ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Unternehmen "Brandenburger Hundeservice" und Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistungen des Unternehmens abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 2. Leistungserbringer Inhaber des Unternehmens "Brandenburger Hundeservice" ist Herr Markus Gerlach. Die Leistungen des Unternehmens werden durch einen beauftragten Mitarbeiter oder Hr. Markus Gerlach selbst erbracht. 3. Erstgespräch Vor jedem Abschluss eines Vertrages (bzw. Anmeldung) über die Durchführung einer Serviceleistung findet ein Erstgespräch mit dem Halter und ein Kennenlernen des Hundes statt. Das Gespräch ist für den Halter kostenlos und dient dazu festzustellen, ob die Serviceleistung für die Parteien in Frage kommt. Dabei wird ein Erfassungsbogen mit allen notwendigen Daten zum Hundebesitzer und Hund erhoben. Sollte es zu keinem Auftrag kommen werden diese automatisch nach 1 Jahr vernichtet, andernfalls werden diese zur Auftragsabwicklung eingesetzt und jährlich auf Ihre Aktualität überprüft. 4. Vertragsabschluss Sind sich die Parteien über die Durchführung einer Serviceleistung einig, wird das Unternehmen ein schriftliches Angebot gemäß der geltenden Tarife machen. Ist der Hundehalter damit einverstanden, wird er dieses mit einer E-Mail an das Unternehmen bestätigen. Andernfalls reicht auch allein schon die Anmeldung des Hundehalters als verbindlicher Vertrag bzw. die (voraus-) Zahlung der im Angebot genannten Summe. Mit Annahme des Angebotes erklärt der Hundehalter zugleich, dass er von den vorliegenden AGB Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert. Bei monatlich wiederkehrender Durchführung einer Serviceleistung genügt die einmalige schriftliche Bestätigung zur regelmäßigen Durchführung der Serviceleistung. Der Hundehalter muß dann bis zum 20. des laufenden Monats schriftlich mitteilen, wenn diese nicht fortgesetzt oder es im nächsten Monat eine Unterbrechung gibt. Er erhält dann mtl. die Rechnung über die Serviceleistung.

5. Hunde Der Hundehalter erklärt folgendes: Der Hund verträgt sich unter normalen Umständen gut mit Artgenossen und verhält sich unauffällig gegenüber Menschen. Der Hund leidet nicht unter Zerstörungsdrang oder Trennungsangst mit ununterbrochenem Jaulen o.ä. andernfalls zeigt der Hundehalter das an. Der Hund hört auf seine Begleitperson und kann die Grundbegriffe der Hundeführung. Der Hund ist haftpflichtversichert, ordnungsgemäß versteuert, vollständig geimpft und regelmäßig entwurmt. Hierfür erbringt der Hundehalter gegenüber dem Brandenburger Hundeservice entsprechende Nachweise. Der Hund ist gesund und leidet unter keiner ansteckenden Krankheit. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Beaufsichtigung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Handelt es sich um eine Hündin, so ist sie nicht läufig, andernfalls wird das sofort angezeigt. Der Hundehalter verpflichtet sich, Auflagen der Stadt/ Gemeinde, abweichende Verhaltensweisen oder Eigenarten des Hundes/ der Hunde der Hundebeaufsichtigung / dem Brandenburger Hundeservice schriftlich mitzuteilen. 6. Haftung & Notfälle Der Brandenburger Hundeservice bzw. Herr Markus Gerlach oder seine Vertretung übernehmen keine Haftung für Schäden am Tier, die der Hund in der Beaufsichtigungszeit erleiden könnte, es sei denn, dass diese durch grobe Fahrlässigkeit durch die Hundebeaufsichtigung entstanden sind. Sollte ein unvorhersehbarer Notfall eintreten, so wird der Brandenburger Hundeservice alles Erforderliche unternehmen oder einleiten um das Leben des Hundes zu retten. Sollte der Hund entlaufen, wird der Brandenburger Hundeservice alles Erforderliche zur Wiedererlangung des Hundes unternehmen (z.b. Kontakt zu Polizei, Tierheim, Zentralregister, Forstwirtschaft, etc.). Die dabei jeweils zusätzlich entstehenden Kosten sind vom Hundehalter zu übernehmen. Erkrankt der Hund in der Zeit der Beaufsichtigung und bedarf tierärztlicher Behandlung, so wird die Behandlung i.d.r. durch einen Tierarzt der Wahl vom Brandenburger Hundeservice durchgeführt. Der Tierarzt ist in diesem Falle von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Brandenburger Hundeservice entbunden. Anfallende Tierarztkosten werden dem Halter gesondert in Rechnung gestellt. Sollte der Hund eine Krankenversicherung haben, so sind alle dafür nötigen Unterlagen dem Brandenburger Hundeservice vorzulegen.

