Kompetenzzentrum für Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Informationstechnik in der Region Braunschweig. Schulplaner 2015/2016



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Kompetenzzentrum für Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Informationstechnik in der Region Braunschweig Schulplaner 2015/2016

Inhaltsverzeichnis Grußwort des Schulleiters 3 Leitbild der Schule 4 Die vertikale Vernetzung - eine Übersicht 5 Kombi-Ausbildung - ein Abenteuer 6 Lernmaterial aus eigenem Haus 8 Politik-Prominenz an der H-B-S 10 Erasmus+, November 2014 12 Jahresplaner 13 Lehrerkollegium 15 Mitarbeiter 17 Schulvorstand 18 Ihre Ansprechpartner 19 Beratung 20 Bildungsgänge 22 Informationen für alle Schülerinnen und Schüler 24 Nutzerordnung für Rechnerräume 25 Bärenstark dabei 28 Vom Pritschen und Baggern 32 Elektromobilität an der H-B-S 34 Förderverein - Wir machen den Weg frei 35 Die Schülerfirma der H-B-S wird "Nachhaltig" 37 Neues Steuerungslabor an der H-B-S 39 Impressum Herausgeber: Heinrich-Büssing-Schule Berufsbildende Schulen Technik Braunschweig V. i. S. d. P.: Jürgen Beißner, Schulleiter Redaktion und Layout: Axel Klan, Thomas Roselieb, Rudolf Tost Druck: Roco-Druck GmbH Neuer Weg 48a 38302 Wolfenbüttel Auflage: 1500, Juli 2015 Anschrift Heinrich-Büssing-Schule Berufsbildende Schulen Technik Braunschweig Salzdahlumer Straße 85 38126 Braunschweig Titelbilder (Fotograf Klaus G. Kohn): Oben: Ein Auszubildender zum Kfz-Mechatroniker arbeitet an einem Motor Unten: Gruppendynamisches Training in der Berufseinstiegsklasse Tel.: 0531 470 7700 Fax: 0531 470 7799 E-Mail: info@hbs-bs.de Internet: www.hbs-bs.de 2

Grußwort des Schulleiters Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, als erstes möchte ich Sie herzlich bei uns in der Heinrich-Büssing-Schule Braunschweig begrüßen. Die Heinrich-Büssing-Schule besteht dieses Jahr 50 Jahre an der Salzdahlumer Straße. Wir werden dieses am 28.September mit einer Festveranstaltung und einem Schulfest feiern. Die Heinrich-Büssing- Schule Braunschweig hat jährlich ungefähr 1000 Schulabgänger, die die Schule als Facharbeiter oder Gesellen verlassen oder in Ausbildung und Studium gehen. Das sind in 50 Jahren 50. 000 Schulabgänger, ziemlich genau die Einwohnerzahl der Stadt Wolfenbüttel. Anhand dieses kleinen Zahlenbeispiels können Sie erkennen welche Bedeutung unsere Schule für die Stadt Braunschweig und auch die Region hat. Wir haben in diesen 50 Jahren dazu beigetragen, dass die Handwerksbetriebe, die mittelständischen Betriebe und die Großbetriebe qualifizierten Nachwuchs im produzierenden Gewerbe bekommen. Unsere Schule ist saniert worden, Klassenräume und Werkstätten sind ausbildungsgerecht neu gestaltet worden. Die Ergebnisse können sich sehen lassen, Klassenräume, Werkstätten und Pausenbereiche sind sehr ansprechend gestaltet worden. Unsere Schule ist in einem sehr guten Zustand und wir haben mehr Freude am Lernen. Für uns ist es wichtig, dass dieser Zustand auch erhalten bleibt und wir mit der Schule sehr pfleglich umgehen. Viele von Ihnen sind nicht das erste Mal in der Heinrich- Büssing- Schule. Einige von Ihnen kennen uns schon über das Schulangebot Vertikale Vernetzung. Sie besuchten uns im Rahmen der Wahlpflichtkurse Ihrer Haupt- oder Real- oder Gesamtschulen aus Braunschweig. Sie haben Ihre frühere Schule verlassen und wollen bei uns entweder das Berufsvorbereitungsjahr, die Berufseinstiegsklasse, die Berufsfachschule, die Fachoberschule oder das Berufliche Gymnasium besuchen. Andere unter Ihnen beginnen eine Berufsausbildung und gehen bei uns zur Berufsschule. Die vielen Namen der Bildungsgänge zeigen die Vielfalt und Größe unserer Schule. Wir haben über 2700 Schülerinnen und Schüler und über 100 Lehrkräfte. Wir sind für Sie da: Wir wollen Sie individuell nach Ihrem Leistungsstand fördern. Es gibt Schüler, die es bei uns von der Berufsvorbereitung bis zur Fachhochschulreife geschafft haben oder vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur. Viele Auszubildende besuchen nach ihrer Ausbildung bei uns die Fachoberschule und gehen dann studieren. Im letzten Schuljahr war die Vermittlung von Berufsfachschülern in eine Berufsausbildung sehr hoch. Sie sind uns alle willkommen, keine Schülergruppe wird bei uns bevorzugt. Wir wollen optimal Ihre Talente fördern. Unser Unterricht unterscheidet sich sehr stark von dem Ihrer früheren Schule. Bei uns wird die Theorie mit einer praktischen, beruflichen Tätigkeit verbunden. Zum Teil wird in einigen Bildungsgängen die Hälfte des Unterrichts in Werkstätten und Laboren durchgeführt. Unsere Erfahrung ist, dass viele Schülerinnen und Schüler dieses Unterrichtsangebot motivierend finden und eine gute Lernbereitschaft zeigen. In einigen Schulformen bestehen Möglichkeiten an Europaaustauschen teilzunehmen. Wir haben einen regelmäßigen Kontakt nach England, Spanien und Polen. Wir erwarten von Ihnen Lernbereitschaft, dazu gehört Fleiß, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Wir sind eine Schule, die von Schülern aus verschiedenen Heimatländern, Religionen und Weltanschauungen besucht wird. Wir sind stolz darauf, dass dieses im gegenseitigen Respekt und großer Toleranz geschieht und Gewalt keinen Platz in der Schule hat. Für diese Arbeit haben wir den Titel Schule ohne Rassismus verliehen bekommen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude am Lernen in unserer Schule. Ich hoffe, Sie finden hier schnell neue Freunde und fühlen sich wohl an Ihrer neuen Schule. J. Beißner Schulleiter 3

