DEUTSCHE NORM DIN EN Gusseisen mit Kugelgraphit; Deutsche Fassung EN 1563: A1: A2:2005. Normenausschuss Gießereiwesen (GINA) im DIN

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Transkript:

DEUTSCHE NORM DIN EN 1563 Oktober 2005 X ICS 77.080.10 Ersatz für DIN EN 1563:2003-02 Gießereiwesen Gusseisen mit Kugelgraphit; Deutsche Fassung EN 1563:1997 + A1:2002 + A2:2005 Founding Spheroidal graphite cast irons; German version EN 1563:1997 + A1:2002 + A2:2005 Fonderie Fonte à graphite sphéroidal; Version allemande EN 1563:1997 + A1:2002 + A2:2005 Gesamtumfang 34 Seiten Normenausschuss Gießereiwesen (GINA) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Preisgruppe 15 www.din.de www.beuth.de F^g 9648896

DIN EN 1563:2005-10 Nationales Vorwort Diese Europäische Norm EN 1563:1997 und die Änderungen EN 1563/A1:2002 und EN 1563/A2:2005 sind vom Technischen Komitee (TC) 190 Gießereiwesen (Sekretariat: Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) erarbeitet worden. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss GINA-AA 1.2 Gusseisen mit Kugelgraphit des Normenausschusses Gießereiwesen (GINA) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Die Änderung A2 wurde durch eine senkrechte Linie am linken Rand des Textes gekennzeichnet. Änderungen Gegenüber DIN EN 1563:2003-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die Europäische Änderung A2:2005, wurde zur Unterstützung der EU-Richtlinie 97/23/EC bzw. der Druckgeräterichtlinie (DGRL), eingearbeitet. a) Verwendungsbeispiele und Hinweise für Gusseisen mit Kugelgraphit für Druckgeräte aufgenommen; b) Abschnitt 11 Prüfbescheinigung eingefügt und Referenz im Abschnitt 2 nachgetragen; c) Anhang ZA aufgenommen. Frühere Ausgaben DIN 1693: 1961-09 DIN 1693-1:1973-10 DIN 1693-2: 1977-10 DIN EN 1563: 1997-08, 2002-08, 2003-02 2

DIN EN 1563:2005-10 Nationaler Anhang NA (informativ) Änderungen gegenüber der 2002-08 zurückgezogenen Norm DIN EN 1593:1997-08. Änderungsvermerk aus DIN EN 1563:2003-02: (Die Europäische Änderung A1:2002 wurde eingearbeitet:) a) Tabelle 3, Anmerkung 1, Text neu formuliert ohne Bezug auf Richtwerte im Anhang D; b) 8.3.2, Absatz 3 und 4 ergänzt, Anforderungen an die Dicke der Sandform mit Bezug auf die Tabelle unter Bild 6 überarbeitet; c) Bild 1 und Bild 2, fehlende Schraffur in den Bildern eingefügt; d) Tabelle zu Bild 6 überarbeitet. Gegenüber DIN EN 1563:2002-08 wurde folgende Berichtigung vorgenommen: Bild 6 berichtigt. Änderungen gegenüber den 1997-08 zurückgezogenen Normen DIN 1693-1:1973-10 bzw. DIN 1693-2:1977-10 Änderungsvermerk aus DIN EN 1563:1997-08: a) Werkstoffkurzzeichen und Werkstoffnummer geändert, siehe Tabelle; b) 23 Werkstoffsorten neu aufgenommen, siehe Tabelle; Die alten Sorten GGG-35.3 und GGG-40.3 wurden in je drei Sorten aufgeteilt, um einmal die Kerb schlagarbeit bei Raumtemperatur zusätzlich vorschreiben zu können, und um beide Werkstoffsorten auch ohne Prüfung der Kerbschlagarbeit, bei GGG-40.3 mit erhöhter Dehnung, einsetzen zu können. Die Sorten EN-GJS-450-10 und EN-GJS-450-10U wurden zusätzlich aufgenommen, um eine (kostengünstige) Werkstoffsorte zwischen den bisher geläufigen Sorten GGG-40 und GGG-50 zur Verfügung zu haben. Das Haupteinsatzgebiet wird bei Schleuderguss gesehen. Aufgrund der bisher gewonnenen Erfahrungen konnten die Sorten EN-GJS-800-2U bei den dickwandigen Gussstücken und die Sorten EN-GJS-900-2 und EN-GJS-900-2U zusätzlich aufgenommen werden. c) zusätzliche, getrennt gegossene Probestücke aufgenommen (Möglichkeit 1, Typ I, II a, III, IV und Möglichkeit 3); d) Prüfverfahren für die Kerbschlagarbeit geändert (Charpy anstelle DVM); e) Sorteneinteilung in Abhängigkeit von der Härte neu aufgenommen; f) weitere mechanische und physikalische Eigenschaften zusätzlich zur Information aufgenommen. 3

DIN EN 1563:2005-10 Tabelle NA.1 Gegenüberstellung der neuen Werkstoffbezeichnungen nach DIN EN 1563 zu den früheren Werkstoffbezeichnungen nach DIN 1693-1:1973-10 bzw. DIN 1693-2:1977-10 Werkstoff nach DIN 1693-1 bzw. DIN 1693-2 Werkstoff nach DIN EN 1563 Kurzzeichen Nummer Kurzzeichen Nummer Getrennt gegossene Probestücke GGG-35.3 0.7033 EN-GJS-350-22-LT EN-JS1015 EN-GJS-350-22-RT EN-JS1014 EN-GJS-350-22 EN-JS1010 GGG-40.3 0.7043 EN-GJS-400-18-LT EN-JS1025 EN-GJS-400-18-RT EN-JS1024 EN-GJS-400-18 EN-JS1020 GGG-40 0.7040 EN-GJS-400-15 EN-JS1030 EN-GJS-450-10 EN-JS1040 GGG-50 0.7050 EN-GJS-500-7 EN-JS1050 GGG-60 0.7060 EN-GJS-600-3 EN-JS1060 GGG-70 0.7070 EN-GJS-700-2 EN-JS1070 GGG-80 0.7080 EN-GJS-800-2 EN-JS1080 EN-GJS-900-2 EN-JS1090 Angegossene Probestücke EN-GJS-350-22U-LT EN-JS1019 EN-GJS-350-22U-RT EN-JS1029 EN-GJS-350-22U EN-JS1032 GGG-40.3 0.7043 EN-GJS-400-18U-LT EN-JS1049 EN-GJS-400-18U-RT EN-JS1059 EN-GJS-400-18U EN-JS1062 GGG-40 0.7040 EN-GJS-400-15U EN-JS1072 EN-GJS-450-10U EN-JS1132 GGG-50 0.7050 EN-GJS-500-7U EN-JS1082 GGG-60 0.7060 EN-GJS-600-3U EN-JS1092 GGG-70 0.7070 EN-GJS-700-2U EN-JS1102 EN-GJS-800-2U EN-JS1112 EN-GJS-900-2U EN-JS1122 Einteilung nach der Härte EN-GJS-HB130 EN-JS2010 EN-GJS-HB150 EN-JS2020 EN-GJS-HB155 EN-JS2030 EN-GJS-HB185 EN-JS2040 EN-GJS-HB200 EN-JS2050 EN-GJS-HB230 EN-JS2060 EN-GJS-HB265 EN-JS2070 EN-GJS-HB300 EN-JS2080 EN-GJS-HB330 EN-JS2090 4

EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE EN 1563 Juni 1997 +A1 Mai 2002 + A2 Juli 2005 ICS 77.080.10 Deutsche Fassung Gießereiwesen Gusseisen mit Kugelgraphit Founding Spheroidal graphite cast irons Fonderie Fonte à graphite sphéroidal Diese Europäische Norm wurde von CEN am 2. Mai 1997 angenommen. Die Änderung A1 wurde von CEN am 11. April 2002 angenommen. Die Änderung A2 wurde von CEN am 20. Juni 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management- Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brüssel 2005 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 1563:1997+A1:2002+A2:2005 D

Inhalt Seite Vorwort... 4 Vorwort der Änderung A1... 4 Vorwort der Änderung A2... 4 Einleitung... 5 1 Anwendungsbereich... 6 2 Normative Verweisungen... 6 3 Definitionen... 6 4 Bezeichnung... 7 5 Bestellangaben... 7 6 Herstellung... 7 7 Anforderungen... 7 7.1 Proben, die aus getrennt gegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden... 7 7.2 Proben, die aus angegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden... 9 7.3 Proben, die aus einem Gussstück entnommenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden... 12 7.4 Einteilung in Abhängigkeit von der Härte... 12 7.5 Graphitausbildung... 12 8 Probenahme... 12 8.1 Allgemeines... 12 8.2 Getrennt gegossene Probestücke... 12 8.3 Angegossene Probestücke... 13 8.4 Aus dem Gussstück entnommene Probestücke... 14 9 Prüfverfahren... 14 9.1 Zugversuch... 14 9.2 Kerbschlagbiegeversuch... 14 9.3 Härteprüfung... 14 10 Wiederholungsprüfungen... 15 10.1 Notwendigkeit für Wiederholungsprüfungen... 15 10.2 Vorgehensweise bei Wiederholungsprüfungen... 15 11 Prüfbescheinigung... 16 Anhang A (informativ) Einteilung in Abhängigkeit von der Härte... 22 Anhang B (informativ) Technische Daten für Gusseisen mit Kugelgraphit... 24 Anhang C (informativ) Literaturhinweise... 27 Anhang D (informativ) Richtwerte für die 0,2%-Dehngrenze für Proben, die aus Gussstücken entnommenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden... 28 Anhang E (normativ) Bildung von Prüfeinheiten und Anzahl der Prüfungen... 29 Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 97/23/EC... 30 2

Bilder Seite Bild 1 Getrennt gegossene Probestücke (Möglichkeit 1)... 16 Bild 2 Getrennt gegossene Probestücke (Möglichkeit 2)... 17 Bild 3 Getrennt gegossene Probestücke (Möglichkeit 3)... 18 Bild 4 Zugprobe... 19 Bild 5 Charpy-Kerbschlagprobe... 20 Bild 6 Angegossenes Probestück... 21 Bild B.1 Beispiele für Verhältnisse zwischen Brinellhärte und Zugfestigkeit R m bei Gusseisen mit Kugelgraphit nach [4] in Anhang C... 26 3

Vorwort Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 190 Gießereiwesen erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Im Rahmen seines Arbeitsprogramms hat das Technische Komitee CEN/TC 190 in Zusammenarbeit mit CEN/TC 190/WG 2.30 Gusseisen mit Kugelgraphit und bainitisches Gusseisen die folgende Norm ausgearbeitet: EN 1563, Gießereiwesen Gusseisen mit Kugelgraphit Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Dezember 1997, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Dezember 1997 zurückgezogen werden. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Vorwort der Änderung A1 Diese Änderung EN 1563/A1:2002 zur EN 1563:1997 wurde vom CEN/TC 190 Gießereiwesen erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis November 2002 zurückgezogen werden. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Vorwort der Änderung A2 Diese Europäische Norm (EN 1563:1997/A2:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 190 Gießereiwesen erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Änderung zur Europäischen Norm EN 1563:1997 muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Januar 2006, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Januar 2006 zurückgezogen werden. Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokumentes ist. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 4

Einleitung Diese Europäische Norm behandelt die Einteilung von Gusseisen mit Kugelgraphit nach den mechanischen Eigenschaften des Werkstoffs. Die Eigenschaften von Gusseisen mit Kugelgraphit sind von seinem Gefüge abhängig. Die mechanischen Eigenschaften des Werkstoffs können an mechanisch bearbeiteten Proben, hergestellt aus getrennt gegossenen Probestücken; an das Gussstück oder das Gießsystem angegossenen Probestücken, nachfolgend angegossenes Probestück genannt; dem Gussstück entnommenen Probestücken (nur nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer); bestimmt werden. Die Werkstoffsorte wird anhand der mechanischen Eigenschaften bestimmt, die an Proben, die aus getrennt gegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt werden, gemessen werden. Für den Fall, dass die Härte eine Anforderung des Käufers ist, da sie für seinen Anwendungsfall wichtig ist, sind in Anhang A entsprechende Angaben zur Ermittlung der Härte enthalten. Weitere technische Daten über Gusseisen mit Kugelgraphit sind in Anhang B enthalten. Gusseisen mit Kugelgraphit kann für Druckgeräte verwendet werden, z. B. für: Kompressorgehäuse; Industrieventile (Gehäuse, Oberteile, Deckel), Schieberventile, Rückschlagventile, Gebäudearmaturen, Membranventile, Druckentlastungsventile, Ventile für die chemische und petrochemische Prozess- Industrie; Großwasserraumkessel. Die geeigneten Werkstoffsorten für Druckanwendungen und die Konditionen für ihren Gebrauch sind in speziellen Produkt- oder Anwendungsnormen angegeben. Für die Gestaltung von Druckgeräten gelten besondere Konstruktionsrichtlinien. 5

1 Anwendungsbereich Diese Europäische Norm definiert die Sorten und die entsprechenden Anforderungen an Gusseisen mit Kugelgraphit. Diese Europäische Norm legt eine Einteilung nach den mechanischen Eigenschaften fest, die an mechanisch bearbeiteten Proben, hergestellt aus getrennt gegossenen Probestücken; angegossenen Probestücken; dem Gussstück entnommenen Probestücken; bestimmt werden. Diese Norm legt ferner eine Einteilung in Abhängigkeit von der Härte fest. Diese Norm enthält keine Technischen Lieferbedingungen für Gussstücke aus Gusseisen mit Kugelgraphit, siehe EN 1559-1 und EN 1559-3. Diese Norm gilt nicht für Rohre, Formstücke und Zubehörteile aus Gusseisen mit Kugelgraphit, die in EN 545, EN 598, EN 969 und ISO 2531 behandelt sind. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation. EN 10002-1, Metallische Werkstoffe Zugversuch Teil 1: Prüfverfahren (bei Raumtemperatur) EN 10003-1, Metallische Werkstoffe Härteprüfung, Brinell Teil 1: Prüfverfahren EN 10045-1, Metallische Werkstoffe Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy Teil 1: Prüfverfahren EN 10204, Metallische Erzeugnisse Arten von Prüfbescheinigungen EN ISO 945:1994, Gusseisen Bestimmung der Mikrostruktur von Graphit; (ISO 945:1975) ANMERKUNG Informative Verweisungen auf Dokumente, die bei der Erstellung dieser Norm herangezogen und an den entsprechenden Stellen im Text aufgeführt wurden, sind unter Literaturhinweise aufgeführt. 3 Definitionen Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Definitionen: 3.1 Gusseisen mit Kugelgraphit Gusswerkstoff auf der Basis Eisen-Kohlenstoff, wobei der Kohlenstoff überwiegend in Form von kugeligen Graphitpartikeln vorliegt ANMERKUNG Gusseisen mit Kugelgraphit ist auch als duktiles Gusseisen bekannt. 6

