IVD-Positionen für den 19. Deutschen Bundestag. IVD-Positionen für den. 19. Deutschen Bundestag

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Transkript:

Immobilienverband IVD STEUERN SICHERES UND WOHNEN WOHNEN UND LEBEN IVD-Positionen für den IVD-Positionen für den 19. Deutschen Bundestag 19. Deutschen Bundestag Hier ist Immobilienkompetenz zu Hause

2 Positionspapier IVD Sicheres Wohnen und Leben 3 VERSTÄRKTE PRÄVENTION UND MEHR EINBRUCHSCHUTZ ERFORDERLICH Durchschnittlich 17 Mal pro Stunde wird irgendwo in Deutschland eingebrochen Tendenz steigend! Im Jahr 2016 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 151.265 Fälle erfasst. Im Vergleich zu 2005 (109.736 Fälle) ist das eine Steigerung von 37 Prozent. Die Aufklärungsquote lag 2016 bei 16,9 Prozent. Die Angst um die Sicherheit hat bei den Deutschen in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Es ist eine verstärkte Prävention erforderlich, denn die finanziellen und oftmals auch psychischen Schäden nach einem Einbruch sind nicht zu unterschätzen. Zugang zu Einfamilienhäusern und Wohnungen verschafft sich ein Großteil der Einbrecher durch die Wohnungseingangstür oder Terrassentür. Mechanische Sicherheitstechnik und elektronische Einbruchmeldeanlagen können ein Mehr an Sicherheit bieten. Die Politik könnte mit steuerlichen Anreizen einen Beitrag für mehr Prävention leisten. 2005 109.736 2016 151.265 16,9 % 17 Einbrüche pro Stunde Aufklärungsquote 2016 Quelle: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2016

4 Positionspapier IVD Sicheres Wohnen und Leben 5 FORDERUNGEN DES IVD Einbruchschutz bei Neubau fördern KfW-Antragsverfahren vereinfachen und Mittel aufstocken Kosten von Schutzmaßnahmen als steuerliche Sonderausgaben geltend machen MEHR PRÄVENTION UND EINBRUCHSCHUTZ Gesetzliche Rahmenbedingungen im Miet- und WEG-Recht hinsichtlich Einbruchschutz verbessern Mehr Schutz durch moderne Sicherung und elektronische Einbruchmeldeanlagen Einbruchschutz im Bestand erweitern Videoüberwachung von Gemeinschaftsflächen erleichtern

6 Positionspapier IVD Sicheres Wohnen und Leben 7 1 WOHNUNGSEINBRÜCHE MIT NEUER 2 KOSTEN VON SCHUTZMASSNAHMEN TECHNIK VERHINDERN STEUERLICH ANERKENNEN Zur Vermeidung finanzieller und oftmals auch psychischer Schäden ist eine verstärkte Prävention erforderlich, insbesondere im Bereich der Gebäudesicherung. Nach statistischen Erhebungen der Polizei verschafft sich ein Großteil der Einbrecher Zugang zu Einfamilienhäusern durch die Wohnungstür oder Terrassentür. In Mehrfamilienhäusern ist insbesondere die Wohnungstür der Angriffspunkt. Zur Vermeidung von Einbrüchen sind daher insbesondere Investitionen in die mechanische Sicherheitstechnik erforderlich. In Betracht kommen dabei z.b. Sicherheitsschlösser, Querriegelschlösser und Mehrfachverriegelungen an Türen oder sichere Schließverhältnisse bei Fenstern, wie Pilzkopfverriegelungen und Mehrpunktverriegelungen. Neben einer mechanischen Sicherung bieten auch elektronische Einbruchmeldeanlagen ein Mehr an Sicherheit. Maßnahmen für den Einbruchsschutz sollten als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Dabei sollte auf eine Mindestinvestitionsschwelle verzichtet werden, da auch kostengünstige Maßnahmen (z.b. Schlösser an Fenstergriffen, zusätzliche Verriegelung der Eingangstür) sehr effektiv sein können. Bisher gibt es neben einer neu aufgelegten KfW-Förderung für Einbruchschutzmaßnahmen lediglich eine Steuerermäßigung für Arbeitskosten von Handwerkern ( 35a Abs. 3 EStG). INVESTITIONSBEDARF Baugenehmigungen bis 06/2016: ca. 155.000. Einmalige Investitionskosten bei Neubautürschloss: 200 bis 300 Euro. Gesamtbedarf an Zuschüssen Türen: ca. 7,5 Mio. Euro (bei staatlichem Zuschuss à 50 Euro). Insbesondere die Wohnungs- und Terrassentür ist einbruchsgefährdet.

