Schulen Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen sowie den Schulkindergarten in Windhagen. Die übrigen Schulen in der Verbandsgemeinde Asbach -Realschule plus und Gymnasium in Neustadt, Förderschule in Asbach- befinden sich in der Trägerschaft des Kreises Neuwied. Dazu gehört seit dem 1.8.2010 auch die Realschule plus in Asbach (ehemals Regionale Schule). Bis zu dem Zeitpunkt befand sie sich in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Asbach. Die Trägerschaft hat gewechselt, weil an der Realschule plus in Asbach eine Fachoberschule mit der Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik, angegliedert ist. Die schulischen Vorschriften schreiben vor, dass für diese Schulen der Kreis zuständig ist, weil sie auch von Kindern außerhalb einer Verbandsgemeinde besucht werden. Die Schulträger stellen alle für die Schule erforderlichen Gebäude und die Finanzmittel (ausgenommen die Vergütungen der Lehrerinnen und Lehrer) zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2011 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Verbandsgemeinde Asbach gesunken. 2012 besuchten 63 Kinder weniger die Schulen als ein Jahr zuvor. Im Schuljahr 2012/2013 waren an den Schulen der Verbandsgemeinde Asbach insgesamt 47 Klassen gebildet (eine weniger als ein Jahr zuvor). Die Kinder wurden von 64 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet (sieben weniger als im Jahr zuvor) -davon 29 (29) in Teilzeit-. Schulen der Verbandsgemeinde Asbach Zahl der Schüler/innen Zahl der Klassen 2011 2012 2011 2012 Grundschule Asbach 324 293 16 15 Grundschule Limbach 50 51 3 3 Grundschule Buchholz 115 106 7 7 Grundschule Jungeroth 80 70 4 4 Grundschule Neustadt (Wied) 214 201 10 10 Grundschule Windhagen 137 136 8 8 Gesamt: 920 857 48 47 Die höchsten Schülerzahlen gab es im Jahr 2004. Damals besuchten 1116 Kinder die sechs Grundschulen der Verbandsgemeinde Asbach. Entwicklung der Schülerzahlen: -59 -
Die Verbandsgemeinde Asbach stellte ihren Schulen im Jahr 2012 insgesamt 367.076,72 zur Verfügung. Der Verbandsgemeinderat bewilligt den Gesamtbetrag. Über die Verwendung der für die Sachmittel vorgesehenen Beträge entscheiden die Schulen eigenverantwortlich. Der Gesamtbetrag teilt sich wie folgt auf: Lehr- und Lernmittel: 83.578,37 Unterhaltung der Gebäude 97.579,85 Bewirtschaftung: (z.b. Energie, Reinigung) 165.577,63 Vermögenserwerb: (z.b. Geräte) 20.340,87 Schulbuchausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit Ab dem Schuljahr 2012/2013 konnten erstmals die Eltern von Schülerinnen und Schülern an den Grundschulen an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Das Ausleihverfahren löst das bisherige Gutscheinsystem ab. Damit besteht nun an allen allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Lernmittel auszuleihen anstatt sie zu kaufen. Die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Asbach werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach als Schulträger eingereicht. Für das Schuljahr 2012/2013 wurden 189 Anträge bewilligt. Dies bedeutet, dass insgesamt 189 Schülerinnen bzw. Schüler kostenlos an der Schulbuchausleihe teilnehmen konnten und die Lernmittel unentgeltlich ausleihen konnten. Sofern bei den Familien das Einkommen über den in der Landesverordnung festgesetzten Einkommensgrenzen liegt, besteht die Möglichkeit gegen Entgelt an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Diese Möglichkeit wurde von insgesamt 188 Familien genutzt. Abhängig von der Zahl der in der Familie lebenden Kinder sind die Einkommensgrenzen gestaffelt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob beide Elternteile oder nur ein Elternteil gemeinsam im Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler leben/lebt. Zum Ende des Schuljahrjahrs 2012/2013 erfolgt dann erstmals die Rücknahme der ausgeliehenen Lernmittel. Wesentliche Plattform für die Abwicklung des Antrages und das weitere Verfahren um die Schulbuchausleihe ist das Lernmittelportal des rheinland-pfälzischen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Unter der Adresse www.lmf-online.rlp.de erhalten Sie weitere Informationen zur Lernmittelfreiheit. -60 -
n Im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach wird ein breit gefächertes Angebot an Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Insgesamt zehn n ermöglichen die Betreuung von Kindern. Sechs dieser zehn Kindertageseinrichtungen stehen in Trägerschaft der ortsansässigen evangelischen und katholischen Kirchengemeinden. Drei n werden durch die örtlichen Kommunen geführt. Eine steht unter der Trägerschaft des Heilpädagogischen Zentrums Neuwied. Bei den Einrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft handelt es sich um die Kommunalen n Leuchtturm in Buchholz und Löwenzahn in Kölsch-Büllesbach sowie die Kommunale Spatzennest in Windhagen. Wesentliche Rechtsgrundlage für die Bedarfsplanung im nbereich stellt das ngesetz Rheinland-Pfalz dar. Gemäß 9 des ngesetzes Rheinland-Pfalz gewährleistet das Jugendamt, dass in seinem Bezirk die nach den Maßgaben des vorgenannten Gesetzes erforderlichen n zur Verfügung stehen. Dies geschieht durch die Aufstellung eines entsprechenden Bedarfsplanes, der durch das Jugendamt im Benehmen mit der Schulbehörde festgelegt wird. Zuständige Bedarfsplanungsbehörde für den Bereich der Verbandsgemeinde Asbach ist das Jugendamt