3.2 kugelgraphiterzeugende Behandlung Behandlung, bei der das flüssige Eisen mit einer Substanz versetzt wird, um bei der Erstarrung Graphit in kugeliger Form herzustellen 4 Bezeichnung Der Werkstoff muss entweder durch das Werkstoffkurzzeichen oder die Werkstoffnummer bezeichnet werden, wie in den Tabellen 1 bis 4 angegeben. 5 Bestellangaben Folgende Angaben müssen vom Käufer gemacht werden: a) die Nummer dieser Europäischen Norm (EN 1563); b) die Bezeichnung des Werkstoffs; alle speziellen Anforderungen, die bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung vereinbart werden müssen. 6 Herstellung Das Verfahren zur Herstellung von Gusseisen mit Kugelgraphit sowie dessen chemische Zusammensetzung und jede Wärmebehandlung sind, sofern der Käufer nichts festgelegt hat, dem Ermessen des Herstellers zu überlassen. Alle Vereinbarungen zwischen Hersteller und Käufer müssen bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung getroffen werden. 7 Anforderungen 7.1 Proben, die aus getrennt gegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden 7.1.1 Allgemeines Die mechanischen Eigenschaften von Gusseisen mit Kugelgraphit müssen den Angaben in den Tabellen 1 und 2 und, falls zutreffend, den Anforderungen in 7.1.2 entsprechen. 7.1.2 Kerbschlagbiegeversuch Die in Tabelle 2 angegebenen Werte für die Kerbschlagarbeit bei Raumtemperatur und tiefen Temperaturen sind, falls zutreffend, nur zu bestimmen, falls dies vom Käufer bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung festgelegt wurde. 7

Tabelle 1 Mechanische Eigenschaften, gemessen an Proben, die aus getrennt gegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden Werkstoffbezeichnung Zugfestigkeit 0,2%-Dehngrenze Dehnung R m R p0,2 A N/mm 2 N/mm 2 % Kurzzeichen Nummer min. min. min. EN-GJS-350-22-LT 1) EN-JS1015 350 220 22 EN-GJS-350-22-RT 2) EN-JS1014 350 220 22 EN-GJS-350-22 EN-JS1010 350 220 22 EN-GJS-400-18-LT 1) EN-JS1025 400 240 18 EN-GJS-400-18-RT 2) EN-JS1024 400 250 18 EN-GJS-400-18 EN-JS1020 400 250 18 EN-GJS-400-15 EN-JS1030 400 250 15 EN-GJS-450-10 EN-JS1040 450 310 10 EN-GJS-500-7 EN-JS1050 500 320 7 EN-GJS-600-3 EN-JS1060 600 370 3 EN-GJS-700-2 EN-JS1070 700 420 2 EN-GJS-800-2 EN-JS1080 800 480 2 EN-GJS-900-2 EN-JS1090 900 600 2 1) LT für tiefe Temperaturen 2) RT für Raumtemperatur ANMERKUNG 1 Die Eigenschaften einer Probe, die aus einem angegossenen Probestück durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurde, können die Eigenschaften des eigentlichen Gussstückes nicht genau wiedergeben, es können sich hier jedoch bessere Näherungswerte ergeben als mit einem getrennt gegossenem Probestück. ANMERKUNG 2 Unabhängig von dem für die Herstellung der Gussstücke angewendeten Verfahren basieren die Sorten auf den mechanischen Eigenschaften, die an Proben aus in einer Sandform oder einer Form mit vergleichbarer Temperaturleitfähigkeit getrennt gegossenen Probestücken gemessen werden. ANMERKUNG 3 1 N/mm 2 entspricht 1 MPa. ANMERKUNG 4 Die Werkstoffbezeichnung entspricht EN 1560. 8

Tabelle 2 Mindestwerte für die Kerbschlagarbeit, gemessen an Proben mit V-Kerb, die aus getrennt gegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden Werkstoffbezeichnung Kurzzeichen Nummer bei Raumtemperatur (23 ± 5) C Mittelwert aus 3 Prüfungen Mindestwerte für die Kerbschlagarbeit in Joule bei ( 20 ± 2) C bei ( 40 ± 2) C Mittelwert aus 3 Prüfungen Einzel wert Mittelwert aus 3 Prüfungen Einzelwert Einzelwert EN-GJS-350-22-Lt 1) EN-JS1015 12 9 EN-GJS-350-22-RT 2) EN-JS1014 17 14 EN-GJS-400-18-LT 1) EN-JS1025 12 9 EN-GJS-400-18-RT 2) EN-JS1024 14 11 1) LT für tiefe Temperaturen 2) RT für Raumtemperatur ANMERKUNG 1 Die Werte für diese Werkstoffe gelten für in Sandformen gegossene Gussstücke mit vergleichbarer Temperaturleitfähigkeit. Vorbehaltlich von Änderungen, die in der Bestellung zu vereinbaren sind, können sie für Gussstücke gelten, die nach anderen Verfahren hergestellt werden. ANMERKUNG 2 Unabhängig von dem für die Herstellung der Gussstücke angewendeten Verfahren basieren die Sorten auf den mechanischen Eigenschaften, die an Proben aus in einer Sandform oder einer Form mit vergleichbarer Temperaturleitfähigkeit getrennt gegossenen Probestücken gemessen werden. ANMERKUNG 3 Die Werkstoffbezeichnung entspricht EN 1560. 7.2 Proben, die aus angegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden 7.2.1 Allgemeines Die mechanischen Eigenschaften von Proben aus Gusseisen mit Kugelgraphit müssen den Angaben in den Tabellen 3 und 4 und, falls zutreffend, den in 7.2.2 enthaltenen Anforderungen entsprechen. 7.2.2 Kerbschlagbiegeversuch Die in Tabelle 4 angegebenen Werte für die Kerbschlagarbeit bei Raumtemperatur und tiefen Temperaturen sind, falls zutreffend, nur zu bestimmen, falls dies vom Käufer bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung festgelegt wurde. 9

