6812/J. vom (XXV.GP) ANFRAGE

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Transkript:

6812/J vom 15.10.2015 (XXV.GP) 1 von 4 ANFRAGE d Abgeordneten Mag. Roman Haider und weiterer Abgeordneter an den Bundminister für Arbeit, Sozial und Konsumentenschutz betreffend Mindtsicherung in Österreich Die Prse vom 11.10.2015 berichtet:,,[... } Wird jemand in Österreich als Flüchtling anerkannt, hat er automatisch Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindtsicherung. Sie ist in jedem Bundland verschieden hoch. In Oberösterreich etwa erhält eine Person pro Monat 903 Euro Mindtsicherung, in Wien sind derzeit 828 Euro. Das Problem der hohen Sozialausgaben nur unter dem Eindruck der Flüchtlingsnot zu sehen ist aber zu kurz gegriffen. Schon heute beziehen knapp neun von 100 Wienern eine Mindtsicherung. Insgamt waren 2013 mehr als 150.000 Wienerinnen und Wiener. Und die Zahl steigt jed Jahr dramatisch an. 2010 gab in der Hauptstadt noch 106.000 Bezieher einer Mindtsicherung. Wie kommt zu dier veritablen sozialen Verelendung in der Stadt? Warum steigt die Zahl der Sozialhilfeempfänger? Ein Blick in den Wiener Sozialbericht 2015 lässt zwei Gründe erkennen. Zum einen gibt tatsächlich viele Menschen, die weniger als das sogenannte Existenzminimum verdienen. Teilzeitbchäftigte Alleinerzieherinnen etwa. Ihnen wird die Differenz zwischen Einkommen und Mindtsicherung ergänzt. Die sogenannten Aufstocker machen knapp zwei Drittel der Sozialhilfeempfänger aus. Sie sind auch, die am schnellsten wieder aus eigener Kraft auf die Beine kommen. Viel schwieriger wird die Lage schon bei jenen, die keiner Bchäftigung nachgehen und ausschließlich von der Mindtsicherung leben. Ihre Zahl steigt in Wien pro Jahr um mehr als zehn Prozent. Man kann verftigte Armut nennen. Oder auch soziale Zeitbombe. So bezogen 2013 etwa 18.000 15- bis 25-Jährige in Wien Mindtsicherung. Fast die Hälfte davon schafft von der Schulbank nahtlos den Übergang ins soziale Versorgungssystem. Ohne auch nur einmal beim Arbeitsmarktservice anzuklopfen. Das Problem ist den Experten und Politikern bekannt. Auch dass die "Kooperation zwischen AMS und Stadt verbsert werden" kann, ist laut Sozialbericht kein Geheimnis. Denn in der Praxis kommt nicht selten vor, dass Sanktionen d AMS aufgrund mangelnder Kommunikation von der Stadt Wien torpediert werden. Wenn etwa einem Arbeitslosen aufgrund mehrmaliger Verfehlungen ein Teil sein Arbeitslosengeld gperrt wird, holt er sich einen Teil d Geld einfach in Form der Mindtsicherung beim Magistrat zurück. Die Kunden der Fonds Sozial Wien werden von Jahr zu Jahr jünger. War der durchschnittliche Sozialhilfeempfänger im Jahr 2001 noch 35,4Jahre alt, so lag das Durchschnittsalter 2013 bei 30,7 Jahren. Mittlerweile dürfte die 30er-Grenze

2 von 4 6812/J XXV. GP - Anfrage (gcannt Original) unterschritten worden sein. Spättens mit der Aufnahme kinderreicher Flüchtlingsfamilien wird der Altersschnitt weiter sinken. 2013 waren in Wien etwa 41.800 Kinder unter 15 Jahren in der Mindtsicherung. Bankgeheimnis für Arme. Wer in Österreich die Mindtsicherung in Anspruch nimmt, muss natürlich seine Vermögenswerte offenlegen. Schließlich müssen etwa Ersparnisse über einem Freibetrag von 4139 Euro aufgebraucht sein, bevor eine Mindtsicherung gewährt wird. Allerdings kann keine Behörde in Österreich überprüfen, ob Spareinlagen vorhanden sind. Im Zuge der jüngsten Steuerreform wurde zwar das im Verfassungsrang befindliche Bankgeheimnis mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie der Grünen de facto abgchafft. Allerdings nur für potenzielle Steuerhinterzieher, sprich Unternehmer. Die Steuerbehörden können nachschauen, das Sozialamt hingegen nicht. Während etwa in Deutschland jeder Hartz-IV-Empfänger auf Herz und Nieren auf seine Vermögensverhältnisse abgeklopft wird, können in Österreich die Angaben der Antragsteller in der Praxis nicht kontrolliert werden. Vergleich Deutschland/Österreich. Apropos Hartz IV: Der sogenannte Regelsatz liegt bei 399 Euro pro Monat. Mit diem Geld müssen Hartz-IV Empfänger den laufenden Bedarf für Nahrung, Kleidung, Körperpflege und andere Bedürfnisse d täglichen Lebens decken (nicht Wohn- und Heizkosten). In Wien bekommt ein Ehepaar mit zwei Kindern in der Mindtsicherung 1688,76 Euro pro Monat. Damit beträgt der Jahrbezug allein aus diem Titel mehr als 20.000 Euro. Nicht enthalten ist dabei der Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag, das sind weitere 58,40 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommt die Kinderbeihilfe. Ab 1. Jänner wird sie je nach Alter d Kind zwischen 111,80 und 162 Euro monatlich betragen. Bei zwei Kindern im Alter von zehn und zwölf Jahren wird also jährlich Kinderbeihilfe von 4800 Euro überwien. Bezieher einer Mindtsicherung können auch den Alleinverdienerabsetzbetrag von 669 Euro in Anspruch nehmen. Am Ende kommt man auf ein jährlich Haushaltseinkommen von fast 26.000 Euro netto. Und da sind soziale Sondermaßnahmen der Stadt Wien wie der Familienzuschuss oder die Energitützungsaktion nicht inkludiert. Mag sein, dass di Rechenbeispiel die Frage der rätselhaften Zunahme von Sozialhilfeempfängern in Wien nur zum Teil beantwortet. Laut Statistik Austria lag das durchschnittliche Haushaltseinkommen in Österreich 2014 bei 34.638 Euro netto pro Jahr. Etwa 90.000 Familien mit zwei Kindern müssen mit weniger Geld auskommen, 40.000 Familien mit zwei Kindern in Österreich beziehen weniger als 21.147 Euro netto pro Jahr- trotz Arbeitseinkommen."

