Thema Gemeinde Odenthal Grundhafte Straßenerneuerung der St.-Engelbert-Straße im Ortsteil Voiswinkel Vorstellung der Maßnahme Referent: Dr.-Ing. Onat Eren Dipl.-Ing. Peter Konz
Gegenstand der Planungsmaßnahme Ausbau der St.-Engelbert-Straße im Bereich zwischen Heidberger Straße und L270, Odenthaler Straße Ausbaustrecke: ca. 700 m Grundschule Kirche & Kindergarten
Lage im Stadtgebiet und Funktion Lage im Verkehrsnetz/ Verkehrsbelastungen: St.-Engelbert-Str. : - Haupterschließungsstraße (Klassifizierung gem. Richtlinien) mit Verbindungsund Erschließungsfunktion für den Ortsteil Voiswinkel - ca. 5.500 Kfz/d DTV (durchschnittliche tägl. Verkehrsstärke) St.-Engelbert-Str. - ca. 4.000 Kfz/d DTV Nußbaumer Weg - ca. 2.800 Kfz/d DTV Heidberger Straße
Charakteristik im Bestand Der Ausbaubereich ist durch beidseitige Bebauung geprägt Mind. Breite zwischen Bebauung bzw. Grundstücksgrenzen 7,50 m Vielzahl von Zufahrten und Eingängen Längsneigung ca. 1-2 % (an der L270 bis 6,3 %!) Abschnittsweise 30 km/h Begrenzung
Straßenzustand (April 2016) Der Zustand ist gekennzeichnet von zahlreichen: Flickstellen Netz- und Einzelrisse Verdrückungen und Absackungen Fahrbahnausbrüche Das Schadensbild kennzeichnet einen für die vorh. Verkehrsbelastung unzureichenden Untergrund bzw. Fahrbahnaufbau.
Straßenbauliche Beschreibung - Fahrbahnbreite 5,50 m, im westl. Abschnitt bis 6,50 m (jedoch kein Gehweg auf der Südseite) - Durchgehender Gehweg nur auf der Nordseite der Straße mit max. 1,50 m - 2,00 m Breite vorhanden - Abschnittsweise kein ausgewiesener oder nur unbefestigter Gehweg auf der Südseite der Straße
Vorbereitung des Verkehrskonzeptes - Durchführung von Verkehrszählungen an 5 signifikanten Stellen am 26.9.2015 (8:00-10:00 Uhr und 16:00-19:00 Uhr) sowie am 28.9.2015 (7:00-9:00 und 16:00-19:00Uhr) zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsbelastung in den einzelnen Straßenabschnitten und zur Erfassung des ruhenden Verkehrs (parkende FZ) - Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen: Fahrbahnverbreiterung (Begegnung LKW/LKW) Tempo 30-er Zone im gesamten Planungsgebiet Eine Kreisverkehrsanlage am Geschwister-Scholl-Weg bzw. Neubaugebietsanbindung Sichere Führung der Fußgänger mit durchgehend 2,0 m breitem Gehweg auf der Nordseite der St.Engelbert-Straße Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens aus dem Neubaugebiet mit ca. 250Kfz/24h Generelles Parkverbot auf der St.-Engelbert-Straße Berücksichtigung des Parkplatzbedarfes durch Parkmöglichkeiten entlang der Straße (Längsparker, Parktaschen) Wechselseitige Anordnung von Parkplätzen mit ausreichenden Aufstelllängen und Ausweichsbereichen Planung von Querungshilfen wg. Schule, Kindergarten, Kirche etc. Durchfahrtsverbot auf dem Nußbaumer Weg (30 % reiner Durchgangsverkehr!!!)
