Individuelle Grundfertigkeiten (IGF) für Reservisten der MSchLtg

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Transkript:

Marinekommando Dezernat Marineschifffahrtleitung Osdorfer Landstraße 365 22589 Hamburg Tel.: 0049 (0)40 86648-4570 Fax: 0049 (0)40 86648-4575 E-Mail: Marineschifffahrtleitung@bundeswehr.org Internet: www.marine.de Datum: 12. August 2016 Individuelle Grundfertigkeiten (IGF) für Reservisten der MSchLtg Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft ist jeder Soldat dazu verpflichtet, einmal jährlich die notwendigen Leistungen vorzuweisen. Da Reservisten während einer Wehrübung auch Soldat sind, müssen die Leistungen, in abgewandeltem Tonus, auch von ihnen erbracht werden. 1. Was ist IGF / KLF 2. Was muss in welchen Abständen nachgewiesen werden 3. Wo können die Leistungen abgelegt werden 4. Ansprechstellen 1. Was ist IGF Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR), den Eckpunkten zur Neuausrichtung der Bundeswehr und den Folgedokumenten sind die grundlegenden Weisungen für die Ausrichtung der Bundeswehr zur Erfüllung ihres Auftrages sowie für die Weiterentwicklung erlassen. Eine Ausbildung, welche die militärisch erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Einsichten der Soldaten/Soldatinnen konsequent entwickelt und erhält, schafft die Voraussetzung für die personelle Einsatzbereitschaft und damit einen Beitrag zur Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Gemäß den Vorgaben der Teilkonzeption Ausbildung (TK Ausb) sind im Rahmen der Individualausbildung jedem Soldaten/jeder Soldatin gleiche individuelle Grundfertigkeiten zu vermitteln, die aufgrund allgemeiner militärischer Erfordernisse grundsätzlich dienstzeitlang abverlangt werden müssen.

Individuelle Grundfertigkeiten (IGF) sind allgemeine militärische Fertigkeiten, die jeder Soldat/ jede Soldatin (Dies schließt grundsätzlich alle beorderten Reservisten und Reservistinnen sowie alle Reservisten und Reservistinnen, die an besonderen Auslandsverwendungen teilnehmen, ein) beginnend ab der Grundausbildung (GA) zu erwerben und ständig zu beherrschen hat. IGF sind als Grundlage der Individual- bzw. Teamausbildung, der Führerausbildung sowie spezifischer Ausbildung in den militärischen Organisationsbereichen (MilOrgBer) vorauszusetzen. Darüber hinaus muss jeder Soldat/jede Soldatin eine ausreichende physische und psychische Leistungsfähigkeit besitzen, um die Anforderungen des soldatischen Dienstes insbesondere mit Blick auf die Einsätze jederzeit erfüllen zu können. Körperliche Leistungsfähigkeit (KLF) ist eine Voraussetzung für den Erwerb und Erhalt der IGF. Personelle Durchlässigkeit in der OrgBer-übergreifenden Zusammenstellung von Einsatzkontingenten verstärkt die Notwendigkeit eines streitkräftegemeinsamen Kerns an querschnittlichen, allgemeingültigen und dauerhaft zu beherrschenden militärischen Grundfertigkeiten und -fähigkeiten jedes Soldaten/jeder Soldatin. Im Sinne der Verantwortlichkeit des Generalinspekteurs der Bundeswehr für die Vorgabe streitkräftegemeinsamer Grundsätze legt diese Weisung streitkräftegemeinsame Mindeststandards (Umfang, Zielhöhe und Nachweis) in Bezug auf IGF sowie KLF des einzelnen Soldaten/der einzelnen Soldatin fest. IGF orientieren sich auch an den vorgegebenen individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten, über die Soldaten/Soldatinnen der NATO Response Force (NRF) sowie der EU Battlegroups (EU BG) verfügen müssen. Unter Berücksichtigung der individuellen Verwendungsfähigkeit sind die IGF von jedem Soldaten/jeder Soldatin dienstzeitlang und verwendungsunabhängig zu beherrschen. Darüber hinaus ist ein status-, alters- und geschlechtsunabhängiges Mindestmaß an KLF zu erreichen und aufrecht zu erhalten. Für Vorgesetzte als militärische Führer, Ausbilder und Erzieher ist das Beherrschen der IGF eine wesentliche Voraussetzung für Glaubwürdigkeit, Überzeugungskraft und Vorbildfunktion. Sie sind daher in besonderer Weise gefordert und müssen durch beispielgebende, eigenverantwortliche Inübunghaltung Maßstäbe setzen. Die IGF bestehen aus folgenden Teilen, die nachzuweisen sind: (1) Beherrschen der Schießfertigkeit Der Soldat/die Soldatin beherrscht den treffsicheren Schuss mit seiner/ihrer SollOrg- Waffe (Für Reserveoffiziere die Pistole P8). (2) Beherrschen der Selbst- und Kameradenhilfe Der Soldat/die Soldatin ist mindestens zum Einsatzersthelfer (EH)-A oder mit erweiterten Ausbildungen zum EH-B bzw. Combat-First-Responder A, B oder C qualifiziert und hat den jährlichen Kompetenzerhalt für die von ihm/ihr erworbene Sanitätsausbildung für Nichtsanitätspersonal (EH-A, EH-B oder CFR A, B oder C) erfolgreich absolviert. Für Soldaten und Soldatinnen im Sanitätsdienst gilt entsprechendes für vergleichbare sanitätsdienstliche Ausbildung mit einem Mindestausbildungsumfang von 30 Ausbildungsstunden. Er/ Sie kann erste sanitätsdienstliche Hilfe - einschließlich Selbst- und Kameradenhilfe bei ABC-Verwundungen - leisten und lebensrettende Sofortmaßnahmen persönlich durchführen bzw. effektiv unterstützen. Dazu gehören auch Kenntnisse über Maßnahmen zur Krankheitsvorsorge und Hygiene. Darüber hinaus ist jeder Soldat/jede Soldatin in die Thematik Stress eingewiesen, mit einfachen Stressbewältigungstechniken vertraut und kann diese anwenden.