Leitbild der Heinrich-Büssing-Schule 1. Unsere Ziele: Wir befähigen unsere Schülerinnen und Schüler, sich im Berufsleben und Studium zu behaupten, das soziale Leben verantwortungsvoll mitzugestalten, die eigene Persönlichkeit angemessen zu entwickeln. unterschiedliche Lebensentwürfe und Weltbilder kritisch wahrzunehmen und einen persönlichen Standpunkt für die eigene Lebensführung zu finden. Wir vermitteln Kernkompetenzen in der beruflichen Erstqualifikation in den Bereichen: Gewalt. Der von Gewalt Bedrohte erhält unseren besonderen Schutz. Wir schauen nicht weg. Lehrerinnen und Lehrer sind Partner von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Betrieben, Kammern und Verbänden: Sie fördern die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen sowie Kreativität und Kooperationsbereitschaft unserer Schülerinnen und Schüler. Sie orientieren den Unterricht an den Anforderungen der gegenwärtigen und zukünftigen beruflichen Praxis bzw. des Studiums. Sie gestalten den Unterricht handlungs- und projektorientiert und fördern somit die Selbstständigkeit unserer Schülerinnen und Schüler. Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik/Automatisierungstechnik. Wir vermitteln berufliche und schulische Kernkompetenzen für die Berufsvorbereitung und Berufsgrundbildung, für die schulische Weiterbildung zum Erreichen - des Hauptschulabschlusses, - des (erweiterten) Realschulabschlusses, - der Fachhochschulreife, - der allgemeinen Hochschulreife. Wir sind ein berufliches Kompetenzzentrum für die Wirtschaftsregion Braunschweig. Wir vermitteln Verantwortungsbewusstsein bei unseren Schülerinnen und Schülern, mit Technik sozial, ökologisch und ökonomisch umzugehen. 2. Unsere Werte Wir begegnen einander in gegenseitigem Respekt, insbesondere in Bezug auf die jeweiligen persönlichen kulturellen Traditionen und religiösen Wertorientierungen. Das schließt das Recht zum kritischen Umgang mit fremden Vorstellungen und die Pflicht zur Selbstkritik ein. Wir lösen Konflikte ohne körperliche oder verbale 4 Sie sind berufs- und fachkompetente Lehrkräfte und führen den Unterricht mit Hilfe moderner Unterrichtsmittel auf dem Stand der Technik durch. Sie integrieren in den Schulformen und Bildungsgängen Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Lernerfahrungen und ermöglichen ihnen eine Aus- und Weiterbildung im Prozess des lebenslangen Lernens. Sie ermöglichen Lernortkooperation und integrieren so berufliche Praxis und Theorie. 3. Unser Handeln Auf der Grundlage unserer Ziele und Werte entwickeln die Unterrichtsteams die Didaktik und Methodik der Lerninhalte und setzen sie um. Somit werden dort, wo die Arbeitsprozesse stattfinden, auch die Entscheidungen getroffen und verantwortet. initiieren, begleiten und unterstützen die Leitungsgremien unserer Schule den Bildungsprozess. betreibt die Schule ein Qualitätsmanagement. verbessern unsere Lehrerinnen und Lehrer ihre eigenen Kompetenzen, indem sie sich kontinuierlich fortbilden. geht die Schulgemeinschaft bei der Nutzung der Gebäude mit der energetischen Versorgung sparsam um und verfolgt ein Konzept der Müllvermeidung.

Die Vertikale Vernetzung - eine Übersicht Ziele und Aufgaben der HBS in der vertikalen Vernetzung von Paul Flammersberger Im Schuljahr 2014/2015 besuchten über 100 junge Menschen die Heinrich- Büssing- Schule im Rahmen der vertikalen Vernetzung. Die Schülerinnen und Schüler kamen von unseren Kooperationsschulen - Hauptschule Rüningen - IGS Querum - IGS - Franzsches Feld - Realschule Georg Eckert Straße - Realschule Sidonienstraße - und der Grundschule Bebelhof. Die Heinrich Büssing Schule hat in der vertikalen Vernetzung die Aufgabe übernommen, Haupt-, Real- und IGS Schülerinnen und -Schülern Perspektiven nach dem Abschluss an ihrer Heimatschule zu eröffnen, um so unnötige Schleifen in Lehrerfortbildung Elektronik dem für sie zunächst unübersichtlichen System der berufsbildenden Schulen zu verhindern. Sie kommen zum großen Teil in der neunten Klasse zu uns in die Fachwerkstätten und Labore und können sich durch praktische Arbeiten in verschiedenen Modulen der Fahrzeug-, Elektro-, IT- und Metalltechnik einen Überblick verschaffen. Dafür wird ihnen an ihrer Heimatschule die Teilnahme an der Wahl AG gutgeschrieben. Vielen Schülerinnen und Schülern hat die Arbeit bei uns so gut gefallen, dass sie im Bereich Technik in der 10. Klasse einen Wahlpflichtkurs (WPK) absolvierten, die unsere Lehrkräfte zensieren und somit zu einer Note für den Hauptschul bzw. Realschulabschluss beitragen, was die Bedeutung der WPKs deutlich herausstellt. Zusätzlich erhalten sie für jedes Modul bei uns ein Zertifikat, das die erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten dokumentiert. Mit diesem Projekt hat die HBS die folgenden Ziele verfolgt und größtenteils erreicht. Aufgrund der bei uns gemachten praktischen Erfahrungen können die Schülerinnen und Schüler eine bewusste Entscheidung für oder auch gegen einen weiteren Bildungsweg in der Technik treffen. Sie bekommen wegen der zertifizierten Kenntnisse leichter einen Praktikums bzw. Ausbildungsplatz in Betrieben mit technischer Ausrichtung. Außerdem ist die HBS an den Partnerschulen präsent und damit eine bekannte und kalkulierbare Alternative für den weiteren Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler. Durch den Besuch unserer Schule sind Schwellenängste abgebaut und wichtige Kontakte zur HBS geknüpft worden. Allgemeinbildung und Berufsbildung rücken auch in den Köpfen der Lehrkräfte der beteiligten Schulen näher aneinander. Die im November und Dezember von Kollegen unserer Schule durchgeführten Lehrerfortbildungen in Elektround Metalltechnik für Lehrkräfte der allgemein bildenden Schulen wurden sehr gut angenommen und dienen der Verzahnung der Braunschweiger Schulen mit der HBS in der vertikalen Vernetzung. Auch in diesem Schuljahr bietet die HBS für unsere Partnerschulen und auch für Schulen, die an der vertikalen Vernetzung interessiert sind, Lehrerfortbildungen an mit der Zielsetzung die Zusammenarbeit zu optimieren. Foto: Flammersberger Kontakt: Paul Flammersberger pflammersberger@hbs-bs.de 0531 470-7750 5

