Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013



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BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Transkript:

Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D

Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 1 Übersicht Untergliederungen... 10 Allgemeine Hinweise zur Eröffnungsbilanz... 11 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung... 12 Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung... 14 Allgemeine Angaben... 17 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden... 19 Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz... 27 1. SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE... 39 1.1 Anlagenspiegel... 39 1.2 Anlagenspiegel - Aufgliederung nach Untergliederungen... 42 1.3 Übersicht nicht bewerteter Kulturgüter... 52 2. LEASINGVERHÄLTNISSE UND MIETVERHÄLTNISSE... 57 2.1 Übersicht Finanzierungs-Leasing beim Leasingnehmer/Mieter... 57 3. BETEILIGUNGEN... 58 3.1 Beteiligungen nach Art des Beteiligungsverhältnisses... 58 3.2 Beteiligungen nach ÖNACE... 62 3.3 Beteiligungsspiegel... 64 3.4 Mehrfachbeteiligungen... 77 3.5 Zusammenfassende Finanzinformationen für verbundene und assoziierte Unternehmen... 78 3.6 Zusammenfassende Finanzinformationen für Banken... 116 3.7 Zusammenfassende Finanzinformationen - Österreichische Nationalbank... 122 3.8 Zusammenfassende Finanzinformationen für sonstige Beteiligungen... 124 3.9 Haftungen des Bundes - Rechtsträgerfinanzierung... 128 3.10 Übersicht Vollbeschäftigungsäquivalente... 130 3.11 Übersicht Genossenschaften... 134 4. FINANZINSTRUMENTE... 136 4.1 Übersicht aktive Finanzinstrumente... 136 4.2 Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Währungen... 138 4.3 Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Bonitätskriterien... 140 4.4 Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Region... 142 4.5 Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Branche... 143 4.6 Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Teilsektoren gemäß ESVG... 144 5. FORDERUNGEN... 146 5.1 Forderungsspiegel nach Laufzeit und Teilsektoren... 146 5.2 Abschreibungen und Wertberichtigungen von Forderungen gegliedert nach Laufzeit... 148 5.3 Forderungen - Aufgliederung nach Untergliederungen... 150 5.4 Übersicht Forderungen nach Restlaufzeit... 154 6. VORRÄTE... 161 6.1 Vorratsspiegel - Übersicht Vorräte nach Klassen... 161 6.2 Vorratsspiegel - Aufgliederung nach Untergliederungen... 162 7. FINANZSCHULDEN... 165 7.1 Bereinigte nichtfällige Finanzschulden... 165 7.2 Übersicht Zinsen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz... 166

7.3 Übersicht Tilgungen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz... 168 7.4 Übersicht Zinsen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz... 170 7.5 Übersicht Tilgungen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz... 172 7.6 Übersicht Zinsen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz... 174 7.7 Übersicht Tilgung für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz... 176 7.8 Übersicht über die nichtfälligen Finanzschulden... 178 7.9 Übersicht Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen... 192 7.10 Übersicht Forderungen aus Währungstauschverträgen... 195 8. VERBINDLICHKEITEN... 200 8.1 Verbindlichkeitenspiegel nach Laufzeit und Teilsektoren... 200 8.2 Verbindlichkeiten - Aufgliederung nach Untergliederungen... 202 8.3 Übersicht Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit... 206 9. RÜCKSTELLUNGEN... 213 9.1 Rückstellungsspiegel... 213 9.2 Rückstellungen - Aufgliederung nach Untergliederungen... 214 10. HAFTUNGEN... 221 10.1 Bundeshaftungen nach Haftungssystemen... 221 10.2 Haftungen in heimischer Währung... 230 10.3 Haftungen in fremder Währung... 236 10.4 Ausnutzung gesetzlicher Haftungsrahmen... 240 10.5 Übersicht Bundeshaftungen... 244 10.6 Bundeshaftungen nach wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung... 245 11. INFORMATION ÜBER DAS PERSONAL DES BUNDES... 247 11.1 Übersicht Personal des Bundes... 247 11.2 Übersicht Personal - Aufgliederung nach Ressorts... 249 11.3 Übersicht Personal nach Verwendungs- und Funktionsgruppen... 255 12. PENSIONSAUFWENDUNGEN... 285 12.1 Übersicht Pensionsleistungen Bund 2012 (UG23)... 285 12.2 Übersicht Pensionsleistungen Bund 2013 (UG23)... 286 12.3 Übersicht voraussichtliche Pensionsleistungen (UG23) - 30 Folgejahre... 287 12.4 Aufwendungen und Erträge der Pensionsversicherungsträger 2012... 288 12.5 Aufwendungen und Erträge der Pensionsversicherungsträger 2013... 289 12.6 Übersicht voraussichtliche Aufwendungen und Erträge der Pensionsversicherungsträger - 30 Folgejahre... 290 12.7 Beitrag des Bundes an die gesetzlichen Pensionsversicherungsträger 2012 (UG22)... 292 12.8 Beitrag des Bundes an die gesetzlichen Pensionsversicherungsträger 2013 (UG22)... 294 12.9 Übersicht voraussichtlicher Beitrag des Bundes an die gesetzlichen Pensionsversicherungsträger (UG22) - 30 Folgejahre... 296

1 Eröffnungsbilanz 2013 Abkürzungsverzeichnis A A A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 Abfallents. ABGB Abs. abzgl. ADV AED AFFG AG AIT AKZ Allg. Allgem. Amtsausst. Ang. APG APK Archäolog. ASFINAG ASVG AusfFG AUD Ausbildungzentr. aws/aws assoziiertes Unternehmen (Art der Beteiligung) Verwendungsgruppe A 1 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 2 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 3 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 4 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 5 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 6 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 7 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Abfallsentsorgung Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Absatz (in Gesetzen und Verordnungen) abzüglich Automationsunterstützte Datenverarbeitung Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate (Währungskürzel) Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz Aktiengesellschaft Austrian Institute of Technology Anlagenkennzahl Allgemeine Allgemeine Amtsausstattung Angelegenheiten Allgemeinen Pensionsgesetz Allgemeine Pensionskassen Archäologisches Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Ausfuhrförderungsgesetz Australische/r Dollar (Währungskürzel) Ausbildungszentrum Austria Wirtschaftsservice GmbH B Badestift. BAO BAWAG P.S.K. BDG Beseit. betr. Beteiligungsges. Betriebseinr. Betriebsges.m.b.H. Badestiftung Bundesabgabenordnung Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Beamten-Dienstrechtsgesetz Beseitigung betriebliche Beteiligungsgesellschaft Betriebseinrichtung/en Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

