BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN : Stand: März 2007 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

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Transkript:

St. Antonius-Schützenbruderschaft Rönkhausen 1892 e.v. Seite 1 von 1 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2: 2000-01. Stand: März 2007 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Für das Objekt: Schützenhalle der St. Antonius-Schützenbruderschaft 1892 e.v Bahnhofstraße 2 57413 Finnentrop-Rönkhausen 1

Seite 2 von 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Brandschutzordnung nach DIN 14096-Teil A -Muster- 3 2. Brandverhütung 4 3. Brand- und Rauchausbreitung 5 4. Rettungswege und Notausgänge 5 5. Umkleideräume 6 6. Melde- und Löscheinrichtungen 6 7. Verhalten im Brandfall 6 8. Besondere Verhaltensregeln 10 9. Schlussbestimmungen 10 10. Schlussbemerkungen 11 Anlage: Nachweis über die Einweisung der verantwortlichen Person 2

Seite 3 von 3 Muster Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A die jeweilige Brandschutzordnung ist Bestandteil der in dem Objekt ausgehängten Rettungspläne Brände verhüten Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden ggf. Feuermelder/Hausalarm betätigen Notruf In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen ggf. Aufzüge nicht benutzen Auf Anweisungen achten Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen St. Antonius-Schützenbruderschaft 1892 e.v. Rönkhausen Brandschutzordnung nach DIN 14096-Teil A Stand: Februar 2006 3

Seite 4 von 4 2. Brandverhütung Alle Vorstandsmitglieder, Offiziere, Hausmeister, Mieter, Nutzer sowie das Personal der Schankwirtschaft und Küche in der Schützenhalle Rönkhausen sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Alle haben sich mit dieser Brandschutzordnung und dem Aushang vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen. Ordnung und Sauberkeit sind wichtige Voraussetzungen zur Vermeidung von Bränden. Deshalb sind Abfälle, Verpackungen, Dekorationsstoffe, Baumaterial und sonstige brennbare Gegenstände stets zu entfernen. Rauchen ist erlaubt bei Tischbestuhlung. Aschenbecher sowie Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel zur Aufnahme der Aschereste sind in ausreichender Anzahl vorzuhalten und nach Veranstaltungsende an sicherer Stelle zu entleeren. Rauchverbot besteht bei Reihenbestuhlung! Offenes Feuer und Licht sind im gesamten Gebäude verboten. Für feuergefährliche Arbeiten ist das betriebliche Formblatt Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten zu verwenden. Über Ausnahmen im Rahmen von Reparaturarbeiten entscheidet der Vorstand. Brennbare Flüssigkeiten und Gase dürfen in der Schützenhalle nicht frei gelagert werden. Beim Umgang hiermit sind die Sicherheitsvorschriften und die ggf. erforderliche Betriebsanweisung nach der GefStoffV zu beachten. Brennbare Stoffe (z.b. Papier, Kartonagen, Holzwolle etc.) dürfen nur in den hierfür vorhandenen Lagerräumen aufbewahrt werden. Die Menge ist so klein wie möglich zu halten. Ausschmückungen Es sind nur schwerentflammbare Ausschmückungen zulässig. Der Nachweis hierüber ist vom Veranstalter zu erbringen. Ausschmückungen aus natürlichem Pflanzenschmuck dürfen sich nur, solange sie frisch sind, in den Räumen befinden. Frei im Raum hängende Ausschmückungen müssen einen Abstand von 2,50 m zum Fußboden haben. Leichtentflammbare Gegenstände sind grundsätzlich verboten. Elektrogeräte Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Dies ist bei intakten Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten. Bei Mängeln an elektrischen Geräten sind diese sofort außer Betrieb zu nehmen; die Mängel sind zu 4

Seite 5 von 5 beheben. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte (soweit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen) abgeschaltet bzw. abgesteckt sind. Fest installierte Elektrogeräte (ortsfeste Elektrogeräte) dürfen nur von beauftragten und befugten Personen angeschlossen werden. Das Aufstellen und Benutzen von privaten Elektrogeräten ist nur erlaubt, wenn die Zustimmung des Vorstandes vorliegt und eine regelmäßige Prüfung nach UVV 2.10 sichergestellt ist. Bühne Rauchverbot Die gesamte Bühne ist mit Rauchverbot belegt. Der Umgang mit offenem Feuer, brennenden Rauchwaren, Laserlicht und pyrotechnischen Effekten (Theaterblitze etc.) auf der Bühne bedarf der Genehmigung. 3. Brand- und Rauchausbreitung Rauchabschlusstüren in Fluren und Treppenräumen sollen eine Ausbreitung des Rauches im Gebäude verhindern. Sie sind deshalb stets geschlossen zu halten. Ausnahmen bilden automatische Türen, die sich im Brandfall selbsttätig schließen. In keinem Fall dürfen derartige Türen jedoch aufgekeilt oder in ähnlicher Weise offengehalten werden. Feuerhemmende Türen im Verlauf von Brandwänden und zu Räumen mit besonderer Brandgefahr (z.b. Lagerräumen, Werkstätten) müssen stets geschlossen gehalten werden. Das Aufkeilen oder sonstige Offenhalten auch solcher Türen ist verboten. Rauchabzüge (Fenster) werden im Bedarfsfall vom Hausmeister, Vorstand, Offizieren oder der Feuerwehr betätigt/geöffnet. 4. Rettungswege und Notausgänge Rettungswege (Gänge, Flure, Treppen, Ausgänge) Die Rettungswege innerhalb der Schützenhalle Rönkhausen dürfen nicht durch Einstellungen eingeengt werden. Notausgänge Notausgänge aus den Räumen sind freizuhalten. Einstellungen und Verengungen, auch nur vorübergehender Art, sind unzulässig. Alle Türen von Rettungswegen dürfen während der Veranstaltung nicht verschlossen sein. Flucht- und Rettungswege müssen jedem Gebäudenutzer bekannt gemacht werden. 5