Kombi-Ausbildung - ein Abenteuer Die Kooperation der H-B-S mit der Feuerwehr trägt erste Früchte von Tim Brandes Im Jahr 2012 begann meine erste Ausbildung zum IT-Systemelektroniker an der Heinrich-Büssing Schule. Die Zeit flog rasend schnell dahin und -nachdem ich die Ausbildung abgeschlossen hattearbeitete ich noch 3 Monate als Facharbeiter an der HBS, bevor ich meine neue Ausbildung zum Brandmeisteranwärter begonnen habe. beherrschen. Und was ganz groß geschrieben wird, ist das Team, denn nur mit mehreren kann man effektiv etwas bewirken. Die Ausbildung an der Heinrich-Büssing-Schule hatte viel zu bieten und auch Highlights wie den Austausch nach Polen. Alles in allem eine sehr schöne Zeit. Auch die neue Ausbildung hat viel mit Technik zu tun, nur ist diese meist schwerer und etwas gefährlicher. Neben dem Dienstsport, in den ich schon während der Kombi-Ausbildung reinschnuppern konnte (was sehr vorteilhaft war), wird jetzt in der Grundausbildung das Handwerk am feuerwehrtechnischen Gerät geschult. Nun soll es zum Alltag gehören sich mit Atemschutzgeräten in Gebäude zu begeben, aus denen alle anderen rausrennen, und unter Null-Sicht etwas zu finden, Personen aus misslichen Lagen zu befreien und sämtliches feuerwehrtechnisches Gerät zu Alles bestens! Fotos (2): Feuerwehr BS Mein Fazit zum Konzept Kombi-Ausbildung ist ganz klar. Ich finde es super! Man lernt neben der ersten Ausbildung auch schon Abläufe bei der Stadt und der Berufsfeuerwehr kennen, trifft schon Personen, die dort bereits arbeiten und bekommt Unterstützung, wenn man Fragen hat. Ich kann diese Art der Ausbildung nur empfehlen! Das Wichtigste: Ruhe und ein guter Überblick... Kontakt: Jens Philipp jphilipp@hbs-bs.de 0531 470 7730 6

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Lernmaterial aus eigenem Hause Mechatroniker setzen eine Taktstraße instand von Thilo Sprengler und Thorsten Schwarze Wir, die Auszubildenden zum Mechatroniker, möchten uns hier an dieser Stelle noch einmal kurz vorstellen und einen kleinen Einblick in unsere Arbeit an der Heinrich-Büssing-Schule gewähren. Zurzeit werden drei Mechatroniker hier an der Heinrich-Büssing-Schule ausgebildet. Dies sind Matthias Heuer (1. Ausbildungsjahr), Felix Redmann (2. Ausbildungsjahr) und Thilo Sprengler (3. Ausbildungsjahr). können schwere Verletzungen verursachen. Aus diesem Grund ist als nächster Schritt geplant, dass eine Abdeckung um die Taktstraße gebaut wird. Vorne ist die Abdeckung offen und durch eine Lichtschranke gesichert. Das Berühren der gefährlichen Bauteile ist somit nicht mehr möglich. Des Weiteren wird der Not-Aus-Schalter neu verdrahtet, da dieser ohne Funktion ist. Neben den Grundlagen, die überwiegend im ersten Ausbildungsjahr vermittelt werden, bekommt jeder Auszubildende seine eigenen Projekte. Unter anderem gab es diesen Auftrag aus der Metalltechnikabteilung: Es sollte eine Taktstraße wieder funktionstüchtig gemacht werden. Diese biegt aus einem Kupferblech kleine Scharniere. Taktstraße vor der Revision Fotos (2): Sprengler Thilo Sprengler mit der instand gesetzten Taktstraße noch ohne Abdeckung Nach einer kurzen Sichtprüfung wurde deutlich, dass etwas mehr Zeit eingeplant werden musste. Also transportierten wir die Taktstraße in unsere Werkstatt, in der ich sie als erstes von Rost befreit und neu lackiert habe. Nachdem der Lack getrocknet war, baute ich alles wieder zusammen, kontrollierte die Elektrik und nahm sie zu Testzwecken in Betrieb. Dabei fiel auf, dass die Sicherheitstechnik der Taktstraße nicht mehr normgerecht ist. Die beweglichen Bauteile Durch die Kooperation mit uns Auszubildenden ist es der Heinrich-Büssing-Schule möglich, mit geringem finanziellen Einsatz Unterrichtmodelle herzustellen oder zu reparieren. Nach Absprache werden die Unterrichtsmodelle genau auf die Bedürfnisse eines Bildungsganges zugeschnitten. Kontakt: Thorsten Schwarze tschwarze@hbs-bs.de 0531 470 7734 8

Nicht zum ersten Mal folgte Frau Dr. Reimann (SPD) einer Einladung in den Politikunterricht der Fachoberschule der Heinrich-Büssing-Schule. Bereits letztes Jahr empfing Herr Büttner sie in seinen elften Klassen der FOS. Dieses Jahr jedoch stellte sie sich den Fragen der 2FOS143. Und die zeugten von fundiertem politischen Wissen, hohem Interesse und waren durchaus kritisch. Teilweise wurde ein Niveau erreicht, das sonst eher aus Maybrit Illners oder Günter Jauchs Politikshows bekannt ist. So gab es dann auch ein Potpourri von Themen. Politikprominenz an der H-B-S Frau Dr. Carola Reimann zu Gast in der FOS von Ulf Kreth Schülerinnen und Schüler der Klasse 2FOS143 mit Frau Dr. Carola Reimann (MdB) Foto: Kreth Angefangen beim Mindestlohn widmete sich die Klasse darauf folgend der Entgeltgleichheit und Frauenquote, um dann über Lücken in der Regelung von Leiharbeit zu diskutieren. Defizite bei Werkverträgen wurden ebenso erläutert wie die Gründe für menschliche Ausbeutung am Beispiel der Fleischwirtschaft. Besonders als das aktuelle Thema Flüchtlingspolitik angesprochen wurde, musste sich Frau Reimann schwierigen und provokanten Fragen stellen. Der erste Block endete mit einer Debatte über Pegida und dem Umgang der Regierung mit der Bewegung. Und eigentlich hätte der Besuch nach 90 Minuten enden sollen, aber Frau Dr. Reimann hatte wider Erwarten durch den bevorstehenden Feiertag keinen Termin mehr und bot sich an, einen zweiten Block anzuhängen. Die zweite Halbzeit begann mit einem weiteren brisanten Thema: TTIP. Die Für und Wider wurden herausgearbeitet. Trotz möglicher Vorteile für die europäische Wirtschaft durch das geplante Freihandelsabkommen mit den USA wies die Klasse darauf hin, dass sie diesem sehr skeptisch und kritisch gegenüberstehe. Die Zweifel an der Sinnhaftigkeit TTIPs konnte auch Frau Dr. Reimann, die selbst nicht völlig davon überzeugt schien, nicht nehmen. Anhand der geplanten PKW-Maut erklärte Frau Dr. Reimann, weshalb Wahlversprechen manchmal gebrochen werden: Um eigene Ziele durchzusetzen, müssten mitunter bittere Pillen geschluckt werden. Besonders das Verhandeln mit der CSU sei ein schwieriges Unterfangen, so gestand sie. Rente und Arbeit bis 67 wurden schließlich ebenfalls angesprochen, bevor man sich dem letzten Thema widmete und über Wachstumsgrenzen, Ressourcenverbrauch und Klimaschutz diskutierte. Dieser letzte Punkt erwies sich als so explosiv, dass die Lehrkraft mehrfach auf die fortgeschrittene Zeit hinweisen musste. Das zeigte auch, wie intensiv sowohl Frau Dr. Reimann als auch die Klasse selbst nach fast drei Stunden immer noch von der Diskussion gefesselt waren. Die gesamte Klasse 2FOS143 und ihr Politiklehrer Herr Kreth danken Frau Dr. Reimann für ihren Besuch und der wirklich angeregten Diskussion, die einen Einblick in die nationale und internationale Politik vermittelt hat. Vor allem, dass Frau Dr. Reimann ihre Besuchszeit verdoppelt hat, rechnen wir ihr hoch an! Kontakt: Ulf Kreth ukreth@hbs-bs.de 0531 470-7756 Martin Dräger mdraeger@hbs-bs.de 0531 470-7710 10

