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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2847 6. Wahlperiode 30.04.204 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Beschäftigung von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar.. Wie hat sich der Personalbestand bei dem Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen entwickelt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Schuljahren und Schularten angeben)? Der grundlegende Einsatz von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) ist in 00 Absatz 8 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) geregelt. Danach soll an den Förderschulen und in Förderklassen PmsA tätig sein. Detaillierte Regelungen enthält die Verwaltungsvorschrift Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. April 2009. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. April 204 beantwortet.

Drucksache 6/2847 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Gemäß Nummer. dieser Verwaltungsvorschrift ist PmsA an den Förderschulen, in Förderklassen an allgemeinen Schulen und für sonderpädagogische Einzelförderung an allgemeinen Schulen im jeweiligen Förderbereich tätig. Nach Nummer.2 der Vorschrift zählen zum PmsA: - das Personal in der Frühförderung an den Förderschulen, - das unterrichtsbegleitende Personal an den Förderschulen, in Förderklassen, an allgemeinen Schulen sowie für Einzelförderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemein bildenden Schulen und in Förderschulen, - die pädagogischen Unterrichtshilfen im ganzheitlichen Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Anzahl des beschäftigten PmsA hat sich zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik in den jeweiligen Schuljahren wie folgt entwickelt: Staatliches Schulamt Schuljahr 2009/200 200/20 20/202 202/203 203/204 Schulart Greifswald Förderschule 89 93 93 2 25 Greifswald Grundschule 0 0 Greifswald Regionale Schule Greifswald 99 03 04 32 37 Förderschule 28 27 24 23 Grundschule 6 7 7 6 5 kooperative Gesamtschule 34 34 3 7 29 Rostock Förderschule 43 27 33 35 44 Rostock 43 27 33 35 44 Schwerin Förderschule 34 39 28 32 37 Schwerin Grundschule 8 8 8 7 7 Schwerin 42 47 36 39 44 Gesamt 58 5 504 523 554 Der Einsatz von PmsA ist vorrangig an den allgemein bildenden Schulen vorgesehen. Zu der Schulart allgemein bildender Schulen gemäß Absatz 2 Nummer SchulG M-V zählen nicht die beruflichen Schulen. Diese bilden entsprechend Absatz 2 Nummer 2 SchulG eine eigenständige Schulart. Hinsichtlich des Einsatzes von Lehrkräften mit zusätzlicher sonderpädagogischer Ausbildung an beruflichen Schulen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2847 2. Wieviel Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung war in Vollzeit bzw. Teilzeit an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen seit dem Schuljahr 2009/200 angestellt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Schuljahren und Schularten angeben)? Staatliches Schulamt Schuljahr 2009/200 200/20 20/202 Vertragsart Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Schulart Greifswald Förderschule 57 32 63 30 56 37 Greifswald Grundschule 9 9 Greifswald Regionale Schule Greifswald 66 33 72 3 67 37 Förderschule 67 6 67 60 7 53 Neubranden- Grundschule 6 7 7 burg kooperative Gesamtschule 73 6 74 60 78 53 Rostock Förderschule 74 69 56 7 80 53 Rostock 74 69 56 7 80 53 Schwerin Förderschule 63 7 72 67 63 65 Schwerin Grundschule 8 7 8 Schwerin 7 7 79 68 7 65 Gesamt 284 234 28 230 296 208 3