8 Positionspapier IVD Sicheres Wohnen und Leben 9 3 EINBRUCHSCHUTZ BEI NEUBAU FÖRDERN Auf Einbruchschutzmaßnahmen im Neubau sind im Hinblick auf die damit verbundenen geringeren Kosten und die Umgehung bürokratischer Hindernisse insbesondere in Eigentümergemeinschaften besonderes Augenmerk zu legen. Hier liegen die einmaligen Investitionskosten für die Ausstattung mit einer einbruchshemmenden Türschlossvorrichtung zwischen 200 und 300 Euro. Für diesen Mindeststandard an Einbruchsschutz müssen weitergehende Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten geschaffen werden. Die Zuschussvariante ist wegen der Anreizwirkung eher für private Haushalte geeignet. Von Kreditlösungen profitieren vorrangig gewerbliche Investoren. Derartige Finanzanreize dienen dem Einbau von Einbruchschutz an typischen Gefahrenstellen wie Eingangstüren. 4 STAATLICHE FÖRDERMITTEL FÜR EINBRUCHSSCHUTZ IM BESTAND ERWEITERN Die bundesweiten Förderprogramme der KfW sehen eine kombinierte Förderung von einbruchshemmenden Maßnahmen, altersgerechtem Umbau (Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen) sowie den Einbruchsschutz als Einzelmaßnahme vor. Einzelmaßnahmen sind seit 2017 bereits ab einem Investitionsvolumen von 500 Euro förderfähig. Dieses Mindestinvestitionsvolumen sollte im Hinblick auf die einmaligen Investitionskosten u.a. bei Neubautürschlössern von 200-300 Euro noch weiter abgesenkt werden, da anderenfalls Einbruchsschutz als Einzelmaßnahme wenig Anreiz bietet. Es muss eine Förderung geschaffen werden, die es auch Einzelpersonen ermöglicht, Fördermittel bedarfsbezogen auch in geringerem Umfang, ab 200 Euro, zu erhalten. Diese Maßnahmen gebieten im Hinblick auf den demografischen Wandel und das gestiegene Sicherheitsbedürfnis auch keinen Aufschub. Mit digitalen Sicherheitsanlagen für mehr Schutz vor Einbrechern. Auch kleinere Investitionen in den Einbruchschutz sollten gefördert werden.

