Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 132

Ähnliche Dokumente
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

* Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich ein.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München

(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI)

Amtliches Mitteilungsblatt

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen.

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL

Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Universität Trier. vom 30. März 1999 mit späteren Änderungen. Nichtamtliche Fassung

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Übergangsregelung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM)

- 1 Version 25b,

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Amtliche Mitteilungen / 24. Jahrgang 274

Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003

geändert durch Satzung vom 29. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 710) 4. März 2004 (KWMBl II S. 1681) 4. August August 2008

Scheine (Leistungsnachweise) und Prüfungsanforderungen in Studiengängen mit dem Fach Philosophie:

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 126

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

1 Version 8c. Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.)

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012)

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Amtliche Mitteilungen

Fachhochschule Eberswalde

Ordnung. des Studiums und der Prüfung für. eine Urkunde über Grundkenntnisse des. deutschen Rechts der. Juristischen Fakultät der Universität Passau

Informationen zur. Bachelorarbeit

(Fundstelle:

Artikel I wird wie folgt geändert:

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09.

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

2 Akademische Grade, Profiltyp

Amtliche Mitteilungen 54/2012

Fachprüfungsordnung für den wissenschaftlichen Diplomstudiengang Mechatronik an der Universität Erlangen-Nürnberg

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

Informationen. für Diplomstudiengang PHYSIK

Fachprüfungsordnung Wirtschaftsund Organisationswissenschaften (FPOWOW)

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Mathematik. Zentrale Studienberatung

Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) beschlossen.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

Begrüßung MCuB. MCuB, Sommersemester Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Vorlesung AP Sommersemester 2015

Auf Grund des Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Universität Bayreuth folgende Satzung:*)

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999

Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten:

18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte

FAQ der Prüfungsordnungen

Bekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät. Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät

Informationen zur. Bachelorarbeit

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.

Studienordnung für den Diplomstudiengang Sozialwissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18.

FU-Mitteilungen. Präambel. Abschnitt IV: Schlussbestimmungen 20 Geltung und Übergangsregelungen 21 Inkrafttreten

Studienumfang und Regelstudienzeit

Prüfungsordnung - Besonderer Teil

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG

- 22/10 - Vom 28. Juni 2001

43 Diplom-Studiengang Internationale Betriebswirtschaft

Studienumfang und Regelstudienzeit

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN

Einführung für Studierende im Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete

I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte (BA-Studium) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GemPO) von 2012

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Wirtschaftswissenschaften. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 1.

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems

Studienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung

Fachprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Werkstoffwissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg (FPOWW)

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen

3 Gliederung des Studiums und Studiendauer (1) 1 Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein anschließendes

Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 19. April 2017

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

MITTEILUNG AN ALLE STUDIENANFÄNGER DES STUDIENGANGS Geodäsie und Navigation

Transkript:

6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 3 Studienplan für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Bek. v. 0.0.999 Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat am 0.0.999 den in der Anlage abgedruckten Studienplan für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg gem. 4 Abs. 5 NHG i.d.f. v. 4.03.998 (Nds. GVBl. S. 300), zuletzt geändert durch Art. des Haushaltsbegleitgesetzes vom. Januar 999 (Nds. GVBl. S. 0), beschlossen. - Amtliche Mitteilungen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 5/999 S. 3 - Anlage Studienplan für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Erster Abschnitt: Grundstudium. Lehrveranstaltungen des Grundstudiums. Vordiplomphase I SWS a) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre VL 4 + Ü VL 4 + Ü 3 VL 4 + Ü b) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre und VL 4 + Ü 3 und 4 VL 4 + Ü c) Ökologie und Ökonomie I d) Betriebliches Rechnungswesen Rewe (Buchführung) VL + Ü Rewe (Bilanzierung) und Kostenrechnung) VL 4 + Ü e) Rechtswissenschaften I Verfassungsrecht VL + Ü Zivilrecht VL + Ü f) Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Mathe (Analysis) VL + Ü Mathe (Lineare Algebra) VL + Ü g) Statistik Statistik VL + Ü (Deskriptive Statistik) Statistik VL + Ü (Induktive Statistik) h) Grundlagen der EDV Ü. Vordiplomphase II SWS.. Ökologie und Ökonomie II, VL 4 + Ü Informatik oder Rechtswissenschaften II (für den Studiengang ).. Ökologie und Ökonomie II VL 4 + Ü (für den Studiengang Ökonomie mit ökologischem Schwerpunkt)..3 Informatik VL 6 + Ü (für den Studiengang Ökonomie mit Schwerpunkt Informatik)..4 Rechtswissenschaften II VL 4 + Ü (für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt) ergeben sich entsprechend der Anlage der DPO.. Studienverlauf. Der nachfolgend unter. aufgeführte zeitliche Studienplan stellt eine Empfehlung dar, von der nach eigener Neigung abgewichen werden kann. Dabei sind folgende Regeln zu beachten: Die zentralen Fächer, sollten möglichst im ersten begonnen werden. Für diese Fächer und für Statistik ist die Reihenfolge zu beachten ( vor ). In Mathematik und Jura ist die Reihenfolge beliebig.