Verkehrskonzept, Variantenbeschreibung Allgemeines zu den entwickelten Varianten: Fahrbahnbreite: 5,90 m Gehwegbreite: 2,0 m (Nordseite) bzw. 0,5 m bis 1,5 m (Südseite) Tempo 30-er Zone Querungshilfen Längsparken auf markierten Straßenflächen Variante 1: Zweirichtungsverkehr (wie zurzeit) Kreisverkehrsanlage am Geschwister-Scholl-Weg inkl. Anbindung des geplanten Neubaugebietes Bushaltestellen, wie bisher jedoch auf Höhe der Schule auch auf der Südseite mit einem Busbucht auszubilden Generelles Parkverbot wg. fehlender Ersatzflächen außerhalb markierter Straßenflächen Variante 2: Einrichtungsverkehr auf der St.-Engelbert-Str. zw. Mutzbroicher und Odenthaler Str. (L270) sowie in der Mutzbroicher Str. in Richtung St.-Engelbert-Straße (in entgegengesetzte Ri. ist das Einbiegen in die L270 wg. der Anfahrsicht ungünstiger) Bushaltestelle an der Schule (Nordseite) westlich der Mutzbroicher-Str., südseitige Haltestelle als Busbucht Umwege für Radfahrer, Kleingewerbe im östl. Abschnitt St.-Engelbert-Str. etc.) Variante 3: Durchfahrtverbot auf dem Nußbaumer Weg (zw. Bergisch Gladbach und Einmündung Im Schwarzbroich ) Planungsparameter/Variantenbeschreibung analog Variante 1
Variante 1, Lageplanübersicht Kurzbeschreibung: Fahrbahnbreite: 5,90 m (mögl. Begegnungsfall: LKW / LKW) Kleingewerbe Gehwegbreite: - Nordseite 2,00 m - Südseite 0,50 m - 2,00 m Tempo-30-Zone (Vorfahrtsregelung: rechts vor links) Minikreisverkehrsplatz (Geschwister-Scholl-Weg) Drei Querungshilfen Schule Kirche Kindergarten Geregeltes Parken: markierte Stellflächen im Fahrbahnbereich
Variante 1, Bereich Nußbaumer Weg Fahrbahn (asphaltiert) b = 5,90 m Nördl. Gehweg (gepflastert) b = 2,00 m Südl. Randzone (gepflastert) b = 0,50 m 4 Stellflächen im Seitenbereich (gepflastert) 6 Stellflächen im Fahrbahnbereich (markiert / wechselseitig) Aufpflasterung Nußbaumer Weg (Geschwindigkeitsdämpfung, da gem. Straßenverkehrsbehörde keine abknickende Vorfahrt in der Tempo 30-er Zone möglich)
Variante 1, Bereich Grundschule Fahrbahn (gepflastert) b = 5,90 m Nördl. Gehweg (gepflastert) b = 2,00 m Südl. Gehweg (gepflastert) b = 1,50 m Bushaltebuchten beidseitig Querungshilfe (Mittelinsel) Radfahrerführung (Mutzbroicher Str.)
Variante 1, Kreiselbereich gepl. Neubaugebiet Minikreisverkehrsplatz D = 18 m Mittelinsel (gepflastert / überfahrbar) Querungshilfe (Mittelinsel) Zufahrt zum gepl. Neubaugebiet 3 Stellflächen im Fahrbahnbereich (markiert / wechselseitig)
Variante 1, Bereich Kirchweg Fahrbahn (asphaltiert) b = 5,90 m Nördl. Gehweg (gepflastert) b = 2,00 m Südl. Gehweg (gepflastert) b = 1,50 m Bushaltestellen auf der Fahrbahn (beidseitig) Querungshilfe (Fahrbahneinengung) Einmündungsbereich L270
Variante 2 (Einrichtungsfahrbahn) Reduzierung des Verkehrs auf der St.Engelbert-Straße (nur zwischen Mutzbroicher Str. und Odenthaler Str.) Deutliche Verkehrszunahme in der Mutzbroicher Str. (ggf. zusätzlicher Lärmschutz erforderlich) Verlängerung der Fahrtstrecke bis zu 1,6km (für Radfahrer zu lang, wirtschaftliche Gefahr für Kleingewerbe) Zunahme der Fahrgeschwindigkeiten (kein Gegenverkehr) Kleingewerbe
Variante 2 (Einrichtungsfahrbahn) Gemäß Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde stellt die Einbahnstraßenregelung einen erheblichen Eingriff in die bestehende Verkehrsregelung dar, dem ohne eine schwerwiegende Begründung nicht zugestimmt werden kann. Kleingewerbe Gemäß Stellungnahme der Polizeibehörde ist die Sankt-Engelbert-Straße hinsichtlich der Unfallzahlen in den letzten Jahren unauffällig. Eine Änderung der Verkehrsregelung erscheint daher auch aus Sicht der Polizeibehörde nicht sinnvoll.
