AGB. snowflake Hosting. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Luzern 14.11.2013 Version 1.3

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Transkript:

AGB snowflake Hosting Allgemeine Geschäftsbedingungen Luzern 14.11.2013 Version 1.3

Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand...3 2 Beginn, Dauer und Beendigung...4 2.1 Beginn...4 2.2 Dauer...4 2.3 Beendigung...4 3 Pflichten des Kunden...5 3.1 Nutzung des Dienstes...5 3.2 Sicherheit / Missbräuche...5 3.3 Nachrichtenangebote / Missbräuche...5 3.4 Einschränkungen/Mehrkosten...6 3.5 Datenverkehr / Fair Use Policy...6 3.6 Meldepflicht...6 3.7 Datenschutz...7 4 Folgen bei Missbrauch und Sperre des Dienstes...8 5 Pflichten der snowflake productions GmbH...9 5.1 Pflichten...9 5.2 Arbeitszeiten...9 6 Haftung... 10 7 Gebühren und Zahlungsbedingungen...11 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand...12 9 Schlussbestimmungen...13 Seite 2/13

1 Vertragsgegenstand Integrierender Bestandteil dieses Vertrages über Internet-Hosting-Dienstleistungen ist die aktuelle Preis-/Leistungsübersicht der snowflake productions GmbH. 1 Vertragsgegenstand Seite 3/13

2 Beginn, Dauer und Beendigung 2.1 Beginn Der Dienstleistungsvertrag beginnt mit dem Erhalt der Benutzerangaben oder der Bezahlung der ersten Rechnung. snowflake productions GmbH betrachtet die Dienstleistungsbedingungen als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen Widerspruch erhebt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Kunde keine Rechte gegenüber snowflake productions GmbH ableiten. 2.2 Dauer Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. 2.3 Beendigung Der Vertrag kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Bereits gemachte Zahlungen über die Kündigungsfrist hinaus, werden rückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde snowflake productions GmbH sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten (inkl. der Gebühr für die vereinbarte Mindestvertragsdauer). Aus wichtigem Grund kann snowflake productions GmbH den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Insbesondere wenn die Dienstleistung von snowflake productions GmbH oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts- oder zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen der snowflake productions GmbH oder Dritten missachtet werden. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn die Gebühren trotz Mahnung nicht innert angemessener Nachfrist bezahlt werden. 2 Beginn, Dauer und Beendigung Seite 4/13

3 Pflichten des Kunden 3.1 Nutzung des Dienstes Der Kunde hat kein Recht, die Nutzung der von snowflake productions GmbH zur Verfügung gestellten Dienste an Dritte weiterzugeben. 3.2 Sicherheit / Missbräuche Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Vorkehrungen für die Sicherung seiner Einrichtungen und Daten gegen den unbefugten Gebrauch und Zugang durch Dritte zu treffen. Insbesondere hat er Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubtem Eingriff in fremde Systeme und der Verbreitung von Viren zu ergreifen. Der Kunde ist verantwortlich für den Inhalt der Nachrichten, die er über die vereinbarten Dienste übermittelt oder bearbeitet. Er ist auch für die erlaubte oder unerlaubte Benutzung seines Internet-Anschlusses durch Dritte verantwortlich. Für Schäden und Verdienstausfälle, die durch den eigenen Gebrauch oder durch den Missbrauch von Dritten entstehen, haftet der Kunde selbst. 3.3 Nachrichtenangebote / Missbräuche Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmässigkeit der von ihm verbreiteten und abrufbaren Nachrichten (optische Informationen in Text- bzw. Bildform und akustische Informationen) und Dienstleistungen sowie der über seinen Anschluss durchgeführten Operationen und Transaktionen. Der Kunde verpflichtet sich für die Einhaltung der massgeblichen Bestimmungen namentlich des Strafrechtes, des Datenschutzes, des Fernmelderechtes und des Immaterialgüterrechts zu sorgen. Insbesondere dürfen die folgenden rechtswidrigen Nachrichteninhalte nicht über den Anschluss des Kunden verbreitet bzw. vom Anschluss des Kunden abrufbar sein oder auf dem Server von snowflake productions GmbH abgelegt werden: Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) Pornographische Schriften, Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 und 3 StGB. Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit im Sinne von Art. 261 StGB Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 bis StGB 3 Pflichten des Kunden Seite 5/13