der Kreisverwaltung Neuwied. Basis der Bedarfsberechnungen für die Fortschreibung 2012 des nbedarfsplanes sind die statistischen Daten per 31.12.2011. Dem Landkreis Neuwied als Träger des Kreisjugendamtes obliegt gemeinsam mit den Kommunen die Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem zweiten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Bedingt durch den seit dem 01.08.2010 geltenden Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr war die Fortschreibung des nbedarfsplanes 2010 und 2011 sehr geprägt vom bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Dies zeigte sich auch durch die verschiedenen An- oder Umbaumaßnahmen an den n im Verbandsgemeindegebiet. Mit der Fortschreibung 2012 gewinnt der fortschreitende Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter zwei Jahren zunehmend an Bedeutung. Dies vor dem Hintergrund des zum 01.08.2013 einsetzenden Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Beitragspflichtig sind nach der Gesetzessystematik nur noch die Betreuungsangebote für Kinder unter zwei Jahren sowie für die Betreuung von Schulkindern. Die durch die Beitragsfreiheit verursachten Einnahmeausfälle werden vom Land übernommen - mit Ausnahme eines Anteils, der von den örtlichen Jugendämtern selbst aufzubringen ist-. Das ngesetz bietet für die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr eine Reihe von Möglichkeiten, Betriebs- und Betreuungsformen. Hierzu zählen u. a. die Aufnahme im Rahmen der Geringfügigkeit oder durch Einrichtung einer geöffneten Kindergartengruppe bzw. einer kleinen altersgemischten Gruppe. -61 -
In verschiedenen n des Verbandsgemeindegebietes haben sich die Betreuungsangebote im Jahre 2012 als weitestgehend bedarfsgerechtes Angebot dargestellt und konnten unverändert beibehalten werden. In anderen n hingegen zeigte sich die Notwendigkeit der Veränderung und Weiterentwicklung des dortigen betrieblichen Angebotes. Diese Veränderungen werden offenkundig durch die Aufstockung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, aber auch durch die Reduzierung der Plätze für Kinder im Schulalter. Ebenso konnte in mehreren n die Zahl der Ganztagsplätze wesentlich erhöht werden. Die Reduzierung der Anzahl der Plätze für Kinder im Schulalter erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Neuwied, der vor dem Hintergrund des erweiterten Rechtsanspruches ab dem 01.08.2013 den Rückzug aus der Hortfinanzierung bis spätestens zum Jahre 2015 beschlossen hatte In der HTZ- Asbach konnte das pädagogische Angebot zum 01.08.2012 durch eine zeitlich befristete 4. Gruppe als Waldkindergartengruppe ergänzt werden. Diese Waldgruppe steht insgesamt bis zu 15 Kindern der Altersgruppe ab dem vollendeten 3. Lebensjahr zur Verfügung. HTZ-Waldgruppe in Asbach Unter dem Gesichtspunkt baulicher Veränderungen bildet die Sanierung der Evangelischen Asbach den Schwerpunkt. Nach dem Brandereignis am 20. Dezember 2011 galt es das Kindergartengebäude für seinen ursprünglichen Nutzungszweck wieder zu sanieren. Während dieser Zeit waren die Kinder im benachbarten Bürgerhaus, dem evangelischen Gemeindehaus sowie in der nahegelegenen Realschule Asbach untergebracht. Ab dem 01. September 2012 standen insgesamt 873 Betreuungsplätze (01.09.2011 = 871) in n zur Verfügung. Davon waren 394 Ganztagesplätze (01.09.2011 = 327), 158 U3-Plätze (01.09.2011 = 148) und 94 Plätze für Schulkinder (01.09.2011 = 121). -62 -
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Platzkapazitäten zum 01.09.2012: Kindertageseinrichtung Gruppen Betreuungsplätze insgesamt davon Katholischer Kindergarten Asbach Evangelische Asbach HTZ- Asbach Katholische Buchholz Kommunale Buchholz/Kölsch- Büllesbach Kommunaler Kindergarten Buchholz Katholischer Kindergarten Neustadt (Wied) Evangelische Neustadt (Wied) Katholische Windhagen Kommunale Windhagen Ganztags- Plätze für Kinder Plätze für plätze unter drei Jahren Schulkinder (mit (mit Geringfügigkeit*) Geringfügigkeit*) 5 115 30 13 0 6 119 37 14 20 4 70 31 + 5 integrativ 15 0 5 107 53 23 20 3 72 34 12 14 1 22 16 6 0 5 105 44 20 0 5 99 50 20 20 4 77 44 14 0 5 87 50 21 20 Die klassische Ausgestaltung des Kindergartenplatzes, auf den ein Rechtsanspruch besteht, ist der sog. Teilzeitplatz mit einer Betreuung am Vor- und Nachmittag. Darüber hinaus bieten im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach alle Kindergärten/n weitergehende Betreuungsformen an, auf die zwar kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht, die aber unter bestimmten Voraussetzungen von dem Träger des Jugendamtes vorgesehen werden sollen. Hierzu gehört u. a. der Ganztagsplatz, der im Gegensatz zum Teilzeitplatz eine durchgehende Betreuung vor und nachmittags mit Mittagessen bietet. Auch die Betreuung im Rahmen des verlängerten Vormittagsangebotes mit Betreuung über Mittag ist möglich. Entsprechend der Vorgaben nach dem ngesetz beteiligen sich die jeweiligen Ortsgemeinden an den Personalkosten der n in freier/kirchlicher Trägerschaft. Über die gesetzliche Finanzierung hinaus tragen die Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen mit den Trägern der n erhebliche weitere Kosten im Bereich der Personal- sowie der laufenden Betriebsausgaben. Informationen zu den Betreuungsangeboten der einzelnen Einrichtungen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach oder der jeweiligen. -63 -