6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 33 Der empfohlene Studienverlauf orientiert sich an einem Studienbeginn im Wintersemester.. Für den für das Grundstudium empfohlenen Studienverlauf ist die Unterteilung in Vordiplomphase I und Vordiplomphase II zu beachten. Die Vordiplomphase II sollte an die Vordiplomphase I anschließen. Fachrichtung VL Ü Gesamt Leistungs- Nachweis Mathe X (Analysis) + 4 X 4 Recht / (X) 8 0 3+4 4 X Statistik X 4 X Recht / (X) 8 0 3 3 4 X Statistik X Rewe Mathe X (Lineare Algebra) Ökologie und Ökonomie Seminar X 0 8 8 4 Rewe 4 X Vordi- 4 X plom- phase II EDV 3 X 4 6 Summe total (inkl. EDV) 3. Prüfungsablauf 46 8 74 3. In Veranstaltungen, in denen Leistungsnachweise des Vordiploms erworben worden, können keine Leistungsnachweise für das Diplom erworben werden. Vgl. zu Art und Anzahl der Leistungsnachweise 3. des Studienplans. Leistungsnachweis für Rewe erfolgt im Rahmen der Rewe -Klausur. 3 Die EDV-Veranstaltung ist nicht notwendiger Bestandteil des Grundstudiums (Ausnahme im Schwerpunkt Informatik), der Leistungsnachweis muß gleichwohl vor der ersten Fachprüfung erfolgen (vgl. 3 () DPO). 3. In den Prüfungsfächern des Vordiploms können Leistungsnachweise in folgender Weise erworben werden: a) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Eine zweistündige Klausur über sowie eine zweistündige Klausur über 3 b) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Je eine zweistündige Klausur über / sowie 3 / 4 c) Ökologie und Ökonomie I Ein Referat oder eine Hausarbeit d) Betriebliches Rechnungswesen Eine dreistündige Klausur über ReWe und e) Rechtswissenschaften I Eine zweistündige Klausur über Verfassungsrecht oder Zivilrecht f) Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Je eine zweistündige Klausur über Mathematik I (Analysis) und Mathematik II (Lineare Algebra) g) Statistik Je eine zweistündige Klausur über Statistik I und Statistik II h) Ökologie und Ökonomie II Ein Referat oder eine Hausarbeit i) Rechtswissenschaften II Eine zweistündige Klausur über Öffentliches Wirtschaftsrecht oder Arbeitsrecht (wobei die Studierenden Arbeitsrecht bearbeiten, wenn sie in der ersten Klausur der Vordiplomphase I Verfassungsrecht gewählt haben, bzw. Öffentliches Wirtschaftsrecht, wenn sie in der Vordiplomphase I Zivilrecht gewählt haben) Über diese Leistungsnachweise des Grundstudiums hinaus wird den Studierenden empfohlen, den für die Zulassung zur Diplomprüfung notwendigen Leistungsnachweis Grundlagen der EDV" bereits im Grundstudium zu erbringen. 3.3 Vor der Ableistung der ersten Prüfung (Klausur) ist beim Akademischen Prüfungsamt ein formgerechter Antrag auf Zulassung zur Diplomvorprüfung zu stellen. 3.4 Vor jeder Klausur hat eine Anmeldung zu erfolgen. Diese findet zu Terminen, die vom Akademischen Prüfungsamt per Aushang bekannt gegeben werden, durch Eintragung in dafür vorgesehene Listen statt. Die Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt ist nur unter den in 0 DPO genannten Bedingungen möglich.