Drucksache 6/2847 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Staatliches Schulamt Schuljahr 202/203 203/204 Vertragsart Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Schulart Greifswald Förderschule 82 39 94 3 Greifswald Grundschule 0 Greifswald Regionale Schule Greifswald 93 39 05 32 Förderschule 67 44 65 58 Grundschule 6 4 kooperative Gesamtschule 73 44 70 59 Rostock Förderschule 85 50 95 49 Rostock 85 50 95 49 Schwerin Förderschule 72 60 76 6 Schwerin Grundschule 7 7 Schwerin 79 60 83 6 Gesamt 330 93 353 20 Bezüglich der Angaben zu den beruflichen Schulen wird auf die Antwort zu Frage verwiesen. 3. Wie viele Stellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung standen bzw. stehen seit dem Schuljahr 2009/200 an den Berufsschulförderzentren des Landes zur Verfügung (bitte getrennt nach Berufsschulförderzentren, Vollzeit- und Teilzeitstellen sowie Schuljahren angeben)? Im Land bestehen keine eigenständigen Berufsschulförderzentren. An den beruflichen Schulen in - Greifswald (Berufliche Schule in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald), - (Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung ), - Rostock (Berufliche Schule der Hansestadt Rostock für Dienstleistung und Gewerbe) und - Schwerin (Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Technik) bestehen Abteilungen mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2847 An diesen Schulen ist jedoch kein PmsA tätig, vielmehr werden dort Lehrkräfte mit einer Ausbildung in berufsbezogener Sonderpädagogik schwerpunktmäßig eingesetzt. 4. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, falls an den Berufsschulförderzentren des Landes kein Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung arbeitet bzw. gearbeitet hat, dieses Personal an den Berufsschulförderzentren nicht einzusetzen? Siehe Antwort zu Frage. 5. Durch welche Maßnahmen werden jene Jugendliche an den Berufsschulförderzentren unterstützt, bei denen während ihrer Schulzeit an den allgemein bildenden Schulen Förderbedarfe diagnostiziert worden sind? Grundsätzlich sollen alle Jugendlichen in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Soweit es notwendig ist, soll ein Nachteilsausgleich, die Möglichkeit der Verlängerung der Berufsausbildung oder einer Stufenausbildung, gewährt werden. Prinzipiell sind alle für den jeweiligen Beruf oder Bildungsgang zuständigen beruflichen Schulen Förderorte. Um den Brückenschlag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben zu gestalten, werden ergänzend spezielle Förderorte innerhalb der beruflichen Schulen vorgehalten, insbesondere: - die Bildungsgänge der beruflichen Schule in Greifswald, die mit dem Berufsbildungswerk Greifswald verbunden sind, - die Bildungsgänge der Berufsausbildungsvorbereitung, das Berufsvorbereitungsjahr und die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie - die Ausbildung der Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker, Werkerinnen und Werker sowie Helferinnen und Helfer gemäß 66 Berufsbildungsgesetz und 42m Handwerksordnung. 6. In welchem Umfang weist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Berufsschulförderzentren Förderstunden für Schülerinnen und Schüler zu, bei denen während ihrer Schulzeit an den allgemein bildenden Schulen Förderbedarfe diagnostiziert worden sind? Die Verteilung der Lehrerstunden, die den Schulen nach dem jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der Verordnung über die Unterrichtsversorgung. 5

Drucksache 6/2847 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Im laufenden Schuljahr werden für die in der Antwort zu Frage 5 genannten Maßnahmen folgende Faktoren für den Unterricht je beruflichem Bildungsgang zugrunde gelegt: Bildungsgang Jahrgangsstufe Lehrerwochenstunden je Schülerin/ Schüler, Theorie Lehrerwochenstunden je Schülerin/ Schüler, Fachpraxis Berufsvorbereitungsjahr 0,788 2,000 Berufsvorbereitungsjahr und 2 0,833 2,000 Sonderpädagogik Berufsausbildung vorbereitender 0,722 Bildungsgang Berufsschule, Werkerinnen/Werker und bis 3 0,722 Helferinnen/Helfer Berufsbildungswerk bis 3,000 Allerdings lassen sich aus der gewährten Ausstattung im Einzelfall keine Rückschlüsse auf die konkrete Förderung ziehen. Im Rahmen der schülerzahlbezogenen Lehrerwochenstundenzuweisung in Verbindung mit dem Grundsatz der Selbstständigen Schule entscheiden die Schulen vor Ort anhand der konkreten Erfordernisse im Rahmen ihres Gesamtbudgets verantwortungsvoll über den Einsatz der Stunden. 6