Fortschreibung 2018 des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes für den Kreisjugendamtsbezirk des Landkreises Neuwied

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fortschreibung 2018 des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes für den Kreisjugendamtsbezirk des Landkreises Neuwied"

Transkript

1 Fortschreibung 2018 des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes für den Kreisjugendamtsbezirk des Landkreises Neuwied Stand: 15. März 2018 Statistische Zahlen:

2 Kreisverwaltung Neuwied - Kreisjugendamt - Referat 5.53 Wilhelm-Leuschner-Straße Neuwied Ansprechpartner: Kerstin Schwanbeck-Stephan 02631/ Fax: 02631/ Kerstin Grüber 02631/ Fax: 02631/ Jochen Rheinspitz 02631/ Fax: 02631/ Sandra Röttgen 02631/ Fax: 02631/ Fotos: Fotolia Seite 2

3 Inhalt: Seite Inhalt 3 Kindergartenjahr 2018/19 Gelingende Bildung Erziehung braucht gute Rahmen- und Raumbedingungen 4 Betreuungsangebote in Kindertagesstätten 6 Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte 8 Bedarfsplanung 9 Kindertagespflege 14 Entwicklung der Geburtenzahlen 16 Betriebliche Angebote in den Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied 17 Gesamtübersicht über die Angebote der Kindertagesstätten und Darstellung des rechnerisch ermittelten Bedarfs an Plätzen 18 Verbandsgemeinde Asbach 19 Verbandsgemeinde Bad Hönningen 29 Verbandsgemeinde Dierdorf 35 Verbandsgemeinde Linz 43 Verbandsgemeinde Puderbach 55 Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach 66 Verbandsgemeinde Unkel 87 Seite 3

4 Vorwort Kindergartenjahr 2018/19 Gelingende Bildung und Erziehung in den Kitas braucht gute Rahmen- und Raumbedingungen Bereits seit 2016 ist für den Landkreis Neuwied erkennbar, dass der sog. Demografische Wandel unseren Landkreis, anders als seinerzeit vielfach erwartet, betrifft. Seit 2016 wachsen die Kinderzahlen in unserem Kreisjugendamtsbezirk Neuwied kontinuierlich an wird nach heutiger Einschätzung mittelfristig zum letzten Mal für die kommenden Jahre ein Einschulungsjahrgang weniger als Kinder haben (985). Die Geburtenzahlen der nachfolgenden Jahrgänge liegen zum Teil deutlich höher aktuell bis zu Kinder, die in der Zeit zwischen dem und dem geboren sind. Sie alle haben bereits einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung oder einen beitragsfreien Kindergartenplatz oder werden diesen bis zum Sommer 2019 erlangen Geburten in den Jahrgängen das vorhandene und von allen Beteiligten sorgfältig geplante Angebot plötzlich nicht mehr bedarfsdeckend sein kann. Denn eines wird auch deutlich: Familien, die mit Kindern im Kindergartenalter in unseren Landkreis zuziehen, tun dies in der Erwartung, hier eine gute Infrastruktur sprich: Ein gut ausgebautes Netz quantitativ ausreichender und qualitativ hochwertiger Bildungsangebote vorzufinden. Da ist die Kindertagesstätte für viele Eltern und Kinder die erste Anlaufstelle. Der bisherigen Haltung, bestehende Rechtsansprüche so zügig und wohnortnah wie möglich bedienen und die Angebote der Kitas so passgenau wie möglich und nötig zu gestalten, sehen wir uns selbstverständlich auch bei steigenden Kinderzahlen verpflichtet. Nach dem Abschluss verschiedener Baumaßnahmen im Verlauf des zu Ende gehenden Kindergartenjahres 2017/18 (u.a. HTZ-Kita Asbach, Ev. Kita Anhausen) und mit der Inbetriebnahme weiterer provisorischer Gruppen u.a. in Breitscheid, Buchholz, und Neustadt kann der wachsende Bedarf derzeit an vielen Kita- Standorten bedient werden. Gerade für provisorische Gruppen wurde die Genehmigungspraxis des Landesjugendamtes inzwischen modifiziert: Eine Genehmigung für deren Betrieb wird grds. nur dann erteilt, wenn parallel auch eine dauerhafte Lösung für einen absehbar höheren Bedarf in den Blick genommen wird. Anstieg der Platzzahl von auf Plätze Bestätigt hat sich in den vergangenen Jahren der Eindruck, der bereits im Rahmen der Fortschreibung 2017 des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes dargelegt wurde: Kurzfristige und in der Bedarfsplanung nicht planbare oder absehbare Zuzüge junger Familien in unseren Landkreis Neuwied sind an vielen Kindergartenstandorten ausschlaggebend dafür, dass Mit den im Plan genauer beschriebenen Maßnahmen werden nach heutiger Einschätzung im Verlauf des Jahres 2018/19 bis zu Plätze in unseren Kindertagesstätten zur Verfügung stehen Plätze davon sind der Betreuung von Kindern unter drei Jahren vorbehalten. Damit werden wir bis zu 39 % aller Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bieten können. Seite 4

5 Kreisweit deckt das Gesamt-Platzangebot recht exakt den rechnerisch ermittelten Bedarf aus 4,50 Jahrgängen. Im Rahmen der diesjährigen Regionalen Planungsgespräche in den Verbandsgemeinden hat sich bestätigt, dass der tatsächlich artikulierte Bedarf je nach Region unseres Landkreises deutlich abweicht. So würde beispielsweise in Teilen der Verbandsgemeinden Puderbach und Dierdorf eine Bedarfsplanung auf dieser Basis zu einem überdimensionierten Angebot führen. In anderen Regionen des Kreises, insbesondere in den an Nordrhein- Westfalen angrenzenden Verbandsgemeinden, reicht die im Plan dargestellte Bedarfsberechnung auf der Basis von 4,75 Jahrgängen häufig nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu erfassen. Mit Blick auf die zu erwartende weiter wachsende Zunahme des Bedarfs ist offenkundig, dass das in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich ausgebaute Angebot der Kindertagesstätten auch mit rund Plätzen nicht ausreicht / ausreichen wird, um für alle Kinder die bestehenden Rechtsansprüche sicherstellen zu können. Denn die in der Vergangenheit praktizierten Übergangslösungen, wie z.b. Überbelegungen in kleinem Umfang, können nur noch punktuell und/ oder kurzfristig zu einer Problemlösung beitragen. An vielen Kindergartenstandorten in unserem Landkreis lässt sich der wachsende Bedarf nur bedienen, indem das vorhandene Platzangebot dauerhaft in einer Größenordnung einer oder sogar mehrerer Gruppen ausgebaut wird. Neben den derzeit bereits laufenden bzw. auf den Weg gebrachten Baumaßnahmen wird es deshalb weitere Kita-Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen geben müssen. Dies gilt konkret derzeit für die Städte Linz und Unkel. Da Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen auch bei sorgfältigster Planung und konstruktiver Begleitung aller Beteiligten nur mit zeitlichem Vorlauf umgesetzt werden können, werden in 2018/19 an mehreren Kindergartenstandorten zeitlich befris- tete auch provisorisch genannte Gruppen entstehen. Mit der Realisierung weiterer Kita- Baumaßnahmen sind für alle Beteiligten Träger, Leitungen, Orts- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsstellen wieder einmal - enorme Herausforderungen verbunden, Herausforderungen, denen sie sich zum Wohle der Kinder und Familien stellen. Besonderes Augenmerk wird zukünftig auch weiterhin der Gewinnung des notwendigen Fachpersonals zu schenken sein. Zu einer gelingenden Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas gehören weit mehr als gute räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Gut ausgebildetes und motiviertes Personal ist unerlässliche Voraussetzung und die Basis für die tägliche Arbeit in unseren Kitas. Allen Menschen, die sich täglich dieser Aufgabe widmen, als pädagogische Fachkräfte, aber auch im hauswirtschaftlichen und anderen Bereichen, gilt Respekt und Anerkennung für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit. Ich danke an dieser Stelle allen Beteiligten vor Ort: Den Trägern, Leitungen, Fachberatungen, den politisch Verantwortlichen auf Orts- und Verbandsgemeindeebene, die sich trotz ungewisser Förderkulisse und bei wachsenden inhaltlichen Anforderungen für den bedarfsgerechten Kita- Ausbau in ihren Verantwortungsbereichen engagieren. Danke für den konstruktiven Diskurs in den vergangenen Wochen und Monaten, für weitsichtige und zukunftsweisende Entscheidungen und dafür, dass frühkindliche Förderung, Erziehung, Bildung und Betreuung unter guten Rahmenbedingungen stattfinden kann. Achim Hallerbach Landrat Seite 5

6 Betreuungsangebote in Kitas Das Angebot der Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied richtet sich aufgrund der Beschlusslage der Kreisgremien ausschließlich an Kinder der Altersgruppe bis zum Schuleintritt. Hierfür stehen nach den derzeitigen Rahmenbedingungen des Kindertagesstättengesetzes und der dazu ergangenen Landesverordnung folgende Gruppenformen zur Verfügung: Krippengruppe 8 - maximal 10 Plätze für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Kleine altersgemischte Gruppe 15 Plätze, davon i.d.r. maximal 7 Plätze für Kinder unter drei Jahren (ggf. einrichtungsbezogene Festlegungen über maximale Belegung mit Kindern U2) Geöffnete Gruppe 25 Plätze für Kinder ab dem 3. Geburtstag, davon je nach Modell 3 4 oder 5 6 Plätze für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr Regelgruppe 25 Plätze für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Seite 6

7 Regelgruppe Plätze für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Personaleinsatz: Mindestens 1,75 Fachkraftstellen Geöffnete Regelgruppe Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt, davon 3-4 bzw. 5 6 für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr Personaleinsatz: 1,75 Fachkräfte + 0,25 bzw. 0,5 Fachkraftstellen Ganztagsplätze zur durchgehenden Betreuung über Mittag mit Mittagessen Personaleinsatz: Ab 5 Plätzen 0,25, 15 Plätzen 0,50, 25 Plätzen 0,75 usw. Kleine altersgemischte Gruppe Fachkraftstellen zusätzlich 15 Plätze, davon idr maximal 7 Plätze für Kinder unter drei Jahren; Personaleinsatz: Mindestens 1,75 Fachkraftstellen Krippengruppe 8 maximal 10 Plätze für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr; Personaleinsatz: Mindestens zwei Fachkraftstellen Seite 7

8 Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte von Kindern unter zwei Jahren Seit dem haben Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Rheinland-Pfalz nicht nur einen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindergarten. Der Anspruch ist weitreichender und erstreckt sich auf einen sog. beitragsfreien Kindergartenplatz. Beitragsfrei ist dabei das jeweils genutzte Angebot also nicht nur der klassische Teilzeitplatz, der zurzeit in Rheinland- Pfalz Rechtsanspruch erfüllend ist sondern auch die Ganztagsbetreuung. Von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind die Betreuungsangebote für Kinder vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Für andere Kindertagesstätten und hierzu zählen insbesondere die Betreuungsformen für Schulkinder und Kleinkinder werden die Elternbeiträge gem. 13 Abs. 4 des Kindertagesstättengesetzes für Rheinland-Pfalz nach Anhörung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. Die Beiträge sind unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl zu staffeln. Für Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres und für Schulkinder, die einen Kindergarten be- suchen, setzt das Jugendamt die Elternbeiträge entsprechend fest. Die letzte Anpassung der Hort- und Krippenbeiträge hat im Jahr 2004 stattgefunden. Daher wurde zwischenzeitlich eine Überprüfung der Beitragssätze und Neu- Kalkulation notwendig, um die gesetzlich vorgegebenen Deckungsgrade durch Einnahmen aus Elternbeiträgen möglichst erreichen zu können. Nach entsprechender Vorberatung in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege hat der Kreis-Jugendhilfeausschuss im Dezember 2014 den Beschluss zur Anpassung der Elternbeiträge für den Kita- Besuch von Kindern vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr gefasst. Seit dem gelten für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen in Kindertagesstätten die in der nachfolgenden Tabelle darstellten Beitragssätze. Maßgeblich für die Beitragspflicht ist dabei nicht die Angebotsform, in der ein Kind vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung betreut wird. Allein der Umstand, dass ein Kind vor Vollendung seines zweiten Lebensjahres das Angebot der frühkindlichen Förderung in Anspruch nimmt, löst die Beitragspflicht aus. Seite 8