Seite 6 von 6 Sicherheitsschilder die auf Fluchtwege hinweisen, dürfen nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt werden. Einstellungen und Rettungswege auf der Bühne Ein- und Abstellungen (Dekorationen, Bühnenbilder usw.) auf der Bühne sind auf das Geringste zu beschränken und nur für die laufende Aufführung dort aufzubewahren. 5. Umkleideräume Das Rauchen in den allgemeinen Garderoben, Nebenräumen ist gestattet, wenn ausreichend glutfeste Aschenbecher und ein Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel vorhanden sind. Nach Veranstaltungsende sind die Aschenbecher an sicherer Stelle zu entleeren. 6. Melde- und Löscheinrichtungen Telefone sind zur weiteren und genauen Brandmeldung zu benutzen. Die Notrufnummer 112 ist am Telefon sichtbar anzubringen. Feuerlöschgeräte sind in allen Bereichen der Schützenhalle Rönkhausen vorhanden. Die Standorte sind gekennzeichnet. Es handelt sich um Pulver- und Co² Löschgeräte. Es wird empfohlen, sich regelmäßig mit der Bedienungsanleitung der Feuerlöschgeräte vertraut zu machen. Benutzte bzw. auch nur teilweise benutzte Feuerlöschgeräte sind dem Hausmeister zu übergeben, damit sie erneuert werden. 7. Verhalten im Brandfall Jede Person, die Brand oder Brandrauch, Brandgeruch oder Brandsymptome (Feuerschein, Hitze, etc.) oder eine akute Brandgefahr (Ausströmen brennbarer Flüssigkeiten oder Gase etc.) feststellt oder einen sonstigen Verdacht auf einen Brand hat, ist verpflichtet, sofort zu alarmieren. Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung und Sachgüterrettung! Ruhe bewahren Oberstes Gebot im Brandfalle ist, Ruhe und Besonnenheit zu bewahren. 6

Seite 7 von 7 Brand melden Telefon benutzen (112 Feuerwehr), dabei angeben: - Name des Meldenden - Wo brennt es? - Was brennt? - Sind Menschen in Gefahr oder verletzt? Wenn ja, wie viele ca.? - Warten bis das Gespräch vom Angerufenen beendet wird (Rückfragen!) Alarmsignale und Anweisungen beachten Die Verantwortlichen müssen der Einsatzleitung der Feuerwehr zur Verfügung stehen, damit die erforderlichen Maßnahmen besprochen und veranlasst werden können. Alle Personen müssen diesen Anweisungen Folge leisten. In Sicherheit bringen Bei Alarmierung ist die Schützenhalle unverzüglich über die gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen. Kleidungsstücke können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schützenhalle hierdurch nicht verzögert wird. Die Verantwortlichen überzeugen sich beim Verlassen der Räumlichkeiten, dass niemand, auch nicht in Nebenräumen, zurückgeblieben ist. Ortsfremde sowie hilfsbedürftige Personen sind durch Verantwortliche, anwesende Mitglieder sowie Theken- und Bedienungspersonal zu unterstützen. Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung sind Türen und Fenster zu schließen (nicht abschließen). Ist der Fluchtweg versperrt, ist es lebensnotwendig, sich von der nächstmöglichen, von Seiten der Retter einsehbaren Gebäudeöffnung (Fenster, Türen), durch Rufen und Winken bemerkbar zu machen. Nicht aus dem Fenster springen! In verqualmten Räumen auf dem Fußboden kriechen, möglichst ein nasses Tuch vor Mund und Nase halten. Die vollständige Räumung der Schützenhalle wird vom Vorstand bzw. von ihm hierzu bestimmten Personen überwacht und kontrolliert. Dazu sind die Räume sorgfältig nach Personen zu durchsuchen. Bereiche, die ohne Atemschutz nicht mehr begehbar sind und in denen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sich dort noch Personen aufhalten, müssen den Verantwortlichen umgehend mitgeteilt und schnellst möglich von der Feuerwehr kontrolliert werden. 7