2 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen BFG Bundesfinanzgesetz BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung BGBl. Bundesgesetzblatt BHAG Buchhaltungsagentur des Bundes BHG 2013 Bundeshaushaltsgesetz 2013 BHÖ Burghauptmannschaft Österreich BHV Bundeshaushaltsverordnung Biblioth. Bibliothek/en BIP Bruttoinlandsprodukt BKA Bundeskanzleramt BKS Bank für Kärnten und Steiermark B-KUVG Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz BlgNR Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats BM Bundesministerium BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft BMobV Bundesmobilienverwaltung BSVG Bauern-Sozialversicherungsgesetz Bundesoblig. Bundesobligationen B-VG Bundes-Verfassungsgesetz BWG Bankwesengesetz bzw. beziehungsweise C ca./ca. CAD CDM CHF Cms/CMS circa Kanadische Dollar (Währungskürzel) Clean Development Mechanism Schweizer Franken (Währungskürzel) Constant Maturity Swap (Zinsswap) D d. der d.h. das heißt DEM Deutsche Mark (Währungskürzel) Dienstleist. Dienstleistungen Doppelwährungsschuldv. Doppelwährungsschuldverschreibungen DTG Devisentermingeschäft E E 1 E 2a E 2b E 2c EBIT EB-VO EDV EFSF Verwendungsgruppe E1 in der Besoldungsgruppe Exekutivdienst Verwendungsgruppe E2a in der Besoldungsgruppe Exekutivdienst Verwendungsgruppe E2b in der Besoldungsgruppe Exekutivdienst Verwendungsgruppe E2c in der Besoldungsgruppe Exekutivdienst operatives Ergebnis (englisch: earnings before interest and taxes; wörtlich übersetzt "Gewinn vor Zinsen und Steuern") Eröffnungsbilanz-Verordnung Elektronische Datenverarbeitung European Financial Stability Facility (= Europäische Finanzstabilisierungsfazilität)

3 EG EG-VO egen EGT EIB Einrichtungungsgegenst. EK ELGA EMRK Erricht. Erzb. Erzh. ERP ESM ESVG etc. EU EU EUROFIMA europ./europ. EUR Eur. EURO Europ. EZB Europäische Gemeinschaft Verordnung der Europäischen Gemeinschaft eingetragene Genossenschaft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Europäische Investitionsbank Einrichtungungsgegenstände Europäische Kommission Elektronische Gesundheitsakte Europäische Menschenrechtskonvention Einrichtung Erzbischof Erzherzog European Recovery Program = Europäisches Wiederaufbau-Programm European Stability Mechanism = Europäische Stabilitätsmechanismus Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) Et cetera (lateinisch für und die übrigen Dinge) Europäischen Europäische Union Europäischen Gesellschaft zur Finanzierung von Eisenbahnmaterial europäischen/europäischen Euro (Währungskürzel) Euro Euro Europäischen Europäische Zentralbank F f. für FE-Programme Forschungs- und Entwicklungs-Programme ff. fortfolgende FI 1 Verwendungsgruppe FI 1 in der Besoldungsgruppe Schulaufsicht (Fachinspektoren) FI 2 Verwendungsgruppe FI 2 in der Besoldungsgruppe Schulaufsicht (Fachinspektoren) FI-AA Financial Asset Accounting (Anlagenbuchführungssystem) FIFO First in - First out Figuren-u.Papierth. Figuren- und Papiertheater Finanzmarktstabilit. Finanzmarktstabilität FinStaG Finanzmarktstabilitätsgesetz FLAG Familienlastenausgleichsgesetz Förderungsg. Förderungsgesetz Förderungsges. Förderungsgesellschaft Forsch. Forschung Forschungsförderungsges. Forschungsförderungsgesellschaft FRE French freib. freiberuflichen FRN Floating Rate Note FSVG Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbstständig Erwerbstätiger FW Fremdwährung

4 G GarantieG GB GB GBP GehG geldpol. gem. gemeinn. gg. GenmbH Ges. Gesellschaft m.b.h. Ges.mb.H GK GL gmbh GmbH GSVG GP GP GZ Garantiegesetz Globalbudget Gerichtsbezirk (in Zusammenhang mit Grundstücken) Great Britain Pound (Währungskürzel) Gehaltsgesetz geldpolitischen gemäß gemeinnützige gegen Genossenschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Generalkonsulat Grundlaufbahn gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz Gesetzgebungsperiode (in Zusammenhang mit Regierungsvorlagen) Generalprokuratur Geschäftszahl I IBSG idf i.d.g.f IEF IFIs IKT Impressio. INC indust. inkl. Innov. Instands. intern./intern. Internat. Invest.bank Invest.sbank IPSAS IWF Interbankmarktstärkungsgesetz in der Fassung in der geltenden Fassung Insolvenz-Entgelt-Fonds Internationale Finanzinstitutionen Informations- und Kommunikationstechnologie Impressionismus Incorporated industrielle inklusive Innovation Instandsetzung internationalen/internationalen Internationales Investitionsbank Investitionsbank International Public Sector Accounting Standards Internationaler Währungsfonds J JA JI JITU JPY Justizanstalt Joint Implementation Junge innovative technologieorientierte Unternehmen Japanischer Yen (Währungskürzel)

5 Jüd. Jüdischer K K 1 K 2 K 3 K 4 K 5 K 6 KA KA Finanz AG KF KG KHM Klgft Klass. KMU KMU-FG Kons.-Schutz Kreditsinst. KSE-BVG künst. kurzf. Verwendungsgruppe K 1 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 2 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 3 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 4 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 5 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 6 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Konsularabteilung Kommunalkredit Austria Finanz AG Kulturforum Katastralgemeinde/n Kunsthistorisches Museum Klagenfurt Klassische Kleine und mittlere Unternehmen KMU-Förderungsgesetz (Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen) Konsumenten-Schutz Kreditinstitute Bundesverfassungsgesetz über die Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland künstlerische kurzfristige L L 1 L 2 L 3 Lands. landw./landw. Landwirt. Landwirtschaftl. langfr. leg.cit. LFUW LH LPH Ltd. Verwendungsgruppe L 1 in der Besoldungsgruppe Lehrpersonen Verwendungsgruppe L 2 in der Besoldungsgruppe Lehrpersonen Verwendungsgruppe L 3 in der Besoldungsgruppe Lehrpersonen Landschaft landwirtschaftliche/landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Landwirtschaftliche langfristige legis citatæ (= das angegebene Gesetz oder die angegebene Gesetzesstelle) Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Lagerhaus Verwendungsgruppe L PH in der Besoldungsgruppe Lehrerpersonen (Pädagogische Hochschule) Limited M MAK MB M BO 1 M BO 2 Österreichisches Museum für angewandte Kunst Berufsmilitärpersonen Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BO 1 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BO 2 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst

6 M BUO 1 M BUO 2 mbh mbh. m.b.h. MGN Milit. Mio. mod. MUMOK MZ M ZO 1 M ZO 2 M ZUO 1 M ZUO 2 M ZCh Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BUO 1 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BUO 2 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst mit beschränkter Haftung mit beschränkter Haftung mit beschränkter Haftung Milchgenossenschaft Niederösterreich Militärische Millionen moderne Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien Militärpersonen auf Zeit Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZO 1 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZO 2 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZUO 1 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZUO 2 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZCh in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst N naturwissenschaftl. NG NOK NOE NÖ Nr. N.Swap/N.SWAP nv naturwissenschaftliche Naturgefahren Norwegische Krone/n (Währungskürzel) Niederösterreich Niederösterreich/ische Nummer Nachträglicher Swap nicht voranschlagswirksam O/Ö Ö. Österreichische ÖB ÖBB OeKB öff. OGH ÖHT OLG ÖNACE OÖ Öst. Österr. österr./österr. Österreichische Botschaft Österreichische Bundesbahnen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft öffentlichen Oberster Gerichtshof Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH Oberlandesgericht Österreich Version der NACE (= System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen), Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (französisch Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne) Oberösterreich/ische Österreich Österreich österreichischen bzw. Österreichisches/Österreichischen

7 Österr.Theatermus. Österreichisches Theatermuseum P PB PCP PC s PEG PF 1 PF 2 PF 3 PF 5 PF 6 PräsKzl PVA Politischer Bezirk Personalcontrollingpunkte Personalcomputer Projektentwicklungsgesellschaft Verwendungsgruppe PF 1 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Verwendungsgruppe PF 2 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Verwendungsgruppe PF 3 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Verwendungsgruppe PF 5 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Verwendungsgruppe PF 6 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Präsidentschaftskanzlei Pensionsversicherungsanstalt Q QAR Qatari Riyal (Währungskürzel) R R 1a R 1b R 2 R 3 rd. RE reg. Rep. RLB RLV RV RZB Gehaltsgruppe R 1a in der Besoldungsgruppe RichterIn Gehaltsgruppe R 1b in der Besoldungsgruppe RichterIn Gehaltsgruppe R 2 in der Besoldungsgruppe RichterIn Gehaltsgruppe R 3 in der Besoldungsgruppe RichterIn rund Recheneinheit oder Rechnungseinheit registrierte Republik Raiffeisen Landesbank Rechnungslegungsverordnung Regierungsvorlage Raiffeisen Zentralbank S S SAR SBG SCHIG Schuldverschr. SGD SI 1 SI 2 Sibir. SKK SMR Sonst. Soz. Span. St 1 Sonstige Beteiligung (Art der Beteiligung) Saudi Riyal (Währungskürzel) Salzburger Schieneninfrastruktur- Dienstleistungsgesellschaft mbh Schuldverschreibungen Singapur Dollar (Währungskürzel) Verwendungsgruppe SI 1 in der Besoldungsgruppe Schulaufsicht (Schulinspektoren) Verwendungsgruppe SI 2 in der Besoldungsgruppe Schulaufsicht (Schulinspektoren) Sibirien Slowakische Kronen (Währungskürzel) Sekundärmarktrendite Sonstige Soziales Spanische Gehaltsgruppe St 1 in der Besoldungsgruppe StaatsanwältIn

8 St 2 St 3 St. Stab.G. Stmk. SV SVA SVB SWAP Gehaltsgruppe St 2 in der Besoldungsgruppe StaatsanwältIn Gehaltsgruppe St 3 in der Besoldungsgruppe StaatsanwältIn Sankt Stabilitätsgesetz Steiermark Bedienstetengruppe mit Sondervertrag Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherungsanstalt der Bauern Tauschvereinbarung (engl. swap = Tausch) T techn. Technologieentw. technologiepol. TRY technischen Technologieentwicklung technologiepolitische Türkische Lira (Währungskürzel) U U Universität (Art der Beteiligung) u. und u.a. unter anderem Umgeb. Umgebung Umweltverschm. Umweltverschmutzung UG Untergliederung UG 2002 Universitätsgesetz 2002 ULSG Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz Unterr. Unterricht USD US-Dollar (Währungskürzel) US-CP US-Commercial Paper (CP) V V Verbundenes Unternehmen (Art der Beteiligung) v voranschlagswirksam v. von va. vor allem VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau VBÄ Vollbeschäftigtenäquivalente Verbindl. Verbindlichkeiten Verk. Verkehr VfGH Verfassungsgerichtshof vh von Hundert VIT Verkehr, Innovation und Technologie Vorder- u. Zentralas. Vorder- und Zentralasien VwGH Verwaltungsgerichtshof W W Wasservers. wertv. Wien Wasserversorgung wertvollen

9 Whrg. Wirtschaftss. Wissensch. wissensch. wissenschaftl. Wr. WTV Währung Wirtschaftsservice Wissenschaft wissenschaftlichen wissenschaftlichen Wiener Währungstauschverträge(n) Z Z ZabiStaG ZAMG ZAR z.b. zw. zzgl. Ziffer (in Gesetzen und Verordnungen) Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Südafrikanische Rand (Währungskürzel) zum Beispiel zwischen zuzüglich

10 Eröffnungsbilanz 2013 Übersicht Untergliederungen Ressort/oberstes Organ Präsidentschaftskanzlei Bundesgesetzgebung Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Volksanwaltschaft Rechnungshof Bundeskanzleramt Bundesministerium für Inneres Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Bundesministerium für Justiz Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Bundesministerium für Finanzen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Untergliederung 01 Präsidentschaftskanzlei 02 Bundesgesetzgebung 03 Verfassungsgerichtshof 04 Verwaltungsgerichtshof 05 Volksanwaltschaft 06 Rechnungshof 10 Bundeskanzleramt 11 Inneres 12 Äußeres 13 Justiz 14 Militärische Angelegenheiten und Sport 15 Finanzverwaltung 16 Öffentliche Abgaben 23 Pensionen 44 Finanzausgleich 45 Bundesvermögen 46 Finanzmarktstabilität 51 Kassenverwaltung 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge 20 Arbeit 21 Soziales und Konsumentenschutz 22 Sozialversicherung 24 Gesundheit 25 Familie und Jugend 33 Wirtschaft (Forschung) 40 Wirtschaft 30 Unterricht, Kunst und Kultur 31 Wissenschaft und Forschung 34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) 41 Verkehr, Innovation und Technologie 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 43 Umwelt