9 Bedarfsplanung Das Jugendamt gewährleistet, dass in seinem Bezirk die nach den Bestimmungen der 5 7 KitaG erforderlichen Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Es legt im Benehmen mit der Schulbehörde in einem Bedarfsplan fest, in welchen Gemeinden und in welcher Art, Anzahl und Größe Kindertagesstätten unter Berücksichtigung voraussichtlicher Entwicklungen vorhanden sein müssen. Im Bedarfsplan soll auch bestimmt werden, an welchen Standorten neue Plätze einzurichten sind. Auf die Standorte von Schulen ist Rücksicht zu nehmen. Der Bedarfsplan ist jährlich fortzuschreiben. Durch die Anzahl und die Standorte der Kindertagesstätten muss sichergestellt werden, dass für jedes Kind zur Erfüllung des Rechtsanspruches ein Platz in einem Kindergarten zur Verfügung steht, der ohne lange Wege und Anfahrten besucht werden kann. In allen Gemeinden sollen deshalb Kindergärten vorgesehen werden, soweit dies nach der Anzahl der Kinder möglich ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht uneingeschränkt auf einen Kindergarten freier Wahl bzw. nicht nur auf den nächstgelegenen Kindergarten bezieht; ebenso wenig besteht ein Anspruch auf ein bestimmtes Trägermodell oder eine bestimmte konzeptionelle Ausrichtung einer Kindertagesstätte. Die Sicherstellung bestehender Rechtsansprüche wird an vielen Kindergartenstandorten nach wie vor zum gewünschten Aufnahmetermin unter Berücksichtigung einer angemessenen Zeit für die Eingewöhnung möglich sein. Allerdings werden an einzelnen Standorten (z.b. in der Stadt Linz) nicht alle Kinder unmittelbar mit Einsetzen des Rechtsanspruches auch einen Betreuungsplatz erhalten können. Ursache dafür ist die schnell zunehmende Zahl von Kindern, für die die Erfüllung bestehender Rechtsansprüche geltend gemacht wird. Zusätzlich benötigte Plätze lassen sich in der Regel nur mit zeitlichem Vorlauf/ Versatz schaffen. Seiner Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige kann das Jugendamt auch durch das Angebot eines Kindergartenplatzes in einer anderen Einrichtung in zumutbarer Entfernung nachkommen. Inhaltlich anders gelagert ist der seit dem geltende Anspruch von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Sie haben gemäß der bundesrechtlichen Regelung in 24 Abs. 2 SGB VIII einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Anders als es die landesrechtliche Regelung für Kinder ab dem zweiten Geburtstag vorsieht, deren Anspruch sich auf eine Einrichtung in zumutbarer Entfernung bezieht, sieht der bundesgesetzlich normierte Anspruch eine solche Entfernungs- oder Zumutbarkeitsregelung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr nicht vor. Alternativ kann hier ggf. auch das Betreuungsangebot der Tagespflege in Anspruch genommen werden. Ausdifferenzierte Bedarfe machen ausdifferenzierte Berechnungen notwendig Sowohl nach den Erfahrungen der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Neuwied als auch nach den Erkenntnissen benachbarter Jugendämter entsprach bis zur Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige eine Bedarfsplanung, die zwischen drei und vier Geburtsjahrgängen lag, dem tatsächlichen Bedarf, wie er sich für den Landkreis Neuwied in der Übersicht darstellte. Dass hierbei zum Teil gravierende regionale Unterschiede zu beobachten sind, unterstreicht nur, wie dynamisch Bedarfsplanung sich vollzieht. Seite 9

10 Mit Blick auf den in Rheinland-Pfalz seit dem geltenden Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr und den seit dem bundesweit geltenden Anspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem 1. Geburtstag ergeben sich zwischenzeitlich allerdings deutlich veränderte Vorzeichen für die Bedarfsplanung, so dass hier eine Berechnung allein auf der Basis von 3,5 Jahrgängen deutlich zu knapp bemessen ist, um den derzeitigen und den zukünftig zu erwartenden Bedarf zu berechnen. Aufschluss gibt die nach wie vor beibehaltene Bedarfsberechnung auf der Basis von 3,5 Jahrgängen darüber, wie viele Plätze für Kinder der Altersgruppe ab drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3-Plätze) benötigt werden. Daher ist sie im Bedarfsplan nach wie vor dargestellt. Mit Blick auf den deutlich ausgeweiteten Kreis der anspruchsberechtigten Kinder sind in die nun vorliegende Fortschreibung 2018 unterschiedliche Berechnungsvarianten aufgenommen worden. Sie alle basieren auf der Zahl der in den nächsten 6 Jahren einzuschulenden Kinder in der jeweiligen Gemeinde/ im jeweiligen Einzugsbereich. Datenquelle ist dabei die Gemeindestatistik aus rlpdirekt.de zum Stichtag Aus Gründen der Vergleichbarkeit auch mit Vorjahren basieren die Grunddaten 1. auf der Berechnungsbasis von 3,5 Jahrgängen der Geburtsjahrgänge und (hochgerechnet auf Basis der Zahlen zum ) Zusätzlich wurde hierzu eine weitere Berechnung gemacht, die für das Basisjahr 2018/19 einen Planungskorridor zwischen 35 v.h. 39 v.h. 42 v.h. und 50 v.h. aller Kinder unter drei Jahren berücksichtigt. 2. Als Alternativberechnung aufgenommen ist die Auswertung der statistischen Zahlen auf der Basis von 4,75 Jahrgängen. Diese Planungsgröße resultiert wie bereits beschreiben aus der Tatsache, dass seit Zweijährige einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Die Planungsgröße von 4,75 Jahrgängen geht über die in den Orientierungshilfen zur Bedarfsplanung nach einem Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom empfohlene Planungsgröße von 4,25 Jahrgängen hinaus und spiegelt deutlicher die tatsächliche Nachfragesituation im Kreisjugendamtsbezirk wieder. 3. Alternativ erfolgt eine Bedarfsberechnung auf der Basis von 5 Jahrgängen. Sie ist für den Bereich der Verbandsgemeinden grafisch dargestellt. Insgesamt ergibt sich durch die vorgenannten unterschiedlichen Berechnungsmodelle und - varianten ein sog. Planungskorridor. Bei allen regionalen Unterschieden, die sich bei der Inanspruchnahme einer institutionellen Betreuung ergeben, ist doch davon auszugehen, dass der artikulierte Bedarf innerhalb des aufgezeigten Planungskorridors liegen wird. Seite 10

11 Die Fortschreibung 2018 des Kindertagesstätten-Bedarfsplans ist geprägt durch die 1. Sicherstellung des Anspruchs auf frühkindliche Förderung für Kinder 2. ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege bzw. die 3. Sicherstellung des Anspruchs auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. auf mehr als Plätze für Kinder der Altersgruppe bis zum Schuleintritt. Absehbar ist allerdings, dass ggf. auch an weiteren Kita-Standorten eine (vorübergehende) Ausweitung des Platzangebotes erfolgen muss. Ursache hierfür sind die steigenden Kinderzahlen in mehreren Ortsgemeinden des Landkreises. Die Zuzüge/ Zuwächse haben dort eine Größenordnung erlangt, dass die bestehenden Rechtsansprüche nicht mehr komplett im Rahmen der vereinbarten Betriebskonzepte bedient werden können. Der inzwischen verlangsamte Zustrom von Flüchtlingsfamilien mit Kindern fällt dabei kaum noch ins Gewicht. Gegenüber den Fortschreibungen der zurückliegenden Jahre beschreibt der Kindertagesstättenbedarfsplan 2018 eine weitergehende Veränderung der Angebotsstrukturen insoweit, als nach einigen Jahren mit jeweils einer leichten Reduzierung der Platzzahl nun wieder eine Ausdehnung des Platzangebotes erforderlich wird von zuletzt Plätzen nach der Fortschreibung 2015 auf zunächst rund Plätze in 2017 und nun erstmalig kreisweit Aufgrund des bereits beschriebenen kurzen Abstandes zwischen Geburt der Kinder und Einsetzen des Rechtsanspruches ist hier explizit das Planungsjahr 2018 in den Blick genommen worden. Eine darüber hinausgehende Planung ist insbesondere für die U3 -Plätze nicht zuverlässig möglich, da die Kinder, die dann einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung erlangen, zurzeit noch nicht geboren sind. Im Hinblick auf das kommende Kindergartenjahr 2018/19 wird es voraussichtlich über die bereits in die Fortschreibung 2018 aufgenommenen Maßnahmen hinaus erforderlich werden, an weiteren Kita- Standorten kreative Lösungsmöglichkeiten zu finden, um wie gewohnt zügig alle bestehenden Rechtsansprüche und artikulierten Bedarfe bedienen zu können. Seite 11

12 Entwicklung der Geburtenzahlen in den maßgeblichen Jahrgängen für die Bedarfsplanung Entwicklung der "in den nächsten 6 Jahren einzuschulenden Kinder" in Stadt und Landkreis Neuwied seit Kreis Neuwied Stadt Neuwied Entwicklung der "in den nächsten 6 Jahren einzuschulenden Kinder" Landkreis Neuwied (ohne Stadt Neuwied) Landkreis Neuwied ohne Stadt Seite 12

13 Entwicklung der Geburtenzahlen und der Kindergartenplätze seit Kinderzahlen in den "ältesten" 5 Jahrgängen Kindergartenplätze lt. Fortschreibung Seite 13

14 Kindertagespflege Gemäß 24 SGB VIII haben Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege oder schon früher, wenn die hier genannten Voraussetzung erfüllt sind. Sie stellt eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform in familiennahem Umfeld dar. So ist die Betreuung durch eine Tagesmutter ganz besonders geeignet für sehr kleine Kinder, also den sogenannten U2 Bereich (analog zu der institutionellen Betreuung in einer Krippengruppe oder in der Kleinen altersgemischten Gruppe ). Ebenso greift die Kindertagespflege aber auch dort Betreuungsbedarfe auf, die Einrichtungen wie Kindertagesstätte oder Schule aufgrund ihrer Öffnungszeiten nicht abdecken; sie wirkt hier ergänzend. Im Landkreis Neuwied gewinnt die Kindertagespflege durch Zuzug junger Familien und damit gestiegener Nachfrage an Betreuungsplätzen immer mehr Bedeutung als gleichwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung. Aus diesem Grund steht aktuell die Anpassung der laufenden Geldleistung gem. 23 SGB VIII ganz besonders im Fokus des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Neuwied auch, um das Berufsfeld der Tagespflegepersonen attraktiver zu gestalten und somit weitere Tagespflegepersonen zu gewinnen. Der mit der Kindertagespflege verbundene Förderauftrag umfasst zum einen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes; zum anderen soll er den Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Familienleben besser miteinander zu verbinden. Seite 14