Tabelle 3 Mechanische Eigenschaften, gemessen an Proben, die aus angegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden Maßgebende Wanddicke 0,2%-Dehngrenze Zugfestigkeit Dehnung Werkstoffbezeichnung t R m R p0,2 A N/mm 2 N/mm 2 % Kurzzeichen Nummer min. min. min. t 30 350 220 22 EN-GJS-350-22U-LT 1) EN-JS1019 30 < t 60 330 210 18 60 < t 200 320 200 15 t 30 350 220 22 EN-JS1029 30 < t 60 330 220 18 EN-GJS-350-22U-RT 2) EN-GJS-350-22U EN-GJS-400-18U-LT 1) EN-GJS-400-18U-RT 2) EN-GJS-400-18U EN-GJS-400-15U EN-GJS-450-10U EN-GJS-500-7U EN-GJS-600-3U EN-GJS-700-2U EN-GJS-800-2U EN-GJS-900-2U 1) LT für tiefe Temperaturen 2) RT für Raumtemperatur EN-JS1032 EN-JS1049 EN-JS1059 EN-JS1062 EN-JS1072 EN-JS1132 EN-JS1082 EN-JS1092 EN-JS1102 EN-JS1112 EN-JS1122 60 < t 200 320 210 15 t 30 350 220 22 30 < t 60 330 220 18 60 < t 200 320 210 15 t 30 400 240 18 30 < t 60 390 230 15 60 < t 200 370 220 12 t 30 400 250 18 30 < t 60 390 250 15 60 < t 200 370 240 12 t 30 400 250 18 30 < t 60 390 250 15 60 < t 200 370 240 12 t 30 400 250 15 30 < t 60 390 250 14 60 < t 200 370 240 11 t 30 450 310 10 30 < t 60 60 < t 200 zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbaren t 30 500 320 7 30 < t 60 450 300 7 60 < t 200 420 290 5 t 30 600 370 3 30 < t 60 600 360 2 60 < t 200 550 340 1 t 30 700 420 2 30 < t 60 700 400 2 60 < t 200 660 380 1 t 30 800 480 2 30 < t 60 60 < t 200 zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbaren t 30 900 600 2 30 < t 60 60 < t 200 zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbaren ANMERKUNG 1 Die Eigenschaften einer Probe, die aus einem angegossenen Probestück durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurde, können die Eigenschaften des eigentlichen Gussstückes nicht genau wiedergeben, es können sich hier jedoch bessere Näherungswerte ergeben als mit einem getrennt gegossenem Probestück. ANMERKUNG 2 1 N/mm 2 entspricht 1 MPa. ANMERKUNG 3 Die Werkstoffbezeichnung entspricht EN 1560. 10

Tabelle 4 Mindestwerte für die Kerbschlagarbeit, gemessen an Proben mit V-Kerb, die aus angegossenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden Werkstoffbezeichnung Maßgebende Wanddicke Kurzzeichen Nummer mm EN-GJS-350-22U-LT 1) EN-GJS-350-22U-RT 2) EN-GJS-400-18U-LT 1) EN-GJS-400-18U-RT 2) EN-JS1019 EN-JS1029 EN-JS1049 EN-JS1059 t bei Raumtemperatur (23 ± 5) C Mittelwert aus 3 Prüfungen Mindestwerte für die Kerbschlagarbeit in Joule Einzelwert bei ( 20 ± 2) C bei ( 40 ± 2) C Mittelwert aus 3 Prüfungen Einzelwert Mittelwert aus 3 Prüfungen Einzelwert t 60 12 9 60 < t 200 10 7 t 60 17 14 60 < t 200 15 12 30 < t 60 12 9 60 < t 200 10 7 30 < t 60 14 11 60 < t 200 12 9 1) LT für tiefe Temperaturen 2) RT für Raumtemperatur ANMERKUNG 1 Die Werte für diese Werkstoffe gelten in der Regel für Gussstücke mit Dicken zwischen 30 mm und 200 mm und einer Masse über 2000 kg oder wenn die maßgebende Wanddicke zwischen 30 mm und 200 mm variieren darf. ANMERKUNG 2 Die Eigenschaften einer angegossenen Probe können die Eigenschaften des eigentlichen Gussstücks nicht genau wiedergeben, es können sich hier jedoch bessere Näherungswerte ergeben als mit einem getrennt gegossenen Probestück. Weitere Richtwerte sind in Anhang D enthalten. ANMERKUNG 3 1 N/mm 2 entspricht 1 MPa. ANMERKUNG 4 Die Werkstoffbezeichnung entspricht EN 1560. 11

7.3 Proben, die aus einem Gussstück entnommenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden Zwischen Hersteller und Käufer sind, falls zutreffend, zu vereinbaren: die Stelle(n) an einem Gussstück, an der (denen) das (die) Probestück(e) zu entnehmen ist (sind); die zu messenden mechanischen Eigenschaften; die Werte dieser mechanischen Eigenschaften. ANMERKUNG 1 Die Eigenschaften der Gussstücke sind aufgrund der Komplexität und bei unterschiedlicher Wanddicke nicht einheitlich. ANMERKUNG 2 Die Tabellen 1 bis 4 können als Anhalt für die wahrscheinlichen Eigenschaften des Gussstücks genommen werden, die Werte können diesen entsprechen, jedoch auch niedriger sein als in den Tabellen 1 bis 4 angegeben. Die in den Tabellen 1 und 2 enthaltenen Werte treffen eher für kleinere Gussstücke, die Werte in den Tabellen 3 und 4 eher für größere Gussstücke zu. Weitere Anhaltswerte sind in Anhang D enthalten. 7.4 Einteilung in Abhängigkeit von der Härte Die Härte ist nur nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer festzulegen (siehe Anhang A). 7.5 Graphitausbildung Die Graphitausbildung muss hauptsächlich der Form V und VI nach EN ISO 945:1994 entsprechen. Eine genauere Bestimmung kann bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung vereinbart werden. Diese Ausbildung muss entweder durch eine metallographische Untersuchung oder durch zerstörungsfreie Prüfverfahren bestätigt werden. Im Streitfall gilt das Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung. 8 Probenahme 8.1 Allgemeines Es müssen Probestücke zur Verfügung gestellt werden, die für das (die) hergestellte(n) Gussstück(e) repräsentativ ist (sind). Die Probestücke sind aus demselben Metall herzustellen, das für die Herstellung des Gussstücks (der Gussstücke) verwendet wird, für das (die) sie repräsentativ sind (siehe Anhang E). 8.2 Getrennt gegossene Probestücke 8.2.1 Häufigkeit und Anzahl der Prüfungen Für den jeweiligen Werkstoff repräsentative Probestücke sind in einer Häufigkeit herzustellen, die mit der Qualitätssicherung während der Fertigung, welche der Hersteller anwendet, übereinstimmen. Gibt es keine fertigungsbegleitende Qualitätssicherung oder keine andere Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer, dann muss mindestens ein Probestück für den Zugversuch hergestellt werden, um den Werkstoff in einer Häufigkeit, die zwischen Hersteller und Käufer bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung zu vereinbaren ist, zu bestätigen. Werden bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung Kerbschlagversuche vereinbart, dann sind Probestücke in einer zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbarenden Häufigkeit herzustellen. 12

