Wirtschaftskriminalität WirtschaftsTalk Wallenhorst 21.08.2013
Personalrat Präventionsteam Verwaltung Sachbereich Personal Sachbereich Aus- & Fortbildung Sachbereich Öffentlichkeitsarbeit Organigramm der PI Osnabrück Inspektionsleiter/-in Fachkommissariat 2 Diebstahl, Raub, Erpressung, Drogendelikte, Polizeistationen im Stadtgebiet Fachkommissariat 3 Betrugs-, Wirtschafts-, Umweltdelikte Fachkommissariat 4 Staatsschutzdelikte Fachkommissariat 5 Spurensicherung, Erkennungsdienst, Kriminalaktenhaltung Fachkommissariat 6 Delikte, von Jugendlichen / Kindern Analysestelle Sachbereich Verkehr Sachbereich Führungs-/Einsatz mittel Verfügungseinheit VÜ / OE 2 Einsatz- und Streifendienste Zentraler Kriminaldienst Einsatz Autobahn- Fachkommissariat 1 Sachbereich Polizeikommissariat Tötungs-, Körperverletzungs-, Sexual-, Ausländer-, Fußballdelikte, Brandsachen Einsatz; SG/U Verkehrsunfall- Dienst Polizeikommissariat Bersenbrück Polizeikommissariat Bramsche Polizeikommissariat Melle Polizeikommissariat Georgsmarienhütte Fahndung
Zentraler Kriminaldienst / Fachkommissariat 3 Ermittlungen im Bereich der - Wirtschaftskriminalität - Untreue - Korruption - Betrugsdelikte - Umweltdelikte - Fälschungsdelikte /Falschgeld - Internetkriminalität Ihr Ansprechpartner: EKHK Ulrich Klus 0541-327-3301 ulrich.klus@polizei.niedersachsen.de
Begriffsdefinition Wirtschaftskriminalität (1) Eine einheitliche Erklärung für den Begriff Wirtschaftskriminalität gibt es in Deutschland nicht. Die polizeiliche Definition orientiert sich an den in 74c Abs. 1 Nr. 1-6 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgeführten Straftaten. Der 74 c GVG beschreibt die Zuständigkeitszuweisung für die Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten und benennt u.a. Straftaten wie - Bankrott - Kapitalanlagebetrug - Kreditbetrug - strafrechtl. Nebengesetze wie UWG, UrhG, Patentgesetz, GmbHG, Insolvenzordnung, Aktiengesetz u.a.
Begriffsdefinition Wirtschaftskriminalität (2) Neben der Aufzählung der Delikte im GVG gilt darüber hinaus folgende Definition: Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Tätigkeit begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und / oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert.
Überwiegend bearbeitete Wirtschaftsdelikte (Zahlen aus dem Jahr 2012) Kreditbetrug Bankrott Insolvenzverschleppung gem. 15 a InsO UWG- und Urheberrechtsverstöße (29 Fälle) (22 Fälle) (24 Fälle) (22 Fälle) (darunter u.a. Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. 266 a StGB Untreue bei Kapitalanlagegeschäften (18 Fälle) (18 Fälle)
Exoten Verstöße nach dem Aktiengesetz (Insiderhandel, Kursmanipulation) Wandel der Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität Beispiel: Warentermingeschäfte über Telefonverkäufe
IuK-Delikte (keine klassische Wirtschaftskriminalität) aber zunehmend mit z.t. erhebl. Schäden Ausspähen von Daten gem. 202 a StGB und Computerbetrug gem. 263 b StGB Beispiel: TK-Anlagen Hacking Computersabotage gem. 303 b StGB Beispiel: DDos-Attacken auf Firmenserver über Bot-Netze zwecks Lahmlegung der Server) - DDos: Distributed Denial of Service / verteilte Dienstverweigerung - Bot-Netz: Größere Anzahl von durch Schadsoftware infizierten Rechnern, die dann zentral durch einen Rechner (zwecks Versendung von Spam) gesteuert werden
Beispielfall Firmenbestattung mit Stoßbetrug (1) Täter kaufen Firmenmantel einer existierenden Gesellschaft, die entweder ohnehin kurz vor der Insolvenz steht oder ihre aktive Tätigkeit gerade eingestellt hat Neuer Geschäftsführer wird eingesetzt Zügige Sitzverlegung der Gesellschaft und evtl. Änderung des Firmenzwecks Anmietung und Einrichtung von Büroräumen Alle Änderungen erfolgen über Notar und werden im HRG eingetragen Umgehende Warenbestellungen in erheblichem Umfang innerhalb nur weniger Tage oder maximal Wochen
Beispielfall Firmenbestattung mit Stoßbetrug (2) Eingehende Waren werden von den Tätern umgehend weiter veräußert Rechnungen werden nicht bezahlt Büroräume werden verlassen, sobald die ersten Lieferanten Druck aufbauen Erst danach kommt die Polizei durch Erstattung einer Strafanzeige in's Spiel!
Beispielfall Firmenbestattung mit Stoßbetrug (3) Was erschwert hier die Ermittlungen? Als Geschäftsführer wird überwiegend ein von den Tätern bezahlter Ahnungsloser eingesetzt, der jedoch lediglich zu den erforderlichen behördlichen Angelegenheiten auftritt Die eigentlichen Täter treten nur unter Aliasnamen auf Ordnungsgemäße Buchhaltung liegt natürlich nicht vor Verbleib der gelieferten Waren überwiegend unbekannt
Beispielfall Firmenbestattung mit Stoßbetrug (4) Wie kann ich mich als Kaufmann schützen? - Überprüfung der Handelsregistereintragungen bei neuen Kunden - Änderungen des Geschäftszwecks / Sitzverlegung / Geschäftsführerwechsel in jüngster Zeit? - Passt Firmenname zum Geschäftszweck ( Baufirma bestellt Lebensmittel - (Unangemeldeter) Besuch der Firmenräume des neuen Kunden - Vorkasse (Beachte: Bestellmengensteigerung!)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!