Seite 8 von 8 Die Räumung der Schützenhalle ist der Einsatzleitung der Feuerwehr durch den/die Verantwortlichen bzw. der von ihm/ihnen hierzu bestimmten Person mitzuteilen. Löschversuche unternehmen Nur ohne Eigengefährdung bis zum Eintreffen der Feuerwehr Löschversuche mit dem Feuerlöscher unternehmen. Folgende Grundsätze sind zu beachten: Handfeuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen. RICHTIG Brand in Windrichtung angreifen FALSCH Flächenbrände vorn beginnend löschen Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen Wandbrände von unten nach oben löschen Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander! 8

Seite 9 von 9 Rückzündung beachten! Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder an den Halter hängen. Neu füllen lassen! Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom sofort abzuschalten. Übersicht über Brandklassen und die jeweils geeigneten Löschmittel: Brandklasse Kennzeichnende brennbare Stoffe Geeignete Löschmittel A Holz, Papier, Kunststoffe Wasser, ABC-Pulverlöscher, Schaumlöscher B Öle, Fette, Lösungsmittel, Benzin Kohlendioxidlöscher, ABC- Pulverlöscher, Schaumlöscher C alle brennbaren Gase Kohlendioxidlöscher, ABC- Pulverlöscher D Metallbrände Metallbrand-Pulverlöscher 8. Besondere Verhaltensregeln Jede ungewollte Entzündung von Stoffen sei sie auch geringfügig muss dem Vorstand unverzüglich gemeldet werden. Auf 310 a StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr) wird hingewiesen. Bei Aufräumarbeiten müssen Mitarbeiter geschützt werden (mindestens Handschuhe und Staubmasken P 2). Falls Personen gesundheitliche Beschwerden (z.b. durch Rauch) haben, ist sofort ein Arzt aufzusuchen und der Vorstand zu informieren. Nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. Polizei ist auch zu klären, inwieweit durch Rauch, Russ, Chemikalien bzw. Geruchsbelästigung eine Beeinträchtigung vorliegt. Die Bergung von Sachwerten und Arbeitsmitteln darf erst nach Freigabe des Gefahrenbereichs durch Polizei bzw. Feuerwehr erfolgen. 9

Seite 10 von 10 9. Schlussbestimmungen Besucherplätze Der je nach Raumgröße und Verwendungszweck zur Veranstaltung festgelegte, von der Bauaufsicht genehmigte Bestuhlungsplan ist einzuhalten; eine zeichnerische Darstellung ist im Haupteingang an vorgesehener Stelle ausgehängt. Außenflächen Das Parken von Kraftfahrzeugen sowie das Abstellen von Gegenständen ist nur innerhalb der vorgegebenen Fläche erlaubt. Anfahr- und Aufstellplätze für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge sind freizuhalten. Werden diese Flächen trotzdem beparkt oder verstellt, muss mit kostenpflichtigem Abschleppen bzw. Entfernen gerechnet werden. Brandsicherheitswache Bei besonderen Veranstaltungen kann das Ordnungsamt der Gemeinde Finnentrop die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache anordnen. Der Veranstalter hat den Anweisungen des Brandsicherheitswachdienstes Folge zu leisten, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes oder der allgemeinen Sicherheit bestehen. Der Brandsicherheitswachdienst wird von der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop Löschgruppe Rönkhausen wahrgenommen. Verantwortliche Person Für jede Veranstaltung wird gegenüber dem Vorstand der Schützenbruderschaft St. Antonius Rönkhausen 1892 e.v. eine verantwortliche Person benannt. Während der Veranstaltung muss die verantwortliche Person ständig anwesend sein. Sie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung dieser Brandschutzordnung verantwortlich. Sie muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst und Brandsicherheitswache mit der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst gewährleisten. Sie ist verpflichtet, die Veranstaltung einzustellen, wenn für die Sicherheit der Schützenhalle notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. Die Einweisung der verantwortlichen Person in die Einrichtungen der Schützenhalle der St. Antonius-Schützenbruderschaft Rönkhausen 1892 e.v. sowie die Kenntnisnahme der Brandschutzordnung ist durch Unterschrift in die beigefügte Liste zu bestätigen. 10

Seite 11 von 11 10. Schlussbemerkungen Diese Brandschutzordnung gilt für Vorstand, Offiziere, Hausmeister, Theken- und Bedienungspersonal, Küchenpersonal, Musiken, Mieter und Nutzer der St. Antonius- Schützenhalle Rönkhausen. Sie sind verpflichtet, diese Brandschutzordnung, sämtliche Sicherheitsvorschriften und richtlinien, Betriebsanweisungen sowie allgemeine Regeln der Brandverhütung zu beachten und einzuhalten. Mindestens einmal jährlich ist der v.g. Personenkreis über das Verhalten im Brandfall durch den Vorstand mit Unterstützung der Feuerwehr zu unterweisen. Rönkhausen, im März 2007 Der Vorstand Thomas Kremer 1. Brudermeister 11