Geräteservice. Eichzeit und Funktionsüberwachung von Messgeräten. Kaufen Mieten Warten

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Transkript:

Geräteservice Eichzeit und Funktionsüberwachung von Messgeräten Kaufen Mieten Warten

Heizkostenverordnung (HKVO) Damit Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung rechtssicher ist, müssen die eingesetzten Messgeräte, sofern sie dem Eichgesetz unterliegen, immer geeicht sein. Wurde eine Abrechnung mit ungeeichten bzw. außerhalb der Eichzeit befindlichen Messgeräte erstellt, können die Nutzer ein Kürzungsrecht ( 12 HKVO) in Höhe von 15% der abgerechneten Kosten geltend machen. Mit einem Miet- oder Wartungsservice werden derartige Probleme nicht auftreten; Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung entspricht in dieser Hinsicht immer den gesetzlichen Vorschriften. Die eichrechtlichen Vorschriften Wärme, Warm- und Kaltwasserzähler, die zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten herangezogen werden, müssen zugelassen und geeicht sein ( 2 Eichgesetz). Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht geeichte Messgeräte verwendet oder bereithält. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- Euro geahndet werden ( 19 Eichgesetz). Wasserzähler Bei Wasserzählern wird bei der Dauer der Eichgültigkeit zwischen Kalt- und Warmwasser unterschieden, egal, ob es sich um einen Aufputz-, Unterputz-, Zapfhahn- oder Ventilzähler handelt. Bei Kaltwasserzählern beträgt die Eichgültigkeit 6 Jahre, bei Warmwasserzählern 5 Jahre. Wärmemengenzähler Bei Wärmemengenzählern beträgt die Dauer der Eichgültigkeit 5 Jahre, dabei spielt das Messsystem (z.b. Ultraschall, Flügelrad,...) oder die Bauart (Kompakt, Split usw.) keine Rolle. Hier ist es besonders wichtig, auf die Eichgültigkeit zu achten, denn in der Regel endet die Lebenszeit der Batterie nach Ablauf der Eichzeit. Messgeräte ohne eichrechtliche Vorschriften Heizkostenverteiler Elektronische Heizkostenverteiler unterliegen nicht der Eichpflicht. Sie haben eine Bauartzulassung gemäß EN 834. Nach dem Ablauf ihrer Nutzungsdauer, die in der Regel bei 10 Jahren liegt und durch die Batterielebensdauer begrenzt ist, müssen sie getauscht werden. Funktechnik Immer mehr Eigentümer nutzen die Funktechnologie; sie gibt es mittlerweile für sämtliche Messgerätetypen. In der Regel ist die Batterielebensdauer der Funkmodule auf die Eichgültigkeit der Wärme- und Wasserzähler bzw. die Batterielebensdauer der Heizkostenverteiler ausgelegt. Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder verfügen in der Regel über eine Batterielebensdauer von 10 Jahren und sollten nach Ablauf dieses Zeitraums getauscht werden. Viel wichtiger ist aber der jährliche Funktionstest. Unsere Rauchwarnmelder sind geprüft und zugelassen gemäß der Produktnorm DIN EN 14604, der Anwendungsnorm DIN 14676, der VdS Anerkennung und der CE Kennzeichnung. Damit erfüllen sie alle in Deutschland erforderlichen Normen und Zulassungen. Broschüre Geräteservice 2/5