11 Eröffnungsbilanz 2013 Allgemeine Hinweise zur Eröffnungsbilanz Die Republik Österreich hat auf Bundesebene in zwei Etappen, aufgeteilt auf die Jahre 2009 und 2013 eine umfassende Änderung des Bundeshaushaltsrechts bewältigt. Zentrales Ziel dieser Reform war eine wirksame Steuerung und eine transparente Rechenschaftslegung im Zusammenhang mit der Gestion öffentlicher Mittel. Die wesentlichsten Bausteine der Reform sind ein verbindlicher mittelfristiger Finanzrahmen, die Ausweitung der Möglichkeit von Bildung von Rücklagen und somit mehr Flexibilität in den einzelnen Ministerien, eine neue Budgetstruktur, die wirkungsorientierte Haushaltsführung, die ergebnisorientierte Steuerung von Dienststellen sowie ein integriertes Veranschlagungs- und Rechnungssystem, welches als leistungsfähiges Fundament für ein an öffentlichen Zielsetzungen orientiertes Haushaltswesen gesehen werden kann. Im Rahmen dieser Reform wurden auch weitgehende neue Ansatz- und Bewertungsregeln auf Basis der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) festgelegt, wonach im Sinne der Grundsätze der Transparenz und möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage einheitliche Bewertungsstandards für den Bund festgelegt wurden. Bei der Eröffnungsbilanz handelt es sich um die erste Vermögensrechnung im Sinne des 22 BHG 2013. Gemäß 121 Abs. 8 BHG 2013 hat das Bundesministerium für Finanzen erstmalig nach Bestimmungen des Bundesgesetzes eine Vermögensrechnung zu erstellen. Die näheren Bestimmungen für die erstmalige Erstellung der Vermögensrechnung per 1.1.2013 sind in der Eröffnungsbilanzverordnung BGBl. II Nr. 434/2011 festgelegt. Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz bedurfte es besonderer Regelungen, da teilweise erstmalig eine Bewertung des vorhandenen Vermögens des Bundes vorgenommen wurde, wobei die ursprünglichen Anschaffungskosten nicht mehr ermittelbar sind oder aber bereits bewertete Vermögenswerte nun nach neuen Grundsätzen zu bewerten waren. Gemäß 2 der Eröffnungsbilanzverordnung wird zur Gliederungen dieser Vermögensrechnung, sofern die Eröffnungsbilanzverordnung keine näheren Bestimmungen aufweist, die Rechnungslegungsverordnung 2013 - RLV 2013, BGBl. II Nr. 148/2013 angewandt. Aufgrund der geänderten Vorschriften für Abschlussrechnungen besteht keine Identität zwischen der Jahresbestandrechnung (gemäß 95 Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986) zum 31. Dezember 2012 und der Eröffnungsbilanz nach 121 BHG 2013. In der 3. Ausschussfeststellung betreffend Vermögensbewertung des Budgetausschusses zur Regierungsvorlage (480 BlgNR 24. GP der Beilagen) zum BHG 2013 wurde darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (vor allem jener Teile, die durch Schätzung ermittelt werden) die Kosten für die Republik in einem angemessenen Rahmen bleiben werden. In diesem Sinne sind beispielsweise auch keine Gutachten für die Bewertung von Grundstücken, Gebäuden und Kulturgütern zu erstellen. Es wurde daher im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz ausschließlich auf bereits bestehende Gutachten zurückgegriffen. Die Eröffnungsbilanz ist ein Grundpfeiler der Doppik und stellt den Vermögensstatus des Bundes zum Stichtag 1. Jänner 2013 dar. Die Aktivseite der Bilanz zeigt die Mittelverwendung und damit wird ersichtlich in welche Vermögenswerte investiert wurde. Sie setzt sich aus dem lang- und kurzfristigen Vermögen zusammen. Zum langfristigen Vermögen zählen immaterielle Vermögenswerte (z.b. Software und Lizenzen), Sachanlagen (z.b. Grundstücke, Gebäude und Kulturgüter), Wertpapiere, Beteiligungen und Forderungen. Unter dem kurzfristigen Vermögen subsumiert man das kurzfristige Finanzvermögen, kurzfristige Forderungen (z.b. Mietvorauszahlungen), Vorräte und liquide Mittel (z.b. auf Bankkonten). Die Passivseite legt die Herkunft der finanziellen Mittel offen. Sie setzt sich zusammen aus lang- und kurzfristigen Fremdmitteln wie etwa Finanzschulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen (z.b. für Abfertigungen oder Prozesskosten) und dem Nettovermögen als Ausgleichsposten.

12 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand AKTIVA Anhang Position 01.01.2013 AKTIVA 89.509.190.693,33 A Langfristiges Vermögen 76.102.292.902,39 A.I Immaterielle Vermögenswerte 368.174.458,38 A.II Sachanlagen 1 39.588.678.261,93 A.II.1 Grundstücke und Grundstückseinrichtungen 30.151.907.733,01 A.II.2 Gebäude und Bauten 3.250.568.311,67 A.II.3 Technische Anlagen 1.824.182.988,52 A.II.4 Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung 607.888.671,72 A.II.5 Kulturgüter 3.744.110.405,94 A.II.6 Gegebene Anzahlungen für Anlagen 10.020.151,07 A.III Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen 4 3.824.000.000,00 A.III.2 Sonstige Kapitalanlagen 3.824.000.000,00 A.IV Beteiligungen 3 25.189.128.452,17 A.IV.1 an verbundenen Unternehmen 20.194.673.827,95 A.IV.2 an assoziierten Unternehmen 779.466.131,99 A.IV.3 Sonstige 4.214.988.492,23 A.V Langfristige Forderungen 5 7.132.311.729,91 A.V.1 aus gewährten Darlehen 1.727.492.382,90 A.V.2 aus Abgaben 72.853,94 A.V.3 aus Lieferungen und Leistungen 54.822.419,62 A.V.4 aus Finanzhaftungen 197.865.404,24 A.V.5 Sonstige langfristige Forderungen (v) 4.130.745.483,85 A.V.6 Sonstige langfristige Forderungen (nv) 1.021.313.185,36 B Kurzfristiges Vermögen 13.406.897.790,94 B.I Kurzfristiges Finanzvermögen 0,00 B.II Kurzfristige Forderungen 5 8.499.492.321,12 B.II.1 aus gewährten Darlehen 18.279.689,05 B.II.2 aus Abgaben 4.151.654.012,93 B.II.3 aus Lieferungen und Leistungen 150.486.481,52 B.II.4 aus Finanzhaftungen 514.632.601,11 B.II.5 Sonstige kurzfristige Forderungen (v) 552.327.042,02 B.II.6 Sonstige kurzfristige Forderungen (nv) 3.112.112.494,49 B.III Vorräte 6 698.836.278,74 B.III.1 Vorräte 698.836.278,74 B.IV Liquide Mittel 4 4.208.569.191,08 B.IV.1 Kassa, Bankguthaben bei Kreditinstituten und Banken 4.208.569.191,08

