Investigative Arbeit ist (für) uns sehr wichtig: Daher freut sich Hartzfrei e.v., Ihnen diesen Artikel liefern zu können.
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- Barbara Wagner
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1 VERGLEICH VON PFLEGEKINDERN MIT HARTZ IV KINDERN Investigative Arbeit ist (für) uns sehr wichtig: Daher freut sich Hartzfrei e.v., Ihnen diesen Artikel liefern zu können. Man braucht nicht lange nachdenken und darüber streiten, dass 251,-- EUR Eckregelsatz für ein Kind von 10 Lebensjahren immer noch viel zu wenig sind sämtliche Regelsätze sind zu niedrig. Hier für Sie eine Aufstellung einer 3-köpfigen Bedarfsgemeinschaft, die das noch einmal belegen kann. Die Miete + Nebenkosten ohne Strom betragen in dieser Wohnung 550,-- EUR. Der jeweilige dreiköpfige Warmwasseranteil, den die ARGE bei den KdU abzieht, bleibt bei dieser Berechnung hier unberücksichtigt. Bedarfsgemeinschaft aus 3 Personen Vater Mutter Kind (10 Jahre) Summe Eckregelsatz 323,00 323,00 251,00 897,00 KDU 198,00 198,00 154,00 550,00 proz. Anteil Kdu proz. Anteil Kdu proz. Anteil Kdu abzüglich Kindergeld -184,00 ergibt monatliche Auszahlung der ARGE 1.263,00 Gesamteinkommen Bedarfsgemeinschaft (ARGE-Auszahlung + Kindergeld) 1.447,00 Dem Kind stehen monatlich für anteilige Miete und Überleben z. Verfügung 405,00 Dem Kind stehen zum Überleben jeden Monat zur Verfügung 251,00 Heißt, das Kind kann, besser darf täglich nur 8,37 ausgeben, wenn keine Unterdeckelung des Eckregelsatzes aufgetreten ist (in fast 100% tritt sie auf), sonst dezimieren sich die 8,37 noch ziemlich Jetzt schauen wir einmal, was einem 10-jährigen Kind (respektive den Pflegeeltern) an finanziellen Leistungen zusteht, wenn das Kind auf Grund schlimmer Umstände dauerhaft bei einer Pflegefamilie untergebracht werden muss/will/soll/darf. Sehr interessant, was dabei herausgekommen ist. Bei dieser Betrachtung spielt das Einkommen der Pflegeeltern keine Rolle. Der Verständlichkeit wegen bezahlt diese Familie (Pflege-Vater, Pflege-Mutter und Pflegekind)
2 auch 550,-- EUR an den Vermieter ohne Strom. Die Größenverhältnisse dieser Mietwohnung sind die selben, wie bei obiger Hartz IV Familie, 75m 2. Zuerst eine Tabelle der Aufteilung des Pflegegeldes: Altersgruppe Materielle Aufwendungen Kosten der Erziehung Zusammen 0 bis zum vollendeten 7. Lebensjahr vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 422,00 202,00 624,00 484,00 202,00 686,00 586,00 202,00 788,00 ab dem 18. Lebensjahr 586,00 202,00 788,00 : Kindergeld Kindergeld erhalten Sie als Pflegeeltern nur, wenn das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt ist. In diesem Fall wird Ihnen ein Teil des Kindergeldes auf das Pflegegeld angerechnet. Ist ein Pflegekind das einzige oder das älteste Kind in einer Pflegefamilie, wird die Hälfte des Kindergeldes, welches für das erste Kind gewährt wird, angerechnet. Das Kindergeld für das erste Kind beträgt zurzeit 184 Euro, also werden 92 Euro angerechnet und vom Pflegegeld einbehalten. Ist das Pflegekind nicht das älteste Kind in der Pflegefamilie, wird vom Kindergeld, das für das erste Kind gezahlt wird, ein Viertel (also zurzeit 46,00 Euro) auf das Pflegegeld angerechnet. Ehepaar das ein Pflegekind dauerhaft aufgenommen hat Pflege-Vater Pflege-Mutter Pflegekind Einkommen bzw. Pflegegeld egal egal 484,00 Kindergeld 184,00 anzurechnendes Kindergeld auf Pflegegeld -92,00 Dem Kind stehen gesamt zur Verfügung 576,00 576,00 Von den 576,00 beteiligt sich das Kind mit ebenso 154,00 an den Kosten der Unterkunft
3 Dem Kind stehen zum Überleben jeden Monat 422,00 zur Verfügung Heißt, das Kind kann nun täglich 14,07 ausgeben, klingt schon etwas besser, anstatt der 8,37 beim Hartz IV Kind
4 Ge ld pro M onat zum Übe rle be n 450,00 422,00 400,00 350,00 300,00 251,00 250,00 200,00 Geld pro Monat 150,00 100,00 50,00 - Hartz IV Kind Hartz IV Kind - Pfle ge -Kind Pflege-Kind Prozent-Verteilung 100% 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 59,48% 60,00% 50,00% 40,00% Prozent-Verteil 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% Hartz IV Kind w e nn Le is tunge n für das Pfle ge k ind 100% Pflege-Kind
5 Dies wirft viele Fragen auf, doch zunächst ganz klare Aussagen des Hartzfrei e.v.: (1) Hartzfrei e.v. möchte nicht, dass das Pflegegeld gekürzt wird, sondern will, dass die Eckregelsätze angehoben werden (2) Gott sei Dank gibt es Pflegeeltern, die geschädigten und hilfebedürftigen Kindern wieder ein neues Zuhause geben (3) Scharf zu kritisieren sind diejenigen potentiellen Pflegeeltern, die sich Pflegekinder des finanziellen Vorteils wegen anschaffen (4) Ebenfalls zu verurteilen wären solche Pflegeeltern, die den überwiegenden Teil des für das Pflegekind vorgesehenen Geldbetrages in die eigene Tasche stecken. Hartzfrei e.v. lässt die 202,-- EUR, die man für ein Pflegekind für die Kosten der Erziehung bekommt, bei der Betrachtung weg. Bei wohlhabenden Pflegeeltern liegt die Vermutung nahe, dass diese 202,-- EUR dem Pflegekind ebenso zuteil werden (können) wäre schön. Hartzfrei e.v. wundert es jedoch extrem, dass in einem Pflegeverhältnis einem Pflegekind mehr Geld zuteil wird, als einem Kind in einer Hartz IV Familie. Heißt dies im Umkehrschluss, dass Hartz IV Eltern ihre Kinder schlagen oder sonst wie kaputt machen sollen, damit diese Kinder schnell in eine Pflegefamilie kommen, um damit zumindest finanziell besser dazustehen. Wahrscheinlich nicht. Andere Überlegung: Wäre dieser Ansatz falsch, zu konstatieren, dass, wenn Hartz IV oder sonst sozial schwache Familien mit mehr Geld ausgestattet wären/würden, es mit ziemlicher Sicherheit auch weniger Fälle und Notwendigkeit geben würde, Pflegeeltern in Anspruch nehmen zu müssen. Irgendwie bleibt diese Diskrepanz leider momentan (noch) nicht geklärt und ein unangenehmer Beigeschmack bleibt!! Mit Geld kann man kein Glück, keine innere Zufriedenheit, etc. kaufen bestimmt nicht! Aber, ein erhöhter Eckregelsatz würde sich auf psycho-soziale Interaktionen in sozial schwachen Familien unstreitig positiv auswirken!
Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele
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