15 In der Regel wird die Tagespflege von einer Tagespflegeperson ( Tagesmutter ) in deren eigenem Haushalt ausgeführt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Tagespflege im elterlichen Haushalt und - seit Änderung des Kindertagesstätten -Gesetz in Rheinland-Pfalz vom in anderen Räumen außer Kindertagesstätten auszuüben. Nach Maßgabe des 43 SGB V III (dieser beschreibt die Erlaubnis zur Kindertagespflege ) darf eine somit geeignete Tagespflegeperson in ihrem eigenen Haushalt bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen und fördern; über die tatsächliche Zahl der Kinder, die eine Tagespflegeperson aufnimmt, entscheidet sie allerdings selbst. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach 43 SGB VIII ist die einzige pädagogische Tätigkeit mit expliziter Eignungsüberprüfung. Diese Überprüfung liegt beim örtlichen Jugendhilfeträger, der gleichermaßen gemäß 23 SGB VIII der Tagespflegeperson eine laufende Geldleistung gewährt und über deren Höhe entscheidet. Im Landkreis Neuwied liegen dieser die Satzung des Landkreises Neuwied über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege und den Richtlinien zu Leistungen in der Kindertagespflege vom zugrunde. Tagespflegepersonen und maximal belegbare Plätze in den Verbandsgemeinden Anzahl Tagespflegepersonen Anzahl Plätze (max.) Seite 15

16 Entwicklung der Geburtenzahlen in den maßgeblichen Jahrgängen für die Bedarfsplanung Landkreis Neuwied ohne Stadt Neuwied Bedarfsberechnung bis 2021/22 Landkreis Neuwied / / / /22 Plätze 4,5 Jahre ,75 Jahre Jahre Seite 16

17 Betriebliche Angebote in den Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied ab / Verbandsgemeinde Stand: 15. März 2018 Zeitraum Plätze insgesamt davon U3 (m. Geringf.) davon GZ Asbach Bad Hönningen Dierdorf Linz Puderbach Rengsdorf-Waldbreitbach Unkel SUMME SUMME NEU Anteil der GZ und U3-Plätze am Gesamtangebot der Kindertagesstätten in den einzelnen Verbandsgemeinden Asbach Bad Hönninge n Dierdorf Linz Puderbac h Rengsdorf - Waldbreit bach Plätze insgesamt GZ U Unkel Seite 17

18 Gesamtübersicht über die Angebote der Kindertagesstätten und Darstellung des rechnerisch ermittelten Bedarfs an Plätzen in den einzelnen Verbandsgemeinden Seite 18

19 Seite 19

20 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied Verbandsgemeinde Asbach, Stand 15. März 2018 Einrichtung Zeitraum Plätze insgesamt davon U3 (m. Geringf.) davon GZ Kath. Kita Asbach St. Laurentius Ev. Kita Asbach HTZ-Kita Asbach Unterm Regenbogen* Seit HTZ-Kita Asbach Bis Wolkenburg Kath. Kita Buchholz St. Pantaleon Komm. Kita Kölsch-B. Bis Löwenzahn in Planung Komm. Kita Buchholz Leuchtturm in Vorbereitung Kath. Kita Neustadt in Vorbereitung Ev. Kita Neustadt Komm. Kita Neustadt (Prov.) Seit Komm. Kita Neustadt (Neubau) Ab 2018/ Kath. Kita Windhagen St. Bartholomäus Komm. Kita Windhagen Spatzennest Ab SUMME SUMME NEU *einschließlich 10 Plätzen für Kinder mit Behinderung in integrativen Gruppen Seite 20

21 Bedarfsberechnung bis 2021/22 Verbandsgemeinde Asbach / / / /22 Plätze 4,5 Jahre ,75 Jahre Jahre Seite 21

22 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Asbach Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Einzugsbereich Ortsgemeinde Asbach Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius Wallstraße 6, Asbach Telefon: 02683/ Leitung: Marlene Grüber TZ: Mo Fr Uhr und Uhr bzw. Mo Fr Uhr GZ und Krippe: Mo Fr Uhr Kath. Kirchengemeindeverband Rheinischer Westerwald Wallstraße 5, Asbach Telefon: 02683/ Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien / Alternativbetreuung Evangelische Kindertagesstätte Schulstraße 4, Asbach Telefon: 02683/ kita53567asbach@t-online.de Leitung: Regina Haupt Ev. Kirchengemeinde Asbach-Kircheib Müllerstraße 1, Asbach Telefon: 02683/ Asbachkircheib@aol.com TZ: Mo Fr und Uhr GZ: Mo - Fr Uhr Krippe: Mo Fr Uhr 21 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien 2018/ Alternativbetreuung HTZ-Kindertagesstätte Unterm Regenbogen Im Margarethengarten 15, Asbach Telefon: 02683/ kita.asbach@htz-neuwied.de Leitung: Silke Hahn HTZ Neuwied ggmbh Beverwijker Ring 2, Neuwied Telefon: 02631/ info@htz-neuwied.de TZ: Mo - Fr und Uhr GZ: Mo - Fr Uhr 22 Schließtage, davon 2 Wochen in den Sommerferien/ Alternativbetreuung HTZ-Kindertagesstätte Wolkenburg bis Einzugsbereich Ortsgemeinde Buchholz Katholische Kindertagesstätte St. Pantaleon Pantaleonstraße 34, Buchholz Telefon: 02683/ kath.kiga.buchholz@gmx.de Leitung: Margret Müller Kath. Kirchengemeindeverband Rheinischer Westerwald Wallstraße 5, Asbach Telefon: 02683/ TZ: Mo Fr Uhr und Uhr GZ: Mo Fr Uhr Krippe: Mo Fr Uhr 22 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien / Alternativbetreuung Seite 22

23 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Asbach Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Kommunale Kindertagesstätte Leuchtturm Auf dem Otenbruch 5, Buchholz Telefon: 02683/ Leitung: Sandra Schopp-Breuch Ortsgemeinde Buchholz d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Flammersfelder Straße 1, Asbach Telefon: 02683/ Kommunale Kindertagesstätte Löwenzahn Philipp-Hohn-Platz 1, Buchholz Kölsch-Büllesbach Telefon: 02248/ Leitung: Michaela v. Pidoll Ortsgemeinde Buchholz d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Flammersfelder Straße 1, Asbach Telefon: 02683/ Einzugsbereich Ortsgemeinde Neustadt Katholische Kindertagesstätte St. Margarita Raiffeisenstraße 6, Neustadt Telefon: 02683/ Leitung: Nicole Brehm Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ Evangelische Kindertagesstätte In der Kirchwiese 1, Neustadt Telefon: 02683/ ev.kita@t-online.de Leitung: Sascha Bauer Evangelische Kirchengemeinde Neustadt-Vettelschoß Willscheider Weg 19, Vettelschoß Telefon: 02645/ 2226 Katholische Kindertagesstätte Maria Himmelfahrt Werner-Heisenberg-Straße, Neustadt Telefon: 0151/ kath.kita-fernthal@kita-ggmbh-koblenz.de Leitung: Ann-Christin Böttcher TZ: Mo Fr Uhr GZ: Mo - Fr Uhr 20 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien / Alternativbetreuung TZ: Mo Fr und Uhr; Fr bis 15 Uhr GZ: Mo - Do Uhr, Fr bis 15 Uhr 25 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien TZ: Mo Fr Uhr und Uhr GZ: Mo Fr Uhr Krippe: Mo Fr Uhr 15 Schließtage/ Alternativbetreuung in den Sommerferien TZ: Mo Do und Uhr GZ: Mo - Fr Uhr; Fr bis Uhr Krippe: Mo Do Uhr; Fr bis Uhr TZ: Mo Fr Uhr Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ Seite 23

24 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Asbach Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Einzugsbereich Ortsgemeinde Windhagen Katholische Kindertagesstätte St. Bartholomäus Schulstraße 1, Windhagen Telefon: 02645/ 2541; Fax: 02645/ Leitung: Inge Schelo TZ: Mo - Fr Uhr und Uhr GZ: Mo - Fr Uhr Kath. Kirchengemeindeverband Rheinischer Westerwald Wallstraße 5, Asbach Telefon: 02683/ 43336: Kommunale Kindertagesstätte Spatzennest Schulstraße 3; Windhagen Telefon: 02645/ kita-spatzennest@windhagen.de Leitung: Susanne Bullwinkel Ortsgemeinde Windhagen d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Flammersfelder Straße 1, Asbach Telefon: 02683/ Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien / Alternativbetreuung TZ: Mo Fr Uhr und Uhr GZ: Mo Fr Uhr Krippe: Mo Fr Uhr 27 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien / Alternativbetreuung Seite 24

25 Verbandsgemeinde Asbach Bedarfsplanung Ortsgemeinde Asbach Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kath. Kita (St. Laurentius) Ev. Kita HTZ-Kita [1] Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren 35% 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang [1] Einschließlich 10 Plätzen für Kinder mit Beeinträchtigung; davon bis zu 4 Plätze für Kinder unter drei Jahren Planungszeitraum 2018/ Planungsperspektive: Mit der Fertigstellung der Erweiterungsbaumaßnahme an der HTZ-Kita Asbach stehen in der Ortsgemeinde Asbach insgesamt 305 Plätze zur Verfügung zur Förderung von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Das so ausgebaute Angebot sollte bei unveränderten Rahmenbedingungen perspektivisch hinreichend bedarfsgerecht sein, um die vorgetragenen Bedarfe bedienen und die bestehenden Rechtsansprüche bedarfsgerecht erfüllen zu können. Seite 25

26 Verbandsgemeinde Asbach Bedarfsplanung Ortsgemeinde Buchholz Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kath. Buchholz (St. Pantaleon) Kom. Buchholz (Leuchtturm) Kom Buchholz (Löwenzahn) Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/19 35% 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Einzugsbereich der Ortsgemeinde Buchholz zeichnet sich ab, dass die Zahl der Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Vergleich zu Vorjahren bereits merklich angestiegen ist und weiter aufwachsen wird. Um den höheren Bedarf nach Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt decken zu können, plant die Ortsgemeinde Buchholz in eigener Bau- und Betriebsträgerschaft die Errichtung einer Vier-Gruppen-Kindertagesstätte. In diese Kita soll das Angebot der bisherigen Kita "Leuchtturm" mit insgesamt zwei Gruppen überführt werden. Bis zur Fertigstellung des Neubaus (voraussichtlich nicht vor Beginn des "Kindergartenjahres" 2019/20) ist die zeitlch befristete Erweiterung der Platzkapazitäten der Kita Leuchtturm auf 50 Plätze vorgesehen. Die hierzu notwendige Ergänzung des Raumangebotes soll in Form einer Erweiterung durch einen Pavillon erfolgen. Ob die beschriebene Ausdehnung des Platzangebotes in der Kommunalen Kita Kölsch- Büllesbach ausreichen wird, um alle dort angemeldeten Kinder aufnehmen zu können, erscheint inzwischen fraglich. Hier werden in Kürze weitere Gespräche stattfinden mit dem Ziel, kurzfristig bedarfsgerechte Angebote zu ermöglichen. Seite 26