13 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand PASSIVA Anhang Position 01.01.2013 PASSIVA 89.509.190.693,33 C Nettovermögen (Ausgleichsposten) -133.873.299.331,09 C.I Neubewertungsrücklagen (Umbewertungskonto) 0,00 C.II Fremdwährungsumrechnungsrücklagen 0,00 C.III Sonstige Rücklagen 0,00 C.IV Jährliches Nettoergebnis 0,00 C.V Sonstiges Nettovermögen -133.873.299.331,09 D Langfristige Fremdmittel 187.219.596.890,75 D.I Langfristige Finanzschulden, netto 7 169.702.071.074,72 D.I.1 Langfristige Finanzschulden 180.994.880.404,91 D.I.2 Langfristige Forderungen aus Währungstauschverträgen -4.745.637.062,29 D.I.3 Langfristige Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen 4.640.697.618,99 D.I.4 Bundesanleihen -11.187.869.886,89 D.II Langfristige Verbindlichkeiten 8 14.004.805.522,87 D.II.3 aus Lieferungen und Leistungen 12.748.062.071,39 D.II.4 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.256.743.451,48 D.III Langfristige Rückstellungen 9 3.512.720.293,16 D.III.1 für Abfertigungen 507.013.789,66 D.III.2 für Jubiläumszuwendungen 976.446.715,45 D.III.3 für Haftungen 1.509.044.604,93 D.III.4 für Sanierung von Altlasten 28.868.802,86 D.III.5 Sonstige 491.346.380,26 E Kurzfristige Fremdmittel 36.162.893.133,67 E.I Kurzfristige Finanzierungen, netto 7 19.848.526.578,95 E.I.1 Kurzfristige Finanzschulden 20.383.188.094,08 E.I.2 Forderungen aus Währungstauschverträgen -6.507.969.297,43 E.I.3 Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen 6.906.307.782,30 E.I.4 Bundesanleihen -933.000.000,00 E.I.5 Geldverbindlichkeiten zur Kassenstärkung 0,00 E.II Kurzfristige Verbindlichkeiten 8 15.931.759.970,13 E.II.1 aus Lieferungen und Leistungen 1.605.044.639,71 E.II.2 aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 18.503.516,75 E.II.4 aus Abgaben 332.028,18 E.II.5 Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung (durchlaufende Gebarung) 1.652.662.321,18 E.II.6 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 12.655.217.464,31 E.III Kurzfristige Rückstellungen 9 382.606.584,59 E.III.1 für Prozesskosten 36.977.385,00 E.III.2 für nicht konsumierte Urlaube 314.195.425,06 E.III.3 Sonstige 31.433.774,53

14 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand AKTIVA Anhang Position 01.01.2013 AKTIVA 89.509.190.693,33 A Langfristiges Vermögen 76.102.292.902,39 A.I Immaterielle Vermögenswerte 368.174.458,38 A.II Sachanlagen 1 39.588.678.261,93 A.II.1 Grundstücke und Grundstückseinrichtungen 30.151.907.733,01 A.II.1.1 Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Tunnel, Trogbauwerke, Schienen, Flugplätze 901.823.072,75 A.II.1.2 Parks, Grünflächen, Land- und Forstwirtschaft, Wasserflächen 24.515.535.093,60 A.II.1.3 Anlagen zur Wasserver- und - entsorgung 75.760.982,91 A.II.1.4 Unbebaute Grundstücke 393.994.790,00 A.II.1.5 Bebaute Grundstücke 4.257.934.395,18 A.II.1.6 Anlagen im Bau (Grundstücke) 6.859.398,57 A.II.2 Gebäude und Bauten 3.250.568.311,67 A.II.2.1 Gebäude, Bauten für eigene Zwecke 2.629.226.762,90 A.II.2.2 Sonstige 338.069.823,05 A.II.2.3 Anlagen im Bau (Gebäude) 283.271.725,72 A.II.3 Technische Anlagen 1.824.182.988,52 A.II.3.1 Technische Anlagen 50.523.223,52 A.II.3.2 Werkzeuge 15.145.063,76 A.II.3.3 Fahrzeuge 1.758.514.701,24 A.II.4 Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung 607.888.671,72 A.II.5 Kulturgüter 3.744.110.405,94 A.II.6 Gegebene Anzahlungen für Anlagen 10.020.151,07 A.III Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen 4 3.824.000.000,00 A.III.2 Sonstige Kapitalanlagen 3.824.000.000,00 A.III.2.1 Partizipationskapital 3.824.000.000,00 A.IV Beteiligungen 3 25.189.128.452,17 A.IV.1 an verbundenen Unternehmen 20.194.673.827,95 A.IV.2 an assoziierten Unternehmen 779.466.131,99 A.IV.3 Sonstige 4.214.988.492,23 A.V Langfristige Forderungen 5 7.132.311.729,91 A.V.1 aus gewährten Darlehen 1.727.492.382,90 A.V.1.1 Darlehen an Beteiligungen 169.287.783,70 A.V.1.1.2 an assoziierte Unternehmen 343.500,85 A.V.1.1.3 an sonstige Unternehmen 168.944.282,85 A.V.1.2 an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger 1.558.192.599,20 A.V.1.2.1 an inländische 1.025.312,79 A.V.1.2.2 an ausländische 1.557.167.286,41 A.V.1.3 an private Körperschaften und Rechtsträger 12.000,00 A.V.2 aus Abgaben 72.853,94 A.V.3 aus Lieferungen und Leistungen 54.822.419,62 A.V.3.1 an Unternehmen ohne Bundesbeteiligung 54.822.419,62 A.V.4 aus Finanzhaftungen 197.865.404,24 A.V.5 Sonstige langfristige Forderungen (v) 4.130.745.483,85 A.V.5.1 Vorschüsse (v) 19.159.636,32 A.V.5.2 Aktive Rechnungsabgrenzungen 32.762.283,97 A.V.5.3 Übrige sonstige langfristige Forderungen 4.078.823.563,56 A.V.6 Sonstige langfristige Forderungen (nv) 1.021.313.185,36 A.V.6.1 Vorschüsse (nv) 1.021.313.185,36 B Kurzfristiges Vermögen 13.406.897.790,94 B.I Kurzfristiges Finanzvermögen 0,00 B.II Kurzfristige Forderungen 5 8.499.492.321,12 B.II.1 aus gewährten Darlehen 18.279.689,05 B.II.1.1 an Beteiligungen 14.650.404,04