8.2.2 Probestücke und Proben Die Probestücke müssen zur gleichen Zeit wie die Gussstücke und mit den repräsentativen kugelgraphiterzeugenden und Impfbehandlungen getrennt in Sandformen gegossen werden. Die Probestücke müssen den Anforderungen der Bilder 1, 2 oder 3 entsprechen. Die Probestücke dürfen bei der Entnahme aus der Form keine höhere Temperatur aufweisen als die Gussstücke. Wird die kugelgraphiterzeugende Behandlung in der Form (Inmold-Verfahren) durchgeführt, dann dürfen die Probestücke entweder Seite an Seite mit den Gussstücken mit einem gemeinsamen Gießsystem gegossen werden oder getrennt gegossen werden, wobei in der Form für das Probestück ein ähnliches Behandlungsverfahren angewendet wird wie zur Herstellung des Gussstücks. Falls eine Wärmebehandlung durchgeführt wird, dann müssen die Probestücke derselben Behandlung unterworfen werden wie die Gussstücke, die sie repräsentieren. Die in Bild 4 gezeigte Zugprobe und, falls zutreffend, die in Bild 5 gezeigte Kerbschlagprobe müssen durch mechanische Bearbeitung aus einem der in den Bildern 1 und 2 gezeigten Probestücke (schraffierter Bereich) oder aus dem in Bild 3a gezeigten Probestück hergestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleibt die Wahl dem Hersteller überlassen. 8.3 Angegossene Probestücke 8.3.1 Häufigkeit und Anzahl der Prüfungen Angegossene Probestücke sind repräsentativ für die Gussstücke, an denen sie angegossen sind, und auch für alle weiteren Gussstücke mit einer ähnlichen Wanddicke aus der gleichen Prüfeinheit oder für solche, die im gleichen Zeitabschnitt in Übereinstimmung mit dem Qualitätssicherungssystem des Herstellers während der Fertigung hergestellt werden. Für den Nachweis des Werkstoffs ist ein (1) Zugversuch durchzuführen, sofern zwischen Hersteller und Käufer keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Werden bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung Kerbschlagversuche vereinbart, dann sind Probestücke in einer Häufigkeit, die zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbaren ist, herzustellen. 8.3.2 Probestücke und Proben Die Probestücke, aus denen die Zugproben und/oder Kerbschlagproben entnommen werden, werden an die Gussstücke oder das Gießsystem angegossen. Angegossene Probestücke sollten getrennt gegossenen Probestücken vorgezogen werden, wenn die Masse der Gussstücke gleich oder größer als 2 000 kg ist oder wenn die maßgebende Wanddicke zwischen 30 mm und 200 mm variiert. Überschreitet die Masse des Gussstückes 2 000 kg und seine Dicke 200 mm, dann sind nur angegossene Probestücke zu verwenden. In diesem Fall sind die Maße des angegossenen Probestücks bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbaren. Die Lageanordnung der angegossenen Probestücke ist zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbaren, wobei die Form des Gussstückes und das Gießsystem zu berücksichtigen sind, um ungünstige Einflüsse auf die Eigenschaften des angrenzenden Werkstoffs zu vermeiden. Angegossene Probestücke dürfen für jedes Gussstückgewicht oder jede Gussstückwanddicke nach dem Ermessen des Herstellers oder durch Vereinbarung mit dem Käufer verwendet werden. Die Probestücke müssen in Form und Maßen den Angaben in Bild 6 entsprechen. Die Dicke der Sandform um die Probestücke muss: mindestens 30 mm bei Typ A und B; mindestens 60 mm bei Typ C und D; betragen. 13

Wenn die Gussstücke wärmebehandelt werden müssen, dann dürfen die angegossenen Probestücke erst nach der Wärmebehandlung von den Gussstücken abgetrennt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Proben müssen den Bildern 4 und 5 entsprechen. 8.4 Aus dem Gussstück entnommene Probestücke 8.4.1 Allgemeines Zusätzlich zu den Anforderungen an den Werkstoff dürfen Hersteller und Käufer Eigenschaften vereinbaren, die an festgelegten Stellen im Gussstück gefordert werden. Diese Eigenschaften müssen durch Prüfung von an diesen festgelegten Stellen aus dem Gussstück entnommenen, mechanisch bearbeiteten Proben bestimmt werden. Diese Proben sollten einen Durchmesser gleich 1/3 oder kleiner als 1/3 der Wanddicke des Gussstücks haben und größer sein als 1/5 der Wanddicke des Gussstücks. Bei großen Einzelgussstücken dürfen an vereinbarten Stellen im Gussstück, die anzugeben sind, hohlgebohrte Probestücke entnommen werden. 8.4.2 Weitere Bedingungen Die Stelle am Gussstück, an der das Probestück entnommen wird, muss in einem Bereich liegen, wo die Gussstückwanddicke nahe der maßgebenden Wanddicke des Gussstücks ist. Zur Bestimmung der Größe der zu verwendenden Probe muss der Käufer bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung dem Hersteller die wichtigen Bereiche angeben. Falls vom Käufer keine Angaben gemacht werden, darf der Hersteller den Durchmesser der zu verwendenden Probe wählen. 9 Prüfverfahren 9.1 Zugversuch Der Zugversuch ist nach EN 10002-1 durchzuführen. Der bevorzugte Probendurchmesser beträgt 14 mm, jedoch darf aus technischen Gründen und bei Proben, die Gussstücken durch mechanische Bearbeitung entnommen werden, eine Probe mit einem anderen Durchmesser verwendet werden (siehe Bild 4). In beiden Fällen muss die Anfangsmesslänge der Probe folgender Gleichung entsprechen: L =,65 S = 5 d 0 Dabei ist 5 0 L 0 S 0 d die Anfangsmesslänge; der Anfangsquerschnitt der Probe; der Durchmesser der Probe in der Versuchslänge. Falls die vorgenannte Formel für L 0 nicht anwendbar ist, müssen Hersteller und Käufer über die Maße der Probe eine Vereinbarung treffen. 9.2 Kerbschlagbiegeversuch Der Kerbschlagbiegeversuch ist an drei Charpy-Kerbschlagproben (siehe Bild 5) nach EN 10045-1 durchzuführen, wobei eine Versuchseinrichtung verwendet wird, deren verfügbare Energie den Eigenschaften des Gusseisens mit Kugelgraphit bei der Prüfung genügt. 9.3 Härteprüfung Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer muss die Härte als Brinellhärte nach EN 10003-1 bestimmt werden. Andere Härteprüfungen dürfen ebenfalls vereinbart werden. 14