6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 34 3.5 Nicht bestanden bzw. als nicht ausreichend" bewertete Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden, wobei die zweite Wiederholung als mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer stattfindet. 3.6 Die Ergebnisse der Fachprüfungen werden von den Lehrenden an das Akademische Prüfungsamt weitergeleitet und dort zur Prüfungsakte genommen. 3.7 Nach der erfolgreichen Ablegung der letzten Prüfungsleistung stellt das Akademische Prüfungsamt das Zeugnis aus und informiert die Studentin oder den Studenten darüber, wann das Zeugnis abgeholt werden kann. Eine Ausfertigung erhält die Studentin oder der Student, eine Ausfertigung verbleibt in der Prüfungsakte. Zweiter Abschnitt: Studienplan des Hauptstudiums im Studiengang 4. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium 4. Lehrveranstaltungen in den n - ein Teilgebiet aus Block A im Umfang von - ein Teilgebiet aus Block B im Umfang von - Wirtschaftspolitik oder - Entwicklungstheorie und -politik ergeben sich entsprechend der Anlage 4 der DPO. b) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: SWS 4. Lehrveranstaltungen in den n Die Lehrveranstaltungen in den n sind der Anlage 4 der DPO zu entnehmen. Dabei sind die insgesamt angebotenen Lehrveranstaltungen in einen und in einen aufgeteilt. Die Veranstaltungen des s stellen innerhalb des jeweiligen Wahlpflichtfaches die Pftichtveranstaltungen dar. Das Veranstaltungsangebot im erlaubt, soweit es zusammen mit dem Angebot im im laufenden Studienabschnitt den Umfang von SWS ü- bersteigt, die freie Wahl zwischen den angebotenen Veranstaltungen. Es müssen so viele Veranstaltungen hinzugewählt werden, dass das prüfungsrelevante Studium im Wahlpflichtfach SWS umfaßt. 5) Empfohlener Studienverlauf im Hauptstudium 5 6 4 4-8 6 6 4 4-8 4-8 7 4 4-8 4-8 8 4-8 Die Termine der Empfehlungen beziehen sich je nach Art des Leistungsnachweises auf die Veranstaltungszeit, das Ende der Veranstaltungszeit oder die veranstaltungsfreie Zeit zwischen dem laufenden und dem folgenden. 6. Prüfungsablauf 6. Die Prüfungen des Hauptstudiums bestehen aus den Studienleistungen in Form von studienbegleitenden Leistungsnachweisen (Vorleistungen) und der Diplomprüfung. Die Diplomprüfung umfaßt a) die Diplomarbeit b) die Fachprüfungen in den zwei bzw. drei n sowie in den drei n ( mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik, mit juristischem Schwerpunkt). Alle Prüfungsleistungen sowie die studienbegleitenden Leistungsnachweise (Vorleistungen) werden benotet und gehen mit unterschiedlichen Anteilen in die Gesamtnote der Diplomprüfung ein (vgl. Anlage 4 der DPO). Wiederholungsmöglichkeiten für Fachprüfungen bestehen wie im Vordiplom, die Diplomarbeit kann allerdings nur einmal wiederholt werden. 6. In jedem der fünf Fächer sind studienbegleitende Leistungsnachweise (Vorleistungen) in Form von Hausarbeiten, Referaten oder -stündigen Klausuren zu erbringen. Die Themen der Hausarbeiten müssen in vier Wochen, die Themen der Referate in acht Wochen bearbeitbar sein. Die Themen der Klausur (-stündig) beziehen sich auf eine SWS umfassende Lehrveranstaltung (u. U. zuzüglich einer Übung).

6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 35 empfohlener Erwerb einer Vorleistung Empfohlene Fachprüfung 6.3 Die Wahl der Prüfungsform durch die Studierenden wird von den Lehrenden nach Maßgabe einer angemessenen Kapazitätsauslastung gewährleistet. 6.4 Die Fachprüfungen in den n finden in Form je einer fünfstündigen Klausur statt. Die, von denen eines auch im Rahmen eines Projekts studiert werden soll, werden wahlweise mit je einer fünfstündigen Klausur, einer 30-minütigen mündlichen Prüfung und einem Projektbericht abgeschlossen. 6.5 Im Anmeldeverfahren für die Fachprüfungen im Hauptstudium ist es nach der Prüfungsordnung erforderlich, daß die Studierenden sich für jede Fachprüfung anmelden. Bei der ersten Meldung zur Fachprüfung ist ein formgerechter Zulassungsantrag beim Akademischen Prüfungsamt einzureichen. Bei den weiteren Fachprüfungen ist ein förmlicher Zulassungsantrag nicht mehr erforderlich, allerdings muß die Meldung zu den Prüfungen auf den dafür vorgesehenen Formularen erfolgen und beim Akademischen Prüfungsamt eingereicht werden. Das Prüfungsamt überprüft, ob die entsprechenden Prüfungsvorleistungen (studienbegleitende Leistungsnachweise) erbracht wurden. Die. Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn der schriftliche Bescheid über die erfolgte Zulassung erteilt ist. Wichtig: Die Anmeldung zu den Klausuren für die und erfolgt durch Eintragung in Listen, die zu festen Terminen im Akademischen Prüfungsamt ausliegen (Termin der Prüfungen wird von den Lehrenden bestimmt). Eine Bestätigung der Anmeldung erhält nur die oder der Lehrende. Die Studierenden erhalten lediglich im Falle der Versagung der Zulassung zur Klausur eine Mitteilung. Die Anmeldung zu den n erfolgt ebenfalls über das Akademische Prüfungsamt unter vorheriger Rücksprache mit den Lehrenden. Die Anmeldung und die Prüfung sind an den von den Prüferinnen und Prüfern festzulegenden Terminen durchzuführen. Diese Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. 6.5 Wenn mindestens zwei Fachprüfungen bestanden sind, kann beim Diplomprüfungsausschuß der Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit gestellt werden. Das Thema für die Diplomarbeit schlägt die Erstprüferin oder der Erstprüfer dem Prüfungsausschuß vor. Die Kandidatin oder der Kandidat hat ein Vorschlagsrecht für den Themenbereich, dem das Thema entnommen werden soll. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt drei Monate. Auf begründeten Antrag kann die Be-

