Rauchmelderpflicht in Deutschland
Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern Alle Bundesländer an Bord Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind. Dabei gilt für alle Bundesländer: Neu- und Umbauten sind mit Rauchmeldern auszustatten und zwar durch die Eigentümer. Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand. Quelle: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/ 2
Für den Einbau der Rauchmelder ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. der Bauherr verantwortlich. Bundesland Für Neu- und Umbauten seit Nachrüstung Bestandsbau bis Verantwortlich für den Einbau Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft** Baden-Württemberg 10.07.2013 31.12.2014 Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Bayern 01.01.2013 31.12.2017 Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Berlin 01.01.2017 31.12.2020 Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Brandenburg 01.07.2016 31.12.2020 Eigentümer Eigentümer Bremen 01.05.2010 31.12.2015 Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Hamburg 01.04.2006 31.12.2010 Eigentümer Eigentümer Hessen 24.06.2005 31.12.2014 Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Mecklenburg-Vorp. 01.09.2006 31.12.2009 Besitzer Besitzer Eigentümer: hat das Herrschaftsrecht über die Wohnung (z.b. Vermieter, Bauherr) Besitzer: hat die tatsächliche Gewalt über die Wohnung (z.b. Mieter; Pächter; sonstige Nutzungsberechtigte) *Die Wartung kann in verschiedenen Bundesländern auf den Besitzer übertragen werden. ** Regelmäßige Funktionsprüfung (mind. einmal jährlich). Jährlicher Batteriewechsel (Ausnahme: Langzeitbatterie) 3
Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer bzw. der Bauherr verantwortlich. Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern dort obliegt es dem Besitzer Bundesland Für Neu- und Umbauten seit Nachrüstung Bestandsbau bis Verantwortlich für den Einbau Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft** Niedersachsen 01.11.2012 31.12.2015 Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Nordrhein-Westfalen 01.04.2013 31.12.2016 Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Rheinland-Pfalz 23.12.2003 12.07.2012 Eigentümer Eigentümer Saarland 18.02.2004 31.12.2016 Eigentümer Eigentümer Sachsen 01.01.2016 keine Nachrüstpflicht Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Sachsen-Anhalt 17.12.2009 31.12.2015 Eigentümer Eigentümer Schleswig Holstein 01.04.2005 31.12.2010 Eigentümer Eigentümer oder Besitzer* Thüringen 29.02.2008 31.12.2018 Eigentümer Eigentümer Eigentümer: hat das Herrschaftsrecht über die Wohnung (z.b. Vermieter, Bauherr) Besitzer: hat die tatsächliche Gewalt über die Wohnung (z.b. Mieter; Pächter; sonstige Nutzungsberechtigte) *Die Wartung kann in verschiedenen Bundesländern auf den Besitzer übertragen werden. ** Regelmäßige Funktionsprüfung (mind. einmal jährlich). Jährlicher Batteriewechsel (Ausnahme: Langzeitbatterie) 4
Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern In welche Räume müssen Rauchwarnmelder angebracht werden? Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure (über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen) sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, wie z.b. Einzimmerappartements, sind Schlafräume. (Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, müssen danach nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.) Welche Rauchwarnmelder dürfen installiert werden? Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die nach der DIN EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen. Sind in Wohngebäuden Brandmeldeanlagen oder Gefahrenwarnanlagen mit Rauchmeldern gemäß DIN EN 54-7 in den nach 49 BauO NRW auszustattenden Räumen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation mit Rauchwarnmeldern gemäß DIN EN 14604 verzichtet werden, wenn die örtliche Alarmierung in den Räumen sichergestellt ist. 5
Die Gesetzgebung baut auf die Norm DIN 14676 Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung auf: Kleinwohnung: Mindestanforderung bei Zimmergrößen bis 60 qm für einen ausreichender Schutz ist ein Rauchmelder in der Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiteres Gerät. 3-Zimmer Wohnung: Für den Mindestschutz ist ein Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer zu installieren. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentür-/Badtürnähe installiert werden. Optimalen Schutz wird mit je einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur erzielt. Ausnahme: Räume, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen. Mehrstöckige Gebäude: Für den Mindestschutz ist ein Rauchmelder pro Stockwerk in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer zu installieren. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentür- /Badtürnähe installiert werden. Optimalen Schutz wird mit je einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur in jedem Stockwerk erzielt. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden. 6
Pflichten des Vermieters Installation der Rauchmelder Ausnahme: Mecklenburg Vorpommern! In Mecklenburg-Vorpommern ist der jeweilige Besitzer für die Installation der Rauchmelder verantwortlich. Der Besitzer ist zur Anschaffung, Installation des Rauchmelders als auch für dessen Wartung und ständige Betriebsbereitschaft verantwortlich. Dafür darf der Mieter den Rauchmelder bei Umzug wieder mitnehmen. (Besitzer einer vermieteten Wohnung ist der Mieter in dem Moment, in dem ihm der Schlüssel übergeben wird. Nach Schlüsselrückgabe ist der Besitzer wieder der Vermieter.) Gewährleistung der Betriebsbereitschaft Grundsätzlich gilt: Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. Der Vermieter kann über ein Ergänzung im Mietvertrag die Pflichten an den Mieter übertragen: Den Mietern werden die Rauchmelder zur Eigeninstallation überlassen/geschenkt und die Wartungsaufgaben mittels Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag auf den Mieter übertragen (ähnlich wie bei der Streupflicht). Die Installation erfolgt durch den Mieter. Die Wartung der Rauchmelder durch den Mieter (Eigenwartung mit Nachweis). Der Vermieter bleibt dennoch in der Haftung (sogenannte Sekundärhaftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht). Insoweit haftet der Vermieter dafür, dass er nur solchen Mietern die Installationsund Wartungspflicht übertragen hat, die dazu technisch, physisch und geistig in der Lage sind. Einem Mieter, der z. B. wegen Alters oder körperlicher Gebrechen wahrscheinlich nicht auf eine Leiter steigen und/oder keine Bohrmaschine bedienen kann, kann der Vermieter die Installation und Wartung eines Rauchwarnmelders nicht mit für sich selbst haftungsbefreiender Wirkung übertragen. 7
Versicherungsschutz auch ohne Rauchmelder? Wie verhält sich ERGO? Ein Rauchmelder ist ein Frühwarnsystem und hilft, Menschenleben zu retten. Vor allem in der Nacht während des Schlafs werden Brände zur tödlichen Gefahr. Verhindern kann ein Rauchmelder einen Brand jedoch nicht. Kommt es zu einem versicherten Brand und sprechen die Umstände nicht aus anderen Gründen gegen eine Regulierung, dann zahlt ERGO diesen Brandschaden unabhängig davon, ob ein Rauchmelder installiert war oder nicht. Ebenfalls wird keine Obliegenheitsverletzung oder Verletzung von Sicherheitsvorschriften angewandt, wenn der Kunde trotz gesetzlicher Rauchmelderpflicht keinen Rauchmelder installiert hatte oder dieser nicht regelmäßig gewartet wurde. Anders verhält es sich, wenn als Voraussetzung für den Vertragsabschluss einen Rauchmelder, eine Sprinkleranlage oder die Aufschaltung des Rauchwarnmelders auf eine Brandmeldeanlage gefordert wurde. In diesen Fällen gilt der Verzicht auf Sanktionen bei Obliegenheitsverletzungen bzw. Sicherheitsvorschriften nicht. 8
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