Zivile Karriere bei der Bundeswehr! Bei uns ist Ihr Wissen und Können gefragt. Mehr als 55.000 zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen unsere Soldatinnen und Soldaten, damit diese ihre Aufgaben meistern können. Von der Ausbildung über das Studium bis zum Direkteinstieg bieten wir zahlreiche Karrieremöglichkeiten für technische Experten, Verwaltungsspezialisten, Handwerksprofis, Gesundheitsfachleute und viele mehr. Auch deshalb sind wir einer der beliebtesten Arbeitgeber Deutschlands. Überzeugen Sie sich: Karriereberatung Braunschweig 0531 2715704 karrbbbraunschweig@bundeswehr.org bundeswehr-karriere.de

Erasmus+, November 2014 Bewährter Schüleraustausch mit Ratibor unter neuem Programmnamen von Julian Frisch Dieses Jahr fand zum ersten Mal der Ausbildungsaustausch der PTB und der HBS unter dem Namen Erasmus+ statt. Der Austausch begann mit der Abfahrt am 28. Oktober um 8:30 Uhr auf dem Lehrerparkplatz der HBS. Nachdem der letzte der 11 Teilnehmer es zum Parkplatz geschafft hatte, konnten wir unsere Koffer und Taschen in die Autos einladen und die lange Fahrt nach Racibórz antreten. begleiteten und bis dahin betreut hatten. Ab jetzt waren wir auf uns allein gestellt! Wie bereits erwähnt, unternahmen wir mit Herrn Hajdasz diverse Ausflüge. Am ersten Wochenende haben wir mit den Deutschlehrern der Berufsschule Racibórz besichtigt. Das Wochenende darauf haben wir einen Tagesausflug nach Krakau und in das Salzbergwerk Wieliczka gemacht. Außerdem waren wir noch in der örtlichen Seismischen Station und in einer Bergbauschule. In unserer Freizeit hatten wir die Möglichkeit, in das Teilnehmer des diesjährigen Austausches in der Eingangshalle der Partnerschule Foto: H-B-S Nach 8 Stunden im Auto hatten wir unsere Schlafstätte erreicht und konnten unser Lager im Hotel Iza aufschlagen. Das Hotel sollte nun für die nächsten 4 Wochen unser Zuhause sein. Nachdem die Zimmeraufteilung klar war, brachten wir die Koffer und Taschen nach oben und ließen den Tag in einem nahe gelegenen Restaurant beim Essen ausklingen. Zu dem Essen kam später noch Herr Hajdasz dazu, der uns während unseres Aufenthalts in Polen betreute. Mit ihm sollten wir noch eine Menge Ausflüge unternehmen. Am nächsten Morgen ging auch schon der Arbeitsalltag los. Aus der nahe gelegenen Berufsschule (ZSM) kamen Lehrer, und brachten uns in unsere Betriebe. Nach der Arbeit standen wir vor der nächsten Herausforderung. Selbstverpflegung auf Polnisch! Da alle von uns Englisch sprechen konnten, fiel uns die Nahrungsbeschaffung recht leicht. Am Wochenende verließen uns dann Herr Barton und Herr Wulke, die uns neu gebaute Schwimmbad zu gehen. Wir erkundeten die Stadt bei Tag als auch bei Nacht oder vertrieben uns die Zeit auf unseren Zimmern mit Spielen. Einige von uns fuhren für ein Wochenende nach Brno (Brün), um sich dort die Stadt anzuschauen. Am Abend vor unserer Abreise haben wir in der ZSM eine Präsentation über unseren Austausch gehalten und uns bei unseren Firmen bedankt, die uns aufgenommen hatten. Während der 4 Wochen konnten wir viele Eindrücke und Erfahrung sammeln, die uns privat als auch beruflich hilfreich sein werden. Als letztes kann ich nur jedem raten, solch einen Austausch mitzumachen, wenn er die Gelegenheit hat. Es ist sehr interessant, andere Arbeitsweisen in einem fremden Land kennen zu lernen. Einen Bericht über den Austausch gab es auch in der polnischen Zeitung naszraciborz. Kontakt: Henryk Barton hbarton@hbs-bs.de 0531 470-7781 12

Schuljahr 2015/16 September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni 01 Di 01 Do 01 So Allerheiligen 01 Di 01 Fr Neujahr 01 Mo 01 Di 01 Fr 01 So Maifeiertag 01 Mi 02 Mi 02 Fr 02 Mo 02 Mi 02 Sa 02 Di 02 Mi 02 Sa 02 Mo 02 Do 03 Do 03 Sa Dt. Einheit 03 Di 03 Do 03 So 03 Mi 03 Do 03 So 03 Di 03 Fr 04 Fr 04 So 04 Mi 04 Fr 04 Mo 04 Do 04 Fr 04 Mo 04 Mi 04 Sa 05 Sa 05 Mo 05 Do 05 Sa 05 Di 05 Fr 05 Sa 05 Di 05 Do Chr. Himmelf. 05 So 06 So 06 Di 06 Fr 06 So 06 Mi Heilige Drei Könige 06 Sa 06 So 06 Mi 06 Fr 06 Mo 07 Mo 07 Mi 07 Sa 07 Mo 07 Do 07 So 07 Mo 07 Do 07 Sa 07 Di 08 Di 08 Do 08 So 08 Di 08 Fr 08 Mo Rosenmontag 08 Di 08 Fr 08 So 08 Mi 09 Mi 09 Fr 09 Mo 09 Mi 09 Sa 09 Di 09 Mi 09 Sa 09 Mo 09 Do 10 Do 10 Sa 10 Di 10 Do 10 So 10 Mi 10 Do 10 So 10 Di 10 Fr 11 Fr 11 So 11 Mi 11 Fr 11 Mo 11 Do 11 Fr 11 Mo 11 Mi 11 Sa 12 Sa 12 Mo 12 Do 12 Sa 12 Di 12 Fr 12 Sa 12 Di 12 Do 12 So 13 So 13 Di 13 Fr 13 So 13 Mi 13 Sa 13 So 13 Mi 13 Fr 13 Mo 14 Mo 14 Mi 14 Sa 14 Mo 14 Do 14 So 14 Mo 14 Do 14 Sa 14 Di 15 Di 15 Do 15 So 15 Di 15 Fr 15 Mo 15 Di 15 Fr 15 So Pfingstsonntag 15 Mi 16 Mi 16 Fr 16 Mo 16 Mi 16 Sa 16 Di 16 Mi 16 Sa 16 Mo Pfingstmontag 16 Do 17 Do 17 Sa 17 Di 17 Do 17 So 17 Mi 17 Do 17 So 17 Di 17 Fr 18 Fr 18 So 18 Mi Buß- und Bettag 18 Fr 18 Mo 18 Do 18 Fr 18 Mo 18 Mi 18 Sa 19 Sa 19 Mo 19 Do 19 Sa 19 Di 19 Fr 19 Sa 19 Di 19 Do 19 So 20 So 20 Di 20 Fr 20 So 20 Mi 20 Sa 20 So Frühlingsanfang 20 Mi 20 Fr 20 Mo Sommeranfang 21 Mo 21 Mi 21 Sa 21 Mo 21 Do 21 So 21 Mo 21 Do 21 Sa 21 Di 22 Di 22 Do 22 So 22 Di Winteranfang 22 Fr 22 Mo 22 Di 22 Fr 22 So 22 Mi 23 Mi Herbstanfang 23 Fr 23 Mo 23 Mi 23 Sa 23 Di 23 Mi 23 Sa 23 Mo 23 Do 24 Do 24 Sa 24 Di 24 Do 24 So 24 Mi 24 Do 24 So 24 Di 24 Fr 25 Fr 25 So Sommerzeit Ende 25 Mi 25 Fr 1. Weihnachtstag 25 Mo 25 Do 25 Fr Karfreitag 25 Mo 25 Mi 25 Sa 26 Sa 26 Mo 26 Do 26 Sa 2. Weihnachtstag 26 Di 26 Fr 26 Sa 26 Di 26 Do Fronleichnam 26 So 27 So 27 Di 27 Fr 27 So 27 Mi 27 Sa 27 So Ostersonntag, Sommerzeit Beginn 27 Mi 27 Fr 27 Mo 28 Mo 28 Mi 28 Sa 28 Mo 28 Do 28 So 28 Mo Ostermontag 28 Do 28 Sa 28 Di 29 Di 29 Do 29 So 1. Advent 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Di 29 Fr 29 So 29 Mi 30 Mi 30 Fr 30 Mo 30 Mi 30 Sa 30 Mi 30 Sa 30 Mo 30 Do 31 Sa Reformationstag 31 Do 31 So 31 Do 31 Di 13