6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 36 arbeitungszeit ausnahmsweise auf höchstens sechs Monate verlängert werden. Bei Abgabe der Diplomarbeit wird die Zweitprüferin oder der Zweitprüfer von der Studentin oder dem Studenten vorgeschlagen. Die Gutachten für die Diplomarbeit sollen möglichst innerhalb einer Frist von acht Wochen erstellt werden. 6.6 Wenn alle Prüfungsleistungen bewertet und bestanden sind, teilt der Prüfungsausschuß innerhalb von drei Wochen der Studentin oder dem Studenten das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit. Dritter Abschnitt: Studienplan des Hauptstudiums im Studiengang mit ökologischem Schwerpunkt 7. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium 7. Lehrveranstaltungen in den n - ein Teilgebiet aus Block A im Umfang von - ein Teilgebiet aus Block B im Umfang von Ökologische Ökonomie 5 6 4 4-8 6 6 4 4-8 3 7 4 4-8 4 8 4-8 9. Prüfungsablauf Punkt 6 gilt analog. Vierter Abschnitt: Studienplan des Hauptstudiums im Studiengang mit Schwerpunkt Informatik - Wirtschaftspolitik oder - Entwicklungstheorie und politik ergeben sich entsprechend der Anlage 4 der DPO. b) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: SWS c) Ökologie und Ökonomie Betriebliche Umweltpolitik Umwelt- und Ressourcenökonomik Umweltrecht Ökologie und Ökonomie und Naturwissenschaft Ökologie und Ökonomie und Sozialwissenschaft Projekt 7. Lehrveranstaltungen in dem Wahlpflichtfach Die Lehrveranstaltungen in dem Wahlpflichtfach sind der Anlage 4 der DPO zu entnehmen. Die Sätze ff. von Punkt 4. des Studienplans gelten entsprechend. 8. Empfohlener Studienverlauf -Wirtschaftspolitik oder - Entwicklungstheorie und -politik ergeben sich entsprechend der Anlage 4 der DPO. b) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: SWS c) Informatik: SWS 0. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium 0. Lehrveranstaltungen in den n ein Teilgebiet aus Block A im Umfang von ein Teilgebiet aus Block B im Umfang von empfohlener Erwerb einer Vorleistung empfohlene Fachprüfung 3 empfohlener Beginn der Vorleistungen 4 empfohlener Beginn der Fachprüfungen

6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 37 0. Lehrveranstaltungen in dem Wahlpflichtfach Die Lehrveranstaltungen in dem Wahlpflichtfach sind der Anlage 4 der DPO zu entnehmen. Die Sätze ff. von Punkt 4. des Studienplans gelten entsprechend.. Empfohlener Studienverlauf Ökologische Ökonomie 5 6 3 4 4-8 6 6 4 4 ³ 4-8 5 7 4 4 4-8 6 8 4-8. Prüfungsablauf Punkt 6 gilt analog. Fünfter Abschnitt: Studienplan des Hauptstudiums im Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt 3. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium 3. Lehrveranstaltungen in den n - ein Teilgebiet aus Block A im Umfang von - ein Teilgebiet aus Block A im Umfang von b) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: SWS c) Rechtswissenschaften Öffentliches Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handels- und Gesellschaftsrecht Kollektives Arbeitsrecht VL VL SWS VL + Ü SWS VL SWS 3. Lehrveranstaltungen in den n Die Lehrveranstaltungen in den n sind der Anlage 4 der DPO zu entnehmen. Die Sätze ff. von Punkt 4. des Studienplans gelten entsprechend. 4. Empfohlener Studienverlauf im Hauptstudium Recht 5 6 4 4-6 6 6 4 4-6 -6 7 4 4-6 -6 8-6 5. Prüfungsablauf Punkt 6 gilt analog. empfohlener Erwerb einer Vorleistung empfohlene Fachprüfung - Wirtschaftspolitik oder - Entwicklungstheorie und politik ergeben sich entsprechend der Anlage 4 der DPO. Wahlpflichtfach aus der Informatik Wahlpflichtfach aus dem Angebot des Fb 04 oder des Fb Informatik 3 empfohlener Erwerb einer Vorleistung 4 empfohlene Fachprüfung 5 empfohlener Beginn der Vorleistungen 6 empfohlener Beginn der Fachprüfungen

6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 38