof. Team, Kontinental Teams = 170,00 mit Haftpflicht- und Unfallversicherung Aufteilung: Beitrag 30,00 Versicherung 113,56 Lizenzgebühr* 24,71 *+ 7 % Mehrwertsteuer 1,73 Helfer = 84,00 mit Haftpflichtversicherung Aufteilung: Beitrag 30,00 Versicherung 25,31 Lizenzgebühr* 26,81 *+ 7 % Mehrwertsteuer 1,88 Alternativ mit Haftpflicht- und Unfallversicherung für 170,00 (analog sportl. Leiter) Schrittmacherlizenz = 34,42 mit Versicherung Aufteilung: Versicherung (ohne Steuer) 22,50 Lizenzgebühr* 11,14 *+ 7 % Mehrwertsteuer 0,78 Stand März 2015 2/6

Anlage III Reisekosten- & Tagegeldvergütungen Kommissärseinsätze bei Rennen des Internationalen Kalenders und ausgewählten Rennen des Nationalen Kalenders des BDR (Nominierungen durch die UCI oder den BDR). 1. Internationale Straßenrennen Präsident der Kommissäre, KK-Mitglieder sowie Antidoping-Inspektor Eintages- und Etappenrennen Klassen PT, HC, 1 und 2 Eintages- und Etappenrennen Klassen MJ, MU, WE, ME, WJ + bis 3 UCI-K.(KK) bis 2 UCI-Kommissäre 2) 2-3 Motorrad-Kommiss. 2) bis 2 Kommissäre + 1-2 Motorrad-Kommissäre 1) Setzt die UCI den ADK nicht ein, wird er vom BDR eingesetzt; die Kosten trägt dann der Veranstalter. Die Kosten in Höhe von SFr. 160,00 und Fahrtkosten SFr 0,60 werden nur für UCI-Kommissäre berechnet, bei BDR-Kommissären wird als Tagessatz 55,00 sowie Fahrkosten berechnet. 2) Tagessatz und Fahrtkosten gelten nur, wenn der BDR UCI-Kommissäre einsetzt. Werden dagegen BDR- Kommissäre benannt, beträgt der Tagessatz 55,00 u. Fahrkosten 2. Internationale Bahnrennen Präsident der Kommissäre, KK-Mitglieder sowie Antidoping-Inspektor Weltcup + bis 3 UCI-K.(KK) bis 4 UCI-Kommissäre 2) Internationale Rennen + bis 2 UCI-K.(KK) bis 2 Kommissäre 1) Setzt die UCI den ADK nicht ein, wird er vom BDR eingesetzt; die Kosten trägt dann der Veranstalter. Die Kosten in Höhe von SFr. 160,00 und Fahrtkosten SFr 0,60 werden nur für UCI-Kommissäre berechnet, bei BDR-Kommissären wird als Tagessatz 55,00 sowie Fahrkosten berechnet. 2) Tagessatz und Fahrtkosten gelten nur, wenn der BDR UCI-Kommissäre einsetzt. Werden dagegen BDR- Kommissäre benannt, beträgt der Tagessatz 55,00 u. Fahrkosten Stand März 2015 3/6

3. Internationale MTB- und Querfeldein-Rennen MTB-Weltcup MTB-Rennen des UCI- Kalenders Querfeldein UCI-Kategorien 2 + 3 Querfeldein UCI-Kategorie 1 Präsident der Kommissäre, KK-Mitglieder sowie Antidoping-Inspektor 1) 1) 1) 3 bis 4 Kommissäre 2) 1 bis 2 Kommissäre 3 Kommissäre 2 Kommissäre 2 Kommissäre, Querfeldein-Weltcup 1) -- bis 8 Kommissäre 2) SFr. 160,00 / Tag SFr. 0,60 / km 1) Setzt die UCI den ADK nicht ein, wird er vom BDR eingesetzt. Die Kosten in Höhe von SFr. 160,00 und Fahrtkosten SFr 0,60 werden nur für UCI-Kommissäre berechnet, bei BDR-Kommissären wird als Tagessatz 55,00 sowie Fahrkosten berechnet. 2) Tagessatz und Fahrtkosten gelten nur, wenn der BDR UCI-Kommissäre einsetzt. Werden dagegen BDR- Kommissäre benannt, beträgt der Tagessatz 55,00 u. Fahrkosten 4. Deutsche Meisterschaften 1er-Straßeneintagesrennen der Elite Männer und Frauen Bahn Männer Bahn Frauen Bahn Nachwuchs Präsident der Kommissäre* sowie Antidoping-Inspektor (ADK) MTB - Elite Querfeldein Elite Übrige Meisterschaften Trial Punktrichter 25,00 / Tag (Veranstalter) bis 4 Kommissäre + 2 Motorrad-Kommissäre bis 8 Kommissäre bis 5 Kommissäre bis 5 Kommissäre + 1-2 Motorrad-Kommiss. Fahrtkosten à (BDR) Stand März 2015 4/6