DIE ZUKUNFT GEHÖRT IHNEN! 5 GRÜNDE DABEI ZU SEIN! Wissen, das Sie anwenden können Egal ob Sie einen IT-Beruf erlernen oder sich am Beruflichen Gymnasium aufs Abitur vorbereiten: Sie werden grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen, die Sie in Ihrem späteren Beruf anwenden können. Schule auch mal anders Webbasierende Inhalte, Simulationen, arbeiten an realen Geräten erleben Sie die Netzwerktechnik hautnah. Lassen Sie sich sofort ein Feedback geben In Übungen und Tests werden Ihnen direkt Rückmeldungen gegeben. Sie können so Ihr Lernverhalten darauf ausrichten. Industriezertifikat CCNA Die Kurse geben Ihnen die Möglichkeit, ein Industriezertifikat zu erwerben, das weltweit anerkannt ist. Bleiben Sie auf den neuesten Stand Nach dem Abschluss der Ausbildung können Sie sich bei der Alumni Connection anmelden, die es Ihnen ermöglicht, auch zukünftig auf die Angebote der Academy Connection zuzugreifen. Das Cisco Networking Academy Program ist ein umfassendes E-Learning-Programm, das Studierende in aller Welt Fähigkeiten aus der Welt der Informationstechnologie näherbringt. Die Inhalte legen die Schwerpunkte gleichermaßen auf theoretische Konzepte und praktische Anwendungen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich Kenntnisse und praktische Erfahrungen beim Entwerfen, Installieren, Betreiben und Warten von Netzwerken in kleinen bis mittleren Unternehmen, Großunternehmen und Providerumgebungen anzueignen. Cisco Certified Network Associate (CCNA) - 4 Kurse An der Heinrich-Büssing-Schule werden die neuen Kurse CCNA Routing and Switching in Klassen der Dualen Ausbildung und im Beruflichen Gymnasium Technik Informationstechnik angeboten. Die gesamte CCNA-Vorbereitung umfasst 4 Kurse. Introduction to Networks Routing and Switching Essentials Scaling Networks Connecting Networks Nach Abschluss der Kurse kann man sich in einem zertifizierten Prüfungscenter z.b. in Hannover zertifizieren lassen. WEITERE INFOMATIONEN Ludger Mastall: lmastall@hbs-bs.de Jens Philipp: jphilipp@hbs-bs.de

Schulvorstand der H-B-S An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten... Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in 38 b NSchG geregelt. An den berufsbildenden Schulen hat der Schulvorstand... bei über 50 Lehrkräften 24 Mitglieder. Er besteht zu je einem Viertel aus Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Zusammensetzung des Schulvorstands - der Schulleiterin/dem Schulleiter, der stellvertretenden Schulleiterin/ dem stellvertretenden Schulleiter sowie von der Schulleiterin/dem Schulleiter bestimmten Personen, die Leitungsaufgaben wahrnehmen - Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ( 53 Abs. 1 Satz 1) - Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler sowie - zu einem Zwölftel aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten - zu zwei Zwölfteln aus außerschulischen Vertreterinnen und Vertretern von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen. Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. außerschulische Bildungseinrichtungen 4 Elternvertreter 2 Schülerinnen und Schüler 6 Schulleitung 6 Lehrerinnen und Lehrer 6 Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach 32 Abs. 3 NSchG. (Auszug aus dem NSchG) Der Schulvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. 18

Ihre Ansprechpartner an der Heinrich-Büssing-Schule Berufsbildende Schulen Technik Braunschweig Schulleiter Herr Jürgen Beißner Raum 213 0531 470-7705 Stellvertretender Schulleiter Herr Rudolf Tost Raum 214 0531 470-7706 Koordinatoren Information, Beratung, Beschwerden Elektrotechnik Herr Jens Müller Raum 324b 0531 470-7712 Fahrzeugtechnik Herr Klaus Gerke Raum 615a 0531 470-7707 IT-Technik, Stundenplan Herr Ludger Mastall Raum 215 0531 470-7708 Metalltechnik Herr Dr. Michael Huck Raum 623b 0531 470-7709 Studienvorbereitende Herr Martin Dräger Raum 7108 0531 470-7710 Bildungsgänge Datenschutzbeauftragter Herr Clauspeter Anders Raum 625b 0531 470-7725 Gleichstellungsbeauftragte Frau Karin Langner Raum 7109 0531 470-7759 Stellvertretung Frau Jana Thiele Raum 316b 0531 470-7731 Personalverwaltung Frau Andrea Bergert Raum 623c 0531 470-7713 Sekretariat Information, Unfallmeldungen, Schülerbescheinigungen, BAföG, Fahrkartenanträge usw. Öffnungszeiten Mo.-Do.: 7:30 Uhr 15:30 Uhr, Fr.: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr Frau Carola Müller Raum 212 0531 470-7700 Frau Jacqueline Steinki Raum 212 0531 470-7701 Schulassistent Kopierer Herr Karl-Wilhelm Kahle Raum 615b 0531 470-7754 Schulbuchausleihe Frau Elke Schmidtke Raum 615b 0531 470-7788 Hausmeister Meldung von Mängeln am Gebäude und Inventar sowie Verschmutzungen, Erste Hilfe, Fundsachen Herr Richard Latka Loge Gebäude 2 0531 470-7715 Herr Andreas Kosch Loge Gebäude 7 0531 470-7718 SV-Beratung Herr Holger Klopschar Raum 7214 0531 470-7757 Meine Klassenlehrerin / Mein Klassenlehrer Name: dienstlich: 0531 470-77 privat: 19

