Einladung Ordentliche Hauptversammlung am 21. Juni 2017
PIRONET AG mit Sitz in Köln - ISIN DE0006916406 - - WKN 691640 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 21. Juni 2017, 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der CANCOM SE, Erika-Mann-Str. 69, 80636 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
4 TAGESORDNUNG TAGESORDNUNG: TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pironet AG, des Lageberichts der Pironet AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016 TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 7.124.794,40 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 583.596,00 b) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 0,00 c) Vortrag auf neue Rechnung: EUR 6.541.198,40 Gemäß 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d.h. am 26. Juni 2017, fällig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen.
TAGESORDNUNG 5 TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Karl-Heinz Walla endet mit Ablauf der für den 21. Juni 2017 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG i.v.m. 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner zusammen.
6 TAGESORDNUNG Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Stark, Chief Financial Officer (CFO) der CANCOM SE, wohnhaft in Wittislingen, mit Wirkung ab Beendigung der für den 21. Juni 2017 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 7 TEILNAHMEBEDINGUNGEN Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des 121 Abs. 3 AktG i. V. m. 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgten daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre müssen außerdem nach 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der Beginn des 31. Mai 2017 (0:00 Uhr), beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 14. Juni 2017 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse, Telefax- Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: Pironet AG, c/o ITTEB GmbH & Co. KG, Vogelanger 25, 86937 Scheuring Fax +49 (0) 8195 99 89 664 E-Mail: pironet2017@itteb.de
8 TEILNAHMEBEDINGUNGEN Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform ( 126 b BGB). Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 9 Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an: Pironet AG, c/o CANCOM SE, Abteilung Investor Relations, Frau Beate Rosenfeld, Erika-Mann-Straße 69, 80636 München oder Fax +49 (0) 8225 996 4 5193 oder E-Mail: ir@cancom.de Anders adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig innerhalb der Frist des 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter http://www.pironet.com/investoren zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Köln, im Mai 2017 Pironet AG Der Vorstand
10 ANFAHRT ANFAHRT ARNULFSTR. LANDSHUTER ALEE THERESE-DANNER-PLATZ BIRKERSTR. WEIGLSTR. KLARASTR. DONNERSBERGERBRÜCKE ARNULFSTR. Erika-Mann-Straße 69 80636 München LUISE-ULRICH-STR. ARNULFSTR. MARSSTR. ARNULFPARK S MÜNCHEN DONNERSBERGERBRÜCKE ERIKA-MANN-STR. Parkplätz In der Tiefgarage des Gebäudes stehen CANCOM- Besucherparkplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Weitere öffentliche Parkmöglich keiten befinden sich unter der Donnersbergerbrücke. Die CANCOM-Geschäftsräume sind über die S-Bahnlinie und Busstation Donnersbergerbrücke mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
PIRONET AG Von-der-Wettern-Str. 27 D-51149 Köln Tel.: +49 (0) 2203 935 30 0 Fax: +49 (0) 2203 935 30 99 E-Mail: ir@pironet.com www.pironet.com