Die Prüfung muss an den Proben oder an einer oder mehreren Stellen an den Gussstücken durchgeführt werden, nachdem die Prüffläche entsprechend der Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer vorbereitet wurde. Falls die Messpunkte nicht vereinbart wurden, sind sie vom Hersteller zu wählen. Weitere Angaben über die Härte sind in Anhang A enthalten. 10 Wiederholungsprüfungen 10.1 Notwendigkeit für Wiederholungsprüfungen Wiederholungsprüfungen sind durchzuführen, falls eine Prüfung ungültig ist. Eine Prüfung ist ungültig bei: a) fehlerhafter Montage der Probe oder Fehler beim Betrieb der Prüfmaschine; b) unbrauchbarer Probe durch fehlerhaftes Gießen oder fehlerhafte mechanische Bearbeitung; c) Bruch der Zugprobe außerhalb der Versuchslänge; d) Gussfehler in der Probe, der nach einem Bruch sichtbar wird. In allen Fällen muss eine neue Probe aus demselben Probestück oder einem gleichzeitig gegossenen Zweitprobestück entnommen werden. Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung ist zu verwenden. 10.2 Vorgehensweise bei Wiederholungsprüfungen Ergibt sich bei einem der Versuche ein Ergebnis, das den festgelegten Anforderungen aus anderen als den in 10.1 angegebenen Gründen nicht entspricht, dann müssen für jede nicht bestandene Prüfung zwei Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden. Das (die) durch die Prüfung repräsentierte(n) Gussstück(e) ist (sind) als den festgelegten Anforderungen entsprechend anzusehen, falls beide Wiederholungsprüfungen zufriedenstellende Ergebnisse aufweisen, wie in 7.1, 7.2 und 7.3 und angegeben. Die in den Wiederholungsprüfungen repräsentierten Gussstücke sind jedoch als nicht dieser Norm entsprechend anzusehen, falls die Wiederholungsprüfungen zwar gültig sind, eines der Ergebnisse jedoch die festgelegte Eigenschaft nicht erfüllt. Sofern nichts anderes festgelegt ist, kann bei Gussstücken im Rohgusszustand mit nichtentsprechenden Eigenschaften eine Wärmebehandlung durchgeführt werden. Bei Gussstücken, die einer Wärmebehandlung unterzogen wurden und bei denen die Prüfergebnisse nicht gültig sind, muss es dem Hersteller erlaubt werden, die Gussstücke und die sie repräsentierenden Probestücke einer erneuten Wärmebehandlung zu unterziehen. In diesem Fall müssen die Probestücke die gleiche Anzahl an Wärmebehandlungen wie die Gussstücke erhalten. Sind die Prüfergebnisse der Proben, die aus erneut wärmebehandelten Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden, zufriedenstellend, dann sind die erneut wärmebehandelten Gussstücke als den festgelegten Anforderungen oder dieser Norm entsprechend anzusehen. Die Anzahl der erneuten Wärmebehandlungen darf zwei Durchgänge nicht überschreiten. 15

11 Prüfbescheinigung Beim Bestellen von Produkten für die Verwendung für Druckgeräte hat der Hersteller der Geräte die Verpflichtung, die nach EN 10204 zutreffende Prüfbescheinigung zu verlangen, in der die Übereinstimmung des Werkstoffes mit den Festlegungen nach dieser Norm bestätigt wird. Für andere Anwendungen, wenn vom Käufer verlangt und dies mit dem Hersteller vereinbart wurde, muss der Hersteller für die Produkte die entsprechende Prüfbescheinigung nach EN 10204 abgeben. Maße in Millimeter Maß Typ I IIa Iib III IV u 12,5 25 25 50 75 v 40 55 90 90 125 x 30 40 40 oder 50 60 65 y 1) 80 100 100 150 165 z 2) abhängig von der Probenlänge 1) Nur zur Information 2) z muss so gewählt werden, dass eine Probe mit den in Bild 4 gezeigten Maßen aus dem Probestück durch mechanische Bearbeitung hergestellt werden kann. Die Dicke der Sandform um die Probestücke muss mindestens 40 mm bei Typ I, IIa und IIb; mindestens 80 mm bei Typ III und Typ IV; betragen. ANMERKUNG Für die Herstellung von dünnwandigen Gussstücken oder Gussstücken in Metallformen dürfen die Eigenschaften bei Zugbeanspruchung nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer an Proben ermittelt werden, die aus Probestücken mit einer Dicke u unter 12,5 mm entnommen wurden. Bild 1 Getrennt gegossene Probestücke (Möglichkeit 1) 16

Maße in Millimeter Maß Typ I II III IV u 12,5 25 50 75 v 40 55 100 125 x 25 40 50 65 y 1) 135 140 150 175 z 2) abhängig von der Probenlänge 1) Nur zur Information 2) z muss so gewählt werden, dass eine Probe mit den in Bild 4 gezeigten Maßen aus dem Probestück durch mechanische Bearbeitung hergestellt werden kann. Die Dicke der Sandform um die Probestücke muss mindestens 40 mm bei Typ I und II; mindestens 80 mm bei Typ III und Typ IV; betragen. ANMERKUNG Für die Herstellung von dünnwandigen Gussstücken oder Gussstücken in Metallformen dürfen die Eigenschaften bei Zugbeanspruchung nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer an Proben ermittelt werden, die aus Probestücken mit einer Dicke u unter 12,5 mm entnommen wurden. Bild 2 Getrennt gegossene Probestücke (Möglichkeit 2) 17

Maße in Millimeter a) Probestück Legende 1 Keramikfilter b) Schematische Darstellung eines Typs für eine Form (Beispiel) Bild 3 Getrennt gegossene Probestücke (Möglichkeit 3) 18

Maße in Millimeter Maße in Millimeter d L 0 L 1) c min. 5 25 30 7 35 42 10 50 60 14 2) 70 84 20 100 120 1) Grundsätzlich 2) Vorzugsmaß Dabei ist L 0 die Anfangsmesslänge, d. h., L 0 = 5 d; d L c L t der Probendurchmesser in der Messlänge; die Versuchslänge; L c > L 0 (grundsätzlich L c L 0 > d); die Gesamtlänge der Probe, die von L c und l t abhängt. ANMERKUNG Die Methode, die Enden der Probe einzuspannen, und ihre Länge l t dürfen zwischen Hersteller und Käufer vereinbart werden. Bild 4 Zugprobe 19

Maße in Millimeter Bild 5 Charpy-Kerbschlagprobe 20

A) Gussstück (oder Gießsystem) Maße in Millimeter Typ Maßgebende Wanddicke des Gussstückes a b c h L t t max. min. A t 12,5 15 11 7,5 20 bis 30 1) B 12,5 < t 30 25 19 12,5 30 bis 40 1) C 30 < t 60 40 30 20 40 bis 65 1) D 60 < t 200 70 52,5 35 65 bis 105 1) 1) L t muss so gewählt werden, dass eine Probe mit den in Bild 4 gezeigten Maßen aus dem Probestück durch mechanische Bearbeitung hergestellt werden kann. ANMERKUNG Werden kleinere Maße vereinbart, gelten folgende Zusammenhänge: b = 0,75 a und a c = 2 Weitere Informationen in Bild 2. Bild 6 Angegossenes Probestück 21