15 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand AKTIVA Anhang Position 01.01.2013 B.II.1.1.2 an assoziierte Unternehmen 33.466,73 B.II.1.1.3 an sonstige Unternehmen 14.616.937,31 B.II.1.2 an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger 826.378,15 B.II.1.2.1 an inländische 826.378,15 B.II.1.2.2 an ausländische 0,00 B.II.1.3 an private Körperschaften und Rechtsträger 2.802.906,86 B.II.2 aus Abgaben 4.151.654.012,93 B.II.3 aus Lieferungen und Leistungen 150.486.481,52 B.II.3.1 an Unternehmen ohne Bundesbeteiligung 150.483.369,02 B.II.3.3 an assoziierte Unternehmen 3.112,50 B.II.4 aus Finanzhaftungen 514.632.601,11 B.II.5 Sonstige kurzfristige Forderungen (v) 552.327.042,02 B.II.5.1 Vorschüsse (v) 552.327.042,02 B.II.6 Sonstige kurzfristige Forderungen (nv) 3.112.112.494,49 B.II.6.1 Vorschüsse (nv) 806.391,03 B.II.6.2 Sonstige gegebene Anzahlungen 142.071.380,75 B.II.6.3 Aktive Rechnungsabgrenzung 2.220.636.601,72 B.II.6.4 Übrige sonstige kurzfristige Forderungen 748.598.120,99 B.III Vorräte 6 698.836.278,74 B.III.1 Vorräte 698.836.278,74 B.IV Liquide Mittel 4 4.208.569.191,08 B.IV.1 Kassa, Bankguthaben bei Kreditinstituten und Banken 4.208.569.191,08 B.IV.1.1 Bargeld 9.334.430,61 B.IV.1.2 Bankguthaben 4.200.753.010,53 B.IV.1.3 Schwebende Geldgebarung -2.021.012,22 B.IV.1.4 Schecks 22.592,84 B.IV.1.5 Wertzeichen 480.169,32

16 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand PASSIVA Anhang Position 01.01.2013 PASSIVA 89.509.190.693,33 C Nettovermögen (Ausgleichsposten) -133.873.299.331,09 C.I Neubewertungsrücklagen (Umbewertungskonto) 0,00 C.II Fremdwährungsumrechnungsrücklagen 0,00 C.III Sonstige Rücklagen 0,00 C.IV Jährliches Nettoergebnis 0,00 C.V Sonstiges Nettovermögen -133.873.299.331,09 D Langfristige Fremdmittel 187.219.596.890,75 D.I Langfristige Finanzschulden, netto 7 169.702.071.074,72 D.I.1 Langfristige Finanzschulden 180.994.880.404,91 D.I.2 Langfristige Forderungen aus Währungstauschverträgen -4.745.637.062,29 D.I.3 Langfristige Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen 4.640.697.618,99 D.I.4 Bundesanleihen -11.187.869.886,89 D.II Langfristige Verbindlichkeiten 8 14.004.805.522,87 D.II.3 aus Lieferungen und Leistungen 12.748.062.071,39 D.II.3.1 von Unternehmen ohne Bundesbeteiligung 642.262.071,39 D.II.3.2 von verbundenen Unternehmen 12.105.800.000,00 D.II.4 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.256.743.451,48 D.II.4.1 Passive Rechnungsabgrenzungen 225.844.905,73 D.II.4.3 Übrige sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.030.898.545,75 D.III Langfristige Rückstellungen 9 3.512.720.293,16 D.III.1 für Abfertigungen 507.013.789,66 D.III.2 für Jubiläumszuwendungen 976.446.715,45 D.III.3 für Haftungen 1.509.044.604,93 D.III.4 für Sanierung von Altlasten 28.868.802,86 D.III.5 Sonstige 491.346.380,26 E Kurzfristige Fremdmittel 36.162.893.133,67 E.I Kurzfristige Finanzierungen, netto 7 19.848.526.578,95 E.I.1 Kurzfristige Finanzschulden 20.383.188.094,08 E.I.2 Forderungen aus Währungstauschverträgen -6.507.969.297,43 E.I.3 Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen 6.906.307.782,30 E.I.4 Bundesanleihen -933.000.000,00 E.I.5 Geldverbindlichkeiten zur Kassenstärkung 0,00 E.II Kurzfristige Verbindlichkeiten 8 15.931.759.970,13 E.II.1 aus Lieferungen und Leistungen 1.605.044.639,71 E.II.1.1 von Unternehmen ohne Bundesbeteiligung 1.129.457.509,89 E.II.1.2 von verbundenen Unternehmen 475.587.129,82 E.II.2 aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 18.503.516,75 E.II.4 aus Abgaben 332.028,18 E.II.5 Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung (durchlaufende Gebarung) 1.652.662.321,18 E.II.5.1 aus Abgaben 4.982.518,27 E.II.5.2 aus Wertpapieren 0,00 E.II.5.3 Sonstige Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung 1.647.679.802,91 E.II.6 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 12.655.217.464,31 E.II.6.1 Erhaltene Anzahlungen 2.185,00 E.II.6.3 Passive Rechnungsabgrenzungen 9.191.305.735,58 E.II.6.4 Übrige sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 3.463.909.543,73 E.III Kurzfristige Rückstellungen 9 382.606.584,59 E.III.1 für Prozesskosten 36.977.385,00 E.III.2 für nicht konsumierte Urlaube 314.195.425,06 E.III.3 Sonstige 31.433.774,53

17 Allgemeine Angaben Um internationale Vergleichbarkeit zu erreichen, erfolgt eine Anlehnung an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS), welche fundierte, bereits international etablierte Standards darstellen, die auch in zahlreichen anderen Ländern zur Anwendung kommen. Die IPSAS beruhen auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) und wurden im Hinblick auf die Besonderheiten des öffentlichen Sektors angepasst. Das Vermögen sowie die Verbindlichkeiten des Bundes werden entsprechend der IPSAS-Gliederung in kurz- und langfristig eingeteilt (je nach Zeitrahmen unter bzw. über einem Jahr). Die Bestimmungen des Bundes entsprechen meistens den IPSAS-Regeln, in einzelnen begründeten Fällen wird von IPSAS abgewichen. Im Einklang mit diesen Vorschriften wurden daher folgende Grundsätze bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz angewandt: Möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage Die Eröffnungsbilanz wurde nach dem Grundsatz der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes erstellt. Das bedeutet, dass die Eröffnungsbilanz ohne vorsätzliche Überbewertung von Vermögenswerten oder auch Verbindlichkeiten vorgenommen wurde. Wirtschaftliche Betrachtungsweise Für die Bilanzierung war der wirtschaftliche Gehalt eines Geschäftsfalls ausschlaggebend, nicht unbedingt die rechtliche Form. Dieser Grundsatz wurde insbesondere auf die Zuordnung von wirtschaftlichem Eigentum an Vermögenswerten angewendet. Vermögenswerte wurden dann in der Eröffnungsbilanz erfasst, wenn der Bund zum 1. Jänner 2013 zumindest wirtschaftlicher Eigentümer war. Wirtschaftlicher Eigentümer ist, wer über eine Sache herrscht, indem er sie insbesondere besitzt, gebraucht, die Verfügungsmacht über sie innehat und das Risiko ihres Verlustes oder ihrer Zerstörung trägt. Wesentlichkeit Bestimmte Sachverhalte wurden dann beim Ansatz und der Bewertung in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt, wenn diese wesentlich waren. Wesentlich sind Sachverhalte dann, wenn deren Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung ein jeweils anderes Bild der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes vermittelt. Wesentlichkeit hängt daher immer auch von der Größe und Art der Bilanzposition ab. Folgende Wesentlichkeitsgrenzen wurden im Einzelfall berücksichtigt für: nachträglich zu erfassende Vermögensgegenstände, wenn deren Wert 10.000 Euro bzw. für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte Vermögensgegenstände 1.000 Euro übersteigt die Abzinsung von langfristigen, unverzinsten Forderungen, wenn deren Wert 10.000 Euro übersteigt Vorräte, wenn deren Wert 5.000 Euro übersteigt Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, wenn deren Wert voraussichtlich zumindest 50.000 Euro beträgt Sonstige langfristige Rückstellungen, wenn deren Wert voraussichtlich zumindest 100.000 Euro beträgt Passive Rechnungsabgrenzung von Haftungsentgelten, wenn deren Wert zumindest 100.000 Euro beträgt Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen, wenn deren Wert zumindest 10.000 Euro beträgt Verlässlichkeit In der Eröffnungsbilanz werden alle wesentlichen Informationen klar und verständlich auf Basis des einheitlichen Kontenplans dargestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde mit zuverlässigen Informationen erstellt. Für die Eröffnungsbilanz gilt der Grundsatz der Verlässlichkeit. Jene Vermögenswerte, für die keine verlässlichen Bewertungsgrundlagen ermittelt werden konnten, werden im Anhang dargestellt. Saldierungsverbot/Bruttoprinzip Jeder Vermögenswert und alle Fremdmittel wurden für sich einzeln bewertet. In Ausnahmefällen wurden Vermögenswerte und Fremdmittel zu Risikogruppen zusammengefasst. Solche sind z.b.: Forderungen aus Abgaben

