FSG-Position zum Regierungsübereinkommen Halbierung der Korridorabschläge, Hackerregelung bis 2010 abschlagsfrei und Valorisierung der Kindererziehungszeiten Der Korridorabschlag ist jener Abschlag, der außerhalb des Verlustdeckels berechnet wird. Die mittelfristigen Pensionskürzungen von über 20% im Vergleich zur Rechtslage zum 31.12.2003 ergeben sich durch den Korridorabschlag, der nach derzeitiger Rechtslage 4,2% beträgt. Laut dem Gesetzesentwurf, der bereits zur Begutachtung ausgeschickt wurde, soll dieser auf 2,1% reduziert werden. Für die Versicherten ergeben sich dadurch kurzfristig Pensionserhöhungen um 1,5% und mittelfristig um bis zu 7% (2015). Die Abschlagsfreiheit bei der Hacklerregelung wird bis 2010 verlängert. Laut dem ausgeschickten Gesetzesentwurf sollen auch Männer, die zwischen 1.7.1950 und 31.12.1950 geboren wurden, mit 60 (nach dem geltenden Recht könnten sie erst mit 60,5) und Frauen, die zwischen 1.7.1955 und 31.12.1955 geboren wurden, mit 55 (statt mit 55,5) in Pension gehen, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Hacklerregelung erfüllen. Bisher war für Kindererziehungs-, Präsenz- und Zivildienstzeiten im Pensionskonto eine fixe Beitragsgrundlage in Höhe von 1.350 Euro im Monat vorgesehen, jedoch keine Valorisierung. Ohne eine entsprechende Gesetzesänderung würden diese Zeiten immer mehr an Wert verlieren. Nun ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass eine Aufwertung rückwirkend mit 1.1.2006 erfolgen soll. Dies ergibt für das Jahr 2006 eine Beitragsgrundlage von 1.390,50 Euro monatlich und für das Jahr 2007 eine Beitragsgrundlage von 1.423,87 Euro pro Monat. Die oben angeführten Verbesserungen sind zwar zu begrüßen, aber aus Sicht der FSG nicht weit reichend genug. Insbesondere fehlt eine unbefristete Regelung, die es ermöglicht nach 45 bzw. 40 Versicherungsjahren mit 60 bzw. 55 Jahren (bis zur verfassungsgesetzlich vorgesehenen Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer) in Pension zu gehen. Die jetzige Hacklerregelung stellt auf Beitragsjahre ab und ist bis 2010 befristet. Danach steigt auch das Antrittsalter für die Hacklerregelung an. FSG Position zum Koalitionsprogramm 1
Die vorgesehene Valorisierung der Kindererziehungszeiten kann die Pensionsverluste die durch das Einbeziehen von Jahren der Teilzeitbeschäftigung auf Grund der Lebensdurchrechnung entstehen bei Weitem nicht kompensieren. Bereits derzeit betragen die Frauenpensionen im Vergleich zu jenen der Männer rund die Hälfte. Um zu verhindern, dass diese Differenz auf Grund der Lebensdurchrechnung noch weiter vergrößert wird, tritt die FSG für eine wesentlich bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten ein. Nach wie vor fehlt ein Pensionskorridor für Frauen. Die FSG tritt dafür ein, dass ein solcher durch das Stoppen der Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer geschaffen wird. Des Weiteren fordert die FSG eine Angleichung der Pensionsbeiträge der Selbständigen an jene der ArbeitnehmerInnen und eine höhere Bewertung der Arbeitslosenzeiten im Pensionskonto. Neuordnung des Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionsrechts Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialpartnern, RegierungsvertreterInnen und anderen Experten soll bis 1.1.2008 Vorschläge zu einer Neuordnung des Invaliditätspensionrechts erarbeiten. Derzeit ist das Invaliditätsrecht zwischen den verschiedenen Berufsgruppen unterschiedlich geregelt. Laut dem Regierungsprogramm soll es diesbezüglich zu einer Harmonisierung kommen. Gleichzeitig soll überprüft werden, ob für ältere ArbeitnehmerInnen, die wegen ihrer gesundheitlichen Probleme am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, aber die Anforderungen für eine Invaliditätspension noch nicht erfüllen, eine Verbesserung erreicht werden kann. Eine Verbesserung für ältere ArbeitnehmerInnen, die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber mit der Begründung, dass sie beispielsweise noch als Portiere arbeiten könnten, keine Invaliditätspension erhalten, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt aber auf Grund ihrer Krankheit und ihres Alters absolut minimal sind, wäre aus Sicht der FSG absolut begrüßenswert. Eine Harmonisierung des Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsrechts für alle Berufsgruppen lässt hingegen Verschlechterungen für die ArbeitnehmerInnen mit Berufsschutz befürchten. Das gilt es zu verhindern. FSG Position zum Koalitionsprogramm 2