Anhang A (informativ) Einteilung in Abhängigkeit von der Härte Dieser Anhang ist nur anwendbar, wenn die entsprechenden Anforderungen bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung zwischen Hersteller und Käufer vereinbart wurden. A.1 Zweck Im Rahmen dieser Europäischen Norm kann Gusseisen mit Kugelgraphit zusätzlich oder ersatzweise für die Einteilung nach der Zugfestigkeit nach den Härtewerten eingeteilt werden. Werden zusätzlich zur Härte Eigenschaften bei Zugbeanspruchung gefordert, dann sind diese bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbaren. A.2 Einteilung Die Härteklassen für die verschiedenen Werkstoffe müssen Tabelle A.1 entsprechen. Tabelle A.1 enthält nur zur Information auch weitere Eigenschaften. Werkstoffbezeichnung Tabelle A.1 Brinellhärtebereich Weitere Eigenschaften (nur zur Information) R m R p 0,2 Kurzzeichen Nummer HB N/mm 2 N/mm 2 EN-GJS-HB130 EN-JS2010 unter 160 350 220 EN-GJS-HB150 EN-JS2020 130 bis 175 400 250 EN-GJS-HB155 EN-JS2030 135 bis 180 400 250 EN-GJS-HB185 EN-JS2040 160 bis 210 450 310 EN-GJS-HB200 EN-JS2050 170 bis 230 500 320 EN-GJS-HB230 EN-JS2060 190 bis 270 600 370 EN-GJS-HB265 EN-JS2070 225 bis 305 700 420 EN-GJS-HB300 1) EN-JS2080 1) 245 bis 335 800 480 EN-GJS-HB330 1) EN-JS2090 1) 270 bis 360 900 600 1) EN-GJS-HB300 (EN-JS2080) und EN-GJS-HB330 (EN-JS2090) sind für Gussstücke mit großen Wanddicken nicht empfehlenswert. ANMERKUNG 1 N/mm 2 entspricht 1 MPa. Falls erforderlich und zwischen Hersteller und Käufer vereinbart, darf an der vereinbarten Stelle am Gussstück ein engerer Härtebereich genommen werden; ein Bereich zwischen 30 und 40 Brinellhärteeinheiten ist allgemein annehmbar. 22

A.3 Probenahme Jede Härteprüfung muss an einem Gussstück oder einer Probe an zwischen Hersteller und Käufer vereinbarten Stellen durchgeführt werden. Wenn die Stellen in einer Vereinbarung nicht definiert wurden, dann ist die Prüfung an repräsentativen Stellen, die der Hersteller auswählt, durchzuführen. A.4 Prüfmethode Die Härteprüfung muss in Übereinstimmung mit EN 10003-1 durchgeführt werden. Falls die Härteprüfung nicht am Gussstück selbst durchgeführt werden kann, dann darf sie nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer an einem am Gussstück selbst angegossenen Probestück durchgeführt werden. Wenn die Prüfung an einer Probe aus einem angegossenen Probestück durchgeführt wird, darf dieses erst nach Durchführung aller eventuell geforderten Wärmebehandlungen abgetrennt werden. Wenn die Prüfung an einer Probe aus einem getrennt gegossenen Probestück durchgeführt wird, dann muss dieses zuvor allen für die Gussstücke, die es repräsentiert, geforderten Wärmebehandlungen unterzogen werden. A.5 Anzahl und Häufigkeit von Härteprüfungen Die Anzahl und Häufigkeit von Härteprüfungen können zwischen Hersteller und Käufer bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung vereinbart werden. A.6 Feingefüge Bei Gusseisen mit Kugelgraphit erzielt man die geringste Härte mit einer ferritischen Matrix. Die Härte nimmt mit dem Anteil an eutektoidem Carbid (Perlit) zu. Eutektisches Carbid steigert die Härte, ist aber in der Regel unerwünscht, und seine Anwesenheit in mehr als sehr geringen Anteilen ist unwahrscheinlich. 23

Anhang B (informativ) Technische Daten für Gusseisen mit Kugelgraphit Tabelle B.1 enthält typische Eigenschaften von Gusseisen mit Kugelgraphit. Bild B.1 zeigt Beispiele der Verhältnisse zwischen Brinellhärte und Zugfestigkeit R m bei Gusseisen mit Kugelgraphit. Tabelle B.1 Typische Eigenschaften 1) Eigenschaft Einheit Werkstoffbezeichnung EN-GJS-350-22 EN-GJS-400-18 EN-GJS-450-10 EN-GJS-500-7 EN-GJS-600-3 EN-GJS-700-2 EN-GJS-800-2 EN-GJS-900-2 (EN-JS1010) (EN-JS1020) (EN-JS1040) (EN-JS1050) (EN-JS1060) (EN-JS1070) (EN-JS1080) (EN-JS1090) Scherfestigkeit N/mm 2 315 360 405 450 540 630 720 810 Torsionsfestigkeit N/mm 2 315 360 405 450 540 630 720 810 Elastizitätsmodul E (Zug und Druck) GN/m 2 169 169 169 169 174 176 176 176 Poissonzahl v 0,275 0,275 0,275 0,275 0,275 0,275 0,275 0,275 Dauerfestigkeit (Wöhler) 2) (Umlaufbiegeversuch) ungekerbte Probe 3) ( 10,6 mm) Dauerschwingfestigkeit (Wöhler) 2) (Umlaufbiegeversuch) gekerbte Probe 4) ( 10,6 mm) N/mm 2 180 195 210 224 248 280 304 317 N/mm 2 114 122 128 134 149 168 182 190 Druckfestigkeit N/mm 2 700 700 800 870 1 000 1 150 Bruchzähigkeit K Ic MPa m 31 30 23 25 20 15 14 14 Wärmeleitfähigkeit bei 300 C W/(K m) 36,2 36,2 36,2 35,2 32,5 31,1 31,1 31,1 Spezifische Wärmekapazität 20 C bis 500 C Thermischer Längenausdehnungskoeffizient 20 C bis 400 C J/(kg K) 515 515 515 515 515 515 515 515 µm/(m k) 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 Dichte kg/dm 3 7,1 7,1 7,1 7,1 7,2 7,2 7,2 7,2 24

Tabelle B.1 (fortgesetzt) Eigenschaft Einheit Werkstoffbezeichnung EN-GJS-350-22 EN-GJS-400-18 EN-GJS-450-10 EN-GJS-500-7 EN-GJS-600-3 EN-GJS-700-2 EN-GJS-800-2 EN-GJS-900-2 (EN-JS1010) (EN-JS1020) (EN-JS1040) (EN-JS1050) (EN-JS1060) (EN-JS1070) (EN-JS1080) (EN-JS1090) Maximale Permeabilität µh/m 2136 2136 2136 1596 866 501 501 501 Hystereseverlust (B = 1T) J/m 3 600 600 600 1345 2248 2700 2700 2700 Spezifischer elektrischer Widerstand µω m 0,50 0,50 0,50 0,51 0,53 0,54 0,54 0,54 Vorherrschendes Gefüge Ferrit Ferrit Ferrit Ferrit-Perlit Perlit-Ferrit Perlit 1) Einzelheiten siehe [1] in Anhang C. 2) Probe für Dauerfestigkeitsprüfung Perlit bzw. wärmebehandelter Martensit wärmebehandelter Martensit 5) 3) Ungekerbte Probe Bei geglühtem ferritischem Gusseisen mit Kugelgraphit entspricht die Dauerfestigkeit etwa der 0,5fachen Zugfestigkeit von Gusseisen mit Kugelgraphit mit einer Zugfestigkeit von 370 N/mm 2. Das Verhältnis nimmt mit steigender Zugfestigkeit so weit ab, bis bei perlitischem und vergütetem Gusseisen mit Kugelgraphit die Dauerfestigkeit etwa der 0,4fachen Zugfestigkeit entspricht. Das Verhältnis nimmt weiter ab, wenn die Zugfestigkeiten 740 N/mm 2 überschreiten. 4) Gekerbte Probe Bei einer Probe von 10,6 mm Durchmesser an der Kerbe und einer umlaufenden 45 -Spitzkerbe mit einem Radius von 0,25 mm sinkt die Dauerfestigkeit von geglühtem Gusseisen mit Kugelgraphit auf einen Wert von etwa dem 0,63fachen der Dauerfestigkeit von ungekerbten Proben aus Gusseisen mit Kugelgraphit mit einer Zugfestigkeit von 370 N/mm 2. Diese Zahl nimmt mit steigender Zugfestigkeit von ferritischem Gusseisen mit Kugelgraphit ab. Bei Gusseisen mit Kugelgraphit mit dazwischenliegenden Festigkeitswerten und bei perlitischem Gusseisen mit Kugelgraphit und bei vergütetem Gusseisen mit Kugelgraphit entspricht die Dauerfestigkeit von gekerbten Proben etwa dem 0,6fachen der Dauerfestigkeit von ungekerbten Proben. 5) Bei großen Gussstücken kann es auch Perlit sein. ANMERKUNG 1 Die gekerbten Proben sind in [2] und [3] dargestellt, siehe Anhang C. ANMERKUNG 2 1 N/mm 2 entspricht 1 MPa. 25

