Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zentron Consulting OG für den B2B-Bereich (zwischen Unternehmern)

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zentron Consulting OG für den B2B-Bereich (zwischen Unternehmern) 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich / Abweichungen 1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Zentron Consulting OG (im Folgenden Auftragnehmer genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. 1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen bzw. unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.5. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig. 2. Auftragsbestätigung 2.1. Wird in einer Auftragsbestätigung des Auftragnehmers auf Änderungen gegenüber dem Auftrag ausdrücklich hingewiesen, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. 2.2. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. 3. Umfang / Auftragserteilung / Stellvertretung des Auftrags 3.1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus einer schriftlichen Vereinbarung, falls notwendig einer Vollmacht, und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. 3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 24.06.2015 AGB Zentron Consulting OG Seite 1/6

3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet. 4. Auftragsabwicklung 4.1. Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist grundsätzlich der Sitz des Auftragnehmers. 4.2. Falls abweichend von Punkt 4.1 nach gegenseitiger Übereinstimmung der Erfüllungsort vom Auftraggeber bestimmt wird, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an dem genannten Erfüllungsort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Auftragsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 4.3. Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist, falls nicht schriftlich vereinbart, an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 4.4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen auch auf anderen Fachgebieten umfassend zu informieren. 4.5. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 4.6. Mehrkosten für den Auftragnehmer auf Grund von Mängel, Änderungen oder Anpassungen die auf den Auftraggeber oder auf vom Auftraggeber beigezogene Dritte zurückzuführen sind, werden dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt. 5. Sicherung der Unabhängigkeit 5.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 5.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 6. Berichterstattung / Berichtspflicht 6.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. 24.06.2015 AGB Zentron Consulting OG Seite 2/6

6.2. Den Schlussbericht einer Beratungsleistung erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 7. Gewährleistung 7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Sie beginnt mit der Übergabe der Leistung oder Teilleistung. 7.2. Mängel bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Auftragnehmer kostenlos innerhalb einer angemessene Frist zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden. 7.3. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar, bleibt das Recht auf Lieferung einer mangelfreien Sache oder Minderung unberührt. 7.4. Nach Erhebung einer nachweislich schriftlichen Mangelrüge verjährt der Gewährleistungsanspruch nach 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. 8. Haftung / Schadenersatz 8.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 8.2. Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist 8.3. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 8.4. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. 9. Schutz des geistigen Eigentums 9.1. Die Rechte und Nutzungen an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. 9.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, technische Unterlagen oder Teile davon ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. 24.06.2015 AGB Zentron Consulting OG Seite 3/6

9.3. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung, Nutzung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers insbesondere etwa für die Richtigkeit der Unterlagen gegenüber Dritten. 9.4. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 10. Geheimhaltung / Datenschutz 10.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 10.2. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 10.3. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 10.4. Für Beratungsleistungen reicht die Schweigepflicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Bei Erstellung eines technisches Werks (Ingenieursleistung) ist der Auftragnehmer nach Durchführung des Auftrages berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern im Einzelfall nicht anders vertraglich vereinbart. 10.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 11. Honorar 11.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig, sofern im Einzelfall nicht anders vertraglich vereinbart. 11.2. Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. 11.3. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, sofern im Einzelfall nicht anders vertraglich vereinbart. 24.06.2015 AGB Zentron Consulting OG Seite 4/6

11.4. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind - sofern im Einzelfall nicht anders vertraglich vereinbart - gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. 11.5. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers oder durch den Auftraggeber beauftragter Dritter liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 11.6. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 12. Elektronische Rechnungslegung 12.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden, sofern im Einzelfall nicht anders vertraglich vereinbart. 13. Verzug / Vertragsdauer / Rücktritt vom Vertrag 13.1. Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach nachweislich schriftlicher Übermittlung einer angemessenen, jedoch mindestens 4 Wochen langen Nachfrist möglich. 13.2. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt. Bereits vollbrachte Teilleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 13.3. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 13.4. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. 24.06.2015 AGB Zentron Consulting OG Seite 5/6

14. Schlussbestimmungen 14.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 14.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Stand 24.06.2015 Zentron Consulting OG Mosing 134 4431 Haidershofen Österreich Telefon: + 43 7252 37674 Email: china@zentron-consulting.com UID-Nr.: ATU67904814 Firmenbuchnummer: FN394272 m Landesgericht St. Pölten 24.06.2015 AGB Zentron Consulting OG Seite 6/6