18 Forderungen aus Unterhaltsvorschüssen Forderungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) nach Produktgruppen getrennt Rückstellungen für Haftungen nach dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) nach Währungen getrennt Rückstellungen für Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) nach Produktgruppen getrennt Rückstellungen nach dem Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-FG) nach Branchen getrennt Wertaufhellende Tatbestände Wertaufhellende Tatbestände wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Hingegen wurden Ereignisse, deren Ursache eindeutig nach dem 1. Jänner 2013 lag, bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Tatbestände, die den Wert eines Vermögenswertes oder Fremdmittel zum 1. Jänner 2013 erhellen, sind auch dann berücksichtigt worden, wenn diese Umstände zwischen dem 1. Jänner 2013 und dem Ende der Erstellung der Eröffnungsbilanz bekannt wurden. Vermögenswerte und Fremdmittel in fremder Währung Vermögenswerte und Fremdmittel in fremder Währung wurden zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 31.12.2012 in Euro umgerechnet.

19 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Folgenden wird ein Überblick über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß Eröffnungsbilanzverordnung BGBl. II Nr. 434/2011 gegeben: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die spezifischen Grundsätze, Grundlagen, Konventionen, Regeln und Verfahren, die eine Einheit für die Aufstellung und Darstellung der Abschlüsse anwendet. Definitionen Fortgeschriebene Anschaffungskosten Unter fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu verstehen, die um den linearen Abschreibungsbetrag vermindert wurden. Anschaffungskosten Anschaffungskosten sind alle Kosten des Erwerbs wie Anschaffungspreise inklusive Einfuhrzölle, Transportkosten, Kosten, die den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzen, Abwicklungskosten, nicht erstattungsfähige Umsatzsteuern, abzüglich direkt zuordenbarer Rabatte und Skonti. Zinsen und andere Kosten die sich aus der Aufnahme von Fremdmitteln ergeben, zählen nicht zu den Anschaffungskosten. Erfolgte die Anschaffung von Vermögenswerten in einer Fremdwährung, so sind diese Beträge zum Stichtagskurs umzurechnen. Interne Verwaltungskosten, die im Rahmen einer Anschaffung angefallen sind (z.b.: Kosten für eine Bestellung, Kosten für ein Auswahlverfahren) sind grundsätzlich nicht zu aktivieren. Können Verwaltungs- oder sonstige Gemeinkosten direkt dem Anschaffungsvorgang oder dem Versetzen des erworbenen Vermögenswertes in einem betriebsbereiten Zustand zugerechnet werden, dann sind diese jedoch aktivierbar. Herstellungskosten: Herstellungskosten sind sämtliche Kosten, die der Herstellung des jeweiligen Vermögenswerts direkt zuordenbar sind. Für jene Einrichtungen, die ausschließlich der Produktion dienen, sind die Produktionsgemeinkosten hinzuzurechnen. Beizulegender Zeitwert Der beizulegende Zeitwert ist jener Wert, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Personen getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann. Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt aus dem Preis einer bestehenden, bindenden Vereinbarung oder sofern diese nicht vorliegt, dem gegenwärtigen Marktpreis, wenn der Vermögenswert in einem aktiven Markt gehandelt wird oder sofern dies nicht zutrifft, dem Preis der letzten Transaktion, sofern die Umstände, unter denen die Transaktion stattgefunden hat sich nicht wesentlich geändert haben oder sofern diese Ermittlung unmöglich ist, dem Wert der sich aus einer bestmöglichen Schätzung ergibt. Immaterielle Vermögenswerte Unter immateriellen Vermögenswerten werden Vermögensgegenstände ohne physische Substanz, wie z.b. Rechte aus Patenten und Lizenzen oder Computersoftware, ausgewiesen. Sie werden zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet und linear entweder auf die Dauer der Vertragslaufzeit oder auf die Dauer der beabsichtigten wirtschaftlichen Nutzung linear abgeschrieben. Selbsterstellte immaterielle Anlagenwerte werden nicht in die Bilanz aufgenommen. Sachanlagen Sachanlagen umfassen materielle Gegenstände, die erwartungsgemäß länger als ein Finanzjahr genutzt werden. Sie werden grundsätzlich zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, sofern für einzelne Gruppen nicht andere Bewertungsmethoden zulässig sind. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Nutzungsdauer gemäß einem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF-111500/0016-V/3/2010). Gebäude: Grundstückseinrichtungen: Tunnel, Brücken: Technische Anlagen: Amts-, Büro, und Geschäftsausstattung: 20 99 Jahre 10 33 Jahre 70 Jahre 5 15 Jahre 5 15 Jahre Grundstücke Für die Eröffnungsbilanz wurden jene Grundstücke berücksichtigt, die im Eigentum des Bundes stehen oder über die der Bund als wirtschaftlicher Eigentümer verfügt. Zur Grundstücksbewertung sind mehrere Bewertungsmethoden zulässig um eine Be-