5. Sonstige Straßenrennen des Nationalen Kalenders, für die Kommissäre vom BDR eingesetzt werden Präsident der Kommissäre* sowie Antidoping-Inspektor (ADK) Straßenrennen Alle Kategorien bis 4 Kommissäre + 1-2 Motorrad-Kommissäre Rundstreckenrennen mit Vertragsfahrern bis 2 Kommissäre Allgemeine Erläuterungen: 1. Für die von der UCI eingesetzten Kommissäre werden die Reisekosten und Tagegelder generell von der UCI ausgezahlt. 2. Für die vom BDR im Auftrag der UCI eingesetzten UCI-Kommissäre und für die im Rahmen des Nationalen Kalenders eingesetzten BDR-Kommissäre sind die Reisekosten und Tagegelder vom Veranstalter auszuzahlen. 3. Für die Deutschen Meisterschaften (ausgenommen DM Straße Elite) und Bundesligarennen werden die Reisekosten vom BDR übernommen. Diese sind von den Kommissären direkt mit dem BDR abzurechnen. Vom Veranstalter sind dann nur die Tagegelder auszuzahlen. 4. Kosten der Übernachtungen (Einzelzimmer mit WC und Bad/Dusche) sind vom Veranstalter zu tragen. Die Anzahl der Übernachtungen richtet sich danach, dass eine ordentliche Vorbereitung und Teilnahme an den offiziellen Sitzungen gemäß UCI-Reglement bzw. BDR-Wettkampfbestimmungen, die Durchführung der Lizenzkontrollen sowie eine Ergebniserstellung ermöglicht wird. Dies stimmt der VKK mit dem Veranstalter ab 5. Für den An- und Abreisetag reduzieren sich die Tagegelder um 50 %, wenn die Abfahrt vom Heimatort erst nach 14:00 Uhr erforderlich ist und dieser vor 14:00 Uhr am Abreisetag wieder erreicht werden kann. 6. Für die eingesetzten Antidoping-Inspektoren gelten analoge Bedingungen wie für den Vorsitzenden des Kommissärskollegiums in Abhängigkeit davon, ob sie von der UCI oder vom BDR benannt wurden. 7. Die Fahrer der Motorradkommissäre erhalten 50 % der Tagessätze der eingesetzten Kommissäre und eine Reisekostenvergütung von 0,25/km einschließlich für die Rennkilometer, sofern eigene Motorräder benutzt werden. 8. Laufen z.b. bei einer Deutschen Meisterschaft oder einem Bundesligarennen auf der Straße Rennen parallel, so werden entsprechend mehr Kommissäre eingesetzt, um die Rennen leiten zu können. 9. Bei Rennen, bei denen der BDR eine BDR-Aufsicht gemäß SpO Ziffer 6.3.2 einsetz, gelten die Regeln für Übernachtung, Tagegeld und Fahrtkosten wie für die vom BDR eingesetzten BDR-Kommissäre. Stand März 2015 5/6

6. BMX BDR BMX-KOMMISSÄRE BDR BMX Kommissärseinsatz bei internationalen BMX Rennen 1 BDR BMX Kommissär - Benennung durch den BDR - Zustimmung durch die 55,00 European BMX Racing Commission 1 BDR BMX Kommissär - Benennung durch den BDR 55,00 BDR BMX Kommissärseinsatz bei Deutschen BMX Meisterschaften 1 BDR BMX Kommissär - Benennung durch den BDR 45,00 1 BDR BMX Kommissär - Kollegiumsmitglied 45,00 BDR BMX Kommissärseinsatz bei BMX Bundesligarennen/ Nachwuchssichtungsrennen 1 BDR BMX Kommissär - Benennung durch den BDR 35,00 1 BDR BMX Kommissär - Kollegiumsmitglied 30,00 Anmerkungen und allgemeine Erläuterungen: 1. Der Einsatz von UCI BMX Kommissären bei internationalen Meisterschaften ist derzeit noch nicht geregelt, da eine internationale Schulung zwar vorgesehen und im UCI-BMX 4-Jahresplan festgeschrieben wurde, jedoch noch keine dementsprechende Maßnahme angeboten und durchgeführt worden ist. Nur der Einsatz des BMX Chief Referees bei der Europameisterschaft und der BMX Weltmeisterschaft ist kostenseitig geregelt und geht aus den jeweiligen Rules zu diesen Rennen hervor. Bei sonstigen internationalen BMX Rennen einschließlich der Wertungsläufe, derzeit 10, zur Europameisterschaft der Junior- und Elite-Klassen können mit Zustimmung der European Racing Commission BDR-Kommissäre mit guten englischen Sprachkenntnissen vom BDR benannt werden. Die vorgesehenen Tagegelder sowie die Fahrtkosten für An- und Abreise hat bei internationalen BMX Rennen der Ausrichter zu übernehmen. 2. Für die Deutsche BMX Meisterschaft und die BMX Bundesligarennen werden die Reisekosten vom BDR übernommen. Vom Ausrichter sind nur die Tagegelder zu bezahlen. 3. Die Übernachtungskosten für die Kommissäre (Einzelzimmer mit WC und Dusche/ Bad) sind vom Ausrichter zu tragen. 4. Für den An- und Abreisetag reduzieren sich die Tagegelder um 50%, wenn die Abfahrt vom Heimatort erst nach 14:00 Uhr erforderlich ist und dieser vor 14:00 Uhr am Abreisetag wieder erreicht werden kann. 5. Für die gewünschte oder notwendige PC -Gestellung (Hard- und Software) bei BMX Bundesligarennen oder Deutschen BMX Meisterschaften einschl. Rennauswertung und Ergebnisdienst gelten analoge Bedingungen wie für den Einsatz der BDR BMX-Kommissäre. Stand März 2015 6/6