Pensionsberechnung Im Regierungsprogramm ist festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe aus Sozialpartnern, RegierungsvertreterInnen und anderen Experten die derzeit geltenden Bestimmungen über die Pensionsberechnung einer Evaluierung unterziehen und Änderungsvorschläge erstatten soll, mit der Zielrichtung von mehr Transparenz und Vereinfachung. Voraussetzung soll aber sein, dass die Pensionshöhen gleich bleiben. Mit 1.1.2008 werden das Pensionskonto und die Parallelrechnung in Kraft treten. Auf Grund der Kombination des Verlustdeckels mit der Pensionsreform 2003 und der Parallelrechnung mit dem Pensionskontorecht wird die Pension für Personen, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, aus 3 verschiedenen Rechtslagen ermittelt. Nach den jetzigen Übergangsbestimmungen müsste man 4 Jahrzehnte lang 3 verschiedene Pensionen ausrechnen, um die tatsächliche Pensionshöhe zu ermitteln. Um dies zu verhindern, tritt die FSG dafür ein, dass für alle bis zu 30- Jährigen nur noch das Pensionskontorecht zur Anwendung kommen soll. Für die Jahrgänge dazwischen ist für die FSG oberste Priorität, dass es durch einen neuen Pensionsberechnungsmodus zu keinen Leistungskürzungen für die Versicherten kommt. Schwerarbeit Laut Regierungsprogramm soll im Fall des Nachweises einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung von Schwerarbeiterinnen ein abschlagsfreier Pensionsantritt ermöglicht werden. Die Schwerarbeitspension ist seit 1.1.2007 in Kraft. Derzeit wird ein Abschlag von 4, 2% verrechnet. Die FSG tritt dafür ein, dass SchwerarbeiterInnen grundsätzlich - auch ohne Nachweis einer geringeren Lebenserwartung - abschlagsfrei in Pension gehen können. Des Weiteren fordert die FSG, dass die Leistung von Schwerarbeit bei der Berechnung der Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension berücksichtigt wird. Für Frauen gilt nur die ungünstigere Schwerarbeitsregelung, die auf Beitrags- und nicht auf Versicherungsjahre abstellt. Des Weiteren tritt diese Bestimmung erst mit 1. Juli 2010 in Kraft. Für Frauen kommt somit von 2007 bis 30 Juni 2010 überhaupt keine Schwerarbeitsregelung zum Tragen. Die FSG tritt dafür ein, dass auch schwer arbeitenden Frauen ein vorzeitiger Pensionsantritt ermöglicht wird und nicht daran scheitert, dass nicht nur reine Beitragsjahre sondern auch Versicherungsjahre vorhanden sind. FSG Position zum Koalitionsprogramm 3
Anmeldung zur Sozialversicherung Laut dem Regierungsprogramm soll in Hinkunft die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn erfolgen. Ein Feldversuch, der eine sofortige Anmeldung zur Sozialversicherung vorsieht, erfolgt derzeit im Burgenland. Grundsätzlich haben derzeit alle Gebietskrankenkassen in ihren Satzungen festgelegt, dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung innerhalb von 7 Tagen ab Arbeitsbeginn zulässig ist. Dies hat zur Folge, dass wenn die KIAB Arbeitnehmer z. B auf Baustellen antrifft, die nicht angemeldet sind, von den Unternehmen zumeist angegeben wird, dass diese gerade erst begonnen haben zu arbeiten. Diese Behauptung ist in der Praxis schwer widerlegbar. Die FSG tritt für eine Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn ein, da dies eine sinnvolle Maßnahme wäre, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Zusätzlich fordert die FSG auch abschreckende Sanktionen gegenüber ArbeitgeberInnen, die ArbeitnehmerInnen schwarz beschäftigen, wie beispielsweise die Annahme einer vorangegangenen mehrmonatigen Beschäftigung mit der Pflicht des Unternehmens die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten zu müssen. Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung Die bedarfsabhängige Mindestsicherung soll in mehreren Schritten eingeführt werden. Den ersten Schritt bildete die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende auf 726 Euro im Monat. Danach soll es durch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zu einer Vereinheitlichung der Sozialhilfe kommen. Vorraussetzung für die Zuerkennung der bedarfsabhängigen Mindestsicherung soll bei allen arbeitsfähigen BezieherInnen die Arbeitswilligkeit sein. Die Betreuung der arbeitsfähigen SozialhilfebezieherInnen zur Integration auf den Arbeitsmarkt soll durch das AMS erfolgen. Wer Vermögen besitzt, soll auch in Zukunft dieses zuerst verwerten müssen, bevor Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wobei eine Eigentumswohnstätte mit einer fiktiven Miete bewertet und ein für die Berufsausübung notwendiges Auto nicht verwertet werden muss. Im Regierungsprogramm ist des Weiteren festgehalten, dass die vorgesehenen Verbesserungen bei der Notstandshilfe nur unter dem Vorbehalt der Umsetzung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern erfolgen soll. FSG Position zum Koalitionsprogramm 4