(3) Beherrschen elementarer ABC-Schutzmaßnahmen Der Soldat/die Soldatin beherrscht die Handhabung der persönlichen ABC Schutzausstattung sowie das Herstellen verschiedener bedrohungs- und auftragsangepasster Schutzzustände (BAS 0-4). (4) Erhalt und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit Der Soldat/die Soldatin erfüllt die status-, alters- und geschlechtsunabhängigen Mindestforderungen an die KLF. IGF und KLF sind durch die entsprechenden Ausbildungsprogramme und unter Bereitstellung und Nutzung von Fachkompetenzen zu erreichen und zu erhalten. Zur Erfolgskontrolle - insbesondere im Bereich der KLF - sind die zur Verfügung stehenden standardisierten und ständig verifizierten Testverfahren anzuwenden. Der jeweilige Erwerb und Erhalt sind durch die Zielvorgaben und Mindestleistungen nachzuweisen. Die KLF wird u.a. durch die Durchführung eines Basis- Fitness- Tests überprüft, dieser ist wie folgt, in vorgegebener Reihenfolge, abzulegen: 11 x 10 m-sprinttest Aufgabe Die Testperson startet aus der Bauchlage (der Kopf ist in Laufrichtung ausgerichtet) und umläuft so schnell wie möglich eine in 10 m Entfernung aufgestellte Pylone. Sobald sie wieder am Startpunkt angelangt ist, legt sie sich erneut kurzzeitig auf den Bauch, klatscht die Hände hinter dem Rücken zusammen, springt wieder auf und sprintet die nächste Runde. Ziel ist es, schnellstmöglich fünfeinhalb Runden zu laufen. Klimmhang Aufgabe Die Testperson verharrt so lange wie möglich in der Endposition eines Klimmzuges. Als Bewertungskriterium gilt die Zeit, in der die Testperson diese Position aufrechterhalten konnte. 1.000 m-lauf Aufgabe Die Testperson absolviert die vorgegebene Strecke so schnell wie möglich. Zu erbringende Mindestleistung 11 x 10 m-sprinttest: 60 s Klimmhang: 5 s 1.000 m-lauf: 6 min 30 s Bis einschließlich dem 35. Lebensjahr wird kein Alterszuschlag vergeben. Ab dem 36. Lebensjahr wird der erreichte Basispunktwert um 0,5% pro Lebensjahr erhöht: Zur Berechnung des Alterszuschlags ist das Alter, das in einem Kalenderjahr erreicht wird, ausschlaggebend. Die Basispunkte sind auf die Leistungskennwerte von Soldaten Zuschlag ausgelegt. Soldaten erhalten deshalb keinen weiteren Zuschlag. Jede Soldatin erhält einen disziplinspezifischen Zuschlag, der für den Sprinttest und für den 1000 m-lauf jeweils 15% und für den Klimmhang 40% beträgt. Zusätzlich ist noch Kleiderschwimmen, bzw. ein 6km- Marsch abzulegen.

2. Was muss in welchen Abständen nachgewiesen werden 3. Wo können die Leistungen abgelegt werden Die OrgBer setzen die Zielvorgaben zu den streitkräftegemeinsamen IGF und zur KLF um. Die Erhöhung der Anforderungen aufgrund MilOrgBer-spezifischer Besonderheiten und Erfordernisse liegt in der Verantwortung der Inspekteure. Ausbildung und Erhalt der IGF sowie der KLF sind überwiegend als praktischer Dienst durch fachlich qualifizierte Ausbilder/Ausbilderinnen zu organisieren. Zeitgemäße Methoden der Menschenführung und Erwachsenenbildung sind zu berücksichtigen. Drillmäßiges Üben sowie die Integration in andere Ausbildungs- und Übungsvorhaben sind - wo immer sinnvoll und möglich - vorzusehen. Da die Umsetzung für viele Dienststellen mit einem hohen Anteil an Reservisten, wie auch die MSchLtg, kompliziert ist, bietet der Reservistenverband Hilfestellung an. Ein Großteil der IGF kann dort, auch von Nichtmitgliedern, abgelegt werden. Der Reservistenverband will die Bundeswehr somit noch mehr entlasten und bietet wohnortnah Ausbildungsangebote im Bereich IGF/KLF an. 4. Ansprechstellen: Natürlich können sich die bei der MSchLtg beorderten Reservisten direkt mit dem Dezernat in Verbindung setzen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Reservistenverband ist unter den folgenden Kontakten möglich: Günter Fuchs Sachbearbeiter IGF/KLF Telefon: 0228-25 909 181 Frank Ochel Sachbearbeiter IGF/KLF Telefon: 0228-25 909 182

Wie in der Grafik oben zu sehen, laufen bis auf Schießvorhaben alle Aktivitäten als Vereinsveranstaltung. Dafür kann der Reservist unter der Internetseite www.reservistenverband.de einen Reservistenverband in seiner Nähe aussuchen und mit diesem Kontakt aufnehmen. Termine für Schießvorhaben bzw. Veranlassung einer DVag können über das Dezernat Marineschifffahrtleitung beantragt werden. In Sporthallen der Bundeswehr sind generell separate Hallenschuhe zu nutzen.