7. Fälligkeit der Vergütung (Leistungen, Fahrtkosten) Bei einmaliger Durchführung einer Serviceleistung wird die Vergütung bei Ablieferung des Tieres nach erbrachter Leistung fällig. Sie ist in bar zu zahlen. Vereinbaren die Parteien eine regelmäßige Serviceleistung für den Hund, wird die volle Vergütung jeweils im Voraus aber spätestens am ersten Tag der Durchführung der Serviceleistung fällig. Sie ist durch den Halter kostenfrei auf das Konto des Brandenburger Hundeservice (die akt. Bankverbindung wird auf der Rechnung ausgewiesen) zu überweisen. Falls nichts anderes vereinbart, gelten jeweils die vom Brandenburger Hundeservice aktuellen Preise. 7.1. Leistungen: Das Unternehmen erhält seine Vergütung für die im Voraus vereinbarte/n Leistung/en, gegebenenfalls zuzüglich Fahrtkosten oder Zusatzkosten (z.b. Problemhund, Medikamente, etc.). 7.2. Fahrtkosten: Falls An- und Abfahrt anfallen, werden diese gesondert berechnet. Die jeweiligen Fahrtkosten sind dem entsprechenden Angebot zu entnehmen. 7.3. Nacht- u. Feiertagszuschlag: Der Brandenburger Hundeservice behält sich das Recht vor, für Beaufsichtigungen in der Nacht und Feiertagen einen Aufpreis zu berechnen. Der jeweilige Aufpreis ist dem entsprechenden Angebot zu entnehmen. 7.4. Zusatzkosten: Der Brandenburger Hundeservice behält sich das Recht vor, für Beaufsichtigungen bei "Problemhunden" (z.b. Unverträglichkeit gegenüber anderen Hunden, Läufigkeit, Welpenbetreuung, etc.) oder zusätzlichen Leistungen (wie Spezialfütterungen, Verabreichung von Medikamenten, etc.) einen Aufpreis wegen Mehraufwand zu berechnen. Der jeweilige Aufschlag ist dem entsprechenden Angebot bzw. der Rechnung dann zu entnehmen. 7.5. Rabatte: Der Brandenburger Hundeservice räumt Rabatte ein. Diese gelten für das jeweils erstellte Angebot und können bei jedem Angebot variieren, da sie sich nur auf dieses beziehen.

8. Vergütung bei Annahmeverzug Kommt der Hundehalter mit der Annahme der Leistungen des Unternehmens in Verzug, so kann dieses für die infolge des Verzuges nicht erbrachte Leistung die vereinbarte Vergütung verlangen. Das Unternehmen ist nicht zur Nachleistung verpflichtet und muss sich nicht den Wert desjenigen anrechnen lassen, was es infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste. 9. Stornierung Bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen, insbesondere der Betreuung von Hunden über einen längeren Zeitraum (z.b. Urlaubsbetreuung), wird vom Unternehmen Stornogebühr berechnet. Diese kann bis zu 50% der eigentlichen Kosten der vereinbarten Leistung betragen. 10. Bring- und Abholzeiten Bring- und Abholzeiten erfolgen im Voraus nach Absprache. Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund zum Beginn und zum Ablauf der vereinbarten Beaufsichtigungsdauer zu bringen bzw. abzuholen, außer es wurde anders vereinbart. Im Falle der Nichteinhaltung - ohne ausdrückliche Verlängerung der Beaufsichtigungsdauer per Vereinbarung, die auch mündlich oder per Mail erfolgen kann - wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim nach Wahl durch den Brandenburger Hundeservice zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. 11. Sonstiges Der Hundebesitzer bleibt während der Beaufsichtigungs- / Sitterzeit Tierhalter im Sinne von 833 BGB. 12. Datenschutz Personenbezogene Daten, oder Daten die durch die Nutzung des Webangebotes entstehen, werden ausschließlich für firmeninterne und statistische Zwecke vom Brandenburger Hundeservice genutzt. Eine Weitergabe an Dritte durch die Hundebetreuung ist ausgeschlossen, sofern kein Haftungsschaden welcher durch den Hundehalter zu regeln ist eintritt.

12.1. Veröffentlichung von Fotos, Ton- & Filmaufnahmen: Fotos, Ton- und Filmaufnahmen des zu betreuenden Hundes, die während des Aufenthaltes entstehen, können sofern dem Brandenburger Hundeservice keine schriftliche Untersagung vor Beginn der Serviceleistung vorliegt, jederzeit veröffentlicht werden (haben somit die grundsätzliche Zustimmung des Hundebesitzers). Das Copyright solcher Aufnahmen unterliegt hierbei immer dem Brandenburger Hundeservice bzw. Herrn Markus Gerlach. Eine Untersagung nach Beginn der Serviceleistung ist ausgeschlossen. Stand: 01.Mai 2015