VERHANDLUNGSSCHRIFT 20/2012

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Transkript:

VERHANDLUNGSSCHRIFT 20/2012 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde KLAFFER AM HOCHFICHT am 17.08.2012 um 20,00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde 1) Bgm. Wagner Franz, Vorderanger 2) Vzbgm. Schramm Josef, Freundorf 3) GV Feichtner Martin, Panidorf 4) GV Gierlinger Kurt, Pfaffetschlag 5) GV Stadlbauer Günther, Schönberg 6) Altendorfer Rupert, Panidorf 7) Autengruber Gerhard, Panidorf 8.) Fleck Michael, Pfaffetschlag 9.) Hofmann Erich, Klaffer am Hochficht 10.) Jungbauer Manuel, Freundorf 11.) Obermüller Markus, Klaffer am Hochficht 12.) Simmel Andrea, Freundorf 13.) Sonnleitner Florian, Klaffer am Hochficht 14) Steininger Walter, Freundorf Ersatzmitglieder: 15.) Altendorfer Tobias, Klaffer am Hochficht 16.) Ecker Josef, Klaffer am Hochficht 17.) Fleck Christian, Pfaffetschlag 18.) Kobler Franz, Pfaffetschlag 19.) Krenn Peter, Freundorf Anwesende Der Leiter des Gemeindeamtes: Günter Studener, Vorderanger Fachkundige Personen ( 66 Abs. 2 GemO 1990): --- Sonstige Personen gem. 66 (2) Oö. GemO 1990: --- Fraktionsvertreter mit beratender Stimme in Ausschüssen: --- ( 33 Abs.7 bzw. 55 Abs.4 letzter Satz Oö. GemO 1990) Es fehlen: entschuldigt: Eckerstorfer Johann, Hofmann Hermine, ------ Resch Reinhold, Schaubmeier Irmgard, Trautner Gerhard unentschuldigt: Der Schriftführer: ( 54 (2) GemO 1990): Günter Studener, Vorderanger

Der Vorsitzende eröffnet um 20,00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a.) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde; b.) die Verständigung ist an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder schriftlich am 09.08.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt, der Termin der heutigen Sitzung ist im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) enthalten. c.) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d.) die Verhandlungsschriften über die Sitzungen vom 16.05.2012 und 13.07.2012 die bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind. Der Vorsitzende stellte die Anfrage, ob es Einwendungen gegen die Sitzungsprotokolle gibt. Von den Fraktionsführern wurden keine Einwände erhoben. e.) Der Vorsitzende teilte mit, dass von G. Stadlbauer ein Dringlichkeitsantrag Abriss des Hauslhauses gemäß 46 OÖ. GemO 1990 eingebracht wurde: Vom Vorsitzenden wurde der Dringlichkeitsantrag vollinhaltlich vorgelesen. Der Vorsitzende stellte den Antrag, dass der Dringlichkeitsantrag am Ende der Tagesordnung behandelt wird. Die Abstimmung durch ein Zeichen mit der Hand erbrachte folgendes Ergebnis: JA-Stimmen: 9 (6 SPÖ-Gemeinderäte sowie Fleck M., Gierlinger K. und Obermüller M.) NEIN-Stimmen: 10 Der Vorsitzende teilte mit, dass der Antrag auf Behandlung des Dringlichkeitsantrages mit Stimmenmehrheit abgelehnt und daher am Ende der Tagesordnung nicht behandelt wird. TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE: 1.) Neubau des Feuerwehrhauses; Finanzierungsplan des Landes OÖ. vom 06.08.2012; Beratung und Beschlussfassung Vom Vorsitzenden wurde der Finanzierungsplan vom 07.08.2012 für den Neubau des Feuerwehrzeughauses Klaffer am Hochficht vorgestellt:

Altendorfer R. fürchtete Indexsteigerungen von 10 %, was unweigerlich zur Kostenüberschreitung führen würde. Der Vorsitzende erklärte, dass ein Bau in mehreren Etappen bis 2015 (lt. Finanzierungsplan) nicht sinnvoll ist, da auch die Firmen für einen solchen Zeitraum keine Preisgarantie geben können. Daher wurde mit der FF Klaffer am Hochficht eine Vorfinanzierung (durch die FF Klaffer am Hochficht) vereinbart.