Edgar Austen Pfarrer Raum: 338 Telefon: 470-7782 E-Mail: eausten@hbs-bs.de Schulseelsorge Als Pfarrer bin ich an der HBS im Religionsunterricht, in unterschiedlichen Projekten und in der Seelsorge sowie Beratung tätig. Als Mediator habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich besonders Elemente der wertschätzenden Kommunikation eignen, Konflikte und Probleme zu lösen. Die Gespräche sind offen für alle Menschen im Lebensraum Schule, unabhängig von Religion, Konfession und Weltanschauung. Im Mittelpunkt steht der / diejenige, der / die Rat sucht. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der seelsorgerlichen Verschwiegenheit. Adeline Venekamp Beratungslehrerin Raum: 315c Telefon: 470-7752 E-Mail: avenekamp@hbs-bs.de Beratung Ich bin Ansprechpartnerin - bei Schwierigkeiten in der Schule und privaten Problemen, für die ihr im Augenblick keine Lösung seht. - wenn ihr eine Entscheidungshilfe und eine Information bei der Wahl von schulischen Bildungsgängen benötigt. In vertraulichen Gesprächen versuche ich dann gemeinsam mit euch einen Lösungsweg zu entwickeln. 20

Peter Pardylla Schulsozialarbeiter / Mediator Raum: 313b Telefon: 0531 470-7727 E-Mail: ppardylla@hbs-bs.de Schulsozialarbeit / Mediation Ich unterstützte dich bei der Bewältigung aller schulbedingten Angelegenheiten oder Problemen. Dies geschieht in Einzelgesprächen auf freiwilliger Basis, natürlich vertraulich und in begleitender Art. Sprechzeiten: täglich (vor allem in der ersten Pause bzw. nach Absprache) Frank Thoenes Mediator Raum: 625b Telefon: 0531 470-7724 E-Mail: fthoenes@hbs-bs.de Mediation Die Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Mediator (Vermittler) zwischen zwei Konfliktparteien (Personen, Gruppen o. ä.) vermittelt. Dabei ist es wichtig, dass beide Seiten an einer gemeinsamen Lösung ihres Problems interessiert sind. Ich spreche mit den beiden Konfliktparteien über die Lösung ihres Problems. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet. In einem ruhigen Raum suchen wir nach Absprache (auch mit meinem Kollegen Peter Pardylla) nach Lösungen, mit denen ihr beide einverstanden seid. 21

Bildungsgänge Studien vorbereitende und weiter führende Bildungsgänge 1 Jahr 1 Jahr Allgem. Fachhochschulreife Klasse 12 Fachoberschule Technik Metalltechnik Elektrotechnik Informatik Klasse 11 Kl. 12: abgeschl. Berufsausbildung Kl. 11: RS-Abschl.+Praktikumsplatz Klasse 13 3. Jahr 2. Jahr Klasse 12 Allgemeine Hochschulreife Berufliches Gymnasium Gestaltungs- Informationstechnik und Medientechnik 1. Jahr Informationstechnik Metalltechnik Klasse 11 Mechatronik Erweiterter Sek.-I Abschluss Einjährige Berufsfachschulen R 1 Jahr -Berufl. Grundbildung in berufsbezogenen Schwerpunkten -Abschlüsse bis Erw. Sekundarabschluss I Berufsfachschule (Realschulabschluss) Metalltechnik, Elektrotechnik Realschulabschluss Berufsqualifizierende Berufsfachschule 1. Jahr Berufsabschluss/optional: Fachhochschulreife 2. Jahr Informationstechnische(r) Assistent(in) Realschulabschluss Berufsabschluss (Kammer)/Realschulabschluss/ Erweiterter Sekundarabschluss I Berufsschule 3,5. Jahr 3. Jahr 2. Jahr 1. Jahr Berufsschule im Dualen System Abschluss eines Ausbildungsvertrages Einjährige Berufsfachschulen H 1 Jahr Berufl. Grundbildung in berufsbezogenen Schwerpunkten Berufsfachschule (Hauptschulabschluss) Elektrotechnik - Fahrzeugtechnik - Metalltechnik Hauptschulabschluss Berufseinstiegsschule 1 Jahr Übergang BEK/Vorbereitung auf eine Berufsausbildung/Erwerbstätigkeit Berufsvorbereitungsjahr Abg. Sek-I-Bereich unter Abschlussklasse 1 Jahr Hauptschulabschluss Berufseinstiegsklasse -Besuch einer Abschlussklasse des Sek.-I -HS-Abschluss mit NotenØ Hauptfächer>3,5 -Abgang BVJ ohne Hauptschulabschluss 22 22

Informationen für alle Schülerinnen und Schüler ggf. auch für deren Erziehungsberechtigte A VERBOT DES MITBRINGENS VON WAFFEN, MU- NITION UND VERGLEICHBAREN GEGENSTÄNDEN SOWIE VON CHEMIKALIEN IN SCHULEN RdErl. d. MK v. 6.8.2014-36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410-1. Es wird untersagt, Waffen i.s. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führen besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen. 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des WaffG verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und 23 Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.b. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. 9. Dieser RdErl. tritt am 1.9.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft. B HAUSORDNUNG 1. Grundsätzlich ist auf dem Schulgelände und im Gebäude nur erlaubt, was niemanden behindert, belästigt oder gefährdet. Jeder haftet für den von ihm schuldhaft angerichteten Personen- und Sachschaden. 2. Für mitgebrachte Schul- und Wertsachen, Bekleidung und Fahrzeuge haftet die Schule nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Schadenersatz geleistet werden. Anträge werden im Geschäftszimmer aufgenommen. 3. Für Kraftwagen der Schülerinnen und Schüler stehen die Parkplätze P1 am Südtangentenabzweig Salzdahlumer Straße und P3 an der Golfplatzzufahrt zur Verfügung, Krafträder können auf dem Parkplatz P4 am Eingang zum Gebäude 7 abgestellt werden. Ebenfalls auf dem Parkplatz P4 befinden sich die Behindertenparkplätze. Für Fahrräder sind Abstellmöglichkeiten im Bereich des Haupteinganges vor-

