Unterscheidung nach Eigentümer Fremdlagerung: kann erfolgen - Auf Dauer, z.b. aus Kostengründen - Vorübergehend, eigenes Lager voll - Ausnahmsweise, z.b. wenn erforderliche Lagereinrichtungen fehlen(kühlgeräte im eigenen Lager nicht vorhanden sind) - Als Zwischenlagerung während eines Transportes der Güter, z.b. in Häfen, Flughafen Arten der Fremdlagerung: Trennungslagerung Sammellagerung Mietlagerung die Güter aller Einlagerer werden getrennt gelagert gleiche Güter verschiedener Einlagerer werden gemeinsam gelagert,z.b. Getreide der Einlagerer mietet nur einen Lagerraum & ist für Pfege und Verwaltung seiner Ware selbst zuständig - Outsourcing: Viele Unternehmen gehen heut zu tage dazu über, die Logistk an fremde Logistgdienstleister zu übertragen. Man spricht dann von Outsourcing. Dabei werden mit unter weiter Dienste übernommen, u.a.: - Kommissionierung - Verteilung & Versand - Quanttäts- & Quallitätsprüfung - Sendungsverfolgung - Warenpfege - Montage & Reparatur Service - Portonierung & Komplettierung - Leergutverwaltung - Etkettierung & Verpackung - Entsorgung - Verzollung Vor & Nachteile bei Fremdlagerung Vorteile der Fremdlagerung sind, dass sowohl die Investtons- und Wartungskosten als auch Kosten für die Lagereinrichtung und eigenes Personal entallen. Zudem trägt der Lagerbetreiber die Kosten für die Qualifzierung seines Personals. Darüber hinaus muss nur für die Ware bezahlt werden, die auch wirklich gelagert wird. Das heißt, dass keine Leerkosten entstehen wegen einer schlechten Lagerauslastung.
Nachteile sind die bestehende Abhängigkeit vom Lagerbetreiber und das in kauf nehmen längerer Informatons- und Transportwege. Durch die Abhängigkeit vom Logistkdienstleister sollte ein Unternehmen bei der Fremdlagerung auf mögliche Unzuverlässigkeit vorbereitet sein Gesetzliche Grundlagen Arten der Fremdlagerung: Trennungslager/ Sammellager/ Mietlagerung Lagerhalter: das Lagergeschäf im Sinne der Fremdlagerung ist im HGB nach Lagerrecht genau geregelt. Lagervertrag( 467), Behandlung des Gutes/Begleitpapiere/Miteilungs- & Auskunfspficht( 468) Sammellagerung( 469) Empfang des Gutes( 470) Erhaltung des Gutes( 471) Dauer der Lagerung( 473) Hafung für Verlust oder Beschädigung( 475) Pfandrecht( 475b) Lagerschein 475c) Lagerschein: sollten folgende Angaben enthalten! - Ort & Tag der Ausstellung des Lagerscheins - Name & Anschrif des Einlagerers - Ort & Tag der Einlagerung - Name & Anschrif des Lagerhalters - Bezeichnung des Gutes - Anzahl, Zeichen & Nummern der Packstücke - Rohgewicht oder andere Angaben der Menge des Gutes - Bei Sammellagerung einen Vermerk