Stadlbauer G. wiederholte die Kritik betreffend Abwicklung des Bauvorhabens über die gegründete KG, da hierfür relativ hohe Kosten anfallen. Der Vorsitzende verwies auf die Forderung des Landes zur Gründung einer solchen Gemeinde-KG und der Verlängerung des Baubeginnes bis 31.08.2012 aufgrund des Stabilitätspaktes. Da in den letzten Monaten/Wochen erst die Zustimmung durch das Land in Form des vorliegenden Finanzierungsplanes erteilt wurde, konnte mit der konkreten Umsetzung bisher noch nicht begonnen werden. Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Genehmigung des vorgetragenen Finanzierungsplanes für den Neubau des Feuerwehrzeughauses vom 06.08.2012 (eingelangt am 07.08.2012), Zl.: IKD(Gem)-311264/611-2012-Ws, durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 02 4 15 Stimmen 4 Stimmenthaltungen Die GR Altendorfer R., Jungbauer M., Simmel A. sowie Steininger W. enthielten sich der Stimme. 15 Gemeinderäte sprachen sich für den Antrag aus, der somit mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde. 2.) Neubau des Feuerwehrhauses; Vertrag betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtete, dass vom Generalplaner Dr. Shebl und Partner Ges.m.b.H. ein Generalplanervertrag vorgelegt und dem Land OÖ. zur Prüfung vorgelegt wurde. Das Land OÖ. teilte mit, dass die Beschränkung der Haftung bzw. der gänzliche Ausschluss der Haftung des Generalplaners für Folgeschäden in Pkt. 8.2 nicht akzeptiert werden kann. Davon abgesehen, stellt sich auch die Frage, ob diese in dem angeführten Ausmaß überhaupt (zivil)rechtlich zulässig sind. Aus diesem Grunde wurde ein Mustervertrag des Landes OÖ. zur Unterfertigung an den Generalplaner Dr. Shebl und Partner vorgelegt. Vom Generalplaner Dr. Shebl und Partner wurde der Generalplanervertrag in Pkt. 8.2.aufgrund der Forderung des Landes OÖ. abgeändert, sodass folgender Vertrag zur Beschlussfassung vorliegt, der vom Vorsitzenden im Detail vorgestellt wurde: Siehe Beilage. Stadlbauer G. erklärte, dass ein Baustellenkoordinator nicht im Vertrag (Punkt 4.9) von Dr. Shebl aufscheint und daher die zusätzlichen Kosten durch die KG getragen werden müssen. Hierzu teilte Obermüller M. mit, dass sehr wohl unter Zahl 01 00 130 (GU Bau) eine derartige Regelung enthalten ist. Die anfallenden Kosten sind in den Baustellengemeinkosten einkalkuliert. Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Beschlussfassung des vorgetragenen Generalplanervertrages von Dr. Shebl und Partner Ges.m.b.H. durch ein Zeichen mit der Hand.

B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 03 3 16 Stimmen 3 Stimmenthaltungen Die GR Altendorfer R., Jungbauer M. sowie Simmel A. enthielten sich der Stimme. 16 Gemeinderäte sprachen sich für den Antrag aus. Stadlbauer G. erklärte, dass er den Vertrag, außer Punkt 4.9, zustimmt. Der Generalplanervertrag wurde somit mit Stimmenmehrheit beschlossen. 3.) Neubau des Feuerwehrzeughauses; Beschlussfassung über die Auftragsvergaben für a) Generalunternehmung Bau Der Vorsitzende gab bekannt, dass insgesamt 8 Firmen zur Anbotlegung eingeladen, jedoch nur 3 Angebote zeitgerecht abgegeben wurden. Danach informierte der Vorsitzende über den nachstehenden Vergabevorschlag GU-Bau:

Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass lt. Ausschreibung auch die Abgabe von Alternativangeboten zugelassen wurde. Von der Baufirma Resch wurde eine Variante mit einer Holzriegelbauweise eingereicht. Pauschalangebot exkl. USt... 565.000,00 5 % Nachlass + 3 % Nachlass bei Ausführung in einem Zug... 45.200,00 Zwischensumme... 519.800,00 3 % Skonto... 15.594,00 Pauschalangebot exkl. USt... 504.206,00 Am 23.08.2012 fand ein Vergabegespräch GU-Bau im Büro Dr. Shebl mit DI Aigner und DI Schenk (Fa. Shebl), M. Obermüller (Baufirma Resch), FF Kdt. G. Gierlinger sowie Bgm. F. Wagner und G. Studener (VFI) statt. Der Vorsitzende erklärte, dass der Preise eine deutliche Sprache spricht und auch die Chancen für einen zukunftsweisenden Kommunalbau für die Region durch die Holzriegelbauweise beachtet werden sollte. Von der FF Klaffer am Hochficht wird diese Bauweise mitgetragen und die Skepsis betreffend Feuchtigkeit usw. ausgeräumt. Bei einer Holzbauweise muss nochmals eine Bauverhandlung abgehalten werden, was aber zeitlich kein Problem darstellt. Geplant ist, dass im August 2012 noch mit den Bauarbeiten begonnen und die Grundfeste samt Betonplatte, inkl. Massivwand samt Schlauchturm zum Grundanrainer A. Grinninger, errichtet wird. Im Frühjahr 2013 (je nach Witterung) folgt der Rohbau (Holz) mit Installationen (Elektro sowie Heizung/Wasser). Dazu ist eine Vorfinanzierung notwendig, die mit der FF Klaffer am Hochficht vereinbart wurde. Die FF Klaffer am Hochficht wird ein Baustellenkonto bei der Raiba Klaffer am Hochficht in Höhe von 600.000 Euro (je nachbaufortschritt) einrichten (Angebot 6 Monats Euribor mit einem Gesamtzinssatz von 1,863 %). Vergabevorschlag durch die VFI Klaffer am Hochficht & Co KG: Fa. Brüder Resch (Holzriegelbauweise) mit einer Nettosumme von 504.206,00 Der Vorsitzende erklärte, dass die Auftragsvergabe an die Fa. Brüder Resch durch die VFI Klaffer am Hochficht & Co KG zu erfolgen hat, jedoch vom GR die Zustimmung dafür erforderlich ist und ersuchte dazu um ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 11 SPÖ 05 1 17 Stimmen 1 Stimmenthaltung GR Obermüller Markus erklärte sich befangen (Prokurist der Fa. Resch) und nahm an der Abstimmung nicht teilt. GR Altendorfer R. enthielt sich der Stimme. Alle übrigen GR (17) sprachen sich für den Antrag aus. Der Antrag gilt somit in offener Abstimmung mehrheitlich angenommen. b) Generalunternehmung Elektrotechnik Der Vorsitzende gab bekannt, dass insgesamt 6 Firmen zur Anbotlegung eingeladen, jedoch nur 2 Angebote zeitgerecht abgegeben wurden. Danach informierte der Vorsitzende über den nachstehenden Vergabevorschlag GU-Elektrotechnik:

Der Vorsitzende informierte, dass von der Fa.Gabriel (Ulrichsberg) ein Alternativangebot, jedoch erst am 14.08.2012, also nicht mehr zeitgerecht eingebracht wurde. Dieses Angebot kann daher nicht berücksichtigt werden. Das Vergabegespräch GU ET wird nach Absprache mit der FF Klaffer am Hochficht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Vergabevorschlag durch die VFI Klaffer am Hochficht & Co KG: Fa. EPRO List mit einer Nettosumme von 47.769,16 Der Vorsitzende erklärte, dass die Auftragsvergabe an die Fa. EPRO List durch die VFI Klaffer am Hochficht & Co KG zu erfolgen hat, jedoch vom GR die Zustimmung dafür erforderlich ist und ersuchte dazu um ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 05 1 18 Stimmen 1 Stimmenthaltung GR Altendorfer R. enthielt sich der Stimme. Alle übrigen GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. Der Antrag gilt somit in offener Abstimmung mehrheitlich angenommen. c) Generalunternehmung Heizung/Lüftung/Sanitär Der Vorsitzende gab bekannt, dass insgesamt 7 Firmen zur Anbotlegung eingeladen, jedoch nur 2 Angebote zeitgerecht abgegeben wurden. Danach informierte der Vorsitzende über den nachstehenden Vergabevorschlag GU-Heizung/Lüftung/Sanitär:

Das Vergabegespräch GU HSL wird nach Absprache mit der FF Klaffer am Hochficht zu einem späteren Zeitpunkt abgehalten. Der Vorsitzende informierte weiter, dass eine Pelletsheizung zur Ausschreibung gelangte und auch angeboten wurde. Es gibt jedoch intensive Bemühungen um eine Nahwärmeheizung mit dem Grundnachbarn A. Grinninger in Form einer Hackschnitzelheizung. Dazu hat es mit dem Biomasseverband Gespräche gegeben und wurden am letzten Montag auch konkrete Zahlen bzw. Angebote Herrn A. Grinninger vorgelegt. Aufgrund der Kürze der eingelangten Unterlagen ist jedoch noch keine Entscheidung gefallen. U.a. müssen die Details der Vertragsbedingungen (Wärmebezug durch die VFI/FF; Lieferung von Hackschnitzel durch die Gemeinde,.) noch fixiert werden. Der Vorsitzende ersuchte um eine grundsätzliche Entscheidung aufgrund der vorliegenden Angebote, wobei eine Änderung (statt Pelletsheizung eine Nahwärmeheizung) nachträglich noch wahrscheinlich wird. Vergabevorschlag durch die VFI Klaffer am Hochficht & Co KG: Fa. Heizleitner mit einer Nettosumme von 55.807,30 Der Vorsitzende erklärte, dass die Auftragsvergabe an die Fa. Heizleitner durch die VFI Klaffer am Hochficht & Co KG zu erfolgen hat, jedoch vom GR die Zustimmung dafür erforderlich ist und ersuchte dazu um ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 09 1 2 SPÖ 05 1 15 Stimmen 1 3 Stimmenthaltungen GR Ecker J. sprach sich gegen den Antrag aus. Die GR Altendorfer R., Kobler F. und Schramm J. enthielten sich der Stimme. Alle übrigen GR (15) sprachen sich für den Antrag aus. Der Antrag gilt somit in offener Abstimmung mehrheitlich angenommen. 4.) Fischereiverein Böhmerwald, Ansuchen um eine Vereinsförderung 2012; Beschlussfassung Der Vorsitzende brachte das Ansuchen (31.07.2012) des Fischereivereines Böhmerwald um Gewährung einer Vereinsförderung 2012 in Höhe von 1.500 Euro für die Sanierung des Dammes im Bereich Aufzuchtteiche 3 und 4 am Urlsee sowie für die Betriebskosten (infrastrukturellen Einrichtungen beim Fischer- und Wasserpflanzenlehrpfad) vollinhaltlich zur Verlesung. Ergänzend teilte der Vorsitzende mit, dass die Dammsanierung mit dem Land OÖ und BH Rohrbach abgeklärt wurde. Da keine Wortmeldungen vorlagen, ersucht der Vorsitzende um Gewährung einer Vereinsförderung 2012 in Höhe von 1.500 Euro für den Fischereiverein Böhmerwald durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 06 19 Stimmen Stimmenthaltung Der Antrag gilt somit in offener Abstimmung als einstimmig angenommen.

5.) Flächenwidmung Nr. 3 Änderung Nr. 5/2012; Mitgutsch Horst, Freundorf 23 Antrag auf Umwidmung der Parzelle Nr. 4643 mit einer Teilfläche von ca. 7.500 m² in Sonderwidmung Photovoltaikanlage ; Einleitung des Verfahrens; Beschlussfassung Vom Vorsitzenden wurde das Ansuchen von Herrn Horst Mitgutsch aus Freundorf vollinhaltlich vorgetragen. Ergänzend teilte er mit, dass Herr W. Dirisamer (Vorderanger bzw. Linz) als Investor die Anlage auf dem Grundstück 4643 errichten wird. Die Gemeinde hat am 10.12.2009 die Resolution Raus aus EURATOM beschlossen, nunmehr kann mit der Zustimmung zur Errichtung der geplanten PV-Anlage ein weiteres Zeichen durch den GR gesetzt werden, stellte der Vorsitzende fest. Vom Ortsplaner DI. M. Girardi liegt noch keine Stellungnahme vor, da sich dieser auf Urlaub befindet. Eine positive Entscheidung ist jedoch zu erwarten, auch vom Land Oberösterreich. Stadlbauer G. informierte, dass durch die Errichtung der PV-Anlage auf den Parz. Nr. 4644/1, 4644/4, 4644/5 sowie 4644/6 eine mögliche Umwidmung in D nicht mehr möglich wird. Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Einleitung des Umwidmungsverfahrens Sonderwidmung PV-Anlage auf der Parzelle 4643 mit einer Teilfläche von ca. 7.500 m² durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 06 19 Stimmen Stimmenthaltung Der Antrag gilt somit in offener Abstimmung als einstimmig angenommen. 6.) Flächenwidmung Nr. 3 Änderung Nr. 1/2012; Mitgutsch Simon, Freundorf 44 Kenntnisnahme der Stellungnahme Zu diesem Punkt berichtete der Vorsitzende, dass im Zuge des Umwidmungsverfahrens nun die Stellungnahme der Abteilung Raumordnung / Örtliche Raumordnung am 13.08.2012 eingelangt ist. Zitat: Die geplante Änderung stimmt mit den Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes überein. Gegen die Planungsabsicht Umwidmung des Grundstückes Nr. 4651 (Teilfläche), KG. Klaffer, Gesamtfläche ca. 1.268 m², von Grünland Land- und Forstwirtschaft, Ödland in Bauland Dorfgebiet wird kein fachlicher Einwand erhoben. Auf die forstfachliche Stellungnahme betreffend der Schutzmaßnahmen in der ausgewiesenen Schutzzone im Bauland Ff1 wird hingewiesen. Da keine Wortmeldungen vorlagen, konnte der Vorsitzende die Kenntnisnahme feststellen bzw. ersuchte er um Beschlussfassung durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 06 19 Stimmen Der Antrag gilt somit in offener Abstimmung als einstimmig angenommen. Der Umwidmungsakt wird zur Genehmigung an das Land OÖ. weitergeleitet.