Die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung ist eine zentrale Forderung der FSG. Die geplante Vereinheitlichung der neun verschiedenen Sozialhilfegesetze ist grundsätzlich zu begrüßen. Anzumerken ist jedoch, dass die Verhandlungen mit den Ländern erst geführt werden müssen und von diesen auch noch keine Zusagen über zusätzliche finanzielle Mittel vorliegen. Wichtig ist, dass für die bedarfsorientierte Mindestsicherung keine Rückzahlungspflicht vorgesehen wird. Dies würde Bedürftige abschrecken und dazu führen, dass sich die Armut verfestigt. Zur Frage eines allfälligen Regresses findet sich im Regierungsprogramm nichts. Generalkollektivvertrag 1000 Euro Auf Basis eines Generalkollektivvertrages soll ein Mindestlohn in Höhe von 1000 Euro eingeführt werden. Ein Generalkollektivvertrag in Höhe von 1000 Euro ist grundsätzlich zu begrüßen, im Regierungsprogramm findet sich jedoch kein Hinweis, was für ArbeitnehmerInnen gelten soll, die keinem Kollektivvertrag unterliegen. Um tatsächlich einen österreichweiten Mindestlohn von 1000 Euro einzuführen, müssten die Satzungen und Mindestlohntarife entsprechend angepasst werden. Soziale Absicherung der atypisch Beschäftigten und einkommensabhängiges Wochengeld für freie Dienstnehmerinnen Im Regierungsprogramm ist festgelegt, dass Selbständige in die Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Optionen-Modells einbezogen werden sollen. Des Weiteren sollen freie DienstnehmerInnen unter den gleichen Sozialversicherungsschutz wie echte DienstnehmerInnen gestellt werden und auch in die Abfertigung Neu einbezogen werden. Des Weiteren sollen freie Dienstnehmerinnen in Zukunft auch ein einkommensabhängiges Wochengeld erhalten. Derzeit sind WerkvertragsnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen nicht arbeitslosenversichert. Des Weiteren haben beide Gruppen im Falle von Krankheit keinen Anspruch auf Krankengeld( außer geringfügig Beschäftigte freie DienstnehmerInnen, die sich in der Kranken- und Pensionsversicherung freiwillig versichern). Das Wochengeld für freie Dienstnehmerinnen beträgt derzeit 7,42 Euro täglich. FSG Position zum Koalitionsprogramm 5
Die FSG begrüßt die geplante bessere soziale Absicherung der atypisch Beschäftigten. Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, Anhebung der Zuverdienstgrenze und Information der Eltern über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen Ab 1.1.2008 soll es 2 Varianten des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes geben. Entweder wie bisher 30 bzw. wenn der andere Elternteil auch das Kinderbetreungsgeld bezieht 36 Monate in der bestehenden Höhe von 436 Euro oder ein Bezug von insgesamt 18 Monaten( davon mindestens 3 Monate der andere Partner) in Höhe von 800 Euro pro Monat. Die Zuverdienstgrenze soll laut dem Regierungsprogramm von derzeit 14.600 Euro auf 16.200 Euro im Jahr angehoben werden. Im Regierungsprogramm ist auch festgehalten, dass die Eltern bereits bei der Antragstellung auf das Kinderbetreuungsgeld über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Karenz informiert werden. Die geplante Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldbezuges ist grundsätzlich zu begrüßen, es ist jedoch zu kritisieren, dass die Gesamtsumme niedriger ist, wenn man sich für den kürzeren statt den längeren Bezug entscheidet. Im Regierungsprogramm sind zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeldbezuges vorgesehen. Aus ArbeitnehmerInnensicht wären zusätzliche Wahlmöglichkeiten und somit eine noch weitergehende Flexibilisierung wünschenswert. Die geplante Information der Eltern über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Karenz entspricht einer langjährigen Forderung der FSG. FSG Position zum Koalitionsprogramm 6