Anleitungen oder Anstiftungen zu strafbarem Verhalten oder dessen anderweitige Förderung Unerlaubte Glücksspiele (speziell im Sinne des Lotteriegesetzes) Urheberrechtlich geschützte Werke der Literatur und Kunst im Sinne von Art. 2 URG Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte für ausübende Künstler (Art. 33 URG), Hersteller von Ton- und Tonbildträgern (Art. 35 URG) und Sendeunternehmen (Art. 36 URG). 3.4 Einschränkungen/Mehrkosten Zusatzkostenpflichtig sind folgende Angebote: Betrieb eines Banner-, Counter- oder Ad-Servers, Betrieb von IRC-, Eggdrop oder Chat-Servern, Freemail-Services, professionelle Suchmaschinendienste, MP3- oder Musikdownloads, reine Downloadsites. 3.5 Datenverkehr / Fair Use Policy Grundsätzlich gilt bei allen Hostings ein unbeschränkter Datenverkehr. snowflake behält sich das Recht vor, bei einem über Gebühr beanspruchten Traffic, den Datenverkehr, nach schriftlicher Vorwarnung an den Kunden, einzuschränken, oder zu verrechnen. Dabei wird nach über Gebühr produziertem Traffic zu den aktuellen Preisen pro GB abgerechnet. Als über Gebühren beanspruchter Datenverkehr wird die Datenmenge bezeichnet, die mehr als doppelt so gross ist, wie die durchschnittliche Datenmenge anderer Kunden mit einem vergleichbaren Hostingpaket. 3.6 Meldepflicht Der Kunde verpflichtet sich, die snowflake productions GmbH sofort zu orientieren über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie bei Verdacht auf Missbrauch der Dienstleistungen, um eventuelle Massnahmen (z. B. Passwortänderungen, etc.) zu veranlassen. Der Kunde wird darüber hinaus angehalten, die ihm zur Kenntnis gelangenden rechtswidrigen Nachrichtenangebote und andere rechts- und vertragswidrige Verwendungen von Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z. B. Hacker) zu melden, damit, soweit wie möglich, die notwendigen Massnahmen ergriffen werden können. 3 Pflichten des Kunden Seite 6/13

3.7 Datenschutz Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die snowflake productions GmbH Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogene Dritte, sofern dies zur Erbringung der Dienstleistung notwendig ist, an Dritte weitergeben kann. 3 Pflichten des Kunden Seite 7/13

4 Folgen bei Missbrauch und Sperre des Dienstes Bei Verletzung der unter Ziffer 3 genannten Verpflichtung des Kunden kann die snowflake productions GmbH entschädigungslos und ohne Schadenersatzpflicht per sofort und ohne Ankündigung entweder den Zugang zu den Dienstleistungen sperren, bis die entsprechende Bestimmungen wieder eingehalten werden, oder diesen Vertrag einseitig auflösen. Bereits bezahlte Entgelte für die Vertragsdienstleistungen verfallen dann zu Gunsten von snowflake productions GmbH. Darüber hinaus wird der Kunde gegenüber snowflake productions GmbH für den durch Verletzung von Ziffer 3 dieses Vertrages entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Wenn eine staatliche Behörde ein Verfahren in Bezug auf die beim Kunden abrufbaren oder verbreiteten Inhalte eröffnet, kann snowflake productions GmbH ebenfalls den Zugang zu den Dienstleistungen bis zum Entscheid entschädigungslos und ohne Schadenersatzpflicht blockieren. 4 Folgen bei Missbrauch und Sperre des Dienstes Seite 8/13