7.) Flächenwidmung Nr. 3 Änderung Nr. 2/2012; Trautner/Gierlinger, Pfaffetschlag Kenntnisnahme der Stellungnahme Zu diesem Punkt berichtete der Vorsitzende, dass im Zuge des Umwidmungsverfahrens nun die Stellungnahme der Abteilung Raumordnung / Örtliche Raumordnung am 13.08.2012 eingelangt ist. Zitat: Gegen die Planungsabsicht Umwidmung des Grundstückes Nr. 4367 (Teilfläche), KG Klaffer, Gesamtfläche ca. 3.195 m², von Grünland Land- und Forstwirtschaft, Ödland in Bauland Dorfgebiet sowie Grünland mit besonderer Widmung-Grünzug wird kein fachlicher Einwand erhoben. Diese positive Beurteilung gilt auch für die gleichzeitig beantragte Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes. Da keine Wortmeldungen vorlagen, konnte der Vorsitzende die Kenntnisnahme feststellen bzw. ersuchte er um Beschlussfassung durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 06 19 Stimmen Der Antrag gilt somit in offener Abstimmung als einstimmig angenommen. Der Umwidmungsakt wird zur Genehmigung an das Land OÖ. weitergeleitet. 8.) Flächenwidmung Nr. 3 Änderung Nr. 3/2012; Roth Siegmund, Panidorf Kenntnisnahme der Stellungnahme Zu diesem Punkt berichtete der Vorsitzende, dass im Zuge des Umwidmungsverfahrens nun die Stellungnahme der Abteilung Raumordnung / Örtliche Raumordnung am 13.08.2012 eingelangt ist. Zitat: Gegen die geplante Vergrößerung der umgebenden Baulandfläche bei der Sternsignatur Nr. 88 von derzeit 742 m² auf künftig 1.098 m² wird kein fachlicher Einwand erhoben. Da keine Wortmeldungen vorlagen, konnte der Vorsitzende die Kenntnisnahme feststellen bzw. ersuchte er um Beschlussfassung durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 06 19 Stimmen Der Antrag gilt somit in offener Abstimmung als einstimmig angenommen. Der Umwidmungsakt wird zur Genehmigung an das Land OÖ. weitergeleitet.

9.) Allfälliges Der Vorsitzende informierte über FWP Nr. 3, Änderung Nr. 4 (Sonnleitner Maria) über das Einlangen der forstfachlichen Stellungnahme inkl. Zustimmung Gemeindeausflug am 08.09.2012 Kräuterkirtag am 15.08.2012 Heimatvertriebenentreffen (1 GR teilgenommen sowie 1 Entschuldigung, obwohl eine Patenschaft mit den Vertriebenen besteht) Kreuzungsbereich Panidorf mit einer Besichtigung an Ort und Stelle durch die BH Rohrbach

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschriften über die GR- Sitzungen vom 16.05.2012 und 13.07.2012 wurden keine Einwendungen erhoben: Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21,50 Uhr..... Vorsitzender.. Schriftführer/in* Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom... keine Einwendungen erhoben wurden *,/ über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde * und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54(5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt...., am... Der Vorsitzende...... Gemeinderat ** (SPÖ) Gemeinderat * * (FPÖ) * Nichtzutreffendes streichen ** Die genehmigte Verhandlungsschrift ist von je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu unterfertigen, wobei die Unterschrift des Vorsitzenden seine Fraktion abdeckt.