27 Verbandsgemeinde Asbach Bedarfsplanung Ortsgemeinde Neustadt Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kath. Neustadt (St. Margarita) Ev. Neustadt Kath. Neustadt (Maria Himmelfahrt; Provisorium) Summe Planungszeitraum 2018/ / / /2022 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/19 35% 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Einzugsbereich der Ortsgemeinde Neustadt zeichnete sich bereits zu Beginn des Jahres 2016 ab, dass die dort vorhandenen Platzkapazitäten nicht ausreichen würden, um für alle angemeldeten Kinder den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung/ einen Kindergartenplatz sicherstellen zu können. Aus diesem Grund haben die beiden Kitas (Ev. und Kath. Kita) ihre Platzkapazitäten bereits ausgedehnt. Um alle bestehenden und erwarteten Rechtsansprüche bei weiter steigenden Kinderzahlen im Einzugsbereich der Ortsgemeinde Neustadt bedienen zu können, ist die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes unerlässlich. Aus diesem Grund wird in Kommunaler Bauträgerschaft eine neue Kita am Standort Fernthal entstehen mit ca. 60 zusätzlichen Plätzen; zudem wird das Angebot der Kath. Kita Neustadt um eine weitere (7.) Gruppe ergänzt. Bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen stehen im Rahmen einer prov. Gruppe in den Räumen des Bürgerhauses Fernthal 25 Plätze zur Verfügung. Bei einem kurzfristig weiter steigenden Bedarf ist die Ausdehnung des prov. Angebotes um bis zu 15 weitere Plätze möglich. Seite 27

28 Verbandsgemeinde Asbach Bedarfsplanung Ortsgemeinde Windhagen Kath. Windhagen Bartholomäus) Kom. Windhagen (Spatzennest) (St. Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/19 35% 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Das Angebot von insgesamt 152 Plätzen am Kindergartenstandort Windhagen reicht perspektivisch nicht aus, um alle bestehenden Rechtsansprüche unmittelbar bedienen zu können. Die zur Zeit noch im Bau befindliche Erweiterung der Kommunalen Kindertagesstätte Spatzennest um eine 5. Gruppe wird mit einer Ausweitung des Platzangebotes um 15 Plätze einhergehen. Bedarfsgerecht wird mit der Inbetriebnahme der neuen Gruppe (voraussichtlich zum 1.06.) auch die Zahl der Ganztagsplätze angehoben. Mit dem auf insgesamt 167 Plätze ausgedehnten Angebot sollte die Sicherstellung aller bestehenden/ erwarteten Rechtsansprüche nach heutiger Einschätzung auch perspektivisch möglich sein. Seite 28

29 Seite 29

30 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied Verbandsgemeinde Bad Hönningen, Stand 15. März 2018 Einrichtung Zeitraum Plätze insgesamt davon U3 (m. Geringf.) davon GZ Kath. Bad Hönningen St. Peter und Paul Kath. Rheinbrohl St. Suitbert ZwV-Kita Rheinbrohl Bis Ab Casa Vivida Ab ZwV-Kita Rheinbrohl II in Vorbereitung ab Kath. Leutesdorf St. Laurentius SUMME SUMME NEU ab Seite 30

31 Bedarfsberechnung bis 2021/22 Verbandsgemeinde Bad Hönningen / / / /22 Plätze 4,5 Jahre ,75 Jahre Jahre Seite 31

32 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Einzugsbereich Ortsgemeinden Rheinbrohl/ Bad Hönningen/ Hammerstein Katholische Kindertagesstätte St. Peter und Paul Rudolf-Buse-Straße, Bad Hönningen Telefon: 02635/ Leitung: Rita Brücken TZ: Mo Do Uhr und Uhr Fr Uhr GZ: Mo Do Uhr Krippe: Mo - Do Uhr Fr Uhr Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ Katholische Kindertagesstätte St. Suitbert Hauptstraße 96, Rheinbrohl Telefon: 02635/ kigarheinbrohl@aol.com Leitung: Susanne Aust Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ Kommunale Kindertagesstätte Casa Vivida Dr.-Josef-Horbach-Straße, Rheinbrohl Telefon: 02635/ info@casavivida.de Leitung: Daniela Bamberg Kindergartenzweckverband Rheinbrohl, Bad Hönningen, Hammerstein d.d. Verbandsgemeindeverwaltung, Marktstraße 1, Bad Hönningen Telefon: 02635/ Schließtage, davon 24 mit Alternativbetreuung TZ: Mo - Do Uhr und Uhr Mo - Fr Uhr GZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr 22 Schließtage mit Alternativbetreuung (außer Weihnachten-Silvester) TZ: Mo - Do Uhr und Uhr Fr Uhr GZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr Krippe: Mo - Fr Uhr 21 Schließtage, davon 3 Wochen Sommerferien mit Alternativbetreuung NEU: voraussichtlich ab 1/2019 Kommunale Kindertagesstätte Casa Vivida Dr.-Josef-Horbach-Straße, Rheinbrohl Telefon: Leitung: Silvia Bent Kindergartenzweckverband Rheinbrohl, Bad Hönningen, Hammerstein d.d. Verbandsgemeindeverwaltung, Marktstraße 1, Bad Hönningen Telefon: 02635/ 7243 Einzugsbereich Ortsgemeinde Leutesdorf Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius Zehnthofstraße 1, Leutesdorf 02631/ 75155; Fax: 02631/ Kiga_Leutesdorf@web.de Leitung: Carmen Zimmermann Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ TZ: Mo - Do Uhr und Uhr Fr Uhr GZ: Mo - Fr Uhr 28 Schließtage Seite 32

33 Verbandsgemeinde Bad Hönningen Bedarfsplanung Ortsgemeinden Rheinbrohl, Bad Hönningen, Hammerstein Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kath. Bad Hönningen (St. Peter u. Paul) Kath. Rheinbrohl (St. Suitbert) Kom. Rheinbrohl (Casa Vivida) ab 1/ Kom. Rheinbrohl II (ab 1/2019) offen Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/19 35% 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Einzugsbereich der Ortsgemeinden Rheinbrohl, Hammerstein und die Stadt Bad Hönningen zeichnete sich im Spätsommer 2016 ab, dass der Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen aufgrund steigender Kinderzahlen voraussichtlich ab dem Kindergartenjahr 2018/19 deutlich über dem derzeit vorhandenen Angebot liegen wird. Aus diesem Grund wird derzeit eine neue Kita am Standort in Rheinbrohl gebaut mit einem maximal möglichen zusätzlichen Angebot von 100 Plätzen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Kita ist im Verlauf des Kindergartenjahres 2018/19 vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund der hohen Nachfrage nach Plätzen für Kinder U3 dem Ausbau dieses Platzangebotes besondere Priorität eingeräumt. Um in der Zwischenzeit bestehende Förderansprüche weitgehend sicherstellen zu können, wird die Kommunale Kita Casa Vivida voraussichtlich eine zeitlich befristete 7. Gruppe mit bis zu 15 Plätzen einrichten. Damit erhöht sich die Aufnahmekapazität der Casa Vivida vorübergehend bis zur Inbetriebnahme des Kita-Neubaus auf 150 Plätze. Seite 33

34 Verbandsgemeinde Bad Hönningen Bedarfsplanung Ortsgemeinde Leutesdorf Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kath. Leutesdorf (St. Laurentius) Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/19 35% 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Einzugsbereich der Katholischen Kindertagesstätte Leutesdorf ergibt sich aktuell noch ein rechnerischer Überhang an Plätzen. Dennoch ist eine Veränderung des Betriebskonzeptes in eine Angebotsstruktur mit weniger Plätzen aufgrund der erwarteten Bedarfsentwicklung derzeit nicht angezeigt. Vielmehr können ggf. frei bliebende Plätze Kindern aus dem benachbarten Einzugsbereich Bad Hönningen/ Rheinbrohl/ Hammerstein angeboten werden. Die weitere Entwicklung des Bedarfs wird sorgfältig zu beobachten bleiben. Seite 34

35 Seite 35

36 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied Verbandsgemeinde Dierdorf, Stand 15. März 2018 Einrichtung Zeitraum Plätze insgesamt davon U3 (m. Geringf.) davon GZ Kom. Dierdorf Bis Am Schulzentrum Ab Kom. Dierdorf Holzbachfrösche Kom. Dierdorf-Wienau Bis Eulennest Ab Kath. Großmaischeid St. Bonifatius Kath. Kleinmaischeid Bis St. Antonius Ab SUMME SUMME NEU Seite 36

37 Bedarfsberechnung bis 2021/22 VG Dierdorf / / / /22 Plätze 4,5 Jahre ,75 Jahre Jahre Seite 37

38 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Dierdorf Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Einzugsbereich Stadt Dierdorf (Stadtmitte), Stadtteile Brückrachdorf und Giershofen Kom. Kindertagesstätte Am Schulzentrum Am Schulzentrum, Dierdorf Telefon: 02689/ Leitung: Silvia Dills TZ: Mo - Fr Uhr und Uhr GZ: Mo - Fr Uhr Stadt Dierdorf d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Poststraße 5, Dierdorf Telefon: 02689/ Kommunale Kindertagesstätte Holzbachfrösche Am Schulzentrum Dierdorf Telefon: 02689/ kiga.dierdorf@web.de Leitung: Silvia Dills Stadt Dierdorf d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Poststraße 5, Dierdorf Telefon: 02689/ Einzugsbereich Stadtteile Dierdorf-Wienau, Elgert, Ortsgemeinde Marienhausen Kommunale Kindertagesstätte Eulennest Fasanenweg 8, Dierdorf-Wienau Telefon: 02689/ kiga.eulennest@dierdorf.de Leitung: Andrea Wirtgen Stadt Dierdorf d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Poststraße 5, Dierdorf Telefon: 02689/ Einzugsbereich Ortsgemeinden Großmaischeid, Stebach Katholische Kindertagesstätte St. Bonifatius Mittelstr. 13, Großmaischeid Telefon: 02689/ kigaboni@t-online.de Leitung: Beate Schlösser-Noll Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ Einzugsbereich Ortsgemeinden Kleinmaischeid, Isenburg Katholische Kindertagesstätte St. Antonius Friedhofstrasse, Kleinmaischeid Telefon: 02689/ st.antonius@gmx.net Leitung: Christine Schaeffer Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ Schließtage mit Alternativbetreuung TZ: Mo - Fr Uhr und Uhr GZ: Mo - Fr Uhr 16 Schließtage mit Alternativbetreuung TZ: Mo - Do Uhr und Uhr Fr Uhr GZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr 16 Schließtage ohne Alternativbetreuung TZ: Mo - Fr Uhr Mo - Fr Uhr GZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr 22 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien / Alternativbetreuung TZ: Mo - Do Uhr und Uhr Fr Uhr Mo - Fr Uhr (verlä. Vormittag) GZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr 22 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien / Alternativbetreuung Seite 38

39 Verbandsgemeinde Dierdorf Bedarfsplanung Stadt Dierdorf: Stadt, Stadtteile Dierdorf-Brückrachdorf, Giershofen Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kom. Dierdorf (Am Schulzentrum) Kom. Dierdorf (Holzbachfrösche) Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Einzugsbereich der Städtischen Kindertagesstätten in Dierdorf ergibt sich - auch mittelfristig - ein rechnerischer Fehlbedarf an Plätzen, der sich zur Zeit nicht vollständig in entsprechenden Anmeldungen zum Kindergartenbesuch spiegelt. Sofern sich die Annahme eines weiter wachsenden Bedarfs verfestigt, ist die Inbetriebnahme einer zusätzlichen Gruppe mit einem waldpädagogischen Schwerpunkt an der Kita "Am Schulzentrum" geplant. Dadurch könnten bis zu 15 zusätzliche Plätze für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr entstehen. Seite 39