GEMAS Geräteservice (damit Sie auf der sicheren Seite sind) Kaufservice Bei GEMAS erhalten Sie Messgeräte aller Typen und Hersteller mit jeweils aktueller Eichung. Zusätzlich ist auch die fachmännische Montage bei Ihnen vor Ort möglich. Mietservice Beim Mietservice entfallen die Investitionskosten und die Kosten für die Miete der Messgeräte sind umlagefähig. Die Umlage erfolgt in der Regel bei der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Werden Messgeräte angemietet, muss dies gemäß 4 Abs. 2 der Heizkostenverordnung dem Nutzer vorher unter Nennung der Kosten angezeigt werden. Auf diese Weise ist die Umlage der Mietkosten unanfechtbar und rechtssicher. Der Mietservice sorgt zudem dafür, dass stets geeichte Messgeräte für die Abrechnung verwendet werden. Wartungsservice Der Wartungsservice betrifft die vorhandene Messgeräteausstattung. Nach Ablauf der Eichfrist bzw. der technischen Nutzungsdauer wird diese kostenfrei ersetzt. Darüber hinaus ist die Messgerätefunktionalität innerhalb der Vertragslaufzeit stets gewährleistet, da bei der jährlichen Ablesung Funktionsprüfungen durchgeführt und defekte Zähler umgehend ausgetauscht werden. Der Wartungsservice sorgt so dafür, dass sich nur einwandfrei funktionierende und dem Eichgesetz entsprechende Messgeräte im Einsatz befinden. Rauchwarnmelderservice In Deutschland kommt es pro Jahr bis zu 200.000 Wohnungsbränden. Damit diese rechtzeitig erkannt und Schlimmeres vermieden werden kann, sind in immer mehr Bundesländern Rauchwarnmelder Pflicht. Ein Servicevertrag für Rauchwarnmelder auf der Basis Kauf oder Miete bringt Sie auf die sichere Seite. Und bei der jährlichen Ablesung der Verbrauchsmessgeräte wird die Funktionstüchtigkeit Ihrer Rauchwarnmelder gleich mit geprüft. Broschüre Geräteservice 3/5

Kurze Erklärungen und Erläuterungen zur Eichung Messgeräte, die zur verbrauchsabhängigen Abrechnung eingesetzt werden, müssen den Vorschriften laut Eichgesetz entsprechen. In Deutschland werden die Geräte zur Wärme-, Warmwasser- und Kaltwassermessung von der PTB (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt) zugelassen und bekommen ein Zulassungszeichen, das auf jedem Messgerät sichtbar angebracht sein muss. Neben dem Zulassungszeichen auf dem Messgerät muss auch der Hauptstempel der Eichbehörde sichtbar angebracht sein, die dieses Messgerät geprüft und für den messtechnischen Verkehr und für die Verbrauchsabrechnung freigegeben hat. Zulassungszeichen europäisches Zulassungszeichen innerstaatliches Zulassungszeichen D steht für Deutschland. 91 bzw. 97 steht für das Jahr der Zulassung des Messgerätes. Die 6 ist die Messgeräteart und steht für Wasserzähler. 131 bzw. 331 kennzeichnet die Messgerätegattung, wobei die erste Ziffer 1 für Kaltwasser und 3 für Warmwasser steht. Die letzten Zahlen 85 bzw. 82 sind fortlaufende Kennzahlen. Hauptstempel D steht für Deutschland. 22 steht für Baden-Württemberg. 319 bedeutet die 19. Prüfstelle im Bundesland. Und die durch ein Sechseck eingerahmte 10 steht für das Jahr der Eichung. Die Eichgültigkeitsdauer europäischer Hauptstempel innerstaatlicher Hauptstempel W steht für die Prüfstelle der Messgeräte für Wasser. F für das Land Hessen. 10 für die zehnte Prüfstelle im Bundesland und 10 steht für das Jahr der Eichung. Die Eichgültigkeitsdauer ist abhängig von der Messgeräteart und bestimmt, wie lange ein Messgerät für die verbrauchsabhängige Abrechnung eingesetzt werden darf. Maßgebend ist immer das Jahr der Eichung, das auf dem Messgerät angegeben ist. Die Eichgültigkeitsdauer endet immer zum 31.12. des Ablaufjahres. Broschüre Geräteservice 4/5

GEMAS Produkte und Dienstleistungen Heiz- und Betriebskostenabrechnungssoftware Heizkörper Erkennungs- und Bewertungssoftware Wasser- und Wärmezähler, Heizkostenverteiler, Rauchwarnmelder Funktechnik für Verbrauchsdatenerfassung Montage, Vermietung und Wartung von Messgeräten Heiz- und Betriebskostenabrechnung Komplett-Service Heizkörpererkennung und -bewertung Komplett-Service Energieausweis auf Verbrauchsdaten basierend Schulungen in allen Bereichen der Heiz- und Betriebskostenabrechnung Kundenspezifische Individuallösungen auf uns können Sie zählen! Broschüre Geräteservice 5/5