Variante 2 (westlicher Abschnitt) Nördl. Bushaltebucht muss verschoben werden
Variante 2 (östlicher Abschnitt) Minikreisverkehrsplatz entfällt Mehr Stellflächen im Fahrbahnbereich möglich (Parkstreifen*) Nördl. Bushaltestelle muss auf die Odenthaler Straße (L 270) verlagert werden * Schematische Darstellung / Lage von vorh. Zufahrten nicht berücksichtigt)
Ausbauquerschnitt Fahrbahn (Asphalt) b = 5,90 m Begegnungsfall: LKW / LKW < 40 km/h Dachgefälle mit Entwässerungsrinnen b = 0,30 m (beidseitig) Nördl. Gehweg (Pflaster) b = 2,00 m Südl. Gehweg / Randzone (Pflaster) b = 0,50 m 1,50 m Abgrenzung Fahrbahn / Gehweg mit Hochbordsteinen (Rundbordsteinen an Einfahrten) Abgrenzung Gehweg / Grundstücke mit Tiefbordsteinen
Variante 3 (Abbindung Nußbaumer Weg) Kurzbeschreibung: Planerische Gestaltung wie Variante 1 Ab Im Schwarzbroich Sperrung des Verkehrs auf dem Nußbaumer Weg bis Bergisch Gladbach Verkehrsminderung von etwa 30 % auf der St.-Engelbert-Straße (reiner Durchgangsverkehr) Zustimmungsbedarf durch die Stadt Bergisch Gladbach! Nach Auffassung der Str.Verkehrsbehörde ist durch die Wegsperrung mit Überlastung der Kreisverkehrsanlage in Odenthal zu rechnen!
Vorzugsvariante (Zusammenfassung) Wahl der Vorzugsvariante Nach Auswertung aller Vor- und Nachteile der Varianten wird die Variante 1 bevorzugt. Die planerische, straßenbauliche Parameter werden im folgenden zusammengefasst: Straßenkategorie Haupterschließungsstraße mit nahräumiger Verbindungsfunktion (gem. Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen) Belastungsklasse Bk 1,0 (nach RSTO 12) bis 1 Mio. 10-t-Achsübergänge in 30 Jahren Ausbauprinzip Trennprinzip, hohes Sicherheitsniveau für Fußgänger im beengten Verkehrsraum Entwässerung Fahrbahn mit Dachprofil und beidseitiger Entwässerungsrinne, Regelquerneigung 2,5 %, Gehwege mit einseitigem / wechselndem Quergefälle (Grundstückszufahrten & Hauseingänge) Parken Wechselseitig auf Fahrbahn markierte Stellflächen (geregeltes Parken) Längsneigung (Straßengradiente) Berücksichtigung der vorh. Zugänge/Zufahrten als Zwangspunkte, Mögliche geringfügige Änderungen zum bestehenden Oberfächenniveau durch Gradientenoptimierung Längsneigung ca. 2 % (max. 6,3 % Einmündungsbereich L270)
Vorzugsvariante 1 (Zusammenfassung) Regelbauweise: - Fahrbahn mit Asphalt- bzw. Pflasterdecke (Grundschule) Mindestbreite 5,90 m, Entwässerungsrinnen mit Betonrinnenplatten beidseitig je 0,30 m - Gehweg auf der Südseite, Betonsteinpflaster, Breite zw. 0,50 (Randzone) bis 1,5 m, Abgrenzung durch Hoch- bzw. Rundborde - Gehweg auf der Nordseite Betonsteinpflaster, Breite 2,00 m (durchgängig), Abgrenzung durch Hoch- bzw. Rundborde Sonderbauweise: - Einengung der Fahrbahn als Aufmerksamkeitsfeld bzw. geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme im Kreuzungsbereich Kirchweg - Fußgängerquerungshilfen im Bereich der Bushaltebuchten (Grundschule) sowie auf dem westlichen Ast des Minikreisverkehrsplatzes Verkehrsregelnde Maßnahmen: - vorh. 30-er Geschwindigkeitsbeschränkung wird geändert in Tempo-30-Zone für das gesamte Gebiet mit zusätzlichen Markierungen (Piktogrammen) auf der Fahrbahn Geschätzte Baukosten: - ca. 1,30 Mio. (brutto), (reine Straßenbaukosten, ohne Planung, Grunderwerb usw.) Bauzeit: - ca. 8 Monate / 2018
Ende vielen Dank...... noch Fragen?