40 Verbandsgemeinde Dierdorf Bedarfsplanung Stadt Dierdorf-Wienau, Dierdorf-Elgert und Ortsgemeinde Marienhausen Platzangebot/ Bestand ab Kom. Dierdorf (Eulennest) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Einzugsbereich der Kommunalen Kindertagesstätte Dierdorf-Wienau ist absehbar, dass das derzeitige Platzangebot von 55 Plätzen nicht ausreichen wird, um allen Kindern, die zum Kindergartenjahr 2018/19 angemeldet sind, einen Platz anbieten zu können. Deshalb wird das Angebot einer kleinen altersgemischten Gruppe bedarfsgerecht umgewandelt in die Angebotsform einer geöffneten Gruppe. Seite 40

41 Verbandsgemeinde Dierdorf Bedarfsplanung Ortsgemeinden Großmaischeid und Stebach Platzangebot/ Bestand ab Kath. Großmaischeid (St. Bonifatius) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Der rechnersich ermittelte Fehlbedarf an Plätzen wird sich nach heutiger Einschätzung im Einzugsbereich der Katholischen Kindertagesstätte Großmaischeid nicht ergeben. Die voraussichtliche Belegung der Kita lässt erwarten, dass im "Kindergartenjahr" 2018/19 alle Bedarfe aus dem Einzugsbereich bedient werden können. Mittelfristig ist mit einem Anstieg des Bedarfs zu rechnen; hier wird vor Ort sorgfältig geprüft werden müssen, welche Möglichkeiten der Bedarfsdeckung sich ergeben können. Seite 41

42 Verbandsgemeinde Dierdorf Bedarfsplanung Ortsgemeinden Kleinmaischeid und Isenburg Platzangebot/ Bestand ab Kath. Kleinmaischeid (St. Antonius) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Um der wachsenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt gerecht zu werden, wird das Betriebskonzept der Katholischen Kita Kleinmaischeid zum um das Angebot einer Krippengruppe mit 10 zusätzlichen Plätzen für Kinder der Altersgruppe bis zum 3. Geburtstag ergänzt. Damit sollte mittelfristig die Sicherstellung bestehender Rechtsansprüche möglich sein. Seite 42

43 Seite 43

44 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied Einrichtung Verbandsgemeinde Linz, Stand 15. März 2018 Zeitraum Plätze insgesamt davon U3 (m. Geringf.) davon GZ Kom. Ockenfels Bis Pusteblume Seit Kath. Linz St. Marien HTZ Linz* Montessori-Kinderhaus HTZ Roniger Hof Bis Hummelnest Seit Kom. Dattenberg Rappelkiste Kom. Kasbach-Ohlenberg Wirbelwind Kath. Leubsdorf St. Walburgis Kom. St. Katharinen Kom. Vettelschoß Bis Seit Kom. Kalenborn Bis Seit SUMME SUMME NEU * einschließlich 15 Plätzen für Kinder mit Behinderung in integrativen Gruppen Seite 44

45 Bedarfsberechnung bis 2021/22 VG Linz / / / /22 Plätze 4,5 Jahre ,75 Jahre Jahre Seite 45

46 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Linz Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Einzugsbereich Ortsgemeinde Ockenfels Kommunale Kindertagesstätte Pusteblume Am Ohlenberger Weg, Ockenfels Telefon: 02644/ Leitung: Annette Betzing TZ: Mo - Fr Uhr Mo - Fr Uhr GZ: Mo - Do Uhr, Fr - bis Uhr Ortsgemeinde Ockenfels d.d. Verbandsgemeindeverwaltung, Am Schoppbüchel, Linz Telefon: 02644/ Einzugsbereich Stadt Linz Katholische Kindertagesstätte St. Marien Beethovenstr. 10, Linz Telefon: 02644/ 4181 ; Fax: 02644/ kath-kiga-linz@online.de Leitung: Elke Grunwald 25 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien mit Alternativbetreuung TZ: Mo - Fr Uhr und Uhr; Fr bis Uhr GZ: Mo - Fr Uhr Fr bis Uhr Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ Montessori Kinderhaus Strohgasse 14, Linz Telefon: 02644/ Montessori.linz@htz-neuwied.de Leitung: Stefanie Reuter Heilpädagogisch-Therapeutisches Zentrum Neuwied ggmbh Beverwijker Ring 2, Neuwied Telefon: 02631/ HTZ Kita Roniger Hof, Hummelnest, Tannenweg 2, Linz Telefon: 02644/ aycan.tokur-eul@htz-neuwied.de Leitung: Aycan Tokur-Eul Heilpädagogisch-Therapeutisches Zentrum Neuwied ggmbh Beverwijker Ring 2, Neuwied Telefon: 02631/ Einzugsbereich Ortsgemeinde Dattenberg Kommunale Kindertagesstätte Rappelkiste Zum Schwarzen See, Dattenberg Telefon: 02644/ kiga.dattenberg@gmx.de Leitung: Monika Wester-Mahler TZ: Mo - Do Uhr und Uhr Fr Uhr GZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr 20 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien (1 Woche mit Alternativbetreuung) TZ: Mo - Do Uhr und Uhr; Fr bis Uhr GZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr Krippe: Mo Do Uhr; Fr bis Uhr 27 Schließtage TZ: Mo - Fr Uhr GZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr Ortsgemeinde Dattenberg d.d. Verbandsgemeindeverwaltung, Am Schoppbüchel 5, Linz Telefon: 02644/ Seite 46

47 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Linz Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Einzugsbereich Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg Kommunale Kindertagesstätte Wirbelwind Hauptstraße, Kasbach-Ohlenberg Telefon: / kiga.wirbelwind@gmx.de Leitung: Heike Heßler TZ: Mo - Fr Uhr Mo - Fr Uhr GZ: Mo Do Uhr Fr Uhr Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Am Schoppbüchel, Linz Telefon: 02644/ Einzugsbereich Ortsgemeinde Leubsdorf Katholische Kindertagesstätte St. Walburgis Hauptstraße 29, Leubsdorf Telefon: 02644/ kiga.leubsdorf@t-online.de Leitung: Maria Wölbert Kath. Kita ggmbh Koblenz Geschäftsstelle Göbelstraße 9 11, Mayen Telefon: 02651/ Einzugsbereich Ortsgemeinde St. Katharinen Kommunale Kindertagesstätte St. Katharinen Am Sportplatz 2, St. Katharinen Telefon: 02645/ kindergarten@st-katharinen.de Leitung: Ingrid Brabender Ortsgemeinde St. Katharinen d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Am Schoppbüchel, Linz Telefon: 02644/ Einzugsbereich Ortsgemeinde Vettelschoß Kommunale Kindertagesstätte Vettelschoß Willscheider Weg 34-36, Vettelschoß Telefon: 02645/ team@kita-vettelschoss.de Leitung: Annett Mayer Ortsgemeinde Vettelschoß d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Am Schoppbüchel, Linz Telefon: 02644/ Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien / Alternativbetreuung TZ: Mo - Do Uhr Fr Uhr GZ: Mo Do Uhr Fr Uhr 25 Schließtage TZ: Mo - Fr Uhr GZ: Mo - Fr Uhr Krippe: Mo - Fr Uhr 25 Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien/ Alternativbetreuung TZ: Mo - Fr Uhr und bis Uhr Mo - Fr Uhr GZ: Mo - Fr Uhr Krippe: Mo - Fr Uhr 36 Schließtage, davon 5 Wochen mit Alternativbetreuung Kommunaler Kindergarten Kalenborn Oberwillscheider Weg 25, Vettelschoß Telefon: 02645/ kindergarten-kalenborn@vettelschoss.de Leitung: Kerstin Pinnen TZ: Mo - Fr Uhr Ortsgemeinde Vettelschoß d.d. Verbandsgemeindeverwaltung Am Schoppbüchel 5, Linz Telefon: 02644/ Schließtage, davon 5 Wochen mit Alternativbetreuung Seite 47

48 Verbandsgemeinde Linz Bedarfsplanung Ortsgemeinde Ockenfels Platzangebot/ Bestand ab Kom. Ockenfels (Pusteblume) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Die steigende Zahl anspruchsberechtigter Kinder im Einzugsbereich der Kommunalen Kindertagesstätte Ockenfels hat im vergangenen Jahr die Erweiterung des betrieblichen Angebotes auf insgesamt 40 Plätze, davon bis zu 13 für Kinder der Altersgruppe U3, notwendig gemacht. Damit sollte die Erfüllung bestehender Rechtsansprüche in 2018/19 weitestgehend möglich sein. Seite 48

49 Verbandsgemeinde Linz Bedarfsplanung Stadt Linz Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kath. Linz (St. Marien) HTZ Linz (Montessori Kinderhaus) (1) HTZ Linz (Hummelnest, Roniger Hof) Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang (1) einschließlich 15 Plätzen für Kinder mit Beeinträchtigung in integrativen Gruppen, davon bis zu 6 Plätze für Kinder U3 Planungsperspektive: Um den kontinuierlich wachsenden Bedarf nach Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten bedienen zu können, hat die HTZ-Kita Hummelnest mit Wirkung ab dem ihr Angebot um 15 Plätze ausgedehnt. Ein weiterer dauerhafter Ausbau des Kita-Angebotes um mehrere Gruppen ist mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen in der Stadt Linz sowie erwartete Zuzüge aus Sicht der Bedarfsplanung unerlässlich. Seite 49

50 Verbandsgemeinde Linz Bedarfsplanung Ortsgemeinde Dattenberg Platzangebot/ Bestand ab Kom. Dattenberg (Rappelkiste) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Die Kommunale Kita Dattenberg wird im Verlauf des Kindergartenjahres voraussichtlich nicht alle Plätze benötigen, um für Kinder aus der Ortsgemeinde Dattenberg bestehende Rechtsansprüche sicherzustellen. Aus diesem Grund können (vorübergehend) bis zu 10 Plätze von Kindern aus der Stadt Linz belegt werden. Seite 50

51 Verbandsgemeinde Linz Bedarfsplanung Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg Platzangebot/ Bestand ab Kom. Kasbach- Ohlenberg (Wirbelwind) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /11 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren 35% 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü3 Planungszeitraum 2018/ Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Der Bedarf an Kindergartenplätzen ist im Bereich der Ortsgemeinde Kasbach- Ohlenberg anhaltend hoch. Das Betriebskonzept von zwei geöffenten Regelgruppen bietet im Rahmen des zweigruppigen Betriebskonzeptes das größtmögliche Angebot. Ob dieses Angebot mittelfristig ausreichen wird, um allen anspruchsberechtigen Kindern, die in die Kita aufgenommen werden sollen, einen Platz anbieten zu können, wird sorgfältig zu beobachten sein. Seite 51

52 Verbandsgemeinde Linz Bedarfsplanung Ortsgemeinde Leubsdorf Platzangebot/ Bestand ab Kath. Leubsdorf (St. Walburgis) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Mit dem vorhandenen Angebot von bis zu 40 belegbaren Plätzen können im Einzugsbereich der Katholischen Kindertagesstätte Leubsdorf aus heutiger Sicht alle vorgetragenen Bedarfe berücksichtigt werden. Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist zur Zeit nicht davon auszugehen, dass der rechnerisch ermittelte Fehlbedarf an Plätzen auch tatsächlich eintreten wird. Seite 52