6812/J XXV. GP - Anfrage (gcannt Original) 3 von 4 In diem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten, an den Bundminister für Arbeit, Sozial und Konsumentenschutz nachfolgende Anfrage 1. Wie hat sich die Anzahl an Mindtsicherungsbeziehern in den Jahren 2005-2015 österreichweit entwickelt? (Ersucht wird um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundländern) 2. Worauf führen Sie als Finanzminister den jährlichen Anstieg an Mindtsicherungsbeziehern zurück? 3. Was kann dagegen unternommen werden? 4. Wie hat sich die Anzahl an Mindtsicherungsempfängern je nach Altersgruppen (15-25-jährige, 25-50jährige) je nach Bundland in den Jahren 2005-2015 entwickelt? 5. Wie stehen Sie als Finanzminister zu der Aussage, dass ein nicht unbeachtlicher Teil der jungen Mindtsicherungsbezieher nahtlos von der Schulbank in das Versorgungssystem wechselt, ohne jemals beim Arbeitsmarktservice vorstellig zu werden? 6. Was kann gegen dien Trend unternommen werden? 7. Laut Sozial bericht sollte die Kooperation zwischen dem AMS und der Stadt Wien verbsert werden, da nicht selten vorkommt, dass Sanktionen d AMS aufgrund mangelnder Kommunikation von der Stadt Wien torpediert werden. Wie kann eine derartige Verbserung gemäß Ihr Ministeriums aussehen? 8. Wie sieht eine dibezügliche Kooperation in den anderen Bundländern aus? 9. Wenn einem Arbeitslosen aufgrund mehrmaliger Verfehlungen ein Teil sein Arbeitslosengeld gperrt wird, holt er sich, laut Artikel, einen Teil d Geld einfach in Form der Mindtsicherung beim Magistrat zurück. Wie stehen Sie als Finanzminister zu diem Vorgehen? 10. Werden Sie seitens Ihr Ministeriums bezüglich di Vorgehens Maßnahmen ergreifen?

4 von 4 6812/J XXV. GP - Anfrage (gcannt Original) 11. Wenn ja welche werden das sein? Wenn nein, warum nicht? 12. Der durchschnittliche Sozialhilfeempfänger wird gemäß dem Artikel von Jahr zu Jahr jünger, durch die Aufnahme kinderreicher Flüchtlingsfamilien wird dier Altersschnitt weiter sinken. Wie stellen Sie sich seitens Ihr Ministeriums eine weitere Finanzierung d Mindtsicherungssystems in Österreich in den nächsten Jahren vor? 13. Die Vermögensoffenlegung die für die Gewährung der Mindtsicherung Voraussetzung ist (Ersparnisse über einem Freibetrag von 4139 Euro müssen aufgebraucht sein) kann von keiner Behörde überprüft werden, ganz im Gegenteil zu den Hartz IV Empfängern in Deutschland, wo jeder Antragsteller auf Herz und Nieren bezüglich seiner Vermögensverhältnisse abgeklopft wird. Werden Sie sich seitens Ihr Ministeriums für eine verbserte Kontrolle der Angaben von Mindtsicherungsantragstellern, nach dem Vorbild Deutschlands, in Österreich einsetzen? 14.Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie dibezüglich seitens Ihr Ministeriums ergreifen? Wenn nein, warum nicht? 15.ln Wien bekommt ein Ehepaar mit zwei Kindern in der Mindtsicherung 1688,76 Euro pro Monat. Damit beträgt der Jahrbezug allein aus diem Titel mehr als 20.000 Euro. Nicht enthalten ist dabei der Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag oder die Kinderbeihilfe. Wird sich an der Höhe/Zusammensetzung dier Beträge in den kommenden Jahren gemäß Ihr Ministeriums etwas ändern? 16. Wenn ja, welche Veränderungen sind dibezüglich seitens Ihr Ministeriums zu erwarten? Wenn nein warum nicht? 17.Laut Statistik Austria lag das durchschnittliche Haushaltseinkommen in Österreich 2014 bei 34.638 Euro netto pro Jahr. Etwa 90.000 Familien mit zwei Kindern müssen mit weniger Geld auskommen, 40.000 Familien mit zwei Kindern in Österreich beziehen weniger als 21.147 Euro netto pro Jahr - trotz Arbeitseinkommen. Erachten Sie die Höhe der Mindtsicherung (zuzüglich Kinderabsetzbetrag, Kinderbeihilfe, Energitützungsaktionen, Familienzuschüsse etc.) angichts dier Statistik als gerechtfertigt? 18.Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht, und was wird sich dibezüglich in den nächsten Jahren ändern? c