handen. Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die diebstahlgerechte Sicherung Ihrer Fahrzeuge. 4. Während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder in den Pausenhallen auf. 5. Versicherungsschutz verlieren sie, wenn sie das Schulgelände aus privaten Gründen während des Unterrichtes und der Pausen verlassen. 6. Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sind verboten. 7. Die Anweisungen der Aufsicht führenden Personen sind zu beachten. 8. Papier oder sonstige Abfälle sind in die aufgestellten Behälter zu werfen. Alle Schüler sind aufgefordert, aktiv an der Sauberhaltung im inneren und äußeren Schulbereich mitzuwirken. 9. Jeder ist verpflichtet, Beschädigungen des Schulinventars zu vermeiden und mutwillige Zerstörungen zu verhindern. C PAUSENORDNUNG 1. UNTERRICHTS- UND PAUSENZEITEN 1. Block: 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr 1. Pause: 09:30 Uhr bis 09:50 Uhr 2. Block: 09:50 Uhr bis 11:20 Uhr 2. Pause: 11:20 Uhr bis 11:40 Uhr 3. Block: 11:40 Uhr bis 13:10 Uhr 3. Pause: 13:10 Uhr bis 13:30 Uhr 4. Block: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr 1. PAUSENBEGINN Alle Schüler verlassen die Unterrichtsräume und begeben sich in die Pausenhallen bzw. auf den Pausenhof. Zur Kontrolle verlässt die jeweils verantwortliche Lehrkraft als Letzter den Unterrichtsraum und verschließt die Tür. 2. PAUSENSCHLUSS Nach dem ersten Klingelzeichen zum Ende der Pause begeben sich die Schüler zurück in die Unterrichtsräume. 3. UNTERRICHTSBEGINN Die zuständige Lehrkraft öffnet rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn den Klassenraum. Mit dem Klingelzeichen beginnt der Unterricht. D MEDIENGELDER Auch im aktuellen Schuljahr müssen sich unsere Schülerinnen und Schüler an den nicht unerheblichen Kosten für Unterrichtskopien u.ä. beteiligen. Es gelten die folgenden Beträge für die Mediengelder, die in den ersten Wochen des Schuljahres von den Klassenlehrerinnen und lehrern eingesammelt werden: Teilzeitberufsschule: 20 für 3 3 ½ jährige, 15 für 2-jährige Ausbildungsberufe Vollzeitschulen: 15 pro Schuljahr Klasse 11 FOS: 5 pro Schuljahr E SCHULPFLICHT (Auszug aus dem Nds. Schulgesetz i. d. F. vom 17.07.2006) 58 Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. 63 (1) Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungsoder Arbeitsstätte hat, ist nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zum Schulbesuch verpflichtet. Entgegenstehende völkerrechtliche Bestimmungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt. 65 (1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. (2) Die Schulbehörde kann vor Ablauf der Schulpflicht feststellen, dass die bisherige Ausbildung von Schulpflichtigen im Sekundarbereich II einen weiteren Schulbesuch entbehrlich macht. Mit der Feststellung endet die Schulpflicht. (3) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen. 71 (1) Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht, an den sonstigen Veranstaltungen der Schule und an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege regelmäßig teilnehmen und die ihnen obliegenden Pflichten erfüllen; sie haben sie dafür zweckentsprechend auszustatten. (2) Ausbildende und ihre Beauftragte haben 1. den Auszubildenden die zur Erfüllung der schulischen Pflichten, zur Teilnahme an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege sowie zur Mitarbeit in Konferenzen, in deren Ausschüssen und in der Schülervertretung erforderliche Zeit zu gewäh- 24

ren und 2. die Auszubildenden zur Erfüllung der Schulpflicht anzuhalten. F Verfahrensweise bei ABWESENHEITEN von Schülerinnen und Schülern in Vollzeitschulformen 1. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht fern, so hat sie/er sich vor Unterrichtsbeginn bei der Schule im Sekretariat abzumelden. 2. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht fern, so muss sie/er eine Entschuldigung der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer innerhalb von 3 Schultagen vorlegen. 3. Ist der Grund des Fehlens eine mehrtätige Krankheit, so muss spätestens am 3. Tage des Fehlens der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer (entweder direkt oder über das Sekretariat) eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung vorliegen. 4. Treten gehäuft einzelne Fehltage auf, kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer verlangen, dass für jeden Fehltag eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Treten weiter gehäufte unentschuldigte Fehlzeiten auf, ist mit Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen zu rechnen. 5. Bei Versäumnis einer Leistungskontrolle ist eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung vorzulegen (vgl. Punkt 6). 6. Bei unentschuldigtem Versäumnis einer Leistungskontrolle wird diese grundsätzlich mit der Note ungenügend benotet. 7. Wird jedoch spätestens nach drei Tagen eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung der betroffenen Lehrkraft vorgelegt, hat die Schülerin/ der Schüler das Recht auf einen Nachschreibtermin. Diesen jedoch muss sie/er selber bei der Lehrkraft vereinbaren. G VERFAHRENSWEISE bei ABWESENHEITEN von Schülerinnen und Schülern in der TEILZEITBERUFSSCHULE 1. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht fern, so hat sie/er sich vor Unterrichtsbeginn bei der Schule im Sekretariat abzumelden. 2. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht fern, so muss sie/er eine Entschuldigung, die auch vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben wurde, der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer zeitnah vorlegen. 3. Treten gehäuft einzelne Fehltage auf, kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer verlangen, dass für jeden Fehltag eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Treten weiter gehäufte unentschuldigte Fehlzeiten auf, ist mit Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen zu rechnen. 4. Bei unentschuldigtem Versäumnis einer Leistungskontrolle wird diese grundsätzlich mit der Note ungenügend benotet. H BEURLAUBUNGEN VOM UNTERRICHT Beurlaubungen vom Unterricht, vorzeitige Entlassungen aus dem Unterricht wegen ungünstiger Verkehrsbedingungen und Befreiungen vom Sportunterricht bedürfen der vorhergehenden Entscheidung des Schulleiters. Entsprechende Anträge sind über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer zu stellen. I NUTZERORDNUNG für RECHNERRÄUME Das Computernetzwerk ist Eigentum der Heinrich- Büssing-Schule und steht den Schülern im Rahmen ihrer Schulausbildung ausschließlich für schulische Zwecke zur Verfügung. In den Computerräumen befinden sich kostspielige Geräte und Programme. Der optimale Zustand der Arbeitsplätze ist nur gewährleistet, wenn alle Nutzer mit dem Inventar rücksichtsvoll umgehen und Ordnung halten. 1 Nutzungsberechtigung Nutzungsberechtigt sind alle Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer der Heinrich-Büssing- Schule sowie alle anderen Angehörigen der Schule. In der Regel erfolgt die Nutzung im Rahmen der Unterrichtsdurchführung unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers. Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. die von der Schulleitung beauftragten Systembetreuer. Die Nutzung der Computeranlagen ist nur demjenigen gestattet, der die jeweils gültige Benutzerordnung anerkennt und dies durch Unterschrift bestätigt. Über Änderungen dieser Nutzerordnung muss sich der Nutzer selbst informieren. Die jeweils gültige Fassung ist im Intranet der Schule verfügbar. 2 Verhalten im Computerraum a. Das Einnehmen von Speisen und Getränken am Computerarbeitsplatz ist nicht gestattet. b. Festgestellte Mängel an den Arbeitsstationen und Systemstörungen sind der Lehrkraft unverzüglich zu melden. Nichtgemeldete Mängel, die am Ende der Nutzung auftreten, gehen zu Lasten des Nutzers. c. Die Bedienung der Hard- und Software hat wie 25