s Standardabweichung a) Brinellhärte HB b) Zugfestigkeit R m c) Vertrauensgrenze Bild B.1 Beispiele für Verhältnisse zwischen Brinellhärte und Zugfestigkeit R m bei Gusseisen mit Kugelgraphit nach [4] in Anhang C 26

Anhang C (informativ) Literaturhinweise Bei der Vorbereitung dieser Europäischen Norm wurde für Referenzzwecke eine Reihe von Dokumenten herangezogen. Diese informativen Hinweise sind an den entsprechenden Stellen im Text zitiert, und die Dokumente sind nachstehend aufgeführt. EN 545, Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Wasserleitungen Anforderungen und Prüfverfahren EN 598, Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für die Abwasser- Entsorgung Anforderungen und Prüfverfahren EN 969, Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Gasleitungen Anforderungen und Prüfverfahren EN 1559-1, Gießereiwesen Technische Lieferbedingungen Teil 1: Allgemeines EN 1559-3, Gießereiwesen Technische Lieferbedingungen Teil 3: Zusätzliche Anforderungen an Eisengussstücke EN 1560, Gießereiwesen Bezeichnungssystem für Gusseisen Werkstoffkurzzeichen und Werkstoffnummern ISO 2531:1991, Ductile iron pipes, fittings and accessories for pressure pipelines [1] Engineering data on nodular cast iron. SI-Units. BCIRA 1986. [2] Gilbert, G. N. J.: Journal of Research and Development 4 (1953), No. 10, p. 458 478 (BCIRA Research Report 348). [3] Palmer, K. B.; Gilbert, G. N. J.: Journal of Research and Development 5 (1953), No. 1, p. 2 14 (BCIRA Research Report 361). Siefer, W.; Orths, K.: Gießereiforschung 23 (1971), Nr. 2, S. 43 55 27

Anhang D (informativ) Richtwerte für die 0,2%-Dehngrenze für Proben, die aus Gussstücken entnommenen Probestücken durch mechanische Bearbeitung hergestellt wurden Tabelle D.1 0,2%-Dehngrenze Werkstoffbezeichnung R p 0,2 N/mm 2 Kurzzeichen Nummer bis 50 mm über 50 mm bis 80 mm min. für Wanddicken über 80 mm bis 120 mm über 120 mm bis 200 mm EN-GJS-400-15C EN-JS1073 250 240 230 230 EN-GJS-500-7C EN-JS1083 290 280 270 260 EN-GJS-600-3C EN-JS1093 360 340 330 320 EN-GJS-700-2C EN-JS1103 400 380 370 360 28

Anhang E (normativ) Bildung von Prüfeinheiten und Anzahl der Prüfungen E.1 Beispiele für Prüfeinheiten Beispiele für Prüfeinheiten sind: Gussstücke, die aus derselben Pfanne gegossen werden, bis zu 2 000 kg geputzte Gussstücke; dies darf nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer gegebenenfalls abgeändert werden; ein Einzelgussstück mit einer Masse 200 kg; bei kontinuierlichem Gießen von großen Tonnagen aus Gusseisen mit Kugelgraphit ist die maximale Größe der Prüfeinheit auf die Gussstücke zu begrenzen, die innerhalb von zwei Stunden Gießens hergestellt werden; wird die kugelgraphiterzeugende Behandlung an einer Masse unter 2 000 kg durchgeführt, dann sind als Prüfeinheit die Gussstücke zu nehmen, die aus dieser Masse behandelten Metalls hergestellt wurden. ANMERKUNG Nach der Wärmebehandlung bleibt die Prüfeinheit unverändert, sofern nicht verschiedene Teile der Prüfeinheit unterschiedlichen Wärmebehandlungen unterzogen wurden. In diesen Fällen werden diese Teile zu separaten Prüfeinheiten. E.2 Anzahl der Prüfungen je Prüfeinheit Probenahme und Prüfung sind nach den Abschnitten 8, 9 und 10 durchzuführen. Probenahme und Prüfung sind an jeder Prüfeinheit durchzuführen, sofern nicht das fertigungsbegleitende Qualitätssicherungssystem eine Zusammenlegung von Prüfeinheiten vorsieht. Wurde die kugelgraphiterzeugende Behandlung in der Form durchgeführt, dann sind die Bildung der Prüfeinheiten und die Anzahl der Prüfungen zwischen Hersteller und Käufer bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung zu vereinbaren. 29

Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 97/23/EC Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 97/23/EC bereitzustellen. Sobald diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der betreffenden Richtlinie in Bezug genommen und in mindestens einem der Mitgliedstaaten als nationale Norm umgesetzt worden ist, berechtigt die Übereinstimmung mit den in Tabelle ZA.1 aufgeführten Abschnitten dieser Norm innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm zu der Annahme, dass eine Übereinstimmung mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften gegeben ist. Im Falle einer unterstützenden harmonisierten Norm für Werkstoffe beschränkt sich die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen auf die in der Norm genannten technischen Daten für Werkstoffe und bedeutet nicht, dass davon ausgegangen wird, dass der Werkstoff für ein bestimmtes Gerät angemessen ist. Somit sind die in der Werkstoffnorm angegebenen technischen Daten im Hinblick auf die Anforderungen an die Auslegung des betreffenden Geräts zu bewerten, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie (DGRL) erfüllt sind. Tabelle E.ZA.1 Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und der Richtlinie 97/23/EC Abschnitt(e)/ Unterabschnitt(e) dieser EN Gegenstand Erläuterungen/Anmerkungen Tabelle 1, 2, 3 und 4 Werkstoffeigenschaften 11 Übereinstimmung des Produktes und zertifizierte Bescheinigung des Herstellers Anhang I, 4.1 a) der Richtlinie Anhang I 4.3 der Richtlinie WARNHINWEIS Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. 30