5 Pflichten der snowflake productions GmbH 5.1 Pflichten Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen zur Verfügung. Die gewährte Uptime der Server beträgt 99.9%. Es werden täglich Datensicherungen aller Daten auf ein Backupsystem in einem anderen Rechenzentrum erstellt. Die Daten werden 30 Tage rückwirkend aufbewahrt und danach wieder überspielt. Vorbehalten sind anders lautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führt. Die snowflake productions GmbH erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss aktuellem Stand der Technik. Die snowflake productions GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistung. Bei Störungen im Bezug und Nutzung der Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er die snowflake productions GmbH über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen (z. B. Wartungsarbeiten der Leitungsanbieter, etc.) gelten nicht als Störung. Ebenso sind Unterbrechungen ausgenommen, die nicht im Einflussbereich von der snowflake productions GmbH stehen, wie Unterbrechungen von Mietleitungen der Telekommunikationsbetriebe (z. B. Swisscom) oder Störungen infolge höherer Gewalt. Die snowflake productions GmbH ist bemüht, Unterbrüche im Zusammenhang mit System-Wartungen und -Pflege kurz zu halten und wenn immer möglich, in die verkehrsarme Zeit zu legen. Der Kunde kann aufgrund solcher Unterbrüche keinerlei Ansprüche gegenüber der snowflake productions GmbH geltend machen. Die snowflake productions GmbH kann zur Vertragserfüllung Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen. 5.2 Arbeitszeiten Die snowflake productions GmbH verpflichtet sich nur innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistung in Angriff zu nehmen bzw. auszuführen. Als übliche Arbeitszeit gelten die Wochentage Montag bis Freitag, 8:30 12:00 Uhr und 13:30 17:30 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und zürcherischen Feiertagen sowie der Zeit vom 24. Dezember bis 2. Januar. Die snowflake productions GmbH wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung der Dienstleistungsqualität treffen, verpflichtet sich jedoch vertraglich nicht dazu. 5 Pflichten der snowflake productions GmbH Seite 9/13

6 Haftung Soweit gesetzlich zulässig, schliesst snowflake productions GmbH jede Haftung aus für allfällige Schäden oder direkte und indirekte Folgeschäden, es sei denn, es könne der snowflake productions GmbH grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht nachgewiesen werden. Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei snowflake productions GmbH oder Dritten durch seine Benutzung der snowflake-dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. snowflake productions GmbH übernimmt keine Verantwortung und Haftung für den über das Internet vermittelten Inhalt sowie für Schäden und Verdienst- / Umsatzausfälle, die durch den Gebrauch der Internet-Dienstleistungen oder durch den Zugang von Dritten entstehen. Ebenso haftet snowflake productions GmbH nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird (z. B. Umstände, die von den Telekommunikations-Betrieben verantwortet werden). Die snowflake productions GmbH hält sich in allen Fällen vor, Schadenersatz gegenüber Benutzern geltend zu machen bei Delikten wie z. B. Datenkriminalität, Datenmissbrauch und sogenannten Hacking Angriffen. 6 Haftung Seite 10/13

7 Gebühren und Zahlungsbedingungen Die Höhe der Gebühren richtet sich jeweils nach den aktuellen Preislisten. snowflake productions GmbH ist berechtigt, die Gebühren jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende der Verrechnungsperiode anzupassen. Gebührenreduktionen oder Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes kann snowflake productions GmbH auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Ende Monat in Kraft setzen. Die Mehrwertsteuer ist in den Gebühren nicht eingerechnet. Steuersatzänderungen können ohne Vorankündigung ab Inkrafttreten verrechnet werden. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten und müssen spätestens bis am ersten Tag der jeweiligen Verrechnungsperiode bezahlt sein. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so hat snowflake productions GmbH neben dem Anspruch auf Verzugszins das Recht, die Dienstleistung bis zur Begleichung der geschuldeten Zahlungen einzustellen bzw. zu reduzieren. Der Kunde hat nur Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Dienstleistung in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden während den normalen Arbeitszeiten nicht zur Verfügung steht und snowflake productions GmbH dafür verantwortlich ist. Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Kunden. Die Rückforderungsansprüche erlöschen, wenn der mindestens 10 Stunden dauernde Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Kalendermonats schriftlich bei snowflake productions GmbH gerügt und die Rückforderung der Gebühren geltend gemacht worden sind. 7 Gebühren und Zahlungsbedingungen Seite 11/13

8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Es gilt das schweizerische Recht. Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart. Es ist snowflake productions GmbH jedoch freigestellt, den Kunden auch an seinem Domizil zu belangen. 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Seite 12/13

9 Schlussbestimmungen Mitteilungen des Kunden gelten als rechtsgültig erfolgt, wenn sie jeweils an die aktuelle Adresse der snowflake productions GmbH zugestellt werden und der Eingang durch einen zuständigen Mitarbeiter der snowflake productions GmbH bestätigt wurde. Dieser Vertrag gilt für jeglichen Rechtsnachfolger beider Parteien. Änderungen, Ergänzungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragsparteien werden dann den Vertrag so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. 9 Schlussbestimmungen Seite 13/13