Ein Todesfall was nun?

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Transkript:

Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH Tel. 044 952 51 20 / Fax 044 952 52 00 zivilstandsamt@pfaeffikon.ch www.pfaeffikon.ch Ein Todesfall was nun?

Ein Todesfall was nun? Liebe Leserinnen und Leser Wer befasst sich schon gerne mit dem Tod und seinen Folgen? Vielleicht herrscht deshalb oftmals eine gewisse Ratlosigkeit bei Angehörigen und Hinterbliebenen, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen der Reihe nach erledigt werden muss. Wir wollen Sie in dieser schwierigen Zeit aktiv unterstützen. 1. Der beigezogene Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes (Bestattungsamtes) des Sterbeortes aus. Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes anzuzeigen. 2. Kontaktaufnahme mit dem Zivilstandsamt Pfäffikon Dabei ist mitzubringen: Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Ist der Tod nicht zu Hause erfolgt, z.b. in einem Spital oder einem Altersheim, erhalten wir die ärztliche Todesbescheinigung direkt vom Spital oder dem Altersheim. Zusätzlich, falls möglich: für Schweizerbürger: das Familienbüchlein/den Familienausweis und der Schriftenempfangsschein des Verstorbenen (falls vorhanden) für Ausländer: Ausländerausweis, Reisepass und allenfalls das Familienbüchlein (falls kein Familienbüchlein vorhanden: Geburtsschein und eine Bescheinigung über den Zivilstand) Zur Anzeige auf dem Zivilstandsamt ist verpflichtet: 1. Ehegattin / Ehegatte 2. Kinder, Schwiegersöhne oder -Töchter 3. nächstverwandte, ortsansässige Personen des Verstorbenen 4. die Person, die beim Tod zugegen war 5. die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals 3. Das Zivilstandsamt/Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie: Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden? Wird eine Abdankung auf dem Friedhof und in der Kirche gewünscht oder soll eine Beisetzung im engsten Familienkreis und nur am Grab erfolgen? Soll die Beisetzung in einem Reihengrab, Urnennische (Urnenwand), Gemeinschaftsgrab, Familiengrab oder in einem bereits bestehenden Grab stattfinden? Es besteht die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine entsprechende Erklärung (letztwillige Verfügung) beim Zivilstandsamt/Bestattungsamt zu deponieren (diese Verfügung ist kostenlos; das Zivilstandsamt stellt Ihnen gerne eine Vorlage bereit) Wer ist die Kontaktperson / Erbenvertreter? (Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung)

4. Das Zivilstandsamt/Bestattungsamt regelt nach Absprache mit Ihnen Folgendes: das Einsargen, den Transport, die Kremation und die Aufbewahrung im Friedhofgebäude sowie den Urnentransport festsetzen des verbindlichen Termins für die Beisetzung und Abdankung und Bekanntgabe des zuständigen Pfarrers (Amtswoche) Mitteilung an - Pfarrer + Pfarramt - Friedhofgärtner - Sigrist - Organist sowie verwaltungsintern an: - Einwohneramt - AHV-Zweigstelle - Steueramt - eventuell Vormundschaftsbehörde Aufgabe der amtlichen Todesanzeige im Zürcher Oberländer, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichten wollen 5. Was bleibt für Sie zu erledigen nach dem Vorgespräch auf dem Zivilstandsamt? Trauergespräch mit dem zuständigen Pfarrer (der Pfarrer nimmt in der Regel mit Ihnen Kontakt auf) Erledigung privater Aufgaben, wie z.b.: - Druckauftrag und Versand der Leidzirkulare - Aufgabe von Todesanzeigen in den Zeitungen - Bestellung des Leidmahls - Blumen bestellen (Blumenschmuck Kirche, Sargbouquet, Kranz, etc.) - Benachrichtigungen von Arbeitgeber, Versicherungen, Kranken- und Pensionskasse, Banken, Post, Wohnungsvermieter (Wohnung kündigen), Nachbarn, Vereinsvorstände, Strassenverkehrsamt, etc. - Bei Rentenempfängern empfiehlt es sich, der zuständigen AHV-Kasse eine Kopie des Todesscheines zu senden Steueramt betreffend Inventaraufnahme (das Steueramt setzt sich allenfalls automatisch mit Ihnen in Verbindung) Testament einreichen beim Bezirksgericht Erbbescheinigung beim Bezirksgericht verlangen 6. Informationen über den Friedhof Pfäffikon: Sofern es die Dispositionen zulassen, können Sie, während der Dauer zwischen dem Todesfall und der Bestattung, vom Verstorbenen auf dem Friedhof Abschied nehmen. Der Schlüssel für den Aufbahrungsraum kann beim Zivilstandsamt Pfäffikon bezogen werden. Für Grabmäler (Grabsteine) ist eine Bewilligung erforderlich. Der beauftragte Steinbildhauer reicht der Friedhofvorsteherin das Gesuch ein. Die Bestattungs- und Friedhofverordnung ist im Zivilstandsamt erhältlich. Die Bepflanzung und Pflege der Gräber erfolgt grundsätzlich durch den Friedhofsgärtner. Die erstmalige, einheitliche Randbepflanzung bei Reihen- und Urnengräber erfolgt durch den Friedhofgärtner auf Kosten der Gemeinde. Wünschen Sie das Grab selber zu bepflanzen und zu pflegen, so informiert Sie die Friedhofvorsteherin gern über die Bedingungen.