53 Verbandsgemeinde Linz Bedarfsplanung Ortsgemeinde St. Katharinen Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kom. St. Katharinen Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Einzugsbereich der Kommumalen Kindertagesstätte St. Katharinen ergibt sich ein rechnerischer Überhang an Plätzen. Aufgrund der der Einrichtung vorliegenden Anmeldungen zum Kindergartenbesuch ist davon auszugehen, dass das beschriebene Angebot in dem bisherigen Umfang weiterhin notwendig ist. Plätze, die nicht für die Aufnahme von Kindern aus der Ortsgemeinde St. Katharinen gebunden sind, können ggf. an Kinder aus der Stadt Linz vergeben werden. Seite 53

54 Verbandsgemeinde Linz Bedarfsplanung Ortsgemeinde Vettelschoß Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kom. Vettelschoß Kom. Kalenborn Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Ähnlich wie in der Nachbargemeinde St. Katharinen ist die Nachfrage nach Kindergartenplätzen auch im Einzugsbereich der Ortsgemeinde Vettelschoß anhaltend hoch und liegt über dem rechnerisch ermittelten Bedarf aus 4,75 Geburtenjahrgängen. Aufgrund einer aktuellen Problemanzeige werden hier kurzfristig die Möglichkeiten einer weiteren Anpassung des Betriebskonzeptes besprochen werden müssen. Seite 54

55 Seite 55

56 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied Verbandsgemeinde Puderbach, Stand 15. März 2018 Einrichtung Zeitraum Plätze insgesamt davon U3 (m. Geringf.) davon GZ HTZ Puderbach Haus der kleinen Weltentdecker* Kom. Puderbach II Bis Kom. Steimel Villa Kunterbunt Kom. Dürrholz Zwergenhaus Bis Kom. Raubach Auenwiese Kom. Urbach Haus am Weiher Kom. Dernbach Bis Spatzennest Ab SUMME SUMME NEU Seite 56

57 Bedarfsberechnung bis 2021/22 VG Puderbach / / / /22 Plätze 4,5 Jahre ,75 Jahre Jahre Seite 57

58 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Puderbach Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Einzugsbereich Ortsgemeinden Puderbach; Oberdreis Integrative HTZ Kita Puderbach Haus der kleinen Weltentdecker Wiesenstr. 11, Puderbach Telefon: 02684/ Leitung: Anne Klaßmann TZ: Mo - Fr Uhr und Uhr GZ und Krippe: Mo Fr Uhr Heilpädagogisch-Therapeutisches Zentrum Neuwied ggmbh Beverwijker Ring 2, Neuwied Telefon: 02631/ Kommunale Kindertagesstätte Puderbach Daufenbacher Str. 27, Puderbach Telefon: 02684/ kiga-puderbach@t-online.de Leitung: Melanie Dege Verbandsgemeinde Puderbach VGV Puderbach, Hauptstr. 13, Puderbach Telefon: 02684/ Einzugsbereich Ortsgemeinden Steimel, Niederwambach, Ratzert, Rodenbach Kommunale Kindertagesstätte Kunterbunt Feldstraße 5, Steimel Telefon: 02684/ 3485 Mail: kiga-steimel@t-online.de Leitung: Petra Lüßem Verbandsgemeinde Puderbach VGV Puderbach, Hauptstr. 13, Puderbach Telefon: 02684/ Einzugsbereich Ortsgemeinden Dürrholz, Döttesfeld, Linkenbach Kommunale Kindertagesstätte Zwergenhaus Muscheider Str. 26, Dürrholz-Daufenbach Telefon: 02684/ kiga-duerrholz@t-online.de Leitung: Dorothee Dutz Verbandsgemeinde Puderbach VGV Puderbach, Hauptstr. 13, Puderbach Telefon: 02684/ Einzugsbereich Ortsgemeinden Raubach, Hanroth, Woldert Kommunale Kindertagesstätte Auenwiese In der Au 1, Raubach Telefon: 02684/ 5417; Fax: 02684/ kiga-raubach@t-online.de Leitung: Birgit Dreser Verbandsgemeinde Puderbach VGV Puderbach, Hauptstr. 13, Puderbach Telefon: 02684/ Tage, davon 2 Wochen in den Sommerferien /Alternativbetreuung TZ: Mo Fr Uhr und Uhr TZ: Mo Fr Uhr GZ: Mo - Fr Uhr TZ: Mo. - Fr Uhr und Uhr GZ: Mo. - Fr Uhr 20 Tage, davon 3 Wochen in den Sommerferien/ Alternativbetreuung TZ: Mo - Fr Uhr und Uhr GZ: Mo - Fr Uhr Krippe: Mo Fr Uhr 25 Tage, davon 3 Wochen in den Sommerferien/ Alternativbetreuung TZ: Mo - Fr ,15 Uhr und Uhr GZ: Mo Fr Uhr Krippe: Mo - Fr Uhr 20 Tage, davon 3 Wochen in den Sommerferien/ Alternativbetreuung Seite 58

59 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Puderbach Kindertagesstätte/ Kita-Träger Öffnungszeiten/ Schließtage 2018 Einzugsbereich Ortsgemeinden Urbach, Harschbach, Niederhofen Kommunale Kindertagesstätte Haus am Weiher Schulstr. 2, Urbach Telefon: 02684/ 4851; Fax: 02684/ Leitung: Carmen Jacobi-Kirst TZ: Mo - Fr Uhr und bis Uhr GZ und Krippe: Mo - Fr Uhr Verbandsgemeinde Puderbach VGV Puderbach, Hauptstr. 13, Puderbach Telefon: 02684/ Einzugsbereich Ortsgemeinde Dernbach Kommunale Kindertagesstätte Spatzennest Auf der Held 4, Dernbach Telefon: 02689/ kiga-dernbach@t-online.de Leitung: Janine Ottweiler Verbandsgemeinde Puderbach VGV Puderbach, Hauptstr. 13, Puderbach Telefon: 02684/ Schließtage, davon 3 Wochen in den Sommerferien/ Alternativbetreuung TZ: Mo - Fr Uhr und Uhr GZ: Mo - Fr Uhr 30 Schließtage, davon 4 Wochen in den Sommerferien/ Alternativbetreuung Seite 59

60 Verbandsgemeinde Puderbach Bedarfsplanung Ortsgemeinden Puderbach und Oberdreis Platzangebot/ Bestand ab HTZ Puderbach (Haus der kleinen Weltentdecker) (1) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Kom. Puderbach II Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang (1) einschließlich 10 Plätzen für Kinder mit Beeinträchtigung in integrativen Gruppen Planungsperspektive: Das Platzangebot der Kitas in der Ortsgemeinde Puderbach steht auch Kindern aus Nachbargemeinden offen, die dort keinen (Krippen)-Platz bekommen können. Insbesondere in der Kommunalen Kita Puderbach finden auch Kinder aus anderen Gemeinden mit nicht ausreichenden Platzkapazitäten Aufnahme. Der rechnerisch ermittelte Überhang an Plätzen ergibt sich damit faktisch nicht. Seite 60

61 Verbandsgemeinde Puderbach Bedarfsplanung Ortsgemeinden Steimel, Niederwambach, Ratzert und Rodenbach Platzangebot/ Bestand ab Kom. Steimel (Kunterbunt) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Kindergartenstandort Steimel ergibt sich ein rechnerischer Fehlbedarf an Plätzen. Da die Kinder aus dem Einzugsbereich der Ktia Steimel, die einen Krippenplatz in Anspruch nehmen möchten bzw. in der Kita Steimel nicht aufgenommen werden können, in den Kindertageseinrichtungen in der Ortsgemeinde Puderbach betreut werden, ist davon auszugehen, dass für alle Kinder aus dem Einzugsbereich die Sicherstellung bestehender Rechtsansprüche gewährleistet werden kann. Seite 61

62 Verbandsgemeinde Puderbach Bedarfsplanung Ortsgemeinden Dürrholz (Daufenbach, Werlenbach, Muscheid), Döttesfeld, Linkenbach Platzangebot/ Bestand ab Kom. Dürrholz- Daufenbach (Zwergenhaus) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Für den Einzugsbereich der Kommunalen Kita in Dürrholz ergibt sich bereits akutell ein rechnerischer Fehlbedarf an Plätzen, der in den kommenden Jahren weiter aufwachsen wird. Die räumlichen Rahmenbedingungen der im verganenen Jahr eingerichteten prov. Krippengruppe sind nicht geeignet, das Betriebskonzept dauerhaft weiterzuführen. Hier ist in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt eine Optimierung des Raumangebotes für diese Gruppe notwendig. Diesem Erfordernis sowie der Notwendigkeit zur Schaffung eines zusätzlichen Platzangebotes wird Rechnung getragen durch die bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte um insgesamt zwei Gruppen. Hierdurch soll das Betriebskonzept der Kita auf bis zu 80 belegbare Plätze angehoben werden. Auch die Zahl der U3-Plätze wird deutlich angepasst werden können. Die Ganztagsbetreuung kann nach Abschluss der Baumaßnahme bedarfsgerecht ausgeweitet werden. Seite 62

63 Verbandsgemeinde Puderbach Bedarfsplanung Ortsgemeinden Raubach, Hanroth, Woldert Kom. Raubach (Auenwiese) Platzangebot/ Bestand ab Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Mit dem beschriebenen Angebot sollte im Einzugsbereich der Kommunalen Kita Raubach die Sichertellung bestehender Rechtsansprüche (soweit geltend gemacht) möglich sein. Der errechnete Fehlbedarf an Plätzen wird sich nach den bisherigen Erfahrungen zum Zugangsverhalten im Einzugsbereich der Kita Raubach nicht ergeben. Ob perspektivisch bei dem zu erwartenden weiteren Anstieg des Bedarfs weitere Maßnahmen zur Schaffung von Plätzen notwendig werden, bleibt sorgfältig zu beobachten. Seite 63

64 Verbandsgemeinde Puderbach Bedarfsplanung Ortsgemeinden Urbach, Harschbach, Niederhofen Platzangebot/ Bestand ab Kom. Urbach (Haus am Weiher) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Die bestehenden Rechtsansprüche werden auch im Einzugsbereich der Kommunalen Kita Urbach - ähnlich wie im Einzugsbereich der Kita Raubach - erfahrungsgemäß nicht in der Anzahl geltend gemacht, wie dies nach den Geburtenzahlen zu erwarten wäre. Es ist davon auszugehen, dass das vorhandene Platzangebot bedarfsgerecht ist. Bei einem veränderten Zugangsverhalten ist die Ausdehnung des betrieblichen Angebotes zu prüfen. Seite 64

65 Verbandsgemeinde Puderbach Bedarfsplanung Ortsgemeinde Dernbach Platzangebot/ Bestand ab Kom. Dernbach (Spatzennest) Gruppen Plätze U3 Ü3 GZ Summe Planungszeitraum 2018/ / / /22 Berechnung gesamt 4,75 Jahrgänge Fehlbedarf/ Überhang Detailberechnung Ü3-Bedarf 3 ½ Jahrgänge Plätze für Kinder Ü Fehlbedarf/ Überhang U3-Bedarf Kinder von 0 3 Jahren Planungszeitraum 2018/ % 39% 42% 50% Bedarf Plätze für Kinder U Fehlbedarf/ Überhang Gesamtbedarf U3 und Ü Plätze Fehlbedarf/ Überhang Planungsperspektive: Die Kinderzahlen entwickeln sich im Einzugsberich der Kommunalen Kindertagesstätte Dernbach positiv. Ob das vorhandene Angebot von 40 Plätzen bei absehbar steigenden Kinderzahlen mittelfristig ausreichen wird, einen (erwarteten) höheren Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken, wird sorgfältig zu beobachten sein. Eine ggf. erforderliche Ausdehnung des Platzangebotes kann nach heutiger Einschätzung im Rahmen des bestehenden Raumangebotes / Betriebskonzeptes nur wenige zusätzliche Plätze generieren. Seite 65

66 Seite 66

67 Seite 67

Schulen der Verbandsgemeinde Asbach Zahl der Schüler/innen Zahl der Klassen

Schulen der Verbandsgemeinde Asbach Zahl der Schüler/innen Zahl der Klassen Schulen Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen sowie den Schulkindergarten in Windhagen. Die übrigen Schulen in der Verbandsgemeinde Asbach -Realschule plus und Gymnasium

Mehr

Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt (Wied) und Windhagen.

Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt (Wied) und Windhagen. Verwaltungsbericht 2014 Schulen Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt (Wied) und Windhagen. Die übrigen Schulen in der

Mehr

An der vorgenannten Fachoberschule in Asbach wird die Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik, angeboten.

An der vorgenannten Fachoberschule in Asbach wird die Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik, angeboten. Schulen Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt und sowie für den Schulkindergarten in. Die übrigen Schulen in der Verbandsgemeinde

Mehr

Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont

Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont 2018 2023 1. Vorwort Die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Bad Pyrmont dient als Ergänzung und Konkretisierung des Bedarfsplans für Kindertagesstätten

Mehr

der Stadt Landau in der Pfalz

der Stadt Landau in der Pfalz der Stadt Landau in der Pfalz FORTSCHREIBUNG Stand: 1. März 2015 Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Einzugsbereiche

Mehr

Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt (Wied) und Windhagen.

Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt (Wied) und Windhagen. Schulen Die Verbandsgemeinde Asbach ist Schulträger für die sechs Grundschulen in Asbach, Limbach, Buchholz, Jungeroth, Neustadt (Wied) und Windhagen. Grundschule Buchholz Die übrigen Schulen in der Verbandsgemeinde

Mehr

Schulträger dieser Grundschulen ist die Verbandsgemeinde Asbach.

Schulträger dieser Grundschulen ist die Verbandsgemeinde Asbach. Schulen Den Schülerinnen und Schülern der Verbandsgemeinde Asbach steht ein gut ausgebautes schulisches Angebot zur Verfügung. Dieses erstreckt sich vom Angebot an Grundschulen bis hin zu den unterschiedlichen

Mehr

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,

Mehr

Gemeinde Bad Rothenfelde

Gemeinde Bad Rothenfelde Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Frankfurter Straße 3 49214 Ansprechpartner: Herr Lönker 05424 / 223-188 loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de Ortsteile:, Aschendorf und Strang.

Mehr

Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Allgemeines: Gemeinde Merzen Hauptstraße 31 49586 Merzen 05466 / 363 Homepage: www.merzen.de Samtgemeinde Neuenkirchen Alte Poststraße 5-7

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/369. der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/369. der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/369 26. 09. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie,

Mehr

Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,73 qkm 503,08

Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,73 qkm 503,08 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Martin-Luther-Straße 12 49205 Ansprechpartnerin: Frau Mons 05405 / 502-204 mons@gemeinde-hasbergen.de Homepage: www.hasbergen.de Ortsteile:, Gaste und Ohrbeck Bevölkerungsdaten:

Mehr

Gemeinde Berge Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fürstenau

Gemeinde Berge Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fürstenau Gemeinde Berge Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fürstenau Allgemeines: Gemeinde Berge Tempelstraße 8 49626 Berge 05435 / 955300 Samtgemeinde Fürstenau Schlossplatz 1 49584 Fürstenau Ansprechpartner:

Mehr

Schulträger dieser Grundschulen ist die Verbandsgemeinde Asbach.

Schulträger dieser Grundschulen ist die Verbandsgemeinde Asbach. Schulen Den Schülerinnen und Schülern der Verbandsgemeinde Asbach steht ein gut ausgebautes schulisches Angebot zur Verfügung. Dieses erstreckt sich vom Angebot an Grundschulen bis hin zum Angebot an unterschiedlichen

Mehr

Gemeinde Bad Rothenfelde

Gemeinde Bad Rothenfelde Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Frankfurter Straße 3 49214 Ansprechpartner: Frau Warnecke 05424 / 223-152 warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de Ortsteile:, Aschendorf und

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 Sitzungsvorlage zu TOP 5 Montag, 12.09.2016, 19:30 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Achstetten Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 1. Allgemeine Informationen 1.1. Rechtsanspruch auf

Mehr

Bad Laer. Bad Laer, Hardensetten, Müschen, Remsede, Westerwiede und Winkelsetten. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm 9.

Bad Laer. Bad Laer, Hardensetten, Müschen, Remsede, Westerwiede und Winkelsetten. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm 9. Allgemeines: Gemeinde Glandorfer Straße 5 49196 Ansprechpartner: Frau Holkenbrink 05424 / 2911-14 holkenbrink@bad-laer.de Homepage: www.bad-laer.de Ortsteile:, Hardensetten, Müschen, Remsede, Westerwiede

Mehr

Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung

Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung 2018 2021 1. Vorbemerkungen Anlass für die Aufstellung der Bedarfsplanung Das Kindergartengesetz für Baden-Württemberg (KGaG), das seit 01.01.2004 gültig

Mehr

Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,73 506,26

Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,73 506,26 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Martin-Luther-Straße 12 49205 Ansprechpartnerin: Frau Mons 05405 / 502-204 mons@gemeinde-hasbergen.de Homepage: www.hasbergen.de Ortsteile:, Gaste und Ohrbeck Bevölkerungsdaten:

Mehr

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Betreuung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Fassung vom 07.04.2014 Der Kreistag

Mehr

Gemeinde Bad Rothenfelde

Gemeinde Bad Rothenfelde Gemeinde Bad Rothenfelde Allgemeines: Gemeinde Bad Rothenfelde Frankfurter Straße 3 49214 Bad Rothenfelde Ansprechpartner: Frau Warnecke 05424 / 223-152 warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de

Mehr

Kindergartenbedarfsplanung

Kindergartenbedarfsplanung Gemeinde Schnürpflingen Alb-Donau-Kreis Kindergartenbedarfsplanung 2015-2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Bedarfsplanung.. 1 2. Rechtsgrundlagen Vorgehensweise... 1 3. Rechtsanspruch auf Betreuung...

Mehr

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme

Mehr

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ s) zur neuen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen in Barsinghausen Ein Wort vorweg Am 22.06.2018 hat der Niedersächsische

Mehr

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6332 09. 01. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Landkreis

Mehr

Gemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012

Gemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012 Gemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012 vom 16.01.2012 Az.: 460.023 Vorlage für die Sitzung des : Gemeinderat am 29.02.2012 - öffentlich - Vorberatung: Verwaltungsausschuss am 08.02.2012 Zuständigkeit nach:

Mehr

BESCHLUSSVORLAGE B. Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Beschlussvorschlag:

BESCHLUSSVORLAGE B. Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Beschlussvorschlag: D e r L a n d r a t BESCHLUSSVORLAGE X öffentlich nicht öffentlich (Anlagen: 01) @ANZAHLANLAGEN@ Fachdienst/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) FD Jugend und Familie 51 06.06.2014

Mehr

Gemeinde Hagen a.t.w.

Gemeinde Hagen a.t.w. Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Schulstraße 7 49170 Ansprechpartner: Herr Hestermeyer 05401 / 977-44 hestermeyer@hagen-atw.de Homepage: www.hagen-atw.de Ortsteile: Hagen, Altenhagen, Gellenbeck, Mentrup,

Mehr

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich

Mehr

Gemeinde Badbergen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland

Gemeinde Badbergen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland Gemeinde Badbergen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland Allgemeines: Gemeinde Badbergen Am Markt 3 49635 Badbergen 05433 / 328 Samtgemeinde Artland Markt 1 49610 Quakenbrück Ansprechpartner: Herr

Mehr

Landkreis Heidekreis

Landkreis Heidekreis ENTWURF Landkreis Heidekreis Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung inklusive Stufenplan 2013 für die Städte, n, Samtgemeinden und den freien Bezirk Osterheide im Heidekreis - Zusammenfassung - Bedarfsplanung

Mehr

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der en der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Mehr

Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter

Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter Stadt Quickborn Ehrenamt, Kultur und Veranstaltungen Quickborn, 4.10.2012 3.01 Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

Kindergartenentwicklungsplan

Kindergartenentwicklungsplan Kindergartenentwicklungsplan der Stadt Radevormwald für die Kindergartenjahre 2018/19 2020/21 (Beschlussfassung vom Rat der Stadt Radevormwald vom 18.09.2018) (Aufgestellt vom Amt für Schule, Kultur und

Mehr

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön) Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

Mehr

Gemeinde Belm. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,67 295,26

Gemeinde Belm. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,67 295,26 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Marktring 13 49191 Ansprechpartner: Frau Rebenstorf 05406 / 505-85 rebenstorf@belm.de Homepage: www.belm.de Ortsteile:, Haltern, Icker und Vehrte. Bevölkerungsdaten: Einwohner

Mehr

Gemeinde Glandorf. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,88 qkm 111,51

Gemeinde Glandorf. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,88 qkm 111,51 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Münsterstraße 11 49219 Ansprechpartnerin: Frau Stockhoff 05426 / 9499-10 stockhoff@glandorf.de Homepage: www.glandorf.de Ortsteile:, Averfehrden, Schierloh, Schwege, Sudendorf

Mehr

Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom

Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-

Mehr

Gemeinde Belm. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,67 qkm 294,43

Gemeinde Belm. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,67 qkm 294,43 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Marktring 13 49191 Ansprechpartner: Frau Rebenstorf 05406 / 505-85 rebenstorf@belm.de Homepage: www.belm.de Ortsteile:, Haltern, Icker und Vehrte. Bevölkerungsdaten: Einwohner

Mehr

Betreuung von Flüchtlingskindern im Elementarbereich

Betreuung von Flüchtlingskindern im Elementarbereich Betreuung von Flüchtlingskindern im Elementarbereich Forum III Geflüchtete Kinder und ihre Familien Wie lassen sich frühkindliche Bildung mit Willkommenskultur(en) verbinden? Willkommenskultur Runder Tisch

Mehr

Gemeinde Bohmte. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,75 qkm 116,35

Gemeinde Bohmte. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,75 qkm 116,35 Gemeinde Bohmte Allgemeines: Gemeinde Bohmte Bremer Straße 4 49163 Bohmte Ansprechpartner: Frau Lösche-Uhtbrok 05471 / 808-10 Loesche-Uhtbrok@bohmte.de Homepage: www.bohmte.de Ortschaften: Bohmte, Herringhausen-Stirpe-Oelingen

Mehr

7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss

7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss 7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss Sachverhalt: Die Gemeinde ist verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung vorzunehmen und diese dem örtlichen Träger

Mehr

Elternbefragung im Jahr 2017 zu Kinderbetreuungsangeboten

Elternbefragung im Jahr 2017 zu Kinderbetreuungsangeboten Elternbefragung im Jahr 2017 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung, die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt

Mehr

Gemeinde Bohmte. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,75 qkm 116,35

Gemeinde Bohmte. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,75 qkm 116,35 Gemeinde Bohmte Allgemeines: Gemeinde Bohmte Bremer Straße 4 49163 Bohmte Ansprechpartner: Herr Schoster 05471 / 808-10 schoster@bohmte.de Homepage: www.bohmte.de Ortschaften: Bohmte, Herringhausen-Stirpe-Oelingen