10 Positionspapier IVD Sicheres Wohnen und Leben 11 5 ANTRAGSVERFAHREN DEUTLICH VEREINFACHEN 7 GESETZLICHE BEDINGUNGEN FÜR VIDEOÜBERWACHUNG ERLEICHTERN Um die Inanspruchnahme von KfW-Fördermitteln zu erleichtern, müssen die Antragsverfahren nachvollziehbarer und deutlich vereinfacht werden. Die umfangreichen Antragsformulare und Nachweise sollten auf Einzelmaßnahmen bezogen ausgerichtet sein. So ist es möglich, mit geringem zeitlichen und bürokratischen Aufwand einzelne Fördermittel zu beantragen. Auch ist 6 GESETZLICHE RAHMEN- BEDINGUNGEN ERWEITERN hier zu fordern, dass die Anträge für Zuschüsse wieder in schriftlicher Form gestellt werden können. Bislang ist die Antragstellung in diesen Programmen lediglich online möglich, was dem demografischen Wandel nicht gerecht wird. Für ältere Interessierte stellt die Online-Variante ein erhebliches Hindernis für die Inanspruchnahme der Mittel dar. Die gegenwärtige gesellschaftliche Situation erfordert eine Intensivierung vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbrüche, so u.a. auch durch die Zulassung der Videoüberwachung in gemeinschaftlich genutzten Flächen in Mehrfamilienhäusern. Als effektiver Einbruchsschutz eignen sich insbesondere die Überwachung von Hauseingängen, Treppenhäusern und Kellergängen durch Videoanlagen. Auch für den Eingangsbereich vor der Haustür sollte eine Videoüberwachung zugelassen werden. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine Videoüberwachung nur sehr eingeschränkt möglich. Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte stellt eine dauerhafte Überwachung im Innenbereich eines Mehrfamilienhauses, zum Beispiel in Treppenaufgängen, im Fahrstuhlvorraum und im Fahrstuhl, einen schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar. Dieser kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Vermieter Schmierereien, Verschmutzungen oder einmaligen Vandalismus verhindern möchte. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Interessen der Mieter und deren Besucher überwiegen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sollte klargestellt werden, dass in diesem Fall das Interesse an einer Verhinderung und Aufklärung von Rechtsbrüchen Vorrang hat und von den Gerichten nicht verhindert werden kann. Der Inhalt dieser Aufnahmen sollte entsprechend der datenschutzrechtlichen Grundsätze einer Zweckbindung unterliegen und nur zur Verhinderung und Aufklärung derartiger Rechtsverstöße verwendet werden dürfen. Um Maßnahmen des Einbruchschutzes zu erleichtern, sollten im Miet- und WEG-Recht die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, damit Mieter, Vermieter und Eigentümer entsprechende Maßnahmen ohne große gesetzliche Hürden ergreifen können. So sollte der Katalog der mietrechtlichen Modernisierungsmaßnahmen Einbruchschutzmaßnahmen ausdrücklich benennen. Zudem könnte eine Regelung geschaffen werden, die es dem Mieter ausdrücklich erlaubt, entsprechende Maßnahmen auf der Grundlage der polizeilichen Empfehlungspraxis durchzuführen und gleichzeitig den Vermieter verpflichtet, bei Auszug nicht auf den Rückbau zu bestehen. Da die Wohnungsaußentür und auch die Außenfenster Gemeinschaftseigentum im Sinne des WEG-Rechts darstellen, sollten auch in diesem Bereich entsprechende Regelungen geschaffen werden, die es dem einzelnen Eigentümer gestatten, ohne die gesetzlich vorgesehene Zustimmung der anderen Eigentümer entsprechende bauliche Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu ergreifen. Videoüberwachung zum Schutz der Mieter und Eigentümer.

Über den IVD Bundesverband Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessenvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist mit ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen, davon 1.800 Wohnungsverwalter und mit insgesamt mehr als 72.000 Mitarbeitern, der zahlenmäßig stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungs-Sachverständige und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Jürgen Michael Schick Präsident des IVD Sun Jensch Bundesgeschäftsführerin Der IVD Bundesverband ist u.a. Mitglied & Partner in: - Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) e.v. - Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen - FIABCI Deutsche Delegation e.v. - Internationaler Verband der Immobilienberufe - The Conseil européen des Professions immobilières (CEPI) - The European Group of Valuers Associations (TEGoVA) Bildnachweise: Seite 4 und 5 rcfotostock, Seite 6 Ewald Fröch, Seite 8 highwaystarz, Seite 9 Robert Kneschke, Seite 11 Kathrin39 (alle fotolia), Rückseite IVD. Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.v. Littenstraße 10 10179 Berlin Tel.: (030) 27 57 26-0 E-Mail: info@ivd.net Internet: www.ivd.net Stand: August 2017