Schutzvertrag für Kaninchen

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Transkript:

Dieser Vertrag wird rechtsverbindlich zwischen folgenden Personen geschlossen: Nagerschutz e.v. c/o Katrin Schrankel Norfer Str. 57 40221 Düsseldorf vertreten durch Eigentümer des Tieres Übergeber Vorname: Straße, HausNr.: PLZ, Wohnort: Telefon: Mobil: Email: Vorname: Straße, HausNr.: PLZ, Wohnort: Telefon: Mobil: Email: Empfänger des Tieres Übernehmer Der Übernehmer hat sich durch einen amtlich anerkannten Lichtbildausweis ausgewiesen. Der Eigentümer übergibt die Haltung der im Anhang beschriebenen Tiere zu folgenden Abgabebedingungen in die Hände des Übernehmers: 1 Eigentümer Das Tier befindet sich in einem abgabefähigen Alter und muss nicht mehr von der Mutter versorgt werden. Das Tier ist zum Zeitpunkt der Übergabe frei von erkennbaren Krankheiten. Auf eventuell bestehende Krankheiten, erblich bedingte Krankheiten oder charakterliche Verhaltensweisen, die dem Eigentümer bekannt sind, wurden hingewiesen. Der Nagerschutz e.v. übergibt das Tier mit der Bedingung, dass eine artgerechte Haltung, Unterbringung und Ernährung gewährleistet wird. 2 Übernehmer Der Übernehmer darf das Tier nicht zu Versuchszwecken oder zum Weiterverkauf einsetzen. Eine Abgabe des Tieres an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet. Der Übernehmer darf das Tier nur in Absprache mit dem Eigentümer an Dritte weitergeben. Stirbt das Kaninchen, so informiert der Übernehmer den Nagerschutz e.v. unverzüglich darüber. Für das Kaninchen ist während Urlaubszeiten und sonstigen Abwesenheiten eine fachkundige Versorgung zu gewährleisten. Quälerei und Misshandlung (auch durch Dritte) sind durch den Übernehmer zu verhindern. 3 Haltungsbedingungen Kaninchen sind Gruppentiere und werden in Paarhaltung (2 Tiere) oder Gruppenhaltung gehalten. Die Gruppengröße wird vertraglich festgehalten und darf nicht längerfristig unterschritten werden. Der Nagerschutz e.v. hilft Ihnen bei der Suche nach neuen Kaninchenpartnern und bei der Vergesellschaftung. Alternativ dazu nimmt der Nagerschutz e.v. soweit möglich das entsprechende Tier wieder in seine Obhut. Das Gehege muss mindestens eine Grundfläche ab 8 qm² (Minimum) besitzen und so eingerichtet sein, dass Gefahrenquellen (Plastik, Stoff, Gitterkugeln, Stromkabel, Absturzgefährdung, zu enge Öffnungen etc.) ausgeschlossen werden. 1

Gehegeart / -größe beim Übernehmer: (detaillierte Beschreibung im Anhang beifügen) Die gewohnte Gehegegröße beim Übernehmer darf nicht verkleinert werden. Dem Kaninchen ist ein Buddelbereich zur Verfügung zu stellen. Ein artgerechtes Häuschen (ohne Boden und in ausreichender Größe), Tunnel, Verstecke, Unterstände müssen vorhanden sein. Dem Kaninchen müssen täglich frisches Wasser und ausreichend Heu, sowie durchgehend Frischfutter und Grünfutter zur Verfügung stehen. 4 Medizinische Versorgung Der Übernehmer verpflichtet sich, dem Tier jederzeit tierärztliche Versorgung zu gewährleisten und alle notwendigen medizinischen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen und die Therapie entsprechend weiter zu führen. Wenn aufgrund einer Erkrankung (z.b. durch eine unheilbare schwere Krankheit) das Einschläfern notwendig wird, ist eine schmerzfreie Euthanasie durch einen Tierarzt zu gewährleisten. 5 Zucht Mit dem genannten Kaninchen darf keine Zucht betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren, dürfen diese nur mit einem Schutzvertrag an Dritte abgegeben werden. Der Eigentümer ist sofort zu informieren. 6 Rücknahme Der Übernehmer ist verpflichtet, den Nagerschutz e.v. unverzüglich zu informieren, wenn er die übernommenen Pflichten nicht mehr einhalten kann oder will. Bei Rückgabe ist der Übernehmer verpflichtet das Tier auf eigene Kosten persönlich oder durch Dritte ohne Gefährdung der Gesundheit des Tieres dem Eigentümer zukommen zu lassen. 7 Kontrolle Der Nagerschutz e.v. oder ein ermächtigter Stellvertreter ist berechtigt, die Haltung des Tieres zusätzlich zur Vorkontrolle nach der Übergabe zu überprüfen und, falls nötig, Auflagen zu erteilen sowie deren Einhaltung zu überprüfen. Das Betreten der Räumlichkeiten, in denen sich das Tier normalerweise befindet, ist zu diesem Zweck zu gewährleisten. 8 Vertragsverletzung Die Vertragsverletzung durch den Übernehmer hat die unverzügliche Rückgabe des Tieres an den Eigentümer und die Auflösung des Vertrages zur Folge. 9 Schutzgebühr Der Übernehmer zahlt dem Eigentümer spätestens bei der Übergabe eine Schutzgebühr von. Diese kann nicht zurückgefordert werden. 10 Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Jede Änderung des Vertrages ist schriftlich mit beiden Parteien zu vereinbaren und auf der Rückseite des Vertrags festzuhalten. Mündliche Nebenabsprachen haben neben diesem Vertrag keinerlei Gültigkeit. 11 Sonstige Hinweise 2

Die Geschlechterbestimmung vor Abgabe der Tiere ist nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt und wurde mehrfach sorgfältig ausgeführt. Der Nagerschutz e.v. übernimmt hierfür keine Gewähr und keine finanziellen Entschädigungen. Sollte tatsächlich ein Fehler unterlaufen sein, wird eine einvernehmliche Lösung gesucht. 12 Anhang Beschreibung des Kaninchens. Jede Partei hat eine Ausfertigung des Vertrags erhalten. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Eigentümer Unterschrift Übernehmer Revisionsstand: 01.11.2016 Tierbeschreibung - Angaben zum Tier: Art / Unterart: Geschlecht: weiblich männlich kastriert am Geburtsdatum / Alter: Farbe / Zeichnung: Besondere Kennzeichen: Charakterbeschreibung: Bisherige Haltung: Vorlieben Gewohnheiten: Ernährung: 3

Bekannte Erkrankungen/ Symptome: Tierärztliche Behandlung erforderlich: nein, ja Medikation erforderlich: nein, ja: Impfstatus: Sonstiges: Beschreibung der zukünftigen Haltung: 4

Nagerschutz e.v. c/o Katrin Schrankel Norfer Straße 57 I 40221 Düsseldorf mail@nagerschutz.de I www.nagerschutz.de Spendenkonto: GLS-Bank I Iban DE58430609678237691600 I BIC GENODEM1GLS 5