Mehr

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Ausbau der betreuung in Laichingen a) Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von n unter 3 Jahren -Vorstellung des Umfrageergebnissesb) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/1428. der Abgeordneten Ellen Demuth und Simone Huth-Haage (CDU) und

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/1428. der Abgeordneten Ellen Demuth und Simone Huth-Haage (CDU) und LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1428 16. 07. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth und Simone Huth-Haage (CDU) und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder,

Mehr

Gemeinde Belm. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,67 qkm 294,43

Gemeinde Belm. Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,67 qkm 294,43 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Marktring 13 49191 Ansprechpartner: Frau Rebenstorf 05406 / 505-85 rebenstorf@belm.de Homepage: www.belm.de Ortsteile:, Haltern, Icker und Vehrte. Bevölkerungsdaten: Einwohner

Mehr

Gemeinde Alfhausen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bersenbrück

Gemeinde Alfhausen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bersenbrück Gemeinde Alfhausen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bersenbrück Allgemeines: Samtgemeinde Bersenbrück Lindenstraße 2 49593 Bersenbrück Ansprechpartner: Herr Klövekorn 05439 / 962-204 kloevekornh@bersenbrueck.de

Mehr

Satzung der Stadt Kaiserslautern. über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung)

Satzung der Stadt Kaiserslautern. über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung) 5 Sozial- und Gesundheitswesen 5/21 Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Betreuung in Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag (Kindertagespflegesatzung) vom 20.12.2011 Der Stadtrat

Mehr

Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Allgemeines: Gemeinde Merzen Hauptstraße 31 49586 Merzen 05466 / 363 Homepage: www.merzen.de Samtgemeinde Neuenkirchen Alte Poststraße 5-7

Mehr

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Kindertagesstättenbedarfsplan Fortschreibung 2015 Stadt Prenzlau Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Sitzung am 10.02.2015 Kindertagesstättenbedarfsplan

Mehr

Überbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter

Überbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter

Mehr

S a t z u n g. 1 Trägerschaft

S a t z u n g. 1 Trägerschaft S a t z u n g über die Erhebung von Abgaben in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) -Kindertagesstättensatzung- Der Verbandsgemeinderat hat am 15. Dezember 2011 auf Grund des 24 der

Mehr

Kinderbetreuung in Tagespflege

Kinderbetreuung in Tagespflege Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen

Mehr

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Kindertagesstättenbedarfsplan Fortschreibung 2011 Stadt Prenzlau Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Sitzung am 23.05.2012 Kindertagesstättenbedarfsplan

Mehr

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 5979 /14 öffentlich Datum 14.04.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/00 JHP - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 14.05.2014

Mehr

Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim Schwabenbachhalle Friedelsheim. Heike Ditrich, Infoveranstaltung

Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim Schwabenbachhalle Friedelsheim. Heike Ditrich, Infoveranstaltung Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim 13.03.2010 Schwabenbachhalle Friedelsheim 1 BEGRÜßUNG Walter Hafner, Vorsitzender des Zweckverbandes u. Bürgermeister von Friedelsheim REFERENTEN

Mehr

Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest zur Förderung von Spielgruppen für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahre

Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest zur Förderung von Spielgruppen für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahre Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest zur Förderung von Spielgruppen für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahre Kreisjugendamt Soest Anlass Tagesbetreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ist in unterschiedlichen

Mehr

Kindertagesstättengesetz. Vom 15. März geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 269)

Kindertagesstättengesetz. Vom 15. März geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 269) 216-10 Kindertagesstättengesetz Vom 15. März 1991 Fundstelle: GVBl 1991, S. 79 Änderungen 1. geändert durch Gesetz vom 18.7.1996 (GVBl. S. 269) 2. geändert durch Gesetz vom 10.2.1998 (GVBl. S. 25) 3. geändert

Mehr

Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2015/2016

Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2015/2016 Fachplan und Kindertagespflege Gliederung 1. Erkenntnisse aus der Auswertung des Elternportals der 2. Entwicklungen der Kinderzahlen und Platzbedarfe 3. Zukünftige Handlungsfelder und Aufgabenschwerpunkte

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

1. Kindergarten Regenbogen Buchenberg

1. Kindergarten Regenbogen Buchenberg BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD ATKBJS am 20. Mai 2015 - öffentlich - Vorlage Nr. 16/2015 Bedarfsplanung für die Kindergärten und die Schülerbetreuung 2015/2016 -Beratung und Beschlussfassung-

Mehr

Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017

Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017 Amt: Aktenzeichen: Büro des Bürgermeisters 460.024:13 TOP Sitzungsvorlage 3 Nr. 26/2016 2210101010110101/2014 0101/2014 /2014 TOP 2 Bedarfsplan für Kindertagesstätten - Bericht über die Bedarfsentwicklung

Mehr

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Der Hessische Landtag hat am 14.12.2006 das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz führt sechs Einzelgesetze

Mehr

Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau. Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage

Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau. Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage - Sommer 2017 - Kreisausschuss Groß-Gerau - Fachbereich Jugend und

Mehr

Bedarfserhebung 2015/2016

Bedarfserhebung 2015/2016 Bedarfserhebung 2015/2016 zur Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern über die Betreuungswünsche 1. Daten des Kindes Geburtsdatum: Name, Vorname: Geschlecht: Junge Mädchen 2. Aktueller Besuch von Kindertageseinrichtungen

Mehr

Sitzungsvorlage 41/2012

Sitzungsvorlage 41/2012 Jugendamt Az.: 31-454.20; 012.31-1489273 Sitzungsvorlage 41/2012 Finanzierung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches der Eltern von Kindern unter 3 Jahren auf Kindertagesbetreuung

Mehr

Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten

Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt

Mehr

Gemeinde Hagen a.t.w.

Gemeinde Hagen a.t.w. Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Schulstraße 7 49170 Ansprechpartner: Herr Hestermeyer 05401 / 977-44 hestermeyer@hagen-atw.de Homepage: www.hagen-atw.de Ortsteile: Hagen, Altenhagen, Gellenbeck, Mentrup,

Mehr

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen Auswertung der Elternbefragung vom Oktober/November 15 Sitzung des Gemeinderates am 24.2.16 Erhebungen für die Bedarfsplanung in Ottobrunn auf vielen Ebenen

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in

Mehr

Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen

Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Landratsamt Esslingen Kreisjugendamt Stand Oktober 2015 Fachberatung Kindertagesbetreuung Vertretungsregelung Kindertagespflege im Landkreis Esslingen

Mehr

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (seit 01.01.2005) Ziel: Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung

Mehr

Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017

Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017 Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017 Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und geben ihn bis spätestens 29.07.2016 in einem Kindergarten im Stadtgebiet oder im Rathaus der Stadt

Mehr

AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013.

AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013. AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013. Ab dem 1. August 2013 gilt gem. KiföG für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch

Mehr

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG Stand: 25. September 2018 Fragen und Antworten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff) betreffend die Beitragsfreiheit

Mehr

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult. Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: V.51-51.15.10 Drucksache-Nr. 26 /2018 vom 14.02.2018 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Jugendhilfeausschuss 01.03.2018 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes

Mehr

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht

Mehr

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen - - Kreis Reutlingen - 3. Fortschreibung -Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2010/2011 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand: Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...3 2 Örtliche Bedarfsplanung...3

Mehr

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDERTAGESBETREUUNG Große Unterschiede zwischen den Großstädten in Baden-Württemberg

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDERTAGESBETREUUNG Große Unterschiede zwischen den Großstädten in Baden-Württemberg Stadt Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDERTAGESBETREUUNG 2013 Große Unterschiede zwischen den Großstädten in Württemberg 2 STATISTIK AKTUELL - KINDERBETREUUNG 2013 IMPRESSUM Stadt Amt für

Mehr

Betreuungsplätze für Kinder. Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet

Betreuungsplätze für Kinder. Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet Betreuungsplätze für Kinder Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet Kinderbetreuung schon für die ganz Kleinen Zahlreiche Plätze schon für

Mehr

Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot

Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot Familien und Sozialraum Stefan Michl/Hilke Lipowski/Margarita Stolarova zur Kita Teilergebnisse einer Studie zur Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Auf einen Blick Nicht immer können Kitas Eltern und

Mehr

Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze

Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Liebe Eltern, seit Januar 2014 werden die Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze über die zentrale

Mehr

Wir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen

Wir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Wir sagen es reicht! Wir fordern eine leistungsgerechte Vergütung, deutschlandweite gleiche Bedingungen und die Anerkennung als Berufsbild! 1. Die Kindertagespflege

Mehr

Gemeinde Badbergen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland

Gemeinde Badbergen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland Gemeinde Badbergen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland Allgemeines: Gemeinde Badbergen Am Markt 3 49635 Badbergen 05433 / 328 Samtgemeinde Artland Markt 1 49610 Quakenbrück Ansprechpartner: Herr

Mehr

Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung

Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai 2017 Kinderbetreuung - Vorstellung einer Bedarfsumfrage zu den Kinderbetreuungsangeboten - In der Kinderbetreuung hat sich in den letzten

Mehr

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen

Mehr

Kinderbetreuung in Neuhof 2016/ /21 Bedarfsplanung N e u h o f. Kinderbetreuung in Neuhof Bedarfsplanung 2016/17 bis 2020/21-1 -

Kinderbetreuung in Neuhof 2016/ /21 Bedarfsplanung N e u h o f. Kinderbetreuung in Neuhof Bedarfsplanung 2016/17 bis 2020/21-1 - Kinderbetreuung in Neuhof 2016/17 bis 2020/21-1 - Kinderbetreuung in Neuhof 2016/17 bis 2020/21 1. Vorbemerkungen 2. Rechtliche Grundlagen 3. Bevölkerungsprognose 4. Platzzahlen 5. 6. Integration 7. Fazit

Mehr

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in

Mehr

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG) Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes

Mehr

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege (Satzung Kindertagespflege) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.10.2014

Mehr

Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau. Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage

Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau. Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage - Sommer 2016 - Kreisausschuss Groß-Gerau - Fachbereich Jugend und

Mehr

5. September 2014 Nr Das Gute-Kita-Gesetz. Fragen und Antworten

5. September 2014 Nr Das Gute-Kita-Gesetz. Fragen und Antworten 5. September 2014 Nr. 172 Das Gute-Kita-Gesetz Fragen und Antworten 1 Das Gute-Kita-Gesetz Fragen und Antworten Die CDU ist die Familienpartei. Wir wollen Familien das Leben leichter machen. Wir wollen

Mehr

S A T Z U N G. über die Vergabe der Kindertagesstättenplätze in der Gemeinde Vechelde (KITA-Platzvergabesatzung)

S A T Z U N G. über die Vergabe der Kindertagesstättenplätze in der Gemeinde Vechelde (KITA-Platzvergabesatzung) S A T Z U N G über die Vergabe der Kindertagesstättenplätze in der Gemeinde Vechelde (KITA-Platzvergabesatzung) Aufgrund des 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der zurzeit gültigen Fassung

Mehr

Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes Anlage 17: Frau Christner, Städtetag Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes, Power-Point Präsentation, Stuttgart 2009 Gesetz zur Änderung

Mehr

Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung der Stadt Bad Karlshafen

Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung der Stadt Bad Karlshafen Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung der Stadt Bad Karlshafen gem. 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) für die Jahre 2017 bis 2020 Bad Karlshafen, Mai 2017 1 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur

Mehr