20 wertung mit bereits vorhandenen Daten zu sicherzustellen. Grundstücke unterliegen keiner regelmäßigen Abschreibung, da deren Nutzung unbegrenzt ist. Grundstücke mit Abbauflächen werden jährlich nach individueller Nutzung abgeschrieben. Folgende Bewertungsmethoden stehen gemäß 4 Eröffnungsbilanzverordnung (BGBl. II Nr. 434/2011) zur Verfügung: Bewertungsmethode Inländische Grundstücke Anschaffungskosten Wertangaben in vorhandenen Gutachten Grundstücksrasterverfahren Ausländische Grundstücke Anschaffungskosten Wertangaben in vorhandenen Gutachten Sonstige Nachweise wie aktuelle Durchschnittspreisermittlungen Der Großteil der Grundstücke wurde durch das Grundstücksrasterverfahren ( 5 Eröffnungsbilanzverordnung) bewertet, welches sich an den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS 17/98) orientiert und einen Schätzwert für die Eröffnungsbilanz liefert. Die Methode zur Bewertung der Grundstücke nach dem Rasterverfahren sie wie folgt aus: Die Flächenaufstellung wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Eichund Vermessungswesen (BEV) erhoben und von den liegenschaftsführenden Ressorts überprüft. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Kaufpreissammlung der Finanzämter des Bundesministeriums für Finanzen der Jahre 2005 2012 (Stichtag 27.06.2013) und auf der Regionalinformation des BEV 2011. Die Kaufpreissammlung enthält Daten tatsächlicher Grundstückstransaktionen von Bauland und landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Erfassung von Grundstückstransaktionen in der Kaufpreissammlung ist nicht verpflichtend. Somit spiegelt die Kaufpreissammlung nur einen Teil der Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2005 2012 wider. Die Kaufpreissammlung stellt die derzeit bestmögliche Datengrundlage für die Berechnung der bundeseigenen Grundstücke im Rahmen dieses Schätzverfahrens dar. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen: Die Berechnung der Durchschnittspreise für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen erfolgte auf Ebene der Katastralgemeinden (KG). Um einen repräsentativen Durchschnittspreis auf dieser Ebene zu bilden, wurden mindestens zehn Transaktionen pro KG der Kaufpreissammlung herangezogen. War das nicht der Fall, so wurde die nächst höhere Ebene zur Berechnung des Durchschnittspreises herangezogen. Eine Ausnahme dieser Berechnungen bildeten Grundstücke - Bauland in der Stadt Wien. Auch hier erfolgte die Berechnung grundsätzlich auf Ebene der KG, als nächst höhere Ebene wurde allerdings der politische Bezirk (PB) herangezogen. Bei weniger als zehn Transaktionen in einem PB erfolgte die Berechnung auf Ebene des Gerichtsbezirkes (GB). War dies auch nicht möglich, so wurde die Berechnung nach folgenden Gruppen durchgeführt: 1. Bezirk (Innere Stadt) 2. 9. Bezirk (Innenstadtbezirke) 10. 23. Bezirk (äußere Bezirke) Die ermittelten Durchschnittspreise wurden mit den Regionalinformationen des BEV gewichtet und ergaben die Basispreise. Die Bewertung der Grundstücke erfolgte je Einzelgrundstück. Dabei wurde jede Fläche entsprechend ihrer Lage und Benutzungsart/Nutzung mit dem Basispreis für Bauflächen bzw. dem Basispreis für landwirtschaftliche Nutzflächen und dem in der Eröffnungsbilanzverordnung vorgegebenen Zu- bzw. Abschlag ( 5 Abs. 5 Eröffnungsbilanzverordnung) multipliziert. Grundstückseinrichtungen Zu den Grundstückseinrichtungen zählen hauptsächlich Straßen-, Schienen-, Flug- und Hafenanlagen sowie Anlagen zur Wasserver- und entsorgung. Bewertet wurden sie zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zu festgelegten Referenzwerten oder zu Durchschnittswerten. Die Abschreibung erfolgte linear über die jeweilige Nutzungsdauer gemäß einem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF-111500/0016-V/3/2010). Befestigt: 33 Jahre Nutzungsdauer Unbefestigt: 10 Jahre Nutzungsdauer Als Referenzwerte wurden 50 Euro pro m² für befestigte und 17 Euro pro m² für unbefestigte Anlagen festgelegt, wobei der Zustand noch weiter unterteilt werden muss in gut (A), mittel (B) und schlecht (C).

21 A: 90% des Neuwertes; Restnutzungsdauer = 90% der Gesamtnutzungsdauer B: 50% des Neuwertes; Restnutzungsdauer = 70% der Gesamtnutzungsdauer C: 10% des Neuwertes; Restnutzungsdauer = 10% der Gesamtnutzungsdauer Aus diesen Parametern errechnet sich der Wert zum Bilanzstichtag. Gebäude und Bauten Für die Eröffnungsbilanz wurden jene Gebäude und Bauten berücksichtigt, die im Eigentum des Bundes stehen oder über die der Bund als wirtschaftlicher Eigentümer verfügt. Bei Superädifikaten wird der Wert des Bauwerks, nicht aber der Wert des Grundstückes in die Bilanz aufgenommen. Grundsätzlich sind alle Gebäude, die im Eigentum des Bundes stehen, zu bewerten. Geräteschuppen, (Produktions-)Glashäuser, Höhenstützpunkte, Funkrelaisstützen, Marktstände, Gartenhäuschen, etc., die nur von untergeordnetem Wert sind, werden nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen und demnach nicht bewertet. Zur Gebäudebewertung sind mehrere Bewertungsmethoden zulässig. Gebäude und Bauwerke werden durchwegs auf ihre jeweilige Nutzungsdauer zwischen 20 und 99 Jahren abgeschrieben. Bewertungsmethode Inländische Gebäude Wertangaben in vorhandenen Gutachten Fortgeschriebene Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ausländische Gebäude Summe der fortgeschriebenen Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag entstanden sind. Durchschnittswerte aus den Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen ähnlicher Gebäudearten pro m² oder m³ Durchschnittswerte von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden mit ähnlicher Funktionalität, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag angeschafft oder hergestellt worden sind. Wertangaben in vorhandenen Gutachten Fortgeschriebene Anschaffungs- oder Herstellungskosten Sonstige Nachweise wie etwa aktuelle Durchschnittspreisermittlungen Summe der fortgeschriebenen Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag entstanden sind. Durchschnittswerte aus den Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen ähnlicher Gebäudearten pro m² oder m³ Kulturgüter Kulturgüter sind Vermögenswerte, die kulturelle, historische, künstlerische, wissenschaftliche, technologische, geophysikalische, umweltpolitische oder ökologische Qualität besitzen, die durch den Bund zum Wohl des Wissens und der Kultur erhalten wird. Eine Bewertung der Kulturgüter erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern diese verlässlich ermittelt werden konnten oder anhand von Wertangaben in Gutachten. Bewegliche Kulturgüter werden nicht abgeschrieben. Unbewegliche Kulturgüter, z.b. Gebäude, können abgeschrieben werden sofern dies ein besseres Bewertungsergebnis widerspiegelt. Stehen weder verlässlich ermittelbare Anschaffungs- und Herstellungskosten, noch Gutachten zur Bewertung zur Verfügung, sind Kulturgüter ohne Wert im Anhang der Eröffnungsbilanz ausgewiesen.