im Unterricht erlernt zu erfolgen. d. Die Aufsicht führenden Personen dürfen jederzeit mitgebrachte Datenträger überprüfen und bei groben Verstößen gegen Nutzerordnung (z.b. Produktpiraterie) einziehen. e. Vor dem Verlassen des Raums sind die Geräte und der Arbeitsplatz ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen. Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Schule in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in jedweder Weise Schaden zuzufügen. Die Nutzer sind für den Inhalt ihrer E-Mails selbst verantwortlich. k. Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Auswahl unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht inhaltlich bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss dieser den Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Schule ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. l. Um Verstöße gegen die Benutzerordnung feststellen zu können, wird der Datenverkehr protokolliert. Bei begründetem Verdacht wird auf das Protokoll zurückgegriffen. m. Im Rahmen der Aufsichtspflicht kann sich die Aufsichtsperson Bildschirminhalte der Arbeitsplatzcomputer mit Hilfe geeigneter Programme auf dem Lehrer-PC anzeigen lassen. n. Dem Nutzer steht zur Speicherung seiner Daten ein serverbasiertes Verzeichnis zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen haben unterrichtende Lehrer und die Netzwerk-Administration das Recht, auch diese persönlichen Dokumente zu kontrollieren und zu löschen. o. Schülerinnen und Schülern wird am Anfang des Bildungsganges ein Druckkontingent zugewiesen. Die Aufstockung dieses Kontingents ist beim Schulassistenten möglich. 3 Benutzung des Schulnetzes a. Der Computer-Zugang hat ausschließlich mit der persönlichen Benutzerkennung und dem persönlichen Passwort zu erfolgen. b. Die Benutzerkennung setzt sich aus dem Nachnamen und den ersten drei Buchstaben des Vornamens, getrennt durch einen Dezimalpunkt zusammen. Zum Beispiel lautet die Benutzerkennung zu Klaus- Martin Bönnig boennig.kla c. Die Zugangsberechtigung gilt maximal bis zum Ende des Bildungsganges. Danach werden alle persönlichen Daten gelöscht. d. Die Zugangsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf das persönliche Kennwort (Passwort) keiner anderen Person mitgeteilt oder anderen zugänglich gemacht werden. e. Kennwörter müssen aus mindestens 6 Zeichen bestehen und Zahlen, Klein- und Großbuchstaben enthalten. Muss das Kennwort von den Mitgliedern der Administrator-Gruppe zurückgesetzt werden, ist das mit einer Gebühr von 1.- verbunden, die der Benutzer zu tragen hat. f. Software (z.b. Plug-Ins) darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Aufsicht führenden Personen installiert werden. g. Die Systemkonfigurationen inklusive Internetoptionen dürfen nicht verändert werden. Insbesondere sind Änderungen von Sicherheitsberechtigungen streng untersagt. 4 Urheberrecht, Datenschutz und Datensicherheit h. Die Manipulation eines Schulsystems z. B. durch das Erstellen, Ausführen oder Herunterladen jeglicher nicht dem Unterricht dienender Software ist tenden Bestimmungen des Datenschutzes und des a. Jeder Nutzer verpflichtet sich, die jeweils gel- untersagt. Arbeiten zur Beseitigung solcher Manipulationen von den Computersystemen werden b. Die Weiterverbreitung von im Intranet zur Verfü- Urheberrechtes einzuhalten. mit einer pauschalen Gebühr von 15 berechnet, gung gestellten Dateien und personenbezogenen die von dem verursachenden Nutzer zu tragen ist. Daten ist nicht zulässig. i. Das Internet darf nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Publikatifügung stehende Software ist für die Heinrich-Büs- c. Die auf den Arbeitsstationen und im Netz zur Veronsrechte sind zu respektieren. sing-schule lizenziert und darf nicht kopiert werden. Davon ausgenommen ist Software, die nicht j. Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter der Adresse der Schule. Jede lizenziert werden muss (Freeware, GPL usw.) und versandte Information kann deshalb durch die den Schülern zur Verfügung gestellt wird. 26

d. Die Heinrich-Büssing-Schule ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. e. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht. f. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt damit einer Veröffentlichung gleich. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Heinrich-Büssing-Schule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. g. Mit dem Erwerb einer Nutzungsberechtigung für das Internet erklärt der Nutzer, dass er in der Bundesrepublik Deutschland illegale Informationen weder aufrufen, herunterladen, weiterverbreiten noch speichern oder selbst anbieten wird. Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt. 5 Verstöße gegen die Benutzerordnung Verstöße gegen die Benutzerordnung können den zeitlichen Entzug der Nutzungsberechtigung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Sollten durch die missbräuchliche Nutzung des Schulnetzes der Heinrich-Büssing-Schule zusätzliche Kosten entstanden sein, so kann der Verursacher zu deren Begleichung herangezogen werden. I VERWENDUNG VON Personenabbildungen von Schülerinnen und Schülern zu VERWALTUNGSZWECKEN Die Heinrich-Büssing-Schule Braunschweig beabsichtigt, Personenabbildungen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der Jahrgangsstufe in einen passwortgeschützten Bereich des Intranet der Schule, das lediglich über die schulinternen Rechner zugänglich ist, einzustellen. Personenabbildungen in diesem Sinn sind Fotos, die Schülerinnen und Schüler individuell erkennbar abbilden. Zugänglich sind die Fotos ausschließlich in der Klassenübersicht für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Klasse. Diese Fotos werden nach der Ausschulung gelöscht. und Bilddaten fremder Personen, die im Intranet verfügbar sind, nicht zulässig. K Nutzung von Handy, SMARTPHONE und Tablet-PC im Unterricht Moderne Kommunikationsmedien, wie Handy, Smartphone und Tablet- PC, gehören zum Alltag. Gerade deshalb ist ein verantwortlicher und sorgsamer Umgang mit diesen Technologien geboten. Insbesondere sind die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu achten. Smartphone, Tablet- PCs und andere von den Schülern mitgebrachte Medien sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich auszuschalten / oder stumm zu schalten und in Taschen zu verwahren. Dadurch werden Störungen des Unterrichts vermieden. Schüler und Schülerinnen können in dringenden Fällen immer über das Sekretariat erreicht werden. Das Fotografieren und Filmen anderer Personen sowie schulischer Einrichtungen, aber auch Tonaufnahmen sind verboten bzw. nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gefilmten/ Aufgenommenen bzw. der Schulleitung / oder Lehrkraft erlaubt. Bei Veröffentlichungen von Texten, Bildern und Tonaufnahmen im Internet sind die Urheberrechte und die Persönlichkeitsrechte anderer zu wahren. Daher dürfen keine verunglimpfenden, beleidigenden oder erniedrigenden Inhalte auf Homepages, in Foren oder Chats eingestellt werden. Handy, Smartphone und Tablet- PC dürfen im Unterricht nur auf Weisung der Lehrkraft benutzt werden. Bei Missbrauch können seitens der Schule Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen veranlasst werden. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Grundsätzlich ist die Verbreitung von personenbezogenen Daten 27