Sie haben die Möglichkeit während der Dauer von 20 Jahren mit der Gemeinde einen Grabpflegevertrag abzuschliessen. Der Friedhofgärtner bepflanzt und pflegt das Grab während der Vertragsdauer. Bitte nehmen Sie mit der Friedhofvorsteherin Kontakt auf. Gemäss der kantonalen Bestattungsverordnung übernimmt die Gemeinde für die hier wohnhaft gewesenen Verstorbenen folgende Kosten: - Erdbestattung oder Kremation - Leichenschau - Sarg und Einsargen - Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zum Friedhof, bzw. zum Krematorium - Grabplatz - Beisetzung (Ausheben und Zudecken des Grabes) - Bestattungsanzeige im amtlichen Publikationsorgan Zürcher Oberländer 7. Wichtige Adressen: Zivilstandsamt, Bestattungsamt: Hochstrasse 1, Pfäffikon, 044 952 51 20 Friedhofvorsteherin: Bianca Boos Germann, Zivilstandsamt Pfäffikon, 044 952 51 21 Friedhofgärtner: Christoph Bosshard, Hittnauerstrasse 28, Pfäffikon, 044 950 19 04 Ref. Pfarramt: Seestrasse 45, Pfäffikon, 044 950 02 65 Kath. Pfarramt: Schärackerstrasse 14, Pfäffikon, 043 288 70 70 Bestattungsdienste: Hans Gerber AG, Lindau, 052 355 00 11 8. Öffnungszeiten und Pikettdienst des Zivilstandsamtes Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Pfäffikon: Montag: 8:30 11:30 Uhr und 13:30 18:30 Uhr Dienstag - Donnerstag: 8:30 11:30 Uhr und 13:30 16:30 Uhr Freitag: 7:30 14:00 Uhr An Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen die Firma Gerber, Lindau, jederzeit für das Einsargen und den Transport zur Verfügung. Pikett Tel.: 052 355 00 11 Das Zivilstandsamt hat für normale Wochenenden keinen Pikettdienst. Bei verlängerten Wochenenden oder Feiertagen werden die jeweiligen Pikettzeiten frühzeitig publiziert. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Bestattungsamt Pfäffikon ZH Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon Tel. 044 952 51 20 / Fax 044 952 52 00 zivilstandsamt@pfaeffikon.ch

Persönliche Notizen:

Gemeindeverwaltung Pfäffikon Bestattungsamt Hochstrasse 1 8330 Pfäffikon Tel. 044 952 51 20 / Fax 044 952 52 00